Forum: Fahrzeugelektronik E Motor mit fertiger Achse


von Josef H. (josef_h31)


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Hallo Zusammen

Hat wer von euch mit folgenen Antrieben Erfahrungen? gibt es da auch 
noch bessere Alternativen im Netz

https://forandor.de/burstenlose-antriebsachse/3980444-2756-trn-1418-n-elektro-antrieb-dc-motorsteuerungachse-buerstenlos-350-750w-48v-diffirentialgetriebe.html#/101-mc-mc_350w_48v


sg
Sepp
: Verschoben durch Moderator
von Wastl (hartundweichware)


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Josef H. schrieb:
> https://forandor.de/burstenlose-antr...mc-mc_350w_48v

Die gesuchte Seite existiert nicht.
Entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.
von Josef H. (josef_h31)


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Komisch habs nochmal reinkopiert....
von Rahul D. (rahul)


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Josef H. schrieb:
> Hat wer von euch mit folgenen Antrieben Erfahrungen? gibt es da auch
> noch bessere Alternativen im Netz

Was hast du damit vor?
Oldtimer elektrifizieren?
Hier gibt es ansonsten noch ein Untreforum zu Themen der 
Fahrzeugelektronik:
https://www.mikrocontroller.net/forum/fahrzeugelektronik
oder Mechnik:
https://www.mikrocontroller.net/forum/mechanik

Wobei es sich bei diesem Forum um Themen dreht, die sich mit Elektronik 
/ Elektrotechnik befassen; nicht so sehr mit (Auto-)Schrauber-Themen.
von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Sieht allerdings wirklich nach einem Schnäppchen aus. Alles dran, um den 
Bollerwagen zu elektrifizieren. Für mehr sind 750W allerdings etwas 
wenig.
: Bearbeitet durch User
von Jens M. (schuchkleisser)


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Ein Schelm wer denkt das da ein Chinaschrottimporteur ein bissel 
Clickzahlen generieren will... Jaja, der Account ist 15 Jahre alt...

Nein, diese Antriebe können schon was, 750 Bürstenlose Watt sind keine 1 
Zweitakt-PS.
Ist halt nicht schnell, aber 4 große Autobatterien plus Fahrer plus 
Vollmetallauto plus Schneeschieber vorne dran mit strammer 
Wandergeschwindigkeit geht damit.
Siehe z.B. 
https://www.westermann-radialbesen.de/de/selbstfahrer/cm2-pro-e-lectric-2 
da ist so eine China-Antriebswelle drin.
von Josef H. (josef_h31)


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Wär für einen Kettcar umbau....
von Udo S. (urschmitt)


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Josef H. schrieb:
> Wär für einen Kettcar umbau....

Für ein Kind eher zu kräftig, für Spaß zu wenig Power.
Und für ein einfaches Kettkar fast schon zu schwer für den Rahmen (20kg 
nur die Achse plus Motor).
von Martin S. (sirnails)


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Udo S. schrieb:
> Josef H. schrieb:
>> Wär für einen Kettcar umbau....
>
> Für ein Kind eher zu kräftig, für Spaß zu wenig Power.
> Und für ein einfaches Kettkar fast schon zu schwer für den Rahmen (20kg
> nur die Achse plus Motor).

Also so ein Berg Kettcar ist so schwer, da würde ich gar nicht unter die 
750W gehen. Wichtig wäre, dass es eine tachometrische Begrenzung gibt. 
Schneller als gute 15 km/h würde ich wegen der Lenkung schon nicht 
machen wollen (wird unkontrollierbar).
von Udo S. (urschmitt)


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Martin S. schrieb:
> Also so ein Berg Kettcar ist so schwer, da würde ich gar nicht unter die
> 750W gehen.

Stimmt. Ich hatte eher die Kettler aus meiner Kindheit im Kopf. Aber da 
gibts ja bedeutend bessere.

Martin S. schrieb:
> Schneller als gute 15 km/h würde ich wegen der Lenkung schon nicht
> machen wollen (wird unkontrollierbar).

Genau.
von Matthias S. (dachs)


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Martin S. schrieb:
> Wichtig wäre, dass es eine tachometrische Begrenzung gibt.
Korrekt.
> Schneller als gute 15 km/h würde ich wegen der Lenkung schon nicht
> machen wollen (wird unkontrollierbar).

Dafür gibt es klare Vorschriften --> 6km/h Maximum, darüber ist es ein 
Fahrzeug mit allem was dadurch ausgelöst wird. Zulassungspflicht, 
Haftpflichtversicherungspflicht, Fahrerlaubnispflicht --> Mindestalter.

Das Thema kommt immer wieder, siehe u.a. hier:
Beitrag "Re: Kinderauto tuning PWM gesucht"
(Link ist jetzt hinter Bezahlschranke)
: Bearbeitet durch User
von H. H. (hhinz)


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Matthias S. schrieb:
> Martin S. schrieb:
>> Wichtig wäre, dass es eine tachometrische Begrenzung gibt.
> Korrekt.
>> Schneller als gute 15 km/h würde ich wegen der Lenkung schon nicht
>> machen wollen (wird unkontrollierbar).
>
> Dafür gibt es klare Vorschriften --> 6km/h Maximum, darüber ist es ein
> Fahrzeug mit allem was dadurch ausgelöst wird. Zulassungspflicht,
> Haftpflichtversicherungspflicht, Fahrerlaubnispflicht --> Mindestalter.

Wie haben die Schumachers das nur gemacht...
von Matthias S. (dachs)


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H. H. schrieb:
> Wie haben die Schumachers das nur gemacht...

In Vereinen und auf deren Privatgelände.
von H. H. (hhinz)


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Matthias S. schrieb:
> H. H. schrieb:
>> Wie haben die Schumachers das nur gemacht...
>
> In Vereinen und auf deren Privatgelände.

Da wär ich gar niemals nie drauf gekommen...
von Martin S. (sirnails)


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Wie dem auch sei: Der Preis ist unschlagbar und ich hätte gut und gerne 
Lust, das Teil zu bestellen. Ich weiß zwar nicht, wofür, aber das sieht 
nach einem schönen Urlaubsprojekt aus.

Wenn @TO Du damit deine Erfahrungen gemacht hast, teile sie doch gerne 
hier :-)
von Soul E. (soul_eye)


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Selbstfahrende Bierkiste. Bis zum nächsten Vattertag ist das fertig :-)
von Ralf X. (ralf0815)


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Soul E. schrieb:
> Selbstfahrende Bierkiste. Bis zum nächsten Vattertag ist das fertig :-)

Über 1,6 darfst darin trotzdem selbst bei 6 kmh(max) und ohne 
Auffälligkeit nicht haben.. *lol
von Flöte (nsolo)


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Ralf X. schrieb:
> Soul E. schrieb:
>> Selbstfahrende Bierkiste. Bis zum nächsten Vattertag ist das fertig :-)
>
> Über 1,6 darfst darin trotzdem selbst bei 6 kmh(max) und ohne
> Auffälligkeit nicht haben.. *lol

Und damit Fahren auch nicht, da es keine Betriebserlaubnis oder 
Typgenehmigung hat.
von Ralf X. (ralf0815)


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Flöte schrieb:
> Und damit Fahren auch nicht, da es keine Betriebserlaubnis oder
> Typgenehmigung hat.

Bei bauartbedingten 6 km/h(max) gilt es noch als Spielzeug.
von Flöte (nsolo)


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Ralf X. schrieb:
> Flöte schrieb:
>> Und damit Fahren auch nicht, da es keine Betriebserlaubnis oder
>> Typgenehmigung hat.
>
> Bei bauartbedingten 6 km/h(max) gilt es noch als Spielzeug.

Das denken viele, ich war auch immer der Meinung, es ist aber einfach 
falsch.
von H. H. (hhinz)


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Flöte schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Flöte schrieb:
>>> Und damit Fahren auch nicht, da es keine Betriebserlaubnis oder
>>> Typgenehmigung hat.
>>
>> Bei bauartbedingten 6 km/h(max) gilt es noch als Spielzeug.
>
> Das denken viele, ich war auch immer der Meinung, es ist aber einfach
> falsch.

§16 (2) StVZO

Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, 
Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem 
Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer 
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind 
nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.
von Thomas (mercury3)


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H. H. schrieb:

> §16 (2) StVZO
>
> Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller,
> Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem
> Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer
> bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind
> nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.

Man sollte das "nicht motorbetriebene oder einem Hilfsantrieb" stärker 
betonen.....

Denn damit fallen sie dann sehr wohl unter die StVZO. Allerdings nicht 
auf Privatgelände. Feld/Wirtschaftswege sind aber "Straßen" im Sinne der 
StVO!
von H. H. (hhinz)


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Thomas schrieb:
> H. H. schrieb:
>
>> §16 (2) StVZO
>>
>> Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller,
>> Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem
>> Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer
>> bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind
>> nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.
>
> Man sollte das "nicht motorbetriebene oder einem Hilfsantrieb" stärker
> betonen.....

"sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung."
von Jens M. (schuchkleisser)


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Thomas schrieb:
> damit fallen sie dann sehr wohl unter die StVZO

Genau eben nicht.
Sprachverständnis und so.

Das "oder" teilt den Satz in zwei Teile.
Der erste Teil umfasst die "ähnlichen nicht motorbetriebenen Fahrzeuge" 
zusammen, der zweite Satz benennt "Hilfsantrieb aber mit max. 6km/h".
Und ein Dings mit diesem Chinaantrieb fällt unter die zweite Kategorie, 
sofern eben dafür gesorgt ist das Vollgas in unter 6km/h resultiert.
Aber eine Softwarebeschränkung zählt nicht, sondern Vollgas im höchsten 
Gang (sofern zutreffend) und voller Nennspannung muss hinkommen.
Z.B. durch passenden Raddurchmesser.
von Oliver S. (oliverso)


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Thomas schrieb:
> Man sollte das "nicht motorbetriebene oder einem Hilfsantrieb" stärker
> betonen.....

Man müsste den vielleicht erst einmal richtig verstehend lesen. Der Satz 
ist nämlich leider zweideutig. Sinn ergibt er aber nur in dieser Lesart:
1
2) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche 
2
3
- nicht motorbetriebene 
4
oder 
5
- mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h 
6
7
sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.

Eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für nicht motorisierte 
Fortbewegungsmittel wäre wohl völlig zweckfrei.

Oliver
von H. H. (hhinz)


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Jens M. schrieb:
> Aber eine Softwarebeschränkung zählt nicht,

So ist das aber regelmäßig gemacht.
von Martin S. (sirnails)


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Jens M. schrieb:
> Aber eine Softwarebeschränkung zählt nicht, sondern Vollgas im höchsten
> Gang (sofern zutreffend) und voller Nennspannung muss hinkommen.
> Z.B. durch passenden Raddurchmesser.

So ein quark.
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