Hallo, ich habe zuhause folgende Situation: Ich selbst wohne im Haupthaus in Wohnung 2. Wohnung 1+3 sind vermietet. Da ich es nicht immer schaffe am jährlich gleichen Tag die Zähler (Wasser + Wärmemengen) abzulesen, habe ich gedacht dies etwas zu vereinfachen. Es gab mal einen Beitrag in dem man die Wasseruhr durch eine Lichtschranke abgelesen hat. Dies würde bei allen Zählern (ausgenommen Wärmemengenzähler) funktionieren. Nun bräuchte ich ein System, welches die Differenzen bildet und am besten die prozentual verbrauchten Wassermengen der jeweiligen Wohnungen darstellt. Bei den Wärmemengenzählern ist schon eine Infrarotschnittstelle angebracht, mit welcher ich mich jedoch noch nicht auseinandergesetzt habe, bzw. zu wenige Informationen über diese erhalten habe. http://www.ds-badshop.de/index.php?main_page=product_info&products_id=4929 Auch hier wäre es schön, die jeweiligen prozentual verbrauchten Energiemengen sichtbar zu machen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen, Gruß Julian
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>Da ich es nicht immer schaffe am jährlich gleichen Tag die Zähler >(Wasser + Wärmemengen) abzulesen, habe ich gedacht dies etwas zu >vereinfachen. Wenn ich Mieter bei dir wäre würde ich deinen Bastelkram in Frage stellen und gar nichts zahlen.
...und dafür jedes Jahr 200 Euro an den Wärmemessdienst abdrücken. Ich finde es toll, wenn Julian eine eigene (günstige) Messung anbietet. Ein wenig Redundanz würde ich schon einbauen, z.B. einen WWZ7 für die W3. Wie wird das WW erzeugt, evtl. brauchst Du dafür noch einen WMZ.
KWZ4 - (WWZ5+WWZ6) = Warmwasserverbrauch für Wohnung 3. Das WW wird mit Pellets, bzw. im Sommer mit Solar erzeugt. Dies ist jedoch nicht ausschlaggebend, mir geht es eigentlich nur um ds exakte Datenlogging.
Naja, und was konkret ist jetzt deine Fragestellung? Das mit der Lichtschranke haben andere bereits umgesetzt (siehe z.B. Beitrag "Analogen Stromzähler auslesen"). Das persistente Speichern der Daten und die grafische Aufbereitung überlässt du dann aber besser einem "richtigen" Computer. Das kann ja dann etwas wie ein GNUBLIN bzw. Raspberry Pi sein mit einem entsprechenden Web-Interface oder ähnlichem sein.
ich sehe das problem nicht ganz (an der heizkostenabrechnung). fall 1: angenommen, am 1.1. ziehen in beide wohnungen mieter ein und du liest die zähler ab. zu silvester schaffst du es nicht, den zähler abzulesen, erst am 3.1. in diesem jahr + 3 tage haben die mieter x m³ wasser verbraucht. das jahr vergeht, die zeit verrinnt und die liest am 31.12. die zähler ab. in diesem jahr (- 3 tage) haben die mieter y m³ wasser verbraucht. in summe ist es also komplett egal, an welchem tag genau die ablesung gemacht wurde, da sich das ganze quasi über eine gutschrift/lastschrift des verbrauchten wassers aufhebt. fall 2: am 1.1. ziehen beide mieter ein, du liest die zähler ab. am 1.6. zieht ein mieter wieder aus. in dem fall musst du sowieso eine zwischenabrechnung machen. wenn die wohnung danach gleich wieder bezogen wird hast du den zählerstand sowieso, wenn die wohnung ein halbes jahr leer steht auch, weil ja kein verbrauch sein sollte. die wärmemessdienst-typen, strom-, gasversorger machen es auch nicht anders, die kommen auch nur ungefähr zur selben zeit um die zähler abzulesen (ausgenommen auf anforderung wegen umzug o.ä.).
Daniel F. schrieb: > in summe ist es also komplett egal, an welchem tag genau die > ablesung gemacht wurde, da sich das ganze quasi über eine > gutschrift/lastschrift des verbrauchten wassers aufhebt. Ausnahme: Preisaenderugen im betrachteten Zeitraum. fonsana
Moin, so mal meine Erfahrungen aus der Praxis. Für die Abrechnung ist im Streitfall relevant was auf dem Zähler steht. Die Werte aus einer Fernauslesung bzw. Schnittstelle sind nur informativ und erleichtern das Ablesen. Vernüftige Zähler habe Stichtags- und Monatsspeicherwerte, da ist es egal, wann man die ausliest... Wenn man es konfortabel mag, wählt man Zähler mit MBus und vernetz alle Zähler...ein Mausklick und ich habe dann alle Zählerwerte... Alle Zähler für Abrechnung müssen geeicht sein. Dabei die Fristen beachten. Für korrekte Heizkostenabrechnungen gibt es ganze Bücher, da sollte man schon wissen was man tut. Im Streitfall wird das sonst schnell angezweifelt, und der Mieter zahlt weniger... Oft wird nicht nur der Gasverbrauch/Pelletverbrauch, auf die mit dem Wärmezählern ermittelten kWh, umgelegt, sondern auch die Wohnflächen...70/30 oder 50/50 gibt es da soweit ich weiß. Btw. In jede Wohnung gehören Zähler. Irgendwelche Differenzbildungen sind soweit ich weiß nicht zulässig. Für die Beladung des Trinkwasserspeichers würde ich, neben 3 Wärmezählern für die Wohnungen, da auch noch einen vorsehen... ist zumindest bei uns so. Bei den Wasserkosten ist die Abrechnung weniger kritisch, weil Wasser billig ist. Da lohnt sich der ganze Aufwand eigentlich nicht. Bei Wärme sollte man wissen was man tut, sich ggf. beraten lassen. Ich würde mich als Mieter auf jeden Fall nicht aus irgendeine Bastellösung einlassen, die Verbrauchdaten bzw. Abrechnung muss NACHVOLLZIEHBAR sein. Wichtig, bei Zweifeln am Messergebniss nicht nur ein Blick auf den Zähler, sondern ein Blick auf die gesamte Hydraulik werfen. Da kann schon ein falsch eingebauter Fühler für Stress sorgen..
Die meisten Wasser und Gas Zaehler haben eine magnetische Kupplung nach das Zaehlwerk. Die Pulsen konnen einfach ausgelesen werden mit ein Hallsensor / Reedschalter. Stromzaehler mit Pulsausgang werden momentan auch haufig verwendet (1 Fase, 240 Volt, 1% genau kostet um die 20€). Das AVR Butterfly ist sehr geignet um diese Daten zu loggen, google mal nach datenlogger AVR. Bei mir lest er auch noch verschiedene DS18B20 (1-wire tempsensor) ein, und speichert das auf den eingebaute Eeprom (500 kbit). Diese Butterfly hat ein kleines LCD, 500kbit Eeprom, UART, RTC und lauft auf eine Batterie (3 bis max 4,6 Volt). Die Software kan ueber ein Bootloader eingelesen werden.
Das Thema ist komplex. Vor allem aus rechtlichen Gründen halte ich eine Selbstbaulösung hier für nicht zielführend, selbst wenn sie funktionierend und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erstellt würde. http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenabrechnung Denn im Streitfall ist die Selbstbaulösung (gar des Vermieters) niemals rechtsbeständig, d.h. er wird jedem Rechtsstreit unterliegen, so er es überhaupt drauf ankommen lässt. Annahme: Der / die Mieter zahlen eine Nachforderung nicht oder kürzen sogar laufende bisherige Vorauszahlung. http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-24143/nebenkosten-und-hausgeld-die-haeufigsten-fehler-in-heizkostenabrechnungen_aid_683027.html http://www.techem.de/heizkostenabrechnung Gruss
Die üblichen an Heizkörpern zu befestigenden Heizkostenverteiler gibt es auch in einer Ausführung, die zum Jahreswechsel den Verbrauchswert speichert und ein Jahr lang neben dem aktuellen Verbrauchswert anzeigt. Das entzerrt das Ablesezeitpunktthema. Die Dinger kann man übrigens auch kaufen, wenn man nicht einen Abrechnungsdienstleister verwenden möchte.
eProfi schrieb: > ...und dafür jedes Jahr 200 Euro an den Wärmemessdienst abdrücken. Die Frage ist immer was ist preiswerter. Wenn der Mieter zufrieden ist und dir und der Löung vertraut kanns gehen. Aber sobald er sich einmal über den Tisch gezogen fühlt, wirds teuer. Anwaltskosten, Nebenkostenminderung, Gerichtskosten, ...
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Die Dinger kann man übrigens auch kaufen, wenn man nicht einen > Abrechnungsdienstleister verwenden möchte. Dann muss man sie aber regelmäßig eichen lassen. Ausserdem sind die Kosten für Anschaffung und Eichung der Wärmemessgeräte oder der Messdiensts auf den Mieter umlagefähig, wenn sie nicht zu hoch sind (ich hab mal was gelesen nicht höher als 50% der Kosten selbst) Warum also der Aufwand?
Ich würde bei Wärmezähler bleiben, das ist schon besser als die Heizkostenverteiler. Anstatt die Zähler zu kaufen, kann man die besser leasen und voll auf die Mieter umlegen. Machen wir schon lange so...
Udo Schmitt schrieb: > Dann muss man sie aber regelmäßig eichen lassen. Naja, man muss sie halt innerhalb der vorgegebenen Fristen durch neue ersetzen -- das tun die Dienstleister auch, üblicherweise geschieht das alle zehn Jahre. Eine Selbstbaulösung jedenfalls ist für Abrechnungszwecke Mietern gegenüber absolut ungeeignet.
Udo Schmitt schrieb: > Dann muss man sie aber regelmäßig eichen lassen. Muss mann sowieso. Eine Heiskosten und Wasserabrechnung die mittels nicht geeichter Zähler erstellt wurde ist ungültig und muss vom Mieter nicht bezahlt zu werden. Nicht geeichte Zähler verstoßen gegen das Eichgesetz und das ganze kann meines Wissens nach bis zu 20k € an Strafe kosten. Gegen eine Selbstgebaute Auswerteeinheit ist nichts einzuwenden, da ja der Verbrauch durch eine geeichtes Messinstrument erfasst wird und damit jederzeit kontrolliert werden kann. Rechen- Übertragungs und sonstige Fehler können bei Abrechnungen immer entstehen, selbst bei Abrechnungen eines professionellen Dienstleister. Hier stehen dann wieder die geeichten Messmittel (Wasseruhren und Wärmezähler) zur Verfügung um diese Fehler zu korrigieren. Es gibt auch Zähler die sich über Funk auslesen lassen. Ich würde auch einen Eichvertrag bei einem Dienstleister empfehlen, da der Austausch der Zähler nach der Eichfrist gegen neu geeichte ziemlich teuer ist. Diese Kosten könne zwar auf den Mieter umgelegt werden ist nur schlecht kalkulierbar bei Mieterwechsel. Mit so einem Vertrag wird jährlich eine Abschlagzahlung erhoben das macht eine Monatsgenaue Abrechnung einfach. Weiter Infos z.B. hier: http://www.metherm.de/user/news_files/eichung-von-messgeraeten.pdf http://www.brunata.de Rufus Τ. Firefly schrieb: > üblicherweise geschieht das > > alle zehn Jahre. Ne, definitf sind die Zeiten kürzer. Was ich gerade so im Kopf habe alle 5 Jahre für Warmwasser und Wärmezähler und alle 6 Jahre für Kaltwasserzähler. Müsste mal meine Unterlagen wälzen bin nur zur Zeit nicht zuhause.
eProfi schrieb: > ...und dafür jedes Jahr 200 Euro an den Wärmemessdienst abdrücken. ...der auch nicht zum Stichtag kommt. Der Stromzähler wird auch irgendwann einmal abgelesen, selbst bei Preisänderungen wird der Zählerstand zum Stichtag nur hochgerechnet. Das Thema ist hoch komplex. Wer das selbst macht kann seine Kosten nicht abrechnen und hat im Streitfall u.U. das nachsehen. Einer Abrechnung vom Dienstleister wird im Streitfall eher Glauben geschenkt, sie spart die Zeit des Vermieters und die Kosten sind umlagefähig. Es ist in unserem Staate leider so dass viel zu viele Typen wie Holger gibt und man sich als Vermieter dagegen absichern muss. Die Kosten tragen in diesem Fall hauptsächlich die vernünftigen Mieter.
Georg W. schrieb: > Es ist in unserem Staate leider so dass viel zu viele Typen wie Holger > gibt und man sich als Vermieter dagegen absichern muss. Die Kosten > tragen in diesem Fall hauptsächlich die vernünftigen Mieter. So ist es. Aber auch wenn man mit den Mietern dahingehend keinerlei Probleme hat, laßt sich unser Staat immer neue Methoden einfallen Mieter und Vermieter zu gängeln. Der neueste Gag ist ja wohl die jährliche Warmwasserunersuchung auf Legionellen durch ein Labor mit Meldung zum Gesundheitsamt. Schweineteuer damit es für die Mieter noch teurer wird und dann vor die Presse stellen und die hohen Mietpreise (hauptsächlich von den Nebenkosten getrieben) anjammern. Tipp an den TO, Erkundigungen einziehen denn auch hier lauern saftige Strafen. Okay das war jetzt OT, musst aber einfach mal raus. Ich hab die Verrohrung ganz oben gesehen und da ist mir der ganze M..t wieder eingefallen.
Michael H. schrieb: > Ne, definitf sind die Zeiten kürzer. Was ich gerade so im Kopf habe alle > 5 Jahre für Warmwasser und Wärmezähler und alle 6 Jahre für > Kaltwasserzähler. Ich redete von Heizkostenverteilern, also den Dingern, die an Heizkörpern befestigt werden. Die Fristen für Wasseruhren sind mir auch so geläufig. Magst Du das hier nochmal genauer erläutern? > Gegen eine Selbstgebaute Auswerteeinheit ist nichts einzuwenden, da ja > der Verbrauch durch eine geeichtes Messinstrument erfasst wird und damit > jederzeit kontrolliert werden kann. Wo ist das ein geeichtes Messinstrument und wie kann der Mieter bei so einer Selbstbaulösung sicher sein, daß die das misst, was sie messen soll? Wer gewährleistet das? > Nicht geeichte Zähler verstoßen gegen das > Eichgesetz und das ganze kann meines Wissens nach bis zu 20k € an Strafe > kosten. So schlimm ist das nicht. Man kann auch auf Grundlage von "abgelaufenen" Wasseruhren abrechnen, erst wenn Widerspruch gegen eine solche Abrechnung eingelegt wird, besteht Handlungsbedarf. So jedenfalls kenne ich das aus WEGn, mit denen ich zu tun habe. Ist ja nicht so, daß eine Wasseruhr schlagartig nach fünf Jahren aufhört, sinnvolle Verbrauchsdaten anzuzeigen. Im übrigen würden dann auch die EVUs gegen diese Richtlinien verstoßen; mein Stromzähler beispielsweise ist seit 19 Jahren mein Stromzähler, und wann der das letzte Mal davor ausgetauscht wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. In den 19 Jahren, in denen er mich begleitet und meinen Strom zählt, wurde er jedenfalls nicht ausgetauscht. Die Eichfrist für die Dinger soll bei 16 Jahren liegen.
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