Forum: Offtopic Unterwasserdrohnen (Rechtliches)


von Florian D. (max_well)


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Ich kenne so einige Vorschriften für fliegende Drohnen, für 
Unterwasserdrohnen (bzw. UUVs) brachte auch eine längere 
google-Recherche leider keine Ergebnisse. Das hier gilt ausschließlich 
für Drohnen in der Luft:

https://www.drohnen.de/20336/drohnen-gesetze-eu/

Ein paar Modelle sind ja mittlerweile durchaus auch für Privatpersonen 
erschwinglich:

https://droneline.shop/collections/qysea-fifish-v6-expert-tauchroboter-rov-unterwasserdrohne

Ich denke Naturschutzgebiete (Bergseen etc.) wo auch das Schwimmen nicht 
erlaubt ist dürfte klar sein, aber könnte ich nun so ein Ding z. B. im 
Starnberger See schwimmen lassen? Hat da wer schon Erfahrungen gemacht? 
Was muss man rechtlich beachten?

von Oliver S. (oliverso)


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Nix.

Oliver

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Keine Taucher im See verletzen und nicht mit Booten kollidieren, weil 
das sonst teuer werden könnte.

von Florian D. (max_well)


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Oliver S. schrieb:
> Nix.
>
> Oliver

Nix? Wir sind hier in Deutschland, da wäre ich schon sehr überrascht 
wenn es tatsächlich keine Vorschriften gibt.

von Uwe S. (bullshit-bingo)


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Florian D. schrieb:
> Nix? Wir sind hier in Deutschland, da wäre ich schon sehr überrascht
> wenn es tatsächlich keine Vorschriften gibt.

Es gibt auch noch keine Vorschriften, was zu tun ist, wenn es Gold 
regnen sollte. Erst wenn das geschieht, wird sich irgendeine Institution 
melden, die es dir (scheinbar) wegnehmen darf. Und wenn du der Deutsche 
Michel bist, hast du dafür sogar noch Verständnis.

von DSGV-Violator (Gast)


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> Nix? Wir sind hier in Deutschland, da wäre ich schon sehr überrascht
> wenn es tatsächlich keine Vorschriften gibt.

Klar gibt es da Vorschriften. Da wäre schon man das Betretungsrecht bei 
Privatbesitz, da musste den Eigner um Zustimmung fragen, ob du da deinen 
E-Schrott versenken darfst. Gewässerschutz und -vorschriften sind auch 
anwendbar, erst recht bei öffentlichen (Frei-) Gewässern.
Und in der Regel gibt es in der Kommune/Landkreis ein Amt wodu deine 
Frage loswirst, bspw. Umweltamt, Schiffahrtsamt, ...

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/lschiffv

Fischereigesetze könnte man sich anschauen: 
https://gesetze.legal/bayern/bayfig

Und wenn das Tauchgerät Fotos macht ist natürlich die DSGVO dabei.

Ach ja und weil es um Recht geht, geh zur Rechtsberatung, hier im Forum 
biste dafür falsch.

von Kilo S. (kilo_s)


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DSGV-Violator schrieb:
> Und wenn das Tauchgerät Fotos macht ist natürlich die DSGVO dabei.

Ob ein Flossenabdruck des Karpfen den man beim Fressen filmt notwendig 
ist stellt sich spätestens dann raus wenn der Hecht dir das erste 
Schreiben schickt. ;-)

SCNR!

Bei den Modellbauern Anfragen, die bauen ja auch Halbtaucher und 
U-Boote, ich denke die Rechtslage dürfte ähnlich sein.

Oder bei Anglern, die Futterboote bzw. mittlerweile sogar Echolot auf 
kleinen ferngesteuerten Booten Verwenden.

Im Schwimmbad wird das definitiv nix werden, außer du kannst mit dem 
Bademeister verhandeln das du kurz vor Öffnung wenn noch alles leer ist 
zum testen rein darfst.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Florian D. schrieb:
> Ich denke Naturschutzgebiete (Bergseen etc.) wo auch das Schwimmen nicht
> erlaubt ist dürfte klar sein, aber könnte ich nun so ein Ding z. B. im
> Starnberger See schwimmen lassen? Hat da wer schon Erfahrungen gemacht?
> Was muss man rechtlich beachten?

Merke dir den §1 des merkelschen Bürgerrechts-Canon:

§1. Bürgern ist nur das erlaubt, was ausdrücklich erlaubt ist. Alles 
andere ist Bürgern nicht erlaubt.
ÜBER-Bürgern ist alles erlaubt!

von Michael B. (laberkopp)


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Florian D. schrieb:
> Was muss man rechtlich beachten?

Warum sollte ein Unterwasser-Gefährt anders behandelt werden als ein 
motorisiertes Boot ?

Also Bootsführerschein für den Drohnenbediener und nur dort fahren wo 
auch Motorboote fahren dürfen und nicht schneller als dort erlaubt.

Kann ja auch nicht jeder sich einfach in ein mit Fernbedienung 
ausgerüstetes Boot setzen, die Fernbedienung in die Hand nehmen, und 
dann überall rumschippern.

Zudem gilt für FlugDrohnen bis Sichtweite, da müsste wohl eine Fahne an 
das U-Boot die sichtbar bleibt.

von Michael B. (laberkopp)


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Uwe S. schrieb:
> Es gibt auch noch keine Vorschriften, was zu tun ist, wenn es Gold
> regnen sollte

Doch.

Fundsachen zum Fundbüro bringen.

Nicht einfach einsacken.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Michael B. schrieb:
> Uwe S. schrieb:
>> Es gibt auch noch keine Vorschriften, was zu tun ist, wenn es Gold
>> regnen sollte
>
> Doch.
>
> Fundsachen zum Fundbüro bringen.
>
> Nicht einfach einsacken.

Ok!
Alles Fundgold zu mir bringen!

von (prx) A. K. (prx)


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Cha-woma M. schrieb:
> Alles Fundgold zu mir bringen!

Fundunterschlagung kann mit einer Geldstrafe und sogar einer 
Freiheitsstraße von bis zu drei Jahren geahndet werden.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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(prx) A. K. schrieb:
> Cha-woma M. schrieb:
>> Alles Fundgold zu mir bringen!
>
> Fundunterschlagung kann mit einer Geldstrafe und sogar einer
> Freiheitsstraße von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Ich Unterschlage doch nichts!
Ich pass nur drauf auf!

von (prx) A. K. (prx)


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Cha-woma M. schrieb:
> Ich Unterschlage doch nichts!
> Ich pass nur drauf auf!

Das wirkt strafverschärfend und gibt 5 Jahre. ;-)

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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(prx) A. K. schrieb:
> Cha-woma M. schrieb:
>> Ich Unterschlage doch nichts!
>> Ich pass nur drauf auf!
>
> Das wirkt strafverschärfend und gibt 5 Jahre. ;-)

Aber behalten darf ich es aber dann schon noch, weil es könnt sonst ja 
in falsche Hände gelangen. Die könnten dann das zu Geld machen und 
Schnaps, Zigaretten und Drogen kaufen, oder schlimmer noch ein SUV 
kaufen mit ganz böser CO2-Bilanz!

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Cha-woma M. schrieb:
> Aber behalten darf ich es aber dann schon noch, ...

Vielleicht solltest Du das mal lesen:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/The_Great_Reset

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Uwe S. schrieb:
> Es gibt auch noch keine Vorschriften, was zu tun ist, wenn es Gold
> regnen sollte. Erst wenn das geschieht, wird sich irgendeine Institution
> melden, die es dir (scheinbar) wegnehmen darf.

Gold wird dann wertlos sein

von Oliver S. (oliverso)


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Florian D. schrieb:
> Oliver S. schrieb:
>> Nix.
>>
>> Oliver
>
> Nix? Wir sind hier in Deutschland, da wäre ich schon sehr überrascht
> wenn es tatsächlich keine Vorschriften gibt.

Ich schriebe ja auch nicht, daß es keine Vorschriften gäbe.

Schwer zu finden sind die eigentlich nicht, aber bitte:
https://www.naturerlebnis.bayern.de/naturvertraeglich_unterwegs/ratgeber_freizeit_natur/modelboot_recht.htm

Fazit: Nix.

Oliver

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Also um das Thema mal ernsthaft anzugehen...

Ich fliege Drohnen und denke daher, daß ich nach all dem Papierkram, der 
dafür nötig ist, schon etwas Ahnung von dem Thema habe, aber dennoch ist 
das hier keine Rechtsberatung.

Grundsätzlich darf niemand durch die Drohne gefährdet werden. Sprich 
wenn man mit den Schrauben so einer Drohne jemandem ins Bein schnibbelt, 
wird's ggf. teuer. Für fliegende Drohnen ist eine 
Haftpflichtversicherung vorgeschrieben und muss dem LBA nachgewiesen 
werden, sonst bekommt man keine Betreiber-ID (eID), welche auf der 
Drohne anzubringen ist.

Man darf mit Drohnen auch nicht ohne weiteres in Naturschutzgebieten 
fliegen, ich denke daher, daß gleiches für jede Art Drohne gilt. Bei 
fliegenden Drohnen gab es einige Idioten, die unbedingt brütende Vögel 
aus der Nähe filmen wollten, wobei die Tiere verständlicherweise die 
Drohne angreifen und einige sind an den Verletzungen durch die 
Luftschrauben gestorben. Wie die Reaktion des Gesetzgebers aussieht ist 
klar, man darf diesen Idioten heute noch für ihr großartiges hirnloses 
Mitwirken an den ganzen Verboten und Einschränkungen dankbar sein.

Dazu braucht man für einen Drohnenstart grundsätzlich die Zustimmung des 
Grundstücksinhabers. Wenn man es genau nimmt, vom Start von jedem 
Feldweg wo niemand im Umkreis von 3km ist. Also sollte irgend ein 
Angelverein das Gewässer gepachtet haben oder so und die wollen keine 
Drohnen da drin, dann war's das.

Dazu kommt noch die Vorschrift für fliegende Drohnen, daß 
Bundeswasserstraßen nicht ohne weiteres überflogen werden dürfen. Man 
braucht ein sogenanntes berechtigtes Interesse und "einfach nur aus 
Spaß" gilt da nicht. Mit berechtigtem Interesse darf man sie zwischen 
100 und 120 Metern Höhe in kürzester Linie überfliegen, muss aber 
Abstand zu Schiffen und Schleusen usw. halten. Ich glaube, diese 
Vorschrift wäre auch für tauchende Drohnen anwendbar.

Und dann kommt noch das Problem mit den Kameras. Daß es nicht erlaubt 
ist, mit solchen Geräten z.B. die Ärsche oder Möpse junger Frauen am 
FKK-Strand auszukundschaften - egal ob von oben oder von unten - sollte 
klar sein. Damit kann man sich einen richtigen Berg von Problemen 
einhandeln, kann in begründeten Fällen bis zur Hausdurchsuchung zwecks 
Beweissicherung gehen.

Das letzte Problem ist, unter Wasser funktioniert kein Funk. Alle diese 
Drohnen sind auf eine Kabelverbindung zur Steuerung und Bildübertragung 
angewiesen. Wenn sich das Kabel irgendwo an einem toten Ast oder so 
verheddert, hat man entweder Taucherfahrung oder eine Unterwasserdrohne 
weniger.

von Udo S. (urschmitt)


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Wo ist eigentlich der Unterschied einer Unterwasserdrohne zu einem 
Modell U-Boot?

von Crazy Harry (crazy_h)


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Ich hab mal im Wasserwirtschaftsamt (Bayern) nachgefragt, ob ich ein 
elektrisch betriebenes Modellboot fahren lassen darf. Die Antwort war 
"ja, wenn ich ohne ein fremdes Grundstücksrecht zu verletzen an den See 
komme". Ein See darf von jedem benutzt werden, d.h. baden oder 
Paddelboot fahren und auch ein Modellboot fahren ist erlaubt. Es ist 
meines Wissens auch in Bayern nicht erlaubt einen See einzuzäunen und 
ich kenne einen Fall in dem ein Zaun entfernt werden mußte, weil der 
Zutritt nicht möglich war. ABER Wasserrecht ist was verflucht 
kompliziertes und in jedem Bundesland anderes geregelt (das wissen die, 
die den Sportbootführerschein gemacht haben).
BTW ich hätte so ne Drohne abzugeben :-)

von Crazy Harry (crazy_h)


Angehängte Dateien:

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Udo S. schrieb:
> Wo ist eigentlich der Unterschied einer Unterwasserdrohne zu einem
> Modell U-Boot?

Eine Drohne hat eine Kamera mit Livebildübertragung und zieht zu 99.9% 
ein recht langes Kabel hinter sich her.

: Bearbeitet durch User
von Crazy Harry (crazy_h)


Angehängte Dateien:

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Sorry ich kann meinen Beitrag nicht editieren und Bilder anhängen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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wie tief kommt das U-Bötchen runter?

von Crazy Harry (crazy_h)


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●DesIntegrator ●. schrieb:
> wie tief kommt das U-Bötchen runter?

30m .... Kabel ist 70m lang

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (oliverso)


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Ben B. schrieb:
> Also um das Thema mal ernsthaft anzugehen...
>
> Ich fliege Drohnen und denke daher, daß ich nach all dem Papierkram, der
> dafür nötig ist, schon etwas Ahnung von dem Thema habe

Florian D. schrieb:
> Unterwasserdrohnen

Finde den Unterschied. Und daher: Nein, du hast nicht den Hauch einer 
Ahnung...

Oliver

von Harald K. (kirnbichler)


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Als vorsichtige Extrapolation dürfte man annehmen können, daß 
"Tauchdrohnen" dort eingesetzt werden dürfen, wo man auch ferngesteuerte 
Modellboote fahren lassen darf.

Damit sind Naturschutzgebiete außen vor, es sei denn, man kontaktiert 
die jeweils zuständige Naturschutzbehörde und kann einen triftigen Grund 
vorweisen. Das könnte das Erforschen des Lebensraumes einer Tierart, die 
dort vorkommt, Unterwasserarchäologie oder ähnliches sein; Hobby aber 
wird sehr sicher nicht ausreichend sein.

von Wollvieh W. (wollvieh)


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Udo S. schrieb:
> Wo ist eigentlich der Unterschied einer Unterwasserdrohne zu einem
> Modell U-Boot?

Das Modell-U-Boot ist ein Scherz aus den 80ern für Leute, die sich mit 
ihrer Robbe-Fernsteuerung an einen See gestellt haben. Die Drohnen 
könnten heute tatsächlich funktionieren.

Beitrag #7382750 wurde vom Autor gelöscht.
von Oliver S. (oliverso)


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(prx) A. K. schrieb im Beitrag #7382750:
> Wie tief kommt so ein Teil denn?

Der Marianengraben ist gut 11000m tief, das ist wohl die natürliche 
Grenze auf der Erde.*

Ob es allerdings sinnvoll ist, in "Tiefen" zu tauchen, in denen die 
Kamera nichts mehr sieht, sei mal dahingestellt. Das begrenzt die 
Anwendung dann auf ein paar cm bis Meter, je nach Wasserqualität.

Oliver
* Von wieder auftauchen hast du ja nicht gesprochen ;)

: Bearbeitet durch User
von Harald K. (kirnbichler)


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Oliver S. schrieb:
> Ob es allerdings sinnvoll ist, in "Tiefen" zu tauchen, in denen die
> Kamera nichts mehr sieht, sei mal dahingestellt.

Schon Piccard hatte eine Lampe dabei. Sonst wäre er nicht schon vor 60 
Jahren in den Marianengraben getaucht  ...

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Udo S. schrieb:
> Wo ist eigentlich der Unterschied einer Unterwasserdrohne zu einem
> Modell U-Boot?

Modell U-Boot wird auf Sicht gesteuert!
Eine Drohne kann ohne direkten Sichkontakt gesteuert werden (nicht 
erlaubt). "Die Verwendung von Videobrillen wie den DJI Goggles durch den 
Piloten ist grundsätzlich nicht erlaubt, alle anderen Personen dürfen 
diese jedoch verwenden. Hiervon ausgenommen sind Drohnen, die weniger 
als 250 g wiegen und in weniger als 30 Meter Abstand betrieben werden, 
hier darf der Pilot eine Videobrille verwenden."

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Crazy H. schrieb:
> Sorry ich kann meinen Beitrag nicht editieren und Bilder anhängen

geil, vorallenm der fette Fisch auf dem Bild ganz rechts drausen!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Harald K. schrieb:
> Schon Piccard hatte eine Lampe dabei. Sonst wäre er nicht schon vor 60
> Jahren in den Marianengraben getaucht  ...

Die Lampe hat er aber nur gebraucht um den Rückweg zu finden!

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> "Die Verwendung von Videobrillen wie den DJI Goggles durch den
> Piloten ist grundsätzlich nicht erlaubt
Das ist grundsätzlich erstmal kompletter Blödsinn. Natürlich ist das 
Fliegen mit Videobrillen erlaubt, allerdings benötigt der Pilot dann 
einen Spotter, der neben dem Piloten stehen und die Drohne im Blick 
behalten muss, so daß er den Piloten falls nötig unterstützen kann.

von Harald K. (kirnbichler)


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Cha-woma M. schrieb:
> Die Verwendung von Videobrillen wie den DJI Goggles durch den
> Piloten ist grundsätzlich nicht erlaubt

Das ist vor allem im Zusammenhang mit einer Unterwasserdrohne 
vollkommener Schwachsinn. Unterwasserdrohnen unterliegen auch nicht 
Regelungen über Flughöhe oder Mindestabständen zu Flughäfen.

Das kann man nicht übertragen. Auch wenn das Wort "Drohne" auftaucht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Michael B. schrieb:
> Fundsachen zum Fundbüro bringen.

Erstens falsch; bei Fund besteht zunächst nur eine Anzeugepflicht sowie 
die Pflicht, die Fundsache zu verwahren.

Zweitens hier nicht eknschlägig, da es keinen Verlierer gibt.

Schatzregal dürfte auch nicht eingeeifen.

Edelmetallwilderei wurde noch nicht erfunden.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Na das würde ich nochmal nachlesen. Wenn ich mich recht erinnere, dann 
wird sich der Staat schon holen was er will, wenn irgendwas von Wert vom 
Himmel fällt. Beispielsweise, fällt ein Meteorit vom Himmel und Dein 
Auto sieht danach aus als ob die Bismarck drauf gefeuert hätte, wirst Du 
das Steinchen schon rausrücken müssen wenn die Wissenschaft das gerne 
haben möchte. Für die 50cm Vertikalbohrung durch Dein Auto ist natürlich 
niemand verantwortlich, das darfst Du gerne selbst bezahlen.

Ähnlich sieht da aus wenn man einen Schatz aus einem gesunkenen Schiff 
findet oder so. Möglicherweise steht einem Finderlohn zu, aber einfach 
so den Schatz einkassieren ist nicht.

von Harald W. (wilhelms)


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Florian D. schrieb:

> Nix? Wir sind hier in Deutschland, da wäre ich schon sehr überrascht
> wenn es tatsächlich keine Vorschriften gibt.

In Deutschland gilt: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist,
ist sowiesio verboten. :-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Ben B. schrieb:
> Na das würde ich nochmal nachlesen. Wenn ich mich recht erinnere,
> dann
> wird sich der Staat schon holen was er will, wenn irgendwas von Wert vom
> Himmel fällt. Beispielsweise, fällt ein Meteorit vom Himmel und Dein
> Auto sieht danach aus als ob die Bismarck drauf gefeuert hätte, wirst Du
> das Steinchen schon rausrücken müssen wenn die Wissenschaft das gerne
> haben möchte.
Anspruchsgrundlage?
> Für die 50cm Vertikalbohrung durch Dein Auto ist natürlich
> niemand verantwortlich, das darfst Du gerne selbst bezahlen.
>
> Ähnlich sieht da aus wenn man einen Schatz aus einem gesunkenen Schiff
> findet oder so.
Nö. Im Gegensatz zu einem Meteoriten lässt sich der Schatz zumeist einem 
vormalugen Besitzer oder gar Eigentümer zuordnen, ist also gerade keine 
res nullius.
> Möglicherweise steht einem Finderlohn zu, aber einfach
> so den Schatz einkassieren ist nicht.
Je nach Schatzregal. Zur Zeit wird die insoweit letzte Lücke in D 
geschlossen.


siehe auch hier:

https://www.derstandard.de/story/2000140262792/wem-gehoeren-meteorite-wenn-sie-gefunden-werden

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Harald K. schrieb:
> Das kann man nicht übertragen. Auch wenn das Wort "Drohne" auftaucht.

Erklar das mal einen Juristen!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Harald W. schrieb:
> Florian D. schrieb:
>
>> Nix? Wir sind hier in Deutschland, da wäre ich schon sehr überrascht
>> wenn es tatsächlich keine Vorschriften gibt.
>
> In Deutschland gilt: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist,
> ist sowiesio verboten. :-)
Und den Rest der Erlaubt ist, der wird auch bald verboten sein!

von Percy N. (vox_bovi)


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Cha-woma M. schrieb:
> Harald K. schrieb:
>> Das kann man nicht übertragen. Auch wenn das Wort "Drohne" auftaucht.
>
> Erklar das mal einen Juristen!

Überhaupt kein Problem. Von Vokabeln lassen sich eher juristischr Laien 
on die Irre führen.

von Hermann S. (diphtong)


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Kilo S. schrieb:
> DSGV-Violator schrieb:
>> Und wenn das Tauchgerät Fotos macht ist natürlich die DSGVO dabei.
>
> Ob ein Flossenabdruck des Karpfen den man beim Fressen filmt...

Wildtieren nachstellen ist schon Wilderei, obacht.^^

Grundlegend darf man ja in Deutschland sowieso erstmal nix.

: Bearbeitet durch User
von Rahul D. (rahul)


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Crazy H. schrieb:
> Ein See darf von jedem benutzt werden, d.h. baden oder
> Paddelboot fahren und auch ein Modellboot fahren ist erlaubt.

Bei (Modell-)Verbrennern gibt es schon Einschränkungen.
Auf dem Königssee fahren doch nur Elektroboote (oder war das ein andere 
See in Bayern?).

Bei Unterwasserfahrzeugen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie jemandem 
aus ein paar Metern auf den Kopf fallen, eher gering...

von DSGV-Violator (Gast)


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>> Ähnlich sieht da aus wenn man einen Schatz aus einem gesunkenen Schiff
>> findet oder so.
>> Möglicherweise steht einem Finderlohn zu, aber einfach
>> so den Schatz einkassieren ist nicht.
> Je nach Schatzregal. Zur Zeit wird die insoweit letzte Lücke in D
> geschlossen.

Und wo kein Schatzregal da "Hadrianische Teilung". Wurde hier vor kurzem 
om Zusammenhang mit Tauchen im 'Offtopic' dargelegt: 
Beitrag "Re: Kann man mit Helium tauchen?"

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Rahul D. schrieb:
> Bei Unterwasserfahrzeugen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie jemandem
> aus ein paar Metern auf den Kopf fallen, eher gering...

Aber wenn da unten ein Taucher ist.
Was dann?

Was gelten den für Regeln?
z.B.:
Wer schwimmt rechts und  wer links vorbei?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Cha-woma M. schrieb:
> Aber wenn da unten ein Taucher ist.
> Was dann?
>
> Was gelten den für Regeln?
> z.B.:
> Wer schwimmt rechts und  wer links vorbei?

da brauchen wir eindeutige Verkehrsregeln

von DSGV-Violator (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:

> Was gelten den für Regeln?
> z.B.:
> Wer schwimmt rechts und  wer links vorbei?

Beim tauchen gibt es mehr Dimensionen als Du verhinderteter Komiker Dir 
vorstellen kannst; da geht es eher um "aufwärts" und "abwärts statt 
"Rechts" vor "Links".

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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DSGV-Violator schrieb:
> Cha-woma M. schrieb:
>
>> Was gelten den für Regeln?
>> z.B.:
>> Wer schwimmt rechts und  wer links vorbei?
>
> Beim tauchen gibt es mehr Dimensionen als Du verhinderteter Komiker Dir
> vorstellen kannst; da geht es eher um "aufwärts" und "abwärts statt
> "Rechts" vor "Links".

Ok, und wie schaut`s mit "unten bleiben"  aus?

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Bei Unterwasserfahrzeugen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie
> jemandem aus ein paar Metern auf den Kopf fallen, eher gering...
Gemäß Drohnen-Klassifizierung C1 könnte man vermuten, eine 899g Drohne 
"darf" dir aus 120m Höhe auf die Rübe fallen oder mit fast 70 km/h in 
die Fresse fliegen. Davon wird wahrscheinlich niemand sterben, aber ich 
wette es versaut einem tierisch den Tag.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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DSGV-Violator schrieb:
> Beim tauchen ...

Wenn das Ding mit 4,5kg und 1,5m/s in den Rücken oder in der Seite 
trifft, dann fangen die meisten erst zu denken an.

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