Hallo allerseits, hab da mal 'ne Frage. Ich habe eine kleine Schaltung entwickelt, die ich gerne an Privatkunden verkaufen würde. Je nach dem wie groß die Sache wird, auch mit Gewerbeschein. Die Schaltung wird mit <24VDC und ca. 3A betrieben. Angesteuert werden selbst verschaltete LED-Leisten. Nun möchte ich aber nicht der offizielle Hersteller sein, um EAR-, EMV- und CE-Angelegenheiten zu umgehen. Wie ich hier gelesen habe, ist eine Möglichkeit das Ganze als Bausatz anzubieten. Somit ist man nur Händler. Da aber nicht jeder Anwender in der Lage ist den kompletten Bausatz aufzubauen, habe ich mir gedacht, den Bausatz bis auf eine Löt- oder Steckbrücke aufzubauen, damit der Anwender mit extrem wenig Aufwand die Schaltung fertig stellen kann und selbst funktionsfähig macht. Meint Ihr, man wäre so aus dem Schneider und nicht der Hersteller? MfG FunRice
Wenn Du Dich mit milliardenschweren Gegnern vor Gericht anlegen willst, versuch es.
Fun Rice schrieb: > habe ich mir gedacht, den Bausatz bis auf eine Löt- oder > Steckbrücke aufzubauen, damit der Anwender mit extrem wenig Aufwand die > Schaltung fertig stellen kann und selbst funktionsfähig macht. Wenn man WEEE-Anmeldung (besonders unter "Gangbare Wege") so liest, eher nicht.
Fun Rice schrieb: > Da aber nicht jeder Anwender in der Lage ist den kompletten Bausatz > aufzubauen, habe ich mir gedacht, den Bausatz bis auf eine Löt- oder > Steckbrücke aufzubauen, damit der Anwender mit extrem wenig Aufwand die > Schaltung fertig stellen kann und selbst funktionsfähig macht. Die Absicht ist also eindeutig, nicht einen Bausatz für einen geübten und informierten Bastler anzubieten, sondern ein Produkt für jedermann, das nur noch fertig gestellt werden muss. Dass ein Bausatz angeboten wird, hat nur zum Ziel, die genannten Vorschriften zu umgehen. Deshalb würde ich annehmen, dass ein Gericht, das dies zu beurteilen hätte, das wohl auch so sehen würde. (Aber ich bin nicht Jurist; und die haben ja manchmal Überraschungen zu bieten ... :-)
Das ist ungefaehr so als wolltest Du selbstgebaute Motorraeder verkaufen, weil Dich aber die ganzen Vorschriften nerven, baust Du einen Fahrradlenker dran und behauptest "das ist ein Fahrrad". Das wird also ganz sicher gut gehen ;) Wenn es Leute gibt, die sowas kaufen wollen, wirst Du sie mit einem richtigen Bausatz sicher auch gluecklich machen und keiner wird Dich verklagen.
Danke für Eure Meinungen! Thiemo N. schrieb: > Wenn man WEEE-Anmeldung (besonders unter "Gangbare Wege") so liest, > eher nicht. OK, dem Passus "Es muss schon eine "gute Portion Fachwissen" dazugehören, um einen Bausatz fertigzustellen." stimme ich nicht zu, da man einem 7-Klässler mit einer Anleitung dazu bringen kann einen kleinen Bausatz fertig zu stellen. El Cattivo schrieb: > ...weil Dich aber die ganzen Vorschriften nerven... nun ja, der Aufwand (zeitlich, finanziell) WEEE, EAR, EMV, CE ist für mein Verständnis unverhältnismäßig, wenn man nur 1-2 Schaltungen pro Monat verkauft. El Cattivo schrieb: > Wenn es Leute gibt, die so was kaufen wollen, wirst Du sie mit einem > richtigen Bausatz sicher auch gluecklich machen und keiner wird Dich > verklagen. Das Ziel ist ja nicht die Leute zum Löten zu bringen, zumal meiner Einschätzung nach dies 95% der Interessenten ablehnen würden. Ist schon etwas merkwürdig mit WEEE Ich stelle weder Bauteile, Platine noch Lötzinn her. Ein Gerätehersteller "fügt" die zugekauften Bauteile nur zusammen. WEEE sollte für mein Verständnis für den "Material- bzw. Bauteileherstellen" gelten. Aber so ist es ja nicht. Man könnte dem Kunden ja anbieten den Bausatz kostenlos "in seinem Auftrag" zu 99% oder gar 100% fertig zu stellen. MfG FunRice
Fun Rice schrieb: > Man könnte dem Kunden ja anbieten den Bausatz kostenlos "in seinem > Auftrag" zu 99% oder gar 100% fertig zu stellen. Auf solche Mauschelversuche ist das Gesetz schon vorbereitet. Auch das "kostenlose Aufbauen im Kundenauftrag" macht dich zum Hersteller mit allen Konsequenzen.
Pete K. schrieb: > Biete das Teil doch Pollin an. Hmm, ich vermute, obwohl da ein kleiner ATmega zum Einsatz kommt, ist der bedarf nicht so groß, daß es für Pollin Sinn macht. (Ist leider nichts, wo die Welt drauf gewartet hat;-). Die Idee und Schaltung könnten die in 2-3 Werktagen kopieren lassen. Beta schrieb: > Auf solche Mauschelversuche ist das Gesetz schon vorbereitet. Auch das > "kostenlose Aufbauen im Kundenauftrag" macht dich zum Hersteller mit > allen Konsequenzen. Bist Du dir da sicher? Wenn ich einen Platinenbestücker beauftrage nach meinen Vorgaben einen Bausatz fertig zu stellen, dann ist er doch nicht der offizielle Hersteller?!? Also ich denke, nicht jeder der physikalisch was herstellt, ist der Hersteller. (Mitarbeiter an einer Wurstmaschine bei der Fa. Maika) MfG FunRice
Fun Rice schrieb: > Wenn ich einen Platinenbestücker beauftrage nach > meinen Vorgaben einen Bausatz fertig zu stellen, dann ist er doch nicht > der offizielle Hersteller?!? Auch wenns Otto Normalverbraucher nicht nachvollziehen kann: Im Sinne des ElektroG ist er dann in der Tat der Hersteller.
John Connor schrieb: > Auch wenns Otto Normalverbraucher nicht nachvollziehen kann: Im Sinne > des ElektroG ist er dann in der Tat der Hersteller. Natürlich ist der beauftragte Bestücker nicht der Hersteller im Sinne des ElektroG. Hersteller ist derjenige, der das Produkt in den inländischen Handelsverkehr bringt (den genauen Wortlaut kann man im ElektroG oder bei der EAR nachlesen).
Ich kann anbieten deine Produkte aus dem Nicht-EU Ausland zu versenden. Du bist als Hersteller dann komplett aus dem Schneider. Auch alle EU Auflagen tangieren dich dann nicht mehr.
Ist wohl etwas in der Art wie der MAXFLEX Konstantstrom LED Treiber. Mit Übertemp. und Überstrom Gedöns.
Chris schrieb: > Hersteller ist derjenige, der das Produkt in den > inländischen Handelsverkehr bringt Wie Radio Eriwan sagen würde: Im Prinzip ja, aber... Wenn jetzt ein Privatmann von Firma A einen Bausatz erwirbt dann ist Firma A nicht der Hersteller, weil Bausätze nicht unter das ElektroG fallen. Wenn er ihn aber von Firma B zusammen bauen lässt, dann wird Firma B, so seltsam das klingen mag, zum Hersteller. Zumindest laut EAR. Fun Rice schrieb: > Man könnte dem Kunden ja anbieten den Bausatz kostenlos "in seinem > Auftrag" zu 99% oder gar 100% fertig zu stellen. Wenn das so einfach wäre, meinst du nicht das schon jemand drauf gekommen wäre? Lies mal http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung#Beliebte_Irrwege
Danke für Eure Antworten und Denkanstöße. Otto J. schrieb: > Ist wohl etwas in der Art wie der MAXFLEX Konstantstrom LED Treiber. Mit > Übertemp. und Überstrom Gedöns. Nö. Import schrieb: > Ich kann anbieten deine Produkte aus dem Nicht-EU Ausland zu versenden. > Du bist als Hersteller dann komplett aus dem Schneider. Auch alle EU > Auflagen tangieren dich dann nicht mehr. Hmm, danke für das Angebot, aber gibt es da nicht andere Fallstricke? Im ElektroG steht: § 3 Begriffsbestimmungen (12) Vertreiber im Sinne dieses Gesetzes ist jeder, der neue Elektro- oder Elektronikgeräte gewerblich für den Nutzer anbietet. Der Vertreiber gilt als Hersteller im Sinne dieses Gesetzes, wenn er schuldhaft neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet. MfG FunRice
http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung Kostenermäßigung und Kostenbefreiung: [...] der kleine Härtefall ist bei Mengen bis 30Kg/Jahr in der Regel problemlos. [...] Dann kannst du es auch bleiben und drauf ankommen lassen. Meine Idee wäre jetzt, dass alle Bastler die mit Anfragen bombardieren a la "Ich würde gerne was verschenken, muss ich jetzt nen Härtefall anmelden?" bis es ne Änderung gibt, die das im halbwegs sinnvollen Rahmen aushebelt. Aufruf zur Revolution <- ;-)
Import schrieb: > Wie wuerdest du die Produkte zum Verkauf anbieten ? Aufgrund der verschwindend kleinen jährlichen Stückzahl möchte ich es nicht als Hersteller anbieten. Das ElektroG scheint keine Lücke für Kleinstunternehmer zu haben. Anbieten würde ich es in entsprechenden Foren und evtl. ebay. MfG FunRice
Grundsätzlich ist der Inverkehrbringer auch bei einem Stück für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften verantwortlich. Warum sollte auch der Gesetzgeber Lücken zulassen, über die gefährlicher Schund legal verkauft werden könnte? Die Einhaltung sämtlicher Vorschriften verlangt aber nicht, dass irgendwelche Prüfungen zwingend vorgeschrieben sind. Es ist nur sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehelten werden. Wie Du das machst, ist Deine Sache. So werden zum Beispiel in der Industrie viele Geräte in geringer Stückzahl verkauft, die nie ein Prüflabor gesehen haben. Der Inverkehrbringer muß nur sicherstellen, dass alle Normen und Vorschriften eingehalten werden. Natürlich muß immer damit gerechnet werden, dass ggf. die Einhaltung aller Normen und Vorschriften durch Prüfungen zu beweisen sind.
Danke für Deinen Beitrag Tangens schrieb: > Die Einhaltung sämtlicher Vorschriften verlangt aber nicht, dass > irgendwelche Prüfungen zwingend vorgeschrieben sind. Wenn Du aber Erklären musst, das Du alle Vorschriften eingehalten hast, dann kannst Du Deine Erklärungen nur mit Prüfungen untermauern. Bei EMV-Prüfungen die mehrere tausend Euro kosten hört es dann auf. Tangens schrieb: > Natürlich muß immer damit gerechnet > werden, dass ggf. die Einhaltung aller Normen und Vorschriften durch > Prüfungen zu beweisen sind. Und das Thema geht von vorne los. MfG FunRice
> Grundsätzlich ist der Inverkehrbringer auch bei einem Stück für die > Einhaltung sämtlicher Vorschriften verantwortlich. Hallo Fun Rice, wo ist denn nun Dein Problem? Wenn Du die entsprechende Ausbildung hast und mit Deinem fundierten Wissensstand sichere Geräte anbieten kannst, dann erkläre sie Normen- und Vorschriftenkonform und verkaufe sie. Solltest Du aber nicht genau wissen, was Du machst, dann laß es besser. Auch mit 24V und 3A kann man einen ganz netten Wohnungsbrand mit mehreren Toten initiieren.
> Und das Thema geht von vorne los. Natürlich hast Du ein unternehmerisches Risiko zu tragen. > ... dann kannst Du Deine Erklärungen nur mit Prüfungen untermauern. Ist eher selten der Fall, gehört aber mit zum unternehmerischen Risiko. Unabhängig davon wäre zu fragen, ob sich ein Projekt wirklich lohnt, bei dem diese ggf. anfallenden Prüfkosten nicht herausspringen? > Solltest Du aber nicht genau wissen, was Du machst, dann laß es besser. Das sollte unbedingt beachtet werden!
Frank schrieb: > Solltest Du aber nicht genau wissen, was Du machst, dann laß es besser. Und genau das ist ja vermutlich das Problem. Mal bitte ernsthaft: Wer weiß denn wirklich zu 100%, dass ALLE Vorschriften eingehalten wurden? Die Sache mit den offiziellen Prüfungen ist doch quasi auch nur ein Minimieren eines bekannten Risikos und evtl. ein bisschen ein Abwälzen von Verantwortung (im Sinne von: Ich bin unschuldig, die Prüfungen hat das Teil ja bestanden; also Versicherung: Zahlen). Es ist aber wirklich traurig, dass man noch nicht einmal ein kleines Blinklicht verkaufen darf, ohne im Ernstfall Unsummen für Nachprüfungen aufbringen zu müssen. So kann man auch schön das Interesse einiger Fleißigen im Keim ersticken lassen :-(
Frank schrieb: > Hallo Fun Rice, wo ist denn nun Dein Problem? Das Problem ist der unverhältnismäßige Overhead WEEE, EAR, IHK (zeitlich, finanziell). Ich möchte/kann es ja nur nebenher machen. Frank schrieb: > Auch mit 24V und 3A kann man einen ganz netten Wohnungsbrand mit > mehreren Toten initiieren. Da stimmt absolut, das geht auch mit weniger Leistung. Ausbildung Elektroniker vorhanden. Jahrelange Berufserfahrung ebenfalls. Meister nein. Techniker nein. Ingenieur nein. MfG FunRice
Michael B. schrieb: > Frank schrieb: >> Solltest Du aber nicht genau wissen, was Du machst, dann laß es besser. > > Und genau das ist ja vermutlich das Problem. Falsch! MfG FunRice
> So kann man auch schön das Interesse einiger Fleißigen im Keim ersticken > lassen :-( Wenn ich mich aber mal so umschaue und sehe, was alles angeboten wird, dann kann ich diese Aussage nicht ganz nachvollziehen.
Fun Rice schrieb: > Falsch! Du willst also damit sagen, dass Du wirklich ALLE Vorschriften kennst? Respekt!
Frank schrieb: > Wenn ich mich aber mal so umschaue und sehe, was alles angeboten > wird, dann kann ich diese Aussage nicht ganz nachvollziehen. Nun, es gibt ja auch viele Menschen, die einfach "pokern"... So nach dem Sinn: Wo kein Kläger,....
Michael B. schrieb: > Du willst also damit sagen, dass Du wirklich ALLE Vorschriften kennst? > Respekt! Nein, ich kenne nicht ALLE Vorschriften. Damit wollte ich nur sagen, daß ich Fachmann bin und von meinen Schaltungen die ich entwickle keine Gefahr ausgeht. MfG FunRice
> die einfach "pokern"...
Genau, sie gehen ein unternehmerisches Risiko ein.
Hab die mal für ein anderen Gedankengang ein neues Topic erstellt. Beitrag "Selbst gebaute Elektronik verkaufen ohne WEEE, EAR, IHK, CE?" MfG FunRice
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