Hallo, sowas Ähnliches ist mir auch passiert. Beitrag "Zoll-DHL-Abzocke" Aber cool bleiben. E*bay zahlt doppelt gezahlte Gebühren auf Anfrage prompt zurück. Kommentar von Ebay: "...Seit dem 1. Juli 2021 sind wir verpflichtet, die Mehrwertsteuer einzuziehen und an die Steuerbehörde weiterzuleiten. Für Ihren Kauf haben wir diese eingezogen und leiten diese an die Steuerbehörde weiter. Warum hat das Versandunternehmen die Mehrwertsteuer erneut eingezogen? Der Verkäufer muss die IOSS Nummer auf der Sendung angeben und beim Versandunternehmen e l e k t r o n i s c h ankündigen. Macht der Verkäufer dies nicht, wird durch das Versandunternehmen in Deutschland die Mehrwertsteuer erneut gefordert. Eine Gutschrift zusätzlicher Gebühren des Versandunternehmens oder des Zolls, können nur direkt dort beantragt werden. Sie haben die Möglichkeit darzulegen, dass die Mehrwertsteuer bereits bezahlt wurde. Dies ist unter anderem direkt in den Einzelheiten zum Kauf ersichtlich. Dort sehen Sie unter "Andere Aktionen" den Hinweis "Rechnung ansehen"..." Anmerkung: Wenn der Versender keinen Account beim aktuell verwendeten Carrier hat, und somit nur manuell das Versandformular ausfüllen kann, übernimmt die Aufgabe der Rechnungserstellung und Zollabwicklung der Carrier in seinem Standardverfahren. Dafür berechnet er dann Extra-Gebühren. Die bei E*bay bereits einbehaltenen entsprechenden Gebühren können bei E*bay zurückgefordert werden, so dass nur eine geringe Differenz zu Lasten des Käufers noch übrig bleibt. Normalerweise erfolgt eine Zollanmeldung zur Beantragung einer MRN (movement reference number) online spätestens bis 10:00 Uhr des Vortages der Versendung bzw. Abholung. Macht man das nicht, übernimmt der Carrier diese Aufgabe kostenpflichtig. ciao gustav
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Purzel H. schrieb: > Der Zoll hat immer recht... Hi, musst nur wissen, wie Du Dein doppelt gezahltes Geld wieder zurückbekommst. Jetzt könnte jemand auf die Idee kommen, und das Versandunternehmen entsprechend anschreiben. Das ist aber bei den E*bay-Käufen der weniger erfolgversprechende Weg. Also E*bay angehen deswegen, nicht den Carrier. Die haben Deine Zahlungsmodalitäten schon hinterlegt. Und überweisen Geld darüber zurück. Der Carrier hat die nicht. Deswegen schickt er Dir auch erst eine Rechnung. Die solltest Du aber vorher bezahlen, und das nachweisen, sonst zahlt E*bay nicht zurück. Das Einzige, was daran noch etwas weniger schön ist, dass der Carrier nochmal eine Bearbeitungsgebühr draufschlägt und von der Summe nochmal Mehrwertsteuer. Insgesamt mehr als das, was E*bay dann zurückzahlen kann. Aber immer noch besser, als garnichts zurückzubekommen. ciao gustav
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