Würdet ihr sagen, es ist sinnvoll, bei einem alten Haus den Sicherungskasten erneuern zu lassen? Das Haus ist vemietet und es gibt soweit ich weiß keine Beschwerden über die Installation. Allerdings ist die ganze Sicherungsanlage in einen Holzverschlag gebaut und hat noch die guten Schraubsicherungen drinn. Ich kann nicht genau sagen wie alt das Haus ist, ich schätze so 60 Jahre. Ich wüsste nur gern, ob man warten kann bis die Anlage Fehler zeigt oder ob es sinnvoll ist präventiv eine neue Sicherungsanlage verbauen zu lassen. Was würde die Aktion kosten?
Guest schrieb: > Was würde die > Aktion kosten? Teuer, alle Wände aufreißen, alle Kabel, Steckdosen, Schalter, Sicherungskästen tauschen... Besser: Elektriker für E-Check bestellen, fachkundigen Rat einholen. Hierzu ihm UNMISSVERSTÄNDLICH mitteilen, dass ER den Auftrag für eine Generalsanierung sicher nicht erhalten wird. Guest schrieb: > Das Haus ist vemietet und es gibt > soweit ich weiß keine Beschwerden über die Installation. Dann besser kein Geld ausgeben, das senkt nur die Rendite!
Schreiber schrieb: > Teuer, alle Wände aufreißen, alle Kabel, Steckdosen, Schalter, > Sicherungskästen tauschen... Würde wenn dann nur den Sicherungskasten machen lassen. Der Rest ist vermutlich ja nicht so kritisch.
Guest schrieb: > Würde wenn dann nur den Sicherungskasten machen lassen. Der Rest ist > vermutlich ja nicht so kritisch. Das wird vermutlich nicht gehen. Stichwort klassische Nullung. Wenn die Installation nur 2-Adrig ist müssen alle Kabel ersetzt werden.
Einerseits wissen wir seit einer Diskussion über ein ähnliches Thema, daß das alles völlig unnötige Hysterie ist -- andererseits ist das hier ein Haus, das vermietet wird. Der Hausbesitzer haftet für von der Mietsache ausgehende Schäden, und daher ist hier definitiv zum "e-Check" zu raten. Anhand der Erkenntnisse des "e-Check" kann dann die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden. Ein "Kopf-in-den-Sand-stecken" aber ist (außer für die Fachmenschen, die das alles als Hysterie abtun) nicht ratsam.
Nach 60 Jahren ist die Anlage fertig. Niemals würde ich was ohne FI - Schalter oder E-Check vermieten. Nie.
Du darfst einzelne defekte Betriebsmittel wie Schalter,Steckdosen, Sicherungssockel Austauschen lassen... Aber wenn kompletten Verteiler noch machen lässt haste kein "bestandschutz" mehr und darfst die Anlage so nicht mehr betreiben da du da keinen fi zum laufen bekommst. Bei 2 adrigen bzw klassisch genullten Dosen sind FI Steckdosen auch nicht zugelassen... Also alles oder nichts
Franz B. schrieb: > Nach 60 Jahren ist die Anlage fertig. Nö. Es reicht wenn die Anlage noch so sicher ist wie zum Bauzeitpunkt. Wenn damals noch unisolierte Drähte, mit Keramikisolatoren Aufputz verlegt, zulässig waren dann muss man nicht nachrüsten. Und die guten, alten Sicherungstafeln (Isolation? gibts nicht!) auf einer schönen Mamorplatte muss man auch nicht modernisieren. Die originalen Elektrogeräte darf man, passend zur Wohnung, selbstverständlich mitvermieten, der fehlende Schutzleiter stört hier nicht. Muss der Mieter halt aufpassen, das ist genau wie bei Autos. Ein Auto mit dem Sicherheitsstand eines Trabbis kann man heute nicht mehr neu zulassen, was schon gebaut wurde, das darf selbstverständlich weiterbetrieben, vermietet, verkauft und repariert werden. Das gilt sogar noch für den noch sehr viel älteren Benz-Patentmotorwagen aus dem vorletzten Jahrhundert. > Niemals würde ich was ohne FI - Schalter oder E-Check vermieten. FI brauchts nicht, das war damals nich vorgeschrieben. Nachrüsten muss man auch nicht. E-Check brauchts eigentlich auch nicht, ist aber sinnvoll für die Brandversicherung. Rufus Τ. F. schrieb: > Anhand der Erkenntnisse des "e-Check" kann dann die weitere > Vorgehensweise abgestimmt werden. MEIST ist es ausreichend ALLE Schraubklemmen vorsichtig nachzuziehen. Das kann man auch ohne Elektriker machen.
Hier mal eine 10 Jahre alte Stellungnahme zum Thema: Quelle: http://www.elektrikforum.de/ftopic164.html Um mal mit der urbanen Legende des Bestandsschutzes alter Installationen aufzuräumen poste ich hier einen Artikel, der vor wenigen Jahren (ca. 2003) mal in einer Hausbesitzerzeitung abgedruckt war. =========================================================== Haftung des Vermieters bei alter Elektrik Seit 1997 ist eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen gesetzlich gefordert. Bei privat genutzten Räumen ist dies alle vier Jahre, bei gewerblich genutzten Räumen, die der BGV A2 unterliegen, alle zwei Jahre. Den technischen Inhalt und Umfang der Prüfungen legt VDE 0100 Teil 610 fest. Gerade bei Altbauten bestehen häufig bedenkliche Mängel der elektrischen Anlage, so fehlt z. B. der mindestens für das Bad vorgeschriebene Fehlerstromschutzschalter (RCD, früher FI-Schutzschalter genannt). Außerdem findet man in Altbauten hin und wieder noch die sogenannte "klassische Nullung". Hierbei gibt es keinen separaten Schutzleiter, in der Steckdose sind Schutzleiter und Neutralleiter gebrückt. Lampenauslässe haben oftmals überhaupt keinen Schutzleiter, auch bei Herdanschlüssen fehlt er gelegentlich. Aus verschiedenen Gründen ist diese Art der Installation seit 1.5.1973 verboten. Ebenso ist seit dem 1.5.1984 ein RCD mit einem Auslösestrom von maximal 30 mA für Räume mit Dusche oder Badewanne zwingend vorgeschrieben. Da seit dem 1.5.1973 nunmehr 30 Jahre vergangen sind, fallen diese Anlagen auch nicht mehr unter den Bestandsschutz, d. h., daß Anlagen mit klassischer Nullung spätestens bei Mieterwechsel zwingend erneuert werden müssen. Wohnungen mit alter Elektrik, die noch eine klassische Nullung haben, dürfen in diesem Zustand nicht mehr neu vermietet werden. In Alarmbereitschaft sollte man versetzt werden, wenn bei Lichtauslässen (z. B. an der Decke) nur zwei Leitungen zu sehen sind, in der Regel in den Farben schwarz und grau. Ist kein grün-gelb isolierter Leiter zu sehen, so kann man davon ausgehen, daß das Objekt noch in klassischer Nullung ausgeführt ist und einer Generalsanierung bedarf. Eine Neuvermietung dieses Objektes ist dann nicht mehr zulässig. In jedem Fall sollten Sie spätestens beim Mieterwechsel einen Fachbetrieb hinzuziehen und eine Überprüfung nach VDE 0100 Teil 610 durchführen lassen. Roland Müller, Mitglied im VDE Peter Konrad, vereidigter Sachverständiger beim VdS
Franz B. schrieb: > Da seit dem 1.5.1973 nunmehr 30 Jahre vergangen sind, fallen diese > Anlagen auch nicht mehr unter den Bestandsschutz, d. h., daß Anlagen mit > klassischer Nullung spätestens bei Mieterwechsel zwingend erneuert > werden müssen. Wohnungen mit alter Elektrik, die noch eine klassische > Nullung haben, dürfen in diesem Zustand nicht mehr neu vermietet werden. Bullshit. In Gründerzeitwohnungen gehören Textil-Gummi-isolierte Kabel (leider) immer noch zum üblichen Standart. Die denkmalgeschützten Tapeten und Stuckdecken zu verunstalten stößt nicht bei allen auf Begeisterung. Die denkmalschutzgerechte Alternative "Kronleuchter mit echten Kerzen" auch nicht... Wo sollen die 30Jahre eigentlich geschrieben stehen? Franz B. schrieb: > Eine > Neuvermietung dieses Objektes ist dann nicht mehr zulässig. DAS glaube ich nicht, da will sich wohl jemand seine Pfründe sichern. Selbst im Industriebereich (insbesondere in Wasserkraftwerken und kleinen Umspannwerken) gibts teilweise Installationen die seit der Kaiserzeit nicht wesentlich geändert wurden. Da muss man halt wissen, wo man aufpassen muss. Probleme mit Berufsgenossenschaft und Sachversicherern gibts da jedenfalls keine.
Was wird denn bei dem e-check geprüft und wie wird das dokumentiert? Wer ist dafür überhaupt qualifiziert? Gibts da Checklisten und Prüfanweisungen oder macht das jeder Elektriker so wie er am besten daran verdient?
ich schrieb: > Was wird denn bei dem e-check geprüft und wie wird das > dokumentiert? Die Fähigkeit des örtlichen Elektrikers eine teure Generalsanierung zu verkaufen! ...auch dann wenn man nichts machen müsste.
Wie veraehlt es sich wenn man den Sicherungskasten erneuert und alle Steckdosen einzeln mit FI absichert? Es gibt Steckdosen mit integriertem FI, ich weiss aber nicht, was das kostet. Waere das sinnvoll und billiger als komplett alles neu zu machen?
Franz B. schrieb: > Da seit dem 1.5.1973 nunmehr 30 Jahre vergangen sind, fallen diese > Anlagen auch nicht mehr unter den Bestandsschutz, d. h., daß Anlagen mit > klassischer Nullung spätestens bei Mieterwechsel zwingend erneuert > werden müssen. Wohnungen mit alter Elektrik, die noch eine klassische > Nullung haben, dürfen in diesem Zustand nicht mehr neu vermietet werden. Das ist natürlich grober Unsinn und die FuD Desinformation kann nur durch Eigeninteresse der Elektriker zu stande kommen. Guest schrieb: > Wie veraehlt es sich wenn man den Sicherungskasten erneuert und alle > Steckdosen einzeln mit FI absichert? Es gibt Steckdosen mit integriertem > FI, ich weiss aber nicht, was das kostet. Waere das sinnvoll und > billiger als komplett alles neu zu machen? Nein, es ist nicht sinnvoll. Erstens sind solche Steckdosen teuer, zweitens sind die Kabel nach wie vor alt (der FI erkennt nicht, wenn der Nullleiter bricht, dann liegen 230V auch am Schutzleiter an) und es gibt nach wie vor zu wenige Stromkreise (z.B. Licht und Steckdosen nicht getrennt). Ja, ich würde bei einem Mieterwechsel auch die ganze Anlage auf den aktuellen Stand bringen lassen, mit Wände aufreissen etc. Also hinterher genug Stromkreise und Steckdosen. Lebt der Mieter drin, ist so ein Umbau nicht sinnvoll. Gibt es Probleme mit der Anlage, sagt ein e-Check was man unbedingt machen muss.
Fällt es denn einigen so schwer, das ganze Thema in Bezug zu einer Neuvermietung zu setzten? Wasserkraftwerke und Umspannstationen werden selten privat vermietet. In der Schwerindustrie sind Anlagen nach 10-15 Jahren fertig, verbraucht und werden erneuert bzw. gewartet. Da kann es doch nicht so schwer sein, vor einer Neuvermietung die Anlage auf den Stand der Technik und heutigen Anforderungen bringen zu lassen bzw. selber zu machen. Schreiber schrieb: > Dann besser kein Geld ausgeben, das senkt nur die Rendite! Na, da hast Du aber noch nicht viel verstanden. Erkläre einem Geschädigten mal, das dir die Rendite wichtiger als die Sicherheit des von dir vermieteten Objektes ist. Aber vermutlich vermietest du gar nicht. MaWin schrieb: > Ja, ich würde bei einem Mieterwechsel auch die ganze Anlage auf den > aktuellen Stand bringen lassen, mit Wände aufreissen etc. Also hinterher > genug Stromkreise und Steckdosen. Lebt der Mieter drin, ist so ein Umbau > nicht sinnvoll. Genau so handhabe ich das hier, es ist ein gutes Ruhekissen.
Vor dem Umbau kann man ja erst mal feststellen lassen, ob ein Umbau nötig ist. Die Freunde musealer Elektroinstallationen, die hier munter behaupten, so etwas könne unverändert weiterbetrieben werden, wenn es denn nur dem elektrischen Standard zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht, sollten sich dessen bewusst sein, daß es bei der Vermietung von Wohnraum um die Vermietung von Wohnraum und nicht um die Vermietung von Elektrotechnikmuseen geht. Wohnraum impliziert eine zeitgemäße Elektroinstallation, die üblichen Gebrauch von Elektrogeräten ermöglicht. Nur eine Steckdose pro Raum, gar nur eine 10A-Sicherung für die komplette Wohnung aber hat mit zeitgemäßer Elektroinstallation nichts mehr zu tun und ist mindestens als Mietminderungsgrund anzusehen. Das mag zwar der Kreis der Freunde der Elektroinstallationsmuseen anders sehen, aber erstaunlicherweise dürfen sogar Mieter Ansprüche an den Zustand der von ihnen gemieteten Räumlichkeiten stellen.
Franz B. schrieb: > Fällt es denn einigen so schwer, das ganze Thema in Bezug zu einer > Neuvermietung zu setzten? Mir faellt es schwer weil in dem Haus zwei unabhaengige Parteien eingemietet sind, die werden kaum beide gleichzeitig ausziehen (hoffentlich) und nur das halbe Haus renovieren ist ja auch Quatsch.
Guest schrieb: > Mir faellt es schwer weil in dem Haus zwei unabhaengige Parteien > eingemietet sind, die werden kaum beide gleichzeitig ausziehen > (hoffentlich) und nur das halbe Haus renovieren ist ja auch Quatsch. Haus renovieren oder die Elektroinstallation in Ordnung bringen? Ein Haus zur Hälfe streichen ist nicht so gut. Bei der Elektroinstallation sieht das anders aus, die sind ja (hoffentlich) komplett getrennt.
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In Sachen Sicherheit ist bei den Rechtsnormen oft die Rede von "Aktueller Stand der Technik" oder "Anerkannte Regeln der Technik". Zum Beispiel im Produktsicherheitsgesetz. Wenn es einen Personen- oder Sachschaden durch museumsreife Elektroinstallationen gibt, dann wird euch eure Versicherung bzw. der Richter im Zivilverfahren, wo es um Schadensersatz geht, genau erklären was diese Worte bedeuten. Da kann sich niemand damit rausreden, dass das aber vor 60 Jahren noch erlaubt war. Und die Spitzfindigkeit, dass das nicht explizit verboten ist, hilft euch da auch nicht weiter. Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch automatisch erlaubt.
ich schrieb: > Was wird denn bei dem e-check geprüft und wie wird das dokumentiert? > Wer ist dafür überhaupt qualifiziert? Gibts da Checklisten und > Prüfanweisungen oder macht das jeder Elektriker so wie er am besten > daran verdient? ich hab mal ein Prüfprotokoll angehängt. Franz B. schrieb: >> Ja, ich würde bei einem Mieterwechsel auch die ganze Anlage auf den >> aktuellen Stand bringen lassen, mit Wände aufreissen etc. Also hinterher >> genug Stromkreise und Steckdosen. Lebt der Mieter drin, ist so ein Umbau >> nicht sinnvoll. > > Genau so handhabe ich das hier, es ist ein gutes Ruhekissen. was bezahlst du für die Kompletterneuerung für eine Wohnung inkl. Gipser und Maler?
Guest schrieb: > Mir faellt es schwer weil in dem Haus zwei unabhaengige Parteien > eingemietet sind, die werden kaum beide gleichzeitig ausziehen > (hoffentlich) und nur das halbe Haus renovieren ist ja auch Quatsch. Und die teilen sich eine Wohnung mit einem Sicherungskasten? Ich habe hier ein 5 Parteien Haus, und da haben wir damals reinen Tisch gemacht bei der Umstellung von Ober auf Unterleitung und haben in jede Wohnung einen Aufputzetagenkasten setzen lassen und bis dahin dann über das Treppenhaus entsprechend 5x10qmm von neuen Hauptverteiler im Keller. In den Wohnungen werd dann saniert wenn die alten Mieterinnen gestorben sind oder ins betreute Wohnen wechseln. Nur hat der Idiot von Elektriker wohl noch 4x10qmm Leitung über gehabt und weil ich ihm nicht genau genug auf die Finger geschaut habe die verbaut. Ich hoffe mal es gibt keinen Ärger wenn ich dann die Einzelwohnungen grundsaniere. Ist es in so einem Fall eigentlich erlaubt ein getrennten Schutzleiter vom hauptverteiler Keller in den Etagenkasten zu ziehen? Denn eigentlich ist im Keller schon der PEN auf PE und N aufgeteilt und man darf ihn nicht mehr zusammenfassen, weenn ich das richtig weiss.
Der Andere schrieb: > und bis dahin dann über > das Treppenhaus entsprechend 5x10qmm von neuen Hauptverteiler im Keller. ich hoffe mal, dass die Verlegung den aktuellen Brandschutzvorschriften entspricht, sonst musst du es sowieso wieder rausreissen, wenn die Installation in den Wohnungen erneuert wird...
Earl S. schrieb: > Franz B. schrieb: >>> Ja, ich würde bei einem Mieterwechsel auch die ganze Anlage auf den >>> aktuellen Stand bringen lassen, mit Wände aufreissen etc. Also hinterher >>> genug Stromkreise und Steckdosen. Lebt der Mieter drin, ist so ein Umbau >>> nicht sinnvoll. >> >> Genau so handhabe ich das hier, es ist ein gutes Ruhekissen. > > was bezahlst du für die Kompletterneuerung für eine Wohnung inkl. Gipser > und Maler? Das mache ich selber. Bis auf die Endabnahme eines Meisterbetriebes und folgendem E-Check. NYM 3x1,5mm² kostet 30 ct/m, die Unterputzdosen 5ct/stk. So bin ich auf ca. 250 Euro Material gekommen, natürlich ohne die Verteilung und die Einsätze (Steckdosen, Schalter, Blenden, etc.) Die Verteilung komplett auch nochmal so 250 Euro. Richtig teuer können da die Schalter und Steckdoseneinsätze werden, wenn man auf Design und Namen setzt. Namen ja, Design nein. Alles zusammen kalkuliere ich mit ca 1000-1200 Euro und natürlich die Eigenleistung. In der vorletzten Wohnung konnte ich die alten Leitungen aus dem Putz reißen. So war das alte Zeug weg und ich brauchte keine Schlitze stemmen.
Franz B. schrieb: > In der vorletzten Wohnung konnte ich die alten Leitungen aus dem Putz > reißen. Ja, es ist viel wert, wenn man nicht auf den Putz hauen muß... Das reißt dann Vieles raus. MfG Paul
Earl S. schrieb: > ich hoffe mal, dass die Verlegung den aktuellen Brandschutzvorschriften > entspricht Dann zeige mir mal ein E-Meister der sich danach richtet. Würdemich nicht wundern, da das von einem Elektro-Betrieb gemacht wurde. Siehe die 4x10 statt 5x10. Aber du darfst mir gene zeigen wo da mehr dazu steht, und warum eine Unterputz Verlegung in einer Massivziegelmauer gegen den Brandaschutz ist.
Soviel ich weiß gab es für die klassische Nullung nie einen Bestandsschutz Es gab nur eine Übergangsfrist bis wann diese umgebaut sein mussten Es ist auch richtig!! Die klassische Nullung ist die einzige Schutzmaßnahme welche bei einem Fehler schon einen lebensgefährlichen Zustand herbeiführt Alle andern Schutzmaßnahmen brauchen dafür schon zwei Fehler. Und die Frage ist nicht ob ein Fehler in der Anlage Auftritt sondern wann. Ich selber habe diesen Fehler mit der klassischen Nullung schon gehabt daß ein Nulleiter in einer Abzweigdose abgebrochen war. Und es war reines Glück das nichts weiteres passiert war ,da in der Steckdose ein Mixer ( Schutzisoliert ) eingesteckt worden war.
Ich wollte noch erwähnen das die klassiche Nullung ja nicht gänzlich verboten ist. Aber nur bei Querschnitten >= 10 mm2 da man hierbei ausgeht das ein Draht nicht mehr so schnell abbrechen kann Daher auch die Verlegung mit 4X10 da bis zum Verteiler die klassische Nullung erlaubt ist.
Fragen zur Hausinstallation: Immer ein Garant für Frohsinn und Heiterkeit in diesem Forum... auch hier: Beitrag "Alte Haus-Elektrik" oder hier: Beitrag "Welche Leitungsbelastung bei Haus aus den 60er" MfG Paul
Franz B. schrieb: > Roland Müller, Mitglied im VDE > Peter Konrad, vereidigter Sachverständiger beim VdS Mindestens der vereidigte Sachverständige sollte es eigentlich gewohnt sein seine Behauptungen durch Quellen zu belegen. Dann hätte er auch bemerkt dass er voll daneben liegt, z.B. hier: Franz B. schrieb: > Ebenso ist seit dem > 1.5.1984 ein RCD mit einem Auslösestrom von maximal 30 mA für Räume mit > Dusche oder Badewanne zwingend vorgeschrieben. Laut Wikipedia: "In Deutschland sind Fehlerstrom-Schutzschalter seit dem 1. Mai 1984 für Räume mit Badewanne oder Dusche in Neubauten gefordert (einzige Ausnahme: fest angeschlossene Warmwasserbereiter)." Und weiter "Für Altanlagen gibt es keine Nachrüstpflicht. Das heißt, eine Anlage darf weiter betrieben werden, wenn die Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den damals geltenden Normen und Richtlinien entsprochen hat und diesen heute noch entspricht." https://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerstrom-Schutzschalter#Deutschland Daran hat sich nach meiner Kenntnis auch nicht geändert, einzig die Drehstromstecker "System Bauerntod" wurden hierzulande verboten. Was ist ein vereidigter Sachverständiger beim VdS? Kann der VdS überhaupt eine Sachverständigen vereidigen? Der Artikel hat ein 'Gschmäckle!
Der Andere schrieb: > Aber du darfst mir gene zeigen wo da mehr dazu steht, und warum eine > Unterputz Verlegung in einer Massivziegelmauer gegen den Brandaschutz > ist. habe ich das irgendwo behauptet? wenn es den aktuellen Vorschriften entspricht, ist doch alles gut. Bleibt nur der fehlende getrennte Schutzleiter.
Earl S. schrieb: > Bleibt nur der fehlende getrennte > Schutzleiter. Der gar kein Problem ist, da der PEN dann eben erst in den Unterverteilungen aufgeteilt wird.
... schrieb: > In Sachen Sicherheit ist bei den Rechtsnormen oft die Rede von > "Aktueller Stand der Technik" oder "Anerkannte Regeln der Technik". Zum > Beispiel im Produktsicherheitsgesetz. > > Wenn es einen Personen- oder Sachschaden durch museumsreife > Elektroinstallationen gibt, dann wird euch eure Versicherung bzw. der > Richter im Zivilverfahren, wo es um Schadensersatz geht, genau erklären > was diese Worte bedeuten. Da kann sich niemand damit rausreden, dass das > aber vor 60 Jahren noch erlaubt war. > > Und die Spitzfindigkeit, dass das nicht explizit verboten ist, hilft > euch da auch nicht weiter. Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch > automatisch erlaubt. Hast Du dazu mal ein Urteil ? Wenn Richter das so sagen, werden die das ja irgendwo mal aufgeschrieben haben. Ich frage bei diesem Thema jedesmal nach einem Urteil, habe aber noch keines gesehen. Und das ist jetzt vollkommen wertfrei, ich würde wirklich gerne mal ein Urteil dazu sehen. Gruss Axel
Franz B. schrieb: > =========================================================== > Haftung des Vermieters bei alter Elektrik > > Seit 1997 ist eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen > gesetzlich gefordert. Bei privat genutzten Räumen ist dies alle vier > Jahre, bei gewerblich genutzten Räumen, die der BGV A2 unterliegen, alle > zwei Jahre. Den technischen Inhalt und Umfang der Prüfungen legt VDE > 0100 Teil 610 fest. > Dazu der BGH: Der Beklagte war nicht verpflichtet, die Elektroleitungen und elektrischen Anlagen in den von ihm vermieteten Wohnungen ohne konkreten Anlass oder Hinweis auf Mängel einer regelmäßigen Überprüfung durch einen Elektrofachmann zu unterziehen. Zwar trifft den Vermieter die vertragliche Nebenpflicht, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle Teile des Hauses. Ihm bekannt gewordene Mängel, von denen eine Gefahr für die Mietwohnungen ausgehen kann, muss der Vermieter deshalb unverzüglich beheben. Er muss im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht aber keine regelmäßige Generalinspektion vornehmen. Im Einzelfall mögen zwar besondere Umstände, wie zum Beispiel ungewöhnliche oder wiederholte Störungen, Anlass bieten, nicht nur einen unmittelbar zu Tage getretenen Defekt zu beheben, sondern eine umfassende Inspektion der gesamten Elektroinstallation durchzuführen. Solche Umstände waren hier aber nicht festgestellt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision deshalb zurückgewiesen. Urteil vom 15. Oktober 2008 – VIII ZR 321/07 Gruss Axel
Na, diesmal hat es aber lange gedauert, bis der MEISTER auftauchte... "Spät kommt er, doch er kommt. Allein der weite Weg entschuldigt das Säumnis." (Schiller, Gallenstein -äh Wallenstein) MfG Paul
@Axel: bist du Mieter, Vermieter oder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung? Das würde mich jetzt einfach mal interessieren.
Christian B. schrieb: > @Axel: bist du Mieter, Vermieter oder Eigentümer eines Hauses oder einer > Wohnung? > > Das würde mich jetzt einfach mal interessieren. Eigentümer. Gruss Axel
... schrieb: > In Sachen Sicherheit ist bei den Rechtsnormen oft die Rede von > "Aktueller Stand der Technik" oder "Anerkannte Regeln der Technik". Zum > Beispiel im Produktsicherheitsgesetz. > Aufpassen bei Begriffen! Stand von Wissenschaft und Technik, Stand der Technik, Regeln der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik; das sind unterschiedlich "strenge" Vorgaben. Die einfachste Stufe sind dabei die "allgemein anerkannten Regeln der Technik". Wie zB im EnWg §49: Es wird vom Gesetzgeber widerleglich "vermutet" (siehe Vermutungswirkung), daß zB. eine Elektroanlage den geforderten aaRT entspricht, wenn sie nach den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen VDE Richtlinien errichtet worden sind. Bestandschutz an sich ist ein Lehnbegriff aus dem Baurecht, Einmal in Betrieb genommen und zu diesem Zeitpunkt VDE gemäß, fordert niemand eine Anpassung der bestehenden Komponenten an aktuellerere Richtlinien. D.h. Alles was schon da ist, kann nach altem Stand erneuert werden; Alles was dazu kommt nicht. Ändern sich die Rahmenbedingungen, unter denen die Altanlage seinerzeit VDE gemäß war, kann der Bestandschutz aber wegfallen! Beispiel: Eine Anlage aus den 50ern hat Holzboden und noch zweipolige Steckdosen ohne PE. Die damalige Schutzmaßnahme war "Schutz durch isolierende Umgebung". Kommen nun metallische Heizkörper und Rohre, die in den PA eingebunden sind, hinzu, so wird dieser Schutz hinfällig und eine Erneuerung der Elektroanlage steht an. Der Vertragspartner des Anschlussnehmers verlangt nur, daß man sein Netz nicht mit Rückwirkungen beeinflußt und die Kundenanlage nicht Leben und Sachwerte gefährdet. Was mich beunruhigt, ist die Verbandelung von vereidigten Sachverständigen mit Interessenverbänden wie dem VdS, also dem Verband der potentiellen zivilrechtlichen Gegner im Schadensfall. Nur mit Verbandelung ist der obige Kampagnentext, der sich als Information für Hauseigentümer ausgibt, zu verstehen. Wo kommen diese ominösen 30 Jahre her, nachdem man eine Anlage ohne Verstand rausreißen soll ? Quelle ? Wer verbietet die Vermietung? Der Versicherer ? Ach ja: Warum muß der VdS auch noch seine eigenen Richtlinien herausgeben ? Warum gibt es zB auch noch eine VdS 2025 (Kabel und Leitungsanlagen), wenn es schon VDE 0100 und 298, MLAR, BauO etc. gibt ?? Haben wir nicht schon mehr als genug Vorschriften in diesem Land ? =^oo^= RRR ???
> Nur hat der Idiot von Elektriker wohl noch 4x10qmm Leitung über gehabt > und weil ich ihm nicht genau genug auf die Finger geschaut habe die > verbaut. Ich hoffe mal es gibt keinen Ärger wenn ich dann die > Einzelwohnungen grundsaniere. > Ist es in so einem Fall eigentlich erlaubt ein getrennten Schutzleiter > vom hauptverteiler Keller in den Etagenkasten zu ziehen? Denn eigentlich > ist im Keller schon der PEN auf PE und N aufgeteilt und man darf ihn > nicht mehr zusammenfassen, weenn ich das richtig weiss. Ein getrennter Schutzleiter macht Dir keine Freude, weil im bestehenden 4p NYM ja schon ein ge/gn Leiter vorhanden ist, der explizit nur für PE bzw PEN genutzt werden darf. :/ Höchstens ein blauer N funktioniert. Na ja.... Solange keine Nebenwege für die PE- Verbindung -zb durch LAN/TV Leitungen- existieren, durch die Ausgleichströme fließen, ergibt sich kein Nachteil durch eine 4p Steigleitung. So heißt es in der DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444) für Altanlagen auch eingeschränkt, dass eine »Umrüstung« nur dann vorgenommen werden sollte, wenn eine bedeutende Anzahl informationstechnischer Betriebsmittel vorhanden oder wahrscheinlich zu erwarten ist. Jedoch kann man aus einzelnen TABs und aus der DIN 1805-1:2013-09 schon die Forderung für ein TN-S-System ab dem Hausanschlusskasten / Zählerplatz ableiten. Fazit: 4p mit PEN funktioniert, ist aber einfach nicht mehr zeitgemäß. So, ins Bett ! CHR- =^--^= RRR !
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