Forum: Offtopic Zoll-DHL-Abzocke


von Matthias W. (matt007)


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ein SBM-20-Zählrohr wurde über ebay in der Ukraine bestellt für 19.49$ 
incl. kostenlosem Versand. Dazu kam 3.7$ sales tax. Vermerk MwSt. 
gezahlt IOSS ID. Zusammen wurden 23.19$ abgebucht über Paypal.

Auf dem Einschreibebrief, der lange auf sich warten ließ klebte eine 
grüne "Customs declaration" mit Angabe SBM-20 und Value 10$.

Warenwert unter 10€.

der Postbote kassierte an der Haustüre 7.68€ nach !
1.68€ Zoll und 6€ Auslagepauschale incl. MwSt.

DHL schreibt dass seit 1.7.2021 die Freigrenze von 22€ für Einfuhr 
kommerzieller Waren weggefallen sei. Daher sei für jede Ware aus 
Drittländern Einfuhrabgabe zu entrichten. Die Entscheidung über die 
Erhebung der Zollgebühren und deren Berechnung liege ausschließlich in 
der Zuständigkeit der zuständigen Zollbehörde.

Die deutsche Post führt eine postalische Verzollung durch. Die dabei 
anfallende Auslagenpauschale in Höhe von 6€ sei unabhängig von 
Abgabenhöhe oder Wert der Ware. Über die Webseite kann man Einspruch 
erheben und einen Einfuhrabgabenbescheid anfordern. Was soll das 
bringen? Die 6€ sind weg. Um 1.36€ dann streiten?

Die Post schreibt dass bei Warenwert unter 5,23€ die anfallende 
Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1€ beträgt und der Zoll daher auf die 
Erhebung der Gebühren verzichtet.

Wenn bereits Zoll bei Bestellung bezahlt wurde und die Ware trotzdem 
zollbehandelt wurde lagen keine Informationen vor, wurde nicht 
abgabenfrei erkannt. Für die Erstattung der Einfuhrabgaben soll man sich 
dann an den Verkäufer wenden. Die 6€ sind dann jedoch weg.

Unter Umständen soll das Problem auch bei Versand aus Ländern der 
europäischen Zollunion auftreten wie Niederlande, Belgien etc. die 
Drittlandware enthalten.

Fassen wir zusammen:
Lieferland Ukraine
Warenwert 10$
Steuer 3.7$ (=37%)
Versand teuer und langwierig.
Zusatzkosten Zoll 1.36€
Zusatzkosten Post/DHL 6€ (incl. 0.96 MwSt)
bezahlt 21.44€ + 1.36€ + 5.04€ + 0.96€ = 28.8€

die Irrsinns-Zusatzkosten stehen in keinem akzeptablen Verhältnis zum 
Warenwert. Wo soll das Ganze noch enden?

der Versand ein Glücksspiel. Bruchempfindliches Zählrohr in Kartonhülle 
und einfachem A5-Briefumschlag. Und falls defekt dann nochmal Zoll und 
DHL?

2019 hatte ich in China ein Pro Micro 32u4-Modul 5V bestellt für 3.5€. 
Versandkosten 0€. Kein Zoll.
Heute gibt es Angebote aus China z.B. für 21,92€ + 1.79 Sparversand. 
Dazu dann ggf. Zoll + 6€ DHL. In Deutschland ist das mittlerweile 
billiger.

: Gesperrt durch Admin
von Udo S. (urschmitt)


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Matthias W. schrieb:
> In Deutschland ist das mittlerweile billiger.

Ist doch prima, dann musst du dir den Irrsinn nicht mehr antun :-)

von Michael B. (laberkopp)


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Matthias W. schrieb:
> ein SBM-20-Zählrohr wurde über ebay in der Ukraine bestellt

Damit ist eBay für die Einfuhrumsatzsteuer zuständig,

unter Einzelheiten zum Kauf findest du Rechnung ansehen und darin VAT 
Breakdown.

Die Steuern sind also schon bezahlt, die Pest hat sie dir doppelt und 
dreifach abgezogen, vermutlich weil der Ukrainer zu uninformiert war und 
die IOSS NUmmer vergessen hat draufzuschreiben.

Beschwerdebrief (an eBay, nicht die DHL) und unter Angabe der 
IOSS-Nummer zurückfordern.

https://www.paketda.de/zoll/zoll-reklamieren.html#ebay

Wenn es funktioniert (in dem der informierte Absender die IOSS Nummer 
draufschreibt) ist es heute viel einfacher als früher geworden.

: Bearbeitet durch User
von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Matthias W. schrieb:
> ein SBM-20-Zählrohr wurde über ebay in der Ukraine bestellt für 19.49$
> incl. kostenlosem Versand.
> Warenwert unter 10€.
>
> der Postbote kassierte an der Haustüre 7.68€ nach !
> 1.68€ Zoll und 6€ Auslagepauschale incl. MwSt.

> Fassen wir zusammen:
> Lieferland Ukraine
> Warenwert 10$
> Steuer 3.7$ (=37%)

Das ist Unsinn. Die Umsatzsteuer richtet sich immer nach Ware inkl. 
Versand - so wie im Inland auch (Nebenleistung teilt das Schicksal der 
Hauptleistung).

Du bezahlst also die ganz gewöhnlichen 19% - so, wie es sein soll.

Nur weil bis Juli 2021 vieles einfach so "durchgeschlüpft" ist, heisst 
das nicht, dass Du die Steuern nicht geschuldet hast. Nun werden sie 
eben über den Marktplatzbetreiber eingetrieben.

> Versand teuer und langwierig.

Du wolltest es aus der Ukraine haben, dann musst Du damit leben.

> Zusatzkosten Zoll 1.36€
> Zusatzkosten Post/DHL 6€ (incl. 0.96 MwSt)
> bezahlt 21.44€ + 1.36€ + 5.04€ + 0.96€ = 28.8€

> die Irrsinns-Zusatzkosten stehen in keinem akzeptablen Verhältnis zum
> Warenwert. Wo soll das Ganze noch enden?

Ich sehe da nur die 6€. "Irrsinns-Zusatzkosten" sehen anders aus.

Du hast eben etwas bestellt, das nicht zollfrei ist - Du musst Dich im 
Vorfeld darum kümmern und prüfen, ob die Ware zollpflichtig ist.

Das war jetzt eben schlecht gelaufen - reine Elektronik aus dem Reich 
der Mitte wird zur Zeit üblicherweise nicht mit Zoll belegt. Damit wären 
nur die 19% per IOSS draufgekommen und sonst nichts. Absolut fair.

> der Versand ein Glücksspiel. Bruchempfindliches Zählrohr in Kartonhülle
> und einfachem A5-Briefumschlag.

??? Das ist doch Dein Problem und nicht das des Zolls und DHLs.

> 2019 hatte ich in China ein Pro Micro 32u4-Modul 5V bestellt für 3.5€.
> Versandkosten 0€. Kein Zoll.
> Heute gibt es Angebote aus China z.B. für 21,92€ + 1.79 Sparversand.
> Dazu dann ggf. Zoll + 6€ DHL. In Deutschland ist das mittlerweile
> billiger.

Ja, endlich gibt es zumindest bzgl. USt. Gleichheit zwischen 
inländischen und ausländischen Anbietern.

Mit dem weiter steigenden Elektronikimport durch Private wird es mMn 
nicht mehr lange dauern, bis auch bei WEEE entsprechend aufgeschlagen 
wird.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Michael B. schrieb:
> Die Steuern sind also schon bezahlt, die Pest hat sie dir doppelt und
> dreifach abgezogen, vermutlich weil der Ukrainer zu uninformiert war und
> die IOSS NUmmer vergessen hat draufzuschreiben.

Nein, er schreibt doch, dass die Umsatzsteuer korrekt einbehalten wurde 
und da jetzt eben noch €1,68 Zollabgaben (nicht USt.!) fällig wurden, 
die die Post für den Zoll eintreibt.

> Beschwerdebrief (an eBay, nicht die DHL) und unter Angabe der
> IOSS-Nummer zurückfordern.
>
> https://www.paketda.de/zoll/zoll-reklamieren.html#ebay

Das wird gar nichts passieren, weil das korrekt abgelaufen ist: der Zoll 
wurde vorher nicht bezahlt, muss also vom Transporteur nacherhoben 
werden.

Da ist nix mit Doppelbesteuerung etc.

> Wenn es funktioniert (in dem der informierte Absender die IOSS Nummer
> draufschreibt) ist es heute viel einfacher als früher geworden.

So ist es - aber nur, solange der Verkäufer auch alles angibt.

: Bearbeitet durch Moderator
von Matthias W. (matt007)


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Chris D. schrieb:
> Das ist doch Dein Problem und nicht das des Zolls und DHLs.

es sollte die Aufgabe des Versenders sein das so brauchbar zu 
verschicken daß es nicht zum Problem anderer wird.

von Matthias W. (matt007)


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Chris D. schrieb:
> und prüfen, ob die Ware zollpflichtig ist.

sollte das nicht bei ebay als Warnung dann angegeben sein?
sollte nicht die neue Freigrenze irgendwo da angegeben werden?

von Tom (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>
>> und prüfen, ob die Ware zollpflichtig ist.
>
> sollte das nicht bei ebay als Warnung dann angegeben sein?
> sollte nicht die neue Freigrenze irgendwo da angegeben werden?

Nein Ein bisschen mitdenken ist auch in der heutigen Zeit erlaubt. Man 
kann nicht alles auf andere schieben

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Matthias W. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Das ist doch Dein Problem und nicht das des Zolls und DHLs.
>
> es sollte die Aufgabe des Versenders sein das so brauchbar zu
> verschicken daß es nicht zum Problem anderer wird.

Klar. Ist aber nicht das Problem von DHL und dem Zoll, um die es ja hier 
laut Threadtitel geht. Mach Deinen Verkäufer rund (schlechte Bewertung 
etc.) und gut ist's.

Matthias W. schrieb:
> sollte das nicht bei ebay als Warnung dann angegeben sein?
> sollte nicht die neue Freigrenze irgendwo da angegeben werden?

Sorry, aber es ist ja nicht so, dass das alles plötzlich vom Himmel 
fiele. Das ist jahrelang vorbereitet (und sogar nochmal um sechs Monate 
verschoben) worden. Darüber wurde in den Medien und vor allem auch hier 
in µC.net groß und breit berichtet und (hier) gejammert. Und Du liest ja 
nun auch schon einige Jahre hier mit.

Ein wenig darf man auch selbst mitdenken und sich informieren.

Insgesamt ist das neue System deutlich besser.

: Bearbeitet durch Moderator
von Matthias W. (matt007)


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Tom schrieb:
> Ein bisschen mitdenken ist auch in der heutigen Zeit erlaubt.

sorry mir war nicht bekannt daß die Freigrenze entfallen ist oder so 
weit abgesenkt wurde. Im Gegenteil - ich hatte gehört daß durch ein 
anderes Verfahren kein Problem damit mehr passieren soll.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Matthias W. schrieb:
> sollte das nicht bei ebay als Warnung dann angegeben sein?

Nein, denn das entspricht doch der für jedermann vorab zu prüfenden 
Gesetzeslage.

> sollte nicht die neue Freigrenze irgendwo da angegeben werden?

Die ganzen Zolltarifbestimmungen sind öffentlich einsehbar. Änderungen 
an den Zollgesetzen wurden mit Sicherheit per Bundesgesetzblatt 
veröffentlicht. Es ist Dein Problem, wenn Du diesen Veröffentlichungen 
keine Beachtung schenkst.

von Matthias W. (matt007)


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Chris D. schrieb:
> Und Du liest ja nun auch schon einige Jahre hier mit.

ich bin zwar seit vielen Jahren dabei, habe das aber nicht mitgelesen.

zudem hatte ich gehofft daß Probleme solcher Art - wo ebay ja weiß wo 
Käufer und Verkäufer sitzen und auch die Ware bekannt ist - durch das 
System erkannt und brauchbar abgewickelt werden. Bei Versand aus den USA 
gibt es ja auch Lösungen.

von Matthias W. (matt007)


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Andreas S. schrieb:
> Es ist Dein Problem, wenn Du diesen Veröffentlichungen
> keine Beachtung schenkst.

Du bist eine Fa. und musst Dich daher kümmern. Ich bin Privatmann. Und 
nicht jeder Privatmann kann und muss alles wissen was eine Fa. wissen 
muss.

Hast Du freudlicherweise einen Link wo ich nachsehen kann ob und wie 
viel Zoll auf so ein Zählrohr ggf. erhoben werden?

von Matthias W. (matt007)


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Michael B. schrieb:
> Beschwerdebrief (an eBay, nicht die DHL) und unter Angabe der
> IOSS-Nummer zurückfordern.
> https://www.paketda.de/zoll/zoll-reklamieren.html#ebay

Danke Michael für den interessanten Link !

von Matthias W. (matt007)


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Andreas S. schrieb:
> Änderungen
> an den Zollgesetzen wurden mit Sicherheit per Bundesgesetzblatt
> veröffentlicht.

und Du siehst es als meine Aufgabe als Privatmann an die 
Bundesgesetzblätter zu studieren?

von (prx) A. K. (prx)


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Chris D. schrieb:
> Du hast eben etwas bestellt, das nicht zollfrei ist - Du musst Dich im
> Vorfeld darum kümmern und prüfen, ob die Ware zollpflichtig ist.

Ist die Freigrenze für Verzollung (nicht EUSt) von 150€ denn auch 
gefallen?

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Matthias W. schrieb:
> Andreas S. schrieb:
>> Es ist Dein Problem, wenn Du diesen Veröffentlichungen
>> keine Beachtung schenkst.
>
> Du bist eine Fa. und musst Dich daher kümmern.

Nein, ich "bin" keine Firma, sondern ich betreibe ein Unternehmen, 
welches natürlich eine Firma besitzt. Du kennst ja nicht einmal die 
Definition des Begriffes "Firma".

> Ich bin Privatmann. Und
> nicht jeder Privatmann kann und muss alles wissen was eine Fa. wissen
> muss.

Du betätigst Dich als Importeur, also musst Du auch die entsprechende 
Gesetzeslage kennen. Ein privater Autofahrer muss schließlich auch 
vorher zur Fahrschule, eine Führerscheinprüfung ablegen und sich 
eigenständig über Änderungen der Rechtslage für die Teilnahme am 
Straßenverkehr informieren.

> Hast Du freudlicherweise einen Link wo ich nachsehen kann ob und wie
> viel Zoll auf so ein Zählrohr ggf. erhoben werden?

Nö. Für die Buchhaltung und ggf. Prüfung solcher Vorgänge habe ich einen 
Steuerberater.

von mh (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> Andreas S. schrieb:
>> Es ist Dein Problem, wenn Du diesen Veröffentlichungen
>> keine Beachtung schenkst.
>
> Du bist eine Fa. und musst Dich daher kümmern. Ich bin Privatmann. Und
> nicht jeder Privatmann kann und muss alles wissen was eine Fa. wissen
> muss.

Da du ja als Privatperson gekauft hast, musst du auch nicht das wissen 
was eine "Fa." wissen muss. Also weiterhin dein Problem.

> Hast Du freudlicherweise einen Link wo ich nachsehen kann ob und wie
> viel Zoll auf so ein Zählrohr ggf. erhoben werden?

Beim Zoll?

von Thomas Z. (usbman)


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Matthias W. schrieb:
> Du bist eine Fa. und musst Dich daher kümmern. Ich bin Privatmann. Und
> nicht jeder Privatmann kann und muss alles wissen was eine Fa. wissen
> muss.

Ob du privat oder als Fa. bestellst ist unerheblich. Es gelten die 
gleichen Regeln. Du musst ich also genauso darum kümmern wie Jörg. Du 
bist der Importeur du kannst von einem Ukranier nicht erwarten dass er 
die deutschen Vorschriften und Zolltarif Nummern kennt. Man könnte auch 
sagen da du dich nicht darum gekümmert hast hat das die DHL gegen Gebühr 
für dich übernommen.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Matthias W. schrieb:
> Andreas S. schrieb:
>> Änderungen
>> an den Zollgesetzen wurden mit Sicherheit per Bundesgesetzblatt
>> veröffentlicht.
>
> und Du siehst es als meine Aufgabe als Privatmann an die
> Bundesgesetzblätter zu studieren?

Wenn Du es nicht rechtzeitig tust, dann darfst Du Dich anschließend aber 
nicht auf Deine Ahnungslosigkeit berufen. Die Gesetze gelten nun einmal 
für jedermann.

Natürlich habe ich auch besseres zu tun, als diese ganzen Gesetze usw. 
zu lesen, aber im Zweifelsfall würde ich vorher einen Experten 
(Steuerberater, Rechtsanwalt) konsultieren. Oder eben eine entsprechende 
offizielle Anfragen an den Zoll stellen. Achtung: Behörden dürfen, je 
nach Situation, für rechtsverbindliche Beratungen bzw. Auskünfte ihren 
Aufwand ebenfalls in Rechnung stellen, was sogar recht teuer werden 
kann.

von mh (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Ein privater Autofahrer muss schließlich auch
> vorher zur Fahrschule, eine Führerscheinprüfung ablegen und sich
> eigenständig über Änderungen der Rechtslage für die Teilnahme am
> Straßenverkehr informieren.

Auch ein Fußgänger ohne Führerschein muss sich über die Rechtslage im 
Straßenverkehr informieren ;-)

von Matthias W. (matt007)


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Andreas S. schrieb:
> im Zweifelsfall würde ich vorher einen Experten
> (Steuerberater, Rechtsanwalt) konsultieren.

vor Bestellen eines Zählrohrs mit Warenwert 10$ soll ich einen Experten 
konsultieren? Einen Rechtsanwalt womöglich mit Stundensatz bis 400€?

von Matthias W. (matt007)


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mh schrieb:
> Beim Zoll?

ja - beim Zoll !

Beitrag #6924363 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Matthias W. (matt007)


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Andreas S. schrieb:
> Du betätigst Dich als Importeur

nein. Das ist nicht mein Beruf !
ich importiere nichts für andere.
es geht hier um Eigenbedarf eines Privatmanns.

das Ganze wird immer lächerlicher !

von Karl B. (gustav)


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: Bearbeitet durch User
von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Matthias W. schrieb:
> Andreas S. schrieb:
>> im Zweifelsfall würde ich vorher einen Experten
>> (Steuerberater, Rechtsanwalt) konsultieren.
>
> vor Bestellen eines Zählrohrs mit Warenwert 10$ soll ich einen Experten
> konsultieren? Einen Rechtsanwalt womöglich mit Stundensatz bis 400€?

Wenn Du eine halbwegs rechtssichere Auskunft haben willst, dann musst Du 
das tun. Und wenn es sogar eine rechtsverbindliche Auskunft sein soll, 
dann musst Du die (kostenpflichtige!) Anfrage an den Zoll richten; bei 
letzterer könntest Du Dich sogar darauf berufen, falls die Antwort eine 
Fehlauskunft enthalten sollte. Deswegen ist ja der Prüfungsaufwand so 
hoch.

Ansonsten lässt Du das ganze eben sein, aber solltest nicht gleich von 
"Abzocke" sprechen, wenn es sich eigentlich nur um Deine eigene 
Ahnungslosigkeit handelt. So einfach ist das.

von Bert K. (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> In Deutschland ist das mittlerweile billiger.

Das war längst überfällig.

von Karl B. (gustav)


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https://www.awrportal.de/tarifeexport/#!TreeTable
Da findest Du die richtige Zolltarifnummer.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Matthias W. schrieb:
> Andreas S. schrieb:
>> Du betätigst Dich als Importeur
>
> nein. Das ist nicht mein Beruf !
> ich importiere nichts für andere.

Das ist egal. Würdest Du die Waren weiterverkaufen, käme für Dich 
zusätzlich noch der ganze Aufwand mit WEEE, REACH, Verpackung, 
EU/CE-Konformitätserklärung, Produktdokumentation, usw. dazu.

> es geht hier um Eigenbedarf eines Privatmanns.

Genau. Deswegen auch nur der geringe Aufwand.

> das Ganze wird immer lächerlicher !

Mit Deinen gefühlten Wahrheiten bist Du besser beim AfD- oder 
Querdenkerstammtisch aufgehoben.

von Matthias W. (matt007)


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(prx) A. K. schrieb:
> Ist die Freigrenze für Verzollung (nicht EUSt) von 150€ denn auch
> gefallen?

gibts es denn da eine solche Freigrenze für Produkte wie dieses?

von Matthias W. (matt007)


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Andreas S. schrieb:
> Mit Deinen gefühlten Wahrheiten bist Du besser beim AfD- oder
> Querdenkerstammtisch aufgehoben.

Schwätzer !

von Olaf (Gast)


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Man kann bei DHL angeblich irgendwo der automatisierten Abfertigung
widersprechen! Wenn wir das alle machen und dann in Zukunft die Schlange
dreimal ums Zollamt geht wird sich das Verfahren bestimmt wieder 
aendern.  :-D

Olaf

von (prx) A. K. (prx)


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Matthias W. schrieb:
> (prx) A. K. schrieb:
>> Ist die Freigrenze für Verzollung (nicht EUSt) von 150€ denn auch
>> gefallen?
>
> gibts es denn da eine solche Freigrenze für Produkte wie dieses?

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Sendungen-mit-geringem-Wert/sendungen-mit-geringem-wert_node.html

von Karl B. (gustav)


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− Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von
ionisierenden Strahlen  9030 10 00

Quelle:
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Aussenhandel/WA2021-3200300-21700-4.pdf?__blob=publicationFile

ciao
gustav

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Matthias W. schrieb:
> Andreas S. schrieb:
>> Du betätigst Dich als Importeur
>
> nein. Das ist nicht mein Beruf !
> ich importiere nichts für andere.
> es geht hier um Eigenbedarf eines Privatmanns.
>
> das Ganze wird immer lächerlicher !

Muss schon sagen, dass Du hier der einzige bist, der sich lächerlich 
macht. Finde es reichlich naiv von Dir, im Ausland zu bestellen und von 
Bedingungen auszugehen wie bei einem Kauf im Inland.

Du tust gerade so, als wenn Du noch nie von Einfuhrumsatzsteuer und Zoll 
gehört hast. Für Deine fehlende Bildung und Deine Naivität willst Du 
jetzt andere verantwortlich machen.

By the way. Brexitannien gehört nicht mehr zu EU. Falls es Dir einfallen 
sollte, dort etwas zu bestellen, müsstest Du mit den gleichen 
Schwierigkeiten rechnen. Das ist übrigens der Grund, dass ich von 
Bestellungen aus Brexitannien Abstand genommen habe.

Und überhaupt:

Matthias W. schrieb:
> In Deutschland ist das mittlerweile
> billiger.

???

von mh (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Mit Deinen gefühlten Wahrheiten bist Du besser beim AfD- oder
> Querdenkerstammtisch aufgehoben.

Mit den verdrehten "Fakten" auch. Die Zahlen in seinem ursprünglichen 
Beitrag sind passen nicht wirklich zusammen. Der Warenwert ist entweder 
19,49$, 10$ oder 10€. Der Zoll wollte 1,68€ oder 1,36€.

von Matthias W. (matt007)


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Karl B. schrieb:
> Hi,
> 
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Aenderungen_ab_01072021/aenderungen_ab_01072021_node.html

Danke Karl !

"Sie bestellen in China Kabelbinder im Wert von 10 Euro. Die 
Einfuhrumsatzsteuer ist 19 Prozent."

in meinem Fall Zählrohr für <10€. Erhoben jedoch auch noch auf die 
Versandkosten. Somit 3.7$.

"Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro sind zollfrei. 
Verbrauchsteuern fallen keine an. Für die Zollabwicklung verlangt der 
Beförderer eine Servicepauschale(1) von 5 Euro, die bei der Zustellung 
kassiert wird."

in meinem Fall Zoll obwohl Sendung weit unter 150€.

von Matthias W. (matt007)


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mh schrieb:
> Der Warenwert ist entweder
> 19,49$, 10$ oder 10€. Der Zoll wollte 1,68€ oder 1,36€.

als Warenwert sind definitiv 10$ eingetragen. Zoll 1.68€. So steht es 
auf dem Umschlag.

von Karl B. (gustav)


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von Matthias W. (matt007)


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mh schrieb:
> Mit den verdrehten "Fakten" auch.

da ist nix verdreht. Ein simpler Schreibfehler.

von mh (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> mh schrieb:
>> Der Warenwert ist entweder
>> 19,49$, 10$ oder 10€. Der Zoll wollte 1,68€ oder 1,36€.
>
> als Warenwert sind definitiv 10$ eingetragen. Zoll 1.68€. So steht es
> auf dem Umschlag.

Und was genau sind dann die anderen Werte in deinem Beitrag?

von Bert K. (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> Versand teuer und langwierig.

Dann würde ich mal mit dem Fahrrad in die Ukraine fahren und das 
Zählrohr dort direkt abholen. Dann das selbe wieder zurück. Nach der 
"Tour" meckerst du sicher nicht mehr rum, sondern bist froh über jede 
Postkutsche, die gegen schmales Entgelt den Transport übernimmt.

von Thomas Z. (usbman)


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Matthias W. schrieb:
> als Warenwert sind definitiv 10$ eingetragen. Zoll 1.68€. So steht es
> auf dem Umschlag.

man nicht Zoll ... Einfuhrumsatzsteuer! Zoll hast du keinen bezahlt.

von Karl B. (gustav)


Angehängte Dateien:

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Thomas Z. schrieb:
>... von einem Ukranier nicht erwarten dass er
> die deutschen Vorschriften und Zolltarif Nummern kennt

Hi,
es gibt keine "deutsche" Zollnummern, wie oben behauptet wurde.
Alles international harmonisiert.

Und Beispiel für das Zählrohr.

ciao
gustav

von Matthias W. (matt007)


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mh schrieb:
> Und was genau sind dann die anderen Werte in deinem Beitrag?

das hatte ich oben hingeschrieben:
Warenwert 10$ - steht auf der grünen Customs Declaration CN22.
Steuer 3.7$ - steht auf ebay-Beleg. Auf Umschlag steht VAT paid: IOSS...
Zoll 1.68€ - steht auf grünem Aufkleber.
Auslagepauschale Post 6€ incl. 19% MwSt steht auf gelbem Aufkleber.

bezahlt also 21.44€ ebay + 1.68€ Zoll + 5.04€ + 0.96€ Post

von Axel U. (Gast)


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Bert K. schrieb:
> Matthias W. schrieb:
>> In Deutschland ist das mittlerweile billiger.
>
> Das war längst überfällig.

Gut so. Wenn dann Leiterplatten aus deutscher Produktion wieder billiger 
sind als Importzeugs, dann ist die Welt wieder in Ordnung.

von Matthias W. (matt007)


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Karl B. schrieb:
> Und Beispiel für das Zählrohr.

Danke Gustav !

von Dr. Zoll (Gast)


Angehängte Dateien:

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Chris D. schrieb:
> Insgesamt ist das neue System deutlich besser.
... sofern die Händler mitmachen und richtig deklarieren.

Es ist aber schon alles teurer geworden! Das liegt daran, daß die 
Hersteller aus dem Reich der Mitte einen Teil ihrer Zahlungen durch 
"Versandkosten" abgedeckt haben. Das klettert nun umsomehr mit, wenn du 
mehr bestellst. Und: Es springt sogar, wenn es über die Zoll / UST 
Freigrenze geht, weil sie die über 5,- anfälligen UST genau dort 
verstecken. Weil auch auf die Versandkosten UST anfällt, springt es 
richtig! Nimm mal Aliexpress und einen 4-Wege-Steller:

Schon bei 2 Stück werden die 5,- überschritten die mehr als 1,- UST 
verursachen würden. Da die vorherigen "Versandkosten" dann auch 
mitbesteuert werden, müssen diese nicht nur 2 Artikel abdecken, sowie 
den Versand von 2 Artikeln, sondern auch noch die UST.

Wenn man die UST rausrechnet, wird der Gesamt preis plausibel. Es 
"stören" in der Tabelle nur die Verbilligungen ab einer gewissen Anzahl 
und die von Ali vergebenen Gutscheine.

Das Ding ist, daß manchmal die Versandkosten so springen, dass es besser 
ist, zweimal 1 Teil zu ordern, als 1x2. Verrückt!

von Matthias W. (matt007)


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Axel U. schrieb:
> Wenn dann Leiterplatten aus deutscher Produktion wieder billiger
> sind als Importzeugs

das ist die Frage. Denn bei den 4.9€ die Elecrow verlangt für 5 Platinen 
100x100mm mit Bedruckung wird auch Zoll wenig bessern. Das wird wohl 
subventioniert werden. Oder wie soll das gehen? Die Fa. ist gerade erst 
in einen größeren Komplex umgezogen.

von Matthias W. (matt007)


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Thomas Z. schrieb:
> Zoll hast du keinen bezahlt.

falsch !
ich habe zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer die per "VAT Paid : IOSS.." 
auf dem Umschlag als bezahlt angegeben wurde auch Zoll bezahlt.

In diesem Fall 1.68€ und dazu dann für das Einziehen dieser 1.68€ noch 
weitere 6€.

Und wenn das mit der Aussage von Gustav stimmt ist das unberechtigt.

Beitrag #6924437 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Dr. Zoll (Gast)


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Axel U. schrieb:
> Gut so. Wenn dann Leiterplatten aus deutscher Produktion wieder billiger
> sind als Importzeugs, dann ist die Welt wieder in Ordnung.

Na ist das wirklich so? Nenne mir mal einen preiswerten 
Leiterplattenhersteller aus D. Die lassen doch hintenrum auch alles in 
Asien fertigen, was Lieferzeit haben darf! Damit machen sie die 
günstigen Preise mit 15 Tagen.

von Matthias W. (matt007)


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Rainer Z. schrieb:
> Du tust gerade so, als wenn Du noch nie von Einfuhrumsatzsteuer und Zoll
> gehört hast. Für Deine fehlende Bildung und Deine Naivität willst Du
> jetzt andere verantwortlich machen.

Du nöhlst rum und beleidigst statt was Substanzielles zur Sache 
beizutragen wie z.B. Gustav. Les mal was er herausgefunden hat.

von Karl B. (gustav)


Lesenswert?

Hi,
die Gesamtabgaben beinhalten nicht nur den Zollsatz als solchen, sondern
alles, was zum Kauf der Ware bezahlt wurde. Also Warenwert sprich vom 
Händler erhobener Kaufpreis. Da fehlt oft die 
Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.(Wird nachentrichtet)
Dann Transport (Schiff/Flugzeug), Anlandung und Transport vom 
Anlandungshafen per Kurier (UPS, DHL, DPD, Hermes, usw.) nochmal extra. 
Nachträgliche Postverzollung (Pauschale). Und Versicherungen.
Wo man ansetzen könnte, wäre diese Pauschale. Komischerweise habe ich 
die noch nie bezahlen müssen, da ich immer erst ein Schreiben von der 
Post zur
Beantragung der nachträglichen Verzollung erhalten habe, womit die 
Prozedur
in Gang sesetzt wurde.
Wieso jetzt direkt an der Haustüre kassiert wurde, ist eigentlich so 
garnicht mehr üblich, weil die meistenn Zusteller überhaupt keine 
Inkassobefugnis mehr haben, oder nur selten.

ciao
gustav

: Bearbeitet durch User
von mh (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> Und wenn das mit der Aussage von Gustav stimmt ist das unberechtigt.
Dann meld dich doch endlich beim Zoll und frag nach was Sache ist.

Solange du hier nicht klar und deutlich angibst, was genau im Brief vom 
Zoll steht, kann dir keiner Helfen. Was auf irgendeinem Umschlag steht 
ist ziemlich uninteressant.

von Matthias W. (matt007)


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Rainer Z. schrieb:
> Matthias W. schrieb:
>> In Deutschland ist das mittlerweile
>> billiger.
> ???

Ja. Es gibt momentan Firmen die aus Deutschland 32u4-Boards versenden 
die billiger kommen und viel rascher als solche aus China. Wie lange das 
noch so ist - keine Ahnung.

von Matthias W. (matt007)


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Karl B. schrieb:
> Wieso jetzt direkt an der Haustüre kassiert wurde, ist eigentlich so
> garnicht mehr üblich, weil die meistenn Zusteller überhaupt keine
> Inkassobefugnis mehr haben, oder nur selten.

der Mann der das kassiert hat war ganz und gar nicht glücklich darüber 
denn wir kennen uns schon länger und er hat gemeint daß die Nachbarn die 
solche Nachzahlungen leisten sollten das dann einfach zurückgehen ließen 
statt zu bezahlen.

von Stefan F. (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> sorry mir war nicht bekannt daß die Freigrenze entfallen ist oder so
> weit abgesenkt wurde.

Das wurde sogar mehrmals in der Tagesschau bekannt gegeben.

von Dr. Zoll (Gast)


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Karl B. schrieb:
> die Gesamtabgaben beinhalten nicht nur den Zollsatz als solchen, sondern
> alles, was zum Kauf der Ware bezahlt wurde. Also Warenwert sprich vom
> Händler erhobener Kaufpreis. Da fehlt oft die
> Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.(Wird nachentrichtet)
> Dann Transport (Schiff/Flugzeug), Anlandung und Transport vom
> Anlandungshafen per Kurier (UPS, DHL, DPD, Hermes, usw.) nochmal extra.

Moment: Zoll ist nur auf den Warenwert zu zahlen und nicht auf den 
Transport, weil letzterer ja nicht eingeführt wird. Das wäre mir neu. 
Ich gehe schon nicht konform mit der UST-Erhebung auf Versandkosten, 
weil die ja auch nicht eingeführt werden, sondern im Ausland anfallen. 
Allerdings muss man die erheben, weil mein Beispiel von oben zeigt, was 
die Chinesen sonst machen.

von Thomas Z. (usbman)


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Matthias W. schrieb:
> falsch !
> ich habe zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer die per "VAT Paid : IOSS.."
> auf dem Umschlag als bezahlt angegeben wurde auch Zoll bezahlt.

du willst es nicht verstehen oder? dein VAT PAID : IOSS ist eine Sache 
von der aber DHL nichts weiss, wenn das nicht korrekt deklariert wurde.
DHL hat einfach auf den deklarierten Warenwert (10$) die 
Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Streng genommen sogar zu wenig da das 
Teil ja 20$ gekostet hat. Du hast en Staat also um 1.68€ beschissen weil 
zu niedrig deklariert.

von (prx) A. K. (prx)


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Matthias W. schrieb:
> Im Gegenteil - ich hatte gehört daß durch ein
> anderes Verfahren kein Problem damit mehr passieren soll.

Stimmt an sich auch. Aber halt nur, wenn alles glatt geht, IOSS richtig 
genutzt wird, und die Begleitinformation koscher wirkt. Vielleicht hat 
aber hier der Zoll auch nicht durchgeblickt, oder der Versender hat noch 
keine Übung darin.

von Karl B. (gustav)


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Hi,
was steht in der Trackinginfo drin?
Bei mir bei meiner Sendung aus dem Nicht-EU-Land:

"...
Delivered.This shipment has been forwarded to the local DHL 
Customs-Handover Point where it will be handed over to the local Customs 
Office for clearance. The consignee will be notified by DHL- Deutsche 
Post in writing with instructions how, and where, the shipment can be 
collected. Further information: www.zoll.de.;Deutsche Post DHL..."

Und dann kam der Brief von DHL mit den Instruktionen...etc. pp.

Das mit dem Import One Stop Shop Verfahren kann nur der, der eine 
Beantragung zum Verfahren gemacht hat durchführen und muss dann seine
einbehaltenen Gelder an den Zoll abführen.

ciao
gustav

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6924480 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Andreas S. schrieb:
> Wenn Du eine halbwegs rechtssichere Auskunft haben willst, dann musst Du
> das tun. Und wenn es sogar eine rechtsverbindliche Auskunft sein soll,
> dann musst Du die (kostenpflichtige!)

Ach?
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zolltarif/verbindliche-Zolltarifauskunft/Erteilung/kosten_zolltarifauskunft.html.

> Anfrage an den Zoll richten; bei
> letzterer könntest Du Dich sogar darauf berufen, falls die Antwort eine
> Fehlauskunft enthalten sollte.

Das stimmt immerhin.

Matthias W. schrieb:
> Andreas S. schrieb:
>
>> Du betätigst Dich als Importeur
>
> nein. Das ist nicht mein Beruf !
> ich importiere nichts für andere.
> es geht hier um Eigenbedarf eines Privatmanns.

Es handelt sich gleichwihl um Einfuhr, die abgabenpflichtig sein kann.

> das Ganze wird immer lächerlicher !

Deine "Argumentation" auf jeden Fall ...

Andreas S. schrieb:
> Du betätigst Dich als Importeur, also musst Du auch die entsprechende
> Gesetzeslage kennen.

Nein, das muss er nicht: Zoll und DHL nehmen ihm die Arbeit insoweit 
bereitwillig ab. Und DHL lässt sich dafür sogar bezahlen.

Chris D. schrieb:
> Ich sehe da nur die 6€. "Irrsinns-Zusatzkosten" sehen anders aus.

Im Hinblick auf den zu erhebenden Betrag von EUR 1,68 finde ich den 
Unmut verständlich. Immerhin: die Leute sind billiger als jedes 
Inkassobüro.

Beitrag #6924486 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Matthias W. (matt007)


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(prx) A. K. schrieb:
> Stimmt an sich auch. Aber halt nur, wenn alles glatt geht, IOSS richtig
> genutzt wird, und die Begleitinformation koscher wirkt. Vielleicht hat
> aber hier der Zoll auch nicht durchgeblickt, oder der Versender hat noch
> keine Übung darin.

meines Wissens hat der Versender sehr sauber gearbeitet. Das Produkt war 
korrekt versteuert, die Steuernummer außen angegeben. Der Aufkleber für 
die Zollanmeldung war korrekt ausgefüllt und auch das Produkt korrekt 
angegeben.

der Versender verschickt viele dieser Zählrohre. Er hat also sicher da 
Erfahrung.

also bleiben als "Nicht-Durchblicker" da nur Zoll und Post.

von Matthias W. (matt007)


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Stefan ⛄ F. schrieb im Beitrag #6924486:
> Selbst Schuld.

nun bin wieder ich schuld wenn offenbar andere Fehler machen. Hätte ich 
etwas das Ding selbst vorab beim Zoll melden sollen? Mit welchen 
Versende-Daten?

so ein Schmarrn.

wenn jeder sein Mini-Packerl beim Zoll anmeldet und Mio solche 
Anmeldungen dann da vorliegen wie sollen die Leute denn da noch 
brauchbar arbeiten?

von Matthias W. (matt007)


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Stefan ⛄ F. schrieb im Beitrag #6924486:
> Bei Aliexpress hatte ich mit Steuern und Zollgebühren noch nie Probleme.
> Die regeln das offenbar zentral für ihre Händler.

ich habe einmal was über Aliexpress gemacht. Das hat geklappt. Nur sagt 
das nicht daß das jedesmal so klappen muss.

von Matthias W. (matt007)


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Percy N. schrieb:
> Deine "Argumentation" auf jeden Fall ...

findest Du. Wenn Gustav recht hat so hätte das Zählrohr gar nicht 
verzollt werden dürfen.

und wegen diesem geringen Wert der ganze Zirkus?

das ist doch lächerlich.

von Karl B. (gustav)


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Karl B. schrieb:
> Das mit dem Import One Stop Shop Verfahren

Wie gesagt...
da ist wohl eine Panne passiert...

ciao
gustav

von Matthias W. (matt007)


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Percy N. schrieb:
> Immerhin: die Leute sind billiger als jedes Inkassobüro.

wenn diese Zollgebühr nun zu unrecht erhoben wurde soll ich dann ein 
Inkassobüro einachalten um meine verlorene Zeit, den Betrag und die ggf. 
nötigen Rechtshelfer einzuklagen? wo kommen wir da hin?

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias W. schrieb im Beitrag #6924480:
> nur bin ich kein regelmäßiger Konsument dieser Schau.

Das wurde auch hier breitestens durchdekliniert.

Stefan ⛄ F. schrieb im Beitrag #6924486:
> "Ich wusste es nicht" ist in Deutschland (für normale Bürger) keine
> akzeptierte Ausrede.

Kommt darauf an, siehe

https://dejure.org/gesetze/StGB/17.html

Aber im Rahmen des Zumutbaren - und der ist recht weit! -  sollte 
derjenige schon tätig werden, im Irrtümer zu vermeiden.

Allerdings geht es hier - bisher - nicht um Strafrecht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias W. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Deine "Argumentation" auf jeden Fall ...
>
> findest Du. Wenn Gustav recht hat so hätte das Zählrohr gar nicht
> verzollt werden dürfen.

Und deshalb ist das dann keine Einfuhr? Noch so ein Spaßvogel ...

von Matthias W. (matt007)


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Karl B. schrieb:
> Wie gesagt...
> da ist wohl eine Panne passiert...

Danke Gustav !

Du kennst Dich einfach prima aus und hilfst auf dieser Basis weiter was 
auch anderen helfen kann.

Du bringst damit Sinn in diesen Forumsbeitrag statt nur wie so viele 
andere übel auf dem TO herumzuhacken - als ob der an allem schuld sei.

von Matthias W. (matt007)


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Percy N. schrieb:
> Und deshalb ist das dann keine Einfuhr?

die Einfuhr wurde doch mit der Einfuhr-Umsatzsteuer korrekt bezahlt und 
das auch korrekt ausgewiesen - lesbar für Post und Zoll.

und Zoll hätte nicht erhoben werden dürfen laut Gustav.

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias W. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Und deshalb ist das dann keine Einfuhr?
>
> die Einfuhr wurde doch mit der Einfuhr-Umsatzsteuer korrekt bezahlt und
> das auch korrekt ausgewiesen - lesbar für Post und Zoll.
> und Zoll hätte nicht erhoben werden dürfen laut Gustav.

Mag sein.

Was aber hat das mit der Lächerlichkeit der Behauptung, es handele sich 
nicht um Einfuhr, zu tun?

von Matthias W. (matt007)


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Karl B. schrieb:
> was steht in der Trackinginfo drin?

Du meinst Trackinginfo für ein Paket?
das ist ein Einschreibebrief. Von einer Trackinginfo weiß ich nichts.

von Karl B. (gustav)


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Hi,
Ebay hat eine General IOSS Nummer.

eBay acting as deemed reseller as per Art.14a of VAT Directive 
2006/112/EC has accounted for any VAT due in accordance with the local 
VAT legislation.
IOSS number: IM2760000742

Dann habe ich noch von Ebay eine Tax-Info als pdf. bekommen.
Evtl. wurde statt der IOSS Nummer des Versenders eine abweichende IOSS 
Nummer genommen.

Lohnt sich evtl. einen Case bei Ebay aufzumachen.

ciao
gustav

: Bearbeitet durch User
von Matthias W. (matt007)


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Percy N. schrieb:
> nicht um Einfuhr

oben wurde behauptet daß ich ein "Importeur" sei weil ich das per ebay 
bestellt habe.

wenn man das Ganze so sehen will dann ist jeder der online eine 
Unterhose - egal wo - bestellt ein Importeur, denn meist wird das Zeug 
aus dem Ausland sein.

laut dem Schreiben von DHL/Post kommt es nicht mal darauf an woher die 
Sendung kommt - z.B. EU - sondern woher der Inhalt stammt.

und damit wärst Du dann als Besteller Importeur?

so eine Sichtweise ist doch verrückt.

Beitrag #6924530 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Matthias W. (matt007)


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Karl B. schrieb:
> Ebay hat eine General IOSS Nummer.
> eBay acting as deemed reseller as per Art.14a of VAT Directive
> 2006/112/EC has accounted for any VAT due in accordance with the local
> VAT legislation.
> IOSS number: IM2760000742

Danke Gustav.

auf dem Umschlag steht eben genau diese IOSS number: IM2760000742.

von Udo S. (urschmitt)


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Matthias W. schrieb:
> oben wurde behauptet daß ich ein "Importeur" sei weil ich das per ebay
> bestellt habe.

Du importierst eine Ware, also bist du deren Importeur. Was du erst mal 
nicht bist ist ein gewerblicher Importeur.

Matthias W. schrieb:
> wenn man das Ganze so sehen will dann ist jeder der online eine
> Unterhose - egal wo - bestellt ein Importeur, denn meist wird das Zeug
> aus dem Ausland sein.

Nein, denn du bestellst das dann üblicherweise von einem Händler der in 
der EU sitzt, der ist der Importeur, wenn die Ware ursprünglich von 
ausserhalb der EU kommt.

Beitrag #6924541 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Rudolph R. (rudolph)


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Axel U. schrieb:
> Gut so. Wenn dann Leiterplatten aus deutscher Produktion wieder billiger
> sind als Importzeugs, dann ist die Welt wieder in Ordnung.

Die früher mal nicht gezahlte Mehrwertsteuer ist aber nicht mal 
ansatzweise der Grund warum Platinen aus China so günstig sind.
Das liegt vor allem an der massiven Automatisierung mit der bei der 
Bestellung schon einige Fehler rausgefischt werden.
Und natürlich liegt das daran das JLCPCB zum Beispiel wahrscheinlich 
mehr Platinen im Monat herstellt als alle verbliebenen deutschen 
Hersteller zusammen die wirklich noch selber fertigen.

Ich habe gerade 5 Platinen im Zulauf, 272mm x 72mm, teil-bestückt mit 
Widerständen, Kondensatoren und LEDs, zusammen 465 Bauteile in 0805 die 
ich nicht selber löten muss.
Das hat zusammen knapp über 30 Euro gekostet, inklusive Versand und 
Einfuhrumsatzsteuer.
Welcher deutsche Hersteller würde mir die 5 Platinen unbestückt unter 50 
Euro inklusive Versand und Mehrwertsteuer liefern bei dem ich nahtlos 
Online bestellen kann mit Gerber-Upload, automatischer direkter 
Verifizierung der Daten, direkt bezahlt und Online Tracking des 
Fortschritts und Versands?
Oh ja, nicht nur Einheits-grün wäre auch nett.

Für die Bestückung habe ich die Bauteile bei JLCPCB aus deren Datenbank 
ausgesucht und in eine BOM.xlsx eingetragen, die Teile wurden beim 
Upload aus der Tabelle gezogen und zum Abgleich angezeigt mit den 
jeweiligen Kosten.
Die Pick&Place Datei wurde auch direkt ausgewertet und es wurde ein Bild 
angezeigt mit dem ich die Ausrichtung der Bauteile prüfen konnte.
Welcher Deutsche Lieferant hat so einen Webshop laufen?

Wenn ich das nächste Mal in der Firma bei unserem EMS bestelle dann wird 
das zum einen teurer, ok, nicht mein Problem, aber es wird auch 
aufwendiger und ich werde mindestens 1 Woche auf ein Angebot warten 
müssen.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Rudolph R. schrieb:
> Das liegt vor allem an der massiven Automatisierung mit der bei der
> Bestellung schon einige Fehler rausgefischt werden.

Umweltvorschriften und deren Beachtung?

von Karl B. (gustav)


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Matthias W. schrieb:
> auf dem Umschlag steht eben genau diese IOSS number: IM2760000742.

Hi,
hast Du sowas von Eba_y bekommen?
(Details rausgelöscht)
Oben ist noch 'ne andere IOSS Nummer. (4 Rest weggelöscht)
Vielleicht haben die das verwechselt.

ciao
gustav

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias W. schrieb:
> und damit wärst Du dann als Besteller Importeur?
>
Du bist schon dann Importeur, wenn Du bei der Rückkehr aus dem 
Auslandsurlaub eine Handvoll Muschelschalen vom Strand als Andenken 
mitbringst.

> so eine Sichtweise ist doch verrückt.

Ja, diese Welt ist voller Verrückter, zumindest für alle die geistig 
Gesunden, die alles für verrückt halten, was sie mangels geistiger 
Beweglichkeit nicht verstehen.

von Karl B. (gustav)


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Udo S. schrieb:
> Du importierst eine Ware, also bist du deren Importeur.

Hi,
der Begriff wäre vielleicht richtiger "Inverkehrbringer der Ware, aus 
einem Nicht-EU-Land stammend, zum zollrechtlich freien Verkehr".
Wobei zwischen EU und "EU-assoziiert" etc. pp. noch unterschieden werden 
müsste.
SCNR: Es werden hier keine Warenverkehrsbescheinigungen und keine 
IHK-Ursprungszeugnisse, bzw. Einzelverhandlungen von Prokuristen in 
kyrillischen Buchstaben noch verlangt. Insofern noch relativ easy.

ciao
gustav

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Karl B. schrieb:
> der Begriff wäre vielleicht richtiger "Inverkehrbringer der Ware, aus
> einem Nicht-EU-Land stammend, zum zollrechtlich freien Verkehr".

Als Endverbraucher ist man m.E. kein Inverkehrbringer.
Ausser vielleicht bei Fahrzeugen. ;-)

Beitrag #6924597 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6924605 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Matthias W. (matt007)


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Udo S. schrieb:
> Nein, denn du bestellst das dann üblicherweise von einem Händler der in
> der EU sitzt, der ist der Importeur, wenn die Ware ursprünglich von
> ausserhalb der EU kommt.

so einfach scheint das nicht. Niederlande, Belgien ist EU. Händler von 
dort sind in der EU. Und doch schreibt die Post dazu:

"der Prüfung auf Einfuhrfähigkeit unterliegen Sendungsinhalte aus 
Drittländer (unter Umständen auch Länder aus der europäischen Zollunion 
wie Niederlande, Belgien etc. die Drittlandware enthalten)"

d.h. Ware aus Belgien kann ggf. geöffnet und geprüft werden. Und was 
dann? "Prüfung auf Einfuhrfähigkeit" - was heißt das dann im Einzelfall 
für den Endkunden wenn vom Händler Drittlandware verpackt wurde?

von (prx) A. K. (prx)


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Matthias W. schrieb:
> d.h. Ware aus Belgien kann ggf. geöffnet und geprüft werden. Und was
> dann? "Prüfung auf Einfuhrfähigkeit" - was heißt das dann im Einzelfall
> für den Endkunden wenn vom Händler Drittlandware verpackt wurde?

Das heisst, dass du auch dann nicht sicher vor dem Kadi bist, wenn du 
deinen Stoff aus den Niederlanden beziehst. Die dürfen trotzdem 
reingucken.

Beitrag #6924619 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Matthias W. (matt007)


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(prx) A. K. schrieb:
> Das heisst, dass du auch dann nicht sicher vor dem Kadi bist, wenn du
> deinen Stoff aus den Niederlanden beziehst.

sieht so aus. Nur welches Recht hast Du dann noch das zu bekommen was Du 
bestellt und bezahlt hast? Was bedeutet das für Deine Grundrechte?

von (prx) A. K. (prx)


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Matthias W. schrieb:
> Was bedeutet das für Deine Grundrechte?

Das bedeutet, dass du bislang kein Grundrecht auf Haschkonsum hast.

von Gerald B. (gerald_b)


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Matthias W. schrieb:
> die Irrsinns-Zusatzkosten stehen in keinem akzeptablen Verhältnis zum
> Warenwert. Wo soll das Ganze noch enden?

Hast du keinen Frisör, dem du das erzählen kannst?

Die ganze DHL Zollgeschichte hat einen Bart, der auf keine Kabeltrommel 
mehr passt. Entweder man braucht das Ganze und schluckt die Kröte, oder 
man lässt es halt sein.

von (prx) A. K. (prx)


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(prx) A. K. schrieb:
> Grundrecht auf Haschkonsum

... oder zumindest Besitz etc.

von Matthias W. (matt007)


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Rudolph R. schrieb:
> Ich habe gerade 5 Platinen im Zulauf, 272mm x 72mm, teil-bestückt mit
> Widerständen, Kondensatoren und LEDs, zusammen 465 Bauteile in 0805 die
> ich nicht selber löten muss.
> Das hat zusammen knapp über 30 Euro gekostet, inklusive Versand und
> Einfuhrumsatzsteuer.

Danke Rudolf für das Beispiel. In der Tat sind da die Chinesen einfach 
unschlagbar. Keine Ahnung wie viel Subvention da eine Rolle spielt und 
wie viel der Wille einfach mit solchen Angeboten den Markt hier 
aufzureiben.

denn eines ist klar - wenn die Konkurrenz mal platt ist kann man die 
Preise dann wohl auch wieder anheben. Nur wird dann nicht so leicht 
wieder Konkurrenz entstehen können wenn die Rahmenbedingungen dazu nicht 
günstig sind.

Beitrag #6924639 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Matthias W. (matt007)


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Gerald B. schrieb:
> Entweder man braucht das Ganze und schluckt die Kröte

geschluckt habe ich sie ja. Nur hat sie eben nicht geschmeckt. Und dank 
Gustav habe ich viel gelernt was ich vorher so nicht wusste aber doch 
vermutete.

von Matthias W. (matt007)


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(prx) A. K. schrieb:
> Das bedeutet, dass du bislang kein Grundrecht auf Haschkonsum hast.

soll Cannabis nicht legalisiert werden?

von (prx) A. K. (prx)


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Deshalb schrieb ich "bislang".

von Matthias W. (matt007)


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Karl B. schrieb:
> hast Du sowas von Eba_y bekommen?
> (Details rausgelöscht)

nein Gustav. Sowas habe ich nicht bekommen. Es kam eine mail "Ihre 
Bestellung wurde bestätigt. Einzelheiten zum Kauf aufrufen"

und unten
"Gesamtbetrag
Preis
Versand
Sales Tax
Steuerangaben: MwSt gezahlt IOSS ID: IM2760000742"

von Matthias W. (matt007)


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(prx) A. K. schrieb:
> Deshalb schrieb ich "bislang".

das kommt schon noch. Steht sicher auf einer Agenda.

von Stefan F. (Gast)


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Matthias W. schrieb:
>> Selbst Schuld.
> nun bin wieder ich schuld wenn offenbar andere Fehler machen.

Bringe meinen Satz bitte nicht in einen falschen Zusammenhang.

Ich habe gesagt, dass du selbst Schuld bist, wenn du die Medien des 
Staates nicht benutzt und deswegen über aktuelle Gesetzesänderungen 
nicht bescheid weißt.

Die Fehler bei der Abwicklung beim Versand habe mit meiner Aussage 
nichts zu tun. Auf jeden Fall ist dein Fall keine Abzocke sondern 
vermutlich ein Fehler. Sei froh, dass du nicht zur Klärung zum Zollamt 
fahren musstest. Für die meisten Leute wäre das teurer, als die 6 Euro.

> ich habe einmal was über Aliexpress gemacht. Das hat geklappt.
> Nur sagt das nicht daß das jedesmal so klappen muss.

Und dein hier diskutierter Fall sagt nicht, dass es jedes mal so laufen 
wird. Reklamiere den Fall bei DHL oder halte dich zurück mit solchen 
Anschuldigungen wie "Abzocke".

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias W. schrieb im Beitrag #6924619:
> Bei Einheitsmeinungen die der Staat vorgibt über Faktenchecker oder
> Correctiv ist das ja nun sehr einfach die wirkliche Faktenlage zu
> checken.
Noch zuverlässiger geht das im Bundesgesetzblatt. Wem das zu anstrengend 
ist, der benutzt dejure.org oder google. Wenn bei google auf Seiten 
eines Ministeriums verlinkt wird, ist man der Wahrheit in Rechtsfragen 
meust recht nahe; Haufe.de tut's auch. Seiten einzelner Anwaltskanzleien 
sind mitunter nicht so ergiebig und zuverlässug, wie der Leser sich es 
wünschen würde.

> andere Meinungen braucht es da gar nicht mehr, die sind nur störend.

Selbstverständlich darfst Du der Meinung sein, Du seist kein Importeur 
und führtest nichts ein, wenn Du due gesamte "Nichteinfuhr" selbst 
konsumieren möchtest. Du darfst diese Meinung auch überall herumerzählen 
und Dich dadurch zum Narren machen. Das wird allerdings weder Zollbeamte 
noch Finanzrichter beeindrucken.

von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Das bedeutet, dass du bislang kein Grundrecht auf Haschkonsum hast.

Doch, das schon. Er darf das Dope dabei aber nicht besitzen.

Wir wollen es ja niemandem zu einfach machen!

von Matthias W. (matt007)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Reklamiere den Fall bei DHL oder halte dich zurück mit solchen
> Anschuldigungen wie "Abzocke".

es ist und bleibt Abzocke wenn gefordert wird was nicht zu fordern ist. 
Der Fall wurde reklamiert bei DHL und Post. Bisher sieht es nicht so aus 
als ob die Lust hätten etwas zurückzuüberweisen.

ob und was erstattet werden wird werden wir sehen. Das was Gustav hier 
zur Klärung dankenswerterweise getan habe ich bisher bei Post/DHL nicht 
erlebt.

zudem wird eine normale Paketgebühr von DHL mit USt-Satz 0% auf der 
Rechnung ausgewiesen. Also ist keine drauf. Wenn dann beim Versand auf 
die Paketgebühr aufgrund Einfuhrumsatzsteuer auch auf diese 19% erhoben 
wird statt 0% so wird das nicht als gerecht empfunden. Es ist in meinen 
Augen eine weitere Abzocke dann eben. Du kannst das ja gern anders 
sehen.

wie ich das empfinde ist jedoch meine Sache.

von Matthias W. (matt007)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Auf jeden Fall ist dein Fall vermutlich ein Fehler.

es sieht so aus. Dank Gustav wissen wir das nun. Ich werde versuchen das 
mit dem Zoll zu klären auch wenn der Aufwand viel mehr kostet als das 
einbringt.

> Sei froh, dass du nicht zur Klärung zum Zollamt
> fahren musstest. Für die meisten Leute wäre das teurer, als die 6 Euro.

ja. Da hast Du sicher recht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias W. schrieb:
> wie ich das empfinde ist jedoch meine Sache.

Aber sicher; das hatte ich schon vor einer Stunde geschrieben.

Gestattest Du großzügiger Weise, das ich das deutlich anders sehe? Oder 
erklärst Du mich dann wieder für verrückt?

: Bearbeitet durch User
von Andrea B. (stromteam)


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Melde dich bei DHL zur Selbstverzollung an um in der Zukunft die 6€ zu 
sparen, Du musst dann nur selbst zu Zollamt.

von Matthias W. (matt007)


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Percy N. schrieb:
> Gestattest Du großzügiger Weise, das ich das deutlich anders sehe?

sehe es wie Du willst Percy. Das kann und will ich Dir nicht verbieten. 
Es ist Dein gutes Recht.

Gustav hat das Nötige gesagt was ich dazu wissen wollte um mir mein Bild 
zu machen. Dafür bedanke ich mich bei ihm. Jeder hat nun die Wahl den 
Vorgang so zu bewerten wie er das möchte.

Als Fakt sehe ich nach dem Gesagten von Gustav an daß der an der 
Haustüre geforderte Betrag nicht berechtigt gewesen ist und ein 
unverhältnismäßig großer Aufwand nötig ist das zu korrigieren.

Wir können den Fall ja nun an die "Faktenchecker" übergeben und schauen 
was für eine Wahrheit die dann finden werden.

von Matthias W. (matt007)


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Percy N. schrieb:
> Oder erklärst Du mich dann wieder für verrückt?

warum sollte ich das tun? Verrückt definiert jeder anders, je nach 
Sichtweise.

Andreas B. schrieb:
> Du musst dann nur selbst zu Zollamt.

das macht keinen Sinn. Du weißt das !

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias W. schrieb:
> Als Fakt sehe ich nach dem Gesagten von Gustav an daß der an der
> Haustüre geforderte Betrag nicht berechtigt gewesen ist und ein
> unverhältnismäßig großer Aufwand nötig ist das zu korrigieren.

Das mag zutreffen. Beides

Aber in Deinen Äußerungen könntest Du Dich vielleicht etwas mäßigen: 
Vokabeln wie "Abzocke", "läxherlich" oder "verrückt" sind mitunterxwenig 
geeignet, einen kooperativen Gedankenaustausch zu fördern.

Aber Du bist vermutlich alt genug, um zu wissen, wie Du auf 
Verhandlungspartner zuzugehen hast, damit Du bekommst, was Du möchtest.

von Matthias W. (matt007)


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Percy N. schrieb:
> Du seist kein Importeur
> und führtest nichts ein, wenn Du due gesamte "Nichteinfuhr" selbst
> konsumieren möchtest.

ja. Dieses Zählrohr möchte ich selbst "konsumieren" und nicht zum halben 
Preis weiterverkaufen. Das würde keinen Sinn machen.

von Stefan F. (Gast)


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Matthias W. schrieb:
>> Du musst dann nur selbst zu Zollamt.
> das macht keinen Sinn. Du weißt das !

Wenn das Zollamt dich sehen will, dann wirst du da hin fahren. Oder 
deine Ware wird vernichtet.

von Matthias W. (matt007)


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Percy N. schrieb:
> einen kooperativen Gedankenaustausch zu fördern

Du hast schon recht. Wo ich den Eindruck hatte dass es bei den Beiträgen 
um einen kooperativen Gedankenaustausch ging da habe ich dies auch 
gefördert. Schau Dir die Beiträge an von Gustav und wie ich diese 
beantwortet habe.

Leider gab es ziemlich viele Beiträge wo ich nicht den Eindruck hatte 
daß es um einen kooperativen Gedankenaustausch ging. Da war ich dann so 
frei das auch zu spiegeln.

Letztlich soll so ein Thread auch anderen nützen. Insofern bedanke ich 
mich bei all denjenigen die dazu etwas Wichtiges beigetragen haben wie 
Gustav und andere.

und Dank an Dich Percy daß Du das Thema "kooperativen Gedankenaustausch 
fördern" ansprichst. Eben darum sollte es gehen in einem Forum.

von Matthias W. (matt007)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Wenn das Zollamt dich sehen will, dann wirst du da hin fahren. Oder
> deine Ware wird vernichtet.

nicht unbedingt. Vor Jahren klärte ich einen Fall per mail und Telefon.

von Stefan F. (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> Vor Jahren klärte ich einen Fall per mail und Telefon.

Da wollten sie dich also nicht sehen. Das ist kein Widerspruch zu meiner 
Aussage.

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias W. schrieb:
> und Dank an Dich Percy daß Du das Thema "kooperativen Gedankenaustausch
> fördern" ansprichst. Eben darum sollte es gehen in einem Forum.

Gut erkannt. Jetzt sollze nur noch die Diktion im Detail nachjustiert 
werden, und Du bist auf dem richtigen Weg.

Hierzu wird allerdings voraussichtlich auch eine sachliche Neubewertung 
erforderlich sein, denn der semantische Abstand zwischen "Indebitum" 
einerseits und "Abzocke" (oder Nepp, Wucher, Betrug ...) andererseits 
ist beträchtlich.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Matthias W. schrieb:
> zudem wird eine normale Paketgebühr von DHL mit USt-Satz 0% auf der
> Rechnung ausgewiesen. Also ist keine drauf.

Wenn ein Verkäufer in Deutschland jemandem etwas versendet, kauft er bei 
z.B. DHL den Transport als Leistung ein. Diese Leistung ist dann Teil 
der Gesamtrechnung, die er dem Kunden in Rechnung stellt. Und egal was 
der Verkäufer an das Transportunternehmen an USt zahlen muss: Die 
Rechnung an den Kunden enthält die MWSt auf den Gesamtbetrag - inklusive 
Transportkosten.

Für den Kunden sind das also in jedem Fall 19% MWSt auch auf die 
Transportkosten, unabhängig davon wie du das nennst oder ob du das als 
gerecht empfindest.

: Bearbeitet durch User
von Matthias W. (matt007)


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Percy N. schrieb:
> die Diktion im Detail nachjustiert

ach weißt Du Percy, ich denke wir verstehen uns schon.

von Matthias W. (matt007)


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(prx) A. K. schrieb:
> Für den Kunden sind das also in jedem Fall 19% MWSt

das ist aus meiner Sicht nicht korrekt. Wenn keine Steuer drauf ist auf 
Briefmarken oder Paketversand so ist auch keine Steuer da noch weiter zu 
erheben. So sehe ich das wenigstens.

Vor Jahren stellte ich eine Rechnung aus und berechnete auch die 
Versandkosten. Ich wollte dabei nicht noch 19% auf diese berechnen und 
überlegte wie ich das auf dieser Rechnung machen konnte.

von Stefan M. (interrupt)


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"3 verfügbar, 9 verkauft" ?   ;-)
Gib es eigentlich einen Beispiel-Schaltplan für den Betrieb von so einem 
Teil ?

: Bearbeitet durch User
von Stefan F. (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> das ist aus meiner Sicht nicht korrekt

Nur entscheidest du das nicht. Versand wird mit 19% besteuert, egal ob 
du das willst oder nicht.

https://www.protectedshops.de/infothek/fragen-und-antworten/welche-umsatzsteuer-faellt-auf-versandkosten-an

von Matthias W. (matt007)


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Der freundliche Verkäufer aus der Ukraine schrieb mir dies:
"we thank you for your message!
Both pictures clearly indicate that VAT has already been paid on this 
parcel!
In this case, the tax is paid at the time of the transaction. Thus, eBay 
collects tax from you at the moment of purchase, and if your purchase is 
less than 150 euros, then you just have to receive the parcel without 
any duties and payments.
This is evidenced by the presence of a line with the tax number of the 
eBay site in the screenshot of your order and on the shipping label (VAT 
Paid: IOSS - IM2760000742).
If the customs officers manipulate this data, then they may require you 
to pay this tax again.
But you must know your rights and therefore you must indicate to the 
customs officer such a repeated payment is a violation of customs 
legislation and that the customs officer should not require you to pay 
taxes (since you have already paid tax when making a purchase).
Therefore, since your purchase is worth less than 150 euro, you should 
simply receive your parcel without paying any additional fees or charges 
at customs!
If it happened so that you have already paid tax at customs, then you 
can safely enter this amount in your annual tax return (since this is 
double taxation) and at the end of the year the state must compensate 
you for this amount of payments (since this is double taxation and this 
is incorrect ).
I hope that I have explained everything to you."


hier nochmal der aus meiner Sicht wichtige Satz:

"you must know your rights and therefore you must indicate to the 
customs officer such a repeated payment is a violation of customs 
legislation and that the customs officer should not require you to pay 
taxes"

"a violation of customs legislation"

ist das klar verstanden was er da sagt?

von Matthias W. (matt007)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Versand wird mit 19% besteuert, egal ob
> du das willst oder nicht.

das mag ja so sein.

das sehe ich als Sauerei weil ich Waren kaufe und keinen Versand. Ein 
Versand ist für mich weder Produkt noch Mehrwert.

Nicht mal die Post will von mir Steuer auf den Versand oder auf die 
Briefmarken. Auch nicht wenn ich mir Briefmarken von denen per Post 
schicken lasse.

auch das kann natürlich jeder sehen wie er mag !

von (prx) A. K. (prx)


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Matthias W. schrieb:
> das ist aus meiner Sicht nicht korrekt. Wenn keine Steuer drauf ist auf
> Briefmarken oder Paketversand so ist auch keine Steuer da noch weiter zu
> erheben. So sehe ich das wenigstens.

Der Begriff Mehrwertsteuer leitet sich davon ab, dass diese Steuer auf 
die Differenz dessen erhoben wird, was der Verkäufer einkauft und was er 
verkauft, netto gerechnet. Die Wertschöpfung aka Mehrwert. Da der 
Transport in diese Differenz eingeht ist die Steuer Teil davon. Was der 
Verkäufer dabei an Vorsteuer zahlt, ist für die Rechnung an den Kunden 
unerheblich.

Wenn du das als nicht korrekt betrachtest, hast du nicht DHL als Gegner, 
sondern das Recht.

von Stefan F. (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> ist das klar verstanden was er da sagt?

Ja, er sagt dass da ein Fehler passiert ist. So weit waren wir schon.

Wenn du das bei DHL ordentlich reklamierst (ohne Vorwürfe wie "Abzocke" 
und selbst erfundene Steuersätze), dann stehen die Chancen gut, dass sie 
dir die Gebühren zurück zahlen.

von (prx) A. K. (prx)


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Matthias W. schrieb:
> das sehe ich als Sauerei weil ich Waren kaufe und keinen Versand

Womit wir wieder bei der schon früher vorgeschlagenen Reise zum 
Verkäufer sind. Wenn du den Versand nicht kaufen willst, musst die Ware 
eben abholen. Wenn du das als unpraktisch empfindest, musst du auch den 
Versand kaufen.

: Bearbeitet durch User
von Stefan F. (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> Nicht mal die Post will von mir Steuer auf den Versand oder auf die
> Briefmarken.

"Zum 1. Januar 2021 werden wir die im Konjunkturpaket der 
Bundesregierung beschlossene und vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 
befristete Senkung der Mehrwertsteuer wie geplant aufheben. "

https://www.deutschepost.de/de/m/aenderungen-mwst.html

von (prx) A. K. (prx)


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Matthias W. schrieb:
> ist das klar verstanden was er da sagt?

Yep. Er sagt, dass Du die gesamte gezahlte Steuer in deiner 
Umsatzsteuererklärung angeben und so wieder zurück holen kannst. ;-)

: Bearbeitet durch User
von Matthias W. (matt007)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020
> befristete Senkung der Mehrwertsteuer

auf welchen Leistungen ist dann diese Steuer drauf?
und falls wenn Steuer drauf ist - wieso wird diese dann nochmal 
besteuert?
Doppelbesteuerung oder was?

von (prx) A. K. (prx)


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(prx) A. K. schrieb:
> Da der Transport in diese Differenz eingeht ist die Steuer Teil davon.

Falsch formuliert. Besser: Da der Transport in diese Differenz eingeht, 
ist er Teil des Mehrwerts.

von Matthias W. (matt007)


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(prx) A. K. schrieb:
> dass Du die gesamte gezahlte Steuer in deiner
> Umsatzsteuererklärung angeben und so wieder zurück holen kannst

ja. Die 6€ sind trotzdem weg.

von Stefan F. (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> auf welchen Leistungen ist dann diese Steuer drauf?

Plonk.

Denke nach! Natürlich auf dem Versand.

> und falls wenn Steuer drauf ist - wieso wird diese dann nochmal
> besteuert?

Weil das (wahrscheinlich) ein einmaliger Irrtum wahr. Es wird nicht 
generell doppelt besteuert. Meine Kids bestellen jede Woche etwas aus 
China, da ist das noch nie passiert!

von Matthias W. (matt007)


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(prx) A. K. schrieb:
> Wenn du den Versand nicht kaufen willst

der Versand ist aus meiner Sicht kein Produkt das versteuert werden 
sollte.

von Oliver S. (oliverso)


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Matthias W. schrieb:
> Stefan ⛄ F. schrieb:
>> Versand wird mit 19% besteuert, egal ob
>> du das willst oder nicht.
>
> das mag ja so sein.
>
> das sehe ich als Sauerei weil ich Waren kaufe und keinen Versand. Ein
> Versand ist für mich weder Produkt noch Mehrwert.

Wir haben Meinungsfreiheit. Das bedeutet, daß du straffrei eine eigene 
Meinung haben darfst. Es bedeutet allerdings nicht, daß die irgend 
jemand interessieren muß.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Stefan F. (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> der Versand ist aus meiner Sicht kein Produkt das versteuert werden
> sollte.

Da sind wir wieder bei deiner Phantasie. Du bestimmst das nicht!

Werde Politiker und bemühe dich dann auf dem demokratisch geregelten Weg 
um eine Änderung.

von Matthias W. (matt007)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Denke nach! Natürlich auf dem Versand.

dann ist das eben doch doppelt besteuert. Einmal über die Steuer die auf 
dem Versand ist und einmal dann über die Einfuhrumsatzsteuer. Und das 
Ganze wird bezahlt mit versteuertem Geld.

Beitrag #6924824 wurde von einem Moderator gelöscht.
von (prx) A. K. (prx)


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Matthias W. schrieb:
> auf welchen Leistungen ist dann diese Steuer drauf?

Um an die Deutsche Post irgendeine MWSt zu zahlen, musst du selbst ein 
Geschäft mit der Deutschen Post abschliessen. Das betrifft dich 
beispielsweise, wenn du das fertige Gerät mit dem Zählrohr zur 
Postfiliale bringst und deiner Schwester sendest.

Das betrifft dich jedoch nicht, wenn ein Zwischenhändler beteiligt ist. 
Denn dann ist dieser Zwischenhändler derjenige, der mit der Deutschen 
Post zu tun hat. Nicht du.

> und falls wenn Steuer drauf ist - wieso wird diese dann nochmal
> besteuert?

Der Mehrwert wird steuerlich netto gerechnet. Die Vorsteuer des 
Versenders wird also nicht erneut versteuert.

von Matthias W. (matt007)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Da sind wir wieder bei deiner Phantasie. Du bestimmst das nicht!

das hat nichts mit Phantasie zu tun sondern mit einem Gefühl was hier 
angebracht und gerecht wäre und was eben nicht recht ist.

wenn empfundenes Unrecht auch noch so lange praktiziert wird so wird es 
nicht besser dadurch.

nur wenn viele Leute das so nicht wollen wird sich etwas ändern. Sonst 
bleibt alles so wie es eben ist.

wie sagte Herr Juncker: "wir beschließen etwas und schauen dann was 
passiert. Wenn es dann keinen Aufschrei gibt . . ."

Beitrag #6924832 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6924833 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6924838 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Matthias W. (matt007)


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(prx) A. K. schrieb:
> Denn dann ist dieser Zwischenhändler derjenige, der mit der Deutschen
> Post zu tun hat.

und dieser Zwischenhändler zahlt doch wohl dieselben 5.99 als Beispiel 
für ein Paket? Oder nicht? Und es wird ihm dann die MwSt. ausgewiesen - 
oder nicht? Und er setzt mir dann diese 5.99 auf die Rechnung, bevor er 
dann 19% addiert? Oder nicht? Also nun doppelt oder nicht?

Beitrag #6924841 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6924846 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Stefan F. (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> Oder nicht?

Tut er nicht, denn er kann die Mehwertsteuer wieder absetzen.

von (prx) A. K. (prx)


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Matthias W. schrieb:
> wenn empfundenes Unrecht auch noch so lange praktiziert wird so wird es
> nicht besser dadurch.

Mancher empfindet jedwede Steuer als Unrecht.

> wie sagte Herr Juncker: "wir beschließen etwas und schauen dann was
> passiert. Wenn es dann keinen Aufschrei gibt . . ."

Einen Abriss zur Geschichte dieses international sehr gebräuchlichen 
Verfahrens zur Steuereintreibung findest du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrwertsteuer#Geschichte

Stefan ⛄ F. schrieb:
> Werde Politiker und bemühe dich dann auf dem demokratisch geregelten Weg
> um eine Änderung.

Ich fürchte, es wird nicht reichen, in die deutsche Politik zu gehen. 
Unterhalb Weltdiktator wird er in dieser Frage vermutlich nichts mehr 
reissen können. ;-)

von (prx) A. K. (prx)


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Matthias W. schrieb:
> und dieser Zwischenhändler zahlt doch wohl dieselben 5.99 als Beispiel
> für ein Paket? Oder nicht? Und es wird ihm dann die MwSt. ausgewiesen -
> oder nicht? Und er setzt mir dann diese 5.99 auf die Rechnung, bevor er
> dann 19% addiert? Oder nicht? Also nun doppelt oder nicht?

Der Verkäufer zahlt an ein Transporterunternehmen beispielsweise 5,99€, 
auf dessen Rechnung aufgeschlüsselt in X€ netto und Y€ MWSt. Die Y€ MWSt 
gehen lediglich als gezahlte Vorsteuer in seine Umsatzsteuererklärung 
ein. Die X€ netto landen auf der Rechnung an dich, zzgl 19% MWSt. Es 
findet also keine Doppelbesteuerung statt.

Wenn dem Verkäufer keine MWSt in Rechnung gestellt wird, weil der Satz 
0% ist, dann hat er auch keine gezahlt. Es findet also keine 
Doppelbesteuerung statt.

Beitrag #6924854 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6924858 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Matthias W. (matt007)


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(prx) A. K. schrieb:
> wird er in dieser Frage vermutlich nichts mehr
> reissen können. ;-)

ich alleine sowieso nicht. Wie soll das gehen?

von Matthias W. (matt007)


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(prx) A. K. schrieb:
> Einen Abriss zur Geschichte dieses international sehr gebräuchlichen
> Verfahrens zur Steuereintreibung

Danke für den Hinweis.

von Matthias W. (matt007)


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(prx) A. K. schrieb:
> Mancher empfindet jedwede Steuer als Unrecht.

ja. Ich aber nicht.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Matthias W. schrieb:
> das sehe ich als Sauerei weil ich Waren kaufe und keinen Versand. Ein
> Versand ist für mich weder Produkt noch Mehrwert.

Der Versand ist eine Dienstleistung, ähnlich wie das Haareschneiden beim 
Friseur. Also fallen dafür die entsprechenden Steuersätze an.

> Nicht mal die Post will von mir Steuer auf den Versand oder auf die
> Briefmarken. Auch nicht wenn ich mir Briefmarken von denen per Post
> schicken lasse.

Das hängt/hing mit dem Sonderstatus für den Transport von Postsendungen 
durch die Deutsche Post zusammen. Auch DHL besitzt in Deutschland bzw. 
der EU solch einen Sonderstatus. Das bedeutet aber nicht, dass für 
eine in einem Nicht-EU-Drittstaat beauftragte Leistung das deutsche 
Steuerrecht anzuwenden ist.

> auch das kann natürlich jeder sehen wie er mag !

Maßgeblich ist aber nicht die gefühlte Wahrheit, sondern die jeweilige 
Rechtslage.

von (prx) A. K. (prx)


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Matthias W. schrieb:
> ich alleine sowieso nicht. Wie soll das gehen?

Wie das ginge, konnte man dieser Tage im Fernsehen bewundern. Der 
Versuch scheiterte allerdings wie üblich an James Bond. ;-)

Ansonsten empfehle ich das Gelassenheitsgebet:
1
Gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
2
den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
3
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

: Bearbeitet durch User
von Matthias W. (matt007)


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(prx) A. K. schrieb:
> den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
> und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Danke. Der Satz ist mir bekannt. Nur vergessen hatte ich ihn.

Also hoffe ich auf genügend Mut und Geschick Dinge zu ändern die wichtig 
wären und dazu auch die nötigen Helfer zur richtigen Zeit zu finden.

von Ralf X. (ralf0815)


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Andreas S. schrieb:
> Matthias W. schrieb:
>> Nicht mal die Post will von mir Steuer auf den Versand oder auf die
>> Briefmarken. Auch nicht wenn ich mir Briefmarken von denen per Post
>> schicken lasse.
>
> Das hängt/hing mit dem Sonderstatus für den Transport von Postsendungen
> durch die Deutsche Post zusammen. Auch DHL besitzt in Deutschland bzw.
> der EU solch einen Sonderstatus. Das bedeutet aber nicht, dass für
> eine in einem Nicht-EU-Drittstaat beauftragte Leistung das deutsche
> Steuerrecht anzuwenden ist.

Das hat nicht einmal etwas damit zu tun, ob es sich um ein 
Nicht-EU-Drittland handelt.
Auch ein deutscher und inländischer Händler, der einem inländischem 
Käufer VSK oder sogar aufgeschlüsselt nur Porto berechnet, muss dem 
Käufer dabei auch die aktuelle MwSt berechnen, auch wenn der Händler die 
"Briefmarke" der Deutschen Post mehrwertsteuerbefreit bezogen hat.
Aber gerade auch hier findet eben keine Doppelbesteuerung statt, die auf 
anderen Gebieten (berechtigt) absolut üblich ist.

von Ozvald K. (Firma: Privat) (ozvaldk)


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Dieser Thread artet sich leider aus wie viele andere Diskussionen hier 
im Forum. Versuche zurück zum Ursprung:
Matthias W. hat sich beschwert, dass obwohl die Mehrwertsteuer schon bei 
der Bezahlung erhoben wurde, es wurde im diese Summe + 
Bearbeitungsgebühren noch einmal in Rechnung gestellt.
Ich verstehe sein Ärger weil es mir auch schon passiert ist. Es ist zwar 
schön, dass nach dem Motto "Gerechtigkeit vom 1. Cent" Steuer auf die, 
außerhalb von EU bestellte Ware erhoben wird, aber das ist gerecht nur 
wenn es auch funktioniert. Wenn es aber nicht so läuft, dann hat man nur 
Ärger.

Ich habe seit 01.07.2021  4 mal bestellt von Aliexpress, davon wollten 
sie 3 mal die Mwst + "Bearbeitungsgebühren" zusätzlich kassieren, nur 1 
mal ist gut gelaufen. So kann ich nicht vom Einzelfall sprechen. Da sich 
der Wert der Bestellungen im 1-stelligen Euro Bereich bewegt hat, ein 
zusätzlicher Aufschlag von Einfuhrumsatzsteuer + Bearbeitungsgebühr tut 
schon Weh.

Wo wird die IOSS Nummer angegeben? Ist das am Label der Verpackung im 
Klartext zu sehen? Ich habe auf keiner Verpackung so was gesehen, nicht 
einmal auf der Packung die "normal" angekommen ist, ohne zusätzlichen 
Gebühren.

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias W. schrieb:
> (prx) A. K. schrieb:
>
>> Mancher empfindet jedwede Steuer als Unrecht.
>
> ja. Ich aber nicht.

Darauf zu kommen ist nach Deinen obigen Äußerungen nicht ganz 
selbstverständlich. Zumindest scheinst Du es Deinem Belieben virbehalten 
zu wollen, worauf Du Steuern zahlen möchtest und worauf nicht.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Andreas S. schrieb:
> Maßgeblich ist aber nicht die gefühlte Wahrheit, sondern die jeweilige
> Rechtslage.

Definitiv! Aber manche werden das wohl nie verstehen (wollen)...

JEDOCH: Unabhängig von den sonstigen verqueren Ansichten des TO ist es 
hier doch ziemlich offensichtlich das es hier ein Problem/Fehler gegeben 
hat.

Er hat die EUSt bereits über Ebay gezahlt. Die Abfuhr des Steuerbetrages 
sowie die Anmeldung sollte über das Ebay System passieren.
In der Folge hätte die Lieferung dank des IOSS Systems ohne weitere 
Bearbeitung durch DHL und damit ohne (nochmalige) Erhebung von EUSt 
sowie den 6 Euro Bearbeitungsgebühren frei Haus zugestellt werden 
müssen.

Die Post hat jedoch die Sendung noch einmal bearbeitet und daraufhin die 
19% EUSt auf die genannten 10 USD Warenwert für den Zoll eingezogen und 
dafür dann ihre Aufwandspauschale berechnet.
DAS HÄTTE NICHT PASSIEREN DÜRFEN!

Die Frage ist nun warum dieser FEHLER passiert ist.
Wer hat es verbockt? In Frage kommen da entweder DHL ODER der Absender.
Zum einen ist es möglich das der Absender wichtige Angaben auf den 
Dokumenten vergessen oder falsch angebracht hat. Dann ist die 
Einfuhranmeldung nicht zuzuordnen und DHL hat völlig korrekt gehandelt.
(Möglicherweise liegt das Problem auch darin das die Wertangabe auf dem 
Versandstück (10USD) und in der EInfuhranmeldung (~20 EUro) nicht 
übereinstimmen und das Versandstück damit nicht zur Einfuhranmeldung 
passt
-> Einfuhranmeldung passt nicht -> Versandstück MUSS wie eines ohne 
Einfuhranmeldung behandelt werden.
Auch in diesem Fall hätte DHL völlig korrekt gehandelt.
Das Problem läge dann beim Versender und der TO muss das mit diesem 
klären. GGF. unter miteinbeziehung von Ebay... (Möglichwerweise könnte 
man die doppelt gezahlte Steuer zurückbekommen. Aber die 
Bearbeitungspauschale sicher nicht, denn der FEhler wäre ja nicht bei 
DHL gewesen und die haben ja eine LEistung erbracht)

Es kann aber auch sein das der Versender alles korrekt gemacht hat.
Dann hätte DHL einen Fehler gemacht und ein Versandstück bearbeitet das 
die nicht hätten bearbeiten dürfen. In DIESEM Fall müsste DHL 
selbstverständlich die doppelt gezahlte Steuer UND die 
Bearbeitungspauschale zurückzahlen.

Das "normale" Vorgehen währe also in einem solchen Fall eine Beschwerde 
an DHL zu richten und unter VErweis auf die bereits erfolgte 
Einfuhranmeldung üder das IOSS System auf einer Rückerstattung zu 
bestehen. (NAtürlich MIT Beleg!)

Daraufhin würde man dann eine Rückmeldung erhalten aus der entweder 
hervorgeht das ein Fehler von DHL vorliegt und das Geld zurückkommt oder 
die würden Begründen warum trotz IOSS Anmeldung einer Bearbeitung 
zwingend notwendig war. (Versenderfehler) Dann würde man die Rückmeldung 
prüfen, also schauen ob wirklich Angaben auf dem Versandstück fehlen 
oder was auch immer die als Begründung schicken, und falls das zutrifft 
den Versender damit auf die Füsse treten.

Aber manche meinen halt es ist zielführender statt auf die Aufklärung 
eines offensichtlichen Fehlers hinzuarbeiten einfach mal etwas von 
Abzocke (und noch viel mehr) in ein Forum hineinzu...... !
KAnn man ja mal probieren...

Gruß
Carsten

von Matthias W. (matt007)


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Percy N. schrieb:
> worauf Du Steuern zahlen möchtest und worauf nicht.

ja.

von Matthias W. (matt007)


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Carsten S. schrieb:
> Das "normale" Vorgehen währe also in einem solchen Fall eine Beschwerde
> an DHL zu richten und unter VErweis auf die bereits erfolgte
> Einfuhranmeldung üder das IOSS System auf einer Rückerstattung zu
> bestehen. (NAtürlich MIT Beleg!)

alle Belege dazu lagen DHL/Post vor. Ihr drittletzter Satz hieß: Über 
dhl.de/einfuhr können Sie gegen die Verzollung Einspruch erheben und 
einen Einfuhrabgabenbescheid anfordern. Letzteres habe ich bereits 
gemacht. Mit diesem kann ich dann beim zuständigen Zollamt Einspruch 
erheben.

von Matthias W. (matt007)


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Carsten S. schrieb:
> oder
> die würden Begründen warum trotz IOSS Anmeldung einer Bearbeitung
> zwingend notwendig war. (Versenderfehler)

der Versender macht das nicht zum ersten Mal und nach seinem Text (siehe 
oben) klang das nicht nach einem Versendefehler.

wenn diese Zählrohre zollfrei sind so sind logischerweise keine 
Zollabgaben bei der Bestellung gezahlt worden. Daher sind auch deswegen 
wohl keine Daten an Deutsche Post/DHL übermittelt worden. Wie dann die 
Sendung als abgabenfrei erkannt werden soll weiß ich nicht. Es ist auch 
nicht meine Aufgabe die logistischen Probleme zu lösen.

eine Erstattung der Einfuhrabgaben kann ich versuchen, aber wohl eher 
nicht über den Verkäufer der ja alles richtig angegeben hatte, sondern 
über den Zoll selbst.

die Auslagenpauschale behauptet Deutsche Post/DHL nicht erstatten zu 
wollen. So weit so schlecht.

von Matthias W. (matt007)


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Carsten S. schrieb:
> Unabhängig von den sonstigen verqueren Ansichten des TO

danke für das Kompliment Carsten !

von Matthias W. (matt007)


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Ozvald K. schrieb:
> Wo wird die IOSS Nummer angegeben?

bei mir stand die IOSS-Nummer sowohl auf dem ebay-Zahlungsbeleg als auch 
auf dem Umschlag überdeutlich. Es macht wirklich Arbeit alles gut 
anzugeben auf dem Umschlag. Der Verkäufer hat das prima gemacht. Es ist 
ihm daher aus meiner Sicht keinerlei Vorwurf zu machen.

Eine Abwertung dieses ebay-Kaufs wäre da aus meiner Sicht sicher nicht 
die geeignete Reaktion.

ich bekam viele andere Sendungen wo nicht diese Sorgfalt zu erkennen 
war.

von Ozvald K. (Firma: Privat) (ozvaldk)


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Carsten S. schrieb:
> Aber manche meinen halt es ist zielführender statt auf die Aufklärung
> eines offensichtlichen Fehlers hinzuarbeiten einfach mal etwas von
> Abzocke (und noch viel mehr) in ein Forum hineinzu...... !

Ich habe in meinen Fällen versucht zu ermitteln, wo der Fehler passiert 
ist.
Verkäufer: "Ich habe die IOSS Nummer deklariert".
Post: "Zum Paket haben wir keine IOSS Nummer gefunden"
So suchte ich im Kreis das Eck.
Ich vermisse die Transparenz. Für den Endkunden ist das ganze Verfahren 
ein Black Box.

Wäre die IOSS Nummer am Label angegeben, das würde Klarheit schaffen.

Beitrag #6924955 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6924956 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Matthias W. (matt007)


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> Carsten S. schrieb:
>> Aber manche meinen halt es ist zielführender statt auf die Aufklärung
>> eines offensichtlichen Fehlers hinzuarbeiten

Du weißt dass ich auf Aufklärung durch DHL/Post gesetzt hatte. Alles lag 
ihnen vor.

Also ist es unguter Stil hier wahrheitswidrig zu behaupten daß ich nicht 
an Aufklärung interessiert gewesen bin. Das ist schlicht unwahr.

: Bearbeitet durch User
von Ozvald K. (Firma: Privat) (ozvaldk)


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Matthias W. schrieb:
> Du weißt dass ich auf Aufklärung durch DHL/Post gesetzt hatte. Alles lag
> ihnen vor.

Sie werden aber schwer zugeben, dass sie einen Fehler (oder war das 
sogar Absicht? ) gemacht haben. Schließlich ist das ihnen extra 
Körberlgeld. So lange das bei X Kunden täglich durchgeht...

Darum habe ich gemeint, dass die IOSS Nummer (zusätzlich) irgendwo am 
Label neben dem Barcode für Trackig Nummer angegeben werden sollte, dann 
gäbe es keine Ausrede mehr.

Beitrag #6924978 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Carsten S. schrieb:
> Das "normale" Vorgehen währe also in einem solchen Fall eine Beschwerde
> an DHL zu richten und unter VErweis auf die bereits erfolgte
> Einfuhranmeldung üder das IOSS System auf einer Rückerstattung zu
> bestehen. (NAtürlich MIT Beleg!)
> Daraufhin würde man dann eine Rückmeldung erhalten aus der entweder
> hervorgeht das ein Fehler von DHL vorliegt und das Geld zurückkommt oder
> die würden Begründen warum trotz IOSS Anmeldung einer Bearbeitung
> zwingend notwendig war. (Versenderfehler) Dann würde man die Rückmeldung
> prüfen, also schauen ob wirklich Angaben auf dem Versandstück fehlen
> oder was auch immer die als Begründung schicken, und falls das zutrifft
> den Versender damit auf die Füsse treten.
> Aber manche meinen halt es ist zielführender statt auf die Aufklärung
> eines offensichtlichen Fehlers hinzuarbeiten einfach mal etwas von
> Abzocke (und noch viel mehr) in ein Forum hineinzu...... !
> KAnn man ja mal probieren...

Genau so sieht es aus.

von Matthias W. (matt007)


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Ozvald K. schrieb:
> Sie werden aber schwer zugeben, dass sie einen Fehler (oder war das
> sogar Absicht? ) gemacht haben.

es sieht so aus als ob sie einen Fehler leugnen und stattdessen auf den 
Verkäufer verweisen.

> So lange das bei X Kunden täglich durchgeht...

auch das ist wohl wahr.

> Darum habe ich gemeint, dass die IOSS Nummer (zusätzlich) irgendwo am
> Label neben dem Barcode für Trackig Nummer angegeben werden sollte, dann
> gäbe es keine Ausrede mehr.

die IOSS-Nummer stand in meinem Fall bestens sichtbar auf dem Umschlag. 
Leugnen hilft da keinesfalls. Sie reden sich eben auf den Zoll heraus.

Beitrag #6924988 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Matthias W. (matt007)


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Percy N. schrieb im Beitrag #6924978:
> für mich aber ist die Betreuung von
> Querulanten nur gegen Bezahling interessant gewesen

ach du armer Kerl !
mach doch noch irgendwo ein Minus hin. Vielleicht gibt das den Kick?

nochmal Dank an Gustav und die wenigen anderen die etwas Brauchbares 
hier sagten in dieser total entgleisten Veranstaltung, die ja leider 
hier alles andere als ein Einzelfall ist.

Beitrag #6924990 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Ralf X. (ralf0815)


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Matthias W. schrieb:
> die IOSS-Nummer stand in meinem Fall bestens sichtbar auf dem Umschlag.
> Leugnen hilft da keinesfalls. Sie reden sich eben auf den Zoll heraus.

Habe ich da etwas verpasst, oder hast Du hier noch niemanden ein ggf. 
anonymisiertes Bild Deines Umschlages gezeigt?
Wer hat da nach Deinen Worten wahrheitswidrig irgendwas von einem 
Warenwert von 10$ draufgeschrieben oder geklebt?

Beitrag #6925032 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Es geht um wenige Euro! Darum diese Aufregung? Mich erinnert dieser 
Thread heftig an die Novelle Michael Kohlhaas. Von Heinrich von Kleist. 
Aber ehrlich!

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Es geht um wenige Euro! Darum diese Aufregung? Mich erinnert
> dieser Thread heftig an die Novelle Michael Kohlhaas. Von Heinrich von
> Kleist. Aber ehrlich!

Da ging es immerhin um einiges mehr, und insbesondere wurde ihm sein 
Recht frech verweigert. Hier hingegen ist noch gar nichts klar, außer, 
dass jemand gern selektiv Steuern zahlen möchte und die Gegenseite 
dreist der vorsätzlichen Betrügerei bezichtigt.

Angela Dorothea die Alternativlose hat so manches von sich gegeben, was 
mir nicht gefiel, aber in mindestens einem Punkt hatte sie Recht: "Wenn 
jemand mit dem Kopf durch die Wand will, dann gewinnt immer die Wand."

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Diesen Spruch kannte ich von der Ex-Kanzlerin nicht, aber damit hatte 
sie in der Tat Recht.

von Hugo H. (hugo_hu)


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Matthias W. schrieb:
> die IOSS-Nummer stand in meinem Fall bestens sichtbar auf dem Umschlag.
> Leugnen hilft da keinesfalls. Sie reden sich eben auf den Zoll heraus.

Das kannst Du vielleicht Deiner Oma erzählen :-)

Eine korrekte IOSS-Nummer und eine falsch angegebener Warenwert passen 
nicht zusammen.

Matthias W. schrieb:
> Dazu kam 3.7$ sales tax. Vermerk MwSt.
> gezahlt IOSS ID.

Lag die Rechnung mit diesen Angaben der Sendung bei? Mit Sicherheit 
nicht, sonst hätte der Zoll den Umschlag wieder zugemacht, einen grünen 
Aufkleber draufgepappt und alles wäre gut gewesen.

von Stefan F. (Gast)


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Wenn er reklamiert wird vermutlich die falsche Beschriftung (10€) 
auffallen, und das Ding zur Korrektur an Zollamt geschickt. Ob das wohl 
wieder extra kostet?

von G. H. (schufti)


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also die österr. Post erklärt das so:
die Angabe der IOSS Nr. auf der Sendung ist für die Zollstellung 
unerheblich. Die IOSS Nr. muss in der elektronisch eingebrachten 
Zolldeklaration stehen.
Ist dem nicht so, muss die Sendung eben von einem Post-/Zollangestellten 
physisch behandelt werden (gesucht, gelesen, geöffnet etc) - das 
begründet die 6€.
Der einzige Fehler der hier ev. passierte ist die Einhebung der 
Einfuhr-USt wenn eine qualifizierte Rechnung mit ausgewiesener und im 
IOSS System zuordenbarer MWSt in der Sendung vorhanden war. Die 
Anführung der reinen IOSS# genügt nicht, die gibt nur den registrierten 
"Händler" an.
Genau für diese Fälle kann man bei iBäh dann mit dem Abgabenbescheid die 
zuviel bezahlte Einfuhr-USt rückerstattet bekommen.
Das System funktioniert also - wenn der Absender korrekt versendet (tun 
die wenigsten). So ist es (vorläufig) eine willkommene 
Verlustkompensation der europ. Postdienstleister für die bisherigen 
Verluste mit Sendungen aus der Volksrepublik...

von Matthias W. (matt007)


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Hugo H. schrieb:
> Das kannst Du vielleicht Deiner Oma erzählen :-)

unsachliches Geschwätz am Thema vorbei.

> Eine korrekte IOSS-Nummer und eine falsch angegebener Warenwert passen
> nicht zusammen.

was soll am Warenwert falsch sein?
Du redest nur Mist !

von Matthias W. (matt007)


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Ralf X. schrieb:
> Wer hat da nach Deinen Worten wahrheitswidrig irgendwas von einem
> Warenwert von 10$ draufgeschrieben oder geklebt?

so was habe ich nie behauptet, Du phantasiert.

von Matthias W. (matt007)


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Ralf X. schrieb:
> oder hast Du hier noch niemanden ein ggf.
> anonymisiertes Bild Deines Umschlages gezeigt?

es ist genügend klar gesagt worden was auf dem Umschlag steht. Lies 
bitte nach.

von Ozvald K. (Firma: Privat) (ozvaldk)


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G. H. schrieb:
> Die IOSS Nr. muss in der elektronisch eingebrachten
> Zolldeklaration stehen.

Würde mich interessieren, in welcher Form existiert diese elektronische 
Deklaration? Wie ist die Schnittstelle aufgebaut? E-mail schließe ich 
aus, irgendeine Excel-Datei ist auch unwahrscheinlich. Gibt es 
irgendwelche Webseite wo der Verkäufer diese Deklaration manuell 
eintragen muss, oder müsste die dortige Post die IOSS Nummer mit der 
Sendungsnummer verbinden beim Aufgeben des Pakets? Da die Auswertung 
automatisch passiert, es wäre mir nur logisch, dass die IOSS Nummer mit 
der Sendungsnummer verknüpft sein muss. Das ist m.M.n. die einzige 
Möglichkeit.

G. H. schrieb:
> Das System funktioniert also - wenn der Absender korrekt versendet (tun
> die wenigsten). So ist es (vorläufig) eine willkommene
> Verlustkompensation der europ. Postdienstleister für die bisherigen
> Verluste mit Sendungen aus der Volksrepublik...

Deswegen machen sie sich keine Mühe daran was zu ändern. (Leider). Die 
einzige Möglichkeit ist diese "Deppensteuer" nicht zu zahlen ist das 
Paket nicht anzunehmen, zurückschicken lassen und längerfristig auf 
Lerneffekt des Absenders zu hoffen.

von G. H. (schufti)


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Matthias W. schrieb:
> ein SBM-20-Zählrohr wurde über ebay in der Ukraine bestellt für 19.49$
> incl. kostenlosem Versand. Dazu kam 3.7$ sales tax. Vermerk MwSt.
> gezahlt IOSS ID. Zusammen wurden 23.19$ abgebucht über Paypal.
>
> Auf dem Einschreibebrief, der lange auf sich warten ließ klebte eine
> grüne "Customs declaration" mit Angabe SBM-20 und Value 10$.
>
.... snip ...
> Fassen wir zusammen:
> Lieferland Ukraine
> Warenwert 10$
> Steuer 3.7$ (=37%)
> Versand teuer und langwierig.
> Zusatzkosten Zoll 1.36€
> Zusatzkosten Post/DHL 6€ (incl. 0.96 MwSt)
> bezahlt 21.44€ + 1.36€ + 5.04€ + 0.96€ = 28.8€

wenn es 19.49$ mit kostenlosem Versand war, ist der Warenwert 19.49$ und 
nicht wie weiter unten "Warenwert 10$"

: Bearbeitet durch User
von Matthias W. (matt007)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> wird vermutlich die falsche Beschriftung (10€)

welche falsche Beschriftung?

von Matthias W. (matt007)


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G. H. schrieb:
> ist der Warenwert 19.49$

nein - das ist nicht der Warenwert. Das ist mit Versand.

von G. H. (schufti)


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@ozvaldk:
naja, wenn ich heute ein Paket ins Ausland bei der Post aufgebe, muss 
ich ja auch das entsprechende Formular CN23 ausfüllen und der 
Postbedienstete gibt die darauf befindlichen Daten ins System ein.
Großkunden haben dafür eine Schnittstelle, sieht man daran, dass man oft 
in der Sendungsverfolgung "Daten vom Sender übermittelt" lesen kann, 
bevor "Sendung zum Transport übernommen" aufscheint.
Für Sendungen ins Ausland wird es dann neben den CN23 Feldern wohl ein 
Feld geben in dem diese IOSS# kommt. Ev. ist sogar auf dem 
Papierformular ein Feld dafür vorgesehen (müßte man mal bei Post/Zoll 
nachfragen).
Jedenfalls mußte ich für ein einfaches Einschreiben bisher nie so ein 
Formular ausfüllen, wodurch das dann aus dem IOSS-System zu fallen 
scheint.

von G. H. (schufti)


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Matthias W. schrieb:
> G. H. schrieb:
>> ist der Warenwert 19.49$
>
> nein - das ist nicht der Warenwert. Das ist mit Versand.

bei "kostenlosem Versand"?
Dann ist das ja genau die "Falschdeklaration".

Aber für die Einfuhr-USt ist das sowieso unerheblich, da ist der 
Warenwert als Summe inkl. Versandkosten definiert.

von (prx) A. K. (prx)


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Matthias W. schrieb:
> G. H. schrieb:
>> ist der Warenwert 19.49$
>
> nein - das ist nicht der Warenwert. Das ist mit Versand.

Obacht bei den Begriffen, denn Zollwert, Sachwert und Warenwert kann man 
ebensowenig gleichsetzen wie Verzollung und Versteuerung, auch wenn der 
Zoll bei beidem mitmischt und sowohl Zoll wie Steuern erhebt. Das ist 
schon auf Deutsch ein Sprachlabyrinth, aber wenn es dann auch noch in 
einer anderen Sprache draufsteht...

Versandkosten, die nicht explizit aufgeschlüsselt sind, werden vom Zoll 
zum Sachwert gerechnet. Das ist aber nur bei der Verzollung (die hat 
nichts mit der EUSt zu tun) massgeblich, die hier irrelevant ist, weil 
in jedem Fall unter 150€.

Die EUSt wiederum hat nichts mit der Verzollung zu tun, wird aber auf 
den Zollwert gerechnet (ggf zuzüglich Zoll und Verbrauchssteuer), in dem 
der Versand stets eingerechnet ist.

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