Hallo Zusammen Hat wer von euch mit folgenen Antrieben Erfahrungen? gibt es da auch noch bessere Alternativen im Netz https://forandor.de/burstenlose-antriebsachse/3980444-2756-trn-1418-n-elektro-antrieb-dc-motorsteuerungachse-buerstenlos-350-750w-48v-diffirentialgetriebe.html#/101-mc-mc_350w_48v sg Sepp
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Josef H. schrieb: > https://forandor.de/burstenlose-antr...mc-mc_350w_48v Die gesuchte Seite existiert nicht. Entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.
Josef H. schrieb: > Hat wer von euch mit folgenen Antrieben Erfahrungen? gibt es da auch > noch bessere Alternativen im Netz Was hast du damit vor? Oldtimer elektrifizieren? Hier gibt es ansonsten noch ein Untreforum zu Themen der Fahrzeugelektronik: https://www.mikrocontroller.net/forum/fahrzeugelektronik oder Mechnik: https://www.mikrocontroller.net/forum/mechanik Wobei es sich bei diesem Forum um Themen dreht, die sich mit Elektronik / Elektrotechnik befassen; nicht so sehr mit (Auto-)Schrauber-Themen.
Sieht allerdings wirklich nach einem Schnäppchen aus. Alles dran, um den Bollerwagen zu elektrifizieren. Für mehr sind 750W allerdings etwas wenig.
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Ein Schelm wer denkt das da ein Chinaschrottimporteur ein bissel Clickzahlen generieren will... Jaja, der Account ist 15 Jahre alt... Nein, diese Antriebe können schon was, 750 Bürstenlose Watt sind keine 1 Zweitakt-PS. Ist halt nicht schnell, aber 4 große Autobatterien plus Fahrer plus Vollmetallauto plus Schneeschieber vorne dran mit strammer Wandergeschwindigkeit geht damit. Siehe z.B. https://www.westermann-radialbesen.de/de/selbstfahrer/cm2-pro-e-lectric-2 da ist so eine China-Antriebswelle drin.
Josef H. schrieb: > Wär für einen Kettcar umbau.... Für ein Kind eher zu kräftig, für Spaß zu wenig Power. Und für ein einfaches Kettkar fast schon zu schwer für den Rahmen (20kg nur die Achse plus Motor).
Udo S. schrieb: > Josef H. schrieb: >> Wär für einen Kettcar umbau.... > > Für ein Kind eher zu kräftig, für Spaß zu wenig Power. > Und für ein einfaches Kettkar fast schon zu schwer für den Rahmen (20kg > nur die Achse plus Motor). Also so ein Berg Kettcar ist so schwer, da würde ich gar nicht unter die 750W gehen. Wichtig wäre, dass es eine tachometrische Begrenzung gibt. Schneller als gute 15 km/h würde ich wegen der Lenkung schon nicht machen wollen (wird unkontrollierbar).
Martin S. schrieb: > Also so ein Berg Kettcar ist so schwer, da würde ich gar nicht unter die > 750W gehen. Stimmt. Ich hatte eher die Kettler aus meiner Kindheit im Kopf. Aber da gibts ja bedeutend bessere. Martin S. schrieb: > Schneller als gute 15 km/h würde ich wegen der Lenkung schon nicht > machen wollen (wird unkontrollierbar). Genau.
Martin S. schrieb: > Wichtig wäre, dass es eine tachometrische Begrenzung gibt. Korrekt. > Schneller als gute 15 km/h würde ich wegen der Lenkung schon nicht > machen wollen (wird unkontrollierbar). Dafür gibt es klare Vorschriften --> 6km/h Maximum, darüber ist es ein Fahrzeug mit allem was dadurch ausgelöst wird. Zulassungspflicht, Haftpflichtversicherungspflicht, Fahrerlaubnispflicht --> Mindestalter. Das Thema kommt immer wieder, siehe u.a. hier: Beitrag "Re: Kinderauto tuning PWM gesucht" (Link ist jetzt hinter Bezahlschranke)
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Matthias S. schrieb: > Martin S. schrieb: >> Wichtig wäre, dass es eine tachometrische Begrenzung gibt. > Korrekt. >> Schneller als gute 15 km/h würde ich wegen der Lenkung schon nicht >> machen wollen (wird unkontrollierbar). > > Dafür gibt es klare Vorschriften --> 6km/h Maximum, darüber ist es ein > Fahrzeug mit allem was dadurch ausgelöst wird. Zulassungspflicht, > Haftpflichtversicherungspflicht, Fahrerlaubnispflicht --> Mindestalter. Wie haben die Schumachers das nur gemacht...
H. H. schrieb: > Wie haben die Schumachers das nur gemacht... In Vereinen und auf deren Privatgelände.
Matthias S. schrieb: > H. H. schrieb: >> Wie haben die Schumachers das nur gemacht... > > In Vereinen und auf deren Privatgelände. Da wär ich gar niemals nie drauf gekommen...
Wie dem auch sei: Der Preis ist unschlagbar und ich hätte gut und gerne Lust, das Teil zu bestellen. Ich weiß zwar nicht, wofür, aber das sieht nach einem schönen Urlaubsprojekt aus. Wenn @TO Du damit deine Erfahrungen gemacht hast, teile sie doch gerne hier :-)
Selbstfahrende Bierkiste. Bis zum nächsten Vattertag ist das fertig :-)
Soul E. schrieb: > Selbstfahrende Bierkiste. Bis zum nächsten Vattertag ist das fertig :-) Über 1,6 darfst darin trotzdem selbst bei 6 kmh(max) und ohne Auffälligkeit nicht haben.. *lol
Ralf X. schrieb: > Soul E. schrieb: >> Selbstfahrende Bierkiste. Bis zum nächsten Vattertag ist das fertig :-) > > Über 1,6 darfst darin trotzdem selbst bei 6 kmh(max) und ohne > Auffälligkeit nicht haben.. *lol Und damit Fahren auch nicht, da es keine Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung hat.
Flöte schrieb: > Und damit Fahren auch nicht, da es keine Betriebserlaubnis oder > Typgenehmigung hat. Bei bauartbedingten 6 km/h(max) gilt es noch als Spielzeug.
Ralf X. schrieb: > Flöte schrieb: >> Und damit Fahren auch nicht, da es keine Betriebserlaubnis oder >> Typgenehmigung hat. > > Bei bauartbedingten 6 km/h(max) gilt es noch als Spielzeug. Das denken viele, ich war auch immer der Meinung, es ist aber einfach falsch.
Flöte schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Flöte schrieb: >>> Und damit Fahren auch nicht, da es keine Betriebserlaubnis oder >>> Typgenehmigung hat. >> >> Bei bauartbedingten 6 km/h(max) gilt es noch als Spielzeug. > > Das denken viele, ich war auch immer der Meinung, es ist aber einfach > falsch. §16 (2) StVZO Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.
H. H. schrieb: > §16 (2) StVZO > > Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, > Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem > Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer > bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind > nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. Man sollte das "nicht motorbetriebene oder einem Hilfsantrieb" stärker betonen..... Denn damit fallen sie dann sehr wohl unter die StVZO. Allerdings nicht auf Privatgelände. Feld/Wirtschaftswege sind aber "Straßen" im Sinne der StVO!
Thomas schrieb: > H. H. schrieb: > >> §16 (2) StVZO >> >> Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, >> Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem >> Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer >> bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind >> nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. > > Man sollte das "nicht motorbetriebene oder einem Hilfsantrieb" stärker > betonen..... "sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung."
Thomas schrieb: > damit fallen sie dann sehr wohl unter die StVZO Genau eben nicht. Sprachverständnis und so. Das "oder" teilt den Satz in zwei Teile. Der erste Teil umfasst die "ähnlichen nicht motorbetriebenen Fahrzeuge" zusammen, der zweite Satz benennt "Hilfsantrieb aber mit max. 6km/h". Und ein Dings mit diesem Chinaantrieb fällt unter die zweite Kategorie, sofern eben dafür gesorgt ist das Vollgas in unter 6km/h resultiert. Aber eine Softwarebeschränkung zählt nicht, sondern Vollgas im höchsten Gang (sofern zutreffend) und voller Nennspannung muss hinkommen. Z.B. durch passenden Raddurchmesser.
Thomas schrieb: > Man sollte das "nicht motorbetriebene oder einem Hilfsantrieb" stärker > betonen..... Man müsste den vielleicht erst einmal richtig verstehend lesen. Der Satz ist nämlich leider zweideutig. Sinn ergibt er aber nur in dieser Lesart:
1 | 2) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche |
2 | |
3 | - nicht motorbetriebene |
4 | oder |
5 | - mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h |
6 | |
7 | sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. |
Eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für nicht motorisierte Fortbewegungsmittel wäre wohl völlig zweckfrei. Oliver
Jens M. schrieb: > Aber eine Softwarebeschränkung zählt nicht, sondern Vollgas im höchsten > Gang (sofern zutreffend) und voller Nennspannung muss hinkommen. > Z.B. durch passenden Raddurchmesser. So ein quark.
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