Forum: Offtopic Zoll doppelt kassiert


von Karl B. (gustav)


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Hallo,
sowas Ähnliches ist mir auch passiert.
Beitrag "Zoll-DHL-Abzocke"
Aber cool bleiben.
E*bay zahlt doppelt gezahlte Gebühren auf Anfrage prompt zurück.
Kommentar von Ebay:
"...Seit dem 1. Juli 2021 sind wir verpflichtet, die Mehrwertsteuer 
einzuziehen und an die Steuerbehörde weiterzuleiten.
Für Ihren Kauf haben wir diese eingezogen und leiten diese an die 
Steuerbehörde weiter. Warum hat das Versandunternehmen die 
Mehrwertsteuer erneut eingezogen? Der Verkäufer muss die IOSS Nummer auf 
der Sendung angeben und beim Versandunternehmen e l e k t r o n i s c h 
ankündigen. Macht der Verkäufer dies nicht, wird durch das 
Versandunternehmen in Deutschland die Mehrwertsteuer erneut gefordert. 
Eine Gutschrift zusätzlicher Gebühren des Versandunternehmens oder des 
Zolls, können nur direkt dort beantragt werden. Sie haben die 
Möglichkeit darzulegen, dass die Mehrwertsteuer bereits bezahlt wurde. 
Dies ist unter anderem direkt in den Einzelheiten zum Kauf ersichtlich. 
Dort sehen Sie unter "Andere Aktionen" den Hinweis "Rechnung 
ansehen"..."
Anmerkung:
Wenn der Versender keinen Account beim aktuell verwendeten Carrier hat, 
und somit nur manuell das Versandformular ausfüllen kann, übernimmt die 
Aufgabe der Rechnungserstellung und Zollabwicklung der Carrier in seinem 
Standardverfahren. Dafür berechnet er dann Extra-Gebühren. Die bei E*bay 
bereits einbehaltenen entsprechenden Gebühren können bei E*bay 
zurückgefordert werden, so dass nur eine geringe Differenz zu Lasten des 
Käufers noch übrig bleibt.
Normalerweise erfolgt eine Zollanmeldung zur Beantragung einer MRN 
(movement reference number) online spätestens bis 10:00 Uhr des Vortages 
der Versendung bzw. Abholung.
Macht man das nicht, übernimmt der Carrier diese Aufgabe 
kostenpflichtig.

ciao
gustav

: Bearbeitet durch User
von Purzel H. (hacky)


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Der Zoll hat immer recht...

von Karl B. (gustav)


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Purzel H. schrieb:
> Der Zoll hat immer recht...

Hi,
musst nur wissen, wie Du Dein doppelt gezahltes Geld wieder 
zurückbekommst.
Jetzt könnte jemand auf die Idee kommen, und das Versandunternehmen 
entsprechend anschreiben.
Das ist aber bei den E*bay-Käufen der weniger erfolgversprechende Weg.
Also E*bay angehen deswegen, nicht den Carrier.
Die haben Deine Zahlungsmodalitäten schon hinterlegt. Und überweisen 
Geld darüber zurück. Der Carrier hat die nicht. Deswegen schickt er Dir 
auch erst eine Rechnung. Die solltest Du aber vorher bezahlen, und das 
nachweisen, sonst zahlt E*bay nicht zurück.
Das Einzige, was daran noch etwas weniger schön ist, dass der Carrier 
nochmal eine Bearbeitungsgebühr draufschlägt und von der Summe nochmal 
Mehrwertsteuer. Insgesamt mehr als das, was E*bay dann zurückzahlen 
kann.
Aber immer noch besser, als garnichts zurückzubekommen.

ciao
gustav

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