Da es so viele Standardlösungen gibt, konnte ich keine klare Aussage finden, wann eine Solaranlage ein "Balkonkraftwerk" ist und sich damit für eine vereinfachte Anmeldung eignet. Wo kann ich dazu mehr finden? Meine konkreten Fragen derzeit: * Das Leistungslimit des Wechselrichters ist klar, aber muss das Balkonkraftwerk beispielsweise zwingend einphasig einspeisen? * Was, wenn der Wechselrichter akkugestützt und inselfähig sein soll wie z.B. bei hybrid-Wechselrichtern? Wäre das ein Problem, wenn man unter der Leistungsgrenze bleibt? * Was, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht am Balkon ins Hausnetz einspeise, sondern die Solarleistung in gesonderten Leitungen transportiere, um an einem anderen Ort einzuspiesen? Dürfte egal sein, macht ja technisch keinen Unterschied, oder?
Beitrag #7345637 wurde von einem Moderator gelöscht.
Schön. dass mein Double den Satz hier postet. Die Summe aller schwarzen Flächen und Abbremsung der Winde in Deutschland soll auch zu einer Verringerung des Schnees in den Bergen führen. Ein anderer Ort einzuspeisen darf nicht ein anderes Grundstück sein. Für das Balkonkraftwerk gils die 600/800W Einspeisegrenze eines Haushaltes/Wohnung. Alles darüber ist kein Balkonkraftwerk, egal ob diese Zellen am Balkon oder Dach installiert sind.
> Wann ist meine Solaranlage ein Balkonkraftwerk? > ... Balkonkraftwerk beispielsweise zwingend einphasig einspeisen? Da die Messeinrichtungen alle drei Phasen zusammenfassen, fällt mir kein Grund ein über alle einzuspeisen. Was hast Du vor? Hier gibt es eine Menge ausführliche Information: https://www.pvplug.de/ Warnung: Der User Dieter ist ein Provokateur & Troll! Am besten einfach überlesen.
A. S. schrieb: > Wo kann ich dazu mehr finden? Einspeiseleistung nach AR4105 maximal 600W. Damit sind die "Gefährdungsmomente' wie Überlastung von Leitungen, elektrischer Schlag bei Unterbrechung, Inselbildung, verhindert. Was auf 'Sekundärseite' ist, wird zwar manchmal angesprochen "maximal 800W PV peak Leistung" ist aber Unsinn, ob dort 'Overpowering' oder Akkus sind, geht keinen mehr etwas an, die Regelungen beziehen sich nur auf das was am Netz hängt. Es sind 2 x 300W erlaubt, es gibt auch solche Komplettangebote, die kann man auch auf verschiedene Phasen hängen, 3 x 200W hab ich noch nie gesehen. 3 x 600W sind NICHT erlaubt. https://photovoltaik4u.com/produkt/balkonkraftwerk-600-watt-mit-750-wp-munchenenergieprodukte-2x300 Was "am anderen Ort einspeisen" heissen soll, weiss ich nicht, in dein Hausnetz nach deinem Zähler ist ok, in fremde Hausnetze nicht, dann wärst du Energieversorger, aber der darf natürlich selbst einspeisen. Ich kenne keinen Balkonwechselrichter mit Zertifikat nach AR4105 der inselfähig ist, genau so wenig wie solche die mehr Leistung einstellen liessen (ein Problem bei der eventuellen Anpassung von 600W auf EU weite 800W, man muss dann einen neuen WR kaufen). Aber wenn du 1800W baust, ist es kein Balkonkraftwerk mehr, melde es doch einfach an, du bekommst sogar Einspeisevergütung, das sollte die Elektrikerkosten abdecken, so lange es unter 10kWp sind wird dir keiner den Anschluss versagen.
danke schonmal. Ich werde mal durch die Quellen arbeiten
> Was hast Du vor?
Die Familie wünscht sich ein Solarsystem, das notfalls bei einem
längeren Stromausfall für ein paar Tage TK und den Kühlschrank autark
macht... und hat mal irgendwo was von Balkonkraftwerken gehört.
Aber natürlich wäre es doof, dann im Fall der Fälle Kabeltrommeln durch
das Haus ziehen zu müssen (Lösung mit Solargenerator). Das dreiphasige
Hausnetz ist schon sehr gut darin, Strom zu verteilen.
und wenn man sich auf einen einzelnen inselfähigen Wechselrichter
beschränkt, wird natürlich das Thema mit der Spitzenleistung der
Kompressoren spannend.
Eine Idee mit überschaubarer Komplexität drängt sich daher bisher noch
nicht auf.
Aber es ist auf jeden Fall absehbar, dass der Wechselrichter nicht in
eine Steckdose auf dem Balkon eingesteckt wird, sondern dass die
Einspeisung eher im Keller passieren wird.
Daher z.B. meine Frage, ob das alleine schon genug wäre, dass das Kind
nicht mehr "Balkonkraftwerk" heißt.
Beitrag #7346007 wurde von einem Moderator gelöscht.
A. S. schrieb: > Die Familie wünscht sich ein Solarsystem, das notfalls bei einem > längeren Stromausfall für ein paar Tage TK und den Kühlschrank autark > macht. Kann man bauen, ist aber teuer. Erstens ist dann garantiert für 1 Woche Flaute, der Akku muss also durchhalten. Dann gelten Kompressoren als notorische Wechselrichterkiller, die enormen Leistungsüberschuss benötigen um starten zu können, kein 600W limitierter Wechselrichter wird das können. Beitrag "Reiner Sinuswechselrichter durch Anlaufstrom defekt?" Wenn Stromausfall sein sollte, muss dein Netz natürlich vom Rest der Welt abgekoppelt werden, sonst müsstest du den Rest der Welt mit versorgen. Es gibt Netztenner https://www.amazon.de/Automatischer-Umschalter-%C3%9Cbertragung-Switch-Hutschiene/dp/B09T3FCHYF/ref=asc_df_B09T3FCHYF/ Im abgekoppelten Netz darfst du aber machen was du willst, auch 2kW InselWechselrichter einspeisen lassen (über 3.6kW einphasig ist nicht zu empfehlen weil Nullleiterüberlastung auftreten könnte). Du möchtest also ein PV Modul das auch im Dezember an 1 Tag genug Strom für den Rest der Woche einsammelt, das wären für 300W Dauerstrom die in 3 Stunden reinzuholen sind ca. eine 18kWp Anlage, bei 500 EUR/kWp also 9000 EUR. Dazu ein Akku der 50kWh speichern kann, z.B. 64 Zellen a 3.2V/230Ah a 120 EUR macht 7680 EUR. Dazu ein Balkonwechselrichter für 600W der aktiv ist wenn ihr sowieso Strom habt um den Verbrauch zu reduzieren, und ein 2kW Inselwechselrichter der aktiv ist wenn das Netz getrennt ist und auch eure Kühlschränke schafft. Ein bisschen Kleinkram wie Kabel, Stecker, Hutschienenkasten Sicherungen, Ständer und ihr seid bei 20000 EUR Investitionskosten für den Fall der bisher in eurem Leben niemals eintrat. Im Fall eines Falles ist die Anlage vielleicht 3 Tage aktiv um eure beiden Kühlschränke durchlaufen zu lassen, generiert also 6kWh. Eine kWh kostet demnach 3333 EUR. Meinst du, das lohnt ? Und dann ist es doch ein Sturm, ein Erdrutsch, eine Überschwemmung oder ein Brand der euer Haus lahmlegt und dagegen hast du dich NICHT vorbereitet.
A. S. schrieb: > aber muss das > Balkonkraftwerk beispielsweise zwingend einphasig einspeisen? Ja es ist nur ein Einspeisepunkt pro Zähler erlaubt. Und technisch macht eine mehrphasige Einspeisung bei solch kleinen Leistungen von 600W ja auch keinen Sinn. A. S. schrieb: > * Was, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht am Balkon ins Hausnetz > einspeise Die Solarzellen müssen nicht am Balkon hängen. Kannst sie auch aufs Dach machen und den Einspeisepunkt in den Keller. Der Einspeisepunkt muss aber natürlich in deiner Wohneinheit sein und nicht beim Nachbarn.
Niemand schrieb im Beitrag #7346007:
> Vergüten müssen die trotzdem, ...
Ist die Vergütung irgendwo geregelt?
Schon gefunden :) Jetzt weiß ich auch, warum der Versorger einen 2-Wege Zähler eingebaut hat.
Beitrag #7346251 wurde von einem Moderator gelöscht.
Dieter schrieb: > Die Summe aller schwarzen > Flächen und Abbremsung der Winde in Deutschland soll auch zu einer > Verringerung des Schnees in den Bergen führen. Quelle AfD Stammtisch?
Hans schrieb: > Quelle ... Stammtisch? Ein netter Versuch wieder mit politischen Totschlag-Schlagwörtern zu arbeiten. Viel schlimmere Quelle als Stammtisch, nähmlich der Mittagstisch in einer Kantine mit Assistenten und Studiennehmern, die an den globalen Berechnungsprogrammen arbeiten und Skifahrer sind. Karsten schrieb: > Warnung: Der User D... . Es gibt nicht nur einen MaWin und so ist das hier auch. otto schrieb: > Der Einspeisepunkt muss aber natürlich in deiner Wohneinheit sein und nicht beim Nachbarn. Wenn Du mein Nachbar wärest, dann hätte ich nichts dagegen, wenn Du meine Stromversorgung zum Einspeisen erwischen würdest. ;) ;o))
Dieter schrieb: > Es gibt nicht nur einen MaWin und so ist das hier auch. Ne mein Freund. So wirr argumentiert nur der echte wirre Dieter.
A. S. schrieb: > Da es so viele Standardlösungen gibt, konnte ich keine klare Aussage > finden, wann eine Solaranlage ein "Balkonkraftwerk" ist und sich damit > für eine vereinfachte Anmeldung eignet. Befasse Dich mit anderen Dingen, z.B. dem Schnitzen von Holzpferdchen. Ich habe dazu jede Menge eindeutiger Beschreibungen gelesen. Zum Thema Anmeldung hat ein bekannter Verlag aus Hannover gerade wieder eine Glanzleistung abgeliefert: "Ein Balkonkraftwerk ist, anders als große Solaranlagen, anmeldefrei. Eine Anmeldung und Freischaltung durch den örtlichen Netzbetreiber und die im Betrieb anfallende Bürokratie ist hier nicht nötig." https://www.techstage.de/ratgeber/balkonkraftwerke-ab-500-euro-kaufen-einstecken-und-sofort-sparen/9vshvnj
Hans schrieb: > So wirr argumentiert ... ... bei Dir jeder, der eine andere Ansicht als die Deinige äußert. Das ist nur Rhetorik. Ziel ist dabei jemanden zu verunsichern und zu diskreditieren. Wenn das im mündlichen oft genug gemacht wird, meint dann dieser er muss alles ausführlich erklären, bevor er zur wesentlichen Sache kommt. Das führt dazu, dass dann jeder sagt, der labert zu viel bevor er auf den Punkt kommt, wenn er sich auf dieses Gleis drücken ließ.
Dieter schrieb: > Hans schrieb: >> So wirr argumentiert ... > > ... bei Dir jeder, der eine andere Ansicht als die Deinige äußert. > > Das ist nur Rhetorik. Ziel ist dabei jemanden zu verunsichern und zu > diskreditieren. Wenn das im mündlichen oft genug gemacht wird, meint > dann dieser er muss alles ausführlich erklären, bevor er zur > wesentlichen Sache kommt. Das führt dazu, dass dann jeder sagt, der > labert zu viel bevor er auf den Punkt kommt, wenn er sich auf dieses > Gleis drücken ließ. Ich wusste nicht, dass Gegenargumente zu psychischen Problemen führen. Am besten gehst du langsam mal vom Labern über zur Sachebene.
Manfred schrieb: > Zum Thema Anmeldung hat ein bekannter Verlag aus Hannover gerade wieder > eine Glanzleistung abgeliefert: Bisher dachte ich auch, dass so etwas ein Versehen oder Unwissenheit wäre. Mittlerweile weiß ich aber, dass so etwas mit Hintergedanken geschrieben wird. Die Mehrheit soll das glauben und das auch so machen. Wenn es dann zur Klage kommt, dann sollen RichterInnen zugunsten des Unwissenden entscheiden, weil dieser habe sich aus qualitativer und hochwertiger Presse, Medien und Verlag informiert. Den Energieversorgern soll es dann zu dumm werden, gegen die Nichtanmelder vorzugehen. Hans schrieb: > über zur Sachebene. Die Sachebene der Metakommunikation gefällt natürlich nicht jedem.
Dieter schrieb: > Bisher dachte ich auch, dass so etwas ein Versehen oder Unwissenheit > wäre. Mittlerweile weiß ich aber, dass so etwas mit Hintergedanken > geschrieben wird. Die Mehrheit soll das glauben und das auch so machen. > Wenn es dann zur Klage kommt, dann sollen RichterInnen zugunsten des > Unwissenden entscheiden, weil dieser habe sich aus qualitativer und > hochwertiger Presse, Medien und Verlag informiert. Den Energieversorgern > soll es dann zu dumm werden, gegen die Nichtanmelder vorzugehen. Wer steuert das denn?
Beitrag #7346521 wurde von einem Moderator gelöscht.
Hans schrieb: > Wer steuert das denn? Das System ist krank und von Bürokraten geschaffen. Wenn gerade Kühlschrank, Gefrierschrank und die Heizungspumpe gleichzeitig laufen, hat der Versorger damit kein Problem. Vielleicht habe ich sogar noch zeitgleich den Toaster aktiv und koche mir dazu noch einen Tee. Nun hätte ich eine solare Kleinanlage, die dazu führt, dass ich weniger Strom aus dem Netz ziehe - was passiert denn da und bringt dessen Regelung aus dem Konzept? Irgendwie bekommen sie das doch hin, wenn während der Schulferien um Mittag herum diverse Herde aus sind, weil die Kunden sich in Spanien bekochen lassen. Mir wäre es auch egal, ein paar wenige Dutzend kWh unvergütet ins Netz zu schieben, wenn ich gerade selbst keinen Verbrauch habe. Soll ich dafür aber einen modernen Zähler mit zusätzlicher Grundgebühr haben müssen, kippt die Wirtschaftlichkeit nach negativ, das mache ich nicht mit. Wenn das wirlich etwas werden soll, ist die Regierung gefragt: Balkonanlagen dürfen ohne Meldepflichten betrieben werden, ohne Zweirichtungszähler und fertig. Mal abwarten, wie sich die Preise entwickeln, ein Vordach über den Türen des Anbaus mit 600 Watt Einspeisung würde sich hier gut realisieren lassen. Das muß sich aber halbwegs rechnen lassen, Idealismus oder grüne Spinnerei tragen nichts zu meinem Lebensunterhalt bei.
Beitrag #7346551 wurde von einem Moderator gelöscht.
Manfred schrieb: > Das System ist krank Nicht die Schuld auf Andere schieben. Du bist ahnungslos, du weisst nicht, warum die Vorgaben zum Balkokraftwerk existieren. Und du erfindest daher irgendwelche Begründungen die angeblich die Ursache wären, nur um selbst lauthals verkünden zu können, wie schwachsinnig sie sind. Klar sind sie schwachsinnig, es waren aber DEINE Ideen. Die genehmigungsfreien Balkonkraftwerke erfordern nicht deshalb eine Anmeldung beim Netzbetreiber, damit der sein Netz stabil halten kann. Das Netz hat mit so kleinen Leistungen kein Problem, bis 10kW sind da kein Problem. Sondern der Netzbetreiber muss wissen, dass du einspeist, damit er gucken kann, ob du einen neuen Zähler brauchst. Und nein, der kostet dich nichts extra, der geht auf Kappe des Netzbetreibers.
Und der Netzbetreiber will wissen, dass du einen passenden Wechselrichter hast der nicht das Netz versaut. Sonst kommt irgendwer daher mit einem Arduino und einem Mosfet … Auf der Strasse darfst du auch nicht einfach mit Schneeketten fahren. Da hat der Strassenerhalter was dagegen. Walta
Walta S. schrieb: > Und der Netzbetreiber will wissen, dass du einen passenden > Wechselrichter hast der nicht das Netz versaut. Kommst Du aus dem Tal der Ahnungslosen? Ein Betreiber, der behauptet, dass ein Wechselrichter das 'Netz' versaut, sollte ohne zu Zögern seinen Betrieb an einen kompetenten Konkurrenten abgeben. > Auf der Strasse darfst du auch nicht einfach mit Schneeketten fahren. Da > hat der Strassenerhalter was dagegen. Das ist eine Nullaussage eines Minderdenkers.
Kann mal jemand den Off Topic Blödsinn und die Verschwörungstheorien von "Dieter" löschen. So langsam nervt es dass er jeden Thread versucht voll zu spammen, in dem es irgendwo auch nur peripher um PV geht. Danke
:
Bearbeitet durch User
Balkon gibt es nicht. Es gibt eine leistungsreduzierte Kleinanlage. Die 600W Wechselrichterleistung darf nicht überschritten werden! Die Solarpanelleistung jedoch schon. Ich habe 2022 in meinem Bekanntenkreis schon 4 600W Anlagen auf dem Dach installiert, nach geltenden Vorschriften einer "großen" Anlage, aber ohne der zertifizierten Lobbystromschlosser und dennoch mit bestätigter Anmeldung. Die PV Leistung lag zwischen 1,5 und 4kW, der WR hatte aber nur 600W. Vorteil: Der WR läuft sehr lange Zeit auf konstantem Niveau. Da man nichts in euro zurück bekommt, momentan, ist es auch gut so.
:
Bearbeitet durch User
Dieter schrieb: > Ein anderer Ort einzuspeisen darf nicht ein anderes Grundstück sein. Nicht ganz richtig. Du darfst nur nicht das "öffentliche" Netz benutzen. Gab es vor 2 Wochen ein Bericht im TV zu. Wenn du das willst, bekommt du die VOLLE Macht der Bürokratie der Konzern zu spüren. Wichtigstes Zauberwort : Netz-Nutzungsgebühr. Der normale Bürger nennt das Netzentgelt und ist Teil der Stromrechnung.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.