Forum: Haus & Smart Home 500 mA FI in Privathaushalt


von Martin S. (mmaddin)


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Hallo zusammen,

Zwei Fragen:

1.) Wann, also in welchem Zeitraum wurden die FI in Privathaushalte 
verbaut?

2.) Weiß jemand ob sie einen begrenzten Bestandschutz haben? Scheint ja 
heute noch Haushalte zu geben in denen diese Dinger verbaut sind.

VG
M.

von Troll A. (trollator)


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Mein Haus wurde Mitte der 50er gebaut und hatte einen 500mA. Ob der 
gleich beim Bau so gesetzt wurde, oder später nachgerüstet kann ich 
nicht sagen.

Im eigenen Interesse würde ich hier den Bestandsschutz ignorieren und 
modernisieren.

von Martin S. (mmaddin)


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Troll A. schrieb:
> Im eigenen Interesse würde ich hier den Bestandsschutz ignorieren und
> modernisieren.

Danke - nur eine Interessenfrage - betrifft mich nicht, meine 
Installation ist voll auf Stand. Haus BJ 2003.

von H. H. (Gast)


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Im TT-Netz ganz normal.

von Michael B. (laberkopp)


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Martin S. schrieb:
> 2.) Weiß jemand ob sie einen begrenzten Bestandschutz haben?

Es gibt keine Vorschrift, sie auszubauen oder zu ersetzen.

Sie dienen dem Brandschutz, nicht dem Personenschutz.

Bei Erweiterungen der Anlage um Steckdosen ist allerdings ein 
zusätzlicher 30mA FI Pflicht. Es wird nicht der 500mA FI ersetzt, weil 
der das gesamte Haus abdeckt und der neue FI das nicht darf.

von Hans (piaggio)


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In Österreich ist ein 30mA FI seit 1980 in Haushalten Pflicht.
Kein Bestandsschutz sondern Nachrüstfplicht.
Bedenkliche Ausnahme:
In Mietwohnungen muss erst bei Neuvermietung nachgerüstet werden.
Daher gibt es noch immer Wohnungen ohne FI-Schutzschalter.

von Martin S. (mmaddin)


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Michael B. schrieb:
> Es gibt keine Vorschrift, sie auszubauen oder zu ersetzen.
>
> Sie dienen dem Brandschutz, nicht dem Personenschutz.
>
> Bei Erweiterungen der Anlage um Steckdosen ist allerdings ein
> zusätzlicher 30mA FI Pflicht. Es wird nicht der 500mA FI ersetzt, weil
> der das gesamte Haus abdeckt und der neue FI das nicht darf.

Danke, gut zu wissen :-) Auch die zusätzliche Info.

Zu deiner zusätzlichen Info noch eine Interessenfrage - wenn sich der 
vorhandene 500 mA FI durch einen 30 mA Typen ersetzen lässt ohne dass er 
auslöst, wäre das eine sinnvolle tat, wenn man dabei gleich auch den 
kompletten nachfolgenden Bereich auf Stand bringt, also LS, Kabel usw...

Wenn dann noch jemand eine Aussage zu Frage eins hat, sofern möglich 
würde ich mich freuen.

Danke.
VG

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Martin S. schrieb:
> wenn sich der vorhandene 500 mA FI durch einen 30 mA Typen ersetzen
> lässt ohne dass er auslöst, wäre das eine sinnvolle tat

Nein, man muss ihn durch mindestens 2 30mA FI ersetzen und das Haus in 
zumindest 2 (besser mehr) Stromkreise trennen.

von Harald K. (kirnbichler)


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Martin S. schrieb:
> wenn sich der
> vorhandene 500 mA FI durch einen 30 mA Typen ersetzen lässt ohne dass er
> auslöst, wäre das eine sinnvolle tat,

Und nun stell' Dir vor, der FI löst aus, wenn Du im Urlaub bist, und das 
komplette Haus (also auch die Tiefkühltruhe im Keller) wird abgedreht.

Und das nur, weil in irgendeine Außensteckdose etwas Wasser gelaufen 
ist.

Deutlich sinnvoller dürfte es sein, mehrere FIs für unterschiedliche 
"Gefährdungsbereiche" einzusetzen, damit eben nur der jeweilige 
Gefährdungsbereich abgeschaltet wird, und nicht gleich das komplette 
Haus weg ist.

von Frank O. (frank_o)


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Michael B. schrieb:
> Es gibt keine Vorschrift, sie auszubauen oder zu ersetzen.

Wie ist das bei Mietwohnungen?
Ich würde nicht drauf hinweisen wollen, weil auch der Strom in der 
Garage und im Keller darüber läuft.

von Michael B. (laberkopp)


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Frank O. schrieb:
> Wie ist das bei Mietwohnungen?

Genau so.

von Martin S. (mmaddin)


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Michael B. schrieb:
> Nein, man muss ihn durch mindestens 2 30mA FI ersetzen

Seit wann ist das ein MUSS?

Wann wurden denn diese 500 mA Typen ca. verbaut?

Wann wurden eigentlich die Farben umgestellt, von schwarz, grau, rot auf 
Schwarz/braun, blau, gnge? Kam das mit der 30 mA FI Pflicht 1984 für 
Neubauten oder schon mit Ende der klassischen Nullung mitte/ende 1973 
für Neubauten?


M.

: Bearbeitet durch User
von Thomas R. (thomasr)


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In TT Netzen war das zum Brandschutz schon lange so. Die lokale Erdung 
reichte ja meistens nicht aus um bei einem Erdschluß die Sicherung 
ansprechen zu lassen. Mittlerweile eher 300mA.

Drin lassen und weitere RCDs nachrüsten: man sollte wissen daß dann 
beide RCDs auslösen (können). Besser wäre den 500 oder 300mA gegen einen 
selektiven zu tauschen, dann entfällt das Suchen (meist ist der 
500/300mA an anderer Stelle als die neuen 30mA).

Und richtig gut wäre die Verwendung von RCBOs statt Gruppen RCDs. Zum 
einen wegen der "Kühltruhenproblematik" und zum Anderen weil ein 
(dreipoliger) Gruppen RCD keine symmetrischen Fehlerströme erkennen 
kann. Gerade in alten Gebäuden mit viel Ableitstrom kann das ein Problem 
sein.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Martin S. schrieb:
> Seit wann ist das ein MUSS?

Ein RCD ist nicht zulässig.

Lt Norm DIN18015 darf nicht die ganze Anlage ausfallen im Fehlerfall.

Da aber alle Steckdosen und Lichtstromkreise seit 2019  per FI gesichert 
sein müssen und nicht nur das Bad wie damals, reicht nicht nur 1 FI.

Also min 2, mit Außenanlage dann evtl 3

Das gilt bei Neubau.

Bestand darf bleiben.

Wer aber den FI von 500 (Brandschutz)  auf 30 (Personenschutz) umrüstet, 
baut den (Personenschutz) neu ein, muss sich also an aktuelle 
Vorschriften halten.

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Michael B. schrieb:
> Lt Norm DIN18015 darf nicht die ganze Anlage ausfallen im Fehlerfall.

Weil ich gerade selbst gebaut habe:
Die DIN 18015-1 eine Planungsnorm ist. Sie muß im Gegensatz zur VDE 
nicht zwingend angewendet werden.

von Boris (skyperhh)


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Hager hat da einiges zum Thema der DIN 18015

https://hager.com/de/wissen/normen/din-18015

Dort steht auch DIN 18015: Geltungs­be­reich und recht­liche 
Verbind­lich­keit

Ist die Anwen­dung der DIN 18015 in der Ausschrei­bung vorge­sehen und 
wurde sie im Werk­ver­trag verein­bart, so ist diese Normen­reihe 
rechts­ver­bind­lich anzu­wenden.

Im TAB-Muster­wort­laut des BDEW wird die Einhal­tung der DIN 18015 z. 
B. für die Planung der Haupt­lei­tung, des 
Haupt­strom­ver­sor­gungs­sys­tems oder auch der Zähler­schränke 
gefor­dert.

Wer baut und die DIN nicht in der Ausschreibung fordert, bekommt sie 
auch nicht, bzw. die Firmen müssen sie nicht umsetzen.

In der DIN steht auch:
1-Polige RCDs: Maximal 2 Stromkreise
3-Polige RCDs: Maximal 6 Stromkreise.

von H. H. (Gast)


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Martin S. schrieb:
> Wann wurden eigentlich die Farben umgestellt, von schwarz, grau, rot auf
> Schwarz/braun, blau, gnge?

1965

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