Forum: Haus & Smart Home wie überflüssigen Solarstrom am einfachsten verschwenden?


von Heinz R. (heijz)


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Ich habe hier eine kleine Solaranlage - maximale Einspeiseleistung 600W

Diese erzeugt jetzt teilweise zu viel Strom - max ca. 400W

Bisher alles kein Problem - dummerweise hat mir der Energieversorger 
jetzt einen digitalen Zweirichtungszähler eingebaut - und eigentlich 
darf ich ja nichts einspeisen

Was passiert jetzt wenn die irgendwann den Zähler ablesen und da stehen 
dann 2000KWh eingespeist?

Mir steht die die bezogene / eingespeiste Menge im Sekundentakt als 
MQTT-Message zur Verfügung - nur - wie diese am einfachsten 
"verbrennen"?

Effektiv sind hier wohl normale Glühbirnen? Was ist am einfachsten? 
Funktioniert PWM am Zähler?  Mehrere Glühlampen über Triac oder Relais 
je nach gewünschter Last zu / wegschalten?

Einspeisung in den Wasserboiler macht keinen Sinn da bereits eine große 
/überdimensionierte Wasserkollektoranlage vorhanden ist

Speicherung über AGM-Batterien usw macht wohl leider finanziell auch 
wenig Sinn..

An so einem Sonnentag wie heute waren es z.B. gut 1 KWH die eingespeist 
wurden....

von flip (Gast)


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Das macht gar nichts, eine  kleine balkonanlage darf einspeisen, bekommt 
nur keine vergütung. Du sorgst aber dafür, dass mehr pv-strom im netz 
ist, auch wenn du ihn verschenken musst. Ich würde eine kleine 
Split-klima nehmen, die Kann in der übergangszeit auch zuheizen und im 
zu erwartenden heißen sommer schön pv-unterstützt kühlen.

von flip (Gast)


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Moderne inverter-klimageräte kann man stufenlos steuern.

von Heinz R. (heijz)


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flip schrieb:
> Das macht gar nichts, eine  kleine balkonanlage darf einspeisen, bekommt
> nur keine vergütung.

war da nicht was im Antrag mit "ich versichere das ich nichts Einspeise"

Split-Klimaanlage ist vorhanden - nur momentan braucht es die natürlich 
nicht

von Achim S. (Gast)


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Heinz R. schrieb:
> Was passiert jetzt wenn die irgendwann den Zähler ablesen und da stehen
> dann 2000KWh eingespeist?

da passiert gar nichts. Wenn du den eingespeisten Strom vergütet haben 
wolltest, wäre die Situation eine andere. Dann könnstet du tatsächlich 
ein paar Euro dafür bekommen, hättest aber auch den bürokratischen 
Aufwand.

Da du wohl auf Einspeisevergütung verzichtest, ist die Sache harmlos. 
Dein Netzbetreiber interessiert sich dann nur dafür, dass dein Zähler 
nicht "rückwärts" gelaufen ist, dass also der eingespeiste Überschuss 
nicht gegen deinen Bezug aufgerechnet wird. Aber dass du ab und zu ein 
paar Watt einspeist und diese "verschenkst" ist normal und kein Problem.

Bis du mit einer Mini-Solaranlag auf die oben genannten 2000kWh 
ungewollter Einspeisung gekommen bist, gehen aber auch ein paar Jährchen 
rum.

Heinz R. schrieb:
> war da nicht was im Antrag mit "ich versichere das ich nichts Einspeise"

Was in deinem Antrag stand, solltest du wissen. In meiner Anmeldung ist 
die Formulierung "Der erzeugte Strom wird selbst verbraucht. Für 
eventuell in das Netz eingespeisten Strom wird keine Vergütung gemäß der 
Fördergesetze (EEG) beansprucht."

von flip (Gast)


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Du weißt am besten was du Beantragt hast. In meiner welt gibt es in 
deutschland EEG-anlagen mit vergütung und Balkonanlagen ohne vergütung. 
Nulleinspeisungs-anlagen sind nur bei großer leistung sinnvoll und 
benötigen eine zulässige technische vorrichtung zur 
einspeiseverhinderung schon bei inbetriebnahme.

von oszi40 (Gast)


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Heinz R. schrieb:
> Diese erzeugt jetzt teilweise zu viel Strom

Ganz allgemein: kurze Inventur welcher Verbraucher geeignet ist, zur 
gewöhnlichen Überfluss-Spitzenzeit regelmäßig etwas Strom zu 
verbrauchen.

-Start Heizpatrone für Warmwasser?
-WW-Zirkulationspumpe bei Überfluss starten (Zeit programmieren)
-Zeitschalter für Spülmaschine
-evtl. Gefrierschrank vor Spitze kurz ausschalten?

von Joachim B. (jar)


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oszi40 schrieb:
> -evtl. Gefrierschrank vor Spitze kurz ausschalten?

oder auf Superfrost stellen dann wirds kälter und hält die - Temperatur 
länger!

Aber ein kWh in LiFePO4 ist doch nicht mehr so teuer 12V 100Ah 400€ dann 
kann man locker auch mal zu anderen Zeiten den Geschirrspüler oder die 
Wascmaschine starten, OK dauert ne Weile bis man die 400€ wieder 
rausbekommt, aber man muss evtl. zu anderen Zeiten kein Strom teuer 
zukaufen.

Heinz R. schrieb:
> Speicherung über AGM-Batterien usw macht wohl leider finanziell auch
> wenig Sinn..

stimmt absolut AGM sind dafür denkbar ungeeignet!

Kannst dich ja hier mal umsehen!
https://www.youtube.com/c/Solaranlage/videos

: Bearbeitet durch User
von oszi40 (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Aber ein kWh in LiFePO4 ist doch nicht mehr so teuer 12V 100Ah 400€

400€ gegen 30 Cent? Amortisation vor Verschrottung=?

von Joachim B. (jar)


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oszi40 schrieb:
> 400€ gegen 30 Cent? Amortisation vor Verschrottung=?

schon probiert?

Bei 2000-4000 x aufgeladen rechnen wir günstig Lebensdauer 2000 
Aufgeladen und Entladen, 2000 kWh x 30Ct = 600€ nicht bezahlten Strom zu 
400 € für die 12 100Ah kein schlechtes Geschäft wenn die 2000 Cyclen 
erreicht werden und wenn der Strompreis über die Lebensdauer bei 
30Ct/kWh bleibt!

Ist wie Lotto oder Aktie hinterher ist man schlauer, leider habe ich 
keine apple Aktien 1990 gekauft, da waren die billig!

oder hier reinschauen
https://www.youtube.com/watch?v=IJMk1W81kSA

: Bearbeitet durch User
von MaWin (Gast)


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Heinz R. schrieb:
> wie überflüssigen Solarstrom am einfachsten verschwenden?

Lass ihn im PV Panel abfliessen. So bald man den Strom, der fliessen 
könnte, nicht mehr abnimmt, steigt die Spannung am PV Panel bis hin zur 
Leerlaufspannung und der Strom fliesst im Panel durch die Photodioden 
ab. Du musst also gar nichts tun, du brauchst nur einen richtigen 
Inverter, der den Summenstrom auf Zählerkasten misst, und bei 0 oder 
weniger als 0 mit der MPP Regelung aufhört und seinen Strom begrenzt.

Beitrag #6671124 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Tom (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Bei 2000-4000 x aufgeladen rechnen wir günstig Lebensdauer 2000
> Aufgeladen und Entladen, 2000 kWh x 30Ct = 600€ nicht bezahlten Strom zu
> 400 € für die 12 100Ah kein schlechtes Geschäft wenn die 2000 Cyclen
> erreicht werden und wenn der Strompreis über die Lebensdauer bei
> 30Ct/kWh bleibt!

Werden die 2000 Zyklen den garantiert und wenigstens immer erreicht? Und 
was wenn nein, der Hersteller liefert Ersatz oder bin ich mit einer 
Ersatzlast vielleicht nicht doch besser bedient ?

von Ich (Gast)


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Heinz R. schrieb:
> Bisher alles kein Problem - dummerweise hat mir der Energieversorger
> jetzt einen digitalen Zweirichtungszähler eingebaut - und eigentlich
> darf ich ja nichts einspeisen

Bei welchem Energieversorger bist du denn?

Zumindest beim Bayernwerkt ist das kein Problem. Da bekommst du 
höchstens einen digitalen Zähler wegen der Rücklaufsperre. Im Vertrag 
steht sinngemäß das du den Überschuss quasi verschenkst.
Gilt zumindest für die sogenannten "Balkonkraftwerke".

von Udo Lindenzweig (Gast)


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Nur mal so nebenbei
Lifepo4 8 Stück @ 100A @~24V für 330€ incl Versand.
https://de.aliexpress.com/item/1005001731986994.html?
Ich habe genau diese schon bestellt und nach ca einem Monat erhalten. 
Bei mir auch ohne Zoll aber das kann Glück gewesen sein. Qualität ist 
Top. Hatten alle die gleiche Spannung und gemessen mit 103Ah.
Habe die einige Tage ohne Balancer betrieben (Weil der noch nicht da 
war) und hatte noch immer sehr gleiche Spannungen (<0,1v Abweichung) auf 
den Zellen.

von urp (Gast)


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Das gitbs auch nur in Deutschland:
Der Angeklagte wird zu einer Strafe von X verurteilt, weil er Strom 
verschenkt hat.
Der Schaden beträgt -200€.

So ein Gesetz kann nur direkt vib Peter Altmeiler kommen.

Beitrag #6671157 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6671158 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Reinhold E. (reinhold_by)


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Kennt jetzt jemand einen (Modul-)Solarinverter mit Regeleingang der mal
schnell rauf/runter regeln kann? Dürfte nicht so häufig sein. Mein
Letrika SM260 kann per M-Bus die Maximal-Leistung begrenzen. Das dauert
aber etliche Sekunden zum nachregeln, also nix mit mal schnell
runtersetzen weil grad der Küchenmixer wieder aus ist.
Die Tipps mit Regelbaren sinnvollen Verbrauchern helfen da auch nicht,
die Geräte brauchen meist recht viel als Mindestlast, kommen gar nicht
in den bei Piratenanlagen nötigen kleinen Leistungsbereich. Die
angesprochene Inverter-Klima z.B. dürfte regelbar sein von 300Watt
aufwärts.
Hab selber auch ein E-Mobil, Ladeleistung regelbar 1kW-3kW.
Macht auch ehrlicherweise untenrum wenig Sinn wegen des Eigenverbrauchs
und Lebensdauer-Kalkulation der Ladetechnik im Fahrzeug.
Einzig sinnvoll ist da direkte DC-Einspeisung Solarmodul in Batterie,
nur mit Trennschalter bei Batterie voll.
Bei der kaufmännischen Rechnung ob es Sinn macht bitte nie die Batterie
allein berechnen, immer auch die Elektronik davor/dahinter, gibt es auch
nicht umsonst.
Was bei solchen Kleinanlagen evtl. sinnvoll ist, Pedelec-Akkus aufladen,
via DC-DC ohne den Umweg über 230V AC. Zumindest dann wenn man auch
regelmässig fährt. Da kann man dann bei Bedarf einen Akku #2 , #3
anschaffen wenn viel Sonne scheint. Bei zwei Akkus kann auch jeweils
einer geladen werden, der andere hängt im Radl.
Ach ja: Interessant wird es für den Stromversorger bestenfalls wenn er
dich ärgern wollte in der Zeit VOR dem neuen Zähler. Der ausgebaute
Ferarris-Zähler ist ja rückwärts gelaufen und da hast du den Betreiber
um paar kWh beschissen. Beim neuen passiert das ja nicht mehr. Leg dir
also ggf. Belege bereit dass deine Anlage erst vor kurzem installiert
wurde (falls nicht per Anmeldung dokumentiert).
Mach dir im Moment mal keinen Stress. Vielleicht wird die gezählte
Einspeisung einfach nicht gespeichert, da ja keine Zahlung daraus
entsteht und somit eigentlich aus Datenschutz (Hurra Deutschland!) kein
Bedarf einer Speicherung besteht und es also eigentlich gar nicht
gespeichert werden dürfte. Der strittige Betrag ist im Regelfall kleiner
als die garantierte Genauigkeit der Zähler, zumindest wenn du einige
Dauerverbraucher laufen hast wie DSL-Modem u.a. Hier mal eine Zahl aus
einem EFH: Jahresbezug 4500kWh, 500WPeak Anlage an der
Hauswand(senkrecht, besser im Winter) 450kWh erzeugt, 20kWh Einspeisung.
Zulässiger Fehler 1%, wäre hier 45kWh.

PS: Hab den Fehler gemacht das leere Betreff-Feld am Ende zu befüllen. 
Damit wurde aus Antwort auf bestehenden Thread ein neure erstellt, Sorry 
(wurde evtl. vom Admin schon gelöscht)

von Maxe (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> schon probiert?
>
> Bei 2000-4000 x aufgeladen rechnen wir günstig Lebensdauer 2000
> Aufgeladen und Entladen, 2000 kWh x 30Ct = 600€ nicht bezahlten Strom zu
> 400 € für die 12 100Ah kein schlechtes Geschäft wenn die 2000 Cyclen
> erreicht werden und wenn der Strompreis über die Lebensdauer bei
> 30Ct/kWh bleibt!

Man muesste auch noch abschaetzen, ob man ueberhaupt genug Ueberschuss 
hat um die Zyklen zu erreichen. Also vielleicht die Anlage erstmal ein 
Jahr einspeisen lassen, dann sieht der TE ja, was der Zaehler anzeigt.

von Udo Lindenzweig (Gast)


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Reinhold E. schrieb:
> Kennt jetzt jemand einen (Modul-)Solarinverter mit Regeleingang der mal
> schnell rauf/runter regeln kann?

https://www.ebay.de/itm/233887217070

Auch diesen habe ich laufen an den Oben genannten Akkus. Daran ein 
Siemens Pac3500 zum Messen und was mich echt wundert ich habe noch nie 
eine Einspeisung von mehr als ein paar Watt gesehen. Ich messe mit dem 
Siemens Pac im sekundentakt.

von Udo Lindenzweig (Gast)


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Die grüne Linie ist mein Verbrauch und die Gelbe die Einspeisung.
Der Wechselrichter ist zurzeit auf 500w gedrosselt.
Anlage besteht aus Solarmodule ca 3kW, Makeskyblue mppt Laderegler, 
Lifepo4 Akkus und dem 1000W Inverter.

von Udo Lindenzweig (Gast)


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Ach so die Linien liegen nicht übereinander weil es noch eine 2. 
Balkonsolaranlage ohne Speicher gibt

von Udo Lindenzweig (Gast)


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Auf den Bildern kann man sehen wie ein ca 2kW gepulstes Signal geregelt 
wird.
Minimales Übersteuern 180w werden kurz für max 1 Sekunde eingespeist.

von Udo Lindenzweig (Gast)


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ein Bild vergessen

von urp (Gast)


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Anbei ein Beispiel wie es bei einer größeren Anlage mit Speicher 
aussehen kann (im Anhang), als Beispiel ein Tag mit schönem Aprilwetter.
Man sieht schnell, wenn man viel Eigenverbrauch will (zumindest bei 
deutschem Wetter) kommt man kaum um einen Speicher herum.

Der Speicher hat 5kWh LiFePO4, die Anlage 4,95kWPk.
Man sieht auch: schon 500Wh hätte in dem Fall einiges gebracht, solange 
dieser mindestens 2,5kW liefern kann.

Ein weiterer Punkt ist, dass ein Speicher die maximale Leistung der 
Anlage erhöht. Man kann ja Batterie und PV gleichzeitig nutzen. Wenn man 
z.B. kocht und wäscht gleichzeitig, muss man so nicht zukaufen.

von Jonas B. (jibi)


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auf einem vorhanden übrigen pc/notebook schürfen?

von Harald W. (wilhelms)


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urp schrieb:

> Der Angeklagte wird zu einer Strafe von X verurteilt, weil er Strom
> verschenkt hat.

Und das, ohne Schenkungssteuer zu bezahlen!

von Likeme (Gast)


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Ich habe 16kWp!, lese mit einem Siemens PAC die Überschussleistung in 
eine Logo und schalte bei Überschuss eine el. Fußbodenheizung und 
diverse Heizgeräte zu, geplant ist ein WW Boiler.

von WePe (Gast)


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Ich habe bei der Anmeldung meiner Balkonanlage beim Netzbetreiber eine 
Verzichtserklärung zur Einspeisevergütung unterschrieben. Der alte 
Ferraris-Zähler wurde kostenlos gegen einen Zwei-Wege-Zähler getauscht, 
den ich jährlich selbst auslese und ich bekomme jedes Jahr eine 
Nullrechnung für die Einspeisung. Sucht doch nicht nach Problemen, wo 
gar keine sind.

von Hebel (Gast)


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> ... Anmeldung ... Balkonanlage ...

Bei uns ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber nicht erforderlich. Er 
muss lediglich über die Anlage informiert werden.

von WePe (Gast)


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Hebel schrieb:
>> ... Anmeldung ... Balkonanlage ...
>
> Bei uns ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber nicht erforderlich. Er
> muss lediglich über die Anlage informiert werden.

Ok, dann ganz genau: Angemeldet bei der Bundesnetzagentur und den 
Netzbetreiber darüber in Kenntnis gesetzt. Der Netzbetreiber möchte dann 
die Konformitätserklärung zum Wechselrichter, die Meldebescheinigung der 
Bundesnetzagentur und die Klärung der Einspeisevergütung 
(Verzichtserklärung).
Wie gesagt, es werden Probleme gefunden wo eigentlich keine sind 
(Anmeldung<->informieren) ;-)

von Schlaumaier (Gast)


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Wenn du den Strom wirklich "verbrennen" willst, leg dir im Garten eine 
Heizspriale unter das Beet. Denn Frau freut sich über das leckere 
Gemüse. ;)

P.s.: Das ist das selbe System was Parkhäuser im Winter nutzen um die 
Einfahrt Eis-frei zu halten. ;)

von urp (Gast)


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Hebel schrieb:
> Bei uns ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber nicht erforderlich. Er
> muss lediglich über die Anlage informiert werden.

Man darf aber IMHO auch bei <600W nur einspeisen, wenn der Zähler eine 
Rücklaufsperre hat!

Der Grund ist:
Die Einspeisevergütung ist deutlich niedriger als der Strompreis. Würde 
sich der Zähler rückwärts drehen, würde man sich einen Preisvorteil auf 
den Strom erschleichen, was natürlich nicht erlaubt ist.

Ob es Ferrariszähler mit Rücklaufsperre gibt ist mir nicht bekannt. Mein 
alter Zähler hatte keine.

Bis 600W ist mehr als Zählertausch nicht nötig.
Darüber wird es quälend bürokratisch, und ab 10kW wird man regelrecht 
bestraft. Peter Altmeiler und seine Kohlekumpels wollen das so.

von Ich (Gast)


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urp schrieb:
> Darüber wird es quälend bürokratisch, und ab 10kW wird man regelrecht
> bestraft. Peter Altmeiler und seine Kohlekumpels wollen das so.

Seit heuer liegt die Grenze doch bei 30kWp, oder nicht?

von Matthias L. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> und wenn der Strompreis über die Lebensdauer bei
> 30Ct/kWh bleibt!

DE hat zwar bereits die höchsten Strompreise, aber mit den aktuellen 
Wahlpräferenzen ist davon auszugehen, das bald noch drastisch teurer 
wird.

von Helmut Hungerland (Gast)


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Das ist ja wohl regelrecht unverschämt von den EVUs, den überschüssigen 
PV-Strom nicht kostenlos einspeisen zu dürfen! Stattdessen müssen andere 
Haushalte zur gleichen Zeit klimaschädlichen Kohlestrom benutzen! Für 
diese unausgegorende Idee fallen sogar ganze Dörfer, in denen sich die 
Bewohner wohlfühlen, dem Bagger zum Opfer.

So langsam habe ich keine Lust mehr, mitzumachen, die Welt zu retten. 
Die großen Konzerne könnten viel effizienter, per Fingerschnipps die 
Welt retten, als ich das alleine je könnte!

von Udo Lindenzweig (Gast)


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Helmut Hungerland schrieb:
> So langsam habe ich keine Lust mehr,

Deswegen rüste ich auch um. Viel mehr Akkus sind unterwegs Solarmodule 
für 10kW liegen schon auf dem Hof. 3Stück 5Kw Wechselrichter bestell ich 
vermutlich heute .
Mein Plan mit einem Netz Transferschalter schalte ich mein Haus komplett 
auf Wechselrichter betrieb und beziehe nur noch mit einem 48v Ladegerät 
Strom aus dem Netz wenn meine Anlage mal nicht genug bringt. Für den 
Winter dreh ich dann den Transferschalter wieder auf Netz.

von Ralf X. (ralf0815)


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Helmut Hungerland schrieb:
> Das ist ja wohl regelrecht unverschämt von den EVUs, den überschüssigen
> PV-Strom nicht kostenlos einspeisen zu dürfen! Stattdessen müssen andere
> Haushalte zur gleichen Zeit klimaschädlichen Kohlestrom benutzen! Für
> diese unausgegorende Idee fallen sogar ganze Dörfer, in denen sich die
> Bewohner wohlfühlen, dem Bagger zum Opfer.
>
> So langsam habe ich keine Lust mehr, mitzumachen, die Welt zu retten.
> Die großen Konzerne könnten viel effizienter, per Fingerschnipps die
> Welt retten, als ich das alleine je könnte!

Was haben die EVU mit den gesetzlichen Regelungen zu tun?
Der wichtigste Grund der Limitierung der Steckdosen-PV ist alleine der 
Sicherheit geschuldet.
Der normale 230V Stromkreis ist in DE mit 16A abgesichert, also für max 
3760 Watt vorgesehen.
Mit dieser Absicherung UND 600W PV-Anlage können aber durch DIESEN 
Stromkreis schon 18,6A fliessen oder 4360 Watt...
DAS ist in einem Bereich, der sicherheitstechnisch gerade noch toleriert 
wird.

Es ist auch möglich, bedeutend mehr "kostenlos" einzuspeisen, dann ist 
aber erforderlich, dieses über Festinstallation zu machen und durch 
einen Fachbetrieb abnehmen zu lassen.

Die nächste Sache ist, dass EVU und Behörden selbstverständlich wissen 
müssen, mit welcher Stromerzeugung wann zu rechnen ist, damit das Netz 
auch entsprechend geregelt werden kann.
Schliesslich hängt daran auch die gesamte Versorgungssicherheit.

von WePe (Gast)


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Hier geht einiges durcheinander. Die Frage bezog sich auf eine 
Balkonanlage mit 600 Watt. Vergleiche mit und Bestimmungen zu einer 10 
kW Anlage führen hier doch nur zu Desorientierung und letztendlich 
falschen Aussagen. Dazu dann das allseits vorhandene Halbwissen und das 
Chaos ist perfekt.

Was jetzt noch fehlt sind (falsche!) Aussagen wie: „bis XYZ-Watt ist 
doch frei und muss nicht angemeldet werden“ und „mein Zähler hat eine 
Rücklaufsperre, da speise ich doch nicht ein“

von Hebel (Gast)


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WePe schrieb:

> (Verzichtserklärung).

Jenseits der Information, dass eine "Balkon"-Anlage installiert wird, 
hat der Netzbetreiber kein Recht weitere Erklärungen zu fordern.

von urp (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Mit dieser Absicherung UND 600W PV-Anlage können aber durch DIESEN
> Stromkreis schon 18,6A fliessen oder 4360 Watt...
> DAS ist in einem Bereich, der sicherheitstechnisch gerade noch toleriert
> wird.

Nette Theorie.
Es aber selbst dann verboten, wenn zur Einspeisung ein eigener 
Stromkreis verwendet wird, und das von einer Fachfirma installiert wird.

von urp (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Die nächste Sache ist, dass EVU und Behörden selbstverständlich wissen
> müssen, mit welcher Stromerzeugung wann zu rechnen ist, damit das Netz
> auch entsprechend geregelt werden kann.

Warum muss ich dann nicht melden, wenn ich einen neuen Verbraucher 
anschließe? Ist exakt das gleiche Problem...

von Hebel (Gast)


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WePe schrieb:

> Hier geht einiges durcheinander.

So ist es. Geh' jetzt mal meine "Balkon"-Anlage kontrollieren. ETX.

von WePe (Gast)


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Hebel schrieb:
> Jenseits der Information, dass eine "Balkon"-Anlage installiert wird,
> hat der Netzbetreiber kein Recht weitere Erklärungen zu fordern.

Der Netzbetreiber ist für das Stromnetz verantwortlich und darf sehr 
wohl technische Bestimmungen kontrollieren. Wird hier gerade 
Netzbetreiber und Stromanbieter verwechselt?

von kai (Gast)


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Heinz R. schrieb:
> Diese erzeugt jetzt teilweise zu viel Strom - max ca. 400W

E-Auto, E-Roller?

von MaWin (Gast)


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urp schrieb:
> Warum muss ich dann nicht melden, wenn ich einen neuen Verbraucher
> anschließe? Ist exakt das gleiche Problem...

Musst du.

Ich glaube ab 9kW (bzw. je nach Energieversorger anders).

https://www.hausjournal.net/durchlauferhitzer-anmelden

von Ralf X. (ralf0815)


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urp schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Die nächste Sache ist, dass EVU und Behörden selbstverständlich wissen
>> müssen, mit welcher Stromerzeugung wann zu rechnen ist, damit das Netz
>> auch entsprechend geregelt werden kann.
>
> Warum muss ich dann nicht melden, wenn ich einen neuen Verbraucher
> anschließe? Ist exakt das gleiche Problem...

Nein.
Elektrische Verbraucher ab einer gewissen Grösse müssen schon "ewig" 
(an-) gemeldet oder auch genehmigt werden.
Wie z.B. Wallboxen bis 11kW gemeldet werden müssen, darüber auch 
genehmigt werden müssen.
Auch wenn der Installateur einen grossen Durchlauferhitzer, z.B. 18 bis 
32kW statt einem 2-6kW Warmwasserboiler installiert, muss das 
gemeldet/genehmigt werden, da es einen grundzätzlichen Einfluss 
zumindest auf das örtliche Netz hat.
Oder die Umstellung der Heizung von Brennstoffen auf Wärmepumpe, usw.

Kleinverbraucher bei privaten Verbrauchern sind weitgehend vorhersehbar, 
da spielt der Gleichzeitigkeitsfaktor ab rund 100 Haushalten kaum noch 
eine Rolle, bzw. die, dass das Verhalten voraussehbar ist.
Völlig egal, welche Anschlussleistung der eigene Herd hat, oder wie der 
die Hitze steuert, es reicht die durchschnittlichen Kochgewohnheiten 
je Wochentag, Jahreszeit, Wetterlage, Ereignisse, etc. zu kennen, um 
genügend sichere Voraussagen zu treffen.

Bei PV-Anlagen gibt es zumindest regional richtige zeitgleiche/-nahe 
Schläge ins Stromnetz, wenn da plötzlich mittags eine fette 
Gewitterwolke über ein Gebiet mit relativ hoher PV-Dichte zieht.
Und da ist es gut, wenn man diese PV-Dichte kennt, sonst kommt man mit 
der Regelung ggf. nicht mehr nach.

von urp (Gast)


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MaWin schrieb:
> Ich glaube ab 9kW (bzw. je nach Energieversorger anders).
>
> https://www.hausjournal.net/durchlauferhitzer-anmelden

9kW >> 0,6W.
Ich denke, alles was <3,7kW ist, ist komplett übertrieben.

Ich lasse mir ja einreden, dass man größere Anlagen melden muss, aber 
MUSS das so schikanös sein, wie bei PV-Anlagen?
Warum reicht nicht, wie bei Verbrauchern, ein simpler Brief aus?

von Ralf X. (ralf0815)


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urp schrieb:
> MaWin schrieb:
>> Ich glaube ab 9kW (bzw. je nach Energieversorger anders).
>>
>> https://www.hausjournal.net/durchlauferhitzer-anmelden
>
> 9kW >> 0,6W.
> Ich denke, alles was <3,7kW ist, ist komplett übertrieben.
>
> Ich lasse mir ja einreden, dass man größere Anlagen melden muss, aber
> MUSS das so schikanös sein, wie bei PV-Anlagen?
> Warum reicht nicht, wie bei Verbrauchern, ein simpler Brief aus?

Was verstehst Du am Gleichzeitigkeitsfaktor nicht?
Nebenbei ist es EU-Recht, dass die Mitgliedsstaaten ihre 
Energieerzeugungs- und -Verbrauchsdaten möglichst genau mitzuteilen 
haben?

Weisst Du eigentlich, was Regelleistung/Energie kostet?
Da schlackern einem die Ohren.
Ich finde es gut, wenn die Netzbetreiber einiges davon einsparen können.
Insb. da diese ungebremst den Endkunden aufgehalst werden.

von Matthias L. (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Die nächste Sache ist, dass EVU und Behörden selbstverständlich wissen
> müssen, mit welcher Stromerzeugung wann zu rechnen ist, damit das Netz
> auch entsprechend geregelt werden kann.

Annalena hat erklärt, das es Kobolde gibt, welche den Strom im Netz 
speichern.


> Schliesslich hängt daran auch die gesamte Versorgungssicherheit.

Die geht mit der Wahl der Partei wo Annalena Mitglied, äh Mitvagina ist, 
sowieso flöten.

von Thomas U. (charley10)


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Matthias L. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Die nächste Sache ist, dass EVU und Behörden selbstverständlich wissen
>> müssen, mit welcher Stromerzeugung wann zu rechnen ist, damit das Netz
>> auch entsprechend geregelt werden kann.
>
> Annalena hat erklärt, das es Kobolde gibt, welche den Strom im Netz
> speichern.
...
Immer dieser Sarkasmus...
"Das ist doch alles durchgerechnet!"
...
>> Schliesslich hängt daran auch die gesamte Versorgungssicherheit.
>
> Die geht mit der Wahl der Partei wo Annalena Mitglied, äh Mitvagina ist,
> sowieso flöten.

von urp (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Was verstehst Du am Gleichzeitigkeitsfaktor nicht?
> Nebenbei ist es EU-Recht, dass die Mitgliedsstaaten ihre
> Energieerzeugungs- und -Verbrauchsdaten möglichst genau mitzuteilen
> haben?

Nochmal: Gegen eine MELDEPFLICHT (wie bei Verbrauchern) ab einer 
bestimmten (sinnvollen!) Leistung habe ich nichts, solange das einfach 
gestaltet ist.

Die aktuelle Schinaniererei und Papierkrieg ist einfach nur pervers.

Außerdem sind aber die heutigen 600W schon sehr weit unten angesetzt, 
zweitens geht die Sonnen nicht überall gleichzeitig auf (in unserem Ort 
gibt es, wegen Beschattung und Bergen Varianzen über 1h).

von Fpgakuechle K. (Gast)


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erzeug doch schweres Wasser, bringt 850 Euro der Liter

Beitrag #6671675 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6671697 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Ralf X. (ralf0815)


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urp schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Was verstehst Du am Gleichzeitigkeitsfaktor nicht?
>> Nebenbei ist es EU-Recht, dass die Mitgliedsstaaten ihre
>> Energieerzeugungs- und -Verbrauchsdaten möglichst genau mitzuteilen
>> haben?
>
> Nochmal: Gegen eine MELDEPFLICHT (wie bei Verbrauchern) ab einer
> bestimmten (sinnvollen!) Leistung habe ich nichts, solange das einfach
> gestaltet ist.

Immerhin etwas..

> Die aktuelle Schinaniererei und Papierkrieg ist einfach nur pervers.

Wo bitte siehst Du den Papierkrieg?
Oder die Schikane, nur weil DU nicht weisst, welche Probleme wo 
auftauchen und Du scheinbar der Meinung bist, dass alles unsinnig ist, 
was Deinen Horizont übersteigt?

> Außerdem sind aber die heutigen 600W schon sehr weit unten angesetzt,

Wie willst ausgerechnet Du das beurteilen?
Woran machst Du das fest?

> zweitens geht die Sonnen nicht überall gleichzeitig auf (in unserem Ort
> gibt es, wegen Beschattung und Bergen Varianzen über 1h).

Und Du glaubst, die Netzbetreiber haben keine Kenntnisse über die 
Geographie?
Oder die Ausrichtung der Anlagen lt. Stammdatenverzeichnis?
Jeder echte (und ehrliche) Solarteur kann kann Dir für jede Minute des 
Jahres und jeden qm  in DE die mögliche Solarstrahlung in W/m² 
idealisiertet anzeigen, mit Kenntnis der Ausrichtung/Neigung Deiner 
Anlage und Wirkungsgrad alles noch viel genauer.

Richtig ist, dass gerade in den Morgen- und Abendstunden im Bereich des 
Sonnenauf- und Untergangs die (dann die eh mageren Werte stark von 
Umgebungsbebauung, Bewuchs, Höhe und Geographie abhängig sind.
Aber die "dann eh niedrigen Werte" sind eben gerade nicht das, worauf 
es ankommt.
Daher habe ich weiter oben auch extra für doofe etwas von der 
Mittagszeit geschrieben!

Und weil Du besonderst wenig zu verstehen scheinst und ich es oben nicht 
besonders erwähnt hatte:
Besonders wichtig ist neben der (erwähnten) Mittagszeit und der 
(erwähnten) Zeit mit *plötzlichen" oder schnellen Veränderungen der 
Solarstrahlung auch die Jahreszeit.
Besonders also ~April bis September.

von Manfred (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Wie willst ausgerechnet Du das beurteilen?
> Woran machst Du das fest?

Hoffentlich bekommst Du keine Magenbeschwerden von der großen Menge 
Schlauheit, die Du täglich futterst.

Wenn urp (Gast) das so betrachtet, ist das kein Grund, ihm indirekt 
Dummheit zu unterstellen.

von malsehen (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Wenn du den Strom wirklich "verbrennen" willst, leg dir im Garten eine
> Heizspriale unter das Beet. Denn Frau freut sich über das leckere
> Gemüse. ;)

Ich liebe Dich!

von asdfg (Gast)


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Manfred schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Wie willst ausgerechnet Du das beurteilen?
>> Woran machst Du das fest?
>
> Hoffentlich bekommst Du keine Magenbeschwerden von der großen Menge
> Schlauheit, die Du täglich futterst.

Doch, hat er, desswegen kotzt er die immer hier ins Forum.

asdfg

von Achim S. (Gast)


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Manfred schrieb:
> Wenn urp (Gast) das so betrachtet, ist das kein Grund, ihm indirekt
> Dummheit zu unterstellen.

Hier finden sich zwei 5min Tutorials, wie Balkonkraftwerke (oder andere 
Solaranlagen) registriert werden müssen. Wenn man damit nicht klarkommt, 
kann man sich per telefonischer Hotline erklären lassen, was man wo 
eintragen muss.

Daneben muss noch der Netzbetreiber informiert werden. Bei meinem 
Netzbetreiber gibt es dafür ein Formblatt, dessen Ausfüllen mich weniger 
als 15 min gekostet hat.

Wenn urp das als "perversen Papierkrieg und Schikaniererei" einstuft, 
dann muss man das wohl als seine freie Meinungsäußerung akzeptieren. 
Ralf sieht darin dagegen offenbar eine sinnvolle Anmeldung, die mit 
völlig akzeptablem Aufwand durchgeführt werden kann. Und meine 
persönliche Erfahrung dazu ist: Ralf hat recht.

Dass der vorherige Beitrag von urp

urp schrieb:
> Das gitbs auch nur in Deutschland:
> Der Angeklagte wird zu einer Strafe von X verurteilt, weil er Strom
> verschenkt hat.
> Der Schaden beträgt -200€.

mit der tatsächlichen Rechtslage bei Balkonkraftwerken ebenfalls gar 
nichts zu tun hat (auch wenn der TO das anfangs befürchtete), wurde ja 
schon lange zuvor geklärt.

von Achim S. (Gast)


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Ups: ich hatte noch den Link zu den beiden Tutorials vergessen. Wird 
hiermit nachgeliefert:

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/regCheck.html

von asdfg (Gast)


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Also mindestens zwei Anmeldungen bei Behörden (oder ähnlich agierenden 
Firmen) mit in der Regel unverständlichen Formularen, dazu noch 
technische Gängelei an der technischen Realität vorbei, um die Kosten 
hochzutreiben.
Siehe auch der Nebenthread. 
Beitrag "Balkonsolar - Energiesteckdose?"
Und das wegen max. 600W Erzeugung.

Was ist das sonst, wenn nicht
Achim S. schrieb:
> Wenn urp das als "perversen Papierkrieg und Schikaniererei" einstuft,
???????????????????????????????

asdfg

von Ich (Gast)


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asdfg schrieb:
> Also mindestens zwei Anmeldungen bei Behörden (oder ähnlich agierenden
> Firmen) mit in der Regel unverständlichen Formularen, dazu noch
> technische Gängelei an der technischen Realität vorbei, um die Kosten
> hochzutreiben.

Beim Bayernwerk sind das zwei vorgefertigte Formulare. Eines ist die 
Anmeldung an sich und das andere die Verzichtserklärung an sich.
Dort müssen in den vorgedruckten Feldern die Anschrift, Zählernummer, 
Modulleistung und Wechselrichterleistung eingetragen werden.
Achja und noch unterschreiben.

Das kann man natürlich als unsägliches Bürokratiemonster ansehen, oder 
einfach in 5min erledigen.

von MaWin (Gast)


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Ich schrieb:
> Das kann man natürlich als unsägliches Bürokratiemonster ansehen, oder
> einfach in 5min erledigen.

Und wie viele melden ihre kaputte Balkonsolaranlage wieder ab ?

Die Zahlen sind also schon nach wenigen Jahren nur noch Makulatur.

Doch ein Bürokratiemonster.

von Einhart P. (einhart)


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Ich schrieb:
> Das kann man natürlich als unsägliches Bürokratiemonster ansehen, oder
> einfach in 5min erledigen.

Der Aufwand hängt vom jeweiligen Versorger ab. Einige wie z.B. EWE 
versuchen die Kunden von Balkonanlagen abzuhalten. Elektriker muss eine 
Dose setzen und das schriftlich bestätigen. Gern wird dann gefordert, 
dass ein neuer Zählerkasten und die Modernisierung der Elektrik 
notwendig ist (Kosten gern 4-stellig). Inbetriebnahme nur in Anwesenheit 
eines EWE Mitarbeiters.

Bei andern Versorgern ist das mit einer Meldung getan.

von Elektrofan (Gast)


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> wie überflüssigen Solarstrom am einfachsten verschwenden?

Einfach damit einen Tauchsieder betreiben.
Zum Erhitzen des in jetziger Zeit, immer noch,
zweckmässigen Pusches.

Sonst wird's doch nur Bowle!
https://www.youtube.com/watch?v=Qx2zi3aqNRk

;-)

von Stromwächter (Gast)


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Heinz R. schrieb:
> Bisher alles kein Problem - dummerweise hat mir der Energieversorger
> jetzt einen digitalen Zweirichtungszähler eingebaut - und eigentlich
> darf ich ja nichts einspeisen

Ein Zähler mit Rücklaufsperre reicht völlig aus. Der Zweirichtungszähler 
ist für den Netzbetreiber sinnvoll, damit er sein "Bilanzkreis" 
versteht.
Ich glaube, ein Zweirichtungszähler kostet auch ein bischen mehr 
Jahresgebühren.

0 = Strom Einkauf + lokale Stromerzeugung - Strom Verkauf - Verluste


Heinz R. schrieb:
> war da nicht was im Antrag mit "ich versichere das ich nichts Einspeise"
Vergiss es, ist eine "Angstklausel" die rechtlich nicht relevant ist.

Tipp
Verbrauch soviel Eigenstrom wie möglich, falls du was einspeist, dann 
ist es halt so...

von Achim S. (Gast)


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asdfg schrieb:
> Also mindestens zwei Anmeldungen bei Behörden (oder ähnlich agierenden
> Firmen) mit in der Regel unverständlichen Formularen,

Vielleicht hast du ja mal konkrete Beispiele für die unverständlichen 
Stellen im Formular. Natürlich kann sich das je nach Netzbetreiber 
unterscheiden. Wenn wirklich einer mit Schikane die Einrichtung von 
Balkonanlagen unterbinden will, würde ich zumindest mal den Weg zur 
Verbraucherzentrale gehen. Wenn sich genügend Leute dort melden, lässt 
sich ggf. auch was bewegen.

Da mir die Erfahrung mit schikanösen Netzbetreibern fehlt, berichte ich 
hier nur für meinen konkreten, einfachen Fall. Ich musste zum Ausfüllen 
wissen:
- wie ich heiße und wo ich wohne
- unter welcher Email-Adresse ich erreichbar bin
- welche Leistung Module und Wechselrichter haben
- ob die Anlage eine 70% Abregelung hat (was für Balkonkraftwerke 
natürlich nicht benötigt wird)
- welche Ausrichtung und Neigung mein Dach hat
- wann die Anlage in Betrieb genommen wurde
- ob ich eine eigene Umsatzsteuer-ID als Unternehmer habe oder nicht
- ob ich für eine eventuelle Einspeisung eine Vergütung nach EEG möchte 
(dann wird es kompliziert) oder nicht (dann bleibt es einfach).

Damit ließ sich in meinem Fall alles erledigen, ohne die Hilfe einer 
Hotline in Anspruch nehmen zu müssen. Es hat zugegebenermaßen schon 
etwas länger als 5min gedauert. Aber nicht sehr viel länger ;-)

Wenn ich Probleme mit dem Ausfüllen gehabt hätte, dann hätte ich 
wahrscheinlich einfach mal angerufen und freundlich nachgefragt. Die 
entsprechende Telefonnummer war jeweils mit angegeben.

von Carlo (Gast)


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von Heiner (Gast)


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Einhart P. schrieb:

> ... (Kosten gern 4-stellig) ...

Deinen Beitrag habe ich bereits als Unglaubwürdig abgehakt. Die Kosten 
glaube ich dir erst recht nicht.

von Udo Lindenzweig (Gast)


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Heiner schrieb:
>> ... (Kosten gern 4-stellig) ...
>
> Deinen Beitrag habe ich bereits als Unglaubwürdig abgehakt. Die Kosten
> glaube ich dir erst recht nicht.

Ich kann leider bestätigen das es diese fälle gibt. Versorger nähe 
Wolfsburg bestand darauf einen 2.Zähler für die Einspeisung zu setzen. 
Da kein Platz im Zählerschrank für einen zweiten Zähler war hätte die 
Anlage umgebaut werden müssen. Das natürlich inklusive des 
Sicherungsbereichs da es sich um einen Kasten Mit Zähler und Sicherungen 
gehandelt hatte. Kosten wären 4 Stellig geworden. Alleine der neue 
Kasten hätte schon über 300€ gekostet.

von Ralf X. (ralf0815)


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Udo Lindenzweig schrieb:
> Heiner schrieb:
>>> ... (Kosten gern 4-stellig) ...
>>
>> Deinen Beitrag habe ich bereits als Unglaubwürdig abgehakt. Die Kosten
>> glaube ich dir erst recht nicht.
>
> Ich kann leider bestätigen das es diese fälle gibt. Versorger nähe
> Wolfsburg bestand darauf einen 2.Zähler für die Einspeisung zu setzen.
> Da kein Platz im Zählerschrank für einen zweiten Zähler war hätte die
> Anlage umgebaut werden müssen. Das natürlich inklusive des
> Sicherungsbereichs da es sich um einen Kasten Mit Zähler und Sicherungen
> gehandelt hatte. Kosten wären 4 Stellig geworden. Alleine der neue
> Kasten hätte schon über 300€ gekostet.

Kannst Du auch verraten, welcher Netzbetreiber und wann das war?
Und um welche Anlagengrösse es sich handelte?

"Früher" war es durchaus üblich, einen zweiten Zähler mit eigenem 
Zählerplatz für die PV zu setzen.
Spätestens seit Anfang 2020 ist es gesetzlich geregelt, dass der Kunde 
ein Anrecht auf einen "modernen" Zähler hat und dann kommt der auf jeden 
Fall mit einem ganz normalen Zählerplatz aus.

von Udo Lindenzweig (Gast)


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Das war die Avacon und das Datum würde ich auf ende 2019 vermuten. 
Anlagengröße 500Watt Wechselrichter 600W Solarfläche. Den Wechselrichter 
Mastervolt Soladin 600 habe ich bis heute im Einsatz. Obwohl er Soladin 
600 heißt bringt er nur 500W.
Meine Lösung war das ganze abzublasen und den Wechselrichter 
unangemeldet zu betreiben. Ende Letztes Jahr habe ich die Anmeldung dann 
nochmal versucht und es wurde einfach durchgewunken.

von Helge (Gast)


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In AT müssen die Verteilnetzbetreiber alle Zähler gegen neue digitale 
tauschen. Die müssen beide Richtungen können. Danach reicht eine 
einfache Meldung ans EVU. Manche (Villach) beglücken Kleinsterzeuger mit 
bis zu 12 cent/kWh.

von Ralf X. (ralf0815)


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Udo Lindenzweig schrieb:
> Das war die Avacon und das Datum würde ich auf ende 2019 vermuten.
> [...]
> Meine Lösung war das ganze abzublasen und den Wechselrichter
> unangemeldet zu betreiben. Ende Letztes Jahr habe ich die Anmeldung dann
> nochmal versucht und es wurde einfach durchgewunken.

Ich verstehe nicht so ganz, warum Du das nicht schon vorher so 
"vollständiger" geschildert hast.
Sowohl Technik als auch Gesetzgebung entwickeln sich weiter und gerade 
letztere hinkt immer etwas oder auch länger hinterher.
Ebenso passiert es natürlich, dass man ab und zu den Holzhammer braucht, 
um manchen Unternehmen die aktuelle Rechtslage beibringen muss.
Hier im Forum aber auch diversen Usern.. :-)

von Heiner (Gast)


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Ralf X. schrieb:

> Udo Lindenzweig schrieb:

>> [...]

> Ich verstehe nicht so ganz, warum Du das nicht schon vorher so
> "vollständiger" geschildert hast.

Das ist doch offensichtlich.

von Dr. Wang (Gast)


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Helge schrieb:
> beglücken Kleinsterzeuger mit
> bis zu 12 cent/kWh.

Und wohin leiten die den Strom, wenn tagsüber, wenn die Sonne scheint 
eine immer größer werdende Gemeinde Strom abgeben will? In die Batterien 
der Elektroboote am Wörthersee?

Irgendwo muss die Ladung hin und sobald das nicht nur Wenige tun und man 
den Strom im Netz versickern lassen kann, sondern es relevant viele tun, 
braucht es eine globales Konzept. Das Beste ist nach wie vor, man 
verbraucht den Strom direkt und entlastet das Netz damit von einer 
Einspeisung und später von einer Entnahme.

Ich habe hier Solarzellen stehen, die mir die Hauskühlung antreiben. 
Absaugende Ventilatoren schieben die heiße Luft im Dachgeschoss und der 
oberen Wohnung hinaus und halten das Haus im Sommer ganz locker 5 Grad 
kühler. Den Rest besorgen die Kühlboxen, die in wichtigen Räumen stehen. 
Alle mit Strom angetrieben, der von den Zellen über der Veranda kommt. 
Das ist vom Anschluss her billig und sicher, weil ich keine Verbindung 
zum offiziellen Stromnetz habe.

Angeschlossen sind ebenfalls 2 kleine 12V-Peltier-Kühlschränke, einer 
davon am Arbeitsplatz. Der kühlt eben nur im Sommer, wenn die Sonne 
brutzelt, aber dann genau braucht es das ja.

von Timmy (Gast)


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Die VNB können doch viel fordern. Was steht denn eigentlich wirklich im 
Gesetz? Ist eine Anmeldung erforderlich oder eine Erlaubnis? Welche 
konkreten Dinge müssen laut Gesetz(!) beachtet werden? Mehr würde ich 
nicht machen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Ganz anderer Ansatz für "Über-Strom"?

Elektrolytische Metallraffination.

z.B. Kupfer aus Messing trennen.

von Anarchist (Gast)


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MaWin schrieb:
> Und wie viele melden ihre kaputte Balkonsolaranlage wieder ab ?
>
> Die Zahlen sind also schon nach wenigen Jahren nur noch Makulatur.
>
> Doch ein Bürokratiemonster.

Das dürfte bald nicht nur für Balkonanlagen gelten, sondern auch für
die EEG Anlagen, die in den nächsten Jahren aus der EEG Förderung 
fallen.
Gemeldet sind die jetzt alle, Stichwort Marktstammdatenregister.
Es war von einer Pflicht zum melden die Rede, nicht von einer Pflicht 
zum
abmelden. Bei einer grosszügigen Anschlussförderung von bis zu 6 ¢ pro 
kWh
kann ich mir vorstellen, dass viele Altanlagen vom Netz gehen, weil eine 
Reparatur sich bei dieser niedrigen Vergütung nicht rechnet oder der 
Betreiber seinen Strom nicht so billig hergeben will.

Um zum Thema zurückzukommen: Auch hier werden wegen der niedrigen 
Anschlussförderung immer mehr ihren Solarstrom verschwenden wollen.
Ich in meinem Fall werde ihn auf der Autobahn verspassen, statt ihn
dermassen billig an den Netzbetreiber zu verkaufen.

von Achim S. (Gast)


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Timmy schrieb:
> Die VNB können doch viel fordern. Was steht denn eigentlich wirklich im
> Gesetz?

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist gesetzliche Pflicht.

Der Netzbetreiber hat das Recht, über Einspeisungen in sein Netz 
informiert zu werden (damit er z.B. selbst prüfen kann, ob der bisherige 
Zähler eine Rücklaufsperre hat oder ob er den austauscht). Und er darf 
natürlich gewisse Mindestanforderungen an die elektrischen 
Installationen in seinem Netz stellen (siehe TAB).

Die VDE-Normen (z.B die Wieland-Steckdose zur Einspeisung) sind zunächst 
mal nur "Übereinkünfte eines Vereins" und kein Gesetz. Aber viele davon 
kommen in ihrer Wirkung im täglichen Leben der Installateure, 
Netzbetreiber, .... faktisch einer gesetzlichen Regelung recht nahe.

von Heiner (Gast)


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Achim S. schrieb:
> Timmy schrieb:

>> Die VNB können doch viel fordern. Was steht denn eigentlich wirklich im
>> Gesetz?

> Der Netzbetreiber hat das Recht, über Einspeisungen in sein Netz
> informiert zu werden ...

Das war es auch schon, mehr Rechte hat er nicht,

> Und er darf natürlich gewisse Mindestanforderungen an die elektrischen
> Installationen in seinem Netz stellen (siehe TAB).

Für sein Netz kann fordern was er will, nicht für mein Hausnetz. Die 
Gesetzeslage ist eindeutig und die meisten Betreiber halten sich auch 
daran.

> Die VDE-Normen (z.B die Wieland-Steckdose zur Einspeisung) sind zunächst
> mal nur "Übereinkünfte eines Vereins" und kein Gesetz. Aber viele davon
> kommen in ihrer Wirkung im täglichen Leben der Installateure,
> Netzbetreiber, .... faktisch einer gesetzlichen Regelung recht nahe.

Das ist ein Firlefanz-Abschnitt ohne Aussagekraft.

Empfehlung: Bei der DGS die Sachlage nachlesen.
https://www.pvplug.de/

von Ingo (Gast)


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VDE ist kein Gesetz. Wäre ja noch schöner. "Geheimgesetz" oder wie!?

von Ingo (Gast)


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Weiß zufällig jemand die Stelle, wo steht, inwieweit den VNB mein 
Hausnetz nichts angeht?

von Manfred (Gast)


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von Heiner (Gast)


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Manfred schrieb:

> Sieht für mich danach aus, das möglichst zu verhindern.

Selbstverständlich.

Die versuchen ihre fetten Profite zu erhalten. Klappt auch ganz gut. Die 
haben immerhin u. a. die Regierungen und den VDE auf ihrer Seite.

von asdfg (Gast)


Angehängte Dateien:

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Der ist auch gut.
Die Links sind nur für Handynutzer hilfreich, die im Klartext dorthin zu 
drucken, war schon wieder zuviel.

asdfg

von Erfinder (Gast)


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gibt es wirklich einen einzigen Fall wo jemand verurteilt wurde für das 
Verschenken von Strom ?

von Otto (Gast)


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Erfinder schrieb:
> gibt es wirklich einen einzigen Fall wo jemand verurteilt wurde
> für das
> Verschenken von Strom ?

Nein, warum auch? Solange dein Zähler eine Rücklaufsperre hat, kann dir 
keiner was.

von Otto (Gast)


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Ingo schrieb:
> VDE ist kein Gesetz.

Da VDE aber im Energiewirtschaftsgesetz namentlich als Stand der Technik 
genannt, wird es vor Gericht wie ein Gesetz behandelt.

von Joachim B. (jar)


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Otto schrieb:
> wird es vor Gericht wie ein Gesetz behandelt

erwarte von Juristen keine Kompetenz!
Du musst zwar für unbestellte Waren die du zurück schickst nicht 
bezahlen, wohl aber im Stromliefervertrag den Strom bezahlen den du auf 
dem Nulleiter zurück schickst trotz bestätigter Vertragskündigung.

von Otto (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Otto schrieb:
>> wird es vor Gericht wie ein Gesetz behandelt
>
> erwarte von Juristen keine Kompetenz!
> Du musst zwar für unbestellte Waren die du zurück schickst nicht
> bezahlen, wohl aber im Stromliefervertrag den Strom bezahlen den du auf
> dem Nulleiter zurück schickst trotz bestätigter Vertragskündigung.

Wie willst du auf dem Nulleiter Energie zurück schicken und was hat das 
mit meiner Aussage zu tun? Die Inkompetenz liegt da auf deiner Seite. 
Und klar haben die Juristen von der Technik keine Ahnung, deshalb reiten 
sie peinlich genau auf der VDE rum.

von Anarchist (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Du musst zwar für unbestellte Waren die du zurück schickst nicht
> bezahlen, wohl aber im Stromliefervertrag den Strom bezahlen den du auf
> dem Nulleiter zurück schickst trotz bestätigter Vertragskündigung.

Herrlich viel Stuss geredet am Montag Vormittag, da kann nichtmal ich 
mithalten.
Jetzt erstma Mahlzeit und dann weiter Scheisse daherreden.

Allein der Nullleiter birgt viel Diskussionsbedarf. Alleine schon von 
den Führungskräften, die Nullen sind.

von Markus (Gast)


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Manfred schrieb:

> Sieht für mich danach aus, das möglichst zu verhindern.

Man braucht den Betreiber nur formlos informieren und die Anlage bei der 
Bundesnetzagentur registrieren. https://www.pvplug.de/

Beitrag #6844277 wurde vom Autor gelöscht.
von Wolfgang (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> ... wohl aber im Stromliefervertrag den Strom bezahlen den du auf
> dem Nulleiter zurück schickst trotz bestätigter Vertragskündigung.

Erstmal musst du dem Fehlerstromschutzschalter beibringen, dass er dich 
nicht vom Netz trennt, wenn auf dem Nullleiter mehr zurück fließ, als 
über die Phasen rein kommt.

von Purzel H. (hacky)


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Sehr cool .... vor dem Haus in beruehrungssicherer Hoehe einen Tesla 
Trafo laufen lassen

von Anarchist (Gast)


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... oder eine Jacobsleiter an der Hauswand.
Die würde ich aber nur in der Nacht betreiben, nicht bei strahlendem 
Sonnenschein. Folglich müsste der Strom zwischengespeichert werden.

von Paul (Gast)


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Überflüssigen Strom kann man ja zum Kryptomining verwenden.

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