Digitaler Nachlass angeregt von: Beitrag "Nachruf - Wenn jemand nicht mehr unter uns weilt." Man kann, ich werde einfach im Testament verfügen, dass neben dem Geburtstag der Todestag von den Erben in der Benutzerseite eingetragen wird und nach einem Jahr oder später der Account gelöscht wird. Ich finde, dass ist man einfach den Mitforisten schuldig, die einem viel geholfen haben. Andere werden sich eh nicht dafür interessieren. Jeder sollte selbst seinen digitalen Nachlass regeln.
So ganz einfach nach einem Jahr alles rauslöschen *wird Folgen für Verständlichkeit* einiger Threads haben! Wenn z.B. bei Jogis Röhrenbude alle Erklärungen zur EL84 fehlen würden, wären ca. 50% aller Röhren-Endstufen verschwunden. Das wäre schade.
Lu schrieb: > So ganz einfach nach einem Jahr alles rauslöschen... Er meint damit nicht seine Beiträge in den Threads sondern auf seiner User-Seite den eingetragenen Nachruf. Seine Beiträge bleiben danach erhalten als "Claus (Gast)"
Mit dem Benutzer löschen werden hier ja nicht die Beiträge gelöscht. Das Nutzungsrecht gibt man ja mit dem Betreten des Ladens hier ab.
Lu schrieb: > So ganz einfach nach einem Jahr alles rauslöschen *wird Folgen für > Verständlichkeit* einiger Threads haben! Naja … wenn der Account in einem Forum gelöscht wird, bleiben die Beiträge ja in der Regel stehen. Wenn man dann ’n † neben dem Nutzernamen stehen hat, weiß man auch, dass man von dem User keine Antworten mehr erwarten kann. Eigene Seiten sind da problematischer als Foren – die verschwinden irgendwann, wenn keiner mehr dafür zahlt, und sind dann weg, sofern nicht zufällig noch von archive.org aufgepickt. In meinem Testament wird stehen, dass die Rechnungen von den im Testament aufgelisteten Seiten bezahlt zu werden haben, bis dass die Münzen alle sind. Auf den Seiten wird ’ne Adresse stehen, an die an der Erhaltung interessierte Leute spenden können. Wenn also Leute die Seite nützlich finden, wird sie im Idealfall lange existieren. Wenn nicht, dann nicht :) In dem Kontext: weiß jemand, was mit http://avr-asm-tutorial.net/ los ist? Das war auch eine der für mich wertvolleren Seiten. Glücklicherweise hab ich davon noch alles incl. des dort angebotenen Komplettbackups laden können, kurz bevor sie verschwunden ist, und ein guter Teil findet sich auch auf archive.org – aber für Leute, die jetzt neu einsteigen wollen, ist das schon ziemlich doof …
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Bearbeitet durch User
Manche Seiten wie das Raupenhaus werden auch ohne Ableben des Inhabers abgeschaltet. Deshalb sollte auch für den TO gelten: Was im Internet veröffentlicht wurde steht dort solange es das Internet gibt.
Jack V. schrieb: > aber für Leute, die jetzt neu einsteigen wollen, ist das schon ziemlich doof … Es gibt auch Personen, die sind der Meinung, die Hacking-Sicherheit von IT könnte verbessert werden, indem die Wissensvermittlung von ASM eingestellt würde.
Ich denke das verschwinden von http://avr-asm-tutorial.net/ hängt mit dem fortgeschrittenen Alter von Herrn Schmidt zusammen. Dass die Seite offiziell als Abgeschlossen galt und als Archiv zum Download angeboten wurde spricht wohl dafür, dass die Abschaltung sorgfältig geplant war.
Da faellt mir die Frage ein, wie ist denn das mit diesem Forum geregelt, wenn der Eigentuemer ploetzlich sterben, weggesperrt oder entmuendigt wuerde? Wenn man so eine Frage fragen darf, vorausgesetzt.
Dieter D. schrieb: > Wenn man so eine Frage fragen darf, vorausgesetzt. Das ist wohl mehr eine juristische Frage (BGB). Wer berechtigt über die Zugangsdaten des Accountes verfügt, kann ihn nutzen (?) oder löschen. In den https://www.mikrocontroller.net/articles/Hilfe:Forum_Nutzungsbedingungen ist das nicht geregelt. Mein Schwiegervater hatte mit 95 Jahren einen umfangreichen digitalen Nachlass. Es war einige Arbeit diesen in seinem Sinne zu verwalten.
Claus H. schrieb: > Beitrag "Nachruf - Wenn jemand nicht mehr unter uns weilt." > > Man kann, ich werde einfach im Testament verfügen, dass neben dem > Geburtstag der Todestag von den Erben in der Benutzerseite eingetragen > wird und nach einem Jahr oder später der Account gelöscht wird. Keiner ist verpflichtet eine Testamentarischer Verfügung anznehmen, insbesonders wenn ihm keinerlei Vorteil daraus erwächst. > Ich finde, dass ist man einfach den Mitforisten schuldig, die einem viel > geholfen haben. Andere werden sich eh nicht dafür interessieren. Soso, solchen Forumslümmeln wie diesem, der einem Missbrauch von Lösungsmitteln unterstellt, ist man nichts schuldig: Beitrag "Re: max. Leistung am Widerstand" Auch den anderen nichts. Verwandten ist man dem Erbrecht nach einiges "schuldig", dahergelaufenen Hinz und Kunz dagegen nicht! https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtteil > Jeder sollte selbst seinen digitalen Nachlass regeln. Was gibt es am Leben nach dem Tod schon zu regeln, tot ist tot. BTW: Vielleicht meint der TO ja eher Vorlass statt Nachlass... https://de.wikipedia.org/wiki/Nachlass#Vorlass
Hallo Kar P., Klar P. schrieb: > Auch den anderen nichts. Verwandten ist man dem Erbrecht nach einiges > "schuldig", dahergelaufenen Hinz und Kunz dagegen nicht! > https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtteil bitte den werten Foristen Hinz nicht in Verbindung mit Kunz bringen - das hat er nun wirklich nicht verdient!
Kennt ihr noch Reisebusfahrten? Und den Hinweis der Reiseleitung, sich doch bitte die Sitznachbarn zu merken? Auf manchen Internetseiten gibt es sogar Fehlzeitmeldungen oder ähnliches in der Art. Ähnlich wie bei den Busfahrten müsste es Seiten geben, wo man regelmäßig sowas wie ("hier, ich) meldet, was auch öffentlich sichtbar bleibt. Als meine Schwester starb, hatte eine ihrer Internetfreundinnen recht verdattert bei uns angerufen. Ich dachte damals sowas wie "auch das noch.." - zum Glück hatte meine Mutter, trotz der inneren Gefühlstaubheit (Tablettennebenwirkung), ein paar tröstende Worte gefunden. Als mein Vater starb, hatte ich dem Männerverein der Kirche (ein paar Wochen oder Monate später) gemailt, dass er keine Einladungen zu Reisezielen mehr braucht. Die Post blieb dann zwar aus - aber sowas wie "herzliches Beileid" konnten wir von der Kirche nicht bekommen. Das kam mir pietätlos vor. Aber jetzt noch ein ganz wichtiger, wirklich sehr merkwürdiger Satz, den meine Oma (mütterlicherseits) gerne ausgesprochen hatte: "nur warme Hände geben".
Rbx schrieb: > Aber jetzt noch ein ganz wichtiger, wirklich sehr merkwürdiger Satz, den > meine Oma (mütterlicherseits) gerne ausgesprochen hatte: "nur warme > Hände geben". Manche Anwälte sehen das anders: * https://www.kanzlei-pfab.de/erbrecht-mythos-iii-schenken-immer-mit-warmer-hand/ * https://www.berliner-kurier.de/geld/gebe-lieber-mit-der-warmen-hand-wann-eine-schenkung-an-die-eigenen-kinder-sinn-macht-li.103437
Klar P. schrieb: > Manche Anwälte sehen das anders: Naja, das können die auch. Schließlich sind die ja auch dafür gut, gewisse Ordnung in Familien- und Erbrechtgeschichten hineinzubringen. Hier geht es aber um Internetgeschichten. Und da passt dann der Spruch sehr gut, dass die Lebenden sich ein paar Gedanken machen, wie sie mit dem Tod (anderer) umgehen wollen. Die Idee "von den Qualen erlösen" ist insofern schwierig, da ja das "Objekt" nicht nur von "Qualen" erlöst wird, sondern von allem. Und dann ist es nicht mehr möglich, die Situation so zu evaluieren, dass das "Objekt" sagen könnte - ja toll, jetzt bin ich von meinen Qualen erlöst. Kann man nicht. Macht keinen Sinn. Tatsächlich von den "Qualen" erlöst werden die Lebenden, das "Übel" nicht mehr mitansehen bzw. mitfühlen zu müssen. Bei der Pflegesituation läuft genau das gleiche ab. Oft ist für die Angehörigen der ganze Pflegeteil eher Horror - und so werden die Alten vollautomatisiert, mit korrupten Verträgen abgeschoben in irgendein fragwürdiges "Pflegeheim" oder ähnliches, wo es ihnen dann "besser" geht. In der Theorie vielleicht. Wie gesagt, die Pflegesituation, die Automatisierung und Abschiebung und Ausnutzung zur Korruption (seitens der Ärzteschaft) passiert eigentlich nur, weil dieser Teil des Miteinanders ein ziemlicher Horror (für die Angehörigen) ist - und die Verwandten lieber von den "Qualen" erlöst werden wollen. Als mein Vater ins Pflegeheim kam, da kam er selber noch gar nicht aus dem Bett heraus. Mein Vater wurde aber so elegant "abgeschoben" dass er ein Nordzimmer bekam, wo die Sonne praktisch nicht hereinscheint. Selbst auf Nachfrage meinten diese teuren Pflegekräfte, dass die Sonne in dieses Zimmer hineinscheint. Das war aber glatt gelogen. Ein Nachbar kam ins Pflegeheim, und war ein paar Tage darauf gestorben. Sowas kann zwar vorkommen, aber diese doppelt und dreifach Schlumpf und Boosterei hat eben auch nicht jeder vertragen. Hauptsache die Verwandten sind von den Qualen erlöst. Da kann das Pflegeheim noch so schlecht und teuer sein oder die Pflegekräfte dumm und asozial. Aber der Horror ist erstmal nicht so extrem.
Hans H. schrieb: > Deshalb sollte auch für den TO gelten: Was im Internet veröffentlicht > wurde steht dort solange es das Internet gibt. https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Vergessenwerden Simon A. schrieb: > Ich denke das verschwinden von http://avr-asm-tutorial.net/ https://web.archive.org/web/20231112170146/avr-asm-tutorial.net/
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