So, jetzt habe ich doch tatsächlich ein Problem mit DHL, an das man immer erst dann glaubt, wenn es einem selbst passiert. Dadurch brauche ich mir heute immerhin kein eigenes Problem mehr selbst zu schaffen, hat auch was Gutes. Ich habe auf eine Kleinanzeige hin einen Wechselrichter gekauft, der mir auch tatsächlich zugeschickt wurde. Am Tag der "voraussichtlichen Zustellung" verschwindet das Paket spurlos, der Kundendienst hat jetzt nach eigener Aussage bereits eine Woche lang keine Ahnung mehr, wo sich das Paket befindet oder was damit passiert ist. Sicher ist nur eines, es wurde nicht zugestellt, Status hängt bei "Sendung wurde zurückgestellt" fest. "Die Zustellung erfolgt vrs. am nächsten Werktag." Ja nee, is klar - so steht das dort seit letztem Samstag. Nachforschungsantrag wurde gestellt. Mich interessieren jetzt zwei Dinge - hat jemand Erfahrung damit, wie die Chancen stehen, daß DHL ein 8kg schweres und entsprechend großes Paket doch noch wiederfindet? Und falls nicht, wie sieht das mit Schadenersatz bei Totalverlust der kompletten Sendung aus? Der Preis, den ich bezahlt habe, liegt unter den 500 Euro Standard-Versicherungssumme bei Paketen, der Neupreis und demzufolge ggf. der Wiederbeschaffungswert liegt darüber (Neupreis etwa 650 Euro). Kann man denen dann den kurzfristig realistischen Wiederbeschaffungswert überbügeln oder zumindest die vollen 500 Euro? Gebraucht/neuwertig mit sehr wenig Betriebsstunden gibt es nicht viele Angebote für diesen Wechselrichter, den zeitnah für den von mir bezahlten Preis bzw. unter Neupreis wiederzubeschaffen, könnte schwierig werden. Um irgendwelchen finanziellen Schaden geht es nicht, der wird dank des ziemlich eindeutigen Sendungsstatus an DHL bzw. deren Versicherungsdienstleister klebenbleiben. Der Verkäufer ist nett und kann so weit ich weiß nichts dafür, dem ist selbst der Arsch geplatzt. Wenn er könnte hätte er schon mindestens drei Kundendienstmitarbeiter von DHL durch's Telefon gezogen. Ich selbst bin dank entsprechender Zahlungsweise in einer eher komfortablen Position. Also mir geht's nicht um das Geld, ich hätte gerne so einen Wechselrichter, egal wie DHL das jetzt anstellt...!
Du bist nicht der Vertragspartner von DHL, sondern der Verkäufer ist Vertragspartner von DHL. Du hast also gegen DHL keinerlei Ansprüche sondern nur gegen den Verkäufer, der wiederum Dein Vertragspartner ist. Edit: Tippfehler korrigiert
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Ben B. schrieb: > Also mir geht's nicht > um das Geld, ich hätte gerne so einen Wechselrichter, egal wie DHL das > jetzt anstellt...! Der Verkäufer muss dir den Wechselrichter beschaffen, du hast mit ihm einen Vertrag. Egal wie er das jetzt anstellt.
Ben B. schrieb: > hat jemand Erfahrung damit, wie > die Chancen stehen, daß DHL ein 8kg schweres und entsprechend großes > Paket doch noch wiederfindet? Nicht schlecht. Frage in Deiner örtlichen Filliale gezielt nach und sei hartnäckig. Ist schon fast normal, das ergebnisslos zugestellt wird und Du weder einen Zettel im Kasten hast, noch die Abgabe in der Filiale dokumentiert wurde. Die 'Boten' sind oft Subs, des Subs, ohne Arbeitserlaubniss, BG Anmeldung, Sprachkenntnissen und wollen den Mist nur loswerden, weil sie nicht verstehen wie das läuft und auch niemanden fragen können, weil hier keiner Farsi spricht. Wer DHL kennt, bringt nicht mehr die Energe auf sich über die Arbeitsbedingungen bei Amazon aufzuregen.
Cyblord -. schrieb: > Der Verkäufer muss dir den Wechselrichter beschaffen, du hast mit ihm > einen Vertrag. Egal wie er das jetzt anstellt. Nein, wenn es ein Privatverkäufer war und er den Wechselrichter nachweislich verschickt hat, ist seine Aufgabe erfüllt (bei einem gewerblichen Verkäufer wäre es anders).
Mike R. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Der Verkäufer muss dir den Wechselrichter beschaffen, du hast mit ihm >> einen Vertrag. Egal wie er das jetzt anstellt. > > Nein, wenn es ein Privatverkäufer war und er den Wechselrichter > nachweislich verschickt hat, ist seine Aufgabe erfüllt (bei einem > gewerblichen Verkäufer wäre es anders). Kaufvertrag ist Kaufvertrag.
Das Paket hat nach Sendungsstatus gar keinen Zustellversuch durchlaufen. Sonst steht dort ja immer drin "wurde ins Zustellfahrzeug geladen", dieser Punkt fehlt bereits. Naja ich werde vom Verkäufer jetzt nicht auf Knall verlangen, so einen Wechselrichter wiederzubeschaffen. Der Herr hat gerade selbst die Fresse voll von DHL und so ein Arsch bin ich nicht. Außer DHL bezahlt die Wiederbeschaffung vollumfänglich, da weiß ich halt nicht wie das bei einem Totalverlust aussieht. Schlimmstenfalls muss ich halt das Geld zurücknehmen und der Verkäufer holt sich das von DHL wieder, dann hat immerhin keiner von uns beiden einen finanziellen Schaden. Allerdings stimmt mich das gegenüber DHL nicht zufrieden wenn es so kommt - ich wollte so einen Wechselrichter, den ich dann nicht bekomme - und das ist aus meiner Sicht ein Schaden, den DHL verursacht hat wenn sie das Ding nicht doch noch wiederfinden. Wie geht das eigentlich, wie kann ein so großes Paket einfach so verschwinden? Das muss doch irgendwo jemandem tagelang im Weg herumliegen? Wenn sich 8kg Materie gemäß E=mc² in Wohlgefallen auflösen, hätte ich das wahrscheinlich gemerkt - das Verteilzentrum von denen ist keinen Kilometer von mir entfernt.
Cyblord -. schrieb: > Der Verkäufer muss dir den Wechselrichter beschaffen, du hast mit ihm > einen Vertrag. Egal wie er das jetzt anstellt. ja klar!
Cyblord -. schrieb: > Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Gewerbliche Verkäufer haben andere Pflichten als Privatverkäufer. https://www.anwalt.de/rechtstipps/paket-verlust-sendung-nicht-angekommen-und-verloren-wer-haftet-wenn-die-ware-weg-ist_183553.html
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Stephan S. schrieb: > Gewerbliche Verkäufer haben andere Pflichten als Privatverkäufer. Der gewerbliche Verkäufer geht ins Lager, holt ein neues "Dings" wie sollte das der Private tun?
Christian M. schrieb: > Stephan S. schrieb: >> Gewerbliche Verkäufer haben andere Pflichten als Privatverkäufer. > > Der gewerbliche Verkäufer geht ins Lager, holt ein neues "Dings" wie > sollte das der Private tun? Sag ich ja nicht. https://www.ombudsstelle.at/probleme-beim-warenkauf/wer-haftet-fuer-einen-verlust-der-ware-beim-transport/
Stephan S. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Kaufvertrag ist Kaufvertrag. > > Gewerbliche Verkäufer haben andere Pflichten als Privatverkäufer. > https://www.anwalt.de/rechtstipps/paket-verlust-sendung-nicht-angekommen-und-verloren-wer-haftet-wenn-die-ware-weg-ist_183553.html Und dort steht: Ist der Versender hingegen privater Verkäufer (bspw. Ebay-Verkäufer), so stellt sich die Frage, wer das Versandrisiko trägt. Hat der private Verkäufer hierzu nichts geregelt bzw. haben die Parteien nichts vereinbart, so trägt der Verkäufer die Beweislast für den Versand UND das Versandrisiko. Andernfalls ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, ob das Versandrisiko rechtskonform auf den Käufer übertragen wurde. Fazit: Der Verkäufer trägt das Risiko und muss dafür sorgen dass du deinen Wechselrichter bekommst. Nur falls das für ihn unzumutbar wäre, kann er dir stattdessen das Geld wieder erstatten. Oder wurde dir als Käufer rechtskonform das Risiko übertragen?
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Ben B. schrieb: > Außer DHL bezahlt die > Wiederbeschaffung vollumfänglich, da weiß ich halt nicht wie das bei > einem Totalverlust aussieht. ...vielleicht war ja garkein Wechselrichter im Paket, wer weiß das schon...schon garnicht DHL.
Stephan S. schrieb: > Du bist nicht der Vertragspartner von DHL, sondern der Verkäufer ist > Vertragspartner von DHL. Du hast also gegen DHL keinerlei Ansprüche > sondern nur gegen den Verkäufer, der wiederum Dein Vertragspartner ist. Stephan S. hat Recht. Mag ja sein, dass DHL auch mit Dir Ben spricht, aber das Vertragsverhältnis bezüglich der Versendung besteht zwischen dem Verkäufer und DHL. Cyblord -. schrieb: > Der Verkäufer muss dir den Wechselrichter beschaffen, du hast mit ihm > einen Vertrag. Egal wie er das jetzt anstellt. Jein. Wenn das - wie ich hier annehme - ein Privatgeschäft ist, hat der Verkäufer mit dem Versenden seine Pflicht getan. Nach der Übergabe haftet der Verkäufer für den Untergang der Sache nicht mehr, § 447 I BGB. Anders nur beim Verbrauchsgüterkauf (Verbraucher kauft von Unternehmer). Dann kann Abweichendes gelten, §§ 474, 475 Abs. 2 BGB. In der Regel ist der Verkäufer also raus aus der Nummer. Er kann allerdings verpflichtet sein, seine Ansprüche gegen DHL auf Ben abzutreten, damit dieser seinen Schaden gegen DHL selber geltend macht. Suche dazu unter "Drittschadensliquidation", z.B. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Drittschadensliquidation Da wird es ausführlich dargestellt.
Ben B. schrieb: > Wie geht das eigentlich, wie kann ein so großes Paket einfach so > verschwinden Eine Möglichkeit: Der Komplize in der Paketannahme bestätigt den Eingang des Paketes, das nie abgeschickt wurde. Eine andere: Pakete die nach wertvollem Kram aussehen, werden verladen ohne gebucht zu werden und werden dem Kumpel zur Ebay Verwertung übergeben. So 'verschwinden' sie in einem gigantischem Zwischenlager. Es gibt so reichlich Betrugsmaschen, die oft auf das Versicherungs und Retourensystem der Diensteister abzielen, das es schwer ist den Überblick zu behalten. Man kann eigentlich nur statistische Verfahren einsetzen um herauszufinden in welchen Filialen, bei welchen Schichten und letzlich welchen Mitarbeitern sich diese Fälle häufen. In Deinem Fall: Fordere das Geld zurück und glaube nicht die hälfte der Empörung des Versenders. Man macht sich ja keine Vorstellung über das Maß der niedertracht bei Menschen und für wie kleine Summen die bereits bereit sind unehrlich zu sein. Wenn DHL es wiederfindet, weil es sich um das normale DHL Chaos handelte, kann der Verkäufer Dich ja kontaktieren. An sich ist Dein Anliegen ja, das DHL Dir mehr als den Warenwert ersetzen soll, nämlich die verpasste Gelegenheit. Wenn das ginge, würden Betrüger DHL in drei Wochen in die Insolvenz zwingen. Lauter billige Ware die aber eigentlich Millionen kostet ginge da 'verloren'.
Ben B. schrieb: > bereits eine Woche lang ADHS ? Warte doch einfach ab, es wird schon zugestellt werden. Vielleicht ist der Zusteller krank der es zu Hause zwischenlagert, oder das Zustellfahrzeug in der Werkstatt in dem das Paket liegt. Es gibt viele Möglichkeiten, die du nichtmal ahnst. Aber wer anderen Leute keine Zeit gibt sondern rumstresst der nervt.
Naja nee, lauter billige Ware, die dann Millionen kostet geht nicht so einfach - aber ich könnte DHL den realen Neupreis des Wechselrichters nachweisen, da brauche ich mir noch nicht mal groß Mühe geben. Was den Weg des Pakets angeht, es ist definitiv was mit der Sendungsnummer von A nach B gelaufen. Das Paket ist laut Sendungsverfolgung am letzten Freitag noch in der Nacht in meiner Region angekommen, der Ort des Verteilzentrums stimmt. Dann wurde es weder am Freitag, noch am Samstag weiter bearbeitet, sondern Samstag abends um 22 Uhr als "zurückgestellt" markiert und das war's dann. Kein Zustellversuch, nichts. Auf Nachfrage beim Kundendienst ist das Paket nicht mehr auffindbar -> Nachforschungsantrag nach Mindestwartezeit gestellt. Nun mal sehen was da rauskommt, aber ich glaube nicht, daß der Verkäufer da irgendwelche Schuld dran hat. > ...vielleicht war ja garkein Wechselrichter im Paket, > wer weiß das schon...schon garnicht DHL. Das ist jetzt zumindest mal gar nicht mehr mein Problem, wenn DHL das Paket nicht wiederfindet, werde ich nie erfahren, was da tatsächlich drin war - wenn nicht der Wechselrichter. Ich bin nicht in der Pflicht, nachzuweisen, was in dem Paket war und wenn der Verkäufer versichert, daß der Wechselrichter drin war, dann müsste irgendjemand das Gegenteil beweisen. Ohne das Paket könnte sich das schwierig gestalten. > In der Regel ist der Verkäufer also raus aus der Nummer. Er kann > allerdings verpflichtet sein, seine Ansprüche gegen DHL auf Ben > abzutreten, damit dieser seinen Schaden gegen DHL selber > geltend macht. Das wäre mir ganz recht, dann kann ich wirklich auf Wiederbeschaffung des Wechselrichters zielen und nicht auf das gezahlte Geld, egal wie DHL das dann anstellt.
Das Problem bei Privatverkäufern ist ja immer: wenn die keinen Bock haben, sich mit DHL rumzuschlagen, dann passiert da nichts weiter. Der Verkäufer hat sein Geld, das Versandrisiko liegt bei dir aber der Verkäufer (=Vertragspartner von DHL) hätte nun die Arbeit mit DHL. Daher habe ich schon häufig dem Verkäufer als PDF ein fertiges DHL Versandlabel zugeschickt, dass ich ausgefüllt und bezahlt habe. Er muss das dann nur noch aufkleben. Dann bin nämlich ich der DHL Vertragspartner und habe die gesamte Kommunikation mit DHL in der Hand. Zugegebenermaßen ist das allerdings reine Theorie, denn der Ernstfall (=Paketverlust) ist dann noch nie eingetroffen.
Michael B. schrieb: > Vielleicht ist der Zusteller krank der es zu Hause zwischenlagert, oder > das Zustellfahrzeug in der Werkstatt in dem das Paket liegt. Zuhause zwischengelagert. Ja, klar. Ein völlig normaler Vorgang bei DHL... Das Zustellfahrzeug in der Werkstatt? Ben B. schrieb: > Sonst steht dort ja immer drin "wurde ins Zustellfahrzeug geladen", > dieser Punkt fehlt bereits. Geld zurück fordern, die Probleme nicht zu den eigenen machen!
Nachtrag: > Vielleicht ist der Zusteller krank der es zu Hause zwischenlagert, Welcher Zusteller lagert Pakete zuhause zwischen, 'ne Woche lang? Damit würde man sich den Zorn ganzer Gemeinden zuziehen und das möchte selbst DHL nicht. Ist aber egal weil: > oder das Zustellfahrzeug in der Werkstatt in dem das Paket liegt. Es wurde laut Sendungsverfolgung niemals in ein Zustellfahrzeug verladen. Also ist es entweder noch im Verteilzentrum oder es wurde auf wundersamen Wegen aus diesem entfernt und dann ist es auch ganz sicher weg.
Ben B. schrieb: > Nachforschungsantrag nach Mindestwartezeit > gestellt. Einen Nachforschungsauftrag kann nur der Versender stellen! Als Empfänger kannst du garnichts machen.
Nochmal Nachtrag: > Das Problem bei Privatverkäufern ist ja immer: wenn die keinen Bock > haben, sich mit DHL rumzuschlagen, dann passiert da nichts weiter. Das ist deren Entscheidung. Angesichts der Sachlage habe ich absolut keine Schmerzen damit, die Sache meinem Anwalt zu übergeben, kostet mich ein Lächeln. Dann zahlen sie dessen Arbeit und Schriftverkehr auch noch, mir doch egal.
Ben B. schrieb: > die Sache meinem Anwalt zu übergeben Der Dir dann sagt das er bei dem geringen Streitwert keinen Finger rührt.
Ich bin mir recht sicher, daß es da Mindestsätze für solche Tätigkeiten gibt und bis zu 650 Euro im Falle des Neupreises als Wiederbeschaffungswert sind für mich jetzt auch kein so geringer Streitwert mehr.
Cyblord -. schrieb: > Der Verkäufer muss dir den Wechselrichter beschaffen, du hast mit ihm > einen Vertrag. Egal wie er das jetzt anstellt. "Kleinanzeigen" impliziert privaten Verkäufer. In diesem Fall ist der Gefahrübergang bei Übergabe an den Versanddienstleister. Das Transportrisiko liegt beim Käufer.
Ben B. schrieb: > Das Paket hat nach Sendungsstatus gar keinen Zustellversuch durchlaufen. > Sonst steht dort ja immer drin "wurde ins Zustellfahrzeug geladen", > dieser Punkt fehlt bereits. Abwarten! Ich hatte in 2022 einen Drucker bestellt, 1300€. Der wurde auch durch DHL versand. Das liess sich nachverfolgen bis ins letzte Verteilzentrum. Nur ins Zustellfahrzeug wurde er nicht geladen. Ich hab einige Male mit der DHL-Servicestelle in Bonn telefoniert. Ohne Erfolg. Dito der Anbieter. Das hat dann 10 Tage gedauert. Nach 10 Tagen ist offensichtlich dem Computer aufgefallen das da irgendwo noch ein Paket nicht zugestellt wurde, eine Sendungsverfolgung nicht abgeschlossen ist. Dann hab ich endlich das teure Teil bekommen - völlig unversehrt!
Ben B. schrieb: > Kann man denen dann den kurzfristig realistischen Wiederbeschaffungswert > überbügeln oder zumindest die vollen 500 Euro? Das sollte man vorab klären. Wen man in einem mit 500 Euro versicherten Paket Ware für 750 Euro verschickt, was zahlt die Versicherung? 500 Euro weil Versicherungssumme, 330 Euro weil nur 2/3 des Wertes versichert waren, oder gar nichts weil Unterversicherung vorlag? Hausratversicherungen haben da manchmal sehr komische AGB. Würde mich wundern wenn das hier besser wäre.
Ben B. schrieb: > Welcher Zusteller lagert Pakete zuhause zwischen, 'ne Woche lang? zuhause nicht, bei mir lag eine Sendung 1 Woche im DHL Transporter weil der Zusteller krank war, obwohl die Karte per Post zugestellt wurde kann am nächsten Werktag "in der Filiale abholbar", nur da war das Paket nicht.
Schorsch M. schrieb: > Ben B. schrieb: >> Nachforschungsantrag nach Mindestwartezeit >> gestellt. > > Einen Nachforschungsauftrag kann nur der Versender stellen! > > Als Empfänger kannst du garnichts machen. Mag sein, dass nur der Versender einen Anspruch darauf hat. Aber DHL sieht das wohl nicht so eng, denn von potentiellen Empfängern nehmen die einen Nachforschungsauftrag offensichtlich auch gern an. Hatte zumindest bei mir (als Empfänger) mal ganz gut geklappt - ok, ist inzw. so 12 Jahre her ...
Jens G. schrieb: > Mag sein, dass nur der Versender einen Anspruch darauf hat. Aber DHL > sieht das wohl nicht so eng, denn von potentiellen Empfängern nehmen die > einen Nachforschungsauftrag offensichtlich auch gern an. Hatte zumindest > bei mir (als Empfänger) mal ganz gut geklappt - ok, ist inzw. so 12 > Jahre her ... Zum Glück gibts immer noch die anekdotische Beweisführung.
Ben B. schrieb: > sind für mich jetzt auch kein so geringer > Streitwert mehr. Für Deinen Anwalt, dessen Honorar sich aus dem Streitwert bemisst, sind das Peanuts. Du kannst rechtlich gesehen klagen. Das steht Dir frei. Nur zahlst Du am Ende u.U. ein mehrfaches für Anwalts- und Gerichtskosten bei ungewissem Ausgang. Und genau deswegen klagt man dann häufig auch nicht.
Jens G. schrieb: > denn von potentiellen Empfängern nehmen die > einen Nachforschungsauftrag offensichtlich auch gern an > ok, ist inzw. so 12 Jahre her ... definitiv nicht mehr, bei mir in den letzten 2 Jahren.
Jens G. schrieb: > Mag sein, dass nur der Versender einen Anspruch darauf hat. Aber DHL > sieht das wohl nicht so eng, denn von potentiellen Empfängern nehmen die > einen Nachforschungsauftrag offensichtlich auch gern an. Absoluter Blödsinn! DHL hat vom Empfänger keinerlei Daten, das kann garnicht funktionieren. Nur die Einlieferungsdaten des Versenders sind bei DHL gelistet.
Schorsch M. schrieb: > DHL hat vom Empfänger keinerlei Daten Darüber solltest du nochmal nachdenken. Das wäre für einen Paketdienst ziemlich suboptimal.
Ben B. schrieb: > Das ist deren Entscheidung. Angesichts der Sachlage Welcher? Sicher, dass Dein Paket nicht über Italien geroutet wurde, weil: Italien: Bande raubt DHL-Zentrum mit Sturmgewehren aus T-Online https://www.t-online.de › Panorama › Kriminalität vor 4 Tagen — Spektakulärer Raub in Italien: Eine bewaffnete Bande hat ein DHL-Logistikzentrum überfallen und Beute im Wert von rund einer Million Euro gemacht.
Der Versuch den Artikel zu finden, wo es um gehäufte Diebstähle (Geräte von Wert, Medikamente, Cannabis) aus und von Paketen in Berlin der letzten Tage ging, endete leider an der Stelle des Screenshots. Die große Suchmaschine versagt da auch.
Cyblord -. schrieb: > Darüber solltest du nochmal nachdenken. Das wäre für einen Paketdienst > ziemlich suboptimal. Eine Empfängeradresse sind keine Einlieferungsdaten! Das solltest du wissen.
Schorsch M. schrieb: > DHL hat vom Empfänger keinerlei Daten DAHER kommt das Paket nie an, ich wusste dass es eine einfache Erklärung gibt.
Dieter D. schrieb: > Eine bewaffnete Bande hat > ein DHL-Logistikzentrum überfallen und Beute im Wert von rund einer > Million Euro gemacht. Da würde mich brennend interessieren, welchen "Status" DHL in seiner Sendungsverfolgung auf der Homepage für die erbeuteten Pakete angibt. :))
Soul E. schrieb: > "Kleinanzeigen" impliziert privaten Verkäufer. Stimmt. Gut gesehen. Darauf hatte ich nicht geachtet. > In diesem Fall ist der > Gefahrübergang bei Übergabe an den Versanddienstleister. Das > Transportrisiko liegt beim Käufer. Korrekt. § 447 Abs. 1 BGB.
Rainer Z. schrieb: > Da würde mich brennend interessieren, welchen "Status" Tja, das hätte ich auch gerne gewußt. Aber wenn es nicht durch den Ausgangsscanner gelaufen ist, endet es mit der Ankunft im Lager. D.h. zumindest dieser Fall kann mit logischem Nachdenken beantwortet werden ;o)
> Abwarten! Sowieso, geht im Moment nicht anders. ;) > Ich hatte in 2022 einen Drucker bestellt, 1300€. [..] Das wäre mir nach wie vor am liebsten, wenn sie das Paket wiederfinden und doch noch zustellen. Wie gesagt, ich verstehe nicht wie das abhanden kommen kann, ohne daß es ein Mitarbeiter absichtlich verschwinden lässt. Oder wie sieht das in deren Verteilzentren aus, haben die dort Haufen wie bei den Ludolfs? Ich hoffe doch nicht... Falls nicht sieht das im Moment wohl so aus, daß das Geld, was ich gezahlt habe, beim Verkäufer bleibt (der ist damit raus und ich bekomme seinen Schadenersatzanspruch) und DHL mir einen Wechselrichter schuldet, so wie er in dem Paket war. Bzw. dessen Wiederbeschaffungswert. Wenn der beim normalen Paket nur mit 500 Euro versichert ist... gut, dann ist das so. Dann können sie sich überlegen, ob es schaffen, sowas für 500 Euro aufzutreiben - oder wenn nicht (würde heißen, der Wiederbeschaffungswert liegt über den 500 Euro), dann muss ich denen die 500 Euro wegnehmen und stehe dann immer noch ohne Wechselrichter da. Wäre für mich ärgerlich weil ich möchte so einen Wechselrichter haben und keine 500 Euro, aber es wäre auch ein gutes Stück mehr Geld als ich bezahlt habe. Evtl. wäre auch eine Konstellation denkbar, daß ich einvernehmlich mit dem Verkäufer vom Kauf zurücktrete - dann müsste ich das gezahlte Geld zurückbekommen und er holt sich mit dem Schadenersatzanspruch entweder die Geldsumme von DHL zurück (wäre für DHL das beste) oder pocht auf den verlorenen Wechselrichter, dann könnte er sich die vollen 500 Euro nehmen. Korrigiert mich wenn ich das falsch sehe. > Für Deinen Anwalt, dessen Honorar sich aus dem Streitwert bemisst, > sind das Peanuts. Er könnte sich leider nicht direkt einen neuen Lamborghini davon leisten, das stimmt. > Du kannst rechtlich gesehen klagen. Das steht Dir frei. > Nur zahlst Du am Ende u.U. ein mehrfaches für Anwalts- und > Gerichtskosten bei ungewissem Ausgang. Ungewisser Ausgang?? Hallo?! Da es für DHL eine verdammt schwere Sache wäre, mir den Erhalt dieses verlorenen Pakets nachzuweisen, oder was auch immer man tun müsste, um mir eine Schuld für den Verlust anzudichten oder sich herauszureden, wüsste ich nicht, wie ich so ein Verfahren verlieren sollte wenn es dazu käme. Das Problem würde sich mir nur stellen, wenn dort nichts zu holen wäre, aber DHL geht an meinem Paket sehr wahrscheinlich nicht pleite. Ich gehe sehr stark davon aus, daß die kein Verfahren riskieren würden. Den Nachforschungsauftrag musste tatsächlich der Absender stellen, ich konnte das nicht. Diejenigen, die das so sagen, haben Recht. > Italien: Bande raubt DHL-Zentrum mit Sturmgewehren aus Da kann man mal sehen wo das hinführt, wenn Leute ihre Pakete nicht bekommen! Aber wenn ich mir ein Sturmgewehr bestelle, verlieren sie das bestimmt auch. Danke euch jedenfalls für euere Ansichten, die finde ich interessant.
Cyblord -. schrieb: > Zum Glück gibts immer noch die anekdotische Beweisführung. Was Du daraus machst, sei Dir überlassen. Schorsch M. schrieb: > Absoluter Blödsinn! > > DHL hat vom Empfänger keinerlei Daten, das kann garnicht funktionieren. Ja, macht auch so richtig Sinn, dass die keine Empfängerdaten haben ...
Rainer Z. schrieb: > Korrekt. § 447 Abs. 1 BGB. Wenn mit PayPal-Käuferschutz bezahlt, hat er sicherlich das Geld bereits wieder und der Verkäufer schaut mit dem Rohr ins Gebirge. Wenn jetzt der Verkäufer an sein Geld will und klagt, dann muss er nur den Versandt nachweisen. In dem Falle muss Ben zahlen. Dagegen kann er nur gegen den Verkäufer die Klage erheben, dieser habe die Ware vielleicht bereits wieder zurück bekommen oder halte die Versicherungsentschädigung zurück und nutze die Gelegenheit für einen Betrug. Das kann der Verkäufer einfach abwehren, in dem er den Beleg vorweist, dass der Paketdienst das Paket nicht auffinden konnte. Hat der Verkäufer das Paket versichert versendet, so besteht ein Herausgabeanspruch auf die Versicherungsleistung, der auch möglich wäre einzuklagen.
Jens G. schrieb: > Ja, macht auch so richtig Sinn, dass die keine Empfängerdaten haben .. Dachte nicht, daß du so schwer von Begriff bist. Eine Empfängeradresse besagt nicht, daß auch tatsächlich ein Paket eingeliefert wurde, vor allem nichts über das Paket (Größe, Gewicht etc.) ....und nur das zählt. Ben B. schrieb: > Bzw. dessen Wiederbeschaffungswert. Wenn der > beim normalen Paket nur mit 500 Euro versichert ist... gut, dann ist das > so. Dann können sie sich überlegen, ob es schaffen, sowas für 500 Euro > aufzutreiben - Da irrst du dich aber gewaltig. Versicherungen zahlen nur den Zeitwert in Geld. Diesen Wert muss der Versender nachweisen. Nix da mit max. Versicherungssumme. Wiederbeschaffung ist nicht deren Aufgabe. Genau dasselbe wie beim Autounfall. Du bekommst den Zeitwert in Geld ersetzt, nichts weiter.
Ben B. schrieb: > Falls nicht sieht das im Moment wohl so aus, daß das Geld, was ich > gezahlt habe, beim Verkäufer bleibt (der ist damit raus und ich bekomme > seinen Schadenersatzanspruch) und DHL mir einen Wechselrichter schuldet, > so wie er in dem Paket war. Bzw. dessen Wiederbeschaffungswert. Nö. Die zahlen den Zeitwert, "Neu für Alt" d.h. Wiederbeschaffungswert wird nirgendwo geleistet und die werden auch keinen WR für Dich organisieren. Und wenn Du dann gegen DHL klagst musst DU beweisen etc, nicht umgekehrt.
Schorsch M. schrieb: > Dachte nicht, daß du so schwer von Begriff bist. > > Eine Empfängeradresse besagt nicht, daß auch tatsächlich ein Paket > eingeliefert wurde, vor allem nichts über das Paket (Größe, Gewicht > etc.) ....und nur das zählt. Vielleicht bist Du schwer von Begriff. Es wurde eingeliefert ...
das Ding wird runtergefallen sein und jetzt wird das ganze geöffnen und untersuch ggf. umverpackt und geht weiter auf Reise... Wenn nicht bekommt der Versender bescheid.
Der Wiederbeschaffungswert ist für mich die Menge Geld, die ich brauche, um zeitnah ein gleichwertiges Produkt zu bekommen. Bei einem Wechselrichter sehe ich das so, daß der nicht so verschleißt wie ein Auto - zumal das durch mich erworbene Gerät nicht in die Anlage passte und deswegen nur sehr kurz zum Test betrieben wurde. Das ist aus meiner Sicht ein neuwertiger Zustand. Das Gleiche habe ich bereits mit einer Autoversicherung durch, da wurde mein VW T3 mit Motor- und Getriebeumbau durch einen Herrn, der heute wahrscheinlich immer noch im Knast sitzt mit einem Auto so erheblich beschädigt, daß dies einem wirtschaftlichen Totalschaden entsprach (Karosserie verzogen). Die dafür haftende Versicherung konnte noch nicht mal was dafür, da das versicherte Auto durch den oben erwähnten Knastologen entwendet wurde... Wahrscheinlich haben die angesichts der durch ein eingeholtes Angebot nachgewiesenen Umbaukosten für Motor und Getriebe Schnappatmung bekommen, aber bezahlen mussten sie's nach drei Gutachten trotzdem.
Thomas schrieb: > das Ding wird runtergefallen sein und jetzt wird das ganze geöffnen und > untersuch ggf. umverpackt und geht weiter auf Reise... Wenn nicht > bekommt der Versender bescheid. Das denke ich auch. Da muß man einfach etwas Geduld haben. Ist mir bei schweren Paketen auch schon passiert, vor allem wenn nicht sachgemäß verpackt wurde. Nach 2 Wochen kam das Paket dann hier an, mit dem Vermerk umverpackt. Das original Paket sah da drin aus wie durch den Fleischwolf gedreht ;) Zum Glück war das Gerät aber heil geblieben.
Ben B. schrieb: > Ungewisser Ausgang?? Hallo?! Da es für DHL eine verdammt schwere Sache > wäre, mir den Erhalt dieses verlorenen Pakets nachzuweisen, oder was > auch immer man tun müsste, um mir eine Schuld [...] Es gibt Vieles das schief gehen kann. Bspw. du gehts zum Anwalt, der sagt dir du kannst maximal 460EUR wiederhaben (z.B.), damit wendest du dich an DHL, die sagen: OK. Dann musst du den Anwalt selber zahlen. Oder sie bieten dir 300EUR für den Zeitwert, du ziehst vor Gericht um 500EUR zu erstreiten, das Gericht urteilt auf 400EUR, dann musst du deinen Anwalt und einen Teil der Verfahrenskosten zahlen. Oder das Gericht urteilt auf 300EUR, dann musst du deinen Anwalt, den gegnerischen Anwalt und die kompletten Verfahrenskosten zahlen (Weil dir der Betrag schon angeboten wurde, also nicht Gegenstand des Rechtstreits ist). Oder das Gericht weisst die Klage ab, weil du nach AGB nicht klageberechtigt bist, alle Kosten bleiben bei dir hängen. Oder es wird festgestellt, dass der Wechselrichter mehr als 500EUR Wert hat und damit das Paket unterversichert war, damit UNversichert und damit DHL gar keine Haftung übernehmen muss, weil keine Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisbar ist. Oder der Verkäufer tritt dir die Forderung ab, das Paket geht an den Verkäufer zurück, der die Sache schon abgehakt hat, du reichst Klage ein und erfährst vom gegnerischen Anwalt, dass das Paket schon lange zurück gegangen ist. Alle Kosten gehen an dich. Achso: Viel spass!
Dieter D. schrieb: > so besteht ein > Herausgabeanspruch auf die Versicherungsleistung, der auch möglich wäre > einzuklagen. wie antwortete mir mal meine Rechtschutzversicherung für solche Kleinigkeiten findet sich kein Anwalt! Bei Gebrauchtteilen gilt BGB Zeitwert wer will da mit Gutachter/Gegengutachter und Streit anfangen? Es gewinnen die Anwälte und Gutachter, der TO sicher nicht.
> Achso: Viel spass!
Danke, den werde ich haben. Ich bekomme immer mehr Lust auf italienische
Problemlösungsansätze. Vielleicht ist ja ein Paket mit einem
Wechselrichter dabei...
Und wie ich schon schrieb, das Gerät ist/war nachweisbar neuwertig und
noch keine Jahre alt oder so.
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Und laut ABG muss festes Verpackungsmaterial verwendet werden. Aber wer schäumt schon das Paket ein? Dann hättest du aber wieder den Verkäufer in der Pflicht wenn er es nicht ordentlich verpackt hat. Als Empfänger wird dir das die Post aber nicht verraten.
Ben B. schrieb: > Und wie ich schon schrieb, das Gerät ist/war nachweisbar neuwertig und > noch keine Jahre alt oder so. Nur wer bzw. welcher Gutachter will/kann den Wert eines verschwundenen Geräts taxieren? Da wird der Nachweis schwierig. Es kommt nicht alleine auf "Jahre" an. Zu den Versicherungsbedingungen kann ich nix sagen, keine Ahnung. Aber gemeinhin hat ja schon die gute alte Bundespost darauf hingewiesen, wertvolle Fracht explizit per Wertpaket zu versenden.
Ben B. schrieb: > Und wie ich schon schrieb, das Gerät ist/war nachweisbar neuwertig und > noch keine Jahre alt oder so. ja und, hilft dir auch nicht, als ich mit ein hochwertiges Autoradio für nen tausender gönnte und es nach 3 Monaten geklaut wurde, antwortete die Versicherung, ist man aus dem Laden raus ist es nur noch die Hälfte wert und davon ging noch 300,- Selbstbeteiligung runter, sie boten mir echt 200,- an.
Jens G. schrieb: > Es wurde eingeliefert ... Wer wurde eingeliefert? ;) Ben B. schrieb: > Und wie ich schon schrieb, das Gerät ist/war nachweisbar neuwertig und > noch keine Jahre alt oder so. Es gibt einen vereinbarten Kaufpreis und den will die Versicherung sehen. Darüber hinaus gehende Kapitalschäden deckt keine Versicherung.
Genau in dem Punkt bin ich mir unsicher, weil Totalverlust und nicht "nur" Beschädigung. Wie sähe das ansonsten aus wenn mir ein Freund oder Familienmitglied den Wechselrichter geschickt hätte und das Versandrisiko auf den Empfänger übergeht. Dann gibt es gar keinen Kaufpreis. Ist der Wechselrichter dadurch wertlos? Sicher nicht. Meiner Meinung haften sie für das Gerät und nicht für den Kaufpreis. Edit: Gerade mal geschaut, was Google dazu sagt: >> Was wird bei Paketverlust bei DHL erstattet? > DHL leistet Entschädigung für auf dem Transportweg beschädigte oder > verloren gegangene Pakete. Versichert ist der nachgewiesene, > materielle Wert Ihrer Sendung zum Zeitpunkt der Abholung oder > Einlieferung. Bei Totalverlust: Wiederbeschaffungskosten. Das deckt sich mit meiner Ansicht, Wiederbeschaffungskosten haben nichts mit meinem Kaufpreis zu tun.
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Ben B. schrieb: > Das deckt sich mit meiner Ansicht, Wiederbeschaffungskosten haben nichts > mit meinem Kaufpreis zu tun Du lebst in einer Traumwelt. Wiederbeschaffungswert ermittelt die Versicherung anhand von statistischen Daten über das Gerät, nicht wie du träumst, über den Kaufpreis, den du zu zahlen bereit wärest.
Da wäre ich sehr gespannt, was sie mir da für ein praktisch ungebrauchtes Gerät neueren Produktionsdatums darlegen. Das warte ich erstmal ganz entspannt ab.
Ben B. schrieb: > wüsste ich nicht, wie ich so ein > Verfahren verlieren sollte wenn es dazu käme. Dann mach! Grenzenloses, naives Vertrauen in unser Rechtssystem und am Ende ausser Spesen nichts gewesen. Du hast ganz offensichtlich keine Erfahrung mit Rechtssprechung in Bagatellfällen. Du glaubst Dein Anwalt würde sich den Hintern aufreissen für Dich. Der rührt gerade mal so viele Finger, wie er daran verdient. DU bist dem vollkommen egal. All die markigen Schreiben, dienen nur dazu die Kunden zu beeindrucken. Hinter den Kulissen sind sich Anwälte und Gerichte oft sehr einig wie das möglichst effizient beizulegen wäre. Ben B. schrieb: > was sie mir da für ein praktisch > ungebrauchtes Gerät neueren Produktionsdatums darlegen. Spielt doch keine Rolle. Du hast Summe x bezahlt. Genau das ist der Streitwert. Und, schon Dein Geld vom Verkäufer eingefordert?
Michael schrieb: > Und, schon Dein Geld vom Verkäufer eingefordert? Was soll er vom Verkäufer fordern? Der hat damit genauso wenig am Hut wie Du. Mit der Übergabe des Pakets an DHL hat er seinen Teil des Vertrages vollumfänglich erfüllt.
Soul E. schrieb: > Der hat damit genauso wenig am Hut > wie Du. Mit der Übergabe des Pakets an DHL hat er seinen Teil des > Vertrages vollumfänglich erfüllt. Unsinn! DHL erstattet im Rahmen der Paketversicherung dem ABSENDER die Kosten, wenn ein Nachforschungsauftrag, zu stellen durch den Absender. erfolglos war. Vertragsparter des EMPFÄNGERS ist nicht DHL, sondern der ABSENDER.
Michael schrieb: > DHL erstattet im Rahmen der Paketversicherung dem ABSENDER die Kosten, > wenn ein Nachforschungsauftrag, zu stellen durch den Absender. erfolglos > war. > Vertragsparter des EMPFÄNGERS ist nicht DHL, sondern der ABSENDER. Das dürfte jedem hier klar sein. Aber "Geld zurück weil Ware nicht erhalten" wie bei einer Amazon-Bestellung gilt hier nicht. Der Verkäufer reicht nur die erhaltene Versicherungssumme durch, bzw gibt gleich an wohin diese überwiesen werden soll. Also gibt es erst etwas vom Verkäufer zu "fordern", nachdem die Versicherung den Schaden beglichen hat.
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Mike R. schrieb: > Nein, wenn es ein Privatverkäufer war und er den Wechselrichter > nachweislich verschickt hat, ist seine Aufgabe erfüllt Wenn du Recht hättest, könnte DHL alle Pakete von privaten Absendern einfach stehlen oder entsorgen, ohne Ärger zu befürchten. Das darf nicht sein. Ich selbst hatte zwei Fälle als privater Verkäufer gebrauchter Ware, wo DHL problemlos Schadensersatz leistete. In einem Fall kam das Paket ziemlich ramponiert mit teilweise kaputten Inhalt an. Im zweiten Fall ist das Paket verloren gegangen.
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> Und, schon Dein Geld vom Verkäufer eingefordert?
Er hat's mir angeboten falls das Paket verschwunden bleibt, will ich
aber eigentlich nicht und rechtlich wäre es auch nicht einwandfrei, da
es nicht sein Fehler ist wenn DHL das Paket verschlampt. Ich will den
Wechselrichter, soll sich DHL 'nen Kopf machen.
Das was ich bezahlt habe, bekomme ich auf jeden Fall wieder wenn das
Paket endgültig verschwunden ist. Da mache ich mir keine Sorgen. Aber
DHL hat einen Wechselrichter "bekommen" und nicht das Geld, was ich
dafür bezahlt habe. Also einen Sachwert, keinen Geldwert. Meiner Meinung
haften sie für den Sachwert bzw. müssen einen gleichwertigen
Wechselrichter wiederbeschaffen wenn der bei denen verschwunden ist.
Wenn das nicht so wäre, dann gäbe es durchaus Konstellationen, wo
niemand viel Geld für eine Sache bezahlt (aber möglicherweise einiges an
Arbeit hineingesteckt) hat, die aber trotzdem einiges an Geld wert ist
bzw. nicht für wenig Geld wiederzubeschaffen ist. Wenn man sich dann
rausreden könnte mit "öh, hat doch keiner was bezahlt, also kriegt auch
keiner was", dann hat das mit einem Rechtsstaat nichts zu tun.
Ben B. schrieb: > rechtlich wäre es auch nicht einwandfrei, da > es nicht sein Fehler ist wenn DHL das Paket verschlampt Der Absender bekommt finanziellen Schadensersatz von DHL. Wenn er das Geld nicht an dich weiter leitet, kassiert er am Ende doppelt. Du bekommst hingegen nichts von DHL, weil du nicht der Vertragspartner von DHL bist. Du bist nicht derjenige, der den Versand bei DHL in Auftrag gegeben und dafür bezahlt hat.
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@Sherlock Das wurde oben schon geklärt, rechtlich ist das eine Drittschadensliquidation. Heißt, der Verkäufer ist zwar Vertragspartner des Schädigers, wurde aber nicht geschädigt (da er das Geld bekommen hat), geschädigt bin ich (als Käufer) durch seinen Vertragspartner (da die Ware "zerstört" ist) und in dieser Konstellation muss er seine Schadenersatzansprüche gegenüber seinen Vertragspartner an mich abtreten, daß ich diese gegenüber seinem Vertragspartner geltend machen kann.
Ben B. schrieb: > Ich will den > Wechselrichter, soll sich DHL 'nen Kopf machen. Schau einfach mal in die nationalen und internationalen Gesetze das Transportwesens bezüglich Haftung an! Daher gibt es die an sich freiwilligen Versandversicherungen mit den vorher vereinbarten Höchstsummen. Bei manchen zwecks Vereinfachung "normiert". DHL bietet an, die Versicherungssumme zu erhöhen, vereinfacht durch ein Kreuz und Zahlung von zusätzlichen 2,-€ bei DHL wohl bis 5000,-€, wenn ich die Zahlen richtig im Kopf habe. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist das 10 kg DHL Paket bis 500,-€ versichert und Ende..
> Wenn nichts anderes vereinbart wurde, > ist das 10 kg DHL Paket bis 500,-€ versichert und Ende.. Dann hole ich mir genau diese 500 Euro. Und wie ich bereits schrieb, auch wenn das mehr ist als ich bezahlt habe, stellt mich das nur bedingt zufrieden, weil ich dafür unter Umständen kein Ersatzgerät bekomme, sondern neu auf die Suche gehen darf, wo ich einen passenden Wechselrichter her bekomme.
Ben B. schrieb: > Dann hole ich mir genau diese 500 Euro. Du hast es immer noch nicht verstanden. Das Geld kannst du dir als Empfänger nicht holen. Das Geld bekommt der Absender, wenn er bei DHL reklamiert. Er muss es an dich weiter leiten. Du musst dich an den Absender wenden. DHL wird dir die kalte Schulter zeigen, denn du hast DHL gegenüber weder einen Vertrag noch Anspruch auf irgend etwas.
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Ben B. schrieb: > Dann hole ich mir genau diese 500 Euro. Die Zeit der beharrlichen Erklärungen scheint vorbei. Zeit das Popcorn zu holen. Halte uns aber bitte auf dem Laufenden. Das verspricht äußerst unterhaltsam zu werden.
Sherlock 🕵🏽♂️ schrieb: > Das Geld kannst du dir als Empfänger nicht holen. Das Geld bekommt der > Absender, wenn er bei DHL reklamiert. Er muss es an dich weiter > leiten Hast Du es immer noch nicht begriffen? DHL zahlt an den Verkäufer, und dieser leitet es an den Käufer weiter. Also landet es bei Ben. Zusätzlich sind da auch noch zwei bis vier Banken involviert, und einige Sachbearbeiter. Ich halte die vereinfachte Aussage Ben B. schrieb: > Dann hole ich mir genau diese 500 Euro. durchaus für verständlich, auch wenn da nicht alle handelnden Personen und Institutionen namentlich erfasst sind.
Hier scheint der Altersstarrsinn bei den gegnerischen Parteien schon geprägt zu sein. ;-)) MfG alterknacker
Nochmal, da hier leider einige unfähig oder unwillig sind, sich das selbst herauszusuchen: https://de.wikipedia.org/wiki/Drittschadensliquidation Lest das bitte.
Wenn laut BGB der Gefahrenübergang die Übergabe an DHL ist, kann man dann nicht annehmen, dass der Versender gegenüber DHL im Auftrag des Empfängers handelt? Dass also sehr wohl der Empfänger der eigentliche Vertragspartner von DHL ist? LG, Sebastian
Habe ich gerade erst mit einem 12kg Paket durch (Verkauf eines Verstärkers auf eBay). Der letzte Status war "Wurde vom Absender in der Filiale abgegeben". Habe dann einen Nachforschungsauftrag gestellt zusammen mit dem Nachweis der eBay Auktion und des Kaufpreises. Ich musste natürlich dem eBay-Käufer eine Erstattung senden. Habe jetzt nach ca. 3 Wochen eine Nachricht von DHL bekommen dass sie mir die nachgewiesene Summe (eBay Kaufpreis inkl. Versandkosten) erstatten. Habe das Geld inzwischen auf meinem Konto. Das Paket konnten sie wohl nicht mehr finden. Ich finde es komisch dass es nach der Abgabe im Paketshop offenbar überhaupt nicht mehr gescannt wurde. War elektronisch frankiert, also mit Barcode.
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Sebastian W. schrieb: > Dass also sehr wohl der Empfänger der eigentliche > Vertragspartner von DHL ist? Nein. Ben B. schrieb: > Nochmal, da hier leider einige unfähig oder unwillig sind, sich das > selbst herauszusuchen: > > https://de.wikipedia.org/wiki/Drittschadensliquidation > > Lest das bitte. BINGO!! Und FULL ACK. Ich habe darauf hingewiesen, Ben hat es verstanden und lest es bitte auch! Damit wirre Meinungen im Thread endlich ein Ende haben. Meine Güte...
Ben B. schrieb: > Der Wiederbeschaffungswert ist für mich die Menge Geld, die ich brauche, > um zeitnah ein gleichwertiges Produkt zu bekommen Du bekommst aber nur das Geld, dass du für die Ware bezahlt hast, bzw. wenn das kein Verkauf war was der Verkäufer nachweist und maximal welche Versicherungssumme er beim Versand angegeben hat bzw. welche er inkludiert. Punkt. Die besorgen dir keinen Ersatz und schon gar nicht zahlen sie dir irgendein Geld oberhalb der Versicherungssumme damit du glücklich wirst.
Ben B. schrieb: > Am Tag der "voraussichtlichen > Zustellung" verschwindet das Paket spurlos, der Kundendienst hat jetzt > nach eigener Aussage bereits eine Woche lang keine Ahnung mehr, wo sich > das Paket befindet oder was damit passiert ist. Sicher ist nur eines, es > wurde nicht zugestellt, Status hängt bei "Sendung wurde zurückgestellt" > fest. "Die Zustellung erfolgt vrs. am nächsten Werktag." So was hatte ich vor Jahren auch mal, jedoch mit einem Elektronik-Shop. Der Shop hat dann einen Nachforschungsabtrag gestellt und ich mußte gegenüber DHL eine Erklärung abgeben, daß ich diese Sendung nicht erhalten habe. Darauf habe ich vom vom Shop eine Ersatzlieferung erhalten. Und dann nach einiger Zeit kam das ursrünglichliche Paket doch noch bei mit an. Wobei die Verpackung sehr massiv zusammengeflickt war. Ich vermute mal, es gab mit dem Paket einen "kleinen Unfall" und jetzt puzzeln die den Wechselrichter wieder zusammen.
> Ich vermute mal, es gab mit dem Paket einen "kleinen Unfall" und > jetzt puzzeln die den Wechselrichter wieder zusammen. Na toll, das sind ja rosige Aussichten. Da darf man ja gespannt bleiben. Ansonsten bin ich immer noch der Meinung, dass "Wiederbeschaffungskosten" für die verlorene Sache an sich gelten und nicht für den gezahlten Geldwert. Naja. Wir werden sehen.
Ben B. schrieb: > Meinung Die darf jeder haben. DHL hat dazu sicher eine andere und bindend ist für beide Seiten das Vertragswerk.
Ich hatte mal den Fall, daß das Paket in der Filiale verschwunden ist. Status war, Paket liegt zur Abholung bereit. Ich bin dann hin und es war weg. Der Händler hat dann die Ware nochmal verschickt.
Ben B. schrieb: > Nochmal, da hier leider einige unfähig oder unwillig sind, sich das > selbst herauszusuchen: > > https://de.wikipedia.org/wiki/Drittschadensliquidation > > Lest das bitte. im Wiki kann jeder schreiben, selbst wenn das stimmt entscheidet ein Richter bei Klage und leider nicht immer richtig, vor Gericht und auf hoher See.....
Joachim B. schrieb: > im Wiki kann jeder schreiben, selbst wenn das stimmt entscheidet ein > Richter bei Klage und leider nicht immer richtig, vor Gericht und auf > hoher See..... Der Ausgang eines Rechtsstreits hängt von vielen Umständen und Faktoren ab, welche selten klar "berechenbar" sind. In dem Wiki wird alleine das Prinzip der Drittschadensliquidation gut erklärt, denn es handelt sich um folgendes Problem: Der Verkäufer ist Vertragspartner von DHL, er hat aber keinen Schaden, wenn er Verbraucher und kein Unternehmer ist. Denn mit Übergabe an den Versanddienstleister hat er seine Pflichten abschließend erfüllt und haftet Ben gegenüber nicht für den Untergang des Wechselrichters. Ben wiederum hat einen Schaden, aber keinen (vertraglichen) Schadensersatzanspruch gegen DHL, weil er nicht der Vertragspartner von DHL ist. Um mehr ging es mir bei dem Hinweis auf das Prinzip der Drittschadensliquidation nicht, ich habe nur darauf hingewiesen, weil oben im Thread die Schadensersatzansprüche von Ben gegen DHL grundsätzlich infrage gestellt wurden. Das ist nicht der Fall. Die übrigen Fragen, z.B. in welcher Höhe DHL aufgrund ihrer Vertragsbedingungen maximal Ersatz leistet etc., bleiben davon unberührt.
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