Forum: Offtopic Heizkostenabrechnung der etwas anderen Art


von Walter (fussel8011)


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Hallo,

ich habe zuhause folgende Situation: Ich selbst wohne im Haupthaus in 
Wohnung 2. Wohnung 1+3 sind vermietet.
Da ich es nicht immer schaffe am jährlich gleichen Tag die Zähler 
(Wasser + Wärmemengen) abzulesen, habe ich gedacht dies etwas zu 
vereinfachen.
Es gab mal einen Beitrag in dem man die Wasseruhr durch eine 
Lichtschranke abgelesen hat. Dies würde bei allen Zählern (ausgenommen 
Wärmemengenzähler) funktionieren. Nun bräuchte ich ein System, welches 
die Differenzen bildet und am besten die prozentual verbrauchten 
Wassermengen der jeweiligen Wohnungen darstellt.

Bei den Wärmemengenzählern ist schon eine Infrarotschnittstelle 
angebracht, mit welcher ich mich jedoch noch nicht auseinandergesetzt 
habe, bzw. zu wenige Informationen über diese erhalten habe.
http://www.ds-badshop.de/index.php?main_page=product_info&products_id=4929

Auch hier wäre es schön, die jeweiligen prozentual verbrauchten 
Energiemengen sichtbar zu machen.


Ich hoffe ihr könnt mir helfen,
Gruß Julian

: Verschoben durch User
von holger (Gast)


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>Da ich es nicht immer schaffe am jährlich gleichen Tag die Zähler
>(Wasser + Wärmemengen) abzulesen, habe ich gedacht dies etwas zu
>vereinfachen.

Wenn ich Mieter bei dir wäre würde ich deinen Bastelkram
in Frage stellen und gar nichts zahlen.

von eProfi (Gast)


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...und dafür jedes Jahr 200 Euro an den Wärmemessdienst abdrücken.

Ich finde es toll, wenn Julian eine eigene (günstige) Messung anbietet.


Ein wenig Redundanz würde ich schon einbauen, z.B. einen WWZ7 für die 
W3.

Wie wird das WW erzeugt, evtl. brauchst Du dafür noch einen WMZ.

von Walter (fussel8011)


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KWZ4 - (WWZ5+WWZ6) = Warmwasserverbrauch für Wohnung 3.
Das WW wird mit Pellets, bzw. im Sommer mit Solar erzeugt.
Dies ist jedoch nicht ausschlaggebend, mir geht es eigentlich nur um ds 
exakte Datenlogging.

von Karol B. (johnpatcher)


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Naja, und was konkret ist jetzt deine Fragestellung? Das mit der 
Lichtschranke haben andere bereits umgesetzt (siehe z.B. 
Beitrag "Analogen Stromzähler auslesen").

Das persistente Speichern der Daten und die grafische Aufbereitung 
überlässt du dann aber besser einem "richtigen" Computer. Das kann ja 
dann etwas wie ein GNUBLIN bzw. Raspberry Pi sein mit einem 
entsprechenden Web-Interface oder ähnlichem sein.

von yapyap (Gast)


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zabex.de ist dein freund zb.

von Daniel F. (df311)


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ich sehe das problem nicht ganz (an der heizkostenabrechnung).
fall 1:
angenommen, am 1.1. ziehen in beide wohnungen mieter ein und du liest 
die zähler ab. zu silvester schaffst du es nicht, den zähler abzulesen, 
erst am 3.1. in diesem jahr + 3 tage haben die mieter x m³ wasser 
verbraucht. das jahr vergeht, die zeit verrinnt und die liest am 31.12. 
die zähler ab. in diesem jahr (- 3 tage) haben die mieter y m³ wasser 
verbraucht. in summe ist es also komplett egal, an welchem tag genau die 
ablesung gemacht wurde, da sich das ganze quasi über eine 
gutschrift/lastschrift des verbrauchten wassers aufhebt.

fall 2:
am 1.1. ziehen beide mieter ein, du liest die zähler ab. am 1.6. zieht 
ein mieter wieder aus. in dem fall musst du sowieso eine 
zwischenabrechnung machen. wenn die wohnung danach gleich wieder bezogen 
wird hast du den zählerstand sowieso, wenn die wohnung ein halbes jahr 
leer steht auch, weil ja kein verbrauch sein sollte.

die wärmemessdienst-typen, strom-, gasversorger machen es auch nicht 
anders, die kommen auch nur ungefähr zur selben zeit um die zähler 
abzulesen (ausgenommen auf anforderung wegen umzug o.ä.).

von fonsana (Gast)


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Daniel F. schrieb:
> in summe ist es also komplett egal, an welchem tag genau die
> ablesung gemacht wurde, da sich das ganze quasi über eine
> gutschrift/lastschrift des verbrauchten wassers aufhebt.

Ausnahme: Preisaenderugen im betrachteten Zeitraum.

fonsana

von to (Gast)


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Moin,

so mal meine Erfahrungen aus der Praxis. Für die Abrechnung ist im 
Streitfall relevant was auf dem Zähler steht. Die Werte aus einer 
Fernauslesung bzw. Schnittstelle sind nur informativ und erleichtern das 
Ablesen. Vernüftige Zähler habe Stichtags- und Monatsspeicherwerte, da 
ist es egal, wann man die ausliest... Wenn man es konfortabel mag, wählt 
man Zähler mit MBus und vernetz alle Zähler...ein Mausklick und ich habe 
dann alle Zählerwerte...

Alle Zähler für Abrechnung müssen geeicht sein. Dabei die Fristen 
beachten.
Für korrekte Heizkostenabrechnungen gibt es ganze Bücher, da sollte man 
schon wissen was man tut. Im Streitfall wird das sonst schnell 
angezweifelt, und der Mieter zahlt weniger...
Oft wird nicht nur der Gasverbrauch/Pelletverbrauch, auf die mit dem 
Wärmezählern ermittelten kWh, umgelegt, sondern auch die 
Wohnflächen...70/30 oder 50/50 gibt es da soweit ich weiß.

Btw. In jede Wohnung gehören Zähler. Irgendwelche Differenzbildungen 
sind soweit ich weiß nicht zulässig. Für die Beladung des 
Trinkwasserspeichers würde ich, neben 3 Wärmezählern für die Wohnungen, 
da auch noch einen vorsehen... ist zumindest bei uns so.

Bei den Wasserkosten ist die Abrechnung weniger kritisch, weil Wasser 
billig ist. Da lohnt sich der ganze Aufwand eigentlich nicht. Bei Wärme 
sollte man wissen was man tut, sich ggf. beraten lassen.
Ich würde mich als Mieter auf jeden Fall nicht aus irgendeine 
Bastellösung einlassen, die Verbrauchdaten bzw. Abrechnung muss 
NACHVOLLZIEHBAR sein.
Wichtig, bei Zweifeln am Messergebniss nicht nur ein Blick auf den 
Zähler, sondern ein Blick auf die gesamte Hydraulik werfen. Da kann 
schon ein falsch eingebauter Fühler für Stress sorgen..

von Jan H. (jan_h74) Flattr this


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Die meisten Wasser und Gas Zaehler haben eine magnetische Kupplung nach 
das Zaehlwerk. Die Pulsen konnen einfach ausgelesen werden mit ein 
Hallsensor / Reedschalter. Stromzaehler mit Pulsausgang werden momentan 
auch haufig verwendet (1 Fase, 240 Volt, 1% genau kostet um die 20€). 
Das AVR Butterfly ist sehr geignet um diese Daten zu loggen, google mal 
nach datenlogger AVR. Bei mir lest er auch noch verschiedene DS18B20 
(1-wire tempsensor) ein, und speichert das auf den eingebaute Eeprom 
(500 kbit). Diese Butterfly hat ein kleines LCD, 500kbit Eeprom, UART, 
RTC und lauft auf eine Batterie (3 bis max 4,6 Volt).
Die Software kan ueber ein Bootloader eingelesen werden.

von Erich (Gast)


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Das Thema ist komplex.
Vor allem aus rechtlichen Gründen halte ich eine Selbstbaulösung hier 
für nicht zielführend, selbst wenn sie funktionierend und den 
gesetzlichen Vorgaben entsprechend erstellt würde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenabrechnung

Denn im Streitfall ist die Selbstbaulösung (gar des Vermieters) niemals 
rechtsbeständig, d.h. er wird jedem Rechtsstreit unterliegen, so er es 
überhaupt drauf ankommen lässt. Annahme: Der / die Mieter zahlen eine 
Nachforderung nicht oder kürzen sogar laufende bisherige Vorauszahlung.

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-24143/nebenkosten-und-hausgeld-die-haeufigsten-fehler-in-heizkostenabrechnungen_aid_683027.html

http://www.techem.de/heizkostenabrechnung

Gruss

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Die üblichen an Heizkörpern zu befestigenden Heizkostenverteiler gibt es 
auch in einer Ausführung, die zum Jahreswechsel den Verbrauchswert 
speichert und ein Jahr lang neben dem aktuellen Verbrauchswert anzeigt. 
Das entzerrt das Ablesezeitpunktthema.

Die Dinger kann man übrigens auch kaufen, wenn man nicht einen 
Abrechnungsdienstleister verwenden möchte.

von Udo S. (urschmitt)


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eProfi schrieb:
> ...und dafür jedes Jahr 200 Euro an den Wärmemessdienst abdrücken.

Die Frage ist immer was ist preiswerter.
Wenn der Mieter zufrieden ist und dir und der Löung vertraut kanns 
gehen. Aber sobald er sich einmal über den Tisch gezogen fühlt, wirds 
teuer. Anwaltskosten, Nebenkostenminderung, Gerichtskosten, ...

von Udo S. (urschmitt)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Die Dinger kann man übrigens auch kaufen, wenn man nicht einen
> Abrechnungsdienstleister verwenden möchte.

Dann muss man sie aber regelmäßig eichen lassen.

Ausserdem sind die Kosten für Anschaffung und Eichung der 
Wärmemessgeräte oder der Messdiensts auf den Mieter umlagefähig, wenn 
sie nicht zu hoch sind (ich hab mal was gelesen nicht höher als 50% der 
Kosten selbst)
Warum also der Aufwand?

von to (Gast)


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Ich würde bei Wärmezähler bleiben, das ist schon besser als die 
Heizkostenverteiler.
Anstatt die Zähler zu kaufen, kann man die besser leasen und voll auf 
die Mieter umlegen. Machen wir schon lange so...

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Udo Schmitt schrieb:
> Dann muss man sie aber regelmäßig eichen lassen.

Naja, man muss sie halt innerhalb der vorgegebenen Fristen durch neue 
ersetzen -- das tun die Dienstleister auch, üblicherweise geschieht das 
alle zehn Jahre.

Eine Selbstbaulösung jedenfalls ist für Abrechnungszwecke Mietern 
gegenüber absolut ungeeignet.

von Michael H. (mueckerich)


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Udo Schmitt schrieb:
> Dann muss man sie aber regelmäßig eichen lassen.

Muss mann sowieso. Eine Heiskosten und Wasserabrechnung die mittels 
nicht geeichter Zähler erstellt wurde ist ungültig und muss vom Mieter 
nicht bezahlt zu werden. Nicht geeichte Zähler verstoßen gegen das 
Eichgesetz und das ganze kann meines Wissens nach bis zu 20k € an Strafe 
kosten.
Gegen eine Selbstgebaute Auswerteeinheit ist nichts einzuwenden, da ja 
der Verbrauch durch eine geeichtes Messinstrument erfasst wird und damit 
jederzeit kontrolliert werden kann.
Rechen- Übertragungs und sonstige Fehler können bei Abrechnungen immer 
entstehen, selbst bei Abrechnungen eines professionellen Dienstleister. 
Hier stehen dann wieder die geeichten Messmittel (Wasseruhren und 
Wärmezähler) zur Verfügung um diese Fehler zu korrigieren.
Es gibt auch Zähler die sich über Funk auslesen lassen. Ich würde auch 
einen Eichvertrag bei einem Dienstleister empfehlen, da der Austausch 
der Zähler nach der Eichfrist gegen neu geeichte ziemlich teuer ist. 
Diese Kosten könne zwar auf den Mieter umgelegt werden ist nur schlecht 
kalkulierbar bei Mieterwechsel. Mit so einem Vertrag wird jährlich eine 
Abschlagzahlung erhoben das macht eine Monatsgenaue Abrechnung einfach.

Weiter Infos z.B. hier:
http://www.metherm.de/user/news_files/eichung-von-messgeraeten.pdf
http://www.brunata.de

Rufus Τ. Firefly schrieb:
> üblicherweise geschieht das
>
> alle zehn Jahre.

Ne, definitf sind die Zeiten kürzer. Was ich gerade so im Kopf habe alle 
5 Jahre für Warmwasser und Wärmezähler und alle 6 Jahre für 
Kaltwasserzähler.
Müsste mal meine Unterlagen wälzen bin nur zur Zeit nicht zuhause.

von Georg W. (gaestle)


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eProfi schrieb:
> ...und dafür jedes Jahr 200 Euro an den Wärmemessdienst abdrücken.

...der auch nicht zum Stichtag kommt. Der Stromzähler wird auch 
irgendwann einmal abgelesen, selbst bei Preisänderungen wird der 
Zählerstand zum Stichtag nur hochgerechnet.
Das Thema ist hoch komplex. Wer das selbst macht kann seine Kosten nicht 
abrechnen und hat im Streitfall u.U. das nachsehen. Einer Abrechnung vom 
Dienstleister wird im Streitfall eher Glauben geschenkt, sie spart die 
Zeit des Vermieters und die Kosten sind umlagefähig.

Es ist in unserem Staate leider so dass viel zu viele Typen wie Holger 
gibt und man sich als Vermieter dagegen absichern muss. Die Kosten 
tragen in diesem Fall hauptsächlich die vernünftigen Mieter.

von Michael H. (mueckerich)


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Georg W. schrieb:
> Es ist in unserem Staate leider so dass viel zu viele Typen wie Holger
> gibt und man sich als Vermieter dagegen absichern muss. Die Kosten
> tragen in diesem Fall hauptsächlich die vernünftigen Mieter.

So ist es.
Aber auch wenn man mit den Mietern dahingehend keinerlei Probleme hat, 
laßt sich unser Staat immer neue Methoden einfallen Mieter und Vermieter 
zu gängeln. Der neueste Gag ist ja wohl die jährliche 
Warmwasserunersuchung auf Legionellen durch ein Labor mit Meldung zum 
Gesundheitsamt. Schweineteuer damit es für die Mieter noch teurer wird 
und dann vor die Presse stellen und die hohen Mietpreise (hauptsächlich 
von den Nebenkosten getrieben) anjammern.

Tipp an den TO, Erkundigungen einziehen denn auch hier lauern saftige 
Strafen.

Okay das war jetzt OT, musst aber einfach mal raus. Ich hab die 
Verrohrung ganz oben gesehen und da ist mir der ganze M..t wieder 
eingefallen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Michael H. schrieb:
> Ne, definitf sind die Zeiten kürzer. Was ich gerade so im Kopf habe alle
> 5 Jahre für Warmwasser und Wärmezähler und alle 6 Jahre für
> Kaltwasserzähler.

Ich redete von Heizkostenverteilern, also den Dingern, die an 
Heizkörpern befestigt werden.

Die Fristen für Wasseruhren sind mir auch so geläufig.

Magst Du das hier nochmal genauer erläutern?

> Gegen eine Selbstgebaute Auswerteeinheit ist nichts einzuwenden, da ja
> der Verbrauch durch eine geeichtes Messinstrument erfasst wird und damit
> jederzeit kontrolliert werden kann.

Wo ist das ein geeichtes Messinstrument und wie kann der Mieter bei so 
einer Selbstbaulösung sicher sein, daß die das misst, was sie messen 
soll? Wer gewährleistet das?

> Nicht geeichte Zähler verstoßen gegen das
> Eichgesetz und das ganze kann meines Wissens nach bis zu 20k € an Strafe
> kosten.

So schlimm ist das nicht. Man kann auch auf Grundlage von "abgelaufenen" 
Wasseruhren abrechnen, erst wenn Widerspruch gegen eine solche 
Abrechnung eingelegt wird, besteht Handlungsbedarf. So jedenfalls kenne 
ich das aus WEGn, mit denen ich zu tun habe. Ist ja nicht so, daß eine 
Wasseruhr schlagartig nach fünf Jahren aufhört, sinnvolle 
Verbrauchsdaten anzuzeigen.

Im übrigen würden dann auch die EVUs gegen diese Richtlinien verstoßen; 
mein Stromzähler beispielsweise ist seit 19 Jahren mein Stromzähler, und 
wann der das letzte Mal davor ausgetauscht wurde, entzieht sich meiner 
Kenntnis. In den 19 Jahren, in denen er mich begleitet und meinen Strom 
zählt, wurde er jedenfalls nicht ausgetauscht. Die Eichfrist für die 
Dinger soll bei 16 Jahren liegen.

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