Hallo, Ende des Jahres bekommen wir einen neune Geschäftsführer. Ich habe seit einiger Zeit ein paar Ideen, die ich vielleicht irgendwann in den nächsten 2 Jahren mal patentieren möchte. Nun muss ich sowas ja vorher dem Arbeitgeber melden, der gibt mir dann das ok, dass ich das anmelden kann und dass es nicht mit den Interessen des Unternehmens kollidiert. Ich kann mit dem jetzigen Arbeitgeber gut. Nachfolger könnte schwierig sein. Also jetzt schnell schnell alle Ideen, auch wenn sie noch nicht ganz ausgereift sind und es noch keinen Prototypen gibt, dem jetzigen Arbeitgeber/Geschäftsführer bekanntgeben? Und ich bin dann raus? Lukaz
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was hat Dein AG mit Deinen Patentideen zu tun?
Lukaz schrieb: > Also jetzt schnell schnell alle Ideen, auch wenn sie noch nicht ganz > ausgereift sind und es noch keinen Prototypen gibt, dem jetzigen > Arbeitgeber/Geschäftsführer bekanntgeben? Und ich bin dann raus? Macht dich erstmal grundsätzlich mit den Themen "Arbeitnehmererfindung" und Patenkosten vertraut: Beitrag "Diensterfindung, arbeitgeber will von verpfl. entbunden werden" Beitrag "Kündigung, Jobwechsel, Patente und ala BigBoss" Beitrag "Diensterfindung" Beitrag "Gängige Arbeitnehmererfindungsvergütungen"
Lukaz schrieb: > Nun muss ich sowas ja vorher dem Arbeitgeber melden, der gibt mir dann > das ok, dass ich das anmelden kann Wenn dein Unternehmen Maschninen baut und du nebenher als leidenschaftlicher Radler selber eine neue schlaue Idee z.B. zum Lagern von Fahrrädern hast, dann musst du dem AG nichts melden. > und dass es nicht mit den Interessen des Unternehmens kollidiert. Und wenn du während deiner Arbeitszeit zu Ideen gelangt bist, die deine Arbeit tangieren, dann patentierst nicht du das Ganze, sondern dein Arbeitgeber. Und du bekommst eine vorher vereinbarte Abfindung. Lukaz schrieb: > Also jetzt schnell schnell alle Ideen, auch wenn sie noch nicht ganz > ausgereift sind und es noch keinen Prototypen gibt Für ein Patent brauchst du nur eine Idee, die vorher noch nicht da war. Ganz viele Patente schützen lediglich Einfälle und Möglichkeiten und können technisch gar nicht realisiert werden. Oder es ist zu aufwändig, sie zu realisieren. Irgendeine "Reifeprüfung" wird da im Patentverfahren nicht gemacht.
>dann musst du dem AG nichts melden.
Wenn man bei IHK ne kostenlose Erstberatung möchte, muss man aber vom
Arbeitgeber eine Einverständnisserklärung mitbringen. Sonst bekommt man
keine Hilfe.
Wenn du bei einem Automobilhersteller arbeitest und hast die Möglichkeit gefunden wie man mit ein paar µA bei 5V elektrolytisch soviel Knallgas erzeugen kann, dass der Deckel eines Wassertanks abgesprengt wird, dann hast du keine Chance, dann gehört das Patent deinem Arbeitgeber und der bekommt dann auch den Nobelpreis.
>ein paar µA bei 5V elektrolytisch soviel Knallgas >erzeugen kann, dass der Deckel eines Wassertanks abgesprengt wird µA ist Ladung pro Zeit. Man muss also nur warten. Damit es es eine triviale Knallgaserzeugung und kann nicht patentiert werden. Meinst Du aber "innerhalb kurzer Zeit", dann übersteigt die erzeugte Energie die der eingesetzten und es ist ein Perpetuum Mobile. Auch nicht patentfähig.
Nein, es ging mir um das Prozedere. Damit wollte ich nur sagen, dass eine Erfindung, welche auch nur im Entferntesten die Balange deines Arbeitgebers tangiert, von selbigem einkassiert werden kann. Dieses Beispiel mit der Stromquelle habe ich nur genommen, weil in einem anderen Thread jemand die Befürchtung hatte, dass eine Messsonde in einem Wassertank zu beschriebenem Szenario führen könnte.
ok. Verstanden. Bedeutet aber dass: >Wenn dein Unternehmen Maschninen baut und du nebenher als >leidenschaftlicher Radler selber eine neue schlaue Idee z.B. zum Lagern >von Fahrrädern hast, dann musst du dem AG nichts melden. Ich das ja gar nicht entscheiden kann. Sondern es immer melden muss. Und genau das will ich ja. Meine Frage war eher, welches der geschickteste Zeitpunkt ist.
Lukaz schrieb: > Ich habe seit einiger Zeit ein paar Ideen, die ich vielleicht irgendwann > in den nächsten 2 Jahren mal patentieren möchte. Nicht so schlau das hier zu schreiben. > Nun muss ich sowas ja > vorher dem Arbeitgeber melden, Ja, sagen wir mal, zeitnah ... > der gibt mir dann das ok, dass ich das > anmelden kann und dass es nicht mit den Interessen des Unternehmens > kollidiert. Bist du des Wahnsinn? Du willst selber zahlen? Wenn deine Ideen eigentlich nutzlos sind ist das rausgeworfenes Geld. Wenn deine Ideen gut sind gibt dir trotzdem niemand Geld dafür. Du darfst dann mehr Geld ausgeben um die Anwender zu verklagen. Nutze das Arbeitnehmererfindergesetz und überzeuge deinen Arbeitgeber die möglichst weltweit anzumelden. Der hat dann die Kosten. Du hast ein Anrecht auf angemessene Vergütung. Wenn die Ideen gut sind gibt es daher Geld. Wenn deine Ideen eigentlich nutzlos sind bekommst du nichts, aber dein Arbeitgeber, nicht du, hat Geld rausgeworfen. Du stehst als Erfinder drauf (macht sich gut im Lebenslauf), dein Arbeitgeber hat die Nutzungsrechte. > Also jetzt schnell schnell alle Ideen, auch wenn sie noch nicht ganz > ausgereift sind und es noch keinen Prototypen gibt, dem jetzigen > Arbeitgeber/Geschäftsführer bekanntgeben? Was für Prototypen? Ich habe noch nie einen Prototypen einreichen, vorzeigen oder überhaupt haben müssen. Es gibt, glaube ich, eine Ausnahme. Bei einem Perpetuum Mobile verlangt das US Patentamt wohl immer einen Prototypen. Aber drüber reden wir hier nicht, oder?
Ein Patent einzureichen ist gar nicht so teuer wenn man's selbst schreibt. Nur ob's dann auch gut genug ist, ist nicht so sicher. Dabei ist weniger die Frage, ob es akzeptiert wird oder nicht. Wenn's nicht grad "Perpetum Mobile", "freie Energie" enthaelt und den formalen Kriterien, alo die Anspruecke auf der Frontseite in einem Satz erklaert wird, steht dem Patent nichts entgegen. Die Freage ist eher : - deckt es die Ansprueche ab - deckt es hinreichend mehr ab, dass es nicht grad in einer trivialen Abwandlung nachgebaut werden kann - die Erfindungshoehe sollte etwas groesser wie Null sein. - es sollte vorher noch nicht bekannt, publiziert oder vermarktet worden sein Deswegen uebergibt man diese Arbeit auch einem Patentanwalt. Du wirst es wahrscheinlich nicht gegen eine Patentverletzung verteidigen koennen. Man wird die zB mangelde Erfindungshoehe, vorgaengige Bekanntheit, vorwerfen. Resp der Konkurrent wird etwas triviales aendern, ond du must zeigen, dass dessen Erfindungshoehe gegenueber Deinem Null ist.
Bei uns gibt es doch für jeden Sch....marrn ein Gesetz. https://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/ Lass die Patente von Deiner (Haus)Frau anmelden, der kamen die Ideen beim Kochen und Bügeln. Als Hausfrau hat sie keinen Arbeitgeber und damit auch das alleinige Nutzungsrecht. Sollt so meiner Meinung nach funktionieren, kann mich aber auch irren.
Wie der TO schon weiß, muss man ein Patent seiner AG immer melden, bevor man es anmeldet. Er hat dann einen Monat Zeit zu entscheiden, ob er es für sich nutzen möchte oder nicht. Das gilt auch, wenn meine Erfindung nichts mit meiner beruflichen Tätigkeit zu tun hat!! Dies scheint einigen hier nicht klar zu sein. So wurde es uns jedenfalls durch die IHK geschult.
Lothar M. schrieb: > Radler selber eine neue schlaue Idee z.B. zum Lagern von Fahrrädern > hast, dann musst du dem AG nichts melden. Seit wann ist das so? Früher musste der Arbeitgeber auch formal verzichten. Wer sollte denn im Zweifel entscheiden, ob know how der Firma enthalten ist. Und wieso spielt es eine Rolle, ob während der Arbeitszeit oder privat. Und wer sollte das aufdröseln können.
Fabian H. schrieb: > Das gilt auch, wenn meine Erfindung nichts mit meiner beruflichen > Tätigkeit zu tun hat!! Dies scheint einigen hier nicht klar zu sein. Gesetz über Arbeitnehmererfindungen §§ 18 und 19
meine Ideen haben nichts mit meiner beruflichen Tatigkeit zu tun. Ich brauche nur das OK.
Lukaz schrieb: > meine Ideen haben nichts mit meiner beruflichen Tatigkeit zu tun. > Ich brauche nur das OK. Dann gilt am ehesten der Paragraph "was man hat das hat man" für die Genehmigung vom Arbeitgeber(Wichtig! Schriftlich und nicht nur Mündliche Aussagen). Bloß weil da irgendwann mal jemand in der Geschäftsführung gewechselt hat verfällt diese noch lange nicht wenn du das Ganze dann in ein zwei Jahren anmelden willst.
A. S. schrieb: > Und wieso spielt es eine Rolle, ob während der Arbeitszeit oder privat. > Und wer sollte das aufdröseln können. Du darfst nochmal drüber nachedenken. Mal angenommen, du arbeitest als Hardwarentwickler bei einem Waagenhersteller und erfindest "in deiner Freizeit" eine neuartig verbesserte Briefwaage. Da könnte man sich vorstellen, dass du da nicht drauf gekommen wärst, wenn du nicht beim Waagenhersteller arbeiten würdest. Deshalb gilt die naheliegende Vermutung, dass du Know-How verwendet hast, das du während deiner Arbeitszeit erlangt hast. Dort steht mehr dazu: https://www.patente-stuttgart.de/index.php?page=publikationen_01005 Lukaz schrieb: > Ich das ja gar nicht entscheiden kann. Sondern es immer melden muss. Und > genau das will ich ja. > Meine Frage war eher, welches der geschickteste Zeitpunkt ist. Der, an dem du am wenigsten Probleme erwartest. Und jetzt lies deine Beschreibung mal so, als ob die von jemand anderem geschrieben worden wäre. Was würdest du demjenigen raten?
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Lothar M. schrieb: > Du darfst nochmal drüber nachedenken. Und Du Deine links lesen. Es macht doch keinen Sinn, wenn Du als Beispiel für Deine Behauptung, den AG gehen freie Erfindungen nichts an, eine eindeutige Diensterfindung als Gegenteil anführst. Und natürlich ist es toll wenn man berufliches und privates trennt, aber weder macht der Einfall im Urlaub aus einer Diensterfindung keine freie. Noch umgekehrt der Einfall während eines Meetings aus einer freien eine Diensterfindung.
Ich verstehe jetzt das ganze Bohei hier nicht. Dem TO ist klar, dass er das ok vom Arbeitgeber braucht: Lukaz schrieb: > Nun muss ich sowas ja > vorher dem Arbeitgeber melden, der gibt mir dann das ok, dass ich das > anmelden kann und dass es nicht mit den Interessen des Unternehmens > kollidiert. > Ich kann mit dem jetzigen Arbeitgeber gut. Nachfolger könnte schwierig > sein. Wo ist jetzt die Frage? Frag´ den jetzigen Arbeitgeber und der Drops ist gelutscht, fertich. Ein Nachfolger muss immer alle bestehenden Verträge übernehmen, d.h. er kann jetzt nicht alle Abmachungen für ungültig erklären und neue Bedingungen ausrufen. Ich meine so langsam, du hast garkein Problem, möchtest dich hier ein bisschen als Erfinder feiern lassen.
Ich würde es auf die Frau anmelden oder vielleicht kann es ein Anwalt anmelden und dir die Rechte abtreten. Denn das sieht nach außen ja erstmal niemand was du mit dem Anwalt vereinbart hast.
A. S. schrieb: > Lothar M. schrieb: >> Du darfst nochmal drüber nachedenken. > Und Du Deine links lesen. Ja, das hab ich (sogar schon vor dem Posten) und ich gebe dir fürderhin in sämtlichen Belangen vollumfänglich Recht. Thomas O. schrieb: > Denn das sieht nach außen ja erstmal niemand was du mit dem Anwalt > vereinbart hast. Ja, der Witz am Patent ist, wer als Erfinder drin steht. > Ich würde es auf die Frau anmelden Das ist aber ein recht schwacher "Trumpf" bei Bewerbungsgesprächen: "Meine Frau hat da ein Patent!"
Lukaz schrieb: > Also jetzt schnell schnell alle Ideen, auch wenn sie noch nicht ganz > ausgereift sind und es noch keinen Prototypen gibt, dem jetzigen > Arbeitgeber/Geschäftsführer bekanntgeben? Warum? Ist es nicht besser sich bei den neuen GF als innovatives Kerlchen bekannt zu machen? Patente sind ein gewerbliches Schutzrecht. Die Betonung liegt auf Recht. Du hast dann die Möglichkeit anderen die Nutzung zu verkaufen bzw. zu Untersagen. Das ist teuer und damit verdient die Patentindustrie ihr Geld. Lukaz schrieb: > meine Ideen haben nichts mit meiner beruflichen Tatigkeit zu tun. > Ich brauche nur das OK. Dann hole es dir von den nächsten GF, nicht bei denen die ausscheiden. Warum sollten die so etwas noch entscheiden. Eine Idee ist im übrigen nichts Wert, ein Patent nur wenn es wasserdicht ist.
Thomas O. schrieb: > Ich würde es auf die Frau anmelden Das würde ich nicht machen, wg. Karma und so. Verstöße gg. geltendes Recht müssen sich auch lohnen, das gilt auch für deren Umgehung. Selber rennt man mit einem schlechten Gewissen rum, macht sich angreifbar und hat nichts davon. Ausser evtl. einer Abmahnung.
Lukaz schrieb: > Wenn man bei IHK ne kostenlose Erstberatung möchte, muss man aber vom > Arbeitgeber eine Einverständnisserklärung Dann erzählst du denen was von Selbständig und darfst dir für wenig Geld Sachen anhören die du in 10 Minuten beim DPMA recherchierst. Da kann man übrigens auch nachlesen das Perpetuum Mobile Einreichungen nicht angenommen werden. Auch muss das ganze wirtschaftliche verwertbar sein.
>Wo ist jetzt die Frage?
hier: "Und ich bin dann raus?"
Ich will wissen, ob ein OK vom jetzigen "angenehmen" Arbeitgeber
ausreicht, oder ob ich das später auch von dem "wahrscheinlich
komplizieren" Arbeitgeber nochmals abnicken lassen muss.
... oder gar in 5 Jahren nochmal von einem noch komplizierteren Arbeitgeber? So unbedarft, wie du dich hier anstellst, frage ich mich ernsthaft, ob die Erfindungstiefe deiner Idee für ein Patent ausreicht.
Lukaz schrieb: > Ich will wissen, ob ein OK vom jetzigen "angenehmen" Arbeitgeber > ausreicht, Was nützt dir die Antwort aus einem Hobbyelektronikforum bei einer rechtlichen Frage?
Lothar M. schrieb: > Für ein Patent brauchst du nur eine Idee, die vorher noch nicht da war. > Ganz viele Patente schützen lediglich Einfälle und Möglichkeiten und > können technisch gar nicht realisiert werden. Oder es ist zu aufwändig, > sie zu realisieren. Irgendeine "Reifeprüfung" wird da im Patentverfahren > nicht gemacht. Ich mag mich täuschen, aber nach meinem Verständnis verlangt Art 1 Abs 1 PatG die gewerbliche Anwendbarkeit. YMMV
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Nachdem ich das alles hier gelesen habe, kann ich dir nur eine Sache raten: Lass dich UNVERZÜGLICH von einer qualifizierten Person beraten. Hier sind sehr viele gefährliche Ideen aufgetaucht. Ich habe diesen Prozess schon mehrfach durch, das ist in der Tat teilweise ziemlich verzwickt und auch nicht immer auf den ersten Blick offensichtlich/logisch wie das vor sich geht. Fehler hier können für dich und den AG teuer werden. Eine Sache die ich im Kopf behalten habe: Bei einer Erfindung ist diese unverzüglich dem AG zu melden. Daher erübrigt sich diese ganze Diskussion hier meiner Ansicht nach.
Toby P. schrieb: > Was nützt dir die Antwort aus einem Hobbyelektronikforum bei einer > rechtlichen Frage? Rechtliche Frage? Für mich klingt es eher so, dass er sich schon entschieden hat seinen Arbeitgeber zu bescheißen und den Beschiss optimieren will. Da sind wir über eine rechtliche Frage schon hinweg. Es scheint nur darum zu gehen wie der Beschiss am Besten durchzuführen ist. Wir sollen mit unseren Glaskugeln vorhersagen ob es einfacher ist den jetzigen oder den zukünftigen Geschäftsführer zu bescheißen. Das Lustige daran, wenn ihm der Beschiss gelingt, er also irgendwie die Freigaben bekommt, dann hat er sich damit selbst ins Knie geschossen. Er bekommt von seinem Arbeitgeber kein Geld als Ausgleich für die Ideen. Meldet er selber an schmeißt er mit extrem großer Wahrscheinlichkeit sein eigenes Geld zum Fenster raus. Das kann man hier ganz offen schreiben weil er so auf seinen Beschiss fokussiert ist, dass ihn das gar nicht interessiert.
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Percy N. schrieb: > aber nach meinem Verständnis verlangt Art 1 Abs 1 PatG die gewerbliche > Anwendbarkeit. Ja, trotzdem. Es reicht aber eine potentielle gewerbliche Anwendbarkeit. Es ist bei weitem nicht gesagt, ob die Idee technisch tatsächlich zu einem brauchbaren Preis realisierbar ist. Blätter einfach mal die Patente durch und schätze ab, ob man diese Idee tatsächlich gewinnbringend gewerblich nutzen könnte. Toby P. schrieb: > Da kann man übrigens auch nachlesen das Perpetuum Mobile Einreichungen > nicht angenommen werden. Auch muss das ganze wirtschaftliche verwertbar > sein. Eines meiner Patente ist leider technisch zwar echt toll, aber fiskalisch völlig uninteressant, weil es derzeit keiner fertigen kann. Auf jeden Fall nicht für den Preis, den meine Firma dafür bezahlen würde. Und eines funktioniert sogar nur theoretisch... ;-) Johannes O. schrieb: > Eine Sache die ich im Kopf behalten habe: Bei einer Erfindung ist diese > unverzüglich dem AG zu melden. Was macht man, wenn man gerade arbeitslos ist? > Ich habe diesen Prozess schon mehrfach durch Ich auch, und es ist halb so wild: man hat eine Idee und spricht sie in einer Sitzung aus. Das hört der Chef und sagt: schreib das mal auf ein Blatt Papier und gib das dem Karl(*), das lassen wir prüfen. Dann passiert lange, lange nichts mehr und dann kommt der Karl und legt einen Vertrag zur Abtretung und zur Vergütung der Diensterfindung vor. Dann passiert wieder lange nichts mehr, dann kommt das Patent und dann auch ein Betrag, mit dem man mal in den Urlaub fahren kann. "Reich werden" geht anders und hat mit dem "Patent haben" nur am Rande zu tun. (*)Name geändert, aber der macht diese Patentgeschichten bei uns Hannes J. schrieb: > Das Lustige daran, wenn ihm der Beschiss gelingt, er also irgendwie die > Freigaben bekommt, dann hat er sich damit selbst ins Knie geschossen. Er > bekommt von seinem Arbeitgeber kein Geld als Ausgleich für die Ideen. > Meldet er selber an schmeißt er mit extrem großer Wahrscheinlichkeit > sein eigenes Geld zum Fenster raus. Den Streit um ein Patent gewinnt idR. der, der den besseren Rechtsanwalt hat. Oder der den Anwalt länger zahlen kann.
Lothar M. schrieb: > Es reicht aber eine potentielle gewerbliche Anwendbarkeit. Es ist bei > weitem nicht gesagt, ob die Idee technisch tatsächlich zu einem > brauchbaren Preis realisierbar ist. Ind schon gar nicht, > ob man diese Idee tatsächlich gewinnbringend > gewerblich nutzen könnte. Aber technisch realisierbar muss sie denn schon sein. Wenn Du es schaffen solltest, eine Anlage zu konstruieren, die durch ein neuartiges Verfahren erstmals in der Lage ist, Vollmantelgeschosse statt mit Blei mit Marzipan zu füllen, dann könnte man das sicherlich patentieren. Voraussetzung wäre, dass die Anlage funktioniert. Was Du mit der Munition dann anstellen wollen könntest, das muss Dir bzw dem Lizenznehmer überlassen bleiben, da sind wir einig.
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