Hallo zusammen, auf meiner Suche durchs WWW nach dem Thema "AT-Grundgehalt" oder "Mindestabstand" bin ich nicht wirklich schlauer geworden. Ich finde zwar Beiträge wie diesen hier: Beitrag "AT Vertrag zu Berufseinstieg" Dort ist von einem AT-Grundgehalt mit Zahlen die Rede, jedoch finde ich dazu bei der IGM nichts. Kann mir einer sagen, ob es für ERA gebundene Unternehmen in Baden-Württemberg entsprechende IGM-Regeln gibt? Und falls ja, in welchen Dokumenten finde ich entsprechende Vereinbarungen? Danke und Grüße Peter aus KA :)
AT ist außerhalb des Tarifs, daher nix mit IGM. Aber die meisten Firmen haben da auch Tabellen, wie für den Tarif. Genaue Zahlen hängen halt von den Firmen ab.
DrIng schrieb: > AT ist außerhalb des Tarifs, daher nix mit IGM. Aber die meisten Firmen > haben da auch Tabellen, wie für den Tarif. Genaue Zahlen hängen halt von > den Firmen ab. Genau! AT= außerhalb des Tarifs! ÜT= übertariflich! Viele Firmen werben mit den AT-buzz-word. Damit aber stellen sich zuviele einfach außerhalb des Tarifvertrages und bekommen unterm Strich weniger, als die die nach Tarif bezahlt werden! Bei den Großen Konzernen gibt`s Firmeninterne Regelung. Die werden vom Gesamtbetriebsrat über die Schiene des Mitbestimmungsgesetz umgesetz. Hat also mit IG-Metall und Gesamtmetall nix zu tun!
Moin, ich kenne es aus IGM Unternehmen so, dass AT folgendes am Beispiel des Bundeslandes BY bedeutet: AT = EG12b + 30% Cheers
Tom schrieb: > Moin, > > ich kenne es aus IGM Unternehmen so, dass AT folgendes am Beispiel des > Bundeslandes BY bedeutet: > > AT = EG12b + 30% > > Cheers EG12b aber mit 0% Leistungszulage gerechnet!!
Michael schrieb: > Tom schrieb: >> Moin, >> >> ich kenne es aus IGM Unternehmen so, dass AT folgendes am Beispiel des >> Bundeslandes BY bedeutet: >> >> AT = EG12b + 30% >> >> Cheers > > EG12b aber mit 0% Leistungszulage gerechnet!! Natürlich. Das ganze dann aber übers Jahr gesehen x13,25 -- x13,65
Tom schrieb: > Natürlich. Das ganze dann aber übers Jahr gesehen x13,25 -- x13,65 Seit wann gibt es 13,65 gehälter? Dachte Endsumme mit Urlaubs/Weihnachtsgeld nach x-Jahren wäre 13,25. Einstieg dann sowas wie 12,7
AT-Monatsgehälter gibt aber es nur 12, nicht 13.25 wie im Tarif. Mit knapp 18% Leistungszulage hätte man daher im Tarif aufgrund des 13.25ten Gehalts die gleiche Summe zusammen - plus ordentliche Stundenerfassung, Reisezeitauszahlung, Möglichkeit auf 35h, Teilzeit etc. pp.
Pfannenfranz schrieb: > AT-Monatsgehälter gibt aber es nur 12, nicht 13.25 wie im Tarif. > > Mit knapp 18% Leistungszulage hätte man daher im Tarif aufgrund des > 13.25ten Gehalts die gleiche Summe zusammen - plus ordentliche > Stundenerfassung, Reisezeitauszahlung, Möglichkeit auf 35h, Teilzeit > etc. pp. Das stimmt, allerdings gibt es ERA 12b mit hoher LZ relativ selten, diese Leute sind dann meistens bereits als AT eingestuft, bevor sie dorthin kommen. Es ist für AT noch nicht einmal notwendig, dass man vorher auf der Entgeltstufe 12b war, das geht auch mit 11b als Basis.
Pfannenfranz schrieb: > AT-Monatsgehälter gibt aber es nur 12, nicht 13.25 wie im Tarif. In der Regel bekommen auch AT-Mitarbeiter mindestens 13 Gehälter, außerdem eine Gewinnbeteiligung und andere Vorzüge, z.B. Dienstwagen.
Tester schrieb: > Tom schrieb: >> Natürlich. Das ganze dann aber übers Jahr gesehen x13,25 -- x13,65 > > Seit wann gibt es 13,65 gehälter? Dachte Endsumme mit > Urlaubs/Weihnachtsgeld nach x-Jahren wäre 13,25. Einstieg dann sowas wie > 12,7 Sorry, ich meinte 12,65 -- 13,25 Gehälter im AT Bereich. Auch hier gibt es eine Art Leistungszulage. Ferner gibt es auch noch die Stundenerfassung mit GLZ und natürlich die Gehaltssteigerungen der IGM. Cheers
Nun mal langsam: Gewerkschaften schließen mit Betrieben Tarifverträge für ihre Mitglieder ab, die anschließend auch für Nicht Mitglieder übernommen werden; allerdings nicht bindend. Der Inhalt eines außertarflich geschlossener Arbeitsvertrags ist eine Sache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die interessieren Gewerkschaften null. Präziser: Was dort für ein Gehalt vereinbart wird, ist einzig Sache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Einen Mindestabstand zum höchsten ERA Gehalt dürfen Gewerkschaften garnicht vorgeben. Allerdings kennen ja Arbeitnehmer das laut ERA maximale Gehalt und werden kaum dazu zu bewegen sein, für das selbe oder weniger, auf durch den Tarifvertrag festgelegte Rechte zu verzichten. Das muß sich schon lohnen - siehe Schweiz.
Hallo zusammen, danke für die rege Diskussion :) Diese Hausnummer: AT = EG12b + 30% Hilft mir erstmal weiter. Grüße
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