Forum: Offtopic 10-Jahres-Rauchmelder - wer's glaubt!


von Martin S. (sirnails)


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Ich muss mal kurz meinen Frust abladen. Der Vormieter hat vor ca. 6 
Jahren hier überall 10-Jahres-Rauchmelder aufgehängt. Der noch 
verbleibende hat sich ständig gemeldet, dass seine Batterie in die 
Binsen geht. Vorgestern Nacht ist das Ding auf einmal losgegangen und 
hat alle aus dem Bett geholt. Abschalten? Ist nicht! Man kann so oft auf 
den Knopf drücken, wie man will. Es gibt keinen Ausschalter. Also ab in 
den Schraubstock, Gehäuse gewaltsam aufgebrochen, und Batteriekabel 
abgeschnitten. Wie machen das Menschen, die keine Werkstatt haben? In 
Decken einwickeln?

Da hat Smartwares mal wieder richtig weit gedacht.

Heute habe ich mir die Lithiumzelle mal angesehen. 3,6V. Artig. Da 
schaltet also der 10-Jahres-Rauchmelder nach 6 Jahren ab, damit der Akku 
nicht kaputt geht -.-

Rein aus Neugier hab ich den Akku jetzt tiefentladen. 1400mAh verblieben 
noch bis zur üblichen Abschaltspannung von 0,8V. Bei 500mA Entladestrom.

Die Pairdeer Lithium Photo CR123A findet man im Netz nicht, nur die 
Nicht-Photo-Ausführung, die mit nur 1400mAh spezifiziert ist, daher weiß 
ich auch nicht, wieviel sie wirklich haben sollte.

Allerdings habe ich auf einer thailändischen Seite einen Rauchmelder mit 
ebenjener Batterie gefunden. Und dort heißt es, dass die Zelle 5 Jahre 
hält. Und ist auswechselbar.

10 Jahre? Fürn Allerwertesten!

von Ada J. Quiroz (inschnier)


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Dieser Rauchmelderscheiss ist vermutlich so etwas ähnliches wie das 
Glühbirnenkartell.

von Peter D. (peda)


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Ich wurde mit 3 Meldern zwangsbeglückt und die müssen jedes Jahr 
zwangsgewechselt werden. Nichts mit 10 Jahren.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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tcha, jetzt werden die Rauchmelder wieder kalt
und damit die Batterien hochohmiger.

musst rechtzeitig heizen, dann plärrt das nicht :-þ

von Jeffrey L. (the_dude)


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Das kommt mir bekannt vor! ich kenne die Pairdeer photo weil die auch 
bei mir im Melder drin war. Nach 3 Jahren war der Melder dann tot...

die "photo" hat 1500mAh und solte nur bis 2,0V entladen werden, die wird 
auch mit 10 Jahren Lebenddauer angegeben - bei mir war es gerade mal ein 
Drittel...

Was war das denn für ein Rauchmelder? Deutscher Hersteller und ein 
"Smartes Produkt"?

https://www.lazada.com.ph/products/double-deer-cr123a-battery-japan-sanyo-technology-camera-flash-cr17345-smoke-alarm-gas-meter-water-meter-instrument-camera-patrol-better-3v-lithium-battery-i4051811030.html

von Cyblord -. (cyblord)


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Peter D. schrieb:
> Ich wurde mit 3 Meldern zwangsbeglückt und die müssen jedes Jahr
> zwangsgewechselt werden. Nichts mit 10 Jahren.

Es ist nicht verboten einfach eigene Rauchmelder zu installieren und die 
vorhandenen in die Schublade zu legen.
Der Vermieter MUSS die Dinger anbringen und natürlich wird ein Vermieter 
das billigste reinbauen.

von Martin S. (sirnails)


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Jeffrey L. schrieb:
> Das kommt mir bekannt vor! ich kenne die Pairdeer photo weil die
> auch
> bei mir im Melder drin war. Nach 3 Jahren war der Melder dann tot...
>
> die "photo" hat 1500mAh und solte nur bis 2,0V entladen werden, die wird
> auch mit 10 Jahren Lebenddauer angegeben - bei mir war es gerade mal ein
> Drittel...

Was bei einer Batterie vollkommen egal ist. Gut, es sind eigentlich 
Akkus mit undefinierter Zyklenfestigkeit, aber niemand würde sie als 
solche tatsächlich verwenden.

Die 10 Jahre bei der Batterie beziehen sich nebenbei auf die 
Lagerfähigkeit. Ich denke, dass die Rauchmelderhersteller hier ganz 
bewusst irreführen. Die anderen Rauchmelder sind nebenbei weitaus früher 
ausgestiegen. Der erste schon nach 4 Jahren, dann zwei nach 5 und jetzt 
der letzte nach 6 Jahren.

> Was war das denn für ein Rauchmelder? Deutscher Hersteller und ein
> "Smartes Produkt"?

Ein Smartwares melder. Ich denke ein RM218.

von Martin S. (sirnails)


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Cyblord -. schrieb:
> Peter D. schrieb:
>> Ich wurde mit 3 Meldern zwangsbeglückt und die müssen jedes Jahr
>> zwangsgewechselt werden. Nichts mit 10 Jahren.
>
> Es ist nicht verboten einfach eigene Rauchmelder zu installieren und die
> vorhandenen in die Schublade zu legen.

Das hab ich mittlerweile gemacht. Die stink normalen Dinger mit 9V Block 
für 8 Euro pro Stück. Dazu Lithiumbatterien auf Vorrat, wenn die 
mitgelieferten Platt sind. Dann piepst es zwar schon nach 3 Jahren, aber 
dafür dann die nächsten Jahre nicht mehr.

> Der Vermieter MUSS die Dinger anbringen und natürlich wird ein Vermieter
> das billigste reinbauen.

In meinem Fall mache ich das selbst. Kosten unter 300 Euro pro Jahr muss 
ohnehin der Mieter bezahlen, daher scheiße ich wegen der 8 Euro pro 
Melder nicht rum. Hauptausfallursache der Melder sind bei mir ohnehin 
kleine Viecher, die in den Sensor krabbeln, und dann dort festsitzen. 
Zerstörungsfrei bekommt man die aber zumeist gar nicht auf.

Ärgerlich ist es für all diejenigen, die die vernetzten Rauchmelder im 
Mietbunker haben. Hier hat sich Techem ja wieder ein neues, höchst 
lukratives Geschäftsmodell eröffnet. Da merkt die Zentrale, wenn 
Rauchmelder totgelegt werden.

von Jeffrey L. (the_dude)


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Bei FireAngel gabe es diesbzgl. auch mal ein Problem, die haben dann die 
RM ausgetauscht...
https://www.test.de/Der-Feuerengel-piept-zu-frueh-5144258-0/

von Cyblord -. (cyblord)


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Martin S. schrieb:
>> Der Vermieter MUSS die Dinger anbringen und natürlich wird ein Vermieter
>> das billigste reinbauen.
>
> In meinem Fall mache ich das selbst.

Nein ich meinte der Vermieter muss eigene Melder anbringen. Deshalb 
werden die einfach installiert. Deine eigenen Melder musst du natürlich 
selbst anbringen.

von Martin S. (sirnails)


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Cyblord -. schrieb:
> Martin S. schrieb:
>>> Der Vermieter MUSS die Dinger anbringen und natürlich wird ein Vermieter
>>> das billigste reinbauen.
>>
>> In meinem Fall mache ich das selbst.
>
> Nein ich meinte der Vermieter muss eigene Melder anbringen. Deshalb
> werden die einfach installiert. Deine eigenen Melder musst du natürlich
> selbst anbringen.

Achso, ja da habe ich Dich falsch verstanden. Wobei man eigentlich sagen 
muss, dass Rauchwarnmelder in der Ländergesetzgebung festgeschrieben 
wird, und dort nur gesagt wird, dass gewisse Räume mit Warnmeldern 
auszustatten sind. Der Eigentümer ist nur dazu verpflichtet, diese 
gesetzliche Vorgabe umzusetzen. Ob er diese Verantwortung nun selbst 
übernimmt, oder dem Vermieter überlässt, liegt in seinem Ermessen. Er 
muss nur sicherstellen, DASS Rauchwarnmelder vorhanden sind.

üblicherweise ist es allerdings so, dass in Mehrparteienhäusern viele 
Eigentümer zusammenkommen und man deshalb in der Eigentümerversammlung 
ein gemeinschaftliches Konzept beschließt (2/3-Mehrheit). Und da die 
meisten Eigentümer die Wohnungen nicht selbst bewohnen, wollen sie eine 
Lösung, die ihnen selbst so wenig Arbeit wie möglich macht, weshalb hier 
oftmals auf Dienstleister zurückgegriffen wird. Womit wir bei der 
Hasstirade von Peter D. angekommen sind :-)

von Cyblord -. (cyblord)


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Martin S. schrieb:
> gewisse Räume

Ja, eigentlich nur in Räumen in denen jemand schlafen könnte.

Wobei ICH auch Melder in der Garage und im Arbeitszimmer haben will. 
Genau dort könnte nämlich mal was kokeln.

Ich nutze dafür übrigens die Shelly Rauchmelder. Der Vorteil, man 
bekommt Alarme auch direkt aufs Smartphone, man kann die Alarme via Home 
Automation weiterverarbeiten und ich kann direkt Aktionen auslösen 
lassen. So schaltet z.B. bei einem Alarm in der Garage die dortige 
Ladestation ab.
Bei einem Alarm in der Werkstatt schalten die Steckdosen im 
Brüstungskanal ab usw.

: Bearbeitet durch User
von CA (Gast)


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Martin S. schrieb:
> üblicherweise ist es allerdings so, dass in Mehrparteienhäusern viele
> Eigentümer zusammenkommen und man deshalb in der Eigentümerversammlung
> ein gemeinschaftliches Konzept beschließt

Nein, die Eigentümergemeinschaft kann/darf nur über 
Gemeinschaftseigentum entscheiden. Das können Rauchmelder in Tiefgaragen 
und/oder Treppenhäuser und Gemeinschaftsräumen sein.

Nicht aber in Wohnungen.
Rauchmelder in Wohnungen sind Sondereigentum und somit ist alleine der 
Eigentümer zuständig.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Martin S. schrieb:
> Allerdings habe ich auf einer thailändischen Seite einen Rauchmelder mit
> ebenjener Batterie gefunden. Und dort heißt es, dass die Zelle 5 Jahre
> hält. Und ist auswechselbar.
> 10 Jahre? Fürn Allerwertesten!

Same here. Unsere vernetzten Rauchmelder haben auch die CR123, 
Wechselbar, angegeben sind 5 Jahre Betriebsdauer. Sind allerdings von 
Panasonic (auch der Ersatz). Wir sind im zweiten Jahr, daher kann ich 
noch nichts Näheres zur Lebensdauer sagen ;-)

Cyblord -. schrieb:
> Wobei ICH auch Melder in der Garage und im Arbeitszimmer haben will.
> Genau dort könnte nämlich mal was kokeln.

Absolut - vor allem die Garage fand ich im nachhinein wirklich wichtig, 
weil da auch Lacke/Farbsprühdosen/Öl/Verdünner etc. und das Auto stehen, 
da habe ich nachgerüstet. Irgendwie hat man die oft nicht auf dem 
Schirm.

: Bearbeitet durch Moderator
von Al. K. (alterknacker)


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CA schrieb:
> Nicht aber in Wohnungen.
> Rauchmelder in Wohnungen sind Sondereigentum und somit ist alleine der
> Eigentümer zuständig.

richtig

von Peter D. (peda)


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Cyblord -. schrieb:
> Der Vermieter MUSS die Dinger anbringen und natürlich wird ein Vermieter
> das billigste reinbauen.

Ich hätte gedacht, daß der Vermieter alles auf die Nebenkosten mit 
draufschlägt. Daher kann er nen teuren externen Dienstleister damit 
beauftragen. Der Dienstleister entscheidet sich dann für das billigste 
Modell, d.h. für maximale Marge.

Ich verstehe auch nicht, warum jeder Kleinstaat seine eigene Regelung 
dafür treffen mußte. Das hätte man doch national einheitlich regeln 
sollen. So muß der Steuerzahler auch noch unnötige Bürokratie 
mitbezahlen.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Peter D. schrieb:
> Ich hätte gedacht, daß der Vermieter alles auf die Nebenkosten mit
> draufschlägt. Daher kann er nen teuren externen Dienstleister damit
> beauftragen.

Ich dachte nur die Wartung ist umlagefähig. Nicht die Anschaffungskosten 
der Melder selbst.

von Peter D. (peda)


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Cyblord -. schrieb:
> Ich dachte nur die Wartung ist umlagefähig. Nicht die Anschaffungskosten
> der Melder selbst.

Da aber die Melder jedes Jahr in der Tonne landen, sind die 
Wartungskosten ein neuer Melder. Die Anschaffungskosten sind quasi nur 
die Anbringung des Deckenhalters.

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Es ist nicht verboten einfach eigene Rauchmelder zu installieren und die
> vorhandenen in die Schublade zu legen.

sicher?
Unsere sind vernetzt und bei eigenen die nicht im System sind 
funktioniert die Vernetzung nicht

CA schrieb:
> Rauchmelder in Wohnungen sind Sondereigentum und somit ist alleine der
> Eigentümer zuständig.

Aber alle werden genötigt aus versicherungstechnichen- und haftungs- 
gründen dann doch den Systemmeldern vom Dienstanbieter zuzustimmen. 
Niemand wollte im Fehlerfalle haftbar werden.

von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:

> sicher?

ja sicher.

> Unsere sind vernetzt und bei eigenen die nicht im System sind
> funktioniert die Vernetzung nicht

Vernetzte Rauchmelder sind nicht vorgeschrieben.

> Aber alle werden genötigt aus versicherungstechnichen- und haftungs-
> gründen dann doch den Systemmeldern vom Dienstanbieter zuzustimmen.
> Niemand wollte im Fehlerfalle haftbar werden.

Wenn in allen Schlafräumen normale Rauchmelder installiert sind, hat der 
Vermieter seine Pflicht erfüllt. Alles weitere ist deine blühende 
Phantasie und Unwissenheit.

von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Vernetzte Rauchmelder sind nicht vorgeschrieben.

mag ja sein trotzdem wurden die durch Mehrheitsbeschuß an den 
Dienstleister vergeben, mach als Einzelner was dagegen wenn die 
Argumente taktisch klug genannt werden, Verkaufspsychologie.

Cyblord -. schrieb:
> Alles weitere ist deine blühende
> Phantasie und Unwissenheit.

hier pöbelst du wieder, aber das weiss ja jeder hier.

von CA (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Aber alle werden genötigt aus versicherungstechnichen- und haftungs-
> gründen dann doch den Systemmeldern vom Dienstanbieter zuzustimmen.
> Niemand wollte im Fehlerfalle haftbar werden.

Völlig falsch, niemand wird gezwungen einen Systemmelder zu 
installieren!

von CA (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> mag ja sein trotzdem wurden die durch Mehrheitsbeschuß an den
> Dienstleister vergeben,

Der Beschluss ist ungültig!

Beitrag #7514713 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> mag ja sein trotzdem wurden die durch Mehrheitsbeschuß an den
> Dienstleister vergeben, mach als Einzelner was dagegen wenn die
> Argumente taktisch klug genannt werden, Verkaufspsychologie.

Du hast nicht nur keine Ahnung, du verwechselst auch zwei Dinge:

1. Der Vermieter muss Melder einbauen. Dein Mehrheitsbeschluss würde nur 
den Vermieter/Eigentümer betreffen. Wäre er gültig. Was er nicht ist, 
weil Sondereigentum.

2. Als Mieter darfst du deine eigenen Melder anbauen. Egal was der 
Vermieter vorher eingebaut hat. Darum gehts hier ja eigentlich.

von Martin S. (sirnails)


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Peter D. schrieb:
> Ich verstehe auch nicht, warum jeder Kleinstaat seine eigene Regelung
> dafür treffen mußte.

Föderalismus. Bauordnungen sind Ländersache.

Beitrag #7514731 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7514733 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7514741 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Joachim B. (jar)


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CA schrieb:
> Völlig falsch, niemand wird gezwungen einen Systemmelder zu
> installieren!

lesen kannst du nicht?

Ich schrieb nicht gezwungen!

von Alexander (alecxs)


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Martin S. schrieb:
> Vorgestern Nacht ist das Ding auf einmal losgegangen und hat alle aus
> dem Bett geholt. Abschalten? Ist nicht!

Das Feuer löschen wäre keine Option gewesen?

von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> Ich schrieb nicht gezwungen!

Doch schriebst du.

Schreibst du eigentlich als Eigentümer, Mieter oder Vermieter in diesem 
Fall?

von Ada J. Quiroz (inschnier)


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Ich bin immer wieder froh, kein Mieter zu sein.

von Al. K. (alterknacker)


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Nialz schrieb:
> Ich bin immer wieder froh, kein Mieter zu sein.

Mit genug Kapital ist alles o.K.

von Peter D. (peda)


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Cyblord -. schrieb:
> Es ist nicht verboten einfach eigene Rauchmelder zu installieren und die
> vorhandenen in die Schublade zu legen.

Warum sollte jemand sowas verrücktes tun?

von Cyblord -. (cyblord)


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Peter D. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Es ist nicht verboten einfach eigene Rauchmelder zu installieren und die
>> vorhandenen in die Schublade zu legen.
>
> Warum sollte jemand sowas verrücktes tun?

Ja der ganze Thread dreht sich doch darum dass man mit den verbauten 
Rauchmelder unzufrieden ist.

von CA (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> lesen kannst du nicht?
>
> Ich schrieb nicht gezwungen!

genötigt ist nicht gezwungen?
Seltsame Vorstellung hast du.

Cyblord -. schrieb:
> Als Mieter darfst du deine eigenen Melder anbauen. Egal was der
> Vermieter vorher eingebaut hat. Darum gehts hier ja eigentlich.

Du darfst gerne zusätzlich Rauchmelder aufhängen, aber die 
Installation des Vermieters musst du hängen lassen, die darfst du nicht 
antasten. Also nichts mit abhängen und in die Schublade legen.

von Cyblord -. (cyblord)


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CA schrieb:
> Du darfst gerne zusätzlich Rauchmelder aufhängen, aber die
> Installation des Vermieters musst du hängen lassen, die darfst du nicht
> antasten.

Steht wo?

Ich muss die alten Rauchmelder beim Auszug wieder dran machen. Da ja.

: Bearbeitet durch User
von Harald K. (kirnbichler)


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Cyblord -. schrieb:
> Ja, eigentlich nur in Räumen in denen jemand schlafen könnte.

Falsch. Jeder Aufenthaltsraum und jeder als Fluchtweg genutzter Raum 
innerhalb der Wohnung muss mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

Das erschließt sich einem eigentlich auch von selbst; wem ist geholfen, 
wenn der Flur vollgequalmt ist, aber dank geschlossener Schlafzimmertür 
der Rauchmelder im Schlafzimmer das nicht mitbekommt?

Wo Rauchwarnmelder nicht vorgeschrieben und auch nicht sinnvoll sind, 
sind Küchen und Badezimmer. In beiden kommt es sonst viel zu oft zu 
Fehlalarmen. Wer sich absichern will, installiert in Küchen einen 
Wärmemelder, damit kann man auch den leicht senilen Trottel erwischen, 
der einen Topf auf dem Herd vergessen hat.

Und wenn sich die Küchenzeile im Wohnraum befindet, kann in dem Wohnraum 
eben kein Rauchwarnmelder untergebracht werden, auch wieder wegen der zu 
häufigen Fehlalarme.

Vernetzte Melder sind übrigens nicht der Weisheit letzter Schluss - zwar 
kann man damit alle schnell aus einem Haus rausbekommen, aber man weiß 
nicht, wo im Haus der Alarm gegeben wurde.

von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>> Ich schrieb nicht gezwungen!
>
> Doch schriebst du.

wirklich nicht kann jeder nachlesen ausser du, du verwechselst 2 Wörter

CA schrieb:
> genötigt ist nicht gezwungen?

offensichtlich, 2 verschiedene Wörter mit verschiedenen Bedeutungen.

: Bearbeitet durch User
von CA (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Steht wo?

Es steht auch nirgends explizit geschrieben, daß du keine Wände raus 
reißen darfst.

> Ich muss die alten Rauchmelder beim Auszug wieder dran machen. Da ja.

Nein, die Rauchmelder gehören zur Installation und da darfst du nichts 
verändern. Das ist auch eine Haftungsfrage. Deine eigenen könnten ja 
grottenschlecht sein, bezw. versagen.

Bei Feuer/Rauchalarm ist der Vermieter in der Pflicht.

von CA (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> offensichtlich, 2 verschiedene Wörter mit verschiedenen Bedeutungen.

Beschreibe bitte mal die verschiedenen Bedeutungen.

von Cyblord -. (cyblord)


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CA schrieb:

> Es steht auch nirgends explizit geschrieben, daß du keine Wände raus
> reißen darfst.

Tja und genau das dürftest du sogar. WENN du beim Auszug den Urzustand 
wieder herstellen kannst.

> Nein, die Rauchmelder gehören zur Installation und da darfst du nichts
> verändern.

Zu welcher "Installation"? Nochmal: Wo steht das?

> Das ist auch eine Haftungsfrage.

Der Vermieter haftet aber nicht für deine Rauchmelder.

Diese "Rauchmelderpflicht" bindet VERMIETER. Sie enthält keine Pflichten 
für Mieter.

: Bearbeitet durch User
von CA (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Diese "Rauchmelderpflicht" bindet VERMIETER. Sie enthält keine Pflichten
> für Mieter.

Eben und das ist auch der Grund warum du an der Vermieterinstallation 
nichts ändern darfst.

von Jeffrey L. (the_dude)


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Cyblord -. schrieb:
> Diese "Rauchmelderpflicht" bindet VERMIETER. Sie enthält keine Pflichten
> für Mieter.

Das klingt "interessant" - kannst du mir hier bitte die genaue Stelle im 
BGB benennen?

Alternativ: ich halte mal das hier dagegen:
der Vermieter ist zur Installation eines Rauchwarnmelders verpflichtet. 
Der Mieter hingegen ist zur Duldung des Rauchwarnmelders verpflichtet ( 
§ 555 d Abs. 1 BGB). Der Rauchwarnmelder ist hierbei Eigentum des 
Vermieters und gehört zur vermieteten Sache.

Bei Abbau und/oder entfernen des selbigen können Vermieter ihrem Mieter 
wegen Verletzung der mietvertraglichen Duldungspflicht nach § 543 Abs. 1 
BGB fristlos kündigen.


Ich interpretiere das so, dass Du zusätzliche, eigene Rauchmelder 
anbringen darfs, aber Du darfst keineswegs den vorhanden Rauchmelder 
entfernen! Erst recht nicht, wenn es vernetzte Melder sind.
Mieter wie Dich würde ich sofort fristlos kündigen.

von CA (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Tja und genau das dürftest du sogar. WENN du beim Auszug den Urzustand
> wieder herstellen kannst.

Auch hier irrst du dich!

von Harald K. (kirnbichler)


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Cyblord -. schrieb:
> CA schrieb:
>
>> Es steht auch nirgends explizit geschrieben, daß du keine Wände raus
>> reißen darfst.
>
> Tja und genau das dürftest du sogar. WENN du beim Auszug den Urzustand
> wieder herstellen kannst.

Nö. Als Mieter darfst Du ohne Genehmigung keinerlei baulichen 
Veränderungen vornehmen, selbst wenn Du sie beim Auszug wieder 
zurückbauen könntest.

Selbst als Eigentümer (einer Eigentumswohnung) darfst Du nur 
nichttragende Wände ohne Genehmigung durch die WEG entfernen, denn nur 
die sind Sondereigentum (sprich: gehören dir).

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Harald K. schrieb:
> Vernetzte Melder sind übrigens nicht der Weisheit letzter Schluss - zwar
> kann man damit alle schnell aus einem Haus rausbekommen, aber man weiß
> nicht, wo im Haus der Alarm gegeben wurde.

Doch, vernünftige Systeme lassen sich per Fernbedienung ruhig schalten, 
so dass dann nur noch der Auslösende meldet. Den muss man dann explizit 
von Hand abschalten.

So ist es jedenfalls bei unserem System.

von Harald K. (kirnbichler)


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Chris D. schrieb:
> Doch, vernünftige Systeme lassen sich per Fernbedienung ruhig schalten,
> so dass dann nur noch der Auslösende meldet. Den muss man dann explizit
> von Hand abschalten.

Ja, dann hat das ganze einen Sinn.

von Monk (roehrmond)


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Cyblord -. schrieb:
> Es ist nicht verboten einfach eigene Rauchmelder zu installieren und die
> vorhandenen in die Schublade zu legen.
> Der Vermieter MUSS die Dinger anbringen und natürlich wird ein Vermieter
> das billigste reinbauen.

Der Vermieter muss aber auch sicherstellen, dass die von ihm 
installierten Rauchmelder funktionstüchtig sind. Wenn ich meine 
abmontiere, melden sie das (nach 2 Tagen) einer Zentrale. Oder sie 
melden sich gar nicht mehr, wenn ich sie kaputt mache. In beiden Fällen 
wird kurz danach ein Installateur bei mir aufkreuzen. Rate mal, wer den 
dann bezahlen muss.

Cyblord -. schrieb:
> (Dass man die nicht abnehmend darf) Steht wo?

Wir wurden entsprechend schriftlich informiert, zusammen mit der 
Nötigung, der Installation dieser Geräte zuzustimmen.

: Bearbeitet durch User
von Klaus (feelfree)


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Martin S. schrieb:
> 10-Jahres-Rauchmelder - wer's glaubt

Zum Vergleich: Meine im Haus verteilten 8 Stück Ei650 funktionieren seit 
dem Einzug 2014 tadellos, also seit mittlerweile 9,5 Jahren.
Wenn sich dann demnächst der erste über die zur Neige gehende Batterie 
beschwert, werden die einfach in einem Zug ausgetauscht, dann ist wieder 
für 10 Jahre Ruhe. So soll (und kann) es sein.

von Cyblord -. (cyblord)


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Harald K. schrieb:
> Nö. Als Mieter darfst Du ohne Genehmigung keinerlei baulichen
> Veränderungen vornehmen, selbst wenn Du sie beim Auszug wieder
> zurückbauen könntest.

Steht wo?

von Klaus (feelfree)


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Cyblord -. schrieb:
> Steht wo?

Egal. Im Zweifelsfall würde darüber prozessiert, was eine bauliche 
Veränderung ist.

von Cyblord -. (cyblord)


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Steve van de Grens schrieb:
> Der Vermieter muss aber auch sicherstellen, dass die von ihm
> installierten Rauchmelder funktionstüchtig sind.

Steht wo?

von Harald K. (kirnbichler)


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Cyblord -. schrieb:
> Steht wo?

1
Bauliche Veränderungen der Mietsache (z. B. Einziehen oder Entfernen von
2
Zwischenwänden, Erstellen von Mauerdurchbrüchen, Einbau einer Etagenheizung)
3
darf der Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters durchführen. 
4
Ausgenommen sind Veränderungen geringfügiger Art im Rahmen des 
5
vertragsgemäßen Gebrauchs.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/bauliche-veraenderungen-durch-den-mieter_idesk_PI17574_HI625576.html

von Cyblord -. (cyblord)


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Harald K. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Steht wo?
>
>
>
1
> Bauliche Veränderungen der Mietsache (z. B. Einziehen oder Entfernen von
2
> Zwischenwänden, Erstellen von Mauerdurchbrüchen, Einbau einer 
3
> Etagenheizung)
4
> darf der Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters 
5
> durchführen.
6
> Ausgenommen sind Veränderungen geringfügiger Art im Rahmen des
7
> vertragsgemäßen Gebrauchs.
>
> 
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/bauliche-veraenderungen-durch-den-mieter_idesk_PI17574_HI625576.html

Sehe hier keine Norm, nur Prosa auf einer Webseite.

von Klaus (feelfree)


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Cyblord -. schrieb:
> Steve van de Grens schrieb:
>> Der Vermieter muss aber auch sicherstellen, dass die von ihm
>> installierten Rauchmelder funktionstüchtig sind.
>
> Steht wo?

Unter Umständen in der jeweiligen Landesbauordnung. Unter Umständen aber 
auch das genaue Gegenteil, hier zB für BW:

(7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie 
Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit 
sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die 
Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass 
Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und 
Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten sind verpflichtet, 
diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die 
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren 
Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung 
selbst.

von Cyblord -. (cyblord)


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Klaus schrieb:
> (7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie
> Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit
> sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die
> Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass
> Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und
> Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten sind verpflichtet,
> diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die
> Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren
> Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung
> selbst.

Eben. Auch hier nur Aufenhaltsräume zum SCHLAFEN + Fluchtwege.

Und der Vermieter muss ausstatten. Danach ist erstmal der Mieter 
verantwortlich dass da welche sind. D.h. er kann natürlich austauschen.
Dann, selbst wenn der Vermieter die Wartung übernimmt, z.B. laut 
Mietvertrag, ist das SEINE Pflicht zu schauen ob da Melder hängen und 
vielleicht ob die tun.
Es bindet keinesfalls den Mieter.

: Bearbeitet durch User
von Harald K. (kirnbichler)


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Cyblord -. schrieb:
> Sehe hier keine Norm, nur Prosa auf einer Webseite.

Es geht nicht um Normen, es geht um Gesetze.

Die "Prosa" ist eine Zusammenfassung der Rechtslage. Die, wie so oft, 
sich aus Gesetzen und deren Auslegung durch Gerichtsurteile 
zusammensetzt.

Ich muss das nicht für Dich recherchieren, das kannst Du als Hobbyjurist 
auch gerne selbst machen.


Cyblord -. schrieb:
> Eben. Auch hier nur Aufenhaltsräume zum SCHLAFEN + Fluchtwege.
>
> Und der Vermieter muss ausstatten.

Du solltest wissen, daß die Bundesrepublik föderal organisiert ist, und 
solche Details auf Landesebene gehandhabt werden. Und das kann 
durchaus zur Folge haben, daß das von Bundesland zu Bundesland 
unterschiedlich gehandhabt wird.

Das beispielsweise war deutlich an den unterschiedlichen Fristen zum 
verpflichtenden Einbau zu erkennen - Berlin war eines der letzten 
Bundesländer, die einen Rauchwarnmeldereinbau vorschrieben.

von C. D. (derschmied)


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Martin S. schrieb:
> Abschalten? Ist nicht!

Martin S. schrieb:
> Also ab in den Schraubstock, Gehäuse gewaltsam aufgebrochen, und
> Batteriekabel abgeschnitten. Wie machen das Menschen, die keine
> Werkstatt haben?

Spülbecken, Wasser, zur Not noch Kochsalz bis er schweigt.

DerSchmied

von Percy N. (vox_bovi)


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Harald K. schrieb:
> Es geht nicht um Normen, es geht um Gesetze.

Freue Dich, denn Du hast noch viel zu lernen!

von Percy N. (vox_bovi)


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CA schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>> offensichtlich, 2 verschiedene Wörter mit verschiedenen Bedeutungen.
>
> Beschreibe bitte mal die verschiedenen Bedeutungen.

https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung_(Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Vis_compulsiva

Joachim liegt in Rechtsfragen nicht immer daneben.

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
>
> Eben. Auch hier nur Aufenhaltsräume zum SCHLAFEN + Fluchtwege.
>
Eben. Also auch Flure und Dielen.
> Und der Vermieter muss ausstatten. Danach ist erstmal der Mieter
> verantwortlich dass da welche sind.
Nein.
"(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter 
den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der 
Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen 
Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit 
in diesem Zustand zu erhalten. "
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html

> D.h. er kann natürlich austauschen.
> Dann, selbst wenn der Vermieter die Wartung übernimmt, z.B. laut
> Mietvertrag,
Ergibt sich bereits aus dem Normtext des § 535 BGB.
> ist das SEINE Pflicht zu schauen ob da Melder hängen und
> vielleicht ob die tun.
> Es bindet keinesfalls den Mieter.
Irrtum.
"Rauchmelder retten Leben – wenn sie fachgerecht installiert und 
zuverlässig gewartet werden. Doch wer ist dafür zuständig? Mieter oder 
Eigentümer? Hier herrscht oft Unsicherheit. Zu Recht, denn in etlichen 
Landesbauordnungen wie etwa Bayern, Niedersachsen, Hessen, NRW oder 
Baden-Württemberg steht, dass die Bewohner bzw. Mieter einer Wohnung für 
die Wartung verantwortlich sind – es sei denn, der Eigentümer übernimmt 
es selbst. Genau das ist aber empfehlenswert. Denn rein mietrechtlich 
muss der Eigentümer ähnlich wie bei einem Herd die Betriebsbereitschaft 
der von ihm eingebauten Geräte gewährleisten. Damit steht die 
mietrechtliche Pflicht über der anderslautenden Bestimmung aus den 
diversen Landesbauordnungen. Es gibt aber die Möglichkeit, die 
Wartungspflicht vertraglich zwischen Mieter und Vermieter zu vereinbaren 
oder sie komplett auf Dritte, also externe Dienstleister zu übertragen."

https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-wartungspflicht-wer-ist-fuer-die-wartung-zustaendig/

Wenn die Instandhaltung auf den Mieter überwälzt wurde, dann hat er die 
auch durchzuführen, und zwar an den vermieteten. Daneben steht es ihm 
frei, eigene weitere Melder zu installieren.

Unabhängig davon ist der Mieter gehalten, dem Vermieter Schäden und 
Mängel anzuzeigen.

von Al. K. (alterknacker)


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Bei mir ist im Wohnzimmer, laut Vorschrift kein Melder.
;-))

von Larius (Gast)


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Peter D. schrieb:
> Ich wurde mit 3 Meldern zwangsbeglückt und die müssen jedes Jahr
> zwangsgewechselt werden. Nichts mit 10 Jahren.

Die 10 Jahre beziehen sich meistens auf den Sensor. Die BATs können so 
lange nicht halten. Ich kenne kein System das das kann.

Wir haben uns welche aus der Nachbarschaft geholt:
https://www.protectura.de/brandwarnanlagen-rauchmelder/

Halten 5 Jahre! Nach 3 Jahren BATs wechseln. Das Teil blinbt. Steht auch 
so drauf!

von Klaus (feelfree)


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Larius schrieb:
> Die 10 Jahre beziehen sich meistens auf den Sensor. Die BATs können so
> lange nicht halten.

Das ist Quatsch. Bei den echten 10-Jahres-Meldern kann man die Batterien 
ja gar njcht austauschen.
Im Regelfall halten die auch so lang, siehe auch mein Beitrag weiter 
oben.

: Bearbeitet durch User
von Michael H. (micha_22)


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Klaus schrieb:
> Larius schrieb:
>> Die 10 Jahre beziehen sich meistens auf den Sensor. Die BATs können so
>> lange nicht halten.
>
> Das ist Quatsch. Bei den echten 10-Jahres-Meldern kann man die Batterien
> ja gar njcht austauschen.
> Im Regelfall halten die auch so lang, siehe auch mein Beitrag weiter
> oben.

+1

So ist es bei meinen 10 Jahresmeldern auch.

von Harald K. (kirnbichler)


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Percy N. schrieb:
> Freue Dich, denn Du hast noch viel zu lernen!

Noch so ein Hobbyjurist.

von Percy N. (vox_bovi)


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Harald K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Freue Dich, denn Du hast noch viel zu lernen!
>
> Noch so ein Hobbyjurist.

Ich respektiere gern, dass Du keine Ahnung hast, aber warum musst Du 
damit immer so prahlen?

von Ulli F. (ullibremen)


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Hat auch was damit zu tun,wie oft diese auslösen, oder arbeiten müssen, 
z.B bei einem Raucher, oder einer der den Staubsauger wenig ich benutzt 
oder der öfters renoviert. Oder dem öfters was anbrennt.
Das mit der erhöhten Staubbelastung Partikelbelastung in der Luft ist 
aber auch nur eine Vermutung

von Harald K. (kirnbichler)


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Percy N. schrieb:
> Ich respektiere gern, dass Du keine Ahnung hast, aber warum musst Du
> damit immer so prahlen?

Ich finde es ja schön, daß Du gerne vor einem Spiegel sitzt, und mit dem 
ausführliche Gespräche führst, aber mir zu unterstellen, ich hätte keine 
Ahnung, ist tatsächlich grober Unfug.

Du könntest ja mal versuchen, es zum Beispiel anhand der von mir in 
diesem Thread gemachten Aussagen zu belegen. Mach mal.

Nenne mir ein Gesetz bzw. Gerichtsurteil, das einem Mieter das Entfernen 
einer Wand in der Mietwohnung ohne Genehmigung durch den Vermieter 
gestattet.

Mach mal. Ich bin gespannt.

von Wolf17 (wolf17)


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Martin S. schrieb:
> Dinger mit 9V Block
> für 8 Euro pro Stück. Dazu Lithiumbatterien auf Vorrat, wenn die
> mitgelieferten Platt sind. Dann piepst es zwar schon nach 3 Jahren, aber
> dafür dann die nächsten Jahre nicht mehr.

Die Batteriemeldeschwelle liegt so, dass dann Innenwiderstand und 
Restkapazität noch einige Zeit für vollen Alarmpegel ausreicht.
9V Li brechen nach langer Spannungskonstanz schnell ein. Bei für 9V 
Alkali konstruierte Melder kann es dann sein, dass schon vor der Warnung 
kein Alarm mehr möglich ist, wenn die Spannung dabei sofort 
zusammenbricht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Harald K. schrieb:
> Du könntest ja mal versuchen, es zum Beispiel anhand der von mir in
> diesem Thread gemachten Aussagen zu belegen. Mach mal.

Gern doch:

Harald K. schrieb:
> Es geht nicht um Normen, es geht um Gesetze.

Gesetze sind Normen, ob Dir das nun gefällt oder nicht. Genau darauf 
bezog sich mein Einwurf. Das,scheint aber nicht jeder Leser bemerkt zu 
haben, warum auch immer.

Freue Dich einfach, dass Du etwas lernen konntest.

von Klaus (feelfree)


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Percy N. schrieb:
> Gesetze sind Normen

Nein.

von Percy N. (vox_bovi)


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Klaus schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Gesetze sind Normen
>
> Nein.

Gib mal in die Suchmaske von Google "433 BGB" ein und bestaune die 
Ergebnisliste, Eintrag unter "Gesetze im Internet". Hältst Du es für 
möglich, dass das BMJuV das etwas besser weiß als Du?

von Percy N. (vox_bovi)


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Harald K. schrieb:
> Nenne mir ein Gesetz bzw. Gerichtsurteil, das einem Mieter das Entfernen
> einer Wand in der Mietwohnung ohne Genehmigung durch den Vermieter
> gestattet.
>
> Mach mal. Ich bin gespannt.

Warum sollte ich - ich habe derartiges nie behauptet! Warum Du es aber 
für nötig zu halten scheinst, mir derartig abseitige Vorstellungen 
unterzuschieben, darüber mag ich nicht spekulieren; ich habe allerdings 
den Verdacht, dass es Dir nicht zum Vorteil gereicht.

von Harald K. (kirnbichler)



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Percy N. schrieb:
> Hältst Du es für
> möglich, dass das BMJuV das etwas besser weiß als Du?

Wo steht da was von "Norm"?

Deine Fähigkeit zur Textinterpretation ist, sagen wir mal, ausbaufähig.

Wo aber bleibt Dein Beleg, daß Mieter ohne Genehmigung durch den 
Vermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache durchführen dürfe, wie 
z.B. das Entfernen von Wänden?

Na? Kommt da noch was?

von Percy N. (vox_bovi)


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Harald K. schrieb:
> Wo steht da was von "Norm"?
>
Wie kommt wohl das,Wörtchen "Einzelnorm" in Deinen Beitrag?
> Deine Fähigkeit zur Textinterpretation ist, sagen wir mal, ausbaufähig.
>
> Wo aber bleibt Dein Beleg, daß Mieter ohne Genehmigung durch den
> Vermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache durchführen dürfe, wie
> z.B. das Entfernen von Wänden?
>
Dazu hatte ich mich schon geäußert.
> Na? Kommt da noch was?

Nichts Neues, aber ich wiederhole: Ich habe nichts dergleichen 
behauptet; und wenn Du weiter daran festhalten solltest, mir das zu 
unterstellen, wird das Dich nicht allzu gut dastehen lassen.

Aber tu, was Du nicht lassen kannst.

von Harald K. (kirnbichler)


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Percy N. schrieb:
> Wie kommt wohl das,Wörtchen "Einzelnorm" in Deinen Beitrag?

Hobbyjurist. Eindeutig. Und auch noch stolz drauf.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Wolf17 schrieb:
>> Dazu Lithiumbatterien auf Vorrat, wenn die
>> mitgelieferten Platt sind. Dann piepst es zwar schon nach 3 Jahren, aber
>> dafür dann die nächsten Jahre nicht mehr.
>
> Die Batteriemeldeschwelle liegt so, dass dann Innenwiderstand und
> Restkapazität noch einige Zeit für vollen Alarmpegel ausreicht.
> 9V Li brechen nach langer Spannungskonstanz schnell ein. Bei für 9V
> Alkali konstruierte Melder kann es dann sein, dass schon vor der Warnung
> kein Alarm mehr möglich ist, wenn die Spannung dabei sofort
> zusammenbricht.

Wenn ich mich recht erinnere, habe ich mal in einer Bedienunsanleitung 
den Hinweis gesehen, keine Li-Batterien verwenden zu dürfen.

von Alexander (alecxs)


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von Re D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Damit steht die mietrechtliche Pflicht über der anderslautenden
> Bestimmung aus den diversen Landesbauordnungen.

Percy du Nichtsversteher, Bauordnung ist öffentliches Recht, Mietrecht 
ist Privatrecht. Jetzt denk noch mal scharf nach.

von Percy N. (vox_bovi)


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Re D. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Damit steht die mietrechtliche Pflicht über der anderslautenden
>> Bestimmung aus den diversen Landesbauordnungen.
>
> Percy du Nichtsversteher, Bauordnung ist öffentliches Recht, Mietrecht
> ist Privatrecht. Jetzt denk noch mal scharf nach.

Dass der Text nicht von mir ist, wird Dir genau wann auffallen, Du 
Spezialist?

von Percy N. (vox_bovi)


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von Percy N. (vox_bovi)


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Harald K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Wie kommt wohl das,Wörtchen "Einzelnorm" in Deinen Beitrag?
>
> Hobbyjurist. Eindeutig. Und auch noch stolz drauf.

Als Selbstkritik etwas dürftig, passt daher allerdings zum Rest.

Und nun blamier Dich schön weiter.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Re D. schrieb:
> Bauordnung ist öffentliches Recht, Mietrecht ist Privatrecht.

Das ist für diesen Thread scheißegal, der will technische Details der 
Rauchmelder klären.

Das hat lange gut funktioniert, bis dann ein Klugescheißer Hobbyjurist 
mal wieder Unruhe stiften wollte. Das erfolgreich, weil weitere, bekannt 
minderbemittelte Schreiber, direkt darauf angesprungen sind.

von Percy N. (vox_bovi)


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Manfred P. schrieb:
> Das hat lange gut funktioniert, bis dann ein Klugescheißer Hobbyjurist
> mal wieder Unruhe stiften wollte.

Stimmt, nämlich hier:

Harald K. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Sehe hier keine Norm, nur Prosa auf einer Webseite.
>
> Es geht nicht um Normen, es geht um Gesetze.

Beitrag #7515792 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Al. K. (alterknacker)


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und zurück zu den Rauchmeldern.

von Re D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Dass der Text nicht von mir ist, wird Dir genau wann auffallen, Du
> Spezialist?

Ach ja, warum steht dein Name dann über dem Beitrag? Wollen die Mods 
dich ärgern oder bist zu doof zum zitieren?

von Re D. (Gast)


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Manfred P. schrieb:
> Das ist für diesen Thread scheißegal, der will technische Details der
> Rauchmelder klären.

Es geht darum Percy seine unzulänglich aufzuzeigen. Und der reitet sich 
schön rein, mit dem plumpen versuch die Urheberschaft zu leugnen.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Martin S. schrieb:
> Heute habe ich mir die Lithiumzelle mal angesehen. 3,6V. Artig. Da
> schaltet also der 10-Jahres-Rauchmelder nach 6 Jahren ab, damit der Akku
> nicht kaputt geht -.-

Was immer Du da gemessen hast, Sinn ergibt das nicht. Die üblichen 
CR123A sind LiMn-Primärzellen, keine Akkus. Die Nennspannung beträgt 3 
Volt, fabrikfrisch kommen die mit 3,3 Volt.

von Re D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Die Fragestellung ist verkehrt herum, Du Schlauberger.
> https://www.juraforum.de/lexikon/norm
> https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm

Percy, wir sind in einem technischen Forum. Es gibt hier also erstmal 
die technische Definition erner Norm. In Juraforum ist das anders. Nennt 
man Empfängerhorizont. Das Konzept kennst du doch, bist doch ein 
Schlauer, also stell dich nicht so dumm, sonst könnte einige dich dafür 
halten. Und das willst du doch nicht oder?

Beitrag #7515842 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Bernard (Gast)


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Nialz schrieb:
> Dieser Rauchmelderscheiss ist vermutlich so etwas ähnliches wie das
> Glühbirnenkartell.

Falls mich der Blitz beim k. trifft, zahlt die Versicherung - cui bono?

von Percy N. (vox_bovi)


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Re D. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Dass der Text nicht von mir ist, wird Dir genau wann auffallen, Du
>> Spezialist?
>
> Ach ja, warum steht dein Name dann über dem Beitrag? Wollen die Mods
> dich ärgern oder bist zu doof zum zitieren?

Offenbar bist Du nicht in der Lage, ein ordentlich gekennzeichnetes und 
mit Quellenlink versehenes Zitat als solches zu erkennen.

Du scheinst tatsächlich eine Spezialbegabung zu haben; es fragt sich 
nur, auf welchem Gebiet? Das sollten wir herausfinden; irgend etwas kann 
jeder, und dann hätten wir eine sinnvolle Nische für Dich gefunden.

Irgendwas mit Sprache scheint nichts für Dich zu sein:

Re D. schrieb:
> Es geht darum Percy seine unzulänglich aufzuzeigen.

Und das erklärt dann auch Deine unzulängliche Kompetenz, 
Begriffshierarchien zu erfassen und angemessen zu beschreiben. Hier

Re D. schrieb:
> Es gibt hier also erstmal
> die technische Definition erner Norm.

liegt der Irrtum darin, dass Du auf der "technischen Definition einer 
Norm" bestehst, ohne zu erkennen, fass es allenfalls um die "Definition 
einer technischen Norm" gehen könnte, wodurch wiederum klar wäre, dass 
es auch andere Normen geben sollte, da sonst die Eingrenzung "technisch" 
unsinnig wäre. "Norm" ist also als Oberbegriff für "(verbindliche) 
allgemeine Regel" zu verstehen; und aus dem Zusammenhang "Rechtslage" 
sollte es zumindest halbwegs gebildeten und intelligenten Lesern klar 
sein, dass wohl Rechtsnormen gemeint gewesen sein dürften.

Dann aber noch zu behaupten, Gesetze seien keine Normen, lässt sich 
nicht mehr allein mit mangelndem präsenten Faktenwissen erklären; das 
Problem sitzt tiefer.

Aber Harald trennt sich ungern von vorschnell getroffenen 
Entscheidungen.

Soviel zur Erläuterung, wenngleich ich stark daran zweifele, dass Du 
damit etwas anfangen können wirst, ohne aus der Rolle zu fallen.

: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


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Percy N. schrieb:
> Dann aber noch zu behaupten, Gesetze seien keine Normen,

Wer hat das behauptet und wo?

von Jack V. (jackv)


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Al. K. schrieb:
> und zurück zu den Rauchmeldern.

Ich hab vor längerer Zeit mal einen Stapel solcher alten Rauchmelder in 
die Hände bekommen, und denen unter Anderem die Batterien entnommen und 
ein wenig geschaut: einige waren durchaus noch für weitere Aufgaben 
nutzbar, hatten noch Nennspannung und waren in der Lage, im Kurzschluss 
über 300mA zu liefern, während andere, aus der gleichen Serie 
Rauchmelder und zum gleichen Zeitpunkt verbaut, bereits unter der 
Nennspannung waren und bei Belastung entsprechend sofort 
zusammengebrochen sind. Hängt also wohl schon auch sehr von den 
Umgebungsbedingungen ab, denen die Dinger ausgesetzt sind.

Die Batterien waren auch CR123A, allerdings handelte es sich um Zellen, 
die laut Datenblatt für lange Zeit wenig Strom liefern sollen – kann mir 
schon vorstellen, dass jeder Test und jeden Fehlalarm da deutliche 
Einschnitte in der Lebensdauer hinterlässt.
Irgendwo müsste ich noch einen oder zwei Geräte aus der Zeit haben – bei 
tatsächlichem Interesse kann ich ja mal den Strom messen, den sie beim 
Quäken aufnehmen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Alexander schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Dann aber noch zu behaupten, Gesetze seien keine Normen,
>
> Wer hat das behauptet und wo?

Harald K. schrieb:
> Es geht nicht um Normen, es geht um Gesetze.

Zufrieden?

von Peter K. (chips)


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Manfred P. schrieb:
> Was immer Du da gemessen hast, Sinn ergibt das nicht. Die üblichen
> CR123A sind LiMn-Primärzellen, keine Akkus. Die Nennspannung beträgt 3
> Volt, fabrikfrisch kommen die mit 3,3 Volt

3,6V: Lithium-Thionylchlorid-Batterien (Li/SOCl₂)
https://www.jauch.com/blog/vorteile-und-besonderheiten-von-lithium-thionylchlorid-batterien/

von Alexander (alecxs)


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Percy N. schrieb:
> Zufrieden?

Nein. Deine Aussage lässt sich weder direkt noch irgendwie interpretiert 
dort entnehmen. Allerbestenfalls nur verkehrt herum, Du Schlauberger.

: Bearbeitet durch User
von Re D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Du scheinst tatsächlich eine Spezialbegabung zu haben; es fragt sich
> nur, auf welchem Gebiet? Das sollten wir herausfinden; irgend etwas kann
> jeder, und dann hätten wir eine sinnvolle Nische für Dich gefunden.

Du bist echt schwer von Begriff. Du hast dir die Aussage zu eigen 
gemacht und dem nicht widersprochen. Es ist und bleibt dabei: Du 
verbreitest Blödsinn. Deine spzialbegabung ist weder die Technik noch 
die juristerei. Du kannst gut rumlabern.

von Re D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> liegt der Irrtum darin, dass Du auf der "technischen Definition einer
> Norm" bestehst, ohne zu erkennen, fass es

Ich bestehe nicht darauf, ich sehe aber das Konzept Empfängerhorizont 
liegt jenseits deines Horizonts.

Percy N. schrieb:
> Dann aber noch zu behaupten, Gesetze seien keine Normen, lässt sich
> nicht mehr allein mit mangelndem präsenten Faktenwissen erklären; das
> Problem sitzt tiefer.

Das bezieht sich wohl nicht auf mich, oder? Du schreibst wie immer etwas 
wirr und vermischst so einiges, sodass am Ende in deinem Hirn ein Bild 
entsteht, was mit der Realität wenig zu tun hat.

von Percy N. (vox_bovi)


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Re D. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> liegt der Irrtum darin, dass Du auf der "technischen Definition einer
>> Norm" bestehst, ohne zu erkennen, fass es
>
> Ich bestehe nicht darauf, ich sehe aber das Konzept Empfängerhorizont
> liegt jenseits deines Horizonts.

Auch da irrst Du Dich. Da es sich hier lt Nutzungsbedingungen um ein 
wissenschaftliches Forum handelt, ist der objektiv-normative 
Empfängerhorizont auf einem höheren Niveau anzusetzen; die uU 
beschränkte Idiomatik eines speziellen Soziolektes kann hier ebenso 
wenig berücksichtigt werden wie die vulgärsprachliche Begriffseinengung. 
Wenn Du damit nicht klarkommst, dann solltest Du vielleicht lieber die 
VDI-Nachrichten lesen.

von Peter D. (peda)


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Jack V. schrieb:
> Ich hab vor längerer Zeit mal einen Stapel solcher alten Rauchmelder in
> die Hände bekommen

Wenn die Dienstleiter jedes Jahr alle Geräte austauschen müssen, da wird 
schon ne große Menge an Elektroschrott zusammen kommen.
Warum dann aber Geräte angeboten werden, die 10 Jahre halten sollen, 
erschließt sich mir nicht.
Irgendwie scheint das mit der Rauchmelderregelung ein völlig 
unausgegorener Schnellschuß gewesen zu sein.

Aus DDR-Zeiten kenne ich das so, daß da jemand mit Prüfgas alle Melder 
abgeht. Jedes Jahr den ganzen Krempel wegzuschmeißen, das wäre 
ökonomisch und ökologisch untragbar gewesen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Re D. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Du scheinst tatsächlich eine Spezialbegabung zu haben; es fragt sich
>> nur, auf welchem Gebiet? Das sollten wir herausfinden; irgend etwas kann
>> jeder, und dann hätten wir eine sinnvolle Nische für Dich gefunden.
>
> Du bist echt schwer von Begriff. Du hast dir die Aussage zu eigen
> gemacht
Ach?
> und dem nicht widersprochen.
Warum sollte ich?

von Jack V. (jackv)


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Peter D. schrieb:
> Wenn die Dienstleiter jedes Jahr alle Geräte austauschen müssen, da wird
> schon ne große Menge an Elektroschrott zusammen kommen.

Sie müssen jedes Jahr geprüft werden, aber ausgetauscht nur, wenn sie 
bei der Prüfung versagen, oder wenn die aufgedruckte Zeit abgelaufen ist 
– also im Idealfall nach zehn Jahren. Das halte ich nun nicht für zu 
verkehrt – viele elektronische Geräte halten nicht so lange.

von Re D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Auch da irrst Du Dich. Da es sich hier lt Nutzungsbedingungen um ein
> wissenschaftliches Forum handelt, ist der objektiv-normative
> Empfängerhorizont auf einem höheren Niveau anzusetzen; die

Na dein Niveau ist etwas flach. 3 Leute sagen dir, dass du stuss redest, 
du siehst die Probleme aber grundsätzlich wo anders. Natürlich verzerrst 
du jede Aussage, so wie es dir passt:
"Der Zweck dieses Forums ist der Austausch über Themen aus dem Bereich 
Elektronik, Informatik, sowie Technik und Wissenschaft im weiteren 
Sinne."
Dein Geschwafel läuft also ins Leere, für jeden, der deine verqueren 
Eigendefinitionen (zu recht) ignoriert.

Percy N. schrieb:
> wie die vulgärsprachliche Begriffseinengung

Das du ein Experte für den vulgären Sprachgebrauch bist, hast du schon 
öfters bewiesen.

Percy N. schrieb:
>> und dem nicht widersprochen.
>
> Warum sollte ich?

Das Prinzip des zu eigen machens also auch nich begriffen? Ich würde es 
dir gern erläutern, aber bei deinem Empfangshorizont fehlen mir die 
Möglichkeiten.

Am Ende bleibt ein Percy, der einen Zaun um sich gestellt hat und jetzt 
sagt, alle anderen habe ich eingesperrt. Du bist ein toller Typ!

von Percy N. (vox_bovi)


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Erbärmlich!

von Re D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Erbärmlich!

Erbärmlich ist, wie du jedes mal reagierst, wenn dich jemand auf deine 
in der Sache falsche Klugscheißer hinweist. Deine ewigen Versuche dich 
rauszureden, abzulenken und einen Nebenkriegsplatz nach den anderen 
aufzumachen (nix anderes war dein Hinweis auf die Nutzungsbedingungen). 
Die es ein, du liegst falsch und kopierst dir halbschlaues Zeug aus dem 
Internet zusammen. Es glaubt doch keiner, dass ein Percy wirklich was 
mit Idiomatik zu tun hat.

von Klaus (feelfree)


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Percy N. schrieb:
> Erbärmlich!

Kurz und zutreffend, dein Spiegel funkioniert.

von Harald K. (kirnbichler)


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Jack V. schrieb:
> oder wenn die aufgedruckte Zeit abgelaufen ist
> – also im Idealfall nach zehn Jahren. Das halte ich nun nicht für zu
> verkehrt – viele elektronische Geräte halten nicht so lange.

Die Beschränkung auf zehn Jahre hat einen Sinn. Die eigentliche 
Elektronik würde zwar auch viel länger halten, aber die optische 
Raucherkennungskammer verdreckt mit der Zeit, sei es durch Staub oder 
sonstige Ablagerungen. Und möglicherweise altern auch die verbaute 
IR-LED sowie der Phototransistor, so daß eine sichere Erkennung von 
Rauch nicht drin ist.

Zehn Jahre ohne Batterietausch können Rauchmelder durchaus halten, es 
gibt genügend Beispiele, die das tun.

Wenn sie das nicht tun, hat der Hersteller bei der Batteriebeschaffung 
gespart oder sonstwo was nicht auf die Reihe bekommen.


Wenn sich jemand über turnusmäßig weggeworfene Elektronik ereifern 
möchte: Bei Heizkostenverteilern, Wasseruhren und "modernen" bzw. 
"intelligenten" Stromzählern passiert das auch. Bei Wasseruhren sogar im 
Fünf-Jahres-Turnus, und bei elektronischen Stromzählern im 
Acht-Jahres-Turnus. Das ist bei den Dingern nämlich die Eichfrist, und 
daß bei den Dingern jemand eine Gruppeneichung einführt, glaub' ich erst 
dann, wenn ich's sehe.

von Percy N. (vox_bovi)


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Re D. schrieb:
> Deine ewigen Versuche dich
> rauszureden, abzulenken und einen Nebenkriegsplatz nach den anderen
> aufzumachen

Das ist eher Dein Metier.

Lies bei Gelegenheit mal

BVerfG, Beschluss vom 25. März 2021,
2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20

und versuche, die Argumentation zu verstehen.

Für die Länder gibt es nur zu regeln, wie eine Wohnung ausgestattet sein 
muss; den Rest hat der Bundesgesetzgeber bereits umfassend und 
abschließend geregelt. Da hilft es auch nicht, die eine oder andere Norm 
dem öffentlichen Recht zuzuordnen.

von Re D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Re D. schrieb:
>> Deine ewigen Versuche dich
>> rauszureden, abzulenken und einen Nebenkriegsplatz nach den anderen
>> aufzumachen
>
> Das ist eher Dein Metier.
> Lies bei Gelegenheit mal
> BVerfG, Beschluss vom 25. März 2021,
> 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20
> und versuche, die Argumentation zu verstehen.
> Für die Länder gibt es nur zu regeln, wie eine Wohnung ausgestattet sein
> muss; den Rest hat der Bundesgesetzgeber bereits umfassend und
> abschließend geregelt. Da hilft es auch nicht, die eine oder andere Norm
> dem öffentlichen Recht zuzuordnen.

Ach du grüne Neune, da ist jetzt einer auf dem ganz falschen Dampfer. 
Schau noch mal was öffentliches Baurecht ist, dann probiere es noch mal.

von Jack V. (jackv)


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Harald K. schrieb:
> Die Beschränkung auf zehn Jahre hat einen Sinn.

Natürlich, schrieb ich ja: halte ich nicht für die schlechteste Idee. 
Der zitierte Beitrag war eine Antwort auf den darin zitierten Beitrag, 
in dem gesagt wurde, die Dinger würden jährlich ausgetauscht und würden 
daher unnötigerweise einen Berg E-Schrott erzeugen. Das ist halt im 
Normalfall nicht so.

von Percy N. (vox_bovi)


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Re D. schrieb:
> Ach du grüne Neune, da ist jetzt einer auf dem ganz falschen Dampfer.
Stimmt, Du kapierst es einfach nicht.
> Schau noch mal was öffentliches Baurecht ist, dann probiere es noch mal.

Lies einfach die angezogene Entscheidung bzw die amtliche 
Zusammenfassung und versuche, die Zusammenhänge zu kapieren.

von Al. K. (alterknacker)


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Jack V. schrieb:
> Sie müssen jedes Jahr geprüft werden,

Das prüfen besteht den Taster mit einen Besenstiel zu betätigen,
und dieser Zeitpunkt wird dokumentiert.
Dafür bekomme ich einen Ausdruck aus seinen Handgerät.
Da wird die Funktion geprüft das es piept....

Mit Rauchkerzen oder was dafür genommen wird, nix!

von Jack V. (jackv)


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Al. K. schrieb:
> Das prüfen besteht den Taster mit einen Besenstiel zu betätigen,
> und dieser Zeitpunkt wird dokumentiert.

Ja – genau das. Das löst einen Selbsttest aus, dessen Ergebnis 
dokumentiert wird. Damit ist der Prüfpflicht genüge getan. Wie kommst du 
nun auf eine Rauchkerze?

Für eine reale Funktionsprüfung des Detektors würde man übrigens ein 
dafür gedachtes Spray nehmen; im Gegensatz zu tatsächlichem Rauch 
hinterlässt das keine Rückstände in der Kammer.

von Percy N. (vox_bovi)


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Al. K. schrieb:
> Das prüfen besteht den Taster mit einen Besenstiel zu betätigen,
> und dieser Zeitpunkt wird dokumentiert.
> Dafür bekomme ich einen Ausdruck aus seinen Handgerät.
> Da wird die Funktion geprüft das es piept....
>
> Mit Rauchkerzen oder was dafür genommen wird, nix!

Die hier verbauten Melder lassen sich remote prüfen; eine Erleichterung 
für alle Beteiligten.

von Re D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Stimmt, Du kapierst es einfach nicht.

Ist das jetzt ein "immer 2 mal mehr wie du"? Soll ich hier ernsthaft 
noch antworten?

Percy N. schrieb:
> Lies einfach die angezogene Entscheidung bzw die amtliche
> Zusammenfassung und versuche, die Zusammenhänge zu kapieren.

Warum sollte ich? Beim Mietrecht geht es um Geld, beim Baurecht um 
Bradschutz, bei dem Urteil um Gesetzgebungskompetenz. Das die Länder 
beim Brandschutz die Kompetenz haben steht außer Frage.

von Al. K. (alterknacker)


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Jack V. schrieb:
> Wie kommst du
> nun auf eine Rauchkerze?

Al. K. schrieb:
> Mit Rauchkerzen oder was dafür genommen wird

Vollständig erfassen!

Vor 2 Jahren beim Kollegen mit echten Rauch getestet.
Dabei könnte man ersticken.;-))

von Jack V. (jackv)


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Al. K. schrieb:
> Vollständig erfassen!

Was möchtest du vollständig erfasst haben? Keiner außer dir hat 
„Rauchkerzen“ ins Spiel gebracht, und du hast es ohne Kontext getan. 
Keiner testet die Dinger mit Rauch.

Deine Threads scheinen geschlossen zu sein, sodass du jetzt in anderer 
Leute Threads trollst?

: Bearbeitet durch User
von Re D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Die hier verbauten Melder lassen sich remote prüfen; eine Erleichterung
> für alle Beteiligten.

Das hat du echt gut Teile ausgewählt. Deine Mieter können stolz auf dich 
sein.

von Percy N. (vox_bovi)


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Re D. schrieb:
> Das die Länder
> beim Brandschutz die Kompetenz haben steht außer Frage.

Richtig; und das hatte ich oben schon geschrieben, was aber offenkundig 
nicht jeder kapiert hat: Die Länder können bestimmen, wie eine Wohnung 
ausgestattet sein muss.

Wer das zu bezahlen und zu überwachen hat, ergibt sich aber aus dem 
Mietrecht, und dies ist Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung, 
wovon der Bundesgesetzgeberxumfassend Gebrauch gemacht hat.

Baurechtliche Eingriffe in das Mietrecht gibt es tatsächlich zu Hauf, 
allerdings im BauGB, und das ist, oh Wunder, ein Bundesgesetz.

Beitrag #7516368 wurde von einem Moderator gelöscht.
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Beitrag #7516425 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Manfred P. (pruckelfred)


Angehängte Dateien:

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Peter K. schrieb:
>> Was immer Du da gemessen hast, Sinn ergibt das nicht. Die üblichen
>> CR123A sind LiMn-Primärzellen, keine Akkus. Die Nennspannung beträgt 3
>> Volt, fabrikfrisch kommen die mit 3,3 Volt
> 3,6V: Lithium-Thionylchlorid-Batterien (Li/SOCl₂)

Schön, dass Du dieses komplizierte Wort kopieren kannst. Diese sind 
nicht für hohe Ströme geeignet, die CR123A-PHOTO ist mit Sicherheit 
keine LiSOCl2-Zelle.

Vorhin gerade im Papierprospekt von Globus für KW42:
"5-Jahres Batterie wechselbar".

von Re D. (Gast)


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Jack V. schrieb im Beitrag #7516425:
> Percy N. schrieb:
>> Gerät der Wirrsinn außer Kontrolle?
>
> Etwas. Ist eigentlich eine traurige Sache. Es ist halt schwierig: man
> weiß nicht, ob am anderen Ende ein seniler/dementer alter Mann sitzt,
> der tatsächlich nichts dafür kann, oder ob’s ein grinsender Troll ist.

Der alte Knacker schlägt den Percy mit den eigenen Waffen. Lustig

von Bernard (Gast)


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Martin S. schrieb:
> 10 Jahre? Fürn Allerwertesten!

mimikaka. Hätt ich deinen IQ, würd ichs Problem nicht herumschreien, 
sondern   ganz leise in einem Juraforum vortragen und evtl. verklagen

Hier biste mitten auf dem Schreiplatz, aber Trolls wollens ja genauso.

Gibts auch EINE elektronische Frage?

Martin S. schrieb:
> Wie machen das Menschen, die keine Werkstatt haben? In
> Decken einwickeln?

Japp - sonst noch ein Problem oder kennst Die Nummer der Nothilfe nicht?

Nimm die Pillen, wir sind keine Psychiater!

von Bernard (Gast)


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Martin S. schrieb:
> 10 Jahre? Fürn Allerwertesten!

Weiterlesen nur falls Knete da ist oder eine Rechtschutzversicherung:

Check den Status (Insolvenz) des Allerwertesten Verantwortlichen und 
beauftrage einen bewährten (= nachweislich erfolgreichen) Juristen mit 
der Klage - obs vmtl. Schmerzensgeld oder Schadensersatz wegen einem 
entganenen Tageseinkommen wegen Schlaflosigkeit wird der Dir schon 
verklickern -

Erfolg!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Peter D. schrieb:
> Irgendwie scheint das mit der Rauchmelderregelung ein völlig
> unausgegorener Schnellschuß gewesen zu sein.
Schnellschuß?
Die Rauchmelderpflicht gibt`s jetzt schon seit mehr als 10 Jahren in 
D-land!
Und du hast davon jetzt erst das richtig mibekommen?
Deine Verzögerungszeit ist aber ziehmmmmmmmllllllliiiiiiiccccccchhhhhhh 
lang!
> Aus DDR-Zeiten kenne ich das so, daß da jemand mit Prüfgas alle Melder
> abgeht.
Das ging aber nur weil radiometrische (vulgo radioaktiver Strahler) 
Messverfahren eingesetz wurden.
Vollkommen bähbäh, im schönsten Öko-Deutschland aller Zeiten.
> Jedes Jahr den ganzen Krempel wegzuschmeißen, das wäre
> ökonomisch und ökologisch untragbar gewesen.
Wie , die DDR war ökonomisch?
Wie , die DDR war ökologisch?
Na, dann verstehe ich wieso die Grünen so für den Fortbestand der DDR 
eingetreten sind!

Beitrag #7516531 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7516539 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Philipp Klaus K. (pkk)


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Cyblord -. schrieb:
> Martin S. schrieb:
>> gewisse Räume
>
> Ja, eigentlich nur in Räumen in denen jemand schlafen könnte.

Laut den Landesbauordnungen sind Rauchmelder zusätzlich auch in vielen 
oder allen Räumen, durch die Fluchtwege führen, anzubringen.

: Bearbeitet durch User
von Philipp Klaus K. (pkk)


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Percy N. schrieb:
> Re D. schrieb:
>> Das die Länder
>> beim Brandschutz die Kompetenz haben steht außer Frage.
>
> Richtig; und das hatte ich oben schon geschrieben, was aber offenkundig
> nicht jeder kapiert hat: Die Länder können bestimmen, wie eine Wohnung
> ausgestattet sein muss.
>
> Wer das zu bezahlen und zu überwachen hat, ergibt sich aber aus dem
> Mietrecht, und dies ist Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung,
> wovon der Bundesgesetzgeberxumfassend Gebrauch gemacht hat.

Aber nicht hier. Wer für die Brandmelder verantwortlich ist, wird von 
den Ländern festgelegt. In den meisten Bundesländern wurde der Einbau 
den Vermietern auferlegt. Die Wartung entweder den Vermietern oder den 
Mietern. Wo die Wartung den Vermietern auferlegt wurde, kann dies oft im 
Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden (wenn 9V-Blockbatterien im 
Melder sind, ist es üblicherweise nicht wünschenswert, dass der 
Vermieter zu jeden Batteriewechsel vorbeikommt oder gar zum regelmäßigen 
Drücken der Testtaste).

Aber die Länder können auch den Einbau der Brandmelder dem Mieter 
auferlegen (der Melder gehört dann dem Mieter und kann von diesem bei 
Auszug auch mitgenommen werden). Zur Zeit hat nur Mecklenburg-Vorpommern 
diese Wahl getroffen.

von Peter D. (peda)


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Cha-woma M. schrieb:
> Und du hast davon jetzt erst das richtig mibekommen?
> Deine Verzögerungszeit ist aber ziehmmmmmmmllllllliiiiiiiccccccchhhhhhh
> lang!

2022 wurde die Melder erstmalig installiert, 2023 wurde alle Melder 
gewechselt. So, wie die alten in die Schütte geschmissen wurden, hatte 
ich nicht den Eindruck, daß die später noch refubished werden sollten.

von Percy N. (vox_bovi)


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Philipp Klaus K. schrieb:
> Aber nicht hier. Wer für die Brandmelder verantwortlich ist, wird von
> den Ländern festgelegt. In den meisten Bundesländern wurde der Einbau
> den Vermietern auferlegt.
> ...
> Aber die Länder können auch den Einbau der Brandmelder dem Mieter
> auferlegen

Du glaubst also an die normative Kraft des Faktischen? Ja, dann ist 
natürlich auch das GG gegenstandslos ...

von Harald K. (kirnbichler)


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Peter D. schrieb:
> 2022 wurde die Melder erstmalig installiert

Da hat dann aber der Vermieter sich eindeutig nicht an die Fristen 
gehalten. Welches Bundesland ist das?

Selbst in Berlin, dem diesbezüglich langsamsten Bundesland, waren 
Rauchwarnmelder im Bestand ab dem 1.1.21 vorgeschrieben.

In Neu- und Umbauten waren die bereits seit dem 1.1.17 vorgeschrieben,

Beitrag #7516564 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7516567 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Re D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Du glaubst also an die normative Kraft des Faktischen? Ja, dann ist
> natürlich auch das GG gegenstandslos ...

Tja, gegen Naturgesetze ist der Jurist machtlos.

von Jack V. (jackv)


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Philipp Klaus K. schrieb:
> Wer für die Brandmelder verantwortlich ist, wird von
> den Ländern festgelegt.

Bitte bringt nicht Brandmelder und Rauchwarnmelder durcheinander. Das 
sind völlig unterschiedliche Sachen, und werden auch rechtlich völlig 
anders gehandhabt.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Philipp Klaus K. schrieb:
> Zur Zeit hat nur Mecklenburg-Vorpommern
> diese Wahl getroffen.

Denke es gibt dort noch viele Wohnungen die in öffentlichen/staatlichen 
Händen sind.
Da weis man sofort wer den den größten Nutzen aus so einer Regelung hat!

von Re D. (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Denke es gibt dort noch viele Wohnungen die in öffentlichen/staatlichen
> Händen sind.
> Da weis man sofort wer den den größten Nutzen aus so einer Regelung hat!

Den Nutzern hat immer der Mieter, der im Schlaf nicht erstickt. Die 
Kosten trägt am Ende auch immer der Mieter. Unnötige Diskussion.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Peter D. schrieb:
> 2022 wurde die Melder erstmalig installiert, 2023 wurde alle Melder
> gewechselt.
Stimmt, der Osten hängt immer nach!
> So, wie die alten in die Schütte geschmissen wurden, hatte
> ich nicht den Eindruck, daß die später noch refubished werden sollten.
Wenn die einfach so in dem Abfall gelandet sind, ist zu klären ob die 
Sortenbezogen entsorgt werden.
Den für die alten Rauchwarnmelder sollte die Entsorgung wg. den 
Strahlern nicht als Elektroschrott erfolgen!

Was zum Lesen:

https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/

https://www.hannoversche.de/wissenswert/rauchmelder-pflicht-was-das-gesetz-vorschreibt-und-welche-versicherung-im-brandfall-greift

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Re D. schrieb:
> Den Nutzern hat immer der Mieter,
Raaucher sehen das anders, wg. den Alarmen.
> Der im Schlaf nicht erstickt.
Manch Raucherhaushalt hat die Melder "deaktiviert"!
> Die
> Kosten trägt am Ende auch immer der Mieter. Unnötige Diskussion.
Ummh?

von Percy N. (vox_bovi)


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Re D. schrieb:
> Den Nutzern hat immer der Mieter, der im Schlaf nicht erstickt. Die
> Kosten trägt am Ende auch immer der Mieter. Unnötige Diskussion.

Nicht wirklich. Es muss klar sein, wer erforderlichen Falles mit 
Zwangsgeld oder den Kosten einer Ersatzvornahme behelligt werden kann.

von Harald K. (kirnbichler)


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Cha-woma M. schrieb:
> Manch Raucherhaushalt hat die Melder "deaktiviert"!

Das zeigt, daß eine Suchtkrankheit halt auch andere als nur die 
Erkrankten selbst gefährdet.

von Peter K. (chips)


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Manfred P. schrieb:
> Schön, dass Du dieses komplizierte Wort kopieren kannst. Diese sind
> nicht für hohe Ströme geeignet, die CR123A-PHOTO ist mit Sicherheit
> keine LiSOCl2-Zelle.

danke für deine bekannt nette Ansprache!
ich frage mich, wem ich da eher trauen kann - der Messung 3,6V von 
Martin (der seinen Beiträgen nach nicht unprofessionell erscheint) oder 
den Angaben auf der Batterie (da nicht mal CR123A-Photo von Pairdeer auf 
deren website existiert noch sonst wo in einigermaßen seriösen Quellen 
im weiten Internet)

mir drängt sich da eher der Verdacht auf fake auf, auch wegen des 
seltsamen Verhaltens der Batterie

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Peter K. schrieb:
> Manfred P. schrieb:
>> Schön, dass Du dieses komplizierte Wort kopieren kannst. Diese sind
>> nicht für hohe Ströme geeignet, die CR123A-PHOTO ist mit Sicherheit
>> keine LiSOCl2-Zelle.
>
> danke für deine bekannt nette Ansprache!

Vielleicht sollten alle mal wieder runterkommen :-)

> ich frage mich, wem ich da eher trauen kann - der Messung 3,6V von
> Martin (der seinen Beiträgen nach nicht unprofessionell erscheint) oder
> den Angaben auf der Batterie (da nicht mal CR123A-Photo von Pairdeer auf
> deren website existiert noch sonst wo in einigermaßen seriösen Quellen
> im weiten Internet)

Ich habe gerade nochmal unsere Ersatzbatterien CR123A von Panasonic 
gemessen. Die haben 3,25V. Die sind jetzt auch nicht so teuer gewesen 
(ich meine 1,50€).
LiSOCl2 sind deutlich teurer und in der Tat nicht für extreme Ströme 
geeignet. Dafür halten sie praktisch ewig. Die RAM-Pufferbatterie 
unserer CNC hat schon 20 Jahre auf dem Buckel und die Spannung ist immer 
noch voll im grünen Bereich.

> mir drängt sich da eher der Verdacht auf fake auf, auch wegen des
> seltsamen Verhaltens der Batterie

Müsste man genauer untersuchen. Bei unseren waren Panasonic dabei, daher 
habe ich die auch als Ersatz gekauft. Und die können ja doch einige Zeit 
lagern (hier 02/2031).

: Bearbeitet durch Moderator
von Joachim B. (jar)


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Peter D. schrieb:
> 2022 wurde die Melder erstmalig installiert, 2023 wurde alle Melder
> gewechselt.
2021 erst im Treppenhaus bei uns
2022 dann in den Wohnungen und Treppenhaus
das wechseln sparten sie sich im Treppenhaus sogar, ergo hängen die nun 
doppelt
Als ich den letzten Monteur (Subunternehmer der beauftragten Fa.) fragte 
ob er die alten nicht abbaut, dafür hätte er kein Auftrag, vermutlich 
hängen nun Rauchmelder & Brandmelder :-) man soll ja immer positiv 
bleiben.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Chris D. schrieb:
> Vielleicht sollten alle mal wieder runterkommen :-)

Wenn die alle auf dem gleichen Baum sitzen, ist es doch nicht schlecht!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Joachim B. schrieb:
> Als ich den letzten Monteur (Subunternehmer der beauftragten Fa.) fragte
> ob er die alten nicht abbaut, dafür hätte er kein Auftrag, vermutlich
> hängen nun Rauchmelder & Brandmelder
Man könnte es ja auch dann so sehen.
Wenn eine Brandmeldeanlage verbaut ist deren Alarme bei der Feuerwehr 
(FW) auflaufen. So ist die Auswertung "2 von 2" und "1 von 2" möglich.
Da jeder Fehl-Einsatz der FW indirekt auch dich als Mieter kostenmäßig 
trifft, ist die Fehlerauswertung "2 von 2" die kostengünstigere.
Sei dies der Fahll, so würde ich mich über den zusätzlichen Melder  bei 
"2 von 2" freuen. Bei den Fall "1 von 2" dagegen wäre ich nicht 
zufrieden.

> :-) man soll ja immer positiv
> bleiben.

Jo, und hoffen das der Brandfall nie eintritt!
Den auch der Wasserschaden kann einen den Verstand rauben.

von Re D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Nicht wirklich. Es muss klar sein, wer erforderlichen Falles mit
> Zwangsgeld oder den Kosten einer Ersatzvornahme behelligt werden kann.

Ach Percy, wieder schön aus dem Zusammenhang gerissen? Sag mal, was ist 
eigentlich deine Antrieb hier ständig neuen Müll abzusondern?

von David (delphis1982)


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Jeffrey L. schrieb:
> Das kommt mir bekannt vor! ich kenne die Pairdeer photo weil die auch
> bei mir im Melder drin war. Nach 3 Jahren war der Melder dann tot...
>
> die "photo" hat 1500mAh und solte nur bis 2,0V entladen werden, die wird
> auch mit 10 Jahren Lebenddauer angegeben - bei mir war es gerade mal ein
> Drittel...

Tja, ich würde sagen, die schreiben zwar Lebensdauer, meinen aber 
HALTBARKEIT.

Ansonsten finde ich es ökologisch bedenklich,
dass diese zellen heutzutage fest verlötet sind.
Bei meinem Melder sind es Lithium-Thionylchlorid Batterien,
die werden eigentlich solange entladen, bis die Elektronik nicht mehr 
klarkommt,
da die Batterie nachher sowieso für den Müll ist. Da ist Tiefentladung 
eigentlich egal.

von Harald K. (kirnbichler)


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David schrieb:
> Ansonsten finde ich es ökologisch bedenklich,
> dass diese zellen heutzutage fest verlötet sind.

Warum? Die Geräte sollen nach Ablauf der zehnjährigen Nutzungsdauer 
nicht weiter verwendet werden, eben weil mehr nötig wäre als nur die 
Batterie zu tauschen. Ein fachgerechtes Aufarbeiten der Geräte ist zwar 
hypothetisch möglich, aber steht in keinerlei Relation zum 
Kosten-/Nutzen-Verhältnis.

Der Laie (also der übliche Heimanwender) aber kann das nicht, dem 
fehlen die nötigen Gerätschaften, um sicherzustellen, daß die optische 
Sensorik auch wirklich funktioniert, und auch die Reinigung der 
Rauchkammer ist nichts, worauf man sich bei Laien wirklich verlassen 
möchte.

Ja, es ist unschön, "funktionierende" Technik zu entsorgen, aber hier 
muss man eben auch sehen, welchen Sinn die Technik hat und welche 
Prioritätem zu setzen sind. Die Dinger sollen in erster Linie 
zuverlässig funktionieren. Ein Versagen muss ausgeschlossen werden 
können.

Beitrag #7521918 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7522032 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7522038 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7522050 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7522172 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7522178 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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David schrieb:
> Ansonsten finde ich es ökologisch bedenklich,
> dass diese zellen heutzutage fest verlötet sind.
> Bei meinem Melder sind es Lithium-Thionylchlorid Batterien,
> die werden eigentlich solange entladen, bis die Elektronik nicht mehr
> klarkommt,
> da die Batterie nachher sowieso für den Müll ist. Da ist Tiefentladung
> eigentlich egal.
Früher hat man Rauchmelder mit radioaktiven Strahlern verwendet.
Die hielten länger als alles andere.

: Wiederhergestellt durch Moderator
Beitrag #7522375 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7522380 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7522408 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7522426 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7522428 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Al. K. (alterknacker)


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Harald K. schrieb:
> Ein Versagen muss ausgeschlossen werden
> können.

Das soll wohl ein Witz sein!

Bei mir hat einer im Flur 2 Fehlalarme gemacht,hatte bloß Glück
das ich jedes mal zu hause  war.
Vielleicht hätte die Feuerwehr die Wohnungstür eingeschlagen.
Nach Meldung der Fehlalarme, wurde sofort getauscht.
Was führ ein Fehler, streng geheim!

Habe zwei Großbrand Situationen aus nächster Nähe mit erlebt,
seit dem halte ich nicht sehr viel von dieser Truppe.
...aber sehr schnell am Brandort.

von Cyblord -. (cyblord)


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Al. K. schrieb:
> Bei mir hat einer im Flur 2 Fehlalarme gemacht,hatte bloß Glück
> das ich jedes mal zu hause  war.

Man muss schon Falsch-positiv und Falsch-negativ unterscheiden.

Beitrag #7522736 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Al. K. (alterknacker)


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Al. K. schrieb:
> Nach Meldung der Fehlalarme, wurde sofort getauscht.
> Was führ ein Fehler, streng geheim!

Der Fehler wurde streng geheim behandelt.
..hatte mal nachgefragt!
;-))
.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Al. K. schrieb:
> Vielleicht hätte die Feuerwehr die Wohnungstür eingeschlagen.
Veilleicht auch nicht. Und wenn ein Nachbar wegen des piependen Melders 
die Feuerwehr geholt hätte und die die Tür aufgeschlagen hätte, dann 
gälte das, was dort bei "Aufmerksame Nachbarn" in der Mitte steht:
- https://www.ergo.de/de/rechtsportal/oft-nachgefragt/fehlalarm

> Habe zwei Großbrand Situationen aus nächster Nähe mit erlebt,
> seit dem halte ich nicht sehr viel von dieser Truppe.
Wenn du noch viel öfter Brandsituationen aus nächster Nähe erleben 
würdest und sogar deinen Lebensunterhalt mit dem Löschen derselben 
verdienen müsstest, dann könnte sich deine Einschätzung ändern. Und 
natürlich gibt es immer den einen Aussenstehenden, der so einen Brand 
viel schneller gelöscht hätte und auch mal ohne Atemschutz in ein 
Gebäude mit unklarer Sachlage gegangen wäre.

> Nach Meldung der Fehlalarme, wurde sofort getauscht.
Gut so. Oder hätte man die defekten Dinger drin lassen sollen?

Al. K. schrieb:
> Der Fehler wurde streng geheim behandelt.
Wenn man schlau ist, erzählt man nicht jedem alles Mögliche.

> hatte mal nachgefragt!
Bei jemandem, der dazu was Belastbares hätte antworten können?

von Al. K. (alterknacker)


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Lothar M. schrieb:
> [...]

Ich könnte auf jeden deiner aufgeführten Punkte antworten,
aber dann würde wieder gelöscht oder gesperrt  werden.

MfG
alterknacker

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Von der Feuerwehr eine Firma weiß ich das 90% der Alarme von 
Brandmeldern und Rauchwarnmeldern sich als Fehlalarme herausstellen. 
Wobei unter den 10% dann auch Auslösungen mit Ursachen sind, die nichts 
mit Brand zu tun haben. Zum Beispiel Beschädigungen durch Gegenstände 
die hoch bis an die Decke ragten, Verwendung von Insektenspray, und noch 
viele weitere skurile Ursachen.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Cha-woma M. schrieb:
> Früher hat man Rauchmelder mit radioaktiven Strahlern verwendet.
> Die hielten länger als alles andere.

Ja, in professionellen Anlagen mit Kabel zur Zentrale, keine Batterie 
drin.

Als ich mich mal damit befasst habe, wurde beschrieben, optisch oder 
Isotopenmelder anhand der zu erwartenden Brennstoffe (Rauchfarbe) 
auszuwählen.

Dieter D. schrieb:
> Verwendung von Insektenspray, und noch viele weitere skurile Ursachen.

In der forensischen Psychatrie vorsätzlich mit Haarspray.

von Percy N. (vox_bovi)


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Manfred P. schrieb:
> In der forensischen Psychatrie vorsätzlich mit Haarspray.

Geht doch. Im Strafvollzug wird stattdessen die Bude tatsächlich 
angezündet. Der Schaden ist deutlich höher.

von Matthias S. (da_user)


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Al. K. schrieb:
> Vielleicht hätte die Feuerwehr die Wohnungstür eingeschlagen.

Es gibt für die Feuerwehr Schlüsseltresore. Da legt man seinen Schlüssel 
rein. Die Feuerwehr hat den Schlüssel diesen dann zu öffnen. Da dabei 
auch ein Siegel gebrochen wird, ist es nicht leicht, das unerkannt zu 
machen.

I.d.R. wird die Feuerwehr aber vermeiden, die Wohnungstüre mit Gewalt 
aufzubrechen. Die haben da auch noch andere Möglichkeiten...
Wenn du natürlich eine Schaufensterpuppe in dein Bett legst und der 
Feuerwehrler der über die (Dreh)Leiter reinguckt und das als Mensch 
deutet, dann steht da ganz schnell mal "MiG" im Raum und die 
Jungs&Mädels werden ganz schnell...

Ich rate dazu, mal ein paar Folgen "Feuer & Flamme" zu gucken...

von Udo S. (urschmitt)


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Al. K. schrieb:
> seit dem halte ich nicht sehr viel von dieser Truppe

Ganz einfach, werde Mitglied und mache es besser.

von Al. K. (alterknacker)


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Udo S. schrieb:
> Ganz einfach, werde Mitglied und mache es besser.

Da hätte ich vieles, auch in meinen Alter von fast 80 Jahren, RICHTIGER 
machen können.

z.B. nur ein Punkt.

Wir saßen zu Dritt in meinen alten Haus in der Stube . Der Kamin brannte 
mit ordentlichen Holz, da  das Holz langsam alle gemacht werden sollte.
Einer sagte , man da draußen ist was los, sieht aus als ob Autos 
blinken.

Ich schaute auf die Straße, da wahren alle Feuerwehrwagen vom Ort 
versammelt.Mehrere Polizeiwagen..
Sogar zwei Große Drehleitern.
Ich sah gerade noch wie sie die Leiter runter fuhren, weil sie in den 
Schornstein schauten, da angeblich ein Schornsteinbrand gemeldet wurde.

Die Feuerwehr war mindestens 15-25 Min schon aktiv und haben uns im 
Fachwerkhaus nicht benachrichtigt.
Es war für alle erkenntlich  das Personen im Haus waren.

Wir sind wieder rein ins haus, hat auch keiner was dagegen gehabt, und 
zwei Leute sind mit Vollschutz zur Schadgasmessung in den ersten Stock 
und Boden gegangen.
...das ist noch lange nicht alles..aber hier reicht es.

MfG
alterknacker

: Bearbeitet durch User
von Harald K. (kirnbichler)


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Klingt total glaubwürdig.

von Percy N. (vox_bovi)


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Al. K. schrieb:
> Es war für alle erkenntlich  das Personen im Haus waren.

Ich finde es angenehm, wenn Menschen sich erkenntlich zeigen, solange 
dies in angemessenem Rahmen bleibt.

von Al. K. (alterknacker)


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Dann kroch auch noch einer im Hof rum, mit Taschenlampe.
Unaufgefordert und ungefragt, obwohl kein Brand festgestellt wurde.

Anonyme Anrufe sind schon eigenartig..
Rauchmelder gab es aber nicht..


und weiter...

MfG
alterknacker

: Bearbeitet durch User
von Max P. (hilfsarbeiter)


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Martin S. schrieb:
> Ich muss mal kurz meinen Frust abladen.

Ich schließe mich an. Und dann gehen die Dinger immer mitten in der 
Nacht grundlos an.

Rauchmelder -- Aufbau, Funktion, Messungen | Warum ist die Batterie so 
schnell leer ?
https://www.youtube.com/watch?v=yc0l8WcItQA

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Also im Knast hat jedes Zimmer einen Melder an der Decke? Interessant, 
falls ich mal wieder einsitze.

Beitrag #7533926 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Martin S. (sirnails)


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Max P. schrieb:
> immer mitten in der
> Nacht

Ich hatte schon zweimal Melder mit Fehlalarmen und beide male hab ich 
hinterher winzig kleine Krabbelviecher im Sensor gefunden. Scheinbar 
zieht das IR-Licht diese Tierchen an. Oder sie krabbeln durch Zufall da 
rein, und finden nicht mehr raus.

Jedenfalls nervt es.

von Al. K. (alterknacker)


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Martin S. schrieb:
> Ich hatte schon zweimal Melder mit Fehlalarmen und beide male hab ich
> hinterher winzig kleine Krabbelviecher im Sensor gefunden. Scheinbar
> zieht das IR-Licht diese Tierchen an. Oder sie krabbeln durch Zufall da
> rein, und finden nicht mehr raus.
>
> Jedenfalls nervt es.

Wenn ich das schreiben würde, die normalste Antwort wäre was hast du nur 
für eine versiffte Bude.
Ich denke das nicht, kleine Krabbeltierchen gibt es immer.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Al. K. schrieb:
> Martin S. schrieb:
>> Ich hatte schon zweimal Melder mit Fehlalarmen und beide male hab ich
>> hinterher winzig kleine Krabbelviecher im Sensor gefunden. Scheinbar
>> zieht das IR-Licht diese Tierchen an. Oder sie krabbeln durch Zufall da
>> rein, und finden nicht mehr raus.
>>
> Ich denke das nicht, kleine Krabbeltierchen gibt es immer.

Ein dauerhaftes Licht gibt es nicht. Die Melder müssen Strom sparen und 
pulsen nur kurz. Also Zufall, und ja, zu gewissen Jahreszeiten sind 
manche Insekten extrem lästig.

Nicht nur Insekten: Eine analoge Funkwanduhr machte sporadisch Unfug, 
von der Wand genommen und etwas bewegt, lief sie wieder eine Weile. Ich 
habe sie dann zerlegt und eine tote Spinne im Räderwerk gefunden. An dem 
Uhrwerk ist ein Knöpchen zur manuellen Einstellung vorgesehen, aber 
nicht bestückt - durch das offene Loch konnte die da rein.

von Al. K. (alterknacker)


Lesenswert?

Al. K. schrieb:
> und weiter...

Ich bekam kein angedrohtes Schreiben vom Ordnungsamt über die angeblich 
fest gestellten Mängeln.

Der Einsatz wurde auch nicht wie üblich in Fasebog und Zeitung erwähnt.
Ich hatte aber in einen Gespräch mit dem Einsatzleiter erwähnt,
sollte mir ein lästiges Schreiben vom Ordnungsamt zugestellt werden,
werde ich den Rechtsweg,wenn nötig, einschlagen da ich die Anonymen 
Anrufer Namentlich kennenlernen wollte.
Der Verdacht bestand schon und interessierte einige meiner Nachbarn 
auch.

MfG
alterknacker

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