Forum: PC Hard- und Software Fax oder Softwarefax?


von wer? Nö! (Gast)


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auch wenns besser in ein Jurafum passte, aber angeregt durch den Thread

Beitrag "FAX wie früher"

Was ist denn der Unterschied vor Gericht zwischen Fax oder Softwarefax

https://www.kostenlose-urteile.de/topten.fax.htm

Es geht dann ums gerichtfeste Absenderprotokoll ähnlich dem 
Einschreiben?

von Georg (Gast)


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wer? Nö! schrieb:
> Was ist denn der Unterschied vor Gericht zwischen Fax oder Softwarefax

Technisch ist das ziemlich egal, denn auch das Faxgerät funktioniert mit 
Software, aber Juristen sehen sowas ganz anders.

Georg

von Percy N. (vox_bovi)


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wer? Nö! schrieb:
> Was ist denn der Unterschied vor Gericht zwischen Fax oder Softwarefax

Versuch mal, das Original eines Softwarefaxes zu unterzeichnen.

: Bearbeitet durch User
von wer wie was (Gast)


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wer? Nö! schrieb:
s gerichtfeste Absenderprotokoll ähnlich dem
> Einschreiben?

Du verdienst schon wegen deines unhöflichen Nicks keine Antwort auf 
deine Fragen.

von c-hater (Gast)


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Georg schrieb:

> Technisch ist das ziemlich egal, denn auch das Faxgerät funktioniert mit
> Software, aber Juristen sehen sowas ganz anders.

Genau so ist das. Natürlich ist ein "echtes" Papierfax vom Standpunkt 
der Sicherheit kein bissel besser aufgestellt als eine reine 
Softwarelösung. Schon deshalb, weil auch in ihrem Inneren natürlich 
Software werkelt.

Juristen sind leider technisch gesehen prasseldoof. Die begreifen das 
nur auf dem Level von Kleinstkindern.
Ja, wirklich. Sie sind nicht einmal in der Lage, durchaus auch für 
technisch interessierte Laien durchaus verständlich formulierte Aussagen 
von (teuer eingekauften, natürlich nicht auf Kosten des Gerichts...) 
Gutachtern korrekt zu bewerten.

Ich halte das für einen absoluten Skandal, der jetzt schon über fast 
drei Jahrzehnte Bestand hat. Es darf nicht sein, dass Organe der 
Rechtspflege eindeutige technische Sachverhalte jahrzehntelang 
ungestraft ignorieren dürfen. Hier stimmt definitiv etwas am System 
selber nicht.

von Percy N. (vox_bovi)


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c-hater schrieb:
> Ja, wirklich. Sie sind nicht einmal in der Lage, durchaus auch für
> technisch interessierte Laien durchaus verständlich formulierte Aussagen
> von (teuer eingekauften, natürlich nicht auf Kosten des Gerichts...)
> Gutachtern korrekt zu bewerten.

Du würdest nicht glauben, welchen Unsinn manche Sachverständige vor 
Gericht absondern. Manche geben es auf Vorhalt immerhin zu, wenngleich 
erst nach längerer Fachdebatte.

: Bearbeitet durch User
von c-hater (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Du würdest nicht glauben, welchen Unsinn manche Sachverständige vor
> Gericht absondern.

Doch, das glaube ich durchaus.

Liegt aber vor allem daran, dass sie typisch eben nicht unparteiisch 
sind, sondern von einer Prozeßpartei für teuer Geld eingekauft werden 
müssen, aus einem Pool, den wiederum das Gericht vorgeben darf.

Was einerseits die hohen Preise und zweitens die Parteilichkeit der 
Gutachter erklärt.

Viel wichtiger ist hier aber ein anderer Effekt: Die Tatsache, dass hier 
im konkreten Fall in gewissem Umfang immer auch der "Gerichtsbetrieb" 
selber involviert ist.

Und der soll eben genau so bleiben, wie die Herren und Damen Richter ihn 
kennen. Denn das macht ihnen am wenigsten Arbeit und ihrem 
Verwaltungsbereich am wenigsten Kosten...

Das sollte bei der Bewertung von Gutachter-Aussagen keinerlei Rolle 
spielen, tut es aber tendenziell ganz offensichtlich...

von wer? Nö! (Gast)


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wer wie was schrieb:
> Du verdienst schon wegen deines unhöflichen Nicks keine Antwort auf
> deine Fragen.

Schweigen aka die Pille gegen Dein Fingerzittern war für Dich keine 
Option?

Danke für die Blume ;)

von wer? Nö! (Gast)


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c-hater schrieb:
> aus einem Pool, den wiederum das Gericht vorgeben darf.

Nöpp, jede Partei ist frei Sachverständige vorab nach eigenem Ermessen 
zu benennen - die Prüfung erfolgt im Verfahren, nicht durch  Vorgabe

Recherchier genau, bevor Du Lebensweisheiten von Dir gibst, mit denen Du 
bereits gescheitertest

von c-hater (Gast)


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wer? Nö! schrieb:

> Nöpp, jede Partei ist frei Sachverständige vorab nach eigenem Ermessen
> zu benennen - die Prüfung erfolgt im Verfahren, nicht durch  *Vorgabe*

Du bist offensichtlich zu blöd, selbst einfachste Sachverhalte zu 
erkennen. Natürlich kann jede Prozesspartei Gutachter ihrer Wahl 
benennen. Aber was nützt das, wenn letztlich das Gericht bestimmt, 
welcher "geht" und welcher nicht?

Sprich: es spielt keine Rolle, ob der Pool bereits vorab bekannt ist 
oder sich erst im Verfahrensverlauf herauskristallisiert. Eigentlich ist 
es für die Partei sogar noch viel ungünstiger, dass sie erst im 
Verfahrensverlauf erfährt, wo der Pool-Rand ist...

Dazu kommt noch: Wie soll das Gericht feststellen können, ob Gutachter 
kompetent sind? Denn genau diese Guatachter sollen doch dem Gericht 
helfen, weil das Gericht selber eben NICHT kompetent ist.

Dieser logische Zirkel allein zeigt den ganzen Schwachsinn des Systems, 
den wirklich nur Juristen für durchaus "logisch" halten...

von Percy N. (vox_bovi)


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c-hater schrieb:
> Natürlich kann jede Prozesspartei Gutachter ihrer Wahl benennen. Aber
> was nützt das, wenn letztlich das Gericht bestimmt, welcher "geht" und
> welcher nicht?

Bist Du ganz sicher, dass Du § 404 ZPO bis zum Ende durchgelesen hast?

https://dejure.org/gesetze/ZPO/404.html

c-hater schrieb:
> Dazu kommt noch: Wie soll das Gericht feststellen können, ob Gutachter
> kompetent sind? Denn genau diese Guatachter sollen doch dem Gericht
> helfen, weil das Gericht selber eben NICHT kompetent ist.

Vielleicht möchtest Du Dich auch insoweit belesen:

https://www.ihk.de/schleswig-holstein/recht/sachverstaendige/sachverstaendige/oeffentlichebestell/oeffentilch-bestellte-vereidigte-sachverstaendige-1370058

https://www.ihk.de/schleswig-holstein/recht/sachverstaendige/sachverstaendige/oeffentlichebestell/verfahrensablauf-sachverstaendiger-1370060

Oder hast Du Angst, dass Deine schönen Bedenken zerstreut werden 
könnten?

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