ein SBM-20-Zählrohr wurde über ebay in der Ukraine bestellt für 19.49$ incl. kostenlosem Versand. Dazu kam 3.7$ sales tax. Vermerk MwSt. gezahlt IOSS ID. Zusammen wurden 23.19$ abgebucht über Paypal. Auf dem Einschreibebrief, der lange auf sich warten ließ klebte eine grüne "Customs declaration" mit Angabe SBM-20 und Value 10$. Warenwert unter 10€. der Postbote kassierte an der Haustüre 7.68€ nach ! 1.68€ Zoll und 6€ Auslagepauschale incl. MwSt. DHL schreibt dass seit 1.7.2021 die Freigrenze von 22€ für Einfuhr kommerzieller Waren weggefallen sei. Daher sei für jede Ware aus Drittländern Einfuhrabgabe zu entrichten. Die Entscheidung über die Erhebung der Zollgebühren und deren Berechnung liege ausschließlich in der Zuständigkeit der zuständigen Zollbehörde. Die deutsche Post führt eine postalische Verzollung durch. Die dabei anfallende Auslagenpauschale in Höhe von 6€ sei unabhängig von Abgabenhöhe oder Wert der Ware. Über die Webseite kann man Einspruch erheben und einen Einfuhrabgabenbescheid anfordern. Was soll das bringen? Die 6€ sind weg. Um 1.36€ dann streiten? Die Post schreibt dass bei Warenwert unter 5,23€ die anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1€ beträgt und der Zoll daher auf die Erhebung der Gebühren verzichtet. Wenn bereits Zoll bei Bestellung bezahlt wurde und die Ware trotzdem zollbehandelt wurde lagen keine Informationen vor, wurde nicht abgabenfrei erkannt. Für die Erstattung der Einfuhrabgaben soll man sich dann an den Verkäufer wenden. Die 6€ sind dann jedoch weg. Unter Umständen soll das Problem auch bei Versand aus Ländern der europäischen Zollunion auftreten wie Niederlande, Belgien etc. die Drittlandware enthalten. Fassen wir zusammen: Lieferland Ukraine Warenwert 10$ Steuer 3.7$ (=37%) Versand teuer und langwierig. Zusatzkosten Zoll 1.36€ Zusatzkosten Post/DHL 6€ (incl. 0.96 MwSt) bezahlt 21.44€ + 1.36€ + 5.04€ + 0.96€ = 28.8€ die Irrsinns-Zusatzkosten stehen in keinem akzeptablen Verhältnis zum Warenwert. Wo soll das Ganze noch enden? der Versand ein Glücksspiel. Bruchempfindliches Zählrohr in Kartonhülle und einfachem A5-Briefumschlag. Und falls defekt dann nochmal Zoll und DHL? 2019 hatte ich in China ein Pro Micro 32u4-Modul 5V bestellt für 3.5€. Versandkosten 0€. Kein Zoll. Heute gibt es Angebote aus China z.B. für 21,92€ + 1.79 Sparversand. Dazu dann ggf. Zoll + 6€ DHL. In Deutschland ist das mittlerweile billiger.
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Matthias W. schrieb: > In Deutschland ist das mittlerweile billiger. Ist doch prima, dann musst du dir den Irrsinn nicht mehr antun :-)
Matthias W. schrieb: > ein SBM-20-Zählrohr wurde über ebay in der Ukraine bestellt Damit ist eBay für die Einfuhrumsatzsteuer zuständig, unter Einzelheiten zum Kauf findest du Rechnung ansehen und darin VAT Breakdown. Die Steuern sind also schon bezahlt, die Pest hat sie dir doppelt und dreifach abgezogen, vermutlich weil der Ukrainer zu uninformiert war und die IOSS NUmmer vergessen hat draufzuschreiben. Beschwerdebrief (an eBay, nicht die DHL) und unter Angabe der IOSS-Nummer zurückfordern. https://www.paketda.de/zoll/zoll-reklamieren.html#ebay Wenn es funktioniert (in dem der informierte Absender die IOSS Nummer draufschreibt) ist es heute viel einfacher als früher geworden.
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Matthias W. schrieb: > ein SBM-20-Zählrohr wurde über ebay in der Ukraine bestellt für 19.49$ > incl. kostenlosem Versand. > Warenwert unter 10€. > > der Postbote kassierte an der Haustüre 7.68€ nach ! > 1.68€ Zoll und 6€ Auslagepauschale incl. MwSt. > Fassen wir zusammen: > Lieferland Ukraine > Warenwert 10$ > Steuer 3.7$ (=37%) Das ist Unsinn. Die Umsatzsteuer richtet sich immer nach Ware inkl. Versand - so wie im Inland auch (Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung). Du bezahlst also die ganz gewöhnlichen 19% - so, wie es sein soll. Nur weil bis Juli 2021 vieles einfach so "durchgeschlüpft" ist, heisst das nicht, dass Du die Steuern nicht geschuldet hast. Nun werden sie eben über den Marktplatzbetreiber eingetrieben. > Versand teuer und langwierig. Du wolltest es aus der Ukraine haben, dann musst Du damit leben. > Zusatzkosten Zoll 1.36€ > Zusatzkosten Post/DHL 6€ (incl. 0.96 MwSt) > bezahlt 21.44€ + 1.36€ + 5.04€ + 0.96€ = 28.8€ > die Irrsinns-Zusatzkosten stehen in keinem akzeptablen Verhältnis zum > Warenwert. Wo soll das Ganze noch enden? Ich sehe da nur die 6€. "Irrsinns-Zusatzkosten" sehen anders aus. Du hast eben etwas bestellt, das nicht zollfrei ist - Du musst Dich im Vorfeld darum kümmern und prüfen, ob die Ware zollpflichtig ist. Das war jetzt eben schlecht gelaufen - reine Elektronik aus dem Reich der Mitte wird zur Zeit üblicherweise nicht mit Zoll belegt. Damit wären nur die 19% per IOSS draufgekommen und sonst nichts. Absolut fair. > der Versand ein Glücksspiel. Bruchempfindliches Zählrohr in Kartonhülle > und einfachem A5-Briefumschlag. ??? Das ist doch Dein Problem und nicht das des Zolls und DHLs. > 2019 hatte ich in China ein Pro Micro 32u4-Modul 5V bestellt für 3.5€. > Versandkosten 0€. Kein Zoll. > Heute gibt es Angebote aus China z.B. für 21,92€ + 1.79 Sparversand. > Dazu dann ggf. Zoll + 6€ DHL. In Deutschland ist das mittlerweile > billiger. Ja, endlich gibt es zumindest bzgl. USt. Gleichheit zwischen inländischen und ausländischen Anbietern. Mit dem weiter steigenden Elektronikimport durch Private wird es mMn nicht mehr lange dauern, bis auch bei WEEE entsprechend aufgeschlagen wird.
Michael B. schrieb: > Die Steuern sind also schon bezahlt, die Pest hat sie dir doppelt und > dreifach abgezogen, vermutlich weil der Ukrainer zu uninformiert war und > die IOSS NUmmer vergessen hat draufzuschreiben. Nein, er schreibt doch, dass die Umsatzsteuer korrekt einbehalten wurde und da jetzt eben noch €1,68 Zollabgaben (nicht USt.!) fällig wurden, die die Post für den Zoll eintreibt. > Beschwerdebrief (an eBay, nicht die DHL) und unter Angabe der > IOSS-Nummer zurückfordern. > > https://www.paketda.de/zoll/zoll-reklamieren.html#ebay Das wird gar nichts passieren, weil das korrekt abgelaufen ist: der Zoll wurde vorher nicht bezahlt, muss also vom Transporteur nacherhoben werden. Da ist nix mit Doppelbesteuerung etc. > Wenn es funktioniert (in dem der informierte Absender die IOSS Nummer > draufschreibt) ist es heute viel einfacher als früher geworden. So ist es - aber nur, solange der Verkäufer auch alles angibt.
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Chris D. schrieb: > Das ist doch Dein Problem und nicht das des Zolls und DHLs. es sollte die Aufgabe des Versenders sein das so brauchbar zu verschicken daß es nicht zum Problem anderer wird.
Chris D. schrieb: > und prüfen, ob die Ware zollpflichtig ist. sollte das nicht bei ebay als Warnung dann angegeben sein? sollte nicht die neue Freigrenze irgendwo da angegeben werden?
Matthias W. schrieb: > Chris D. schrieb: > >> und prüfen, ob die Ware zollpflichtig ist. > > sollte das nicht bei ebay als Warnung dann angegeben sein? > sollte nicht die neue Freigrenze irgendwo da angegeben werden? Nein Ein bisschen mitdenken ist auch in der heutigen Zeit erlaubt. Man kann nicht alles auf andere schieben
Matthias W. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Das ist doch Dein Problem und nicht das des Zolls und DHLs. > > es sollte die Aufgabe des Versenders sein das so brauchbar zu > verschicken daß es nicht zum Problem anderer wird. Klar. Ist aber nicht das Problem von DHL und dem Zoll, um die es ja hier laut Threadtitel geht. Mach Deinen Verkäufer rund (schlechte Bewertung etc.) und gut ist's. Matthias W. schrieb: > sollte das nicht bei ebay als Warnung dann angegeben sein? > sollte nicht die neue Freigrenze irgendwo da angegeben werden? Sorry, aber es ist ja nicht so, dass das alles plötzlich vom Himmel fiele. Das ist jahrelang vorbereitet (und sogar nochmal um sechs Monate verschoben) worden. Darüber wurde in den Medien und vor allem auch hier in µC.net groß und breit berichtet und (hier) gejammert. Und Du liest ja nun auch schon einige Jahre hier mit. Ein wenig darf man auch selbst mitdenken und sich informieren. Insgesamt ist das neue System deutlich besser.
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Tom schrieb: > Ein bisschen mitdenken ist auch in der heutigen Zeit erlaubt. sorry mir war nicht bekannt daß die Freigrenze entfallen ist oder so weit abgesenkt wurde. Im Gegenteil - ich hatte gehört daß durch ein anderes Verfahren kein Problem damit mehr passieren soll.
Matthias W. schrieb: > sollte das nicht bei ebay als Warnung dann angegeben sein? Nein, denn das entspricht doch der für jedermann vorab zu prüfenden Gesetzeslage. > sollte nicht die neue Freigrenze irgendwo da angegeben werden? Die ganzen Zolltarifbestimmungen sind öffentlich einsehbar. Änderungen an den Zollgesetzen wurden mit Sicherheit per Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist Dein Problem, wenn Du diesen Veröffentlichungen keine Beachtung schenkst.
Chris D. schrieb: > Und Du liest ja nun auch schon einige Jahre hier mit. ich bin zwar seit vielen Jahren dabei, habe das aber nicht mitgelesen. zudem hatte ich gehofft daß Probleme solcher Art - wo ebay ja weiß wo Käufer und Verkäufer sitzen und auch die Ware bekannt ist - durch das System erkannt und brauchbar abgewickelt werden. Bei Versand aus den USA gibt es ja auch Lösungen.
Andreas S. schrieb: > Es ist Dein Problem, wenn Du diesen Veröffentlichungen > keine Beachtung schenkst. Du bist eine Fa. und musst Dich daher kümmern. Ich bin Privatmann. Und nicht jeder Privatmann kann und muss alles wissen was eine Fa. wissen muss. Hast Du freudlicherweise einen Link wo ich nachsehen kann ob und wie viel Zoll auf so ein Zählrohr ggf. erhoben werden?
Michael B. schrieb: > Beschwerdebrief (an eBay, nicht die DHL) und unter Angabe der > IOSS-Nummer zurückfordern. > https://www.paketda.de/zoll/zoll-reklamieren.html#ebay Danke Michael für den interessanten Link !
Andreas S. schrieb: > Änderungen > an den Zollgesetzen wurden mit Sicherheit per Bundesgesetzblatt > veröffentlicht. und Du siehst es als meine Aufgabe als Privatmann an die Bundesgesetzblätter zu studieren?
Chris D. schrieb: > Du hast eben etwas bestellt, das nicht zollfrei ist - Du musst Dich im > Vorfeld darum kümmern und prüfen, ob die Ware zollpflichtig ist. Ist die Freigrenze für Verzollung (nicht EUSt) von 150€ denn auch gefallen?
Matthias W. schrieb: > Andreas S. schrieb: >> Es ist Dein Problem, wenn Du diesen Veröffentlichungen >> keine Beachtung schenkst. > > Du bist eine Fa. und musst Dich daher kümmern. Nein, ich "bin" keine Firma, sondern ich betreibe ein Unternehmen, welches natürlich eine Firma besitzt. Du kennst ja nicht einmal die Definition des Begriffes "Firma". > Ich bin Privatmann. Und > nicht jeder Privatmann kann und muss alles wissen was eine Fa. wissen > muss. Du betätigst Dich als Importeur, also musst Du auch die entsprechende Gesetzeslage kennen. Ein privater Autofahrer muss schließlich auch vorher zur Fahrschule, eine Führerscheinprüfung ablegen und sich eigenständig über Änderungen der Rechtslage für die Teilnahme am Straßenverkehr informieren. > Hast Du freudlicherweise einen Link wo ich nachsehen kann ob und wie > viel Zoll auf so ein Zählrohr ggf. erhoben werden? Nö. Für die Buchhaltung und ggf. Prüfung solcher Vorgänge habe ich einen Steuerberater.
Matthias W. schrieb: > Andreas S. schrieb: >> Es ist Dein Problem, wenn Du diesen Veröffentlichungen >> keine Beachtung schenkst. > > Du bist eine Fa. und musst Dich daher kümmern. Ich bin Privatmann. Und > nicht jeder Privatmann kann und muss alles wissen was eine Fa. wissen > muss. Da du ja als Privatperson gekauft hast, musst du auch nicht das wissen was eine "Fa." wissen muss. Also weiterhin dein Problem. > Hast Du freudlicherweise einen Link wo ich nachsehen kann ob und wie > viel Zoll auf so ein Zählrohr ggf. erhoben werden? Beim Zoll?
Matthias W. schrieb: > Du bist eine Fa. und musst Dich daher kümmern. Ich bin Privatmann. Und > nicht jeder Privatmann kann und muss alles wissen was eine Fa. wissen > muss. Ob du privat oder als Fa. bestellst ist unerheblich. Es gelten die gleichen Regeln. Du musst ich also genauso darum kümmern wie Jörg. Du bist der Importeur du kannst von einem Ukranier nicht erwarten dass er die deutschen Vorschriften und Zolltarif Nummern kennt. Man könnte auch sagen da du dich nicht darum gekümmert hast hat das die DHL gegen Gebühr für dich übernommen.
Matthias W. schrieb: > Andreas S. schrieb: >> Änderungen >> an den Zollgesetzen wurden mit Sicherheit per Bundesgesetzblatt >> veröffentlicht. > > und Du siehst es als meine Aufgabe als Privatmann an die > Bundesgesetzblätter zu studieren? Wenn Du es nicht rechtzeitig tust, dann darfst Du Dich anschließend aber nicht auf Deine Ahnungslosigkeit berufen. Die Gesetze gelten nun einmal für jedermann. Natürlich habe ich auch besseres zu tun, als diese ganzen Gesetze usw. zu lesen, aber im Zweifelsfall würde ich vorher einen Experten (Steuerberater, Rechtsanwalt) konsultieren. Oder eben eine entsprechende offizielle Anfragen an den Zoll stellen. Achtung: Behörden dürfen, je nach Situation, für rechtsverbindliche Beratungen bzw. Auskünfte ihren Aufwand ebenfalls in Rechnung stellen, was sogar recht teuer werden kann.
Andreas S. schrieb: > Ein privater Autofahrer muss schließlich auch > vorher zur Fahrschule, eine Führerscheinprüfung ablegen und sich > eigenständig über Änderungen der Rechtslage für die Teilnahme am > Straßenverkehr informieren. Auch ein Fußgänger ohne Führerschein muss sich über die Rechtslage im Straßenverkehr informieren ;-)
Andreas S. schrieb: > im Zweifelsfall würde ich vorher einen Experten > (Steuerberater, Rechtsanwalt) konsultieren. vor Bestellen eines Zählrohrs mit Warenwert 10$ soll ich einen Experten konsultieren? Einen Rechtsanwalt womöglich mit Stundensatz bis 400€?
Beitrag #6924363 wurde von einem Moderator gelöscht.
Andreas S. schrieb: > Du betätigst Dich als Importeur nein. Das ist nicht mein Beruf ! ich importiere nichts für andere. es geht hier um Eigenbedarf eines Privatmanns. das Ganze wird immer lächerlicher !
Hi, https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Aenderungen_ab_01072021/aenderungen_ab_01072021_node.html Und: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zolltarif/Informationen-Zolltarif-Codenummer/informationen-zolltarif-codenummer.html?nn=291204 Einreihung der Waren nach ihrer Beschaffenheit in den international harmonisierten Zolltarif.
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Matthias W. schrieb: > Andreas S. schrieb: >> im Zweifelsfall würde ich vorher einen Experten >> (Steuerberater, Rechtsanwalt) konsultieren. > > vor Bestellen eines Zählrohrs mit Warenwert 10$ soll ich einen Experten > konsultieren? Einen Rechtsanwalt womöglich mit Stundensatz bis 400€? Wenn Du eine halbwegs rechtssichere Auskunft haben willst, dann musst Du das tun. Und wenn es sogar eine rechtsverbindliche Auskunft sein soll, dann musst Du die (kostenpflichtige!) Anfrage an den Zoll richten; bei letzterer könntest Du Dich sogar darauf berufen, falls die Antwort eine Fehlauskunft enthalten sollte. Deswegen ist ja der Prüfungsaufwand so hoch. Ansonsten lässt Du das ganze eben sein, aber solltest nicht gleich von "Abzocke" sprechen, wenn es sich eigentlich nur um Deine eigene Ahnungslosigkeit handelt. So einfach ist das.
Matthias W. schrieb: > Andreas S. schrieb: >> Du betätigst Dich als Importeur > > nein. Das ist nicht mein Beruf ! > ich importiere nichts für andere. Das ist egal. Würdest Du die Waren weiterverkaufen, käme für Dich zusätzlich noch der ganze Aufwand mit WEEE, REACH, Verpackung, EU/CE-Konformitätserklärung, Produktdokumentation, usw. dazu. > es geht hier um Eigenbedarf eines Privatmanns. Genau. Deswegen auch nur der geringe Aufwand. > das Ganze wird immer lächerlicher ! Mit Deinen gefühlten Wahrheiten bist Du besser beim AfD- oder Querdenkerstammtisch aufgehoben.
(prx) A. K. schrieb: > Ist die Freigrenze für Verzollung (nicht EUSt) von 150€ denn auch > gefallen? gibts es denn da eine solche Freigrenze für Produkte wie dieses?
Andreas S. schrieb: > Mit Deinen gefühlten Wahrheiten bist Du besser beim AfD- oder > Querdenkerstammtisch aufgehoben. Schwätzer !
Man kann bei DHL angeblich irgendwo der automatisierten Abfertigung widersprechen! Wenn wir das alle machen und dann in Zukunft die Schlange dreimal ums Zollamt geht wird sich das Verfahren bestimmt wieder aendern. :-D Olaf
Matthias W. schrieb: > (prx) A. K. schrieb: >> Ist die Freigrenze für Verzollung (nicht EUSt) von 150€ denn auch >> gefallen? > > gibts es denn da eine solche Freigrenze für Produkte wie dieses? https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Sendungen-mit-geringem-Wert/sendungen-mit-geringem-wert_node.html
− Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von ionisierenden Strahlen 9030 10 00 Quelle: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Aussenhandel/WA2021-3200300-21700-4.pdf?__blob=publicationFile ciao gustav
Matthias W. schrieb: > Andreas S. schrieb: >> Du betätigst Dich als Importeur > > nein. Das ist nicht mein Beruf ! > ich importiere nichts für andere. > es geht hier um Eigenbedarf eines Privatmanns. > > das Ganze wird immer lächerlicher ! Muss schon sagen, dass Du hier der einzige bist, der sich lächerlich macht. Finde es reichlich naiv von Dir, im Ausland zu bestellen und von Bedingungen auszugehen wie bei einem Kauf im Inland. Du tust gerade so, als wenn Du noch nie von Einfuhrumsatzsteuer und Zoll gehört hast. Für Deine fehlende Bildung und Deine Naivität willst Du jetzt andere verantwortlich machen. By the way. Brexitannien gehört nicht mehr zu EU. Falls es Dir einfallen sollte, dort etwas zu bestellen, müsstest Du mit den gleichen Schwierigkeiten rechnen. Das ist übrigens der Grund, dass ich von Bestellungen aus Brexitannien Abstand genommen habe. Und überhaupt: Matthias W. schrieb: > In Deutschland ist das mittlerweile > billiger. ???
Andreas S. schrieb: > Mit Deinen gefühlten Wahrheiten bist Du besser beim AfD- oder > Querdenkerstammtisch aufgehoben. Mit den verdrehten "Fakten" auch. Die Zahlen in seinem ursprünglichen Beitrag sind passen nicht wirklich zusammen. Der Warenwert ist entweder 19,49$, 10$ oder 10€. Der Zoll wollte 1,68€ oder 1,36€.
Karl B. schrieb: > Hi, > https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Aenderungen_ab_01072021/aenderungen_ab_01072021_node.html Danke Karl ! "Sie bestellen in China Kabelbinder im Wert von 10 Euro. Die Einfuhrumsatzsteuer ist 19 Prozent." in meinem Fall Zählrohr für <10€. Erhoben jedoch auch noch auf die Versandkosten. Somit 3.7$. "Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro sind zollfrei. Verbrauchsteuern fallen keine an. Für die Zollabwicklung verlangt der Beförderer eine Servicepauschale(1) von 5 Euro, die bei der Zustellung kassiert wird." in meinem Fall Zoll obwohl Sendung weit unter 150€.
mh schrieb: > Der Warenwert ist entweder > 19,49$, 10$ oder 10€. Der Zoll wollte 1,68€ oder 1,36€. als Warenwert sind definitiv 10$ eingetragen. Zoll 1.68€. So steht es auf dem Umschlag.
Laut Taric Zollsatz 0% https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/measures.jsp?Lang=de&Taric=90301000&SimDate=20211229 Bingo.
Matthias W. schrieb: > mh schrieb: >> Der Warenwert ist entweder >> 19,49$, 10$ oder 10€. Der Zoll wollte 1,68€ oder 1,36€. > > als Warenwert sind definitiv 10$ eingetragen. Zoll 1.68€. So steht es > auf dem Umschlag. Und was genau sind dann die anderen Werte in deinem Beitrag?
Matthias W. schrieb: > Versand teuer und langwierig. Dann würde ich mal mit dem Fahrrad in die Ukraine fahren und das Zählrohr dort direkt abholen. Dann das selbe wieder zurück. Nach der "Tour" meckerst du sicher nicht mehr rum, sondern bist froh über jede Postkutsche, die gegen schmales Entgelt den Transport übernimmt.
Matthias W. schrieb: > als Warenwert sind definitiv 10$ eingetragen. Zoll 1.68€. So steht es > auf dem Umschlag. man nicht Zoll ... Einfuhrumsatzsteuer! Zoll hast du keinen bezahlt.
Thomas Z. schrieb: >... von einem Ukranier nicht erwarten dass er > die deutschen Vorschriften und Zolltarif Nummern kennt Hi, es gibt keine "deutsche" Zollnummern, wie oben behauptet wurde. Alles international harmonisiert. Und Beispiel für das Zählrohr. ciao gustav
mh schrieb: > Und was genau sind dann die anderen Werte in deinem Beitrag? das hatte ich oben hingeschrieben: Warenwert 10$ - steht auf der grünen Customs Declaration CN22. Steuer 3.7$ - steht auf ebay-Beleg. Auf Umschlag steht VAT paid: IOSS... Zoll 1.68€ - steht auf grünem Aufkleber. Auslagepauschale Post 6€ incl. 19% MwSt steht auf gelbem Aufkleber. bezahlt also 21.44€ ebay + 1.68€ Zoll + 5.04€ + 0.96€ Post
Bert K. schrieb: > Matthias W. schrieb: >> In Deutschland ist das mittlerweile billiger. > > Das war längst überfällig. Gut so. Wenn dann Leiterplatten aus deutscher Produktion wieder billiger sind als Importzeugs, dann ist die Welt wieder in Ordnung.
Chris D. schrieb: > Insgesamt ist das neue System deutlich besser. ... sofern die Händler mitmachen und richtig deklarieren. Es ist aber schon alles teurer geworden! Das liegt daran, daß die Hersteller aus dem Reich der Mitte einen Teil ihrer Zahlungen durch "Versandkosten" abgedeckt haben. Das klettert nun umsomehr mit, wenn du mehr bestellst. Und: Es springt sogar, wenn es über die Zoll / UST Freigrenze geht, weil sie die über 5,- anfälligen UST genau dort verstecken. Weil auch auf die Versandkosten UST anfällt, springt es richtig! Nimm mal Aliexpress und einen 4-Wege-Steller: Schon bei 2 Stück werden die 5,- überschritten die mehr als 1,- UST verursachen würden. Da die vorherigen "Versandkosten" dann auch mitbesteuert werden, müssen diese nicht nur 2 Artikel abdecken, sowie den Versand von 2 Artikeln, sondern auch noch die UST. Wenn man die UST rausrechnet, wird der Gesamt preis plausibel. Es "stören" in der Tabelle nur die Verbilligungen ab einer gewissen Anzahl und die von Ali vergebenen Gutscheine. Das Ding ist, daß manchmal die Versandkosten so springen, dass es besser ist, zweimal 1 Teil zu ordern, als 1x2. Verrückt!
Axel U. schrieb: > Wenn dann Leiterplatten aus deutscher Produktion wieder billiger > sind als Importzeugs das ist die Frage. Denn bei den 4.9€ die Elecrow verlangt für 5 Platinen 100x100mm mit Bedruckung wird auch Zoll wenig bessern. Das wird wohl subventioniert werden. Oder wie soll das gehen? Die Fa. ist gerade erst in einen größeren Komplex umgezogen.
Thomas Z. schrieb: > Zoll hast du keinen bezahlt. falsch ! ich habe zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer die per "VAT Paid : IOSS.." auf dem Umschlag als bezahlt angegeben wurde auch Zoll bezahlt. In diesem Fall 1.68€ und dazu dann für das Einziehen dieser 1.68€ noch weitere 6€. Und wenn das mit der Aussage von Gustav stimmt ist das unberechtigt.
Beitrag #6924437 wurde von einem Moderator gelöscht.
Axel U. schrieb: > Gut so. Wenn dann Leiterplatten aus deutscher Produktion wieder billiger > sind als Importzeugs, dann ist die Welt wieder in Ordnung. Na ist das wirklich so? Nenne mir mal einen preiswerten Leiterplattenhersteller aus D. Die lassen doch hintenrum auch alles in Asien fertigen, was Lieferzeit haben darf! Damit machen sie die günstigen Preise mit 15 Tagen.
Rainer Z. schrieb: > Du tust gerade so, als wenn Du noch nie von Einfuhrumsatzsteuer und Zoll > gehört hast. Für Deine fehlende Bildung und Deine Naivität willst Du > jetzt andere verantwortlich machen. Du nöhlst rum und beleidigst statt was Substanzielles zur Sache beizutragen wie z.B. Gustav. Les mal was er herausgefunden hat.
Hi, die Gesamtabgaben beinhalten nicht nur den Zollsatz als solchen, sondern alles, was zum Kauf der Ware bezahlt wurde. Also Warenwert sprich vom Händler erhobener Kaufpreis. Da fehlt oft die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.(Wird nachentrichtet) Dann Transport (Schiff/Flugzeug), Anlandung und Transport vom Anlandungshafen per Kurier (UPS, DHL, DPD, Hermes, usw.) nochmal extra. Nachträgliche Postverzollung (Pauschale). Und Versicherungen. Wo man ansetzen könnte, wäre diese Pauschale. Komischerweise habe ich die noch nie bezahlen müssen, da ich immer erst ein Schreiben von der Post zur Beantragung der nachträglichen Verzollung erhalten habe, womit die Prozedur in Gang sesetzt wurde. Wieso jetzt direkt an der Haustüre kassiert wurde, ist eigentlich so garnicht mehr üblich, weil die meistenn Zusteller überhaupt keine Inkassobefugnis mehr haben, oder nur selten. ciao gustav
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Matthias W. schrieb: > Und wenn das mit der Aussage von Gustav stimmt ist das unberechtigt. Dann meld dich doch endlich beim Zoll und frag nach was Sache ist. Solange du hier nicht klar und deutlich angibst, was genau im Brief vom Zoll steht, kann dir keiner Helfen. Was auf irgendeinem Umschlag steht ist ziemlich uninteressant.
Rainer Z. schrieb: > Matthias W. schrieb: >> In Deutschland ist das mittlerweile >> billiger. > ??? Ja. Es gibt momentan Firmen die aus Deutschland 32u4-Boards versenden die billiger kommen und viel rascher als solche aus China. Wie lange das noch so ist - keine Ahnung.
Karl B. schrieb: > Wieso jetzt direkt an der Haustüre kassiert wurde, ist eigentlich so > garnicht mehr üblich, weil die meistenn Zusteller überhaupt keine > Inkassobefugnis mehr haben, oder nur selten. der Mann der das kassiert hat war ganz und gar nicht glücklich darüber denn wir kennen uns schon länger und er hat gemeint daß die Nachbarn die solche Nachzahlungen leisten sollten das dann einfach zurückgehen ließen statt zu bezahlen.
Matthias W. schrieb: > sorry mir war nicht bekannt daß die Freigrenze entfallen ist oder so > weit abgesenkt wurde. Das wurde sogar mehrmals in der Tagesschau bekannt gegeben.
Karl B. schrieb: > die Gesamtabgaben beinhalten nicht nur den Zollsatz als solchen, sondern > alles, was zum Kauf der Ware bezahlt wurde. Also Warenwert sprich vom > Händler erhobener Kaufpreis. Da fehlt oft die > Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.(Wird nachentrichtet) > Dann Transport (Schiff/Flugzeug), Anlandung und Transport vom > Anlandungshafen per Kurier (UPS, DHL, DPD, Hermes, usw.) nochmal extra. Moment: Zoll ist nur auf den Warenwert zu zahlen und nicht auf den Transport, weil letzterer ja nicht eingeführt wird. Das wäre mir neu. Ich gehe schon nicht konform mit der UST-Erhebung auf Versandkosten, weil die ja auch nicht eingeführt werden, sondern im Ausland anfallen. Allerdings muss man die erheben, weil mein Beispiel von oben zeigt, was die Chinesen sonst machen.
Matthias W. schrieb: > falsch ! > ich habe zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer die per "VAT Paid : IOSS.." > auf dem Umschlag als bezahlt angegeben wurde auch Zoll bezahlt. du willst es nicht verstehen oder? dein VAT PAID : IOSS ist eine Sache von der aber DHL nichts weiss, wenn das nicht korrekt deklariert wurde. DHL hat einfach auf den deklarierten Warenwert (10$) die Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Streng genommen sogar zu wenig da das Teil ja 20$ gekostet hat. Du hast en Staat also um 1.68€ beschissen weil zu niedrig deklariert.
Matthias W. schrieb: > Im Gegenteil - ich hatte gehört daß durch ein > anderes Verfahren kein Problem damit mehr passieren soll. Stimmt an sich auch. Aber halt nur, wenn alles glatt geht, IOSS richtig genutzt wird, und die Begleitinformation koscher wirkt. Vielleicht hat aber hier der Zoll auch nicht durchgeblickt, oder der Versender hat noch keine Übung darin.
Hi, was steht in der Trackinginfo drin? Bei mir bei meiner Sendung aus dem Nicht-EU-Land: "... Delivered.This shipment has been forwarded to the local DHL Customs-Handover Point where it will be handed over to the local Customs Office for clearance. The consignee will be notified by DHL- Deutsche Post in writing with instructions how, and where, the shipment can be collected. Further information: www.zoll.de.;Deutsche Post DHL..." Und dann kam der Brief von DHL mit den Instruktionen...etc. pp. Das mit dem Import One Stop Shop Verfahren kann nur der, der eine Beantragung zum Verfahren gemacht hat durchführen und muss dann seine einbehaltenen Gelder an den Zoll abführen. ciao gustav
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Beitrag #6924480 wurde von einem Moderator gelöscht.
Andreas S. schrieb: > Wenn Du eine halbwegs rechtssichere Auskunft haben willst, dann musst Du > das tun. Und wenn es sogar eine rechtsverbindliche Auskunft sein soll, > dann musst Du die (kostenpflichtige!) Ach? https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zolltarif/verbindliche-Zolltarifauskunft/Erteilung/kosten_zolltarifauskunft.html. > Anfrage an den Zoll richten; bei > letzterer könntest Du Dich sogar darauf berufen, falls die Antwort eine > Fehlauskunft enthalten sollte. Das stimmt immerhin. Matthias W. schrieb: > Andreas S. schrieb: > >> Du betätigst Dich als Importeur > > nein. Das ist nicht mein Beruf ! > ich importiere nichts für andere. > es geht hier um Eigenbedarf eines Privatmanns. Es handelt sich gleichwihl um Einfuhr, die abgabenpflichtig sein kann. > das Ganze wird immer lächerlicher ! Deine "Argumentation" auf jeden Fall ... Andreas S. schrieb: > Du betätigst Dich als Importeur, also musst Du auch die entsprechende > Gesetzeslage kennen. Nein, das muss er nicht: Zoll und DHL nehmen ihm die Arbeit insoweit bereitwillig ab. Und DHL lässt sich dafür sogar bezahlen. Chris D. schrieb: > Ich sehe da nur die 6€. "Irrsinns-Zusatzkosten" sehen anders aus. Im Hinblick auf den zu erhebenden Betrag von EUR 1,68 finde ich den Unmut verständlich. Immerhin: die Leute sind billiger als jedes Inkassobüro.
Beitrag #6924486 wurde von einem Moderator gelöscht.
(prx) A. K. schrieb: > Stimmt an sich auch. Aber halt nur, wenn alles glatt geht, IOSS richtig > genutzt wird, und die Begleitinformation koscher wirkt. Vielleicht hat > aber hier der Zoll auch nicht durchgeblickt, oder der Versender hat noch > keine Übung darin. meines Wissens hat der Versender sehr sauber gearbeitet. Das Produkt war korrekt versteuert, die Steuernummer außen angegeben. Der Aufkleber für die Zollanmeldung war korrekt ausgefüllt und auch das Produkt korrekt angegeben. der Versender verschickt viele dieser Zählrohre. Er hat also sicher da Erfahrung. also bleiben als "Nicht-Durchblicker" da nur Zoll und Post.
Stefan ⛄ F. schrieb im Beitrag #6924486:
> Selbst Schuld.
nun bin wieder ich schuld wenn offenbar andere Fehler machen. Hätte ich
etwas das Ding selbst vorab beim Zoll melden sollen? Mit welchen
Versende-Daten?
so ein Schmarrn.
wenn jeder sein Mini-Packerl beim Zoll anmeldet und Mio solche
Anmeldungen dann da vorliegen wie sollen die Leute denn da noch
brauchbar arbeiten?
Stefan ⛄ F. schrieb im Beitrag #6924486: > Bei Aliexpress hatte ich mit Steuern und Zollgebühren noch nie Probleme. > Die regeln das offenbar zentral für ihre Händler. ich habe einmal was über Aliexpress gemacht. Das hat geklappt. Nur sagt das nicht daß das jedesmal so klappen muss.
Percy N. schrieb: > Deine "Argumentation" auf jeden Fall ... findest Du. Wenn Gustav recht hat so hätte das Zählrohr gar nicht verzollt werden dürfen. und wegen diesem geringen Wert der ganze Zirkus? das ist doch lächerlich.
Karl B. schrieb: > Das mit dem Import One Stop Shop Verfahren Wie gesagt... da ist wohl eine Panne passiert... ciao gustav
Percy N. schrieb: > Immerhin: die Leute sind billiger als jedes Inkassobüro. wenn diese Zollgebühr nun zu unrecht erhoben wurde soll ich dann ein Inkassobüro einachalten um meine verlorene Zeit, den Betrag und die ggf. nötigen Rechtshelfer einzuklagen? wo kommen wir da hin?
Matthias W. schrieb im Beitrag #6924480: > nur bin ich kein regelmäßiger Konsument dieser Schau. Das wurde auch hier breitestens durchdekliniert. Stefan ⛄ F. schrieb im Beitrag #6924486: > "Ich wusste es nicht" ist in Deutschland (für normale Bürger) keine > akzeptierte Ausrede. Kommt darauf an, siehe https://dejure.org/gesetze/StGB/17.html Aber im Rahmen des Zumutbaren - und der ist recht weit! - sollte derjenige schon tätig werden, im Irrtümer zu vermeiden. Allerdings geht es hier - bisher - nicht um Strafrecht.
Matthias W. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Deine "Argumentation" auf jeden Fall ... > > findest Du. Wenn Gustav recht hat so hätte das Zählrohr gar nicht > verzollt werden dürfen. Und deshalb ist das dann keine Einfuhr? Noch so ein Spaßvogel ...
Karl B. schrieb: > Wie gesagt... > da ist wohl eine Panne passiert... Danke Gustav ! Du kennst Dich einfach prima aus und hilfst auf dieser Basis weiter was auch anderen helfen kann. Du bringst damit Sinn in diesen Forumsbeitrag statt nur wie so viele andere übel auf dem TO herumzuhacken - als ob der an allem schuld sei.
Percy N. schrieb: > Und deshalb ist das dann keine Einfuhr? die Einfuhr wurde doch mit der Einfuhr-Umsatzsteuer korrekt bezahlt und das auch korrekt ausgewiesen - lesbar für Post und Zoll. und Zoll hätte nicht erhoben werden dürfen laut Gustav.
Matthias W. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Und deshalb ist das dann keine Einfuhr? > > die Einfuhr wurde doch mit der Einfuhr-Umsatzsteuer korrekt bezahlt und > das auch korrekt ausgewiesen - lesbar für Post und Zoll. > und Zoll hätte nicht erhoben werden dürfen laut Gustav. Mag sein. Was aber hat das mit der Lächerlichkeit der Behauptung, es handele sich nicht um Einfuhr, zu tun?
Karl B. schrieb: > was steht in der Trackinginfo drin? Du meinst Trackinginfo für ein Paket? das ist ein Einschreibebrief. Von einer Trackinginfo weiß ich nichts.
Hi, Ebay hat eine General IOSS Nummer. eBay acting as deemed reseller as per Art.14a of VAT Directive 2006/112/EC has accounted for any VAT due in accordance with the local VAT legislation. IOSS number: IM2760000742 Dann habe ich noch von Ebay eine Tax-Info als pdf. bekommen. Evtl. wurde statt der IOSS Nummer des Versenders eine abweichende IOSS Nummer genommen. Lohnt sich evtl. einen Case bei Ebay aufzumachen. ciao gustav
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Percy N. schrieb: > nicht um Einfuhr oben wurde behauptet daß ich ein "Importeur" sei weil ich das per ebay bestellt habe. wenn man das Ganze so sehen will dann ist jeder der online eine Unterhose - egal wo - bestellt ein Importeur, denn meist wird das Zeug aus dem Ausland sein. laut dem Schreiben von DHL/Post kommt es nicht mal darauf an woher die Sendung kommt - z.B. EU - sondern woher der Inhalt stammt. und damit wärst Du dann als Besteller Importeur? so eine Sichtweise ist doch verrückt.
Beitrag #6924530 wurde von einem Moderator gelöscht.
Karl B. schrieb: > Ebay hat eine General IOSS Nummer. > eBay acting as deemed reseller as per Art.14a of VAT Directive > 2006/112/EC has accounted for any VAT due in accordance with the local > VAT legislation. > IOSS number: IM2760000742 Danke Gustav. auf dem Umschlag steht eben genau diese IOSS number: IM2760000742.
Matthias W. schrieb: > oben wurde behauptet daß ich ein "Importeur" sei weil ich das per ebay > bestellt habe. Du importierst eine Ware, also bist du deren Importeur. Was du erst mal nicht bist ist ein gewerblicher Importeur. Matthias W. schrieb: > wenn man das Ganze so sehen will dann ist jeder der online eine > Unterhose - egal wo - bestellt ein Importeur, denn meist wird das Zeug > aus dem Ausland sein. Nein, denn du bestellst das dann üblicherweise von einem Händler der in der EU sitzt, der ist der Importeur, wenn die Ware ursprünglich von ausserhalb der EU kommt.
Beitrag #6924541 wurde von einem Moderator gelöscht.
Axel U. schrieb: > Gut so. Wenn dann Leiterplatten aus deutscher Produktion wieder billiger > sind als Importzeugs, dann ist die Welt wieder in Ordnung. Die früher mal nicht gezahlte Mehrwertsteuer ist aber nicht mal ansatzweise der Grund warum Platinen aus China so günstig sind. Das liegt vor allem an der massiven Automatisierung mit der bei der Bestellung schon einige Fehler rausgefischt werden. Und natürlich liegt das daran das JLCPCB zum Beispiel wahrscheinlich mehr Platinen im Monat herstellt als alle verbliebenen deutschen Hersteller zusammen die wirklich noch selber fertigen. Ich habe gerade 5 Platinen im Zulauf, 272mm x 72mm, teil-bestückt mit Widerständen, Kondensatoren und LEDs, zusammen 465 Bauteile in 0805 die ich nicht selber löten muss. Das hat zusammen knapp über 30 Euro gekostet, inklusive Versand und Einfuhrumsatzsteuer. Welcher deutsche Hersteller würde mir die 5 Platinen unbestückt unter 50 Euro inklusive Versand und Mehrwertsteuer liefern bei dem ich nahtlos Online bestellen kann mit Gerber-Upload, automatischer direkter Verifizierung der Daten, direkt bezahlt und Online Tracking des Fortschritts und Versands? Oh ja, nicht nur Einheits-grün wäre auch nett. Für die Bestückung habe ich die Bauteile bei JLCPCB aus deren Datenbank ausgesucht und in eine BOM.xlsx eingetragen, die Teile wurden beim Upload aus der Tabelle gezogen und zum Abgleich angezeigt mit den jeweiligen Kosten. Die Pick&Place Datei wurde auch direkt ausgewertet und es wurde ein Bild angezeigt mit dem ich die Ausrichtung der Bauteile prüfen konnte. Welcher Deutsche Lieferant hat so einen Webshop laufen? Wenn ich das nächste Mal in der Firma bei unserem EMS bestelle dann wird das zum einen teurer, ok, nicht mein Problem, aber es wird auch aufwendiger und ich werde mindestens 1 Woche auf ein Angebot warten müssen.
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Rudolph R. schrieb: > Das liegt vor allem an der massiven Automatisierung mit der bei der > Bestellung schon einige Fehler rausgefischt werden. Umweltvorschriften und deren Beachtung?
Matthias W. schrieb: > auf dem Umschlag steht eben genau diese IOSS number: IM2760000742. Hi, hast Du sowas von Eba_y bekommen? (Details rausgelöscht) Oben ist noch 'ne andere IOSS Nummer. (4 Rest weggelöscht) Vielleicht haben die das verwechselt. ciao gustav
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Matthias W. schrieb: > und damit wärst Du dann als Besteller Importeur? > Du bist schon dann Importeur, wenn Du bei der Rückkehr aus dem Auslandsurlaub eine Handvoll Muschelschalen vom Strand als Andenken mitbringst. > so eine Sichtweise ist doch verrückt. Ja, diese Welt ist voller Verrückter, zumindest für alle die geistig Gesunden, die alles für verrückt halten, was sie mangels geistiger Beweglichkeit nicht verstehen.
Udo S. schrieb: > Du importierst eine Ware, also bist du deren Importeur. Hi, der Begriff wäre vielleicht richtiger "Inverkehrbringer der Ware, aus einem Nicht-EU-Land stammend, zum zollrechtlich freien Verkehr". Wobei zwischen EU und "EU-assoziiert" etc. pp. noch unterschieden werden müsste. SCNR: Es werden hier keine Warenverkehrsbescheinigungen und keine IHK-Ursprungszeugnisse, bzw. Einzelverhandlungen von Prokuristen in kyrillischen Buchstaben noch verlangt. Insofern noch relativ easy. ciao gustav
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Karl B. schrieb: > der Begriff wäre vielleicht richtiger "Inverkehrbringer der Ware, aus > einem Nicht-EU-Land stammend, zum zollrechtlich freien Verkehr". Als Endverbraucher ist man m.E. kein Inverkehrbringer. Ausser vielleicht bei Fahrzeugen. ;-)
Beitrag #6924597 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6924605 wurde von einem Moderator gelöscht.
Udo S. schrieb: > Nein, denn du bestellst das dann üblicherweise von einem Händler der in > der EU sitzt, der ist der Importeur, wenn die Ware ursprünglich von > ausserhalb der EU kommt. so einfach scheint das nicht. Niederlande, Belgien ist EU. Händler von dort sind in der EU. Und doch schreibt die Post dazu: "der Prüfung auf Einfuhrfähigkeit unterliegen Sendungsinhalte aus Drittländer (unter Umständen auch Länder aus der europäischen Zollunion wie Niederlande, Belgien etc. die Drittlandware enthalten)" d.h. Ware aus Belgien kann ggf. geöffnet und geprüft werden. Und was dann? "Prüfung auf Einfuhrfähigkeit" - was heißt das dann im Einzelfall für den Endkunden wenn vom Händler Drittlandware verpackt wurde?
Matthias W. schrieb: > d.h. Ware aus Belgien kann ggf. geöffnet und geprüft werden. Und was > dann? "Prüfung auf Einfuhrfähigkeit" - was heißt das dann im Einzelfall > für den Endkunden wenn vom Händler Drittlandware verpackt wurde? Das heisst, dass du auch dann nicht sicher vor dem Kadi bist, wenn du deinen Stoff aus den Niederlanden beziehst. Die dürfen trotzdem reingucken.
Beitrag #6924619 wurde von einem Moderator gelöscht.
(prx) A. K. schrieb: > Das heisst, dass du auch dann nicht sicher vor dem Kadi bist, wenn du > deinen Stoff aus den Niederlanden beziehst. sieht so aus. Nur welches Recht hast Du dann noch das zu bekommen was Du bestellt und bezahlt hast? Was bedeutet das für Deine Grundrechte?
Matthias W. schrieb: > Was bedeutet das für Deine Grundrechte? Das bedeutet, dass du bislang kein Grundrecht auf Haschkonsum hast.
Matthias W. schrieb: > die Irrsinns-Zusatzkosten stehen in keinem akzeptablen Verhältnis zum > Warenwert. Wo soll das Ganze noch enden? Hast du keinen Frisör, dem du das erzählen kannst? Die ganze DHL Zollgeschichte hat einen Bart, der auf keine Kabeltrommel mehr passt. Entweder man braucht das Ganze und schluckt die Kröte, oder man lässt es halt sein.
Rudolph R. schrieb: > Ich habe gerade 5 Platinen im Zulauf, 272mm x 72mm, teil-bestückt mit > Widerständen, Kondensatoren und LEDs, zusammen 465 Bauteile in 0805 die > ich nicht selber löten muss. > Das hat zusammen knapp über 30 Euro gekostet, inklusive Versand und > Einfuhrumsatzsteuer. Danke Rudolf für das Beispiel. In der Tat sind da die Chinesen einfach unschlagbar. Keine Ahnung wie viel Subvention da eine Rolle spielt und wie viel der Wille einfach mit solchen Angeboten den Markt hier aufzureiben. denn eines ist klar - wenn die Konkurrenz mal platt ist kann man die Preise dann wohl auch wieder anheben. Nur wird dann nicht so leicht wieder Konkurrenz entstehen können wenn die Rahmenbedingungen dazu nicht günstig sind.
Beitrag #6924639 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gerald B. schrieb: > Entweder man braucht das Ganze und schluckt die Kröte geschluckt habe ich sie ja. Nur hat sie eben nicht geschmeckt. Und dank Gustav habe ich viel gelernt was ich vorher so nicht wusste aber doch vermutete.
(prx) A. K. schrieb: > Das bedeutet, dass du bislang kein Grundrecht auf Haschkonsum hast. soll Cannabis nicht legalisiert werden?
Karl B. schrieb: > hast Du sowas von Eba_y bekommen? > (Details rausgelöscht) nein Gustav. Sowas habe ich nicht bekommen. Es kam eine mail "Ihre Bestellung wurde bestätigt. Einzelheiten zum Kauf aufrufen" und unten "Gesamtbetrag Preis Versand Sales Tax Steuerangaben: MwSt gezahlt IOSS ID: IM2760000742"
(prx) A. K. schrieb: > Deshalb schrieb ich "bislang". das kommt schon noch. Steht sicher auf einer Agenda.
Matthias W. schrieb: >> Selbst Schuld. > nun bin wieder ich schuld wenn offenbar andere Fehler machen. Bringe meinen Satz bitte nicht in einen falschen Zusammenhang. Ich habe gesagt, dass du selbst Schuld bist, wenn du die Medien des Staates nicht benutzt und deswegen über aktuelle Gesetzesänderungen nicht bescheid weißt. Die Fehler bei der Abwicklung beim Versand habe mit meiner Aussage nichts zu tun. Auf jeden Fall ist dein Fall keine Abzocke sondern vermutlich ein Fehler. Sei froh, dass du nicht zur Klärung zum Zollamt fahren musstest. Für die meisten Leute wäre das teurer, als die 6 Euro. > ich habe einmal was über Aliexpress gemacht. Das hat geklappt. > Nur sagt das nicht daß das jedesmal so klappen muss. Und dein hier diskutierter Fall sagt nicht, dass es jedes mal so laufen wird. Reklamiere den Fall bei DHL oder halte dich zurück mit solchen Anschuldigungen wie "Abzocke".
Matthias W. schrieb im Beitrag #6924619: > Bei Einheitsmeinungen die der Staat vorgibt über Faktenchecker oder > Correctiv ist das ja nun sehr einfach die wirkliche Faktenlage zu > checken. Noch zuverlässiger geht das im Bundesgesetzblatt. Wem das zu anstrengend ist, der benutzt dejure.org oder google. Wenn bei google auf Seiten eines Ministeriums verlinkt wird, ist man der Wahrheit in Rechtsfragen meust recht nahe; Haufe.de tut's auch. Seiten einzelner Anwaltskanzleien sind mitunter nicht so ergiebig und zuverlässug, wie der Leser sich es wünschen würde. > andere Meinungen braucht es da gar nicht mehr, die sind nur störend. Selbstverständlich darfst Du der Meinung sein, Du seist kein Importeur und führtest nichts ein, wenn Du due gesamte "Nichteinfuhr" selbst konsumieren möchtest. Du darfst diese Meinung auch überall herumerzählen und Dich dadurch zum Narren machen. Das wird allerdings weder Zollbeamte noch Finanzrichter beeindrucken.
(prx) A. K. schrieb: > Das bedeutet, dass du bislang kein Grundrecht auf Haschkonsum hast. Doch, das schon. Er darf das Dope dabei aber nicht besitzen. Wir wollen es ja niemandem zu einfach machen!
Stefan ⛄ F. schrieb: > Reklamiere den Fall bei DHL oder halte dich zurück mit solchen > Anschuldigungen wie "Abzocke". es ist und bleibt Abzocke wenn gefordert wird was nicht zu fordern ist. Der Fall wurde reklamiert bei DHL und Post. Bisher sieht es nicht so aus als ob die Lust hätten etwas zurückzuüberweisen. ob und was erstattet werden wird werden wir sehen. Das was Gustav hier zur Klärung dankenswerterweise getan habe ich bisher bei Post/DHL nicht erlebt. zudem wird eine normale Paketgebühr von DHL mit USt-Satz 0% auf der Rechnung ausgewiesen. Also ist keine drauf. Wenn dann beim Versand auf die Paketgebühr aufgrund Einfuhrumsatzsteuer auch auf diese 19% erhoben wird statt 0% so wird das nicht als gerecht empfunden. Es ist in meinen Augen eine weitere Abzocke dann eben. Du kannst das ja gern anders sehen. wie ich das empfinde ist jedoch meine Sache.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Auf jeden Fall ist dein Fall vermutlich ein Fehler. es sieht so aus. Dank Gustav wissen wir das nun. Ich werde versuchen das mit dem Zoll zu klären auch wenn der Aufwand viel mehr kostet als das einbringt. > Sei froh, dass du nicht zur Klärung zum Zollamt > fahren musstest. Für die meisten Leute wäre das teurer, als die 6 Euro. ja. Da hast Du sicher recht.
Matthias W. schrieb: > wie ich das empfinde ist jedoch meine Sache. Aber sicher; das hatte ich schon vor einer Stunde geschrieben. Gestattest Du großzügiger Weise, das ich das deutlich anders sehe? Oder erklärst Du mich dann wieder für verrückt?
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Melde dich bei DHL zur Selbstverzollung an um in der Zukunft die 6€ zu sparen, Du musst dann nur selbst zu Zollamt.
Percy N. schrieb: > Gestattest Du großzügiger Weise, das ich das deutlich anders sehe? sehe es wie Du willst Percy. Das kann und will ich Dir nicht verbieten. Es ist Dein gutes Recht. Gustav hat das Nötige gesagt was ich dazu wissen wollte um mir mein Bild zu machen. Dafür bedanke ich mich bei ihm. Jeder hat nun die Wahl den Vorgang so zu bewerten wie er das möchte. Als Fakt sehe ich nach dem Gesagten von Gustav an daß der an der Haustüre geforderte Betrag nicht berechtigt gewesen ist und ein unverhältnismäßig großer Aufwand nötig ist das zu korrigieren. Wir können den Fall ja nun an die "Faktenchecker" übergeben und schauen was für eine Wahrheit die dann finden werden.
Percy N. schrieb: > Oder erklärst Du mich dann wieder für verrückt? warum sollte ich das tun? Verrückt definiert jeder anders, je nach Sichtweise. Andreas B. schrieb: > Du musst dann nur selbst zu Zollamt. das macht keinen Sinn. Du weißt das !
Matthias W. schrieb: > Als Fakt sehe ich nach dem Gesagten von Gustav an daß der an der > Haustüre geforderte Betrag nicht berechtigt gewesen ist und ein > unverhältnismäßig großer Aufwand nötig ist das zu korrigieren. Das mag zutreffen. Beides Aber in Deinen Äußerungen könntest Du Dich vielleicht etwas mäßigen: Vokabeln wie "Abzocke", "läxherlich" oder "verrückt" sind mitunterxwenig geeignet, einen kooperativen Gedankenaustausch zu fördern. Aber Du bist vermutlich alt genug, um zu wissen, wie Du auf Verhandlungspartner zuzugehen hast, damit Du bekommst, was Du möchtest.
Percy N. schrieb: > Du seist kein Importeur > und führtest nichts ein, wenn Du due gesamte "Nichteinfuhr" selbst > konsumieren möchtest. ja. Dieses Zählrohr möchte ich selbst "konsumieren" und nicht zum halben Preis weiterverkaufen. Das würde keinen Sinn machen.
Matthias W. schrieb: >> Du musst dann nur selbst zu Zollamt. > das macht keinen Sinn. Du weißt das ! Wenn das Zollamt dich sehen will, dann wirst du da hin fahren. Oder deine Ware wird vernichtet.
Percy N. schrieb: > einen kooperativen Gedankenaustausch zu fördern Du hast schon recht. Wo ich den Eindruck hatte dass es bei den Beiträgen um einen kooperativen Gedankenaustausch ging da habe ich dies auch gefördert. Schau Dir die Beiträge an von Gustav und wie ich diese beantwortet habe. Leider gab es ziemlich viele Beiträge wo ich nicht den Eindruck hatte daß es um einen kooperativen Gedankenaustausch ging. Da war ich dann so frei das auch zu spiegeln. Letztlich soll so ein Thread auch anderen nützen. Insofern bedanke ich mich bei all denjenigen die dazu etwas Wichtiges beigetragen haben wie Gustav und andere. und Dank an Dich Percy daß Du das Thema "kooperativen Gedankenaustausch fördern" ansprichst. Eben darum sollte es gehen in einem Forum.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Wenn das Zollamt dich sehen will, dann wirst du da hin fahren. Oder > deine Ware wird vernichtet. nicht unbedingt. Vor Jahren klärte ich einen Fall per mail und Telefon.
Matthias W. schrieb: > Vor Jahren klärte ich einen Fall per mail und Telefon. Da wollten sie dich also nicht sehen. Das ist kein Widerspruch zu meiner Aussage.
Matthias W. schrieb: > und Dank an Dich Percy daß Du das Thema "kooperativen Gedankenaustausch > fördern" ansprichst. Eben darum sollte es gehen in einem Forum. Gut erkannt. Jetzt sollze nur noch die Diktion im Detail nachjustiert werden, und Du bist auf dem richtigen Weg. Hierzu wird allerdings voraussichtlich auch eine sachliche Neubewertung erforderlich sein, denn der semantische Abstand zwischen "Indebitum" einerseits und "Abzocke" (oder Nepp, Wucher, Betrug ...) andererseits ist beträchtlich.
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Matthias W. schrieb: > zudem wird eine normale Paketgebühr von DHL mit USt-Satz 0% auf der > Rechnung ausgewiesen. Also ist keine drauf. Wenn ein Verkäufer in Deutschland jemandem etwas versendet, kauft er bei z.B. DHL den Transport als Leistung ein. Diese Leistung ist dann Teil der Gesamtrechnung, die er dem Kunden in Rechnung stellt. Und egal was der Verkäufer an das Transportunternehmen an USt zahlen muss: Die Rechnung an den Kunden enthält die MWSt auf den Gesamtbetrag - inklusive Transportkosten. Für den Kunden sind das also in jedem Fall 19% MWSt auch auf die Transportkosten, unabhängig davon wie du das nennst oder ob du das als gerecht empfindest.
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Percy N. schrieb: > die Diktion im Detail nachjustiert ach weißt Du Percy, ich denke wir verstehen uns schon.
(prx) A. K. schrieb: > Für den Kunden sind das also in jedem Fall 19% MWSt das ist aus meiner Sicht nicht korrekt. Wenn keine Steuer drauf ist auf Briefmarken oder Paketversand so ist auch keine Steuer da noch weiter zu erheben. So sehe ich das wenigstens. Vor Jahren stellte ich eine Rechnung aus und berechnete auch die Versandkosten. Ich wollte dabei nicht noch 19% auf diese berechnen und überlegte wie ich das auf dieser Rechnung machen konnte.
"3 verfügbar, 9 verkauft" ? ;-) Gib es eigentlich einen Beispiel-Schaltplan für den Betrieb von so einem Teil ?
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Matthias W. schrieb: > das ist aus meiner Sicht nicht korrekt Nur entscheidest du das nicht. Versand wird mit 19% besteuert, egal ob du das willst oder nicht. https://www.protectedshops.de/infothek/fragen-und-antworten/welche-umsatzsteuer-faellt-auf-versandkosten-an
Der freundliche Verkäufer aus der Ukraine schrieb mir dies: "we thank you for your message! Both pictures clearly indicate that VAT has already been paid on this parcel! In this case, the tax is paid at the time of the transaction. Thus, eBay collects tax from you at the moment of purchase, and if your purchase is less than 150 euros, then you just have to receive the parcel without any duties and payments. This is evidenced by the presence of a line with the tax number of the eBay site in the screenshot of your order and on the shipping label (VAT Paid: IOSS - IM2760000742). If the customs officers manipulate this data, then they may require you to pay this tax again. But you must know your rights and therefore you must indicate to the customs officer such a repeated payment is a violation of customs legislation and that the customs officer should not require you to pay taxes (since you have already paid tax when making a purchase). Therefore, since your purchase is worth less than 150 euro, you should simply receive your parcel without paying any additional fees or charges at customs! If it happened so that you have already paid tax at customs, then you can safely enter this amount in your annual tax return (since this is double taxation) and at the end of the year the state must compensate you for this amount of payments (since this is double taxation and this is incorrect ). I hope that I have explained everything to you." hier nochmal der aus meiner Sicht wichtige Satz: "you must know your rights and therefore you must indicate to the customs officer such a repeated payment is a violation of customs legislation and that the customs officer should not require you to pay taxes" "a violation of customs legislation" ist das klar verstanden was er da sagt?
Stefan ⛄ F. schrieb: > Versand wird mit 19% besteuert, egal ob > du das willst oder nicht. das mag ja so sein. das sehe ich als Sauerei weil ich Waren kaufe und keinen Versand. Ein Versand ist für mich weder Produkt noch Mehrwert. Nicht mal die Post will von mir Steuer auf den Versand oder auf die Briefmarken. Auch nicht wenn ich mir Briefmarken von denen per Post schicken lasse. auch das kann natürlich jeder sehen wie er mag !
Matthias W. schrieb: > das ist aus meiner Sicht nicht korrekt. Wenn keine Steuer drauf ist auf > Briefmarken oder Paketversand so ist auch keine Steuer da noch weiter zu > erheben. So sehe ich das wenigstens. Der Begriff Mehrwertsteuer leitet sich davon ab, dass diese Steuer auf die Differenz dessen erhoben wird, was der Verkäufer einkauft und was er verkauft, netto gerechnet. Die Wertschöpfung aka Mehrwert. Da der Transport in diese Differenz eingeht ist die Steuer Teil davon. Was der Verkäufer dabei an Vorsteuer zahlt, ist für die Rechnung an den Kunden unerheblich. Wenn du das als nicht korrekt betrachtest, hast du nicht DHL als Gegner, sondern das Recht.
Matthias W. schrieb: > ist das klar verstanden was er da sagt? Ja, er sagt dass da ein Fehler passiert ist. So weit waren wir schon. Wenn du das bei DHL ordentlich reklamierst (ohne Vorwürfe wie "Abzocke" und selbst erfundene Steuersätze), dann stehen die Chancen gut, dass sie dir die Gebühren zurück zahlen.
Matthias W. schrieb: > das sehe ich als Sauerei weil ich Waren kaufe und keinen Versand Womit wir wieder bei der schon früher vorgeschlagenen Reise zum Verkäufer sind. Wenn du den Versand nicht kaufen willst, musst die Ware eben abholen. Wenn du das als unpraktisch empfindest, musst du auch den Versand kaufen.
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Matthias W. schrieb: > Nicht mal die Post will von mir Steuer auf den Versand oder auf die > Briefmarken. "Zum 1. Januar 2021 werden wir die im Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossene und vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuer wie geplant aufheben. " https://www.deutschepost.de/de/m/aenderungen-mwst.html
Matthias W. schrieb: > ist das klar verstanden was er da sagt? Yep. Er sagt, dass Du die gesamte gezahlte Steuer in deiner Umsatzsteuererklärung angeben und so wieder zurück holen kannst. ;-)
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Stefan ⛄ F. schrieb: > vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 > befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf welchen Leistungen ist dann diese Steuer drauf? und falls wenn Steuer drauf ist - wieso wird diese dann nochmal besteuert? Doppelbesteuerung oder was?
(prx) A. K. schrieb: > Da der Transport in diese Differenz eingeht ist die Steuer Teil davon. Falsch formuliert. Besser: Da der Transport in diese Differenz eingeht, ist er Teil des Mehrwerts.
(prx) A. K. schrieb: > dass Du die gesamte gezahlte Steuer in deiner > Umsatzsteuererklärung angeben und so wieder zurück holen kannst ja. Die 6€ sind trotzdem weg.
Matthias W. schrieb: > auf welchen Leistungen ist dann diese Steuer drauf? Plonk. Denke nach! Natürlich auf dem Versand. > und falls wenn Steuer drauf ist - wieso wird diese dann nochmal > besteuert? Weil das (wahrscheinlich) ein einmaliger Irrtum wahr. Es wird nicht generell doppelt besteuert. Meine Kids bestellen jede Woche etwas aus China, da ist das noch nie passiert!
(prx) A. K. schrieb: > Wenn du den Versand nicht kaufen willst der Versand ist aus meiner Sicht kein Produkt das versteuert werden sollte.
Matthias W. schrieb: > Stefan ⛄ F. schrieb: >> Versand wird mit 19% besteuert, egal ob >> du das willst oder nicht. > > das mag ja so sein. > > das sehe ich als Sauerei weil ich Waren kaufe und keinen Versand. Ein > Versand ist für mich weder Produkt noch Mehrwert. Wir haben Meinungsfreiheit. Das bedeutet, daß du straffrei eine eigene Meinung haben darfst. Es bedeutet allerdings nicht, daß die irgend jemand interessieren muß. Oliver
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Matthias W. schrieb: > der Versand ist aus meiner Sicht kein Produkt das versteuert werden > sollte. Da sind wir wieder bei deiner Phantasie. Du bestimmst das nicht! Werde Politiker und bemühe dich dann auf dem demokratisch geregelten Weg um eine Änderung.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Denke nach! Natürlich auf dem Versand. dann ist das eben doch doppelt besteuert. Einmal über die Steuer die auf dem Versand ist und einmal dann über die Einfuhrumsatzsteuer. Und das Ganze wird bezahlt mit versteuertem Geld.
Beitrag #6924824 wurde von einem Moderator gelöscht.
Matthias W. schrieb: > auf welchen Leistungen ist dann diese Steuer drauf? Um an die Deutsche Post irgendeine MWSt zu zahlen, musst du selbst ein Geschäft mit der Deutschen Post abschliessen. Das betrifft dich beispielsweise, wenn du das fertige Gerät mit dem Zählrohr zur Postfiliale bringst und deiner Schwester sendest. Das betrifft dich jedoch nicht, wenn ein Zwischenhändler beteiligt ist. Denn dann ist dieser Zwischenhändler derjenige, der mit der Deutschen Post zu tun hat. Nicht du. > und falls wenn Steuer drauf ist - wieso wird diese dann nochmal > besteuert? Der Mehrwert wird steuerlich netto gerechnet. Die Vorsteuer des Versenders wird also nicht erneut versteuert.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Da sind wir wieder bei deiner Phantasie. Du bestimmst das nicht! das hat nichts mit Phantasie zu tun sondern mit einem Gefühl was hier angebracht und gerecht wäre und was eben nicht recht ist. wenn empfundenes Unrecht auch noch so lange praktiziert wird so wird es nicht besser dadurch. nur wenn viele Leute das so nicht wollen wird sich etwas ändern. Sonst bleibt alles so wie es eben ist. wie sagte Herr Juncker: "wir beschließen etwas und schauen dann was passiert. Wenn es dann keinen Aufschrei gibt . . ."
Beitrag #6924832 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6924833 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6924838 wurde von einem Moderator gelöscht.
(prx) A. K. schrieb: > Denn dann ist dieser Zwischenhändler derjenige, der mit der Deutschen > Post zu tun hat. und dieser Zwischenhändler zahlt doch wohl dieselben 5.99 als Beispiel für ein Paket? Oder nicht? Und es wird ihm dann die MwSt. ausgewiesen - oder nicht? Und er setzt mir dann diese 5.99 auf die Rechnung, bevor er dann 19% addiert? Oder nicht? Also nun doppelt oder nicht?
Beitrag #6924841 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6924846 wurde von einem Moderator gelöscht.
Matthias W. schrieb: > wenn empfundenes Unrecht auch noch so lange praktiziert wird so wird es > nicht besser dadurch. Mancher empfindet jedwede Steuer als Unrecht. > wie sagte Herr Juncker: "wir beschließen etwas und schauen dann was > passiert. Wenn es dann keinen Aufschrei gibt . . ." Einen Abriss zur Geschichte dieses international sehr gebräuchlichen Verfahrens zur Steuereintreibung findest du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrwertsteuer#Geschichte Stefan ⛄ F. schrieb: > Werde Politiker und bemühe dich dann auf dem demokratisch geregelten Weg > um eine Änderung. Ich fürchte, es wird nicht reichen, in die deutsche Politik zu gehen. Unterhalb Weltdiktator wird er in dieser Frage vermutlich nichts mehr reissen können. ;-)
Matthias W. schrieb: > und dieser Zwischenhändler zahlt doch wohl dieselben 5.99 als Beispiel > für ein Paket? Oder nicht? Und es wird ihm dann die MwSt. ausgewiesen - > oder nicht? Und er setzt mir dann diese 5.99 auf die Rechnung, bevor er > dann 19% addiert? Oder nicht? Also nun doppelt oder nicht? Der Verkäufer zahlt an ein Transporterunternehmen beispielsweise 5,99€, auf dessen Rechnung aufgeschlüsselt in X€ netto und Y€ MWSt. Die Y€ MWSt gehen lediglich als gezahlte Vorsteuer in seine Umsatzsteuererklärung ein. Die X€ netto landen auf der Rechnung an dich, zzgl 19% MWSt. Es findet also keine Doppelbesteuerung statt. Wenn dem Verkäufer keine MWSt in Rechnung gestellt wird, weil der Satz 0% ist, dann hat er auch keine gezahlt. Es findet also keine Doppelbesteuerung statt.
Beitrag #6924854 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6924858 wurde von einem Moderator gelöscht.
(prx) A. K. schrieb: > wird er in dieser Frage vermutlich nichts mehr > reissen können. ;-) ich alleine sowieso nicht. Wie soll das gehen?
(prx) A. K. schrieb: > Einen Abriss zur Geschichte dieses international sehr gebräuchlichen > Verfahrens zur Steuereintreibung Danke für den Hinweis.
Matthias W. schrieb: > das sehe ich als Sauerei weil ich Waren kaufe und keinen Versand. Ein > Versand ist für mich weder Produkt noch Mehrwert. Der Versand ist eine Dienstleistung, ähnlich wie das Haareschneiden beim Friseur. Also fallen dafür die entsprechenden Steuersätze an. > Nicht mal die Post will von mir Steuer auf den Versand oder auf die > Briefmarken. Auch nicht wenn ich mir Briefmarken von denen per Post > schicken lasse. Das hängt/hing mit dem Sonderstatus für den Transport von Postsendungen durch die Deutsche Post zusammen. Auch DHL besitzt in Deutschland bzw. der EU solch einen Sonderstatus. Das bedeutet aber nicht, dass für eine in einem Nicht-EU-Drittstaat beauftragte Leistung das deutsche Steuerrecht anzuwenden ist. > auch das kann natürlich jeder sehen wie er mag ! Maßgeblich ist aber nicht die gefühlte Wahrheit, sondern die jeweilige Rechtslage.
Matthias W. schrieb: > ich alleine sowieso nicht. Wie soll das gehen? Wie das ginge, konnte man dieser Tage im Fernsehen bewundern. Der Versuch scheiterte allerdings wie üblich an James Bond. ;-) Ansonsten empfehle ich das Gelassenheitsgebet:
1 | Gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, |
2 | den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, |
3 | und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. |
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(prx) A. K. schrieb: > den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, > und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. Danke. Der Satz ist mir bekannt. Nur vergessen hatte ich ihn. Also hoffe ich auf genügend Mut und Geschick Dinge zu ändern die wichtig wären und dazu auch die nötigen Helfer zur richtigen Zeit zu finden.
Andreas S. schrieb: > Matthias W. schrieb: >> Nicht mal die Post will von mir Steuer auf den Versand oder auf die >> Briefmarken. Auch nicht wenn ich mir Briefmarken von denen per Post >> schicken lasse. > > Das hängt/hing mit dem Sonderstatus für den Transport von Postsendungen > durch die Deutsche Post zusammen. Auch DHL besitzt in Deutschland bzw. > der EU solch einen Sonderstatus. Das bedeutet aber nicht, dass für > eine in einem Nicht-EU-Drittstaat beauftragte Leistung das deutsche > Steuerrecht anzuwenden ist. Das hat nicht einmal etwas damit zu tun, ob es sich um ein Nicht-EU-Drittland handelt. Auch ein deutscher und inländischer Händler, der einem inländischem Käufer VSK oder sogar aufgeschlüsselt nur Porto berechnet, muss dem Käufer dabei auch die aktuelle MwSt berechnen, auch wenn der Händler die "Briefmarke" der Deutschen Post mehrwertsteuerbefreit bezogen hat. Aber gerade auch hier findet eben keine Doppelbesteuerung statt, die auf anderen Gebieten (berechtigt) absolut üblich ist.
Dieser Thread artet sich leider aus wie viele andere Diskussionen hier im Forum. Versuche zurück zum Ursprung: Matthias W. hat sich beschwert, dass obwohl die Mehrwertsteuer schon bei der Bezahlung erhoben wurde, es wurde im diese Summe + Bearbeitungsgebühren noch einmal in Rechnung gestellt. Ich verstehe sein Ärger weil es mir auch schon passiert ist. Es ist zwar schön, dass nach dem Motto "Gerechtigkeit vom 1. Cent" Steuer auf die, außerhalb von EU bestellte Ware erhoben wird, aber das ist gerecht nur wenn es auch funktioniert. Wenn es aber nicht so läuft, dann hat man nur Ärger. Ich habe seit 01.07.2021 4 mal bestellt von Aliexpress, davon wollten sie 3 mal die Mwst + "Bearbeitungsgebühren" zusätzlich kassieren, nur 1 mal ist gut gelaufen. So kann ich nicht vom Einzelfall sprechen. Da sich der Wert der Bestellungen im 1-stelligen Euro Bereich bewegt hat, ein zusätzlicher Aufschlag von Einfuhrumsatzsteuer + Bearbeitungsgebühr tut schon Weh. Wo wird die IOSS Nummer angegeben? Ist das am Label der Verpackung im Klartext zu sehen? Ich habe auf keiner Verpackung so was gesehen, nicht einmal auf der Packung die "normal" angekommen ist, ohne zusätzlichen Gebühren.
Matthias W. schrieb: > (prx) A. K. schrieb: > >> Mancher empfindet jedwede Steuer als Unrecht. > > ja. Ich aber nicht. Darauf zu kommen ist nach Deinen obigen Äußerungen nicht ganz selbstverständlich. Zumindest scheinst Du es Deinem Belieben virbehalten zu wollen, worauf Du Steuern zahlen möchtest und worauf nicht.
Hi, Andreas S. schrieb: > Maßgeblich ist aber nicht die gefühlte Wahrheit, sondern die jeweilige > Rechtslage. Definitiv! Aber manche werden das wohl nie verstehen (wollen)... JEDOCH: Unabhängig von den sonstigen verqueren Ansichten des TO ist es hier doch ziemlich offensichtlich das es hier ein Problem/Fehler gegeben hat. Er hat die EUSt bereits über Ebay gezahlt. Die Abfuhr des Steuerbetrages sowie die Anmeldung sollte über das Ebay System passieren. In der Folge hätte die Lieferung dank des IOSS Systems ohne weitere Bearbeitung durch DHL und damit ohne (nochmalige) Erhebung von EUSt sowie den 6 Euro Bearbeitungsgebühren frei Haus zugestellt werden müssen. Die Post hat jedoch die Sendung noch einmal bearbeitet und daraufhin die 19% EUSt auf die genannten 10 USD Warenwert für den Zoll eingezogen und dafür dann ihre Aufwandspauschale berechnet. DAS HÄTTE NICHT PASSIEREN DÜRFEN! Die Frage ist nun warum dieser FEHLER passiert ist. Wer hat es verbockt? In Frage kommen da entweder DHL ODER der Absender. Zum einen ist es möglich das der Absender wichtige Angaben auf den Dokumenten vergessen oder falsch angebracht hat. Dann ist die Einfuhranmeldung nicht zuzuordnen und DHL hat völlig korrekt gehandelt. (Möglicherweise liegt das Problem auch darin das die Wertangabe auf dem Versandstück (10USD) und in der EInfuhranmeldung (~20 EUro) nicht übereinstimmen und das Versandstück damit nicht zur Einfuhranmeldung passt -> Einfuhranmeldung passt nicht -> Versandstück MUSS wie eines ohne Einfuhranmeldung behandelt werden. Auch in diesem Fall hätte DHL völlig korrekt gehandelt. Das Problem läge dann beim Versender und der TO muss das mit diesem klären. GGF. unter miteinbeziehung von Ebay... (Möglichwerweise könnte man die doppelt gezahlte Steuer zurückbekommen. Aber die Bearbeitungspauschale sicher nicht, denn der FEhler wäre ja nicht bei DHL gewesen und die haben ja eine LEistung erbracht) Es kann aber auch sein das der Versender alles korrekt gemacht hat. Dann hätte DHL einen Fehler gemacht und ein Versandstück bearbeitet das die nicht hätten bearbeiten dürfen. In DIESEM Fall müsste DHL selbstverständlich die doppelt gezahlte Steuer UND die Bearbeitungspauschale zurückzahlen. Das "normale" Vorgehen währe also in einem solchen Fall eine Beschwerde an DHL zu richten und unter VErweis auf die bereits erfolgte Einfuhranmeldung üder das IOSS System auf einer Rückerstattung zu bestehen. (NAtürlich MIT Beleg!) Daraufhin würde man dann eine Rückmeldung erhalten aus der entweder hervorgeht das ein Fehler von DHL vorliegt und das Geld zurückkommt oder die würden Begründen warum trotz IOSS Anmeldung einer Bearbeitung zwingend notwendig war. (Versenderfehler) Dann würde man die Rückmeldung prüfen, also schauen ob wirklich Angaben auf dem Versandstück fehlen oder was auch immer die als Begründung schicken, und falls das zutrifft den Versender damit auf die Füsse treten. Aber manche meinen halt es ist zielführender statt auf die Aufklärung eines offensichtlichen Fehlers hinzuarbeiten einfach mal etwas von Abzocke (und noch viel mehr) in ein Forum hineinzu...... ! KAnn man ja mal probieren... Gruß Carsten
Carsten S. schrieb: > Das "normale" Vorgehen währe also in einem solchen Fall eine Beschwerde > an DHL zu richten und unter VErweis auf die bereits erfolgte > Einfuhranmeldung üder das IOSS System auf einer Rückerstattung zu > bestehen. (NAtürlich MIT Beleg!) alle Belege dazu lagen DHL/Post vor. Ihr drittletzter Satz hieß: Über dhl.de/einfuhr können Sie gegen die Verzollung Einspruch erheben und einen Einfuhrabgabenbescheid anfordern. Letzteres habe ich bereits gemacht. Mit diesem kann ich dann beim zuständigen Zollamt Einspruch erheben.
Carsten S. schrieb: > oder > die würden Begründen warum trotz IOSS Anmeldung einer Bearbeitung > zwingend notwendig war. (Versenderfehler) der Versender macht das nicht zum ersten Mal und nach seinem Text (siehe oben) klang das nicht nach einem Versendefehler. wenn diese Zählrohre zollfrei sind so sind logischerweise keine Zollabgaben bei der Bestellung gezahlt worden. Daher sind auch deswegen wohl keine Daten an Deutsche Post/DHL übermittelt worden. Wie dann die Sendung als abgabenfrei erkannt werden soll weiß ich nicht. Es ist auch nicht meine Aufgabe die logistischen Probleme zu lösen. eine Erstattung der Einfuhrabgaben kann ich versuchen, aber wohl eher nicht über den Verkäufer der ja alles richtig angegeben hatte, sondern über den Zoll selbst. die Auslagenpauschale behauptet Deutsche Post/DHL nicht erstatten zu wollen. So weit so schlecht.
Carsten S. schrieb: > Unabhängig von den sonstigen verqueren Ansichten des TO danke für das Kompliment Carsten !
Ozvald K. schrieb: > Wo wird die IOSS Nummer angegeben? bei mir stand die IOSS-Nummer sowohl auf dem ebay-Zahlungsbeleg als auch auf dem Umschlag überdeutlich. Es macht wirklich Arbeit alles gut anzugeben auf dem Umschlag. Der Verkäufer hat das prima gemacht. Es ist ihm daher aus meiner Sicht keinerlei Vorwurf zu machen. Eine Abwertung dieses ebay-Kaufs wäre da aus meiner Sicht sicher nicht die geeignete Reaktion. ich bekam viele andere Sendungen wo nicht diese Sorgfalt zu erkennen war.
Carsten S. schrieb: > Aber manche meinen halt es ist zielführender statt auf die Aufklärung > eines offensichtlichen Fehlers hinzuarbeiten einfach mal etwas von > Abzocke (und noch viel mehr) in ein Forum hineinzu...... ! Ich habe in meinen Fällen versucht zu ermitteln, wo der Fehler passiert ist. Verkäufer: "Ich habe die IOSS Nummer deklariert". Post: "Zum Paket haben wir keine IOSS Nummer gefunden" So suchte ich im Kreis das Eck. Ich vermisse die Transparenz. Für den Endkunden ist das ganze Verfahren ein Black Box. Wäre die IOSS Nummer am Label angegeben, das würde Klarheit schaffen.
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> Carsten S. schrieb: >> Aber manche meinen halt es ist zielführender statt auf die Aufklärung >> eines offensichtlichen Fehlers hinzuarbeiten Du weißt dass ich auf Aufklärung durch DHL/Post gesetzt hatte. Alles lag ihnen vor. Also ist es unguter Stil hier wahrheitswidrig zu behaupten daß ich nicht an Aufklärung interessiert gewesen bin. Das ist schlicht unwahr.
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Matthias W. schrieb: > Du weißt dass ich auf Aufklärung durch DHL/Post gesetzt hatte. Alles lag > ihnen vor. Sie werden aber schwer zugeben, dass sie einen Fehler (oder war das sogar Absicht? ) gemacht haben. Schließlich ist das ihnen extra Körberlgeld. So lange das bei X Kunden täglich durchgeht... Darum habe ich gemeint, dass die IOSS Nummer (zusätzlich) irgendwo am Label neben dem Barcode für Trackig Nummer angegeben werden sollte, dann gäbe es keine Ausrede mehr.
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Carsten S. schrieb: > Das "normale" Vorgehen währe also in einem solchen Fall eine Beschwerde > an DHL zu richten und unter VErweis auf die bereits erfolgte > Einfuhranmeldung üder das IOSS System auf einer Rückerstattung zu > bestehen. (NAtürlich MIT Beleg!) > Daraufhin würde man dann eine Rückmeldung erhalten aus der entweder > hervorgeht das ein Fehler von DHL vorliegt und das Geld zurückkommt oder > die würden Begründen warum trotz IOSS Anmeldung einer Bearbeitung > zwingend notwendig war. (Versenderfehler) Dann würde man die Rückmeldung > prüfen, also schauen ob wirklich Angaben auf dem Versandstück fehlen > oder was auch immer die als Begründung schicken, und falls das zutrifft > den Versender damit auf die Füsse treten. > Aber manche meinen halt es ist zielführender statt auf die Aufklärung > eines offensichtlichen Fehlers hinzuarbeiten einfach mal etwas von > Abzocke (und noch viel mehr) in ein Forum hineinzu...... ! > KAnn man ja mal probieren... Genau so sieht es aus.
Ozvald K. schrieb: > Sie werden aber schwer zugeben, dass sie einen Fehler (oder war das > sogar Absicht? ) gemacht haben. es sieht so aus als ob sie einen Fehler leugnen und stattdessen auf den Verkäufer verweisen. > So lange das bei X Kunden täglich durchgeht... auch das ist wohl wahr. > Darum habe ich gemeint, dass die IOSS Nummer (zusätzlich) irgendwo am > Label neben dem Barcode für Trackig Nummer angegeben werden sollte, dann > gäbe es keine Ausrede mehr. die IOSS-Nummer stand in meinem Fall bestens sichtbar auf dem Umschlag. Leugnen hilft da keinesfalls. Sie reden sich eben auf den Zoll heraus.
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Percy N. schrieb im Beitrag #6924978: > für mich aber ist die Betreuung von > Querulanten nur gegen Bezahling interessant gewesen ach du armer Kerl ! mach doch noch irgendwo ein Minus hin. Vielleicht gibt das den Kick? nochmal Dank an Gustav und die wenigen anderen die etwas Brauchbares hier sagten in dieser total entgleisten Veranstaltung, die ja leider hier alles andere als ein Einzelfall ist.
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Matthias W. schrieb: > die IOSS-Nummer stand in meinem Fall bestens sichtbar auf dem Umschlag. > Leugnen hilft da keinesfalls. Sie reden sich eben auf den Zoll heraus. Habe ich da etwas verpasst, oder hast Du hier noch niemanden ein ggf. anonymisiertes Bild Deines Umschlages gezeigt? Wer hat da nach Deinen Worten wahrheitswidrig irgendwas von einem Warenwert von 10$ draufgeschrieben oder geklebt?
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Es geht um wenige Euro! Darum diese Aufregung? Mich erinnert dieser Thread heftig an die Novelle Michael Kohlhaas. Von Heinrich von Kleist. Aber ehrlich!
Rainer Z. schrieb: > Es geht um wenige Euro! Darum diese Aufregung? Mich erinnert > dieser Thread heftig an die Novelle Michael Kohlhaas. Von Heinrich von > Kleist. Aber ehrlich! Da ging es immerhin um einiges mehr, und insbesondere wurde ihm sein Recht frech verweigert. Hier hingegen ist noch gar nichts klar, außer, dass jemand gern selektiv Steuern zahlen möchte und die Gegenseite dreist der vorsätzlichen Betrügerei bezichtigt. Angela Dorothea die Alternativlose hat so manches von sich gegeben, was mir nicht gefiel, aber in mindestens einem Punkt hatte sie Recht: "Wenn jemand mit dem Kopf durch die Wand will, dann gewinnt immer die Wand."
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Diesen Spruch kannte ich von der Ex-Kanzlerin nicht, aber damit hatte sie in der Tat Recht.
Matthias W. schrieb: > die IOSS-Nummer stand in meinem Fall bestens sichtbar auf dem Umschlag. > Leugnen hilft da keinesfalls. Sie reden sich eben auf den Zoll heraus. Das kannst Du vielleicht Deiner Oma erzählen :-) Eine korrekte IOSS-Nummer und eine falsch angegebener Warenwert passen nicht zusammen. Matthias W. schrieb: > Dazu kam 3.7$ sales tax. Vermerk MwSt. > gezahlt IOSS ID. Lag die Rechnung mit diesen Angaben der Sendung bei? Mit Sicherheit nicht, sonst hätte der Zoll den Umschlag wieder zugemacht, einen grünen Aufkleber draufgepappt und alles wäre gut gewesen.
Wenn er reklamiert wird vermutlich die falsche Beschriftung (10€) auffallen, und das Ding zur Korrektur an Zollamt geschickt. Ob das wohl wieder extra kostet?
also die österr. Post erklärt das so: die Angabe der IOSS Nr. auf der Sendung ist für die Zollstellung unerheblich. Die IOSS Nr. muss in der elektronisch eingebrachten Zolldeklaration stehen. Ist dem nicht so, muss die Sendung eben von einem Post-/Zollangestellten physisch behandelt werden (gesucht, gelesen, geöffnet etc) - das begründet die 6€. Der einzige Fehler der hier ev. passierte ist die Einhebung der Einfuhr-USt wenn eine qualifizierte Rechnung mit ausgewiesener und im IOSS System zuordenbarer MWSt in der Sendung vorhanden war. Die Anführung der reinen IOSS# genügt nicht, die gibt nur den registrierten "Händler" an. Genau für diese Fälle kann man bei iBäh dann mit dem Abgabenbescheid die zuviel bezahlte Einfuhr-USt rückerstattet bekommen. Das System funktioniert also - wenn der Absender korrekt versendet (tun die wenigsten). So ist es (vorläufig) eine willkommene Verlustkompensation der europ. Postdienstleister für die bisherigen Verluste mit Sendungen aus der Volksrepublik...
Hugo H. schrieb: > Das kannst Du vielleicht Deiner Oma erzählen :-) unsachliches Geschwätz am Thema vorbei. > Eine korrekte IOSS-Nummer und eine falsch angegebener Warenwert passen > nicht zusammen. was soll am Warenwert falsch sein? Du redest nur Mist !
Ralf X. schrieb: > Wer hat da nach Deinen Worten wahrheitswidrig irgendwas von einem > Warenwert von 10$ draufgeschrieben oder geklebt? so was habe ich nie behauptet, Du phantasiert.
Ralf X. schrieb: > oder hast Du hier noch niemanden ein ggf. > anonymisiertes Bild Deines Umschlages gezeigt? es ist genügend klar gesagt worden was auf dem Umschlag steht. Lies bitte nach.
G. H. schrieb: > Die IOSS Nr. muss in der elektronisch eingebrachten > Zolldeklaration stehen. Würde mich interessieren, in welcher Form existiert diese elektronische Deklaration? Wie ist die Schnittstelle aufgebaut? E-mail schließe ich aus, irgendeine Excel-Datei ist auch unwahrscheinlich. Gibt es irgendwelche Webseite wo der Verkäufer diese Deklaration manuell eintragen muss, oder müsste die dortige Post die IOSS Nummer mit der Sendungsnummer verbinden beim Aufgeben des Pakets? Da die Auswertung automatisch passiert, es wäre mir nur logisch, dass die IOSS Nummer mit der Sendungsnummer verknüpft sein muss. Das ist m.M.n. die einzige Möglichkeit. G. H. schrieb: > Das System funktioniert also - wenn der Absender korrekt versendet (tun > die wenigsten). So ist es (vorläufig) eine willkommene > Verlustkompensation der europ. Postdienstleister für die bisherigen > Verluste mit Sendungen aus der Volksrepublik... Deswegen machen sie sich keine Mühe daran was zu ändern. (Leider). Die einzige Möglichkeit ist diese "Deppensteuer" nicht zu zahlen ist das Paket nicht anzunehmen, zurückschicken lassen und längerfristig auf Lerneffekt des Absenders zu hoffen.
Matthias W. schrieb: > ein SBM-20-Zählrohr wurde über ebay in der Ukraine bestellt für 19.49$ > incl. kostenlosem Versand. Dazu kam 3.7$ sales tax. Vermerk MwSt. > gezahlt IOSS ID. Zusammen wurden 23.19$ abgebucht über Paypal. > > Auf dem Einschreibebrief, der lange auf sich warten ließ klebte eine > grüne "Customs declaration" mit Angabe SBM-20 und Value 10$. > .... snip ... > Fassen wir zusammen: > Lieferland Ukraine > Warenwert 10$ > Steuer 3.7$ (=37%) > Versand teuer und langwierig. > Zusatzkosten Zoll 1.36€ > Zusatzkosten Post/DHL 6€ (incl. 0.96 MwSt) > bezahlt 21.44€ + 1.36€ + 5.04€ + 0.96€ = 28.8€ wenn es 19.49$ mit kostenlosem Versand war, ist der Warenwert 19.49$ und nicht wie weiter unten "Warenwert 10$"
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@ozvaldk: naja, wenn ich heute ein Paket ins Ausland bei der Post aufgebe, muss ich ja auch das entsprechende Formular CN23 ausfüllen und der Postbedienstete gibt die darauf befindlichen Daten ins System ein. Großkunden haben dafür eine Schnittstelle, sieht man daran, dass man oft in der Sendungsverfolgung "Daten vom Sender übermittelt" lesen kann, bevor "Sendung zum Transport übernommen" aufscheint. Für Sendungen ins Ausland wird es dann neben den CN23 Feldern wohl ein Feld geben in dem diese IOSS# kommt. Ev. ist sogar auf dem Papierformular ein Feld dafür vorgesehen (müßte man mal bei Post/Zoll nachfragen). Jedenfalls mußte ich für ein einfaches Einschreiben bisher nie so ein Formular ausfüllen, wodurch das dann aus dem IOSS-System zu fallen scheint.
Matthias W. schrieb: > G. H. schrieb: >> ist der Warenwert 19.49$ > > nein - das ist nicht der Warenwert. Das ist mit Versand. bei "kostenlosem Versand"? Dann ist das ja genau die "Falschdeklaration". Aber für die Einfuhr-USt ist das sowieso unerheblich, da ist der Warenwert als Summe inkl. Versandkosten definiert.
Matthias W. schrieb: > G. H. schrieb: >> ist der Warenwert 19.49$ > > nein - das ist nicht der Warenwert. Das ist mit Versand. Obacht bei den Begriffen, denn Zollwert, Sachwert und Warenwert kann man ebensowenig gleichsetzen wie Verzollung und Versteuerung, auch wenn der Zoll bei beidem mitmischt und sowohl Zoll wie Steuern erhebt. Das ist schon auf Deutsch ein Sprachlabyrinth, aber wenn es dann auch noch in einer anderen Sprache draufsteht... Versandkosten, die nicht explizit aufgeschlüsselt sind, werden vom Zoll zum Sachwert gerechnet. Das ist aber nur bei der Verzollung (die hat nichts mit der EUSt zu tun) massgeblich, die hier irrelevant ist, weil in jedem Fall unter 150€. Die EUSt wiederum hat nichts mit der Verzollung zu tun, wird aber auf den Zollwert gerechnet (ggf zuzüglich Zoll und Verbrauchssteuer), in dem der Versand stets eingerechnet ist.