auch wenns besser in ein Jurafum passte, aber angeregt durch den Thread Beitrag "FAX wie früher" Was ist denn der Unterschied vor Gericht zwischen Fax oder Softwarefax https://www.kostenlose-urteile.de/topten.fax.htm Es geht dann ums gerichtfeste Absenderprotokoll ähnlich dem Einschreiben?
wer? Nö! schrieb: > Was ist denn der Unterschied vor Gericht zwischen Fax oder Softwarefax Technisch ist das ziemlich egal, denn auch das Faxgerät funktioniert mit Software, aber Juristen sehen sowas ganz anders. Georg
wer? Nö! schrieb: > Was ist denn der Unterschied vor Gericht zwischen Fax oder Softwarefax Versuch mal, das Original eines Softwarefaxes zu unterzeichnen.
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wer? Nö! schrieb: s gerichtfeste Absenderprotokoll ähnlich dem > Einschreiben? Du verdienst schon wegen deines unhöflichen Nicks keine Antwort auf deine Fragen.
Georg schrieb: > Technisch ist das ziemlich egal, denn auch das Faxgerät funktioniert mit > Software, aber Juristen sehen sowas ganz anders. Genau so ist das. Natürlich ist ein "echtes" Papierfax vom Standpunkt der Sicherheit kein bissel besser aufgestellt als eine reine Softwarelösung. Schon deshalb, weil auch in ihrem Inneren natürlich Software werkelt. Juristen sind leider technisch gesehen prasseldoof. Die begreifen das nur auf dem Level von Kleinstkindern. Ja, wirklich. Sie sind nicht einmal in der Lage, durchaus auch für technisch interessierte Laien durchaus verständlich formulierte Aussagen von (teuer eingekauften, natürlich nicht auf Kosten des Gerichts...) Gutachtern korrekt zu bewerten. Ich halte das für einen absoluten Skandal, der jetzt schon über fast drei Jahrzehnte Bestand hat. Es darf nicht sein, dass Organe der Rechtspflege eindeutige technische Sachverhalte jahrzehntelang ungestraft ignorieren dürfen. Hier stimmt definitiv etwas am System selber nicht.
c-hater schrieb: > Ja, wirklich. Sie sind nicht einmal in der Lage, durchaus auch für > technisch interessierte Laien durchaus verständlich formulierte Aussagen > von (teuer eingekauften, natürlich nicht auf Kosten des Gerichts...) > Gutachtern korrekt zu bewerten. Du würdest nicht glauben, welchen Unsinn manche Sachverständige vor Gericht absondern. Manche geben es auf Vorhalt immerhin zu, wenngleich erst nach längerer Fachdebatte.
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Percy N. schrieb: > Du würdest nicht glauben, welchen Unsinn manche Sachverständige vor > Gericht absondern. Doch, das glaube ich durchaus. Liegt aber vor allem daran, dass sie typisch eben nicht unparteiisch sind, sondern von einer Prozeßpartei für teuer Geld eingekauft werden müssen, aus einem Pool, den wiederum das Gericht vorgeben darf. Was einerseits die hohen Preise und zweitens die Parteilichkeit der Gutachter erklärt. Viel wichtiger ist hier aber ein anderer Effekt: Die Tatsache, dass hier im konkreten Fall in gewissem Umfang immer auch der "Gerichtsbetrieb" selber involviert ist. Und der soll eben genau so bleiben, wie die Herren und Damen Richter ihn kennen. Denn das macht ihnen am wenigsten Arbeit und ihrem Verwaltungsbereich am wenigsten Kosten... Das sollte bei der Bewertung von Gutachter-Aussagen keinerlei Rolle spielen, tut es aber tendenziell ganz offensichtlich...
wer wie was schrieb: > Du verdienst schon wegen deines unhöflichen Nicks keine Antwort auf > deine Fragen. Schweigen aka die Pille gegen Dein Fingerzittern war für Dich keine Option? Danke für die Blume ;)
c-hater schrieb: > aus einem Pool, den wiederum das Gericht vorgeben darf. Nöpp, jede Partei ist frei Sachverständige vorab nach eigenem Ermessen zu benennen - die Prüfung erfolgt im Verfahren, nicht durch Vorgabe Recherchier genau, bevor Du Lebensweisheiten von Dir gibst, mit denen Du bereits gescheitertest
wer? Nö! schrieb: > Nöpp, jede Partei ist frei Sachverständige vorab nach eigenem Ermessen > zu benennen - die Prüfung erfolgt im Verfahren, nicht durch *Vorgabe* Du bist offensichtlich zu blöd, selbst einfachste Sachverhalte zu erkennen. Natürlich kann jede Prozesspartei Gutachter ihrer Wahl benennen. Aber was nützt das, wenn letztlich das Gericht bestimmt, welcher "geht" und welcher nicht? Sprich: es spielt keine Rolle, ob der Pool bereits vorab bekannt ist oder sich erst im Verfahrensverlauf herauskristallisiert. Eigentlich ist es für die Partei sogar noch viel ungünstiger, dass sie erst im Verfahrensverlauf erfährt, wo der Pool-Rand ist... Dazu kommt noch: Wie soll das Gericht feststellen können, ob Gutachter kompetent sind? Denn genau diese Guatachter sollen doch dem Gericht helfen, weil das Gericht selber eben NICHT kompetent ist. Dieser logische Zirkel allein zeigt den ganzen Schwachsinn des Systems, den wirklich nur Juristen für durchaus "logisch" halten...
c-hater schrieb: > Natürlich kann jede Prozesspartei Gutachter ihrer Wahl benennen. Aber > was nützt das, wenn letztlich das Gericht bestimmt, welcher "geht" und > welcher nicht? Bist Du ganz sicher, dass Du § 404 ZPO bis zum Ende durchgelesen hast? https://dejure.org/gesetze/ZPO/404.html c-hater schrieb: > Dazu kommt noch: Wie soll das Gericht feststellen können, ob Gutachter > kompetent sind? Denn genau diese Guatachter sollen doch dem Gericht > helfen, weil das Gericht selber eben NICHT kompetent ist. Vielleicht möchtest Du Dich auch insoweit belesen: https://www.ihk.de/schleswig-holstein/recht/sachverstaendige/sachverstaendige/oeffentlichebestell/oeffentilch-bestellte-vereidigte-sachverstaendige-1370058 https://www.ihk.de/schleswig-holstein/recht/sachverstaendige/sachverstaendige/oeffentlichebestell/verfahrensablauf-sachverstaendiger-1370060 Oder hast Du Angst, dass Deine schönen Bedenken zerstreut werden könnten?
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