Hi Zusammen, was macht man denn wenn der Arbeitgeber nicht das vereinbarte Gehalt zahlt. Weder die Krankenkasse, noch das Gehalt. Soll man da noch arbeiten gehen oder zuhause bleiben bis das Thema geklärt ist?? Gruß, Pechvogel
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Arbeitsamt ist dein Freund. Mit denen hast du dann keine Nachteile bei einer Kündigung. Auch die Info an die Krankenkasse. Die sind da ganz schnell gegenüber dem AG. Krankenkasse ist wichtig für dich, es darf keine Lücke entstehen.
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einem Grundgehalt und einem noch ausstehenden (nicht unterschriebenen, aber mit roter Schrift als Muster gekennzeichneten) Projektvertrag in welchem die Projektzuglage geregelt ist. Das Bruttogehalt ist weniger als das Grundgehalt alleine... Muss ich während der Kündigungsfrist noch arbeiten gehen oder kann ich einfach zu Hause bleiben ??
Pechvogel schrieb: > was macht man denn wenn der Arbeitgeber nicht das vereinbarte Gehalt > zahlt. Erstmal den Arbeitgeber fragen. Es kann (soll aber nicht) passieren, dass es wegen Urlaub/Krankheit/Computer-Problemen (oder einer Kombination daraus) zu Verzögerungen in der Lohnbuchhaltung kommt. Zumindest bei kleineren Firmen... Wenn da nur dumme Ausreden kommen: Bei der Gewerkschaft beraten laddn, die bieten Rechtsschutz für ihre Mitglieder
Pechvogel schrieb: > Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einem Grundgehalt und einem noch > ausstehenden (nicht unterschriebenen, aber mit roter Schrift als Muster > gekennzeichneten) Projektvertrag in welchem die Projektzuglage geregelt > ist. Was nicht unterschrieben ist, gilt nicht. Geh zum Arbeitsamt und sehe wie du da aus dem Arbeitsvertrag mit geringsten Schmerzen rauskommst. Oder wie gesagt, Gewerkschaft, falls du drin bist. Allein schaffst du das nicht.
Hier gibts ne gute Zusammenfassung über die Meldepflichten. https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/Beraten-und-informieren/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Sozialversicherung/Kranken_Pflege_Renten_und_Arbeitslosenversicherung/Meldepflichten/2552944
Meine Cousine hat Jura studiert. Ev. kann sie mir ja helfen oder kennt jemanden vom Fach... Wie oft kommt denn sowas vor in einem Arbeitsleben ?? Eine E-Mail an meinen Arbeitgeber habe ich bereits gesendet. Bin ich denn verpflichtet noch arbeiten zu gehen, wenn sich der Arbeitgeber nicht an die Verträge hält ?? Auch der mündlich vereinbarte Vertrag (Hab ich auf Handy und E-Mail) welcher nachgereicht werden sollte müsste doch einklagbar sein... Viele Grüße
Pechvogel schrieb: > Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einem Grundgehalt Soll er dein allererstes Gehalt zahlen, oder klappte es bisher ? Woher weisst du, daß er Krankenkassenbeiträge nicht abführt, schon die KK gefragt ? > Muss ich während der Kündigungsfrist noch arbeiten gehen Ja, aber warum kündigen, frag doch erst mal, wo die Kohle bleibt. Kann ja ein Versehen sein. > oder kann ich einfach zu Hause bleiben ?? Nein, aber du kannst schnell Druck machen: Frist setzen (Mahnung aussprechen). Arbeitsamt in Kenntnis setzen, Insolvenzausfallgeld. Insolvenzverschleppung anzeigen.
Also ich habe in diesem Monat bei dem Arbeitgeber angefangen. E-Mail zum Arbeitgeber habe ich schon geschrieben. Ich bin privat versichert und die Versicherung gibt an wieviel der Arbeitgeber an mich zu zahlen hat. Die Krankenkasse bucht dann den gesamten Betrag von meinem Konto ab. Wegen der Nachreichung des Projektvertrags habe ich bereits schon mit dem Arbeitgeber telefoniert.
Michael B. schrieb: > Woher weisst du, daß er Krankenkassenbeiträge nicht abführt, schon die > KK gefragt ? Die geben keine Auskunft. Wher weiß er das? Michael B. schrieb: >> Muss ich während der Kündigungsfrist noch arbeiten gehen > > Ja, aber warum kündigen, frag doch erst mal, wo die Kohle bleibt. > Kann ja ein Versehen sein. Nach dem vereinbarten Zahlungstermin das Geld nicht da ist, kann man kündigen. Doch vrher das AA kontaktieren. Michael B. schrieb: >> oder kann ich einfach zu Hause bleiben ?? > > Nein, aber du kannst schnell Druck machen: Richtig. Michael B. schrieb: > Frist setzen (Mahnung aussprechen). > Arbeitsamt in Kenntnis setzen, Insolvenzausfallgeld. Richtig. Michael B. schrieb: > Insolvenzverschleppung anzeigen. Das macht die Krankenkasse sehr schnell. Als Arbeitsnehmer kann man das nicht.
Pechvogel schrieb: > Ich bin privat versichert und die Versicherung gibt an wieviel der > Arbeitgeber an mich zu zahlen hat. Hab ich überlesen. Da hast du selbst ein Problem. Die KK wird dir da nicht helfen.
Bist du sicher, einen AV mit AN-Status gegenüber einem Arbeitgeber zu haben? Solche Fragen wie von dir klingen nach Neuling in dem Bereich, da wird der AG als Auftraggeber auch erstmal die Lage mit dir abtesten. Bei Einstellung der Arbeitsleistung bekommst du die Kündigung wegen Verweigerung. Wer sitzt da wohl am längeren Hebel? Die PKV gibt dir und deinem AG keine Beiträge vor, die stehen nämlich so indirekt im AV, nur hast du wohl gar keinen echten? Das Thema hatten wir doch erst vor Kurzen schon mal Beitrag "Beitragsbemessungsgrenze"
michael_ schrieb: > Pechvogel schrieb: >> Ich bin privat versichert und die Versicherung gibt an wieviel der >> Arbeitgeber an mich zu zahlen hat. > > Hab ich überlesen. Naja, kam ja auch etwas spät, diese völlig unwichtige Information, inkl. noch ein paar andre Kleinigkeiten. OK, Mo 0100h sind die Tellerränder schon mal höher als sonnst. ;)
Eigentlich ärgert es mich nur. Der Arbeitgeberzuschuss bei der Privaten ist ja gesetzlich geregelt, und den kann ich einklagen. Beim Gehalt bin ich auch zuversichtlich da ich ein Musterprojektvertrag für das Projekt mit dem Endkunden habe.
@Niemand das ist Quark. Zum Beitrag bei der Privaten ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Das ist so. Da brauch ich mir keine sorgen machen und den Prozess gewinne ich in jedem Fall. Das einzige was sein könnte ist wegen dem Projektvertrag und dem Lohnanteil, welcher dort vermerkt ist. Aber dort kann man sich ja auch rechtlichen Beistand holen. Ich bin mit Sicherheit kein Jurist, aber meine Cousine ist es und ihr Ehemann ebenfalls. Ich werde sie morgen kontaktieren. Ich weiß nicht auf welches Rechtsgebiet sie sich spezialisiert hat, aber sie kennt mit Sicherheit einen Spezialisten.
Pechvogel schrieb: > meine Cousine ist es und ihr > Ehemann ebenfalls. Ich werde sie morgen kontaktieren. Wenn's jetzt wenigstens mit dem einschlafen klappt, dann is ja gut. ;) GN8
Genau ich muss morgen ja nur 2 Stunden 40 Minuten zum Arbeitgeber fahren :)
Pechvogel schrieb: > Also ich habe in diesem Monat bei dem Arbeitgeber angefangen. > E-Mail zum Arbeitgeber habe ich schon geschrieben. > Ich bin privat versichert und die Versicherung gibt an wieviel der > Arbeitgeber an mich zu zahlen hat. Die Krankenkasse bucht dann den > gesamten Betrag von meinem Konto ab. > Wegen der Nachreichung des Projektvertrags habe ich bereits schon mit > dem Arbeitgeber telefoniert. Troll oder Idiot? Ich tippe ja auf ersteres, denn so bescheuert kann wohl niemand sein der ausserhalb des Showbiz oberhalb der Betragsbemessungsgrenze verdient. Nur Beamte bekommen ihr Geld im vorraus. Einige Wenige bekomme ihr Geld in der Monatsmitte (oft Caritative Pflegeeinrichtungen usw. wenn das Grundgehalt des aktuellen Monats mit den variierenden Schichtzulagen für den letzten Monat zusammen ausgezahlt wird) Die allermeisten bekommen ihr Geld am Monatsende. Zahlung an Monatsende bedeutet das das Geld unter Berücksichtigung der üblichen Banklaufzeiten am letzten Arbeitstag des Monats auf dem Konto sein sollte. Also kommenden Mittwoch. Bei den meisten Firmen ist eine Überweisung 3 - 5 Tage vor Monatsende üblich um das sicher einzuhalten. Derjenige der bei der selben Bank wie das Lohnkonto der Fa. sein Konto hat verfügt dann unmittelbar über das Geld, derjenige bei einer Bank im EU Ausland halt erst am letzten Tag. Alle anderen irgendwann dazwischen. Durch Urlaub oder Krankheit oder sonstigen buchhalterischen Gründen kann das auch mal etwas knapper oder etwas großzügiger vor Monatsende sein. Und dann ist es noch gar nicht einmal so lange her das es noch absolut üblich war das man sein allererstes Gehalt beim neuen Arbeitgeber erst mit ein oder zwei Wochen Verzögerung bekommen hat. (Viele AG haben dann aber zumindest schon mal einen Abschlag zum Monatswechsel ausgezahlt.) ES hat einfach so lange gedauert bis der ganze Papierkram durch war (Sozialversicherung, Steuer!) und die Beträge feststanden. Heute in Zeiten mit elektronischen Meldungen sollte es jedoch meist innnerhalb des ersten Monats klappen, bei Urlaub oder Krankheitsausfällen in der Lohnbuchhaltung kann es aber doch mal eine Woche länger sein. Falls man sein Geld aber in der Monatsmitte bekommt wird das immer noch sehr knapp mit der ersten Auszahlung und man wird wohl doch mal eine Woche länger warten müssen. Aber egal, wenn jemand diesen Monat angefangen hat ist das Gehalt noch gar nicht fällig. Erst am Donnerstag dem 01.02 wäre der Arbeitgeber in Verzug wenn das Geld noch nicht auf dem Konto ist sofern die Verspätung nicht durch die eigene Bank zu stande gekommen ist. Wenn der Arbeitgeber das Gehalt zum vereinbarten Termin nicht zahlt hat man grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht für seine Arbeitsleistung. Sofern das ausgeübte Zurückbehaltungsrecht einer juristischen Prüfung standhält und Verhältnismäßig ausgeübt worde hat man sogar weiterhin Lohnanspruch da das wie ein Annahmeverzug an der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber gewertet wird. Zudem ist das KEIN zulässiger Kündigungsgrund für den ARBEITGEBER. (Der Arbeitnehmer darf ja immer Kündigen und nach einer gewissen Zeit sogar fristlos) ABER: Das Zurückbehaltungsrecht gilt nur wenn die Summe weder unwesentlich ist (Bei Gesamtzahlung ist diese Grenze natürlich definitv überschritten, damit sind eher so Dinge wie 50 Euro zuwenig gemeint) noch die Verzögerung gering ist. Bei drei Tagen zu spät wird man also noch nicht einfach Zuhause bleiben können. Sicherlich spielt für die Frage welche Verzögerung noch zumutbar sein muss auch die Frage nach dem Grund für die Verzögerung eine Rolle. Es ist vermutlich ein Unterschied ob der erste Lohn wegen begründbaren Papierkram oder einem schlichten Fehler zwei Wochen später kommt und ab da Pünktlich, oder ob jede zweite Lohnzahlung erst so spät kommt und man dadurch regelmäßig tief in den roten Zahlen ist wenn nicht ausreichend Barreserven vorhanden... Imho wurde in der BWL Vorlesung etwas von "zwei Monatsgehältern" als Richtwert für eine ohne jede Einschränkung unzumutbare Verzögerung genannt. (Also wenn die ZAhlung mehr als vier Wochen zu spät kommt!) ist aber schon einige Jährchen her. Aber noch einmal: Wer diesen Monat angefangen hat, dessen erstes Gehalt muss erst am Mittwoch, also in drei Tagen, auf dem Konto sein. Beim ersten Gehalt wären aber auch noch ein oder zwei Wochen später nicht absolut ungewöhnlich, die Folgegehälter sollten aber pünktlich sein, ansonsten sollte man die wirtschaftliche Situation der Fa. mal genauer unter die Lupe nehmen und sich schnell absetzen. (gut, jetzt nicht gerade wenn das Geld immer am ersten gutgeschrieben ist, aber wenn es immer erst ein oder zwei Wochen später kommt...) Sollte der TE kein Troll sein, so würde ich mir an seiner Stelle trotzdem schon mal Gedanken um eine neue Stelle machen. Wegen soetwas völlig unberechtigt gelich überall Panik in der Fa. zu schieben, deutlich vor Fälligkeit und im ersten Monat, das könnte man bei einem Hilfsarbeiter fürs Kartonzerkleinern im Lager noch unter "Dummheit" ablegen, aber bei einem Arbeitsplatz wo es vermutlich um die Bearbeitung sehr komplexer Zusammenhänge geht würde ich mir ernsthaft über die geistige Qualifikation des MA Sorgen machen wenn der solche Basics nicht selbst recherchieren kann. Und da Probezeit... Eine Freundliche NAchfrage wenn das Geld so 4, 5 Tage Verspätung hat ist natürlich auch bei der allerersten Zahlung völlig in Ordnung. Gerade da kann auch wirklich ein Tippfehler vorliegen und es merkt niemad das das schon längst ausgezahlte Geld woanders liegt... Aber Gedanken an Kündigung und Arbeitsleistungszurückhaltung weil es 5 Kalendertage vor Fälligkeit noch nicht gebaucht war... (Aktuell ist noch der Buchungsstand von Freitag!) Gruß Carsten
Und nein, das passiert mir jetzt nicht zum ersten mal. Mir ist das bereits bei einer Anü Firma passiert. Habe ich aber erst Jahre später beim Durchgehen der Gehaltsabrechnungen bemerkt.
@Carsten Sch. Schau dir mal "Arbeitnehmer Online" an. Dort ist die Gehaltsabrechnung bereits verfügbar. Geld habe ich diesen Monat noch keines gesehen aber üblicher Weise wird das Geld überwiesen, welches in der Gehaltsabrechnung angegeben ist.
Pechvogel schrieb: > Habe ich aber erst > Jahre später beim Durchgehen der Gehaltsabrechnungen bemerkt. Ich würde an deiner Stelle lieber hier nichts mehr schreiben, denn das, was du ablässt, lässt leider an einem gesunden Verstand zweifeln. Carsten hat völlig recht. Mach nicht so ein Gewese und warte ab, bis die Gehaltsabrechnungen verteilt werden. Den Zeitpunkt kann man für gewöhnlich mit den Kollegen abgleichen. Wenn du schon Juristen in der Verwandtschaft hast, kannst du die zwar fragen, aber auch hier ist das eher unverbindlich, wie das bei diesen Leuten eben völlig normal ist.
Pechvogel schrieb: > Also ich habe in diesem Monat bei dem Arbeitgeber angefangen. Dieser Monat hat die Eigenschaft, daß niemand zum 1. anfängt. Da gibt’s dann vielleicht nur Gehalt für 3 Wochen? Auch das sollte aber der Arbeitgeber erklären und du in der Abrechnung nachlesen können. Und nein, du darfst in der Kündigungsfrist nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers (=Freistellung) zu Hause bleiben. Oliver
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