Forum: HF, Funk und Felder Mit welcher Frequenz funktionieren Quadrocopter?


von Thomas (mercury3)


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Irgend jemand in der weiteren Nachbarschaft (ländliches Gebiet) hat 
neuerdings ein solches Spielgerät und fliegt zu jeder erdenklichen Zeit 
über unserem Grundstück. Bisher ließ sich leider nicht feststellen wer 
das ist, daher möchte ich versuchen den Funkverkehr zu stören um das 
Ding vom Himmel zu holen.

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Thomas schrieb:
> daher möchte ich versuchen den Funkverkehr zu stören

Da du damit auch alles andere, was in dem Frequenzbereich unterwegs ist, 
störst (2.4GHz und 5.8GHz sind nicht unüblich), solltest du dir etwas 
anderes überlegen.

Die Polizei zu kontaktieren könnte eine Option sein, mit der du dich 
nicht selber strafbar machst.

von Stefan S. (chiefeinherjar)


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Selbst wenn du alles zwischen 10Hz und 10GHz stören könntest/würdest, 
würde die Drohne nicht abstürzen sondern einfach zurück zur letzten 
bekannten Startposition fliegen. Zumindest so lange, bis sie wieder 
Funkkontakt hat.

So hättest du vielleicht eine halbe Minute Ruhe - und dann ist die 
Drohne wieder da.

Und dann müsstest du den Störsender wieder aktivieren - und bald hast du 
die Freunde vom Funkdienst bei dir.

von Rainer W. (rawi)


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Thomas schrieb:
> Irgend jemand in der weiteren Nachbarschaft (ländliches Gebiet) hat
> neuerdings ein solches Spielgerät und fliegt zu jeder erdenklichen Zeit
> über unserem Grundstück.

Sei geduldig - das Spielgerät wird bald langweilig, falls du ihm nicht 
etwas sonderlich interessantes zum gucken anbietest.

von Jens M. (schuchkleisser)


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Bei Verletzung des persönlichen Lebensbereichs und nicht feststellbarem 
Piloten ist es m.W. zulässig das Ding runterzuholen.
Der Pilot muss in Sichtweite sein (oder bei FPV einen Spotter 
dabeihaben) und die Kiste hat ein Erkennungszeichen zu haben.
Drohnenflüge zu z.B. Kartierungszwecken (Suche nach nicht zugelassenen 
bzw. nicht angemeldeten Solaranlagen z.B.) sind bei der Gemeinde 
angemeldet, da wäre das Ordnungsamt zuständig.
Sowas wird aber aus genau diesen Gründen zumindest bei uns vorher 
angemeldet, z.B. in der Zeitung.

Solche Geräte können es überhaupt nicht vertragen wenn es regnet, oder 
wenn sich plötzlich z.B. eine Schnur im Propeller verfängt. ;)

von Rainer W. (rawi)


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Jens M. schrieb:
> Solche Geräte können es überhaupt nicht vertragen wenn es regnet, oder
> wenn sich plötzlich z.B. eine Schnur im Propeller verfängt. ;)

Besonders wirkungsvoll ist eine in Netzform verknotete Schnur. ;-)

Auch ein Verlust des GNSS-Empfangs (GPS/Galileo/Beidou) dürfte den 
Kollegen evtl. schon zum Homing veranlassen und das ist mit viel weniger 
Leistung zu stören, als die Kommunikationsfrequenz(en) der Drohne. Mit 
ein bisschen Richtantenne ist der Funkdienst dann schnell außen vor.

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Oh oh... gefährliches Halbwissen.

Also erstens ist es NICHT zulässig, eine fremde Drohne vom Himmel zu 
knallen oder sonstwie zum Absturz zu bringen. Das wäre eine 
Sachbeschädigung und wenn die Jungs vom LBA ernst machen, evtl. ein 
gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr. Man hat außerdem keine 
Kontrolle darüber, wo das Ding dann runterkommt, das könnte man als 
gemeingefährlich werten. Nicht lustig, würde ich lassen. Privatleute 
dürfen eben nicht alles, was Behörden dürfen.

Es ist aber auch nicht zulässig, mit einer Drohne ohne berechtigtes 
Interesse über fremdem Gebiet zu fliegen oder mithilfe ihrer Sensoren 
(insbesondere Kameras) in die Privatsphäre anderer Leute einzudringen. 
Wenn ich das jetzt alles erkläre, muss ich Seiten schreiben, daher wer's 
genau wissen will (z.B. 100..120m Korridor bei berechtigtem Interesse 
und ohne Möglichkeit, außen herum zu fliegen), bitte selbst den 
Drohnenführerschein machen.

Einen totalen Ausfall der Satellitennavigation beantworten die meisten 
GNSS-gesteuerten Drohnen mit dem Versuch einer Landung vor Ort, 
allerdings braucht man dazu eine Richtantenne oder einen relativ starken 
Störsender - dessen Betrieb in Deutschland natürlich verboten ist. 
Drohnen ohne GNSS (z.B. FPV-Racer) interessiert das nicht, die fliegen 
allein nach Fernsteuerkommandos.

Was man selbst machen könnte: Versuchen, den Piloten zu finden, ggf. 
polizeiliche Anzeige wenn ein Gespräch nichts bringt, wenn der Pilot 
nicht ausfindig gemacht werden kann, dann Anzeige beim LBA.

Und bitte auch dran denken, es geht beim Drohnenflug viel um ein gutes 
Miteinander. Immer dran denken wie es wäre, wenn man selbst eine Drohne 
hätte, sich für dieses Hobby interessiert und gerne Luftaufnahmen vom 
eigenen Grundstück hätte - und alle Nachbarn würden sich 
Luftabwehrgeschütze Marke Gepard besorgen... oder vielleicht hat man 
auch einen Hund, dessen Gebell die Nachbarn nervt, den berühmten Hahn, 
der morgens kräht oder einfach nur ein lautes Auto weil man das toll 
findet... Es gibt bereits diverse Gründe, sich gegenseitig vor Gericht 
zu zerren - wenn der Drohnenflug nun auch noch dazu kommt, ist das 
wieder einer mehr.

Beitrag #7420030 wurde vom Autor gelöscht.
von Thomas (mercury3)


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Ich verstehe die Argumente der Funker.

In diesem Jahr habe ich hier noch keinen Polizisten gesehen; der nächste 
Polizeiposten ist >10km entfernt. Bis die hier wären...

Ohne spezielle Teleobjektive kann man nicht einmal ein Beweisfoto von 
dem Fluggerät machen.

Bin ich damit "Freiwild"?

Ich verstehe NICHT warum meine Privatsphäre nicht durch 
Selbstverteidigung gewahrt werden darf?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Thomas schrieb:
> Ich verstehe NICHT warum meine Privatsphäre nicht durch
> Selbstverteidigung gewahrt werden darf?

D bist eben in Deutschland.

alternativ würde ich den "Pango" empfehlen,
oder jeden anderen Luftdruck-Rohrreiniger, den man manuell aufpumpen 
muss.
22er Heizungsrohr ran, mit kleinen Steinchen füllen und POUM

ums noch etwas stilechter zu machen,
hätte ich auch noch ein Fadenkreuz für die Flak im Angebot

Beitrag "Quick&dirty - Flak selbst gebaut"

:-]

von Jack V. (jackv)


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Thomas schrieb:
> Ohne spezielle Teleobjektive kann man nicht einmal ein Beweisfoto von
> dem Fluggerät machen.

Es ist also so weit entfernt, dass es selbst kein detailliertes Bild von 
deinem Grundstück oder gar erkennbare Bilder von Personen anfertigen 
könnte?

von Udo S. (urschmitt)


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Thomas schrieb:
> Ich verstehe NICHT warum meine Privatsphäre nicht durch
> Selbstverteidigung gewahrt werden darf?

Weil der Kollateralschaden deiner Art von Selbstverteidigung für dich 
nicht absehbar ist.
Und weil der Staat bei uns das Gewaltmonopol hat.

von Rainer W. (rawi)


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Ben B. schrieb:
> Einen totalen Ausfall der Satellitennavigation beantworten die meisten
> GNSS-gesteuerten Drohnen mit dem Versuch einer Landung vor Ort,

Oder so - dann kann der Pilot vorbei kommen und sich seine Drohne 
abholen.

> allerdings braucht man dazu eine Richtantenne oder einen relativ starken
> Störsender ...

Wie kommst du darauf. Die Sendeleistung der Satelliten im L-Band liegt 
unter 300W und die verteilt sich z.B. bei GPS aus der Bahnhöhe von 
20200km Entfernung auf mindestens die ganze Erdscheibe. Um aus wenigen 
hundert Metern das SNR so weit runter zu drücken, dass der Empfänger das 
nicht mehr dekodieren kann, brauchst du keine hohe EIRP (GPS-Jammer). 
Wenn du gut bist, erzeugst du gefakte GPS-Signale (GPS-Spammer) und 
treibst damit den Positionsbestimmnungsalgorithmus in den Wahnsinn ;-)

von Mike R. (thesealion)


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Ben B. schrieb:
> Also erstens ist es NICHT zulässig, eine fremde Drohne vom Himmel zu
> knallen oder sonstwie zum Absturz zu bringen. Das wäre eine
> Sachbeschädigung und wenn die Jungs vom LBA ernst machen, evtl. ein
> gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr.

Das ist so schlicht NICHT richtig. Je nachdem wo und wie genau die 
Drohne fliegt kann der Abschuss nach § 228 BGB gerechtfertigt sein.

https://www.spiegel.de/netzwelt/gerichtsurteile-zu-drohnen-darf-man-drohnen-per-luftgewehr-abwehren-a-27507b49-084c-4299-b1e8-b86a475451f6

von Thomas (mercury3)


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Jack V. schrieb:
> Thomas schrieb:
>> Ohne spezielle Teleobjektive kann man nicht einmal ein Beweisfoto von
>> dem Fluggerät machen.
>
> Es ist also so weit entfernt, dass es selbst kein detailliertes Bild von
> deinem Grundstück oder gar erkennbare Bilder von Personen anfertigen
> könnte?

Nö, das sind weniger als 100m und direkt über dem Haus. Im Gegensatz zu 
der Gimblekamera an dem Ding kann ich aber nicht ruhig genug zielen.

Einen Pango habe ich noch rumliegen, danke für den Hinweis!

Hinter dem Haus/Grundstück beginnt offenes Gelände, da werden ein paar 
fallende "Schrotkugeln" niemandem schaden.

von Rüdiger B. (rbruns)


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Ein Paintballgewehr ausleihen oder Freunde die eins haben zum 
Tontaubenschiessen einladen.

von Udo S. (urschmitt)


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Mike R. schrieb:
> Das ist so schlicht NICHT richtig. Je nachdem wo und wie genau die
> Drohne fliegt kann der Abschuss nach § 228 BGB gerechtfertigt sein.
>
> 
https://www.spiegel.de/netzwelt/gerichtsurteile-zu-drohnen-darf-man-drohnen-per-luftgewehr-abwehren-a-27507b49-084c-4299-b1e8-b86a475451f6

Das ist aber mit Vorsicht zu geniessen.
In dem Fall spielt es eine Rolle, dass der Garten sichtgeschützt von 
aussen war, und ausserdem minderjährige Kinder gefilmt wurden.
Und es war kein "milderes Mittel" zur Abwendung verfügbar.

Das ist also kein pauschales Urteil um eine Wumme rauszuholen.

von Gunnar F. (gufi36)


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Mike R. schrieb:
> Das ist so schlicht NICHT richtig. Je nachdem wo und wie genau die
> Drohne fliegt kann der Abschuss nach § 228 BGB gerechtfertigt sein.
>
> 
https://www.spiegel.de/netzwelt/gerichtsurteile-zu-drohnen-darf-man-drohnen-per-luftgewehr-abwehren-a-27507b49-084c-4299-b1e8-b86a475451f6

Naja, du darfst aber mit dem Luftgewehr auf privatem Grund nur schießen, 
wenn die Kugel das Gelände nicht verlassen kann. Also doch wieder nicht!

von Ich A. (alopecosa)


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Stefan S. schrieb:
> Selbst wenn du alles zwischen 10Hz und 10GHz stören könntest/würdest,
> würde die Drohne nicht abstürzen sondern einfach zurück zur letzten
> bekannten Startposition fliegen. Zumindest so lange, bis sie wieder
> Funkkontakt hat.

In dem Fall landet sie einfach.

Thomas schrieb:
> Ich verstehe NICHT warum meine Privatsphäre nicht durch
> Selbstverteidigung gewahrt werden darf?

Weil wir nicht in den USA sind.

Jack V. schrieb:
> Es ist also so weit entfernt, dass es selbst kein detailliertes Bild von
> deinem Grundstück oder gar erkennbare Bilder von Personen anfertigen
> könnte?

Unterschätze das mal nicht :) Die Kameras an manchen Drohnen sind gut... 
sehr gut.

Ben B. schrieb:
> Oh oh... gefährliches Halbwissen.

Der erste Post von dir dem ich vollumfänglich zustimmen kann ;)


Rainer W. schrieb:
> Wie kommst du darauf. Die Sendeleistung der Satelliten im L-Band liegt
> unter 300W und die verteilt sich z.B. bei GPS aus der Bahnhöhe von
> 20200km Entfernung auf mindestens die ganze Erdscheibe. Um aus wenigen
> hundert Metern das SNR so weit runter zu drücken, dass der Empfänger das
> nicht mehr dekodieren kann, brauchst du keine hohe EIRP (GPS-Jammer).
> Wenn du gut bist, erzeugst du gefakte GPS-Signale (GPS-Spammer) und
> treibst damit den Positionsbestimmnungsalgorithmus in den Wahnsinn ;-)

Ganz so einfach ist es dann aber doch wieder nicht.
Sieht man schon auch daran das kommerziell erhältliche Gerätschaften 
eben nicht "so einfach" sind.


Am Ende gilt wie immer das gute Miteinander.
Die Augen aufhalten und gucken ob man den Pilotenfindet und falls dem so 
ist, ein Gespräch beginnen.
Was direkt zum nächsten Problem führt: Kommst du mit der Attitüde zu mir 
und beginnst ein Gespräch, wie du den Thread gestartet hast, kommt man 
nicht auf einen Nenner.

Das Gespräch suchen hilft gleichermaßen bei gewerblichen wie privaten 
Flügen.
Leider! wissen viele Drohnenbesitzer nicht welche rechtlichen 
Voraussetzungen gelten.
Und jene die es nicht interessiert sind es die das ganze dann in den 
Dreck ziehen.

Ich mach Drohnenflüge nun seit einiger Zeit dienstlich und bisher gab es 
nichts das man "besorgten Bürgern" gegenüber nicht erklären konnte. Wenn 
aber bisher jemand direkt pampig daher kam, gab es einen kurzen verbalen 
Hinweis auf den Zweck des Fluges und meine "Dienstherkunft" und dann 
hatte sich das meistens direkt wieder erledigt.

von Rainer W. (rawi)


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Ich A. schrieb:
> Ganz so einfach ist es dann aber doch wieder nicht.
> Sieht man schon auch daran das kommerziell erhältliche Gerätschaften
> eben nicht "so einfach" sind.

Das hat auch keiner behauptet. Die Erzeugung von GPS Datenblöcken ist 
kein Geheimnis. Auf jeden Fall ist Spoofing die elegantere Methode ;-)
https://blackhat.com/docs/eu-15/materials/eu-15-Kang-Is-Your-Timespace-Safe-Time-And-Position-Spoofing-Opensourcely-wp.pdf

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Das sind genau diese kann und könnte Geschichten, die ich nicht 
ausbreiten wollte... aber wir können das ja mal ein bißchen versuchen.

Tatsache ist erstmal, der TE weiß nicht wieso die Drohne da fliegt. Ich 
weiß auch nicht was für eine Drohne ist oder wie groß das Grundstück des 
TE ist. Ich weiß aber, daß es manchmal gar nicht so leicht ist, ohne GPS 
oder Lokalisation via Fernsteuerung einzuschätzen, über welchem 
Grundstück sich eine Drohne befindet - oder wo eben nicht. Das ist je 
nach Höhe rein optisch schwierig. Jetzt habe ich aber schon ein 
Interesse daran, mit einer entsprechend zugelassenen Drohne über meinem 
eigenen Grundstück fliegen zu dürfen (das gilt auch für gemietete 
Objekte). Was ich nicht darf, wäre z.B. Aufnahmen von fremden 
Grundstücken zu machen (wenn ich dazu keine Erlaubnis habe) oder in 
irgendwelche Fenster hineinzuschauen. Wobei das ziemlich schwer ist wenn 
drinnen kein Licht brennt, dann sieht man nämlich nichts, erst recht 
nicht wenn noch Gardinen hängen.

Wenn hier in der Gegend jemand anfängt, mit seinem Luftgewehr 
rumzuballern, dann finde ich das sehr bedenklich und ggf. bekommt er von 
mir eine Anzeige dafür wenn ich die Möglichkeit sehe, daß Geschosse sein 
Grundstück verlassen - und das finde ich ziemlich wahrscheinlich wenn 
man mit sowas gen Himmel schießt. Ich bin bestimmt nicht der einzige, 
der nicht möchte, daß er so eine Murmel an den Kopf bekommt oder diese 
evtl. Spuren an meinem Eigentum (braucht nicht meine Drohne sein, kann 
auch mein Auto sein) hinterlässt bzw. das fahrlässig in Kauf genommen 
wird, nur um eine Drohne "abzuwehren". Irgendwo kommen diese Murmeln 
dann halt wieder runter. Es wird auch schwer, zu beweisen, wo sich die 
evtl. getroffene Drohne zu diesem Zeitpunkt genau befand. War sie über 
dem "verbotenen" Grundstück oder nicht, wurde wirklich gegen 
irgendwelche Rechte des Schützen verstoßen oder nicht...

Ich will die Sache nicht beschönigen oder so, aber wenn jemand einen 
Verstoß gegen den Datenschutz oder Eingriff in die Persönlichkeitsrechte 
mittels einer Video-Drohne gleich mit einer Schusswaffe bekämpft, dann 
finde ich das höchst bedenklich. Da gibt es andere Mittel und Wege, vor 
allem gibt es Leute, deren staatlich zugetragene Aufgabe es ist, sich um 
sowas zu kümmern.  Vor allem darf ich zur Abwehr einer Gefahr keine 
andere noch größere Gefahr (Schusswaffengebrauch gen Himmel) 
verursachen. Wenn's ums eigene Leben geht okay, aber doch nicht gegen 
'ne eigentlich Spielzeugdrohne. Wenn mich das laute Auto des Nachbarn 
nervt, dann zerkloppe ich das schließlich auch nicht, nur damit ich 
hinterher meine Ruhe habe.

Wie ich oben schon geschrieben habe, wenn's gar nicht anders geht, melde 
die Beobachtung an die Polizei oder das LBA... zerrt euch alle 
gegenseitig vor den Kadi, sorgt für finanziellen Wohlstand bei den 
Anwälten... dann ist es eben so. Schön wenn jemand keine anderen 
Probleme hat.

von Jack V. (jackv)


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Ich A. schrieb:
> Unterschätze das mal nicht :) Die Kameras an manchen Drohnen sind gut...
> sehr gut.

… und entsprechend sehr teuer. Nicht sehr wahrscheinlich, dass der TE es 
mit einem solchen Gerät zu tun hat – die werden in der Regel verwendet, 
um damit Geld zu verdienen. Und wenn der TE nicht gerade eine Person 
öffentlichen Interesses ist, dürfte das hier nicht gegeben sein.

von Klaus B. (forrestjump)


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Mir kommt es so vor, als ob die Zündschnüre ganz allgemein immer kürzer 
und die Blickfelder immer enger werden.
Jeder fühlt sich immer "irgendwie" und in irgendeiner Form  betroffen. 
Bin ich froh, das ich in den 70ern meine Pubertät mit Zwille, 
Lagerfeuer, Luftgewehr und Unkraut Ex und Zucker verbringen konnte.

Allerdings:
sollte so ein Teil ständig und längere Zeit über meinem Grundstück 
hoovern und mir beim Zehennägelabknipsen auf der Terasse zuschauen, wäre 
es sicher kein Problem in "ländlicher und damit überschaubarem Areal" 
den Piloten (in ungefähr 500M Umkreis) ausfindig zu machen, zumal man 
sich dort normalerweise gegenseitig kennt. Mit Hilfe einer Digitalkamera 
mit etwas Zoom kann man den Copter Typ schonmal so ungefähr bestimmen 
und mal die Nachbarschaft befragen. Kinder mit einbinden sich umzuhören. 
Ist es eine "Drohne" von Aldi wird sie einem 12-15 jährigen gehören, bei 
einer von DJi (Mavic) wird der Pilot älter sein, weil teurer. Ich 
bezweifle auch das der Pilot irgendein spezielles Interesse an 
irgendjemanden dort hat.

Zur Not kannst Du noch hier mal vorbeischauen:
http://www.rfcandy.biz/communication/gps_new.html
Das gibt es als Bausatz, oder fertiges Modul.

von Oliver S. (oliverso)


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Thomas schrieb:
> In diesem Jahr habe ich hier noch keinen Polizisten gesehen;

Brauchst du auch nicht. Anzeige online. Fertig.
Aber du solltest schon ausführlich jeden Überflug dokumentiert haben, 
mit Datum, Zeit, und Fotos o.ä.

Einfach nur schrieben: "Da fliegt was", könnte zu wenig sein.

Oliver

von Bernhard S. (gmb)


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Vielleicht anstatt technischer Maßnahmen auf die Psyche zielen, bau ein 
Modell eines kleinen UFOs das du in einen Bereich deines Grundstücks 
stellst der nur aus der Luft einsehbar ist. Dazu ein paar Alienpuppen 
die mit Servos bewegt werden. Ein kleines Modell der Drohne bauen, ein 
paar Alienpuppen drumherum die darüber diskutieren, wie mit dem 
Drohnenpiloten umzugehen sei ...

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Nochmal, weil einige verdammt stolz auf ihre Störungsvorschläge zu sein 
scheinen - wer in Deutschland erwischt wird, wie er einen solchen 
Störsender betreibt, der bekommt verdammt teure Post vom Staatsanwalt. 
Ehrlich, die BNetzA kennt da keinen Spaß. Erstens wird dadurch nicht nur 
die eine kleine Drohne gestört, sondern wer weiß was noch alles oder 
welcher Schaden dadurch entsteht und zweitens stören diese billigen 
Dinger nicht nur das, was man primär treffen möchte, sondern alles 
rechts und links daneben noch gleich mit. Entsprechend schnell tauchen 
die Dinger im Frequenzbereich des Mobilfunks oder von Radaranlagen auf - 
und wenn die Gerüchte stimmen, dann peilen die teils automatisiert nach 
solchen Störern. Besonders viel Spaß kann man sich verschaffen, wenn 
BOS-Funkdienste oder der Flugfunk getroffen werden. Ihr solltet echt mal 
nachdenken, was ihr hier empfehlt, man könnte euch direkt Anleiten zu 
Straftaten vorwerfen. Ich weiß nicht, ob ihr euch darüber im Klaren 
seid.

Nochmal zum Thema Drohne... die "Aldi-Drohne" ist kein Problem, die 
fliegt wenn überhaupt nur im unmittelbaren Umfeld des Piloten und 'ne 
gute Kamera hat sowas auch nicht. Wenn der Pilot wirklich weiter weg 
ist, dann ist es schon eine bessere Drohne wie z.B. eine Mavic. Die 
wirklich guten Drohnenkameras gibt's eigentlich nur auf 
Enterprise-Drohnen (bei DJI z.B. die Matrice-Serie), aber wenn euch 
jemand mit sowas wirklich "auf die Pelle rücken" will, dann schafft er 
das, ohne daß ihr die Drohne seht. Diese Drohnen sind aber viel zu 
teuer, um damit solche Späße zu machen (M3 z.B. etwa 6.500 Euro, M30 
etwa 12.000 Euro) oder seine Existenz zu riskieren wenn man gewerblich 
mit sowas fliegt.

Kann doch nicht so schwer sein, den Piloten zu finden - wenn das Ding 
öfter fliegt, dann schauen wo die Drohne landet. Ggf. könnte man auch 
mit einer eigenen Drohne nach dem Piloten suchen. Wenn er legal fliegt, 
dann kann er nicht so weit weg sein, denn er muss die Drohne in Sicht 
behalten... und mir kann niemand erzählen, daß er 'ne Mavic auf 500 
Meter noch klar erkennt, also wäre er maximal 500 Meter im Umkreis um 
die Drohne.

Das Problem ansich ist halt wie schon angeführt wurde, daß manche Leute 
mit den Dingern illegale Flüge durchführen. Teils aus Unwissenheit, 
teils aus Ignoranz und manche leider auch mit Vorsatz. Aber das sind 
eigentlich wenige, die meisten Drohnenpiloten interessieren sich 
überhaupt nicht speziell für Aufnahmen von anderen Menschen. Wenn dann 
geht es um sich selbst (oder Beteiligte) oder viel öfter um Landschaften 
oder Objekte in Landschaften wie irgendwelche Bauwerke... oder einfach 
nur um den Spaß am Fliegen mit den Dingern. So gut wie niemand schickt 
so ein Ding nach oben um mal zu spionieren was die Nachbarschaft treibt 
oder was da immer gleich angenommen wird.

von Günter L. (Firma: Privat) (guenter_l)


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Die fliegt ja auch irgendwann mal zurück zum Steuermann,
einfach hinterherlaufen, dann weißt du wer er ist.

von Jonny O. (-geo-)


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Thomas schrieb:
> Irgend jemand in der weiteren Nachbarschaft (ländliches Gebiet)
> hat
> neuerdings ein solches Spielgerät und fliegt zu jeder erdenklichen Zeit
> über unserem Grundstück. Bisher ließ sich leider nicht feststellen wer
> das ist, daher möchte ich versuchen den Funkverkehr zu stören um das
> Ding vom Himmel zu holen.

Versuche erstmal den Piloten ausfindig zu machen. Vielleicht ist das ja 
ein ganz netter Kerl, der einfach nur Spaß an seinem Hobby hat. Du 
kannst ihn dann höflich darum bitten die Flugroute zu ändern. Ev. 
spendiert er dir dann noch ein Bier zur Wiedergutmachung. Vielleicht 
freundet ihr euch sogar an und er kann dir Technik-Tipps geben.

Erst wenn sich der Pilot als beratungsresistent und mutwillig feindselig 
herausstellt, kannst du immernoch härtere Geschütze auffahren :)

: Bearbeitet durch User
von Jens M. (schuchkleisser)


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Ben B. schrieb:
> Also erstens ist es NICHT zulässig, eine fremde Drohne vom Himmel zu
> knallen oder sonstwie zum Absturz zu bringen. Das wäre eine
> Sachbeschädigung und wenn die Jungs vom LBA ernst machen, evtl. ein
> gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr. Man hat außerdem keine
> Kontrolle darüber, wo das Ding dann runterkommt, das könnte man als
> gemeingefährlich werten. Nicht lustig, würde ich lassen. Privatleute
> dürfen eben nicht alles, was Behörden dürfen.

aha.
Siehe 
https://www.spiegel.de/netzwelt/gerichtsurteile-zu-drohnen-darf-man-drohnen-per-luftgewehr-abwehren-a-27507b49-084c-4299-b1e8-b86a475451f6
da stehts anders.
Wäre mir auch scheißegal, wenn das Ding im Arsch ist, bei mir im Garten 
(oder vor dem Fenster des Bad- oder Schlafzimmers) hat keiner zu 
glotzen.
Entweder hat er sich strafbar gemacht oder er hat sich strafbar gemacht.
Bei einem einfachen Überflug magst du Recht haben, aber sobald das Ding 
vermutbar filmt sehe ich das deutlichst anders.

Ben B. schrieb:
> Immer dran denken wie es wäre, wenn man selbst eine Drohne
> hätte, sich für dieses Hobby interessiert und gerne Luftaufnahmen vom
> eigenen Grundstück hätte - und alle Nachbarn würden sich
> Luftabwehrgeschütze Marke Gepard besorgen...

Och, in dem Fall könnte man die ja mal bescheid tun und vielleicht auf 
ein Grillen mit "willse auchma" einladen, dann ist das geklärt.
Hier geht's um nicht angemeldete höchstvermutlich illegale Überflüge 
ohne berechtigtes Intesse, zumindest ist das anzunehmen.
Wie gesagt, die wenige Male die ich mit solchem bI zu tun hatte gab es 
Info vorab.

Gunnar F. schrieb:
> Naja, du darfst aber mit dem Luftgewehr auf privatem Grund nur schießen,
> wenn die Kugel das Gelände nicht verlassen kann. Also doch wieder nicht!

Ich sag ja "Regen" oder "Faden". Ich darf doch meine Blumen gießen? Oder 
ne Angel ausprobieren?
Irgendwas hochschießen ist natürlich schon gefährlich, das kann dann 
Leute erschrecken oder Autos beschädigen, das würde ich nie wollen.

Ben B. schrieb:
> Das Problem ansich ist halt wie schon angeführt wurde, daß manche Leute
> mit den Dingern illegale Flüge durchführen. Teils aus Unwissenheit,
> teils aus Ignoranz und manche leider auch mit Vorsatz.

Und für diese Arschgeigen soll man dann in seinen Rechten zurückstecken 
und den Kerl einfach fliegen lassen, macht ja nix schlimmes.
Wenn der dann doch nicht einfach nur doof sondern tatsächlich 
vorsätzlich notgeil ist und in fremde Badezimmer lugt um das bei p0rnhub 
hochzuladen: tja, wenn du die Kiste runterholst während er sich einen 
runterholt ist das nunmal Sachbeschädigung, gehste halt vor'n Richter.
Ihr habt sie doch nicht alle.

Wenn es ein bI gibt, ist das angemeldet. Ein Anruf beim OA und man weiß 
das, wenn derjenige nicht vollumfänglich behindert ist informiert er die 
betroffenen Leute sogar vorab.
Wenn es ein Renner ist gibt es eine Veranstaltung von der man weiß.
Alle anderen (und das sind ausdrücklich die die so ein Ding meist ohne 
Schein und Kennzeichnung und damit auch illegal fliegen, Spanner, Kinder 
wie Racer) haben halt Pech, und wenn man die nicht anders bekommt bleibt 
ja nichts anderes wie das Ding zu landen. Auf die Art und Weise kommt es 
an und da muss man dann kreativ werden.

Ich A. schrieb:
> Ich mach Drohnenflüge nun seit einiger Zeit dienstlich

Und, besteht da die Gefahr das der Verdacht entsteht du spannst?
Können die Leute das in diesem Fall erkennen wer der Pilot ist?
Ich red hier nicht von Rentnern die nix weiter zu tun haben Leute wegen 
3cm Reifen auf dem Bordstein anzupissen und eben auch weil "da hinten 
fliegt wieder so einer, der will bestimmt Kinder 
raubmordkopieren!eins!elf", sondern tatsächlich jemandem, der aus dem 
Fenster kuckt und sich denkt "nanu, da kuckt einer zurück?!?!"

von Herbert Z. (herbertz)


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Stören kann man die nicht, denn wenn die Funkverbindung abreisst fliegt 
er exakt dort hin wo er gestartet wurde.
So ein Gerät fliegt meistens mit Kameras die ein Weitwinkelobjektiv inne 
haben. Damit wirken die Aufnahmen ruhiger. Wenn du dieses Teil kaum 
sehen kannst ,dann bist du samt deinem Grundstück auch nur ein 
"Mückenschiss", also fast nicht zu sehen.
Eventuell kennst du aber den Piloten und möchtest ihm schaden?
Nein? Manchmal hilft Baldriantee und ein eigenes Hobby.

: Bearbeitet durch User
von Markus M. (adrock)


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Günter L. schrieb:
> Die fliegt ja auch irgendwann mal zurück zum Steuermann,
> einfach hinterherlaufen, dann weißt du wer er ist.

Genau das ist der Weg. Und auch nicht gleich unfreundlich werden. 
Einfach ganz sachlich darlegen dass er mit einer Drohne die eine Kamera 
besitzt (das reicht schon) die Persönlichkeitsrechte verletzt und man 
sich durch die Drohne gestört fühlt.

Wenn er dann frech wird oder es erneut zu einem so unerwünschten 
Überflug kommt kann man immer noch mit der Polizei oder anderen 
Konsequenzen drohen (aber nicht mit der Beschädigung des Fluggeräts - 
siehe die anderen Kommentare).

Mit solchen  Sachen wie Paintballfreunde einladen macht man sich wohl 
selbst strafbar, da:

"Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von 
Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig...sofern die Geschosse 
das Besitztum nicht verlassen können."

Was hier wohl nicht gegeben ist.

von Christian S. (roehrenvorheizer)


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Rainer W. schrieb:
> unter 300W und die verteilt sich z.B. bei GPS aus der Bahnhöhe von
> 20200km Entfernung auf mindestens die ganze Erdscheibe.
... und außen auf die Einfassung noch.


Da haben wir es wieder: die Erde ist eine Scheibe!!! :-)

mfg

: Bearbeitet durch User
von Jens M. (schuchkleisser)


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Herbert Z. schrieb:
> Stören kann man die nicht, denn wenn die Funkverbindung abreisst fliegt
> er exakt dort hin wo er gestartet wurde.

Sofern GPS vorhanden ist und/oder noch geht. Ohne "hier bin ich also" 
kannt das Teil nur einen Weg: runter.

Herbert Z. schrieb:
> So ein Gerät fliegt meistens mit Kameras die ein Weitwinkelobjektiv inne
> haben.

DJI Mavic 3 pro:
1x 24mm 20MPix
1x 70mm 48MPix
1x 166m 12MPix
Spätestens am PC kann man da sicherlich aus 100m Leute gut ankucken, die 
die Drohne wenn sie sie überhaupt wahrnehmen kaum erkennen können bei 
gerade 35x30x10cm.
Dazu 28km Reichweite und max. 6km Flughöhe. Der Apparat kann sich also 
schön anschleichen und dann doch genau hinsehen, und "zum Piloten gehen 
und mit dem Reden" kann schwer werden.
Gut, 2100€ ist jetzt nix für klein-Jupp aus'm Aldi, aber so 
pauschalisieren würde ich das jetzt nicht...

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Erst wenn sich der Pilot als beratungsresistent und mutwillig
> feindselig herausstellt, kannst du immernoch
> härtere Geschütze auffahren :)
Genau so ist das. Ich finde generell, daß eine Anzeige oder jegliche Art 
von Zwang (was Gewalt und Selbstjustiz mit der Schusswaffe mit 
einschließt) das letzte Mittel sein sollte wenn nichts anderes geholfen 
hat.

>> Ich mach Drohnenflüge nun seit einiger Zeit dienstlich
> Und, besteht da die Gefahr das der Verdacht entsteht du spannst?
Definitiv ja. Wenn man mit einer Drohne z.B. ein Gebäude oder eine 
Solaranlage inspiziert, steht die mitunter sehr lange direkt vor den 
Fenstern. Bei Aufdach-Solaranlagen besteht sehr oft die Notwendigkeit, 
das Nachbargrundstück zu überfliegen oder von dort IR-Fotos der Anlage 
machen zu können. Dann probiert man natürlich, eine Erlaubnis vom 
Eigentümer zu bekommen und die meisten haben da auch kein Problem mit 
wenn man sie fragt.

Solche Flüge werden aber angekündigt so gut wie es geht. Teilweise sogar 
beim Ordnungsamt angemeldet. Ansonsten halt alle Bewohner aufklären, daß 
an Tag X von Y bis Z eine Drohne z.B. zur Inspektion des Daches 
eingesetzt wird, möglichst von allen die Erlaubnis bekommen, zumindest 
aber 1..2 Wochen vorher Zettel in den Briefkasten, mit 
Kontaktmöglichkeit...

> Können die Leute das in diesem Fall erkennen wer der Pilot ist?
Ja, das ist mit Hobbyfliegern nur begrenzt zu vergleichen, man sucht da 
als Pilot eigentlich die Öffentlichkeit, möchte die Leute aufklären und 
den Nutzen zeigen, zeigen was man da macht - und daß man nichts 
Illegales machen möchte.

Wenn die Drohne aber weiter weg ist - sagen wir ich fliege ein Feld ab 
wie beispielsweise bei der Rehkitzsuche und komme dabei verhältnismäßig 
nahe an Wohnbebauung heran, dann kann der Pilot schon mal 500..1000 
Meter weit weg sein, kommt drauf an wie weit er seine Dohne noch sehen 
kann. Dann findet man den Piloten nicht so schnell bzw. muss ihn ggf. 
wirklich suchen.

Drohnen ab Klasse C1 werden zukünftig ein System zur Fernidentifizierung 
tragen, welches die eID des Piloten sowie evtl. auch seinen Standort 
übermittelt. Leider bringt das in diesem Fall nicht so viel, denn 
Drohnen wie der Nachfolger der DJI Mini 3 werden in C0 klassifiziert 
sein (unter 250g) und die haben heute auch schon eine ziemlich gute 
Kamera. Mit Kamera muss man sich beim LBA registrieren und die eID muss 
an der Drohne angebracht sein, aber eine Fernidentifizierung ist nicht 
erforderlich. Also wenn, dann werden in Zukunft nur noch solche kleinen 
Drohnen ein echtes Problem sein, denn die sind kaum zu sehen wenn man 
nicht weiß, daß sie da sind und dürfen ohne weiteres über dem eigenen 
oder öffentlichem Grund und Boden fliegen (Drohnen-Beschränkungsgebiete 
oder Abstandsregeln bitte selbst nachlesen, das wird hier sonst zu 
lang).

> Und für diese Arschgeigen soll man dann in seinen Rechten
> zurückstecken und den Kerl einfach fliegen lassen, macht ja
> nix schlimmes.
Das habe ich nicht gesagt. Man soll sich natürlich dagegen wehren, aber 
wie ich oben schon sagte, man sollte dabei die Kirche im Dorf lassen. 
Solange wie das Ding einfach nur fliegt oder die Landschaft filmt, ist 
das wirklich nichts schlimmes.

> Wenn der dann doch nicht einfach nur doof sondern tatsächlich
> vorsätzlich notgeil ist und in fremde Badezimmer lugt um das
> bei p0rnhub hochzuladen
Das muss man weit aufdröseln, hier kommen mehrere Dinge zusammen. Zum 
anderen sind Szenen auf solchen äußerst seriösen Internetseiten gerne 
mal komplett gestellt um sie besonders verboten und daher interessant 
aussehen zu lassen. Das ist das eine.

Das andere ist, daß es am Tage wirklich gar nicht so einfach ist, in 
fremde Wohnungen hineinzuschauen. Fenster sind von schräg oben einfach 
schwarz, in Räume hineinschauen geht nur wenn sie drinnen sehr hell 
beleuchtet sind oder nachts evtl. (hab ich noch nicht probiert), aber 
man muss auf jeden Fall sehr nahe dran. Das ist was komplett anderes, 
als mit seiner Drohne ein paar Kreise am Himmel ziehen, dafür muss das 
Ding mindestens direkt vor dem Fenster stehen, vielleicht maximal 10..20 
Meter weit weg. Das fällt direkt auf.

Bleibt das Problem, daß auf irgendwelchen Grundstücken evtl. deine Frau 
oder du selbst nackt am Pool liegt und daß man davon natürlich keine 
Aufnahmen machen darf. Allerdings bin ich nicht der Meinung, daß selbst 
dadurch das Recht entsteht, mit Schusswaffen nach einer überfliegenden 
Drohne zu ballern. Natürlich ist das mega scheiße und soll so nicht 
passieren - andererseits, was machst Du gegen Ultraleichtflugzeuge oder 
kleine private Hubschrauber? Die dürfen in den meisten Gebieten bis auf 
etwa 160 Meter runter und haben keinerlei Überflugverbot. Die können 
stehen wo sie wollen. Daraus kann man mit einem richtigen Teleobjektiv 
Bilder schießen, da träumt 'ne Drohne von. So, kramst Du jetzt 'ne 
FIM-92 Stinger raus und knallst den Hubschrauber runter? Unabhängig 
davon ob das gerechtfertigt wäre oder nicht oder ob dem evtl. sowieso 
die Linse platzt wenn er dich oder deine Frau fotografieren würde - wo 
soll das hinführen?

Die dritte Sache ist die Veröffentlichung solcher Inhalte. Hier muss man 
noch viel extremer aufpassen, daß keine Persönlichkeitsrechte verletzt 
werden, viel Videomaterial von Landschaftsfotografen oder von irgend 
einer tollen Burg etc. wird unter Umständen unbrauchbar, wenn darauf 
Personen erkennbar sind. Wenn nur Gebäude oder Gegenstände auf fremden 
Grundstücken erkennbar sind, ist es eine Grauzone bzw. 
Einzelfallentscheidung - Erlaubnis einholen ist immer am besten, 
anderseits kann ich auch bei Google Earth schauen, wann du deinen 
illegal großen Pool im Garten gebaut hast, wieviele Gartenstühle du hast 
oder was immer du denkst, was mich an deinem Garten interessieren 
könnte. Ich weiß, daß das niemanden überzeugt wenn ich das hier schreibe 
- aber wenn ich Bilder von einer schönen Landschaft haben will, 
interessiert mich ein einzelner Garten, der vielleicht am Bildrand zu 
erkennen ist, genau gar nicht. Was anderes wäre es, wenn ich bestimmte 
Gärten regelmäßig ablichte oder im Bildmittelpunkt darum kreise - da 
verstehe ich total wenn das zwingend einer Erlaubnis des Eigentümers 
bedarf.

Der andere Fall: Du möchtest gerne eine 360° Luftaufnahme deines eigenen 
Hauses haben. Wenn man sowas erstellt, musst Du schon ein verdammt 
großes Grundstück oder viel Platz darum haben, damit man dabei keine 
fremden Grundstücksteile (unbeabsichtigt) mitfilmt. Wärst du begeistert 
wenn man dir sagt geht nicht, weil's ein Nachbar nicht möchte? Obwohl es 
dein eigenes Haus ist?

Oder noch ein Fall: Du hast einen Sohn oder Enkel, der total auf Drohnen 
abfährt, erst recht auf die kleinen C0 Drohnen im eigenen Garten. 
Möchtest du nun gerne der Vater oder Opa sein, der dem Kind das 
verbieten muss nur weil sich ein Nachbar darüber aufregt? Ich bin mir 
sehr sicher, daß sowas garantiert ungemein zum Frieden am berühmten 
Gartenzaun beitragen würde...

> Stören kann man die nicht, denn wenn die Funkverbindung abreisst
> fliegt er exakt dort hin wo er gestartet wurde.
Solange die Drohne noch Satellitennavigation hat. Wenn die ebenfalls 
gestört wird, versuchen die Drohnen vor Ort zu landen.

> So ein Gerät fliegt meistens mit Kameras die ein Weitwinkelobjektiv
> inne haben. Damit wirken die Aufnahmen ruhiger. Wenn du dieses Teil
> kaum sehen kannst ,dann bist du samt deinem Grundstück auch nur ein
> "Mückenschiss", also fast nicht zu sehen.
Das ist leider so nicht richtig. Die Kameras sind wirklich gut geworden 
und sie werden immer besser. Selbst bei einer vergleichsweise alten 
Mavic 2 Zoom erkennt man eine Person auf 1000 Meter als Person (je nach 
Kleidung), man erkennt Felge und Reifen von Autos. Mal sehen, vielleicht 
suche ich mal ein paar Bilder raus, vielleicht trägt das zur Aufklärung 
bei.

Ich sage auch generell, die Drohne, die über einem fliegt, die ist nicht 
das Problem. Der Pilot weiß normalerweise, daß eine Drohne sehr schnell 
auffällt und von vielen kritisch gesehen wird. Ich mache mir da eher 
"Sorgen" um Drohnen, die ich nicht sehe, die aber evtl. sehr gute 
Kameras haben, um aus so großer Distanz noch gute Aufnahmen machen zu 
können.

> Manchmal hilft Baldriantee und ein eigenes Hobby.
Auf jeden Fall. Eine Prise Verständnis ist auch sehr lecker.

von Jens M. (schuchkleisser)


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Ich sehe, das du genau die Sorte von Drohnenpilot bist, um die man sich 
keinen Kopp machen muss.
Was macht man denn dann mit denen, die du nicht bist?

von Hp M. (nachtmix)


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Rainer W. schrieb:
> Die Sendeleistung der Satelliten im L-Band liegt
> unter 300W und die verteilt sich z.B. bei GPS aus der Bahnhöhe von
> 20200km Entfernung auf mindestens die ganze Erdscheibe.

Dann braucht man die Drohne ja nur an den Rand der Scheibe zu locken, 
und dort wird sie herunterfallen.
Die Shadoks lassen grüssen.

von Christian S. (roehrenvorheizer)


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Hp M. schrieb:
> Die Shadoks lassen grüssen.

Weiterbildung gefällig? Bitte:

https://www.youtube.com/watch?v=M2A4H4faxMY&list=PLjS13O8ZcTgYYHWZKrzs5MfyU_MYAixNg

mfg

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Was macht man denn dann mit denen
Das ist eine gute Frage.

Ich bin dem Thema bestimmt positiver gegenüber voreingenommen als andere 
Leute, aber wenn jemand damit in meine Privatsphäre eindringt, dann 
möchte ich den natürlich auch gerne dingfest machen.

Ich bin auch nicht paranoid... also sollte mich jemand beiläufig(!) auf 
seiner Drohnenaufnahme haben (vor allem im öffentlichen Raum) oder das 
Grundstück hier wird irgendwo mit abgelichtet... solange das nicht 
ungefiltert veröffentlicht wird, ist mir das egal. Wenn ich z.B. vor dem 
Berliner Fernsehturm stehe oder an anderen vergleichsweise markanten 
Orten... so vielen Touristen kann ich gar nicht hinterherrennen, die 
mich da möglicherweise mit auf ihren Aufnahmen haben. Oder wenn mein 
Kennzeichen vom Auto von der Dashcam hinter mir gefilmt wird. Das sind 
alles keine geheimen Sachen.

Wenn ich mich von einer Drohne belästigt fühle, dann würde ich auch 
versuchen, den Piloten zu finden. Beispielsweise wenn die Drohne vor 
meinem Fenster steht oder fortlaufend Kreise um mich fliegt, mit 
ausgerichteter Kamera... da würde ich schon gerne mal nachfragen, was 
das werden soll. Entweder schauen wo die Drohne hinfliegt, wo sie landet 
- wenn ich selbst in dem Gebiet fliegen darf, dann Suche mit der eigenen 
Drohne, wobei ich dann natürlich selbst wieder den Regeln "ausgesetzt" 
bin und z.B. nicht in fremden Gärten nach dem Piloten suchen darf (sonst 
mache ich genau das, was ich eigentlich bei mir nicht möchte und am Ende 
teilt man sich dann die Kosten brüderlich bzw. jeder zahlt die Kosten 
der Gegenseite). Aber wenn z.B. ein Auto an einem Feldweg steht oder so 
- das findet man in 2..3 Minuten. Wenn die Drohne regelmäßig in einer 
dichten Wohnsiedlung fliegt, dann hilft einfach mal ein wenig 
herumlaufen zu den passenden Zeiten. Irgendwann höre und sehe ich schon 
wo 'ne Drohne landet.

Wenn natürlich alles nichts bringt und sich die Sache ständig 
wiederholt, ja dann bleibt keine andere Wahl als Anzeige bei Polizei 
oder LBA, dann geht's halt leider nicht anders. Dafür muss ich mir aber 
auch recht sicher sein, daß der Pilot wirklich gegen Regeln verstößt. 
Sonst ist das viel Wind um nichts. Den Aufwand z.B. einen Zettel mit der 
Aufforderung zur Unterlassung in alle Briefkästen zu schmeißen, würde 
ich mir nicht machen. Allerdings kann es auch sein, daß ich eine 
bestimmte kleine Belästigung hinnehmen muss - angenommen die kleine 249g 
C0 Drohne fliegt mit Erlaubnis über dem Nachbargrundstück und "filmt" 
gar nicht primär in meine Richtung. Da kann ich nichts gegen machen 
(will ich auch gar nicht), das muss man dem lassen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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mich würde eher der Lärm von Drohnen belästigen,
als wenn eine nur eben über mein Grundstück hinweg fliegt.

explizites Ausspionieren ist natürlich was anderes.

von Christian M. (likeme)


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Warum immer gleich Spionage? Modellflieger*innen fliegen, weil ihnen das 
Fliegen Spaß macht und nicht um irgendjemanden nackt im Bad zu filmen. 
Warum seht ihr in allem immer das Schlimme?

**ich gendere bis euch das Kotzen kommt, damit ihr nächstes mal das 
Kreuz richtig setzt!

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Christian M. schrieb:
> **ich gendere bis euch das Kotzen kommt, damit ihr nächstes mal das
> Kreuz richtig setzt!

Das setze ich jetzt schon richtig.
Und zwar nicht bei den Grünen, verlass dich drauf.

von Lotta  . (mercedes)


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Nur ne überhorizontradargesteuerte Kartoffekanonenbatterie ist
das Wahre!
Jeder hat sein Hobby!!

;----))))))

mfg

von Herbert Z. (herbertz)


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Jens M. schrieb:
> DJI Mavic 3 pro:
> 1x 24mm 20MPix
> 1x 70mm 48MPix
> 1x 166m 12MPix

Naja,wie jeder Fotgraf weiß liegt zwischen dem Objekt der Begierde und 
dem Objekiv meistens und ziemlich sicher Dunst. Die Qualität von solchen 
Aufnahmen unterliegen halt auch natürlichen optischen Regeln.
Es gibt ja nicht so viele die so viel Kohle hinlegen nur um zu 
"spannen".
Die meisten teuren Drohnen erarbeiten sich die Kosten in durchaus 
sinnvollen Einsätzen zb. in der Landwirtschaft.
Gefilmtes mit einem normalem Handy lassen in der Mittagssonne schon bei 
Objekten"Mensch"  in 25 Meter Enfernung große Wünsche offen.
Wer Geld verdienen will kann da jetzt auch ein Buch schreiben und 
vermarkten...Wird man ja eh kaum nachvollziehen können was da drinne 
steht.

von Lotta  . (mercedes)


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Herbert Z. schrieb:

> Naja,wie jeder Fotgraf weiß liegt zwischen dem Objekt der Begierde und
> dem Objekiv meistens und ziemlich sicher Dunst. Die Qualität von solchen
> Aufnahmen unterliegen halt auch natürlichen optischen Regeln.
> Es gibt ja nicht so viele die so viel Kohle hinlegen nur um zu
> "spannen".
Aber wenn man die Drone schon mal unterhält ist das "spannen" ja schon 
eigepreist.

> Die meisten teuren Drohnen erarbeiten sich die Kosten in durchaus
> sinnvollen Einsätzen zb. in der Landwirtschaft.
Genau! Zum Beispiel werden unsere Felder vor dem Mähen
nach Kitzen abgesucht.
> Gefilmtes mit einem normalem Handy lassen in der Mittagssonne schon bei
> Objekten"Mensch"  in 25 Meter Enfernung große Wünsche offen.
Recht hasde. Aber obs Mann oder Frau ist erkennt man.

> Wer Geld verdienen will kann da jetzt auch ein Buch schreiben und
> vermarkten...Wird man ja eh kaum nachvollziehen können was da drinne
> steht.
Bücher schreiben und damit Geld verdienen bleibt aber meist ein Märchen.
Während Spionage mit Dronen ja schon fast Alltag ist.

mfg

von Georg M. (g_m)


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von DSGV-Violator (Gast)


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Luftgewehr besorgen und Drohne abschiessen, das ist rechtens, Funk 
stören nicht. Siehe Urteil AG Riesa:

https://openjur.de/u/2174876.html

Bumerang wäre eine sportlichere Variante.

von Lotta  . (mercedes)


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Naja, mit nen Bumerang wird eher ne Lol*ta abgeschossen, weniger
ne Drone. ;-P

mfg

von Kilo S. (kilo_s)


Angehängte Dateien:

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DSGV-Violator schrieb:
> Bumerang wäre eine sportlichere Variante.

Steinschleuder, gilt als Sportgerät.
(6mm Gummis mit 3mm stärke -> https://www.amazon.de/dp/B089M9Z363/ )

Klar, bei großer Entfernung nicht so zielsicher. Aber wenn man trifft... 
(Bild, Distanz waren 20m)

von Lotta  . (mercedes)


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Huch, wird eigentlich eine Drohne mit "h"
oder ohne geschrieben, was ist richtig? :-O

von Gunnar F. (gufi36)


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DSGV-Violator schrieb:
> Luftgewehr besorgen und Drohne abschiessen, das ist rechtens, Funk
> stören nicht. Siehe Urteil AG Riesa:

Es wundert mich immer noch dass das Gericht den Schuss in die Luft 
tatsächlich als nicht strafwürdig sieht. Bei 1000qm fliegt die Kugel 
definitiv über die Grenze und trifft dann irgendwas/irgendwen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Lotta  . schrieb:
> Huch, wird eigentlich eine Drohne mit "h"
> oder ohne geschrieben, was ist richtig? :-O

im englischen ohne "h"

:-]

von DSGV-Violator (Gast)


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Gunnar F. schrieb:

> Es wundert mich immer noch dass das Gericht den Schuss in die Luft
> tatsächlich als nicht strafwürdig sieht.

Frei abgewandelt "Wo kein Treffer, da kein Richter". Und hier geht es 
eher um fahrlässiges Verhalten und nicht um eine willentliche Straftat.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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DSGV-Violator schrieb:
> Gunnar F. schrieb:
>
>> Es wundert mich immer noch dass das Gericht den Schuss in die Luft
>> tatsächlich als nicht strafwürdig sieht.
>
> Frei abgewandelt "Wo kein Treffer, da kein Richter". Und hier geht es
> eher um fahrlässiges Verhalten und nicht um eine willentliche Straftat.

man muss sich aber gewiss sein, dass Projektile
auch irgendwo wieder herunter kommen.
Die verschwinden nicht im All

von DSGV-Violator (Gast)


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●DesIntegrator ●. schrieb:
> DSGV-Violator schrieb:
>> Gunnar F. schrieb:
>>
>>> Es wundert mich immer noch dass das Gericht den Schuss in die Luft
>>> tatsächlich als nicht strafwürdig sieht.
>>
>> Frei abgewandelt "Wo kein Treffer, da kein Richter". Und hier geht es
>> eher um fahrlässiges Verhalten und nicht um eine willentliche Straftat.
>
> man muss sich aber gewiss sein, dass Projektile
> auch irgendwo wieder herunter kommen.


Hagel kommt auch runter, und der ist heftiger als so ein Luftgewehr 
Re-entry bullet. 
https://www.br.de/radio/bayern1/bild-hagelschaden-102~_v-img__16__9__xl_-d31c35f8186ebeb80b0cd843a7c267a0e0c81647.jpg?version=7537b

von Lotta  . (mercedes)


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●DesIntegrator ●. schrieb:
>
> man muss sich aber gewiss sein, dass Projektile
> auch irgendwo wieder herunter kommen.
> Die verschwinden nicht im All

Nö. Aber wenn dann ne Kartoffel jemandem auf den Kopf
gefallen ist, einigt man sich mit dem Staatsanwalt:

Man gibt die halbe Kartoffel zurück und erhält
dann nur das halbe Strafmaß. ;--D
Immerhin machens ja unsere geliebten Clans es geau so.

mfg

von Heinrich K. (minrich)


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Auf dem Lande könnte es hilfreich sein, mit dem Jäger befreundet zu 
sein. Der darf überall schiessen und trifft auch. Problem gelöst!🤣🤭

von Lotta  . (mercedes)


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Heinrich K. schrieb:
> Auf dem Lande könnte es hilfreich sein, mit dem Jäger befreundet zu
> sein. Der darf überall schiessen und trifft auch. Problem gelöst!🤣🤭

Huch!
Dann müßten die Drohnen ja mit künstlicher Intelligenz ausgerüstet
werden, damit sie wenigsten zu 65% als Tier durchgehen. ;-D

mfg

von DSGV-Violator (Gast)


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Heinrich K. schrieb:
>  mit dem Jäger befreundet zu
> sein.

> Der darf überall schiessen und trifft auch.

Nö, darf er nicht, deswegen haben die Berliner ihr wildes Schweine 
Problem:

* 
https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/warum-duerfen-wildschweine-in-der-stadt-nicht-geschossen-werden

* 
https://www.tagesspiegel.de/berlin/schweinejagd-mit-pfeil-und-bogen-5317069.html

die spinnen, die Berliner ;-)

von Oliver S. (oliverso)


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Zumindest hätte ein Jäger die Lösung zu dem Problem der 
wiedereintretenden Kugel: Schrot. Ist gegen eine Drohne eh die 
angemessenere Munition ;)

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Heinrich K. (minrich)


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TO schrieb ja "im ländlichen Raum", da darf der Jäger bzw. die 
ortsansässigen Bewohner schöpfen keinen Verdacht 🤣🤭.

von Herbert Z. (herbertz)


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Lotta  . schrieb:
> Aber obs Mann oder Frau ist erkennt man.

Nur am Holz vor der Hütte...

von Jens M. (schuchkleisser)


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Herbert Z. schrieb:
> Gefilmtes mit einem normalem Handy lassen in der Mittagssonne schon bei
> Objekten"Mensch"  in 25 Meter Enfernung große Wünsche offen.

Das liegt aber auch meist dran, das Handycams trotz großer Versprechen 
winzige Optiken haben und daher auf auf 6-Zoll-gutaussehende 
Schnappschüsse auf Armeslänge und wenig mehr optimiert sind. Schon wenn 
man die Bilder auf dem Handy aufzieht wird es matschig.
Ja, es gibt tatsächlich gute Fotoapparate mit einem Handy dran, aber die 
meisten Leute haben ein Handy mit einer Kamera, und selbst eifons (die 
schon gut abliefern) und auch Pixelfons sind eben keine Teles.

von Hans K. (Firma: privat) (sepp222) Flattr this


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Ein Luftgewehr oder Steinschleuder würde ich benützen,sofern vorhanden.
                     Hans

von Lotta  . (mercedes)


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ist eigentlich ein Katapult auch ein Sportgerät?

von Mark (Gast)


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Jens M. schrieb:
> im Arsch

Jens M. schrieb:
> Arschgeigen

Geh zum Arzt

von Marci W. (Gast)


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Hallo zusammen,

also ich muss mich schon darüber wundern, was hier teilweise für ein 
Mist geschrieben wird! Schon der TO ist mir nicht geheuer, Zitat:

"fliegt zu jeder erdenklichen Zeit"

bedeutet: Tag und Nacht, wie lange täglich? Und seit wann?

"über unserem Grundstück"

Nur über Deinem Grundstück? Da muss es ja irre interessant zugehen...

"Bisher ließ sich leider nicht feststellen wer
das ist"

Wieso nicht? Irgend wo muss die Drohne auch mal landen. Dann hast Du ja 
immerhin nen Anhaltspunkt.

"...daher möchte ich versuchen den Funkverkehr zu stören um das
Ding vom Himmel zu holen."

Ja klar! Sofort einen Krieg vom Zaun brechen. Solche Zeitgenossen sind 
mir die liebsten. Schon das EP strotzt vor Aggressivität.

Und dann kommen die "passenden" Antworten, wahlweise von infantilen 
Nerds oder Blockwarten (OK, mit einigen Ausnahmen, die doch noch alle 
Tassen im Schrank haben).

Dann kommt später noch ein klitzekleines Detail:

"Hinter dem Haus/Grundstück beginnt offenes Gelände, da werden ein paar
fallende "Schrotkugeln" niemandem schaden."

Offenes Gelände, also am Ortsrand. Vllt. kommt der Pilot gar nicht aus 
der Nachbarschaft, sondern startet im offenen Gelände?
Sicher, dass er absichtlich länger über Deinem Grundstück kreist?

Oh mann, naja, der TO hat sich ja auch bereits aus dem Thread 
verabschieded, wenn ich das richtig sehe.

ciao

Marci

P.S.: nein, ich bin kein Drohnenpilot.

von Jack V. (jackv)


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Marci W. schrieb:
> naja, der TO hat sich ja auch bereits aus dem Thread
> verabschieded, wenn ich das richtig sehe.

Ist halt ’n klassischer Troll.

von Mark (Gast)


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von Christian M. (likeme)


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an TO, du kannst die Drohne nicht runter holen indem du die Frequenz 
störst. Der bleibt halt da wo er ist stehen bis die Batterie leer ist, 
landet dann sanft in deinem Garten. Hat er eine "Home" Funktion, fliegt 
er ungefragt per GPS nachhause.

: Bearbeitet durch User
von DSGV-Violator (Gast)


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> dann wars eben Hagel
>
> 
https://www.berliner-kurier.de/politik-wirtschaft/ukraine-krieg/kampfjets-und-helis-in-russland-abgeschossen-behoerden-suchen-saboteure-li.348231

Flieger sind auch schon durch interne Vereisung nach Überflug Sibiriens 
abgeschmiert: 
https://de.wikipedia.org/wiki/British-Airways-Flug_38#M%C3%B6gliche_Unfallursache

Die Russen sind sehr Erfindungsreich wenn es um die Herbeiführung von 
Flugzeugabstürzen geht:

* https://de.wikipedia.org/wiki/Aeroflot-Flug_593 (Pilot lässt Kind 
steuern)
* https://de.wikipedia.org/wiki/Suchoi-Flug_36801#Untersuchung (Pilot 
vermutet Fehler in der Datenbank)
* 
https://www.fr.de/panorama/flugzeugabsturz-pilot-betrunken-11439581.html 
(Pilot besoffen)

> Hat er eine "Home" Funktion, fliegt er ungefragt per GPS nachhause.

Auch GPS (ca. 1.5 GHz) kann man stören (aber wahrscheinlich ist der TO 
dafür nicht smart genug).

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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DSGV-Violator schrieb:
> Auch GPS (ca. 1.5 GHz) kann man stören

und wenn der GPS-Empfang der Drohne nur nach oben hin offen ist,
kannste am Boden stören wie Du willst.

von DSGV-Violator (Gast)


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>> Auch GPS (ca. 1.5 GHz) kann man stören
>
> und wenn der GPS-Empfang der Drohne nur nach oben hin offen ist,
> kannste am Boden stören wie Du willst.

Wenn der Empfang nur naoch oben offen ist, empfängt die Drohne nicht 
genug Satelliten für einen lock.
Die meisten sichtbaren Satelliten stehen wenig über dem Horizont.

Dazu muß der GPS-Eingang wegen dem schwachen Sat-Signal sehr empfindlich 
sein, das man auf ein paar Hundert meter entfernung keinen sonderlichen 
starken störer braucht.

http://phrack.org/issues/60/13.html#article
Beitrag "GPS Jammer Schaltung"

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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DSGV-Violator schrieb:
> Wenn der Empfang nur naoch oben offen ist, empfängt die Drohne nicht
> genug Satelliten für einen lock.

Waffentechnologie kann genau das.
von Tomahawks wird das behauptet.
Die sollen sich nicht von unten stören lassen können,
also reicht der Empfang nur gen Himmel doch aus.

von Thomas (mercury3)


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Zugegeben war ich zum Zeitpunkt der Erstellung des threads stinksauer 
und entsprechend geladen war die Frage.

Tatsächlich bin ich jetzt ruhiger (danke für die Zusprüche) aber das 
Problem ist nicht erledigt. Diese Drohne taucht zu unvorhergesehenen 
Zeiten auf und steht fast eine Minute über meinem Grundstück. Der Anflug 
erfolgt von der offenen Geländeseite, dort ist aber weit und breit kein 
Mensch zu sehen.

Der Rückflug erfolgt so schnell, daß ich kaum eine Richtung ausmachen 
kann weil das über dem offenen Gelände sofort "verschwimmt".

Nun kann ich aber schwerlich eine Gatling fertig geladen hier stehen 
haben und breitbandiges Dauerstrichstören ist auch keine Lösung.

Es gab aber genügend andere Hinweise die mir weiterhelfen, vielen Dank.

von Rainer W. (rawi)


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DSGV-Violator schrieb:
> Wenn der Empfang nur naoch oben offen ist, empfängt die Drohne nicht
> genug Satelliten für einen lock.

Guck dir vernünftige GPS-Antennen an. Die beschränken recht sauber auf 
den oberen Halbraum und empfangen dabei auch die horizontnahen 
Satelliten. Aber solche Antennen packst du nicht mal so eben auf so eine 
Drohne.

> Die meisten sichtbaren Satelliten stehen wenig über dem Horizont.
Ja und?
Es gibt trotzdem immer noch genug mit hoher Elevation, sonst wäre VDOP 
immer absolut im Keller.

: Bearbeitet durch User
von Sheeva P. (sheevaplug)


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Jens M. schrieb:
> Wäre mir auch scheißegal, wenn das Ding im Arsch ist, bei mir im Garten
> (oder vor dem Fenster des Bad- oder Schlafzimmers) hat keiner zu
> glotzen.
> Entweder hat er sich strafbar gemacht oder er hat sich strafbar gemacht.
> Bei einem einfachen Überflug magst du Recht haben, aber sobald das Ding
> vermutbar filmt sehe ich das deutlichst anders.

Wenn es "vermutbar filmt", Dir reicht also schon eine vage Vermutung. 
Meine Güte, da hat aber jemand eine kurze Lunte... oder bist Du 
neidisch?

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Ich glaube der inzwischen vielfach aufgewertete BGM-109 Tomahawk ist im 
Vergleich zu einer Consumer-Drohne ein anderes Thema. Das Ding verfügt 
erstens über die militärische GPS-Version und eine komplette 
Navigationsplattform mit Trägheitsnavigation und Konturflug 
(INS/TERCOM), zweitens ist es mit knapp 900 km/h in geringer Höhe 
unterwegs und hat einen Reichweite von offiziell etwa 450..500km, real 
wahrscheinlich das doppelte bis dreifache. Viel Spaß dabei, sowas vom 
Boden aus zu stören. Besonders schwierig wirds, wenn er eigene Arsch in 
den Zielkoordinaten zu finden ist.

@TE: Gib mir doch mal ungefähr Deinen Standort bzw. die Lage der 
"offenen Geländeseite". Dann kann ich evtl. mal schauen ob da gute 
geeignete Startplätze für Drohnen sind, wo Du vielleicht mal nachschauen 
könntest.

: Bearbeitet durch User
von DSGV-Violator (Gast)


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Rainer W. schrieb:
> DSGV-Violator schrieb:
>> Wenn der Empfang nur naoch oben offen ist, empfängt die Drohne nicht
>> genug Satelliten für einen lock.
>
> Guck dir vernünftige GPS-Antennen an. Die beschränken recht sauber auf
> den oberen Halbraum und empfangen dabei auch die horizontnahen
> Satelliten.

Das sind eher Käfige für Antennen als die Antenne selbst, plus extra 
electronic (?phase array basierenden Einfallsrichtungsbestimmung?).
Da mal ein Beispiel: https://www.gnss.ca/brochures/gajt-710ml-ps.html
Masse: 7,5 kg. Ja beim Militär setzt man auch auf richtige UAV's und 
nicht auf China Spielzeugs, das grad mal ein paar smartphone-cams tragen 
kann.


>> Die meisten sichtbaren Satelliten stehen wenig über dem Horizont.
> Ja und?
> Es gibt trotzdem immer noch genug mit hoher Elevation, sonst wäre VDOP
> immer absolut im Keller.

Besorg dir mal ne GPS-Tracker App, du wirst erstaunt sein wieviel von 
den 30 GPS-Satelliten überhaupt sichtbar sind. Blendet man den Bereich 
bis 45° aus, bleiben meist nicht genug (>=4) für den Fix.

> von Tomahawks wird das behauptet.
> Die sollen sich nicht von unten stören lassen können,
> also reicht der Empfang nur gen Himmel doch aus.
Naja Marschflugkörper nutzen GPS als eins von drei 
Orientierungssystemen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Taurus_(Marschflugk%C3%B6rper)#Technik

Den Militärs gilt GPS nicht nur Jammer störbar, auch der Satellit an 
sich ist bekämpfbar. Bereits vor mehr 30 Jahren ballerte man mit F-15 
getragenen Raketen Satelliten aus 600 km Höhe.

von Jens G. (jensig)


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DSGV-Violator schrieb:

> Den Militärs gilt GPS nicht nur Jammer störbar, auch der Satellit an
> sich ist bekämpfbar. Bereits vor mehr 30 Jahren ballerte man mit F-15
> getragenen Raketen Satelliten aus 600 km Höhe.

Heute gibt es 4 GPS-Systeme. Schaltest Du die Satelliten eines 
GPS-Systems aus, so kann der Gegner immer noch die anderen Systeme 
nutzen, einschließlich "meinem" System. Und 600km ist auch arg übers 
Ziel hinausgeschossen ...

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Google sagt etwa 20.200km Bahnhöhe für GPS-Satelliten, GLONASS 19.100km, 
Galileo 23.200km. Wie ihr da auf 600km kommt, ist mir schleierhaft. Die 
Bahnhöhe der ISS schwankt recht stark, da sie vergleichsweise kräftig 
von den obersten Schichten der Atmosphäre abgebremst wird und liegt bei 
etwa 400km.

von Karl (karlos)


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von Rainer W. (rawi)


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DSGV-Violator schrieb:
> Blendet man den Bereich
> bis 45° aus, bleiben meist nicht genug (>=4) für den Fix.

Kein vernünftiger Mensch wird den Elevationsbereich so weit 
einschränken.
Wozu - insbesondere da damit auch die Standliniengeometrie unnötig 
verschlechtert wird.

> Den Militärs gilt GPS nicht nur Jammer störbar, auch der Satellit an
> sich ist bekämpfbar. Bereits vor mehr 30 Jahren ballerte man mit F-15
> getragenen Raketen Satelliten aus 600 km Höhe.

Von 600 km Höhe zu den MEO- bzw. GEO-Bahnen der GNSS ist noch ein 
"kleiner" Unterschied. Und ob ein Satellit fehlt oder nicht, spielt bei 
der Zahl der verfügbaren Satelliten für die Gesamtsysteme keine 
(entscheidende) Rolle. Da muss schon etwas mehr passieren.

Jens G. schrieb:
> Heute gibt es 4 GPS-Systeme.

... und da ist das QZSS noch nicht mitgerechnet.

von Thomas (mercury3)


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Zum Testen werde ich einen breitbandigen GPS Jammer (Frequenzhopping 
über alle bekannten Systemfrequenzen mit 5W) in einer alten SAT Schüssel 
verwenden. Zusätzlich ein altes 2,4GHz Magnetron mit 
Doppelpulsgleichrichtung und Hornantenne, beides ungefähr in die bisher 
bekannte Anflugroute ausgerichtet. Passt schön auf das Flachdach und 
kann per Knopfdruck von überall im Haus ausgelöst werden.

Bekomme ich nun 19 Minuspunkte?

von Michael D. (nospam2000)


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Thomas schrieb:
> Zum Testen werde ich einen breitbandigen GPS Jammer (Frequenzhopping

Damit holst du sogar Linienflugzeuge und Rettungshubschrauber vom 
Himmel.

 Michael

von Mario M. (thelonging)


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Thomas schrieb:
> Bekomme ich nun 19 Minuspunkte?

Nein. Aber vielleicht bald ins Fernsehen.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Ach das ist doch alles Bullshit, wer's glaubt wird seelig. Ich bekomme 
langsam das Gefühl, daß irgendwer in den letzten Tagen eine große Tüte 
Trolle aufgemacht hat, die nun über das Forum herfallen.

Gibt's irgendwen, der ein gesteigertes Interesse oder einen Nutzen davon 
hätte, daß deutsche Bürger hier ihre Zeit beim Antworten auf sinnfreie 
Threads verschwenden?

von DSGV-Violator (Gast)


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> Kein vernünftiger Mensch wird den Elevationsbereich so weit
> einschränken.
> Wozu -

Na um Jammer im Bodennahen Bereich auszublenden, darum dreht sich ja die 
ganze diskussion.

> Von 600 km Höhe zu den MEO- bzw. GEO-Bahnen der GNSS ist noch ein
> "kleiner" Unterschied.

Nein, Geostationäre ist noch ein bißchen als MEO und GEO stationäre will 
man gerade nicht bei GPS.

Naja Vought ASM-135 ASAT ist ja auch nur ein Beispiel wie es auch 
schnell mit einem Flugzeug geschieht. Abfangsatelliten vom Kosmodrom aus 
in einen Abfangorbit  gestartet sind schon länger Realität. 
https://nssdc.gsfc.nasa.gov/nmc/spacecraft/display.action?id=1978-050A

> Und ob ein Satellit fehlt oder nicht, spielt bei
> der Zahl der verfügbaren Satelliten für die Gesamtsysteme keine
> (entscheidende) Rolle. Da muss schon etwas mehr passieren.

Was heisst da mehr, nur mehrmals:
https://www.nature.com/articles/271293a0.pdf

Rom wurde auch nicht an einem Tag verbrannt, da braucht es eben ein paar 
Tage bis GPS löchrig genug ist.

Und mit löchriger Sat-Navi kennt sich der Iwan aus. Weil seine Uragan 
Satelliten schnell verreckten, hat er bspw. die Bahnen der verbliebenen 
so modifiziert, das Navi im damals (Neunziger) aktuellen Brandherd 
Tschetchenien halbwegs oft halbwegs genau brauchbar war.

von DSGV-Violator (Gast)


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Thomas schrieb:
> Zusätzlich ein altes 2,4GHz Magnetron mit
> Doppelpulsgleichrichtung und Hornantenne, beides ungefähr in die bisher
> bekannte Anflugroute ausgerichtet

Och, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

Für den Geübten genügt eine Wurf-Angel aus dem Angelladen und die 
richtige Wurf-Technik. Und für ne Angel braucht man keinen Waffenschein.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Na ob du die Drohne so triffst??

---
Gerade probiert: Funktionsgenerator auf L1 eingestellt, Ausgangsleistung 
0dBm an eine 2,4GHz WLAN-Antenne. Am 2m entfernten Handy GPS aktiviert, 
findet keinen Fix! Schalte ich den Generator kurz aus, findest es einen 
Fix und kann den auch halten, wenn der Generator wieder an ist.

1mW ist wirklich wenig, also Empfang stören geht recht problemlos.

von DSGV-Violator (Gast)


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Abdul K. schrieb:
> Na ob du die Drohne so triffst??

Als Angler braucht man halt Geduld und sportlich ist es auch, wenn auch 
nicht olympisch ;-) https://de.wikipedia.org/wiki/Castingsport


> Gerade probiert: Funktionsgenerator auf L1 eingestellt, Ausgangsleistung
> 0dBm an eine 2,4GHz WLAN-Antenne.

> 1mW ist wirklich wenig, also Empfang stören geht recht problemlos.

Ist bei dem Experiment wahrscheinlich noch weniger, da verwendeter 
Strahler wohl nicht auf GPS-Frequenz (1575,42 MHz) abgestimmt.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Jepp, allerdings ist so ein Dipol recht breitbandig.

von Thorsten M. (pappkamerad)


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Wenn die Bilduebertragung (und Steuerung?) ueber WLAN funktioniert, 
gaebe es vielleicht noch eine andere Moeglichkeit. Und zwar gab es im 
Forum mal eine Diskussion zu einem WLAN-Geraete-Detektor auf USB-Router 
basierend, der auch Netze trennen konnte. Gab auch ein Github-Link mit 
dem Code dazu, weiss aber nicht mehr wie das Ding hiess. Jedenfall gibt 
es im WLAN-Standard wohl einen Befehl zum Trennen der Verbindungen, auch 
von Teilnehmern aus, die nicht verbunden sind.

Die Drohne wuerde dann zurueckfliegen, das reicht aber vielleicht auch 
schon um den Spass zu verderben.

von Jens M. (schuchkleisser)


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Du meinst einen DeAuther

von Markus M. (adrock)


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Thomas schrieb:

> Nun kann ich aber schwerlich eine Gatling fertig geladen hier stehen
> haben und breitbandiges Dauerstrichstören ist auch keine Lösung.

Ich weiß ja nicht wie hoch sie steht, aber wäre vlt. ein Gartenschlauch 
mit einer guten Düse eine "Lösung"? Damit wirst Du jetzt keine 50m hoch 
kommen, aber 10..15m gehen auf jeden Fall.

Was bei Katzen hilft, hilft ja vlt. auch bei Drohnen :-)

Dennoch wäre es nach wie vor besser für alle Beteiligten den Piloten 
ausfindung zu machen und mit ihm zu reden.

von Jack V. (jackv)


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Markus M. schrieb:
> wäre vlt. ein Gartenschlauch
> mit einer guten Düse eine "Lösung"?
> […] 10..15m gehen auf jeden Fall.

TE hat aber geschrieben, dass er den Copter selbst ohne „spezielle 
Teleobjektive“ nicht mal photographieren könnte. Das deutet darauf hin, 
dass er deutlich mehr als 10-15m benötigen würde.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Jens M. schrieb:
> Du meinst einen DeAuther

Brauch der Intruder dafür das WLAN-Paßwort des AP ?

von DSGV-Violator (Gast)


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> TE hat aber geschrieben, dass er den Copter selbst ohne „spezielle
> Teleobjektive“ nicht mal photographieren könnte. Das deutet darauf hin,
> dass er deutlich mehr als 10-15m benötigen würde.

Man kann es aber auch so deuten, des der TO ein "Kellerkind" ist, das 
nicht willig ist, mal rauszu gehen und zu schauen wo das Ding hinfliegt 
und den Betreiber dann zur Rede zu stellen.
So ein Copter fliegt nur im Umkreis von ein paar hundert Metern. Ggf. 
macht man wie bei entlaufenen Haustieren einfach ne Zettelaktion. Wenn 
das nicht hilft gibts ne Anzeige bei der Bullerei. So was geht auch 
online.

von Kilo S. (kilo_s)


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Abdul K. schrieb:
> Brauch der Intruder dafür das WLAN-Paßwort des AP ?

Nö. Die mac Adressen der verbundenen Geräte wäre nützlich, nicht alle 
Geräte reagieren auf DeAuth von Broadcast.

: Bearbeitet durch User
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Abdul K. schrieb:
> Jepp, allerdings ist so ein Dipol recht breitbandig.

man muss zum Stören schon alle Möglichkeiten nutzen,
um soviel wie möglich am "Zielort" einzutragen.

Also exakt die nötige Frequenz wissen
und die mit einer peinlichst genau angepassten Antenne
nnd damit mit maximal möglichem Gewinn abstrahlen.

Du KANNST sicherlich mit nem Dipol was raus bekommen, wenn allerdings
die Frequenz schon leicht neben der Resonanz liegt,
kommt kaum noch was durch.

Es muss schon etwas mit möglichst vielen Direktoren sein,
wie bei einer Yagi.
Und diese Direktoren müssten alle gleich lang
für diese eine Frequenz sein, die man stören will.

Das wird dann schnell unhandlich,
weil man dann auch immer genauer zielen muss,
je mehr Direktorstäbe man dran hat.

: Bearbeitet durch User
von Kilo S. (kilo_s)


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Die Idee mit dem Störsender an und für sich ist schon echt übel!

Genau sowas wird (wenn wirklich umgesetzt) hoffentlich! auch schnell 
entdeckt und außer Betrieb genommen.

Wenn er die Drone schon nicht sieht, dann auch nicht was noch weiter 
hinten am Himmel Unterwegs ist. Und ohne Hindernisse breitet sich das 
Signal nun mal so weit aus wie es kann.

5W Reichen von Berg zu Berg für +100km Distanz bei freier Sicht. Sogar 
mit einfachen Handfunkgeräten und ohne spezielle Antennen, eine einfache 
L/4 groundplane auf 2m Dachlatte... Mehr braucht's nicht.

Und mit richtigem Equipment sogar auf 2,3/3,4GHz für über 4000km!
http://www.arrl.org/news/new-world-distance-records-set-on-2-3-and-3-4-ghz-ham-bands

Leider steht nicht dabei wie viel Leistung oder ich habe es überlesen.

von Rainer W. (rawi)


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Abdul K. schrieb:
> Gerade probiert: Funktionsgenerator auf L1 eingestellt

Damit erzeugst du einen einzelnen Peak im Spektrum. GPS sendet im L1 
immerhin mit gut 15MHz Bandbreite. Kann Wunder, dass der Empfänger den 
Fix trotz Störpeak halten kann.

von Kay-Uwe R. (dfias)


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●DesIntegrator ●. schrieb:
> Also exakt die nötige Frequenz wissen
> und die mit einer peinlichst genau angepassten Antenne
> nnd damit mit maximal möglichem Gewinn abstrahlen.
Was hat die Anpassung mit dem Gewinn zu tun? Und warum muss die Antenne 
angepasst sein? Ich empfehle, Antenne Antenne sein zu lassen und den 
Sender an die Antenne anzupassen!
Nebenbei: Vertut man sich hierbei um den Faktor zwei (der Klassiker: 25 
oder 100 statt 50 Ohm), verliert man 11,1 % an Leistung - kaum in dB 
auszudrücken. Peinlich ist damit eher obige Aussage. Oder war das 
Ironie?

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Die Antenne war angepasst (allerdings wohl nicht ganz, da für 2,4GHz).

Die GPS-Empfänger verhalten sie wie eine ganz normale PLL. Wenn sie 
eingerastet ist, kommt sie mit einem geringeren Pegel aus. Der 
vorgeschaltete Korrelator wird dann quasi unsichtbar.

von DSGV-Violator (Gast)


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Rainer W. schrieb:
> Abdul K. schrieb:
>> Gerade probiert: Funktionsgenerator auf L1 eingestellt
>
> Damit erzeugst du einen einzelnen Peak im Spektrum.

Kennst Du den verwendeten Funktionsgenerator? Schon ein bißchen 
sättigung verschmiert dir den sauberen Sinus zum Trapez.

> GPS sendet im L1
> immerhin mit gut 15MHz Bandbreite. Kann Wunder, dass der Empfänger den
> Fix trotz Störpeak halten kann.

steht da nicht oben das Gegenteil, das der GPS Empfänger den GPS-Fix 
nicht bestimmen kann unter Störung?!

" Am 2m entfernten Handy GPS aktiviert,
findet keinen Fix! Schalte ich den Generator kurz aus, findest es einen
Fix ..."

Fix halten meint doch lediglich, das einzelne Sats, die noch decodiert 
werden können, keinen Widerspruch zum vorher empfangenen enthalten. Die 
Frage ist, ob man unter Störung einen neuen Fix ermitteln kann, für den 
man bekanntlich 4 ungestört empfangene Satelliten benötigt.

Das reicht für die Statische  Ortsbestimmung als Anfangswert für den 
Start der Feuerleitrechnung eines SSBN. Und genau dafür wurde GPS 
gemacht.

von Purzel H. (hacky)


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Mir scheint hier wird teilweise ueberzogen.
Sein Grundstueck, oder Wohnung im Kontext von einer Drohne Filmen zu 
lassen ist teilweise schon Standard zum Verkauf. Dann koennen 
interessierte Kauefer sehen wie's um das Haus aussieht, ohne extra 
dorthin fahren zu muessen. So ein Filmchen ist dann natuerlich mit gutem 
Wetter, gutem Licht, quasi Beleuchtungs Licht, mit guten Kontrasten. 
Also nicht ueber Mittag. Ich kenn Leute, die bieten das als 
Dienstleistung an. Allenfalls muss der Drohnenpilot mehrmals probieren, 
Das Objekt soll ja auch nicht als Schattenloch daherkommen.

Eine Drohne zu stoeren sollte man vergessen. Die operieren um die 2.4 
und 5 GHz, den WiFi-, dh WLan Baendern. Das ist abgehobene Technologie, 
Spread Spektrum, Frequency Hopping, denn alle WLans muessen ja 
miteinander klar kommen.

von Jens M. (schuchkleisser)


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Purzel H. schrieb:
> Ich kenn Leute, die bieten das als
> Dienstleistung an.

Und die machen das im Auftrag des Besitzers, und die informieren auch 
die Nachbarn. Ganz im Gegenteil zur aktuellen Situation.

Purzel H. schrieb:
> Das ist abgehobene Technologie,
> Spread Spektrum, Frequency Hopping, denn alle WLans muessen ja
> miteinander klar kommen.

Das betrifft nur die Steuerung, die Hopping im 2.4G-Band macht. 
Hoffentlich.
Es gibt (gab?) genug Billigdinger, die stumpf beim Einschalten einen 
"freien" Kanal nehmen und ab geht's.

von Kai S. (Firma: ZeuSWarE GmbH) (zeusosc)


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Thosten M Schrieb:
>>Wenn die Bilduebertragung (und Steuerung?) ueber WLAN funktioniert,
gaebe es vielleicht noch eine andere Moeglichkeit. Und zwar gab es im
Forum mal eine Diskussion zu einem WLAN-Geraete-Detektor auf USB-Router
basierend, der auch Netze trennen konnte. Gab auch ein Github-Link mit
dem Code dazu, weiss aber nicht mehr wie das Ding hiess. Jedenfall gibt
es im WLAN-Standard wohl einen Befehl zum Trennen der Verbindungen, auch
von Teilnehmern aus, die nicht verbunden sind.

>>Die Drohne wuerde dann zurueckfliegen, das reicht aber vielleicht auch
schon um den Spass zu verderben.

So wurde WPA2 geknackt,...
Bzw. Kann man knacken, da daraufhin die Authentifizierungssequenz neu 
geschickt wird und das kann man abfangen und versuchen zu Dekodieren...
Der Hack ist schon älter, aber das sind grob die Principles:
https://www.giga.de/extra/wlan/tipps/wlan-gehackt-so-leicht-laesst-sich-wpa2-knacken/

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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WPA2 lässt sich nicht "so leicht" knacken, wie da irgend ein 
nichtsahnender armer Doof in seine Clickibaiti-Artikel schreiben muss, 
weil sie sonst niemand liest... Die im Artikel angesprochenen Lücken 
sollten längst geschlossen sein. Es ist nur noch möglich, das Passwort 
direkt mittels Bruteforce anzugreifen, aber bis ihr das mit der euch zur 
Verfügung stehenden Hardware bei einem halbwegs gut gewählten Passwort 
geschafft habt, benutzen alle anderen schon lange Hyperraumwellen oder 
sowas für ihre drahtlose Kommunikation.

Was hat WPA2 eigentlich mit (besseren) Drohnen zu tun? DJI z.B. nutzt 
ein Verfahren namens Ocusync.

von Thomas (kosmos)


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hol das Ding runter und gut zur Not erst die Kinder und dann selbst 
nackt durch den Garten laufen, dann hast du Grund genug.

Er kann dann ja argumentieren das er alles gefilmt hat, dass du das Teil 
runtergeholt hast, macht es für ihn noch schlimmer.

von Rainer W. (rawi)


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DSGV-Violator schrieb:
> Kennst Du den verwendeten Funktionsgenerator? Schon ein bißchen
> sättigung verschmiert dir den sauberen Sinus zum Trapez.

Und? Schon mal das Spektrum von einem Trapez angeguckt?
Da entstehen Oberwellen aber kein 15MHz Rauschen.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Entweder man übersteuert plump die Eingangsstufe durch deutlich viel 
Leistung. Capture-Effekt unterdrückt Nutzsignal.

Oder man sendet genug Leistung (egal ob ein Träger oder breitbandig), 
damit hinter dem Korrelator das Rauschniveau so stark ansteigt, daß die 
nachfolgende PLL nicht mehr die notwendigen 6dB zum Nutzsignal sieht, 
dann wird sie auslocken.

Ausgelockt heißt es werden keine sinnvollen Daten mehr dekodiert. Kein 
Fix. Drohne weiß nicht mehr wo sie hinfliegen soll. Sie wird landen. 
Finderlohn bzw. Wegegeld wie Götz von Berlichingen.

von DSGV-Violator (Gast)


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Purzel H. schrieb:
> Mir scheint hier wird teilweise ueberzogen.
> Sein Grundstueck, oder Wohnung im Kontext von einer Drohne Filmen zu
> lassen ist teilweise schon Standard zum Verkauf.

Auch angeblichen "Standard" muss man nicht hinnehmen, insbesonders wenn 
es derakteuellen gesetzeslage widerspricht.

Gerade Grundstückskäufer sollten wissen, welche Rechte mit einem 
Grundstück verbunden sind und sich Genehmigungen für 
Betretung/Filmung/Überflug vom bisherigen besitzer einholen.

von DSGV-Violator (Gast)


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Abdul K. schrieb:
> Entweder man übersteuert plump die Eingangsstufe durch deutlich viel
> Leistung.

Ja, das entkräftet auch das Argument mit den mehreren Spektrallinien, 
egale welches Sub-band übersteuert wird, die Eingangsstufe senkt die 
Verstärkung ab. Wenn nicht abgeregelt wird kann dauerhafte Übersteuerung 
zu Beschädigungen führen.

> Capture-Effekt unterdrückt Nutzsignal.

Interessant was die WP so schreibt: 
https://en.wikipedia.org/wiki/Capture_effect

Könnte man vielleicht auf IQ-Modulation adaptieren.

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