Ich habe immer noch eine einfache Frage und hoffe, das sie nicht wieder ausartet: Angenommen, ich möchte Zusatzelektronik (Messtechnik für verschiedene Temperaturen etc.) für den Automobilbereich in Umlauf bringen, also eine nennenswerte Stückzahl davon verkaufen. Wenn ich also ein paar solcher Teile für den Automobilbereich verkaufen will, welche Vorschriften sind zu beachten und welche Prüfungen muss man nachweisen um nicht die Firma für die man arbeitet, aber vor allem sich selbst, einem rechtlichen Risiko auszusetzen.
Schau mal hier: http://www.kba.de/cln_031/nn_124996/DE/Fahrzeugtechnik/Typgenehmigung/MerkblaetterUndLeitfaeden/mab__deutsch__formular__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/mab_deutsch_formular_pdf.pdf Was du vorhast, dürfte unter "Fahrzeugteile" fallen. ISO9001 ist schon mal die Mindestvoraussetzung. Max
Gottlieb Daimler und Carl Benz hätten unter diesem Regelungswahn wohl hingeschmissen und sich mit der Kleintierzucht beschäftigt.
Hat denn dein erster Thread nicht die für dich passende Antwort liefern können? Beitrag "Automobilelektronik legal in Umlauf bringen" Du möchtest also Infos zu "zu beachtende Vorschriften" haben. Wenn nun Vorschriften genannt werden, dann gefallen diese dir auch nicht. Wesentlich ist halt, daß die "Allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE) nicht erlischt (durch Berücksichtigung der genannten Vorschriften) wenn doch sogar schon der Einbau einer LED-Funzel zur Kennzeichenbeleuchtung eine mögliche Erlöschung der allgemeinen Betrieberlaubnis zur Folge haben könnte, dann wird "Messtechnik für verschiedene Temperaturen etc." vermutlich größere Voraussetzungen fordern, sofern es nicht nur ein Thermometer ist, welches mit Klettband ans Armaturenbrett geklebt wird. Das Anti-Blockier-System (ABS) hingegen ist von deiner Zusatzelektronik vermutlich (hoffendlich) nicht betroffen. Oder doch? Dann müßte man darüber vielleicht diskutieren ....
Sofern du dich nur an den 12V der Batterie bedienst und ansonsten keine Verbindungen zum Bordnetz hast, kannst du dich relativ frei austoben. Du musst nur so Dinge beachten wie EMV und darfst das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht verändern (Lichterspiele o.ä.). Sobald du irgendwie anderen Kontakt zum Bordnetz hast, brauchst du entweder eine Unbedenklichkeits Bescheinigung oder eine ABE. Beides bekommst du beim TÜV oder einer anderen anerkannten europäischen Prüfbehörde. Es gibt in einschlägigen Kreisen Hinweise, welche Behörde für welches Zubehör zu empfehlen ist. Die von dir gewählte Behörde wird dir dann genau sagen, welche Unterlagen und Nachweise sie braucht. Wenn es dein erster Kontakt ist, wird man etwas mehr verlangen. Und noch ein Hinweis: Das ganze kostet richtig viel Geld. Und geh mal davon aus, dass du einige Anläufe brauchst, bis du durch bist.
Georg G. schrieb: > Und noch ein Hinweis: Das ganze kostet richtig viel Geld. Und geh mal > davon aus, dass du einige Anläufe brauchst, bis du durch bist. Das ist so was von richtig! Nur so als Tip: Da Zulassungen ja EU-weit gelten, muss man nicht zwingend in DL zulassen... Webasto lässt offenbar in Belgien zu. Auch Portugal, Rumänien u.a. gehören noch zur EU... MfG Eluxx
Eluxx schrieb: > Nur so als Tip: Da Zulassungen ja EU-weit gelten, muss man nicht > zwingend in DL zulassen... Deshalb ja der diskrete Tipp, dass man vorher einschlägige Kreise befragen sollte. Es gibt dünne und dicke Bretter. Aber hier im Forum wird niemand aus dem Nähkästchen plaudern.
Markus schrieb: > Wenn ich also ein paar solcher Teile für den Automobilbereich verkaufen > will, welche Vorschriften sind zu beachten und welche Prüfungen muss man > nachweisen um nicht die Firma für die man arbeitet, aber vor allem sich > selbst, einem rechtlichen Risiko auszusetzen. Die Vorschriften und Prüfungen usw. wirst du wahrscheinlich niemals erfüllen können. Ich hatte mich auch einmal mit dem Thema beschäftigt, ist aber schon ca. 15 Jahre her. Damals schien es mir als absolut hoffnungslos. Und dabei wollte ich nicht einmal an den CAN-Bus. Heute ist es noch viel hoffnungsloser, da ja die EU auch noch zusätzliche und teils widersprüchliche Normen mit einbringt. Ich sehe es so, dass der einzig gangbare Weg für eine Einzelperson bzw. kleine Firma ist, auf die Verpackung drauf zu schreiben, dass das Gerät nur auf Privatgelände eingesetzt werden darf. Die Leute welche es wollen werden es trotzdem kaufen und "vergessen" es aus zu schalten, wenn sie das Privatgeländee verlassen. Da du ja eh den CAN-Bus nur abhören möchtest wird ja auch nach menschlichem Ermessen nichts passieren. Vor allem wird das ach so furchtbar wichtige ABS trotzdem funktionieren. Falls du es selbst für nötig erachtest, dann kannst du ja eine EMV-Prüfung machen lassen. Ich weiss nicht was das kostet, aber soooo viel wird das ja nicht sein. Dann baue 5 oder 10 Stück davon auf und baue diese in die Autos von ein paar guten Feunden ein. Die sollen ein halbes Jahr damit herum fahren und darauf achten, ob das Radio rauscht oder das Cellphone piept. Was ich nicht verstehe: Möchtest du die Teile selbst bauen und vermarkten oder bist du Angestellter und die Firma möchte die Teile verkaufen? mfG Ulli
Ich arbeite bei einer Firma die bislang Industielle Elektronik entwickelt hat und jetzt das Produkt (Idee eines Vertrieblers...) für Autos in Kleinserie auch vermarkten will. Um den Markt zu testen sozusagen.
Georg G. schrieb: > Sobald du irgendwie anderen Kontakt zum Bordnetz hast, brauchst du > entweder eine Unbedenklichkeits Bescheinigung oder eine ABE. Beides > bekommst du beim TÜV oder einer anderen anerkannten europäischen > Prüfbehörde. Es gibt in einschlägigen Kreisen Hinweise, welche Behörde > für welches Zubehör zu empfehlen ist. Heißt das, dass ich mit dem ganzen Messequipment von Vector, BMCM, IPETronic... und wie sie alle heißen nicht auf die Straße darf? Soweit ich mich erinnere, ist da bei keinem dieser Teile eine Unbedenklichkeits Bescheinigung oder gar ABE dabei.
Eigentlich nicht. :) Könnte ja sein, daß dadurch irgendwie das EMV-Verhalten des Autos verändert wird und es sich in diesem Punkt nicht mehr wie in seinen zugelassenen Betriebsparametern verhält. Interessiert eigentlich keine Sau, aber wir müssen schließlich jeden Fliegenschiss parametrisieren, normen, zulassen und kontrollieren. Eigentlich ists ein Wunder, daß Vogelscheiße nicht eingetragen werden braucht, obwohl sie das optische Erscheinungsbild und den Windwiderstand (und damit das Abgasverhalten) beeinflußt. Übrigens kann man sich sehr wohl eine Lichtshow in's Auto einbauen. Man muß nur dafür Sorge tragen, daß dieses Licht nicht nach außen dringt. Leuchten am Auto sind sicherheitsrelevante Bauteile und da find ich es richtig wenn diese Dinge zulassungspflichtig sind. Es gibt schon genug Deppen, die mit völlig verstellten Lichtern durch die Gegend fahren und alle damit blenden weil diese seit dem letzten Crash nicht mehr so gut in die Karosserie passen wollen. Meiner Meinung nach haben die alle mal einen Strafzettel verdient, find ich schlimmer als 20 km/h zu schnell zu fahren.
Unwissender schrieb: > Heißt das, dass ich mit dem ganzen Messequipment von Vector, BMCM, > IPETronic... und wie sie alle heißen nicht auf die Straße darf? So ist es. Die Erprobungsfahrzeuge der Hersteller haben alle eine Ausnahmegenehmigung des KBA dabei. Voraussetzung dafür ist u.A. der Abschluss einer passenden Versicherung. Zusätzlich muss der Fahrer entsprechend ausgebildet sein (einfach zu erfüllen, eintägiger Kurs).
In China durch eine dubiose Bude fertigen lassen und dann über die üblichen Kanäle ins Land schleusen. Machen Pollin, Pearl und Konsorten doch auch!
Unwissender schrieb: > Heißt das, dass ich mit dem ganzen Messequipment von Vector, BMCM, > IPETronic... und wie sie alle heißen nicht auf die Straße darf? Korrekt. Diese Tools dürfen ausschliesslich ausserhalb der StVZO verwendet werden, bzw. für Versuchsträger die auf der Strasse fahren brauchst Du die übliche Sonder-ABE vom Landkreis (und die entsprechende Haftpflichtversicherung). Beim CANoe musst Du bei jedem Programmstart eine Meldung wegklicken, dass Du diese Einschränkung gelesen und verstanden hast.
Hallo, ich kenne eine Projekt einer kleinen Firma, die eine spezielle Elektronik für den Einbau in's KFZ gebaut hat. Inkl. E1 (oder e1) Zulassung. Gefertigt wird's bei einem Fertiger nach ISO_schlagmichtot. EMV,KBA Freigabe war ein Aufwand von vielleicht 10-20t€ Das muss man investieren. Dann geht es prinzipiell. maniko
"OHNE ABS-Diskussion" Was ist damit gemeint?
Zum Thema "OHNE ABS-Diskussion" siehe den vorherigen Thread, Ist in eine Diskussion ob ABS gut oder böse ist ausgeartet mit einer Menge Vollprofis (so im Sinne von Vollschlank...) Theoretisch mal angenommen die Kosten sind zu hoch und das Produkt wird ohne E1 Zulassung verkauft. Was könnte dann im schlimmsten Fall passieren wenn z.B. ein Konkurrent davon Wind bekommt?
Eumel schrieb: > > Das das S auf der Tastatur nah am E liegt. Wohingegen bei Die das Eszet weit weg liegt ;-) <Duck> Michael
Markus schrieb: > Was könnte dann im schlimmsten Fall > passieren wenn z.B. ein Konkurrent davon Wind bekommt? Dann bekommst du im besten Fall eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine Anzeige. Und wenn dein Teil ursächlich für einen Unfall ist, bekommst du Post vom Staatsanwalt. Warum kontaktierst du nicht einen anderen Hersteller und versuchst ein Joint Venture? Das Risiko wird geringer (ok, der Gewinn auch) und du kannst Know How abgreifen.
Das dieses Thema noch immer keine Antwort gefunden hat würde ich als Hinweis deuten, dass hier im falschen Forum gefragt wird. Das hat mit Elektronik nur wenig zu tun. Es geht hier um rechtliche Fragen und die klärt man am besten mit einem Anwalt oder jemandem der sich auf die Beratung in diesem Themengebiet spezialisiert hat. Von Firmen die selber Elektronik für die Automobilindustrie Entwickeln und Fertigen wird man da aber wenig Auskunft bekommen. Denen ist nicht daran gelegen Know-How abzugeben und andere zu Beraten.
Ich glaub wenn Dein Konkurrent Wind davon bekommt, wenn Dein Gerät mit nichts zertifiziert ist dann bist Du ganz einfach dran. Das kostet den ein paar Telefonate und Dich diverse Strafanzeigen. Und wenn irgendein Idiot sagt er hat die alte Frau Müller, von der nur die Stiefel auf dem Fußgängerüberweg stehengeblieben sind, nicht gesehen weil ihn Deine zu helle LED-Anzeige geblendet hat dann machst Du jahrelang Urlaub auf Camp Knacki und finanziell bist Du auch auf viele Jahre am Ende. Es geht ja nicht nur um eine ABE im automobilen Sektor, bei elektronischen Geräten muß man ja diverse Normen einhalten, auf die das Ding geprüft und zugelassen werden muß. Siehe Emissionsschutzverordnung, GS-Zeichen, TÜV-Zeichen oder VDE ... Ich hatte die Idee ja selbst schon. Viele Kumpels haben mir sowas vorgeschlagen weil ich denen diverse Wunsch-Geräte für ihre fahrbaren Hifi-Anlagen realisiert habe... aber dieses ganze Zulassungsgehabe ist der einzige Grund warum ich es leider nicht machen kann. Ich glaube da könnte ich sonst sehr gut von leben, aber das will der Staat nicht. Gut, dann kriegt er auch die daranhängenden Steuereinnahmen nicht...
Im Endeffekt wurde doch alles schon im anderen Thread und hier genannt. * Anfrage beim KBA was genau für dein Modul zur Zulassung benötigt wird. * ISO 9001 Zertifizierung der Entwicklungs- und Fertigungsstätte * Entwicklung nach ISO 26262 Damit bist du auf der sicheren Seite. Alles andere hat mehr oder weniger Riskio das es für euch später richtig teuer werden kann. Da ihr ja schon Industrie Elektronik entwickelt habt, sollte die ISO 9001 ja nichts neues sein. http://www.kba.de/cln_031/nn_124586/DE/Fahrzeugtechnik/Typgenehmigung/typgenehmigungen__node.html?__nnn=true
> Das dieses Thema noch immer keine Antwort gefunden hat
Hat sie, daher hat der alte thread schon längst seine Richtung
gewechselt, unser Held war nur zu beratungsresistent um sie zu
verstehen.
Wie üblich wird mehr Mühe in die Umgehung von Vorschriften und Regeln
gesteckt als ins eigentliche Produkt.
Es ist geklärt dass der Fertigungsbetrieb eine dauernde Zulassung
benötigt und das Produkt, und man nicht wie bei CE einfach nur selber
ein Bapperl draufmacht. Es ist geklärt was das kostet und dass der
Anschluss an den CAN Bus die Sache heikel macht, selbst wenn es nur ein
Anzeigegerät ist und damit für sich selbst gesehen nicht
sicherheitsrelevant.
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