Ich muss mal kurz meinen Frust abladen. Der Vormieter hat vor ca. 6 Jahren hier überall 10-Jahres-Rauchmelder aufgehängt. Der noch verbleibende hat sich ständig gemeldet, dass seine Batterie in die Binsen geht. Vorgestern Nacht ist das Ding auf einmal losgegangen und hat alle aus dem Bett geholt. Abschalten? Ist nicht! Man kann so oft auf den Knopf drücken, wie man will. Es gibt keinen Ausschalter. Also ab in den Schraubstock, Gehäuse gewaltsam aufgebrochen, und Batteriekabel abgeschnitten. Wie machen das Menschen, die keine Werkstatt haben? In Decken einwickeln? Da hat Smartwares mal wieder richtig weit gedacht. Heute habe ich mir die Lithiumzelle mal angesehen. 3,6V. Artig. Da schaltet also der 10-Jahres-Rauchmelder nach 6 Jahren ab, damit der Akku nicht kaputt geht -.- Rein aus Neugier hab ich den Akku jetzt tiefentladen. 1400mAh verblieben noch bis zur üblichen Abschaltspannung von 0,8V. Bei 500mA Entladestrom. Die Pairdeer Lithium Photo CR123A findet man im Netz nicht, nur die Nicht-Photo-Ausführung, die mit nur 1400mAh spezifiziert ist, daher weiß ich auch nicht, wieviel sie wirklich haben sollte. Allerdings habe ich auf einer thailändischen Seite einen Rauchmelder mit ebenjener Batterie gefunden. Und dort heißt es, dass die Zelle 5 Jahre hält. Und ist auswechselbar. 10 Jahre? Fürn Allerwertesten!
Dieser Rauchmelderscheiss ist vermutlich so etwas ähnliches wie das Glühbirnenkartell.
Ich wurde mit 3 Meldern zwangsbeglückt und die müssen jedes Jahr zwangsgewechselt werden. Nichts mit 10 Jahren.
tcha, jetzt werden die Rauchmelder wieder kalt und damit die Batterien hochohmiger. musst rechtzeitig heizen, dann plärrt das nicht :-þ
Das kommt mir bekannt vor! ich kenne die Pairdeer photo weil die auch bei mir im Melder drin war. Nach 3 Jahren war der Melder dann tot... die "photo" hat 1500mAh und solte nur bis 2,0V entladen werden, die wird auch mit 10 Jahren Lebenddauer angegeben - bei mir war es gerade mal ein Drittel... Was war das denn für ein Rauchmelder? Deutscher Hersteller und ein "Smartes Produkt"? https://www.lazada.com.ph/products/double-deer-cr123a-battery-japan-sanyo-technology-camera-flash-cr17345-smoke-alarm-gas-meter-water-meter-instrument-camera-patrol-better-3v-lithium-battery-i4051811030.html
Peter D. schrieb: > Ich wurde mit 3 Meldern zwangsbeglückt und die müssen jedes Jahr > zwangsgewechselt werden. Nichts mit 10 Jahren. Es ist nicht verboten einfach eigene Rauchmelder zu installieren und die vorhandenen in die Schublade zu legen. Der Vermieter MUSS die Dinger anbringen und natürlich wird ein Vermieter das billigste reinbauen.
Jeffrey L. schrieb: > Das kommt mir bekannt vor! ich kenne die Pairdeer photo weil die > auch > bei mir im Melder drin war. Nach 3 Jahren war der Melder dann tot... > > die "photo" hat 1500mAh und solte nur bis 2,0V entladen werden, die wird > auch mit 10 Jahren Lebenddauer angegeben - bei mir war es gerade mal ein > Drittel... Was bei einer Batterie vollkommen egal ist. Gut, es sind eigentlich Akkus mit undefinierter Zyklenfestigkeit, aber niemand würde sie als solche tatsächlich verwenden. Die 10 Jahre bei der Batterie beziehen sich nebenbei auf die Lagerfähigkeit. Ich denke, dass die Rauchmelderhersteller hier ganz bewusst irreführen. Die anderen Rauchmelder sind nebenbei weitaus früher ausgestiegen. Der erste schon nach 4 Jahren, dann zwei nach 5 und jetzt der letzte nach 6 Jahren. > Was war das denn für ein Rauchmelder? Deutscher Hersteller und ein > "Smartes Produkt"? Ein Smartwares melder. Ich denke ein RM218.
Cyblord -. schrieb: > Peter D. schrieb: >> Ich wurde mit 3 Meldern zwangsbeglückt und die müssen jedes Jahr >> zwangsgewechselt werden. Nichts mit 10 Jahren. > > Es ist nicht verboten einfach eigene Rauchmelder zu installieren und die > vorhandenen in die Schublade zu legen. Das hab ich mittlerweile gemacht. Die stink normalen Dinger mit 9V Block für 8 Euro pro Stück. Dazu Lithiumbatterien auf Vorrat, wenn die mitgelieferten Platt sind. Dann piepst es zwar schon nach 3 Jahren, aber dafür dann die nächsten Jahre nicht mehr. > Der Vermieter MUSS die Dinger anbringen und natürlich wird ein Vermieter > das billigste reinbauen. In meinem Fall mache ich das selbst. Kosten unter 300 Euro pro Jahr muss ohnehin der Mieter bezahlen, daher scheiße ich wegen der 8 Euro pro Melder nicht rum. Hauptausfallursache der Melder sind bei mir ohnehin kleine Viecher, die in den Sensor krabbeln, und dann dort festsitzen. Zerstörungsfrei bekommt man die aber zumeist gar nicht auf. Ärgerlich ist es für all diejenigen, die die vernetzten Rauchmelder im Mietbunker haben. Hier hat sich Techem ja wieder ein neues, höchst lukratives Geschäftsmodell eröffnet. Da merkt die Zentrale, wenn Rauchmelder totgelegt werden.
Bei FireAngel gabe es diesbzgl. auch mal ein Problem, die haben dann die RM ausgetauscht... https://www.test.de/Der-Feuerengel-piept-zu-frueh-5144258-0/
Martin S. schrieb: >> Der Vermieter MUSS die Dinger anbringen und natürlich wird ein Vermieter >> das billigste reinbauen. > > In meinem Fall mache ich das selbst. Nein ich meinte der Vermieter muss eigene Melder anbringen. Deshalb werden die einfach installiert. Deine eigenen Melder musst du natürlich selbst anbringen.
Cyblord -. schrieb: > Martin S. schrieb: >>> Der Vermieter MUSS die Dinger anbringen und natürlich wird ein Vermieter >>> das billigste reinbauen. >> >> In meinem Fall mache ich das selbst. > > Nein ich meinte der Vermieter muss eigene Melder anbringen. Deshalb > werden die einfach installiert. Deine eigenen Melder musst du natürlich > selbst anbringen. Achso, ja da habe ich Dich falsch verstanden. Wobei man eigentlich sagen muss, dass Rauchwarnmelder in der Ländergesetzgebung festgeschrieben wird, und dort nur gesagt wird, dass gewisse Räume mit Warnmeldern auszustatten sind. Der Eigentümer ist nur dazu verpflichtet, diese gesetzliche Vorgabe umzusetzen. Ob er diese Verantwortung nun selbst übernimmt, oder dem Vermieter überlässt, liegt in seinem Ermessen. Er muss nur sicherstellen, DASS Rauchwarnmelder vorhanden sind. üblicherweise ist es allerdings so, dass in Mehrparteienhäusern viele Eigentümer zusammenkommen und man deshalb in der Eigentümerversammlung ein gemeinschaftliches Konzept beschließt (2/3-Mehrheit). Und da die meisten Eigentümer die Wohnungen nicht selbst bewohnen, wollen sie eine Lösung, die ihnen selbst so wenig Arbeit wie möglich macht, weshalb hier oftmals auf Dienstleister zurückgegriffen wird. Womit wir bei der Hasstirade von Peter D. angekommen sind :-)
Martin S. schrieb: > gewisse Räume Ja, eigentlich nur in Räumen in denen jemand schlafen könnte. Wobei ICH auch Melder in der Garage und im Arbeitszimmer haben will. Genau dort könnte nämlich mal was kokeln. Ich nutze dafür übrigens die Shelly Rauchmelder. Der Vorteil, man bekommt Alarme auch direkt aufs Smartphone, man kann die Alarme via Home Automation weiterverarbeiten und ich kann direkt Aktionen auslösen lassen. So schaltet z.B. bei einem Alarm in der Garage die dortige Ladestation ab. Bei einem Alarm in der Werkstatt schalten die Steckdosen im Brüstungskanal ab usw.
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Martin S. schrieb: > üblicherweise ist es allerdings so, dass in Mehrparteienhäusern viele > Eigentümer zusammenkommen und man deshalb in der Eigentümerversammlung > ein gemeinschaftliches Konzept beschließt Nein, die Eigentümergemeinschaft kann/darf nur über Gemeinschaftseigentum entscheiden. Das können Rauchmelder in Tiefgaragen und/oder Treppenhäuser und Gemeinschaftsräumen sein. Nicht aber in Wohnungen. Rauchmelder in Wohnungen sind Sondereigentum und somit ist alleine der Eigentümer zuständig.
Martin S. schrieb: > Allerdings habe ich auf einer thailändischen Seite einen Rauchmelder mit > ebenjener Batterie gefunden. Und dort heißt es, dass die Zelle 5 Jahre > hält. Und ist auswechselbar. > 10 Jahre? Fürn Allerwertesten! Same here. Unsere vernetzten Rauchmelder haben auch die CR123, Wechselbar, angegeben sind 5 Jahre Betriebsdauer. Sind allerdings von Panasonic (auch der Ersatz). Wir sind im zweiten Jahr, daher kann ich noch nichts Näheres zur Lebensdauer sagen ;-) Cyblord -. schrieb: > Wobei ICH auch Melder in der Garage und im Arbeitszimmer haben will. > Genau dort könnte nämlich mal was kokeln. Absolut - vor allem die Garage fand ich im nachhinein wirklich wichtig, weil da auch Lacke/Farbsprühdosen/Öl/Verdünner etc. und das Auto stehen, da habe ich nachgerüstet. Irgendwie hat man die oft nicht auf dem Schirm.
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CA schrieb: > Nicht aber in Wohnungen. > Rauchmelder in Wohnungen sind Sondereigentum und somit ist alleine der > Eigentümer zuständig. richtig
Cyblord -. schrieb: > Der Vermieter MUSS die Dinger anbringen und natürlich wird ein Vermieter > das billigste reinbauen. Ich hätte gedacht, daß der Vermieter alles auf die Nebenkosten mit draufschlägt. Daher kann er nen teuren externen Dienstleister damit beauftragen. Der Dienstleister entscheidet sich dann für das billigste Modell, d.h. für maximale Marge. Ich verstehe auch nicht, warum jeder Kleinstaat seine eigene Regelung dafür treffen mußte. Das hätte man doch national einheitlich regeln sollen. So muß der Steuerzahler auch noch unnötige Bürokratie mitbezahlen.
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Peter D. schrieb: > Ich hätte gedacht, daß der Vermieter alles auf die Nebenkosten mit > draufschlägt. Daher kann er nen teuren externen Dienstleister damit > beauftragen. Ich dachte nur die Wartung ist umlagefähig. Nicht die Anschaffungskosten der Melder selbst.
Cyblord -. schrieb: > Ich dachte nur die Wartung ist umlagefähig. Nicht die Anschaffungskosten > der Melder selbst. Da aber die Melder jedes Jahr in der Tonne landen, sind die Wartungskosten ein neuer Melder. Die Anschaffungskosten sind quasi nur die Anbringung des Deckenhalters.
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Cyblord -. schrieb: > Es ist nicht verboten einfach eigene Rauchmelder zu installieren und die > vorhandenen in die Schublade zu legen. sicher? Unsere sind vernetzt und bei eigenen die nicht im System sind funktioniert die Vernetzung nicht CA schrieb: > Rauchmelder in Wohnungen sind Sondereigentum und somit ist alleine der > Eigentümer zuständig. Aber alle werden genötigt aus versicherungstechnichen- und haftungs- gründen dann doch den Systemmeldern vom Dienstanbieter zuzustimmen. Niemand wollte im Fehlerfalle haftbar werden.
Joachim B. schrieb: > sicher? ja sicher. > Unsere sind vernetzt und bei eigenen die nicht im System sind > funktioniert die Vernetzung nicht Vernetzte Rauchmelder sind nicht vorgeschrieben. > Aber alle werden genötigt aus versicherungstechnichen- und haftungs- > gründen dann doch den Systemmeldern vom Dienstanbieter zuzustimmen. > Niemand wollte im Fehlerfalle haftbar werden. Wenn in allen Schlafräumen normale Rauchmelder installiert sind, hat der Vermieter seine Pflicht erfüllt. Alles weitere ist deine blühende Phantasie und Unwissenheit.
Cyblord -. schrieb: > Vernetzte Rauchmelder sind nicht vorgeschrieben. mag ja sein trotzdem wurden die durch Mehrheitsbeschuß an den Dienstleister vergeben, mach als Einzelner was dagegen wenn die Argumente taktisch klug genannt werden, Verkaufspsychologie. Cyblord -. schrieb: > Alles weitere ist deine blühende > Phantasie und Unwissenheit. hier pöbelst du wieder, aber das weiss ja jeder hier.
Joachim B. schrieb: > Aber alle werden genötigt aus versicherungstechnichen- und haftungs- > gründen dann doch den Systemmeldern vom Dienstanbieter zuzustimmen. > Niemand wollte im Fehlerfalle haftbar werden. Völlig falsch, niemand wird gezwungen einen Systemmelder zu installieren!
Joachim B. schrieb: > mag ja sein trotzdem wurden die durch Mehrheitsbeschuß an den > Dienstleister vergeben, Der Beschluss ist ungültig!
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Joachim B. schrieb: > mag ja sein trotzdem wurden die durch Mehrheitsbeschuß an den > Dienstleister vergeben, mach als Einzelner was dagegen wenn die > Argumente taktisch klug genannt werden, Verkaufspsychologie. Du hast nicht nur keine Ahnung, du verwechselst auch zwei Dinge: 1. Der Vermieter muss Melder einbauen. Dein Mehrheitsbeschluss würde nur den Vermieter/Eigentümer betreffen. Wäre er gültig. Was er nicht ist, weil Sondereigentum. 2. Als Mieter darfst du deine eigenen Melder anbauen. Egal was der Vermieter vorher eingebaut hat. Darum gehts hier ja eigentlich.
Peter D. schrieb: > Ich verstehe auch nicht, warum jeder Kleinstaat seine eigene Regelung > dafür treffen mußte. Föderalismus. Bauordnungen sind Ländersache.
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CA schrieb: > Völlig falsch, niemand wird gezwungen einen Systemmelder zu > installieren! lesen kannst du nicht? Ich schrieb nicht gezwungen!
Martin S. schrieb: > Vorgestern Nacht ist das Ding auf einmal losgegangen und hat alle aus > dem Bett geholt. Abschalten? Ist nicht! Das Feuer löschen wäre keine Option gewesen?
Joachim B. schrieb: > Ich schrieb nicht gezwungen! Doch schriebst du. Schreibst du eigentlich als Eigentümer, Mieter oder Vermieter in diesem Fall?
Cyblord -. schrieb: > Es ist nicht verboten einfach eigene Rauchmelder zu installieren und die > vorhandenen in die Schublade zu legen. Warum sollte jemand sowas verrücktes tun?
Peter D. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Es ist nicht verboten einfach eigene Rauchmelder zu installieren und die >> vorhandenen in die Schublade zu legen. > > Warum sollte jemand sowas verrücktes tun? Ja der ganze Thread dreht sich doch darum dass man mit den verbauten Rauchmelder unzufrieden ist.
Joachim B. schrieb: > lesen kannst du nicht? > > Ich schrieb nicht gezwungen! genötigt ist nicht gezwungen? Seltsame Vorstellung hast du. Cyblord -. schrieb: > Als Mieter darfst du deine eigenen Melder anbauen. Egal was der > Vermieter vorher eingebaut hat. Darum gehts hier ja eigentlich. Du darfst gerne zusätzlich Rauchmelder aufhängen, aber die Installation des Vermieters musst du hängen lassen, die darfst du nicht antasten. Also nichts mit abhängen und in die Schublade legen.
CA schrieb: > Du darfst gerne zusätzlich Rauchmelder aufhängen, aber die > Installation des Vermieters musst du hängen lassen, die darfst du nicht > antasten. Steht wo? Ich muss die alten Rauchmelder beim Auszug wieder dran machen. Da ja.
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Cyblord -. schrieb: > Ja, eigentlich nur in Räumen in denen jemand schlafen könnte. Falsch. Jeder Aufenthaltsraum und jeder als Fluchtweg genutzter Raum innerhalb der Wohnung muss mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Das erschließt sich einem eigentlich auch von selbst; wem ist geholfen, wenn der Flur vollgequalmt ist, aber dank geschlossener Schlafzimmertür der Rauchmelder im Schlafzimmer das nicht mitbekommt? Wo Rauchwarnmelder nicht vorgeschrieben und auch nicht sinnvoll sind, sind Küchen und Badezimmer. In beiden kommt es sonst viel zu oft zu Fehlalarmen. Wer sich absichern will, installiert in Küchen einen Wärmemelder, damit kann man auch den leicht senilen Trottel erwischen, der einen Topf auf dem Herd vergessen hat. Und wenn sich die Küchenzeile im Wohnraum befindet, kann in dem Wohnraum eben kein Rauchwarnmelder untergebracht werden, auch wieder wegen der zu häufigen Fehlalarme. Vernetzte Melder sind übrigens nicht der Weisheit letzter Schluss - zwar kann man damit alle schnell aus einem Haus rausbekommen, aber man weiß nicht, wo im Haus der Alarm gegeben wurde.
Cyblord -. schrieb: > Joachim B. schrieb: >> Ich schrieb nicht gezwungen! > > Doch schriebst du. wirklich nicht kann jeder nachlesen ausser du, du verwechselst 2 Wörter CA schrieb: > genötigt ist nicht gezwungen? offensichtlich, 2 verschiedene Wörter mit verschiedenen Bedeutungen.
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Cyblord -. schrieb: > Steht wo? Es steht auch nirgends explizit geschrieben, daß du keine Wände raus reißen darfst. > Ich muss die alten Rauchmelder beim Auszug wieder dran machen. Da ja. Nein, die Rauchmelder gehören zur Installation und da darfst du nichts verändern. Das ist auch eine Haftungsfrage. Deine eigenen könnten ja grottenschlecht sein, bezw. versagen. Bei Feuer/Rauchalarm ist der Vermieter in der Pflicht.
Joachim B. schrieb: > offensichtlich, 2 verschiedene Wörter mit verschiedenen Bedeutungen. Beschreibe bitte mal die verschiedenen Bedeutungen.
CA schrieb: > Es steht auch nirgends explizit geschrieben, daß du keine Wände raus > reißen darfst. Tja und genau das dürftest du sogar. WENN du beim Auszug den Urzustand wieder herstellen kannst. > Nein, die Rauchmelder gehören zur Installation und da darfst du nichts > verändern. Zu welcher "Installation"? Nochmal: Wo steht das? > Das ist auch eine Haftungsfrage. Der Vermieter haftet aber nicht für deine Rauchmelder. Diese "Rauchmelderpflicht" bindet VERMIETER. Sie enthält keine Pflichten für Mieter.
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Cyblord -. schrieb: > Diese "Rauchmelderpflicht" bindet VERMIETER. Sie enthält keine Pflichten > für Mieter. Eben und das ist auch der Grund warum du an der Vermieterinstallation nichts ändern darfst.
Cyblord -. schrieb: > Diese "Rauchmelderpflicht" bindet VERMIETER. Sie enthält keine Pflichten > für Mieter. Das klingt "interessant" - kannst du mir hier bitte die genaue Stelle im BGB benennen? Alternativ: ich halte mal das hier dagegen: der Vermieter ist zur Installation eines Rauchwarnmelders verpflichtet. Der Mieter hingegen ist zur Duldung des Rauchwarnmelders verpflichtet ( § 555 d Abs. 1 BGB). Der Rauchwarnmelder ist hierbei Eigentum des Vermieters und gehört zur vermieteten Sache. Bei Abbau und/oder entfernen des selbigen können Vermieter ihrem Mieter wegen Verletzung der mietvertraglichen Duldungspflicht nach § 543 Abs. 1 BGB fristlos kündigen. Ich interpretiere das so, dass Du zusätzliche, eigene Rauchmelder anbringen darfs, aber Du darfst keineswegs den vorhanden Rauchmelder entfernen! Erst recht nicht, wenn es vernetzte Melder sind. Mieter wie Dich würde ich sofort fristlos kündigen.
Cyblord -. schrieb: > Tja und genau das dürftest du sogar. WENN du beim Auszug den Urzustand > wieder herstellen kannst. Auch hier irrst du dich!
Cyblord -. schrieb: > CA schrieb: > >> Es steht auch nirgends explizit geschrieben, daß du keine Wände raus >> reißen darfst. > > Tja und genau das dürftest du sogar. WENN du beim Auszug den Urzustand > wieder herstellen kannst. Nö. Als Mieter darfst Du ohne Genehmigung keinerlei baulichen Veränderungen vornehmen, selbst wenn Du sie beim Auszug wieder zurückbauen könntest. Selbst als Eigentümer (einer Eigentumswohnung) darfst Du nur nichttragende Wände ohne Genehmigung durch die WEG entfernen, denn nur die sind Sondereigentum (sprich: gehören dir).
Harald K. schrieb: > Vernetzte Melder sind übrigens nicht der Weisheit letzter Schluss - zwar > kann man damit alle schnell aus einem Haus rausbekommen, aber man weiß > nicht, wo im Haus der Alarm gegeben wurde. Doch, vernünftige Systeme lassen sich per Fernbedienung ruhig schalten, so dass dann nur noch der Auslösende meldet. Den muss man dann explizit von Hand abschalten. So ist es jedenfalls bei unserem System.
Chris D. schrieb: > Doch, vernünftige Systeme lassen sich per Fernbedienung ruhig schalten, > so dass dann nur noch der Auslösende meldet. Den muss man dann explizit > von Hand abschalten. Ja, dann hat das ganze einen Sinn.
Cyblord -. schrieb: > Es ist nicht verboten einfach eigene Rauchmelder zu installieren und die > vorhandenen in die Schublade zu legen. > Der Vermieter MUSS die Dinger anbringen und natürlich wird ein Vermieter > das billigste reinbauen. Der Vermieter muss aber auch sicherstellen, dass die von ihm installierten Rauchmelder funktionstüchtig sind. Wenn ich meine abmontiere, melden sie das (nach 2 Tagen) einer Zentrale. Oder sie melden sich gar nicht mehr, wenn ich sie kaputt mache. In beiden Fällen wird kurz danach ein Installateur bei mir aufkreuzen. Rate mal, wer den dann bezahlen muss. Cyblord -. schrieb: > (Dass man die nicht abnehmend darf) Steht wo? Wir wurden entsprechend schriftlich informiert, zusammen mit der Nötigung, der Installation dieser Geräte zuzustimmen.
Martin S. schrieb: > 10-Jahres-Rauchmelder - wer's glaubt Zum Vergleich: Meine im Haus verteilten 8 Stück Ei650 funktionieren seit dem Einzug 2014 tadellos, also seit mittlerweile 9,5 Jahren. Wenn sich dann demnächst der erste über die zur Neige gehende Batterie beschwert, werden die einfach in einem Zug ausgetauscht, dann ist wieder für 10 Jahre Ruhe. So soll (und kann) es sein.
Harald K. schrieb: > Nö. Als Mieter darfst Du ohne Genehmigung keinerlei baulichen > Veränderungen vornehmen, selbst wenn Du sie beim Auszug wieder > zurückbauen könntest. Steht wo?
Cyblord -. schrieb: > Steht wo? Egal. Im Zweifelsfall würde darüber prozessiert, was eine bauliche Veränderung ist.
Steve van de Grens schrieb: > Der Vermieter muss aber auch sicherstellen, dass die von ihm > installierten Rauchmelder funktionstüchtig sind. Steht wo?
Cyblord -. schrieb: > Steht wo?
1 | Bauliche Veränderungen der Mietsache (z. B. Einziehen oder Entfernen von |
2 | Zwischenwänden, Erstellen von Mauerdurchbrüchen, Einbau einer Etagenheizung) |
3 | darf der Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters durchführen. |
4 | Ausgenommen sind Veränderungen geringfügiger Art im Rahmen des |
5 | vertragsgemäßen Gebrauchs. |
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/bauliche-veraenderungen-durch-den-mieter_idesk_PI17574_HI625576.html
Harald K. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Steht wo? > > >
1 | > Bauliche Veränderungen der Mietsache (z. B. Einziehen oder Entfernen von |
2 | > Zwischenwänden, Erstellen von Mauerdurchbrüchen, Einbau einer |
3 | > Etagenheizung) |
4 | > darf der Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters |
5 | > durchführen. |
6 | > Ausgenommen sind Veränderungen geringfügiger Art im Rahmen des |
7 | > vertragsgemäßen Gebrauchs. |
> > https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/bauliche-veraenderungen-durch-den-mieter_idesk_PI17574_HI625576.html Sehe hier keine Norm, nur Prosa auf einer Webseite.
Cyblord -. schrieb: > Steve van de Grens schrieb: >> Der Vermieter muss aber auch sicherstellen, dass die von ihm >> installierten Rauchmelder funktionstüchtig sind. > > Steht wo? Unter Umständen in der jeweiligen Landesbauordnung. Unter Umständen aber auch das genaue Gegenteil, hier zB für BW: (7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.
Klaus schrieb: > (7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie > Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit > sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die > Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass > Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und > Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten sind verpflichtet, > diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die > Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren > Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung > selbst. Eben. Auch hier nur Aufenhaltsräume zum SCHLAFEN + Fluchtwege. Und der Vermieter muss ausstatten. Danach ist erstmal der Mieter verantwortlich dass da welche sind. D.h. er kann natürlich austauschen. Dann, selbst wenn der Vermieter die Wartung übernimmt, z.B. laut Mietvertrag, ist das SEINE Pflicht zu schauen ob da Melder hängen und vielleicht ob die tun. Es bindet keinesfalls den Mieter.
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Cyblord -. schrieb: > Sehe hier keine Norm, nur Prosa auf einer Webseite. Es geht nicht um Normen, es geht um Gesetze. Die "Prosa" ist eine Zusammenfassung der Rechtslage. Die, wie so oft, sich aus Gesetzen und deren Auslegung durch Gerichtsurteile zusammensetzt. Ich muss das nicht für Dich recherchieren, das kannst Du als Hobbyjurist auch gerne selbst machen. Cyblord -. schrieb: > Eben. Auch hier nur Aufenhaltsräume zum SCHLAFEN + Fluchtwege. > > Und der Vermieter muss ausstatten. Du solltest wissen, daß die Bundesrepublik föderal organisiert ist, und solche Details auf Landesebene gehandhabt werden. Und das kann durchaus zur Folge haben, daß das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird. Das beispielsweise war deutlich an den unterschiedlichen Fristen zum verpflichtenden Einbau zu erkennen - Berlin war eines der letzten Bundesländer, die einen Rauchwarnmeldereinbau vorschrieben.
Martin S. schrieb: > Abschalten? Ist nicht! Martin S. schrieb: > Also ab in den Schraubstock, Gehäuse gewaltsam aufgebrochen, und > Batteriekabel abgeschnitten. Wie machen das Menschen, die keine > Werkstatt haben? Spülbecken, Wasser, zur Not noch Kochsalz bis er schweigt. DerSchmied
Harald K. schrieb: > Es geht nicht um Normen, es geht um Gesetze. Freue Dich, denn Du hast noch viel zu lernen!
CA schrieb: > Joachim B. schrieb: >> offensichtlich, 2 verschiedene Wörter mit verschiedenen Bedeutungen. > > Beschreibe bitte mal die verschiedenen Bedeutungen. https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung_(Deutschland) https://de.wikipedia.org/wiki/Vis_compulsiva Joachim liegt in Rechtsfragen nicht immer daneben.
Cyblord -. schrieb: > > Eben. Auch hier nur Aufenhaltsräume zum SCHLAFEN + Fluchtwege. > Eben. Also auch Flure und Dielen. > Und der Vermieter muss ausstatten. Danach ist erstmal der Mieter > verantwortlich dass da welche sind. Nein. "(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. " https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html > D.h. er kann natürlich austauschen. > Dann, selbst wenn der Vermieter die Wartung übernimmt, z.B. laut > Mietvertrag, Ergibt sich bereits aus dem Normtext des § 535 BGB. > ist das SEINE Pflicht zu schauen ob da Melder hängen und > vielleicht ob die tun. > Es bindet keinesfalls den Mieter. Irrtum. "Rauchmelder retten Leben – wenn sie fachgerecht installiert und zuverlässig gewartet werden. Doch wer ist dafür zuständig? Mieter oder Eigentümer? Hier herrscht oft Unsicherheit. Zu Recht, denn in etlichen Landesbauordnungen wie etwa Bayern, Niedersachsen, Hessen, NRW oder Baden-Württemberg steht, dass die Bewohner bzw. Mieter einer Wohnung für die Wartung verantwortlich sind – es sei denn, der Eigentümer übernimmt es selbst. Genau das ist aber empfehlenswert. Denn rein mietrechtlich muss der Eigentümer ähnlich wie bei einem Herd die Betriebsbereitschaft der von ihm eingebauten Geräte gewährleisten. Damit steht die mietrechtliche Pflicht über der anderslautenden Bestimmung aus den diversen Landesbauordnungen. Es gibt aber die Möglichkeit, die Wartungspflicht vertraglich zwischen Mieter und Vermieter zu vereinbaren oder sie komplett auf Dritte, also externe Dienstleister zu übertragen." https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-wartungspflicht-wer-ist-fuer-die-wartung-zustaendig/ Wenn die Instandhaltung auf den Mieter überwälzt wurde, dann hat er die auch durchzuführen, und zwar an den vermieteten. Daneben steht es ihm frei, eigene weitere Melder zu installieren. Unabhängig davon ist der Mieter gehalten, dem Vermieter Schäden und Mängel anzuzeigen.
Bei mir ist im Wohnzimmer, laut Vorschrift kein Melder. ;-))
Peter D. schrieb: > Ich wurde mit 3 Meldern zwangsbeglückt und die müssen jedes Jahr > zwangsgewechselt werden. Nichts mit 10 Jahren. Die 10 Jahre beziehen sich meistens auf den Sensor. Die BATs können so lange nicht halten. Ich kenne kein System das das kann. Wir haben uns welche aus der Nachbarschaft geholt: https://www.protectura.de/brandwarnanlagen-rauchmelder/ Halten 5 Jahre! Nach 3 Jahren BATs wechseln. Das Teil blinbt. Steht auch so drauf!
Larius schrieb: > Die 10 Jahre beziehen sich meistens auf den Sensor. Die BATs können so > lange nicht halten. Das ist Quatsch. Bei den echten 10-Jahres-Meldern kann man die Batterien ja gar njcht austauschen. Im Regelfall halten die auch so lang, siehe auch mein Beitrag weiter oben.
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Klaus schrieb: > Larius schrieb: >> Die 10 Jahre beziehen sich meistens auf den Sensor. Die BATs können so >> lange nicht halten. > > Das ist Quatsch. Bei den echten 10-Jahres-Meldern kann man die Batterien > ja gar njcht austauschen. > Im Regelfall halten die auch so lang, siehe auch mein Beitrag weiter > oben. +1 So ist es bei meinen 10 Jahresmeldern auch.
Harald K. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Freue Dich, denn Du hast noch viel zu lernen! > > Noch so ein Hobbyjurist. Ich respektiere gern, dass Du keine Ahnung hast, aber warum musst Du damit immer so prahlen?
Hat auch was damit zu tun,wie oft diese auslösen, oder arbeiten müssen, z.B bei einem Raucher, oder einer der den Staubsauger wenig ich benutzt oder der öfters renoviert. Oder dem öfters was anbrennt. Das mit der erhöhten Staubbelastung Partikelbelastung in der Luft ist aber auch nur eine Vermutung
Percy N. schrieb: > Ich respektiere gern, dass Du keine Ahnung hast, aber warum musst Du > damit immer so prahlen? Ich finde es ja schön, daß Du gerne vor einem Spiegel sitzt, und mit dem ausführliche Gespräche führst, aber mir zu unterstellen, ich hätte keine Ahnung, ist tatsächlich grober Unfug. Du könntest ja mal versuchen, es zum Beispiel anhand der von mir in diesem Thread gemachten Aussagen zu belegen. Mach mal. Nenne mir ein Gesetz bzw. Gerichtsurteil, das einem Mieter das Entfernen einer Wand in der Mietwohnung ohne Genehmigung durch den Vermieter gestattet. Mach mal. Ich bin gespannt.
Martin S. schrieb: > Dinger mit 9V Block > für 8 Euro pro Stück. Dazu Lithiumbatterien auf Vorrat, wenn die > mitgelieferten Platt sind. Dann piepst es zwar schon nach 3 Jahren, aber > dafür dann die nächsten Jahre nicht mehr. Die Batteriemeldeschwelle liegt so, dass dann Innenwiderstand und Restkapazität noch einige Zeit für vollen Alarmpegel ausreicht. 9V Li brechen nach langer Spannungskonstanz schnell ein. Bei für 9V Alkali konstruierte Melder kann es dann sein, dass schon vor der Warnung kein Alarm mehr möglich ist, wenn die Spannung dabei sofort zusammenbricht.
Harald K. schrieb: > Du könntest ja mal versuchen, es zum Beispiel anhand der von mir in > diesem Thread gemachten Aussagen zu belegen. Mach mal. Gern doch: Harald K. schrieb: > Es geht nicht um Normen, es geht um Gesetze. Gesetze sind Normen, ob Dir das nun gefällt oder nicht. Genau darauf bezog sich mein Einwurf. Das,scheint aber nicht jeder Leser bemerkt zu haben, warum auch immer. Freue Dich einfach, dass Du etwas lernen konntest.
Klaus schrieb: > Percy N. schrieb: >> Gesetze sind Normen > > Nein. Gib mal in die Suchmaske von Google "433 BGB" ein und bestaune die Ergebnisliste, Eintrag unter "Gesetze im Internet". Hältst Du es für möglich, dass das BMJuV das etwas besser weiß als Du?
Harald K. schrieb: > Nenne mir ein Gesetz bzw. Gerichtsurteil, das einem Mieter das Entfernen > einer Wand in der Mietwohnung ohne Genehmigung durch den Vermieter > gestattet. > > Mach mal. Ich bin gespannt. Warum sollte ich - ich habe derartiges nie behauptet! Warum Du es aber für nötig zu halten scheinst, mir derartig abseitige Vorstellungen unterzuschieben, darüber mag ich nicht spekulieren; ich habe allerdings den Verdacht, dass es Dir nicht zum Vorteil gereicht.
Percy N. schrieb: > Hältst Du es für > möglich, dass das BMJuV das etwas besser weiß als Du? Wo steht da was von "Norm"? Deine Fähigkeit zur Textinterpretation ist, sagen wir mal, ausbaufähig. Wo aber bleibt Dein Beleg, daß Mieter ohne Genehmigung durch den Vermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache durchführen dürfe, wie z.B. das Entfernen von Wänden? Na? Kommt da noch was?
Harald K. schrieb: > Wo steht da was von "Norm"? > Wie kommt wohl das,Wörtchen "Einzelnorm" in Deinen Beitrag? > Deine Fähigkeit zur Textinterpretation ist, sagen wir mal, ausbaufähig. > > Wo aber bleibt Dein Beleg, daß Mieter ohne Genehmigung durch den > Vermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache durchführen dürfe, wie > z.B. das Entfernen von Wänden? > Dazu hatte ich mich schon geäußert. > Na? Kommt da noch was? Nichts Neues, aber ich wiederhole: Ich habe nichts dergleichen behauptet; und wenn Du weiter daran festhalten solltest, mir das zu unterstellen, wird das Dich nicht allzu gut dastehen lassen. Aber tu, was Du nicht lassen kannst.
Percy N. schrieb: > Wie kommt wohl das,Wörtchen "Einzelnorm" in Deinen Beitrag? Hobbyjurist. Eindeutig. Und auch noch stolz drauf.
Wolf17 schrieb: >> Dazu Lithiumbatterien auf Vorrat, wenn die >> mitgelieferten Platt sind. Dann piepst es zwar schon nach 3 Jahren, aber >> dafür dann die nächsten Jahre nicht mehr. > > Die Batteriemeldeschwelle liegt so, dass dann Innenwiderstand und > Restkapazität noch einige Zeit für vollen Alarmpegel ausreicht. > 9V Li brechen nach langer Spannungskonstanz schnell ein. Bei für 9V > Alkali konstruierte Melder kann es dann sein, dass schon vor der Warnung > kein Alarm mehr möglich ist, wenn die Spannung dabei sofort > zusammenbricht. Wenn ich mich recht erinnere, habe ich mal in einer Bedienunsanleitung den Hinweis gesehen, keine Li-Batterien verwenden zu dürfen.
Percy N. schrieb: > Damit steht die mietrechtliche Pflicht über der anderslautenden > Bestimmung aus den diversen Landesbauordnungen. Percy du Nichtsversteher, Bauordnung ist öffentliches Recht, Mietrecht ist Privatrecht. Jetzt denk noch mal scharf nach.
Re D. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Damit steht die mietrechtliche Pflicht über der anderslautenden >> Bestimmung aus den diversen Landesbauordnungen. > > Percy du Nichtsversteher, Bauordnung ist öffentliches Recht, Mietrecht > ist Privatrecht. Jetzt denk noch mal scharf nach. Dass der Text nicht von mir ist, wird Dir genau wann auffallen, Du Spezialist?
Alexander schrieb: > Wortklauberei > > https://www.google.com/search?q=sind+normen+gesetze Die Fragestellung ist verkehrt herum, Du Schlauberger. https://www.juraforum.de/lexikon/norm https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm
Harald K. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Wie kommt wohl das,Wörtchen "Einzelnorm" in Deinen Beitrag? > > Hobbyjurist. Eindeutig. Und auch noch stolz drauf. Als Selbstkritik etwas dürftig, passt daher allerdings zum Rest. Und nun blamier Dich schön weiter.
Re D. schrieb: > Bauordnung ist öffentliches Recht, Mietrecht ist Privatrecht. Das ist für diesen Thread scheißegal, der will technische Details der Rauchmelder klären. Das hat lange gut funktioniert, bis dann ein Klugescheißer Hobbyjurist mal wieder Unruhe stiften wollte. Das erfolgreich, weil weitere, bekannt minderbemittelte Schreiber, direkt darauf angesprungen sind.
Manfred P. schrieb: > Das hat lange gut funktioniert, bis dann ein Klugescheißer Hobbyjurist > mal wieder Unruhe stiften wollte. Stimmt, nämlich hier: Harald K. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Sehe hier keine Norm, nur Prosa auf einer Webseite. > > Es geht nicht um Normen, es geht um Gesetze.
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Percy N. schrieb: > Dass der Text nicht von mir ist, wird Dir genau wann auffallen, Du > Spezialist? Ach ja, warum steht dein Name dann über dem Beitrag? Wollen die Mods dich ärgern oder bist zu doof zum zitieren?
Manfred P. schrieb: > Das ist für diesen Thread scheißegal, der will technische Details der > Rauchmelder klären. Es geht darum Percy seine unzulänglich aufzuzeigen. Und der reitet sich schön rein, mit dem plumpen versuch die Urheberschaft zu leugnen.
Martin S. schrieb: > Heute habe ich mir die Lithiumzelle mal angesehen. 3,6V. Artig. Da > schaltet also der 10-Jahres-Rauchmelder nach 6 Jahren ab, damit der Akku > nicht kaputt geht -.- Was immer Du da gemessen hast, Sinn ergibt das nicht. Die üblichen CR123A sind LiMn-Primärzellen, keine Akkus. Die Nennspannung beträgt 3 Volt, fabrikfrisch kommen die mit 3,3 Volt.
Percy N. schrieb: > Die Fragestellung ist verkehrt herum, Du Schlauberger. > https://www.juraforum.de/lexikon/norm > https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm Percy, wir sind in einem technischen Forum. Es gibt hier also erstmal die technische Definition erner Norm. In Juraforum ist das anders. Nennt man Empfängerhorizont. Das Konzept kennst du doch, bist doch ein Schlauer, also stell dich nicht so dumm, sonst könnte einige dich dafür halten. Und das willst du doch nicht oder?
Beitrag #7515842 wurde von einem Moderator gelöscht.
Nialz schrieb: > Dieser Rauchmelderscheiss ist vermutlich so etwas ähnliches wie das > Glühbirnenkartell. Falls mich der Blitz beim k. trifft, zahlt die Versicherung - cui bono?
Re D. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Dass der Text nicht von mir ist, wird Dir genau wann auffallen, Du >> Spezialist? > > Ach ja, warum steht dein Name dann über dem Beitrag? Wollen die Mods > dich ärgern oder bist zu doof zum zitieren? Offenbar bist Du nicht in der Lage, ein ordentlich gekennzeichnetes und mit Quellenlink versehenes Zitat als solches zu erkennen. Du scheinst tatsächlich eine Spezialbegabung zu haben; es fragt sich nur, auf welchem Gebiet? Das sollten wir herausfinden; irgend etwas kann jeder, und dann hätten wir eine sinnvolle Nische für Dich gefunden. Irgendwas mit Sprache scheint nichts für Dich zu sein: Re D. schrieb: > Es geht darum Percy seine unzulänglich aufzuzeigen. Und das erklärt dann auch Deine unzulängliche Kompetenz, Begriffshierarchien zu erfassen und angemessen zu beschreiben. Hier Re D. schrieb: > Es gibt hier also erstmal > die technische Definition erner Norm. liegt der Irrtum darin, dass Du auf der "technischen Definition einer Norm" bestehst, ohne zu erkennen, fass es allenfalls um die "Definition einer technischen Norm" gehen könnte, wodurch wiederum klar wäre, dass es auch andere Normen geben sollte, da sonst die Eingrenzung "technisch" unsinnig wäre. "Norm" ist also als Oberbegriff für "(verbindliche) allgemeine Regel" zu verstehen; und aus dem Zusammenhang "Rechtslage" sollte es zumindest halbwegs gebildeten und intelligenten Lesern klar sein, dass wohl Rechtsnormen gemeint gewesen sein dürften. Dann aber noch zu behaupten, Gesetze seien keine Normen, lässt sich nicht mehr allein mit mangelndem präsenten Faktenwissen erklären; das Problem sitzt tiefer. Aber Harald trennt sich ungern von vorschnell getroffenen Entscheidungen. Soviel zur Erläuterung, wenngleich ich stark daran zweifele, dass Du damit etwas anfangen können wirst, ohne aus der Rolle zu fallen.
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Percy N. schrieb: > Dann aber noch zu behaupten, Gesetze seien keine Normen, Wer hat das behauptet und wo?
Al. K. schrieb: > und zurück zu den Rauchmeldern. Ich hab vor längerer Zeit mal einen Stapel solcher alten Rauchmelder in die Hände bekommen, und denen unter Anderem die Batterien entnommen und ein wenig geschaut: einige waren durchaus noch für weitere Aufgaben nutzbar, hatten noch Nennspannung und waren in der Lage, im Kurzschluss über 300mA zu liefern, während andere, aus der gleichen Serie Rauchmelder und zum gleichen Zeitpunkt verbaut, bereits unter der Nennspannung waren und bei Belastung entsprechend sofort zusammengebrochen sind. Hängt also wohl schon auch sehr von den Umgebungsbedingungen ab, denen die Dinger ausgesetzt sind. Die Batterien waren auch CR123A, allerdings handelte es sich um Zellen, die laut Datenblatt für lange Zeit wenig Strom liefern sollen – kann mir schon vorstellen, dass jeder Test und jeden Fehlalarm da deutliche Einschnitte in der Lebensdauer hinterlässt. Irgendwo müsste ich noch einen oder zwei Geräte aus der Zeit haben – bei tatsächlichem Interesse kann ich ja mal den Strom messen, den sie beim Quäken aufnehmen.
Alexander schrieb: > Percy N. schrieb: >> Dann aber noch zu behaupten, Gesetze seien keine Normen, > > Wer hat das behauptet und wo? Harald K. schrieb: > Es geht nicht um Normen, es geht um Gesetze. Zufrieden?
Manfred P. schrieb: > Was immer Du da gemessen hast, Sinn ergibt das nicht. Die üblichen > CR123A sind LiMn-Primärzellen, keine Akkus. Die Nennspannung beträgt 3 > Volt, fabrikfrisch kommen die mit 3,3 Volt 3,6V: Lithium-Thionylchlorid-Batterien (Li/SOCl₂) https://www.jauch.com/blog/vorteile-und-besonderheiten-von-lithium-thionylchlorid-batterien/
Percy N. schrieb: > Zufrieden? Nein. Deine Aussage lässt sich weder direkt noch irgendwie interpretiert dort entnehmen. Allerbestenfalls nur verkehrt herum, Du Schlauberger.
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Percy N. schrieb: > Du scheinst tatsächlich eine Spezialbegabung zu haben; es fragt sich > nur, auf welchem Gebiet? Das sollten wir herausfinden; irgend etwas kann > jeder, und dann hätten wir eine sinnvolle Nische für Dich gefunden. Du bist echt schwer von Begriff. Du hast dir die Aussage zu eigen gemacht und dem nicht widersprochen. Es ist und bleibt dabei: Du verbreitest Blödsinn. Deine spzialbegabung ist weder die Technik noch die juristerei. Du kannst gut rumlabern.
Percy N. schrieb: > liegt der Irrtum darin, dass Du auf der "technischen Definition einer > Norm" bestehst, ohne zu erkennen, fass es Ich bestehe nicht darauf, ich sehe aber das Konzept Empfängerhorizont liegt jenseits deines Horizonts. Percy N. schrieb: > Dann aber noch zu behaupten, Gesetze seien keine Normen, lässt sich > nicht mehr allein mit mangelndem präsenten Faktenwissen erklären; das > Problem sitzt tiefer. Das bezieht sich wohl nicht auf mich, oder? Du schreibst wie immer etwas wirr und vermischst so einiges, sodass am Ende in deinem Hirn ein Bild entsteht, was mit der Realität wenig zu tun hat.
Re D. schrieb: > Percy N. schrieb: >> liegt der Irrtum darin, dass Du auf der "technischen Definition einer >> Norm" bestehst, ohne zu erkennen, fass es > > Ich bestehe nicht darauf, ich sehe aber das Konzept Empfängerhorizont > liegt jenseits deines Horizonts. Auch da irrst Du Dich. Da es sich hier lt Nutzungsbedingungen um ein wissenschaftliches Forum handelt, ist der objektiv-normative Empfängerhorizont auf einem höheren Niveau anzusetzen; die uU beschränkte Idiomatik eines speziellen Soziolektes kann hier ebenso wenig berücksichtigt werden wie die vulgärsprachliche Begriffseinengung. Wenn Du damit nicht klarkommst, dann solltest Du vielleicht lieber die VDI-Nachrichten lesen.
Jack V. schrieb: > Ich hab vor längerer Zeit mal einen Stapel solcher alten Rauchmelder in > die Hände bekommen Wenn die Dienstleiter jedes Jahr alle Geräte austauschen müssen, da wird schon ne große Menge an Elektroschrott zusammen kommen. Warum dann aber Geräte angeboten werden, die 10 Jahre halten sollen, erschließt sich mir nicht. Irgendwie scheint das mit der Rauchmelderregelung ein völlig unausgegorener Schnellschuß gewesen zu sein. Aus DDR-Zeiten kenne ich das so, daß da jemand mit Prüfgas alle Melder abgeht. Jedes Jahr den ganzen Krempel wegzuschmeißen, das wäre ökonomisch und ökologisch untragbar gewesen.
Re D. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Du scheinst tatsächlich eine Spezialbegabung zu haben; es fragt sich >> nur, auf welchem Gebiet? Das sollten wir herausfinden; irgend etwas kann >> jeder, und dann hätten wir eine sinnvolle Nische für Dich gefunden. > > Du bist echt schwer von Begriff. Du hast dir die Aussage zu eigen > gemacht Ach? > und dem nicht widersprochen. Warum sollte ich?
Peter D. schrieb: > Wenn die Dienstleiter jedes Jahr alle Geräte austauschen müssen, da wird > schon ne große Menge an Elektroschrott zusammen kommen. Sie müssen jedes Jahr geprüft werden, aber ausgetauscht nur, wenn sie bei der Prüfung versagen, oder wenn die aufgedruckte Zeit abgelaufen ist – also im Idealfall nach zehn Jahren. Das halte ich nun nicht für zu verkehrt – viele elektronische Geräte halten nicht so lange.
Percy N. schrieb: > Auch da irrst Du Dich. Da es sich hier lt Nutzungsbedingungen um ein > wissenschaftliches Forum handelt, ist der objektiv-normative > Empfängerhorizont auf einem höheren Niveau anzusetzen; die Na dein Niveau ist etwas flach. 3 Leute sagen dir, dass du stuss redest, du siehst die Probleme aber grundsätzlich wo anders. Natürlich verzerrst du jede Aussage, so wie es dir passt: "Der Zweck dieses Forums ist der Austausch über Themen aus dem Bereich Elektronik, Informatik, sowie Technik und Wissenschaft im weiteren Sinne." Dein Geschwafel läuft also ins Leere, für jeden, der deine verqueren Eigendefinitionen (zu recht) ignoriert. Percy N. schrieb: > wie die vulgärsprachliche Begriffseinengung Das du ein Experte für den vulgären Sprachgebrauch bist, hast du schon öfters bewiesen. Percy N. schrieb: >> und dem nicht widersprochen. > > Warum sollte ich? Das Prinzip des zu eigen machens also auch nich begriffen? Ich würde es dir gern erläutern, aber bei deinem Empfangshorizont fehlen mir die Möglichkeiten. Am Ende bleibt ein Percy, der einen Zaun um sich gestellt hat und jetzt sagt, alle anderen habe ich eingesperrt. Du bist ein toller Typ!
Percy N. schrieb: > Erbärmlich! Erbärmlich ist, wie du jedes mal reagierst, wenn dich jemand auf deine in der Sache falsche Klugscheißer hinweist. Deine ewigen Versuche dich rauszureden, abzulenken und einen Nebenkriegsplatz nach den anderen aufzumachen (nix anderes war dein Hinweis auf die Nutzungsbedingungen). Die es ein, du liegst falsch und kopierst dir halbschlaues Zeug aus dem Internet zusammen. Es glaubt doch keiner, dass ein Percy wirklich was mit Idiomatik zu tun hat.
Jack V. schrieb: > oder wenn die aufgedruckte Zeit abgelaufen ist > – also im Idealfall nach zehn Jahren. Das halte ich nun nicht für zu > verkehrt – viele elektronische Geräte halten nicht so lange. Die Beschränkung auf zehn Jahre hat einen Sinn. Die eigentliche Elektronik würde zwar auch viel länger halten, aber die optische Raucherkennungskammer verdreckt mit der Zeit, sei es durch Staub oder sonstige Ablagerungen. Und möglicherweise altern auch die verbaute IR-LED sowie der Phototransistor, so daß eine sichere Erkennung von Rauch nicht drin ist. Zehn Jahre ohne Batterietausch können Rauchmelder durchaus halten, es gibt genügend Beispiele, die das tun. Wenn sie das nicht tun, hat der Hersteller bei der Batteriebeschaffung gespart oder sonstwo was nicht auf die Reihe bekommen. Wenn sich jemand über turnusmäßig weggeworfene Elektronik ereifern möchte: Bei Heizkostenverteilern, Wasseruhren und "modernen" bzw. "intelligenten" Stromzählern passiert das auch. Bei Wasseruhren sogar im Fünf-Jahres-Turnus, und bei elektronischen Stromzählern im Acht-Jahres-Turnus. Das ist bei den Dingern nämlich die Eichfrist, und daß bei den Dingern jemand eine Gruppeneichung einführt, glaub' ich erst dann, wenn ich's sehe.
Re D. schrieb: > Deine ewigen Versuche dich > rauszureden, abzulenken und einen Nebenkriegsplatz nach den anderen > aufzumachen Das ist eher Dein Metier. Lies bei Gelegenheit mal BVerfG, Beschluss vom 25. März 2021, 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20 und versuche, die Argumentation zu verstehen. Für die Länder gibt es nur zu regeln, wie eine Wohnung ausgestattet sein muss; den Rest hat der Bundesgesetzgeber bereits umfassend und abschließend geregelt. Da hilft es auch nicht, die eine oder andere Norm dem öffentlichen Recht zuzuordnen.
Percy N. schrieb: > Re D. schrieb: >> Deine ewigen Versuche dich >> rauszureden, abzulenken und einen Nebenkriegsplatz nach den anderen >> aufzumachen > > Das ist eher Dein Metier. > Lies bei Gelegenheit mal > BVerfG, Beschluss vom 25. März 2021, > 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20 > und versuche, die Argumentation zu verstehen. > Für die Länder gibt es nur zu regeln, wie eine Wohnung ausgestattet sein > muss; den Rest hat der Bundesgesetzgeber bereits umfassend und > abschließend geregelt. Da hilft es auch nicht, die eine oder andere Norm > dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Ach du grüne Neune, da ist jetzt einer auf dem ganz falschen Dampfer. Schau noch mal was öffentliches Baurecht ist, dann probiere es noch mal.
Harald K. schrieb: > Die Beschränkung auf zehn Jahre hat einen Sinn. Natürlich, schrieb ich ja: halte ich nicht für die schlechteste Idee. Der zitierte Beitrag war eine Antwort auf den darin zitierten Beitrag, in dem gesagt wurde, die Dinger würden jährlich ausgetauscht und würden daher unnötigerweise einen Berg E-Schrott erzeugen. Das ist halt im Normalfall nicht so.
Re D. schrieb: > Ach du grüne Neune, da ist jetzt einer auf dem ganz falschen Dampfer. Stimmt, Du kapierst es einfach nicht. > Schau noch mal was öffentliches Baurecht ist, dann probiere es noch mal. Lies einfach die angezogene Entscheidung bzw die amtliche Zusammenfassung und versuche, die Zusammenhänge zu kapieren.
Jack V. schrieb: > Sie müssen jedes Jahr geprüft werden, Das prüfen besteht den Taster mit einen Besenstiel zu betätigen, und dieser Zeitpunkt wird dokumentiert. Dafür bekomme ich einen Ausdruck aus seinen Handgerät. Da wird die Funktion geprüft das es piept.... Mit Rauchkerzen oder was dafür genommen wird, nix!
Al. K. schrieb: > Das prüfen besteht den Taster mit einen Besenstiel zu betätigen, > und dieser Zeitpunkt wird dokumentiert. Ja – genau das. Das löst einen Selbsttest aus, dessen Ergebnis dokumentiert wird. Damit ist der Prüfpflicht genüge getan. Wie kommst du nun auf eine Rauchkerze? Für eine reale Funktionsprüfung des Detektors würde man übrigens ein dafür gedachtes Spray nehmen; im Gegensatz zu tatsächlichem Rauch hinterlässt das keine Rückstände in der Kammer.
Al. K. schrieb: > Das prüfen besteht den Taster mit einen Besenstiel zu betätigen, > und dieser Zeitpunkt wird dokumentiert. > Dafür bekomme ich einen Ausdruck aus seinen Handgerät. > Da wird die Funktion geprüft das es piept.... > > Mit Rauchkerzen oder was dafür genommen wird, nix! Die hier verbauten Melder lassen sich remote prüfen; eine Erleichterung für alle Beteiligten.
Percy N. schrieb: > Stimmt, Du kapierst es einfach nicht. Ist das jetzt ein "immer 2 mal mehr wie du"? Soll ich hier ernsthaft noch antworten? Percy N. schrieb: > Lies einfach die angezogene Entscheidung bzw die amtliche > Zusammenfassung und versuche, die Zusammenhänge zu kapieren. Warum sollte ich? Beim Mietrecht geht es um Geld, beim Baurecht um Bradschutz, bei dem Urteil um Gesetzgebungskompetenz. Das die Länder beim Brandschutz die Kompetenz haben steht außer Frage.
Jack V. schrieb: > Wie kommst du > nun auf eine Rauchkerze? Al. K. schrieb: > Mit Rauchkerzen oder was dafür genommen wird Vollständig erfassen! Vor 2 Jahren beim Kollegen mit echten Rauch getestet. Dabei könnte man ersticken.;-))
Al. K. schrieb: > Vollständig erfassen! Was möchtest du vollständig erfasst haben? Keiner außer dir hat „Rauchkerzen“ ins Spiel gebracht, und du hast es ohne Kontext getan. Keiner testet die Dinger mit Rauch. Deine Threads scheinen geschlossen zu sein, sodass du jetzt in anderer Leute Threads trollst?
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Percy N. schrieb: > Die hier verbauten Melder lassen sich remote prüfen; eine Erleichterung > für alle Beteiligten. Das hat du echt gut Teile ausgewählt. Deine Mieter können stolz auf dich sein.
Re D. schrieb: > Das die Länder > beim Brandschutz die Kompetenz haben steht außer Frage. Richtig; und das hatte ich oben schon geschrieben, was aber offenkundig nicht jeder kapiert hat: Die Länder können bestimmen, wie eine Wohnung ausgestattet sein muss. Wer das zu bezahlen und zu überwachen hat, ergibt sich aber aus dem Mietrecht, und dies ist Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung, wovon der Bundesgesetzgeberxumfassend Gebrauch gemacht hat. Baurechtliche Eingriffe in das Mietrecht gibt es tatsächlich zu Hauf, allerdings im BauGB, und das ist, oh Wunder, ein Bundesgesetz.
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Peter K. schrieb: >> Was immer Du da gemessen hast, Sinn ergibt das nicht. Die üblichen >> CR123A sind LiMn-Primärzellen, keine Akkus. Die Nennspannung beträgt 3 >> Volt, fabrikfrisch kommen die mit 3,3 Volt > 3,6V: Lithium-Thionylchlorid-Batterien (Li/SOCl₂) Schön, dass Du dieses komplizierte Wort kopieren kannst. Diese sind nicht für hohe Ströme geeignet, die CR123A-PHOTO ist mit Sicherheit keine LiSOCl2-Zelle. Vorhin gerade im Papierprospekt von Globus für KW42: "5-Jahres Batterie wechselbar".
Jack V. schrieb im Beitrag #7516425: > Percy N. schrieb: >> Gerät der Wirrsinn außer Kontrolle? > > Etwas. Ist eigentlich eine traurige Sache. Es ist halt schwierig: man > weiß nicht, ob am anderen Ende ein seniler/dementer alter Mann sitzt, > der tatsächlich nichts dafür kann, oder ob’s ein grinsender Troll ist. Der alte Knacker schlägt den Percy mit den eigenen Waffen. Lustig
Martin S. schrieb: > 10 Jahre? Fürn Allerwertesten! mimikaka. Hätt ich deinen IQ, würd ichs Problem nicht herumschreien, sondern ganz leise in einem Juraforum vortragen und evtl. verklagen Hier biste mitten auf dem Schreiplatz, aber Trolls wollens ja genauso. Gibts auch EINE elektronische Frage? Martin S. schrieb: > Wie machen das Menschen, die keine Werkstatt haben? In > Decken einwickeln? Japp - sonst noch ein Problem oder kennst Die Nummer der Nothilfe nicht? Nimm die Pillen, wir sind keine Psychiater!
Martin S. schrieb: > 10 Jahre? Fürn Allerwertesten! Weiterlesen nur falls Knete da ist oder eine Rechtschutzversicherung: Check den Status (Insolvenz) des Allerwertesten Verantwortlichen und beauftrage einen bewährten (= nachweislich erfolgreichen) Juristen mit der Klage - obs vmtl. Schmerzensgeld oder Schadensersatz wegen einem entganenen Tageseinkommen wegen Schlaflosigkeit wird der Dir schon verklickern - Erfolg!
Peter D. schrieb: > Irgendwie scheint das mit der Rauchmelderregelung ein völlig > unausgegorener Schnellschuß gewesen zu sein. Schnellschuß? Die Rauchmelderpflicht gibt`s jetzt schon seit mehr als 10 Jahren in D-land! Und du hast davon jetzt erst das richtig mibekommen? Deine Verzögerungszeit ist aber ziehmmmmmmmllllllliiiiiiiccccccchhhhhhh lang! > Aus DDR-Zeiten kenne ich das so, daß da jemand mit Prüfgas alle Melder > abgeht. Das ging aber nur weil radiometrische (vulgo radioaktiver Strahler) Messverfahren eingesetz wurden. Vollkommen bähbäh, im schönsten Öko-Deutschland aller Zeiten. > Jedes Jahr den ganzen Krempel wegzuschmeißen, das wäre > ökonomisch und ökologisch untragbar gewesen. Wie , die DDR war ökonomisch? Wie , die DDR war ökologisch? Na, dann verstehe ich wieso die Grünen so für den Fortbestand der DDR eingetreten sind!
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Cyblord -. schrieb: > Martin S. schrieb: >> gewisse Räume > > Ja, eigentlich nur in Räumen in denen jemand schlafen könnte. Laut den Landesbauordnungen sind Rauchmelder zusätzlich auch in vielen oder allen Räumen, durch die Fluchtwege führen, anzubringen.
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Percy N. schrieb: > Re D. schrieb: >> Das die Länder >> beim Brandschutz die Kompetenz haben steht außer Frage. > > Richtig; und das hatte ich oben schon geschrieben, was aber offenkundig > nicht jeder kapiert hat: Die Länder können bestimmen, wie eine Wohnung > ausgestattet sein muss. > > Wer das zu bezahlen und zu überwachen hat, ergibt sich aber aus dem > Mietrecht, und dies ist Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung, > wovon der Bundesgesetzgeberxumfassend Gebrauch gemacht hat. Aber nicht hier. Wer für die Brandmelder verantwortlich ist, wird von den Ländern festgelegt. In den meisten Bundesländern wurde der Einbau den Vermietern auferlegt. Die Wartung entweder den Vermietern oder den Mietern. Wo die Wartung den Vermietern auferlegt wurde, kann dies oft im Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden (wenn 9V-Blockbatterien im Melder sind, ist es üblicherweise nicht wünschenswert, dass der Vermieter zu jeden Batteriewechsel vorbeikommt oder gar zum regelmäßigen Drücken der Testtaste). Aber die Länder können auch den Einbau der Brandmelder dem Mieter auferlegen (der Melder gehört dann dem Mieter und kann von diesem bei Auszug auch mitgenommen werden). Zur Zeit hat nur Mecklenburg-Vorpommern diese Wahl getroffen.
Cha-woma M. schrieb: > Und du hast davon jetzt erst das richtig mibekommen? > Deine Verzögerungszeit ist aber ziehmmmmmmmllllllliiiiiiiccccccchhhhhhh > lang! 2022 wurde die Melder erstmalig installiert, 2023 wurde alle Melder gewechselt. So, wie die alten in die Schütte geschmissen wurden, hatte ich nicht den Eindruck, daß die später noch refubished werden sollten.
Philipp Klaus K. schrieb: > Aber nicht hier. Wer für die Brandmelder verantwortlich ist, wird von > den Ländern festgelegt. In den meisten Bundesländern wurde der Einbau > den Vermietern auferlegt. > ... > Aber die Länder können auch den Einbau der Brandmelder dem Mieter > auferlegen Du glaubst also an die normative Kraft des Faktischen? Ja, dann ist natürlich auch das GG gegenstandslos ...
Peter D. schrieb: > 2022 wurde die Melder erstmalig installiert Da hat dann aber der Vermieter sich eindeutig nicht an die Fristen gehalten. Welches Bundesland ist das? Selbst in Berlin, dem diesbezüglich langsamsten Bundesland, waren Rauchwarnmelder im Bestand ab dem 1.1.21 vorgeschrieben. In Neu- und Umbauten waren die bereits seit dem 1.1.17 vorgeschrieben,
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Percy N. schrieb: > Du glaubst also an die normative Kraft des Faktischen? Ja, dann ist > natürlich auch das GG gegenstandslos ... Tja, gegen Naturgesetze ist der Jurist machtlos.
Philipp Klaus K. schrieb: > Wer für die Brandmelder verantwortlich ist, wird von > den Ländern festgelegt. Bitte bringt nicht Brandmelder und Rauchwarnmelder durcheinander. Das sind völlig unterschiedliche Sachen, und werden auch rechtlich völlig anders gehandhabt.
Philipp Klaus K. schrieb: > Zur Zeit hat nur Mecklenburg-Vorpommern > diese Wahl getroffen. Denke es gibt dort noch viele Wohnungen die in öffentlichen/staatlichen Händen sind. Da weis man sofort wer den den größten Nutzen aus so einer Regelung hat!
Cha-woma M. schrieb: > Denke es gibt dort noch viele Wohnungen die in öffentlichen/staatlichen > Händen sind. > Da weis man sofort wer den den größten Nutzen aus so einer Regelung hat! Den Nutzern hat immer der Mieter, der im Schlaf nicht erstickt. Die Kosten trägt am Ende auch immer der Mieter. Unnötige Diskussion.
Peter D. schrieb: > 2022 wurde die Melder erstmalig installiert, 2023 wurde alle Melder > gewechselt. Stimmt, der Osten hängt immer nach! > So, wie die alten in die Schütte geschmissen wurden, hatte > ich nicht den Eindruck, daß die später noch refubished werden sollten. Wenn die einfach so in dem Abfall gelandet sind, ist zu klären ob die Sortenbezogen entsorgt werden. Den für die alten Rauchwarnmelder sollte die Entsorgung wg. den Strahlern nicht als Elektroschrott erfolgen! Was zum Lesen: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/ https://www.hannoversche.de/wissenswert/rauchmelder-pflicht-was-das-gesetz-vorschreibt-und-welche-versicherung-im-brandfall-greift
Re D. schrieb: > Den Nutzern hat immer der Mieter, Raaucher sehen das anders, wg. den Alarmen. > Der im Schlaf nicht erstickt. Manch Raucherhaushalt hat die Melder "deaktiviert"! > Die > Kosten trägt am Ende auch immer der Mieter. Unnötige Diskussion. Ummh?
Re D. schrieb: > Den Nutzern hat immer der Mieter, der im Schlaf nicht erstickt. Die > Kosten trägt am Ende auch immer der Mieter. Unnötige Diskussion. Nicht wirklich. Es muss klar sein, wer erforderlichen Falles mit Zwangsgeld oder den Kosten einer Ersatzvornahme behelligt werden kann.
Cha-woma M. schrieb: > Manch Raucherhaushalt hat die Melder "deaktiviert"! Das zeigt, daß eine Suchtkrankheit halt auch andere als nur die Erkrankten selbst gefährdet.
Manfred P. schrieb: > Schön, dass Du dieses komplizierte Wort kopieren kannst. Diese sind > nicht für hohe Ströme geeignet, die CR123A-PHOTO ist mit Sicherheit > keine LiSOCl2-Zelle. danke für deine bekannt nette Ansprache! ich frage mich, wem ich da eher trauen kann - der Messung 3,6V von Martin (der seinen Beiträgen nach nicht unprofessionell erscheint) oder den Angaben auf der Batterie (da nicht mal CR123A-Photo von Pairdeer auf deren website existiert noch sonst wo in einigermaßen seriösen Quellen im weiten Internet) mir drängt sich da eher der Verdacht auf fake auf, auch wegen des seltsamen Verhaltens der Batterie
Peter K. schrieb: > Manfred P. schrieb: >> Schön, dass Du dieses komplizierte Wort kopieren kannst. Diese sind >> nicht für hohe Ströme geeignet, die CR123A-PHOTO ist mit Sicherheit >> keine LiSOCl2-Zelle. > > danke für deine bekannt nette Ansprache! Vielleicht sollten alle mal wieder runterkommen :-) > ich frage mich, wem ich da eher trauen kann - der Messung 3,6V von > Martin (der seinen Beiträgen nach nicht unprofessionell erscheint) oder > den Angaben auf der Batterie (da nicht mal CR123A-Photo von Pairdeer auf > deren website existiert noch sonst wo in einigermaßen seriösen Quellen > im weiten Internet) Ich habe gerade nochmal unsere Ersatzbatterien CR123A von Panasonic gemessen. Die haben 3,25V. Die sind jetzt auch nicht so teuer gewesen (ich meine 1,50€). LiSOCl2 sind deutlich teurer und in der Tat nicht für extreme Ströme geeignet. Dafür halten sie praktisch ewig. Die RAM-Pufferbatterie unserer CNC hat schon 20 Jahre auf dem Buckel und die Spannung ist immer noch voll im grünen Bereich. > mir drängt sich da eher der Verdacht auf fake auf, auch wegen des > seltsamen Verhaltens der Batterie Müsste man genauer untersuchen. Bei unseren waren Panasonic dabei, daher habe ich die auch als Ersatz gekauft. Und die können ja doch einige Zeit lagern (hier 02/2031).
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Peter D. schrieb: > 2022 wurde die Melder erstmalig installiert, 2023 wurde alle Melder > gewechselt. 2021 erst im Treppenhaus bei uns 2022 dann in den Wohnungen und Treppenhaus das wechseln sparten sie sich im Treppenhaus sogar, ergo hängen die nun doppelt Als ich den letzten Monteur (Subunternehmer der beauftragten Fa.) fragte ob er die alten nicht abbaut, dafür hätte er kein Auftrag, vermutlich hängen nun Rauchmelder & Brandmelder :-) man soll ja immer positiv bleiben.
Chris D. schrieb: > Vielleicht sollten alle mal wieder runterkommen :-) Wenn die alle auf dem gleichen Baum sitzen, ist es doch nicht schlecht!
Joachim B. schrieb: > Als ich den letzten Monteur (Subunternehmer der beauftragten Fa.) fragte > ob er die alten nicht abbaut, dafür hätte er kein Auftrag, vermutlich > hängen nun Rauchmelder & Brandmelder Man könnte es ja auch dann so sehen. Wenn eine Brandmeldeanlage verbaut ist deren Alarme bei der Feuerwehr (FW) auflaufen. So ist die Auswertung "2 von 2" und "1 von 2" möglich. Da jeder Fehl-Einsatz der FW indirekt auch dich als Mieter kostenmäßig trifft, ist die Fehlerauswertung "2 von 2" die kostengünstigere. Sei dies der Fahll, so würde ich mich über den zusätzlichen Melder bei "2 von 2" freuen. Bei den Fall "1 von 2" dagegen wäre ich nicht zufrieden. > :-) man soll ja immer positiv > bleiben. Jo, und hoffen das der Brandfall nie eintritt! Den auch der Wasserschaden kann einen den Verstand rauben.
Percy N. schrieb: > Nicht wirklich. Es muss klar sein, wer erforderlichen Falles mit > Zwangsgeld oder den Kosten einer Ersatzvornahme behelligt werden kann. Ach Percy, wieder schön aus dem Zusammenhang gerissen? Sag mal, was ist eigentlich deine Antrieb hier ständig neuen Müll abzusondern?
Jeffrey L. schrieb: > Das kommt mir bekannt vor! ich kenne die Pairdeer photo weil die auch > bei mir im Melder drin war. Nach 3 Jahren war der Melder dann tot... > > die "photo" hat 1500mAh und solte nur bis 2,0V entladen werden, die wird > auch mit 10 Jahren Lebenddauer angegeben - bei mir war es gerade mal ein > Drittel... Tja, ich würde sagen, die schreiben zwar Lebensdauer, meinen aber HALTBARKEIT. Ansonsten finde ich es ökologisch bedenklich, dass diese zellen heutzutage fest verlötet sind. Bei meinem Melder sind es Lithium-Thionylchlorid Batterien, die werden eigentlich solange entladen, bis die Elektronik nicht mehr klarkommt, da die Batterie nachher sowieso für den Müll ist. Da ist Tiefentladung eigentlich egal.
David schrieb: > Ansonsten finde ich es ökologisch bedenklich, > dass diese zellen heutzutage fest verlötet sind. Warum? Die Geräte sollen nach Ablauf der zehnjährigen Nutzungsdauer nicht weiter verwendet werden, eben weil mehr nötig wäre als nur die Batterie zu tauschen. Ein fachgerechtes Aufarbeiten der Geräte ist zwar hypothetisch möglich, aber steht in keinerlei Relation zum Kosten-/Nutzen-Verhältnis. Der Laie (also der übliche Heimanwender) aber kann das nicht, dem fehlen die nötigen Gerätschaften, um sicherzustellen, daß die optische Sensorik auch wirklich funktioniert, und auch die Reinigung der Rauchkammer ist nichts, worauf man sich bei Laien wirklich verlassen möchte. Ja, es ist unschön, "funktionierende" Technik zu entsorgen, aber hier muss man eben auch sehen, welchen Sinn die Technik hat und welche Prioritätem zu setzen sind. Die Dinger sollen in erster Linie zuverlässig funktionieren. Ein Versagen muss ausgeschlossen werden können.
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David schrieb: > Ansonsten finde ich es ökologisch bedenklich, > dass diese zellen heutzutage fest verlötet sind. > Bei meinem Melder sind es Lithium-Thionylchlorid Batterien, > die werden eigentlich solange entladen, bis die Elektronik nicht mehr > klarkommt, > da die Batterie nachher sowieso für den Müll ist. Da ist Tiefentladung > eigentlich egal. Früher hat man Rauchmelder mit radioaktiven Strahlern verwendet. Die hielten länger als alles andere.
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Harald K. schrieb: > Ein Versagen muss ausgeschlossen werden > können. Das soll wohl ein Witz sein! Bei mir hat einer im Flur 2 Fehlalarme gemacht,hatte bloß Glück das ich jedes mal zu hause war. Vielleicht hätte die Feuerwehr die Wohnungstür eingeschlagen. Nach Meldung der Fehlalarme, wurde sofort getauscht. Was führ ein Fehler, streng geheim! Habe zwei Großbrand Situationen aus nächster Nähe mit erlebt, seit dem halte ich nicht sehr viel von dieser Truppe. ...aber sehr schnell am Brandort.
Al. K. schrieb: > Bei mir hat einer im Flur 2 Fehlalarme gemacht,hatte bloß Glück > das ich jedes mal zu hause war. Man muss schon Falsch-positiv und Falsch-negativ unterscheiden.
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Al. K. schrieb: > Nach Meldung der Fehlalarme, wurde sofort getauscht. > Was führ ein Fehler, streng geheim! Der Fehler wurde streng geheim behandelt. ..hatte mal nachgefragt! ;-)) .
Al. K. schrieb: > Vielleicht hätte die Feuerwehr die Wohnungstür eingeschlagen. Veilleicht auch nicht. Und wenn ein Nachbar wegen des piependen Melders die Feuerwehr geholt hätte und die die Tür aufgeschlagen hätte, dann gälte das, was dort bei "Aufmerksame Nachbarn" in der Mitte steht: - https://www.ergo.de/de/rechtsportal/oft-nachgefragt/fehlalarm > Habe zwei Großbrand Situationen aus nächster Nähe mit erlebt, > seit dem halte ich nicht sehr viel von dieser Truppe. Wenn du noch viel öfter Brandsituationen aus nächster Nähe erleben würdest und sogar deinen Lebensunterhalt mit dem Löschen derselben verdienen müsstest, dann könnte sich deine Einschätzung ändern. Und natürlich gibt es immer den einen Aussenstehenden, der so einen Brand viel schneller gelöscht hätte und auch mal ohne Atemschutz in ein Gebäude mit unklarer Sachlage gegangen wäre. > Nach Meldung der Fehlalarme, wurde sofort getauscht. Gut so. Oder hätte man die defekten Dinger drin lassen sollen? Al. K. schrieb: > Der Fehler wurde streng geheim behandelt. Wenn man schlau ist, erzählt man nicht jedem alles Mögliche. > hatte mal nachgefragt! Bei jemandem, der dazu was Belastbares hätte antworten können?
Lothar M. schrieb: > [...] Ich könnte auf jeden deiner aufgeführten Punkte antworten, aber dann würde wieder gelöscht oder gesperrt werden. MfG alterknacker
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Von der Feuerwehr eine Firma weiß ich das 90% der Alarme von Brandmeldern und Rauchwarnmeldern sich als Fehlalarme herausstellen. Wobei unter den 10% dann auch Auslösungen mit Ursachen sind, die nichts mit Brand zu tun haben. Zum Beispiel Beschädigungen durch Gegenstände die hoch bis an die Decke ragten, Verwendung von Insektenspray, und noch viele weitere skurile Ursachen.
Cha-woma M. schrieb: > Früher hat man Rauchmelder mit radioaktiven Strahlern verwendet. > Die hielten länger als alles andere. Ja, in professionellen Anlagen mit Kabel zur Zentrale, keine Batterie drin. Als ich mich mal damit befasst habe, wurde beschrieben, optisch oder Isotopenmelder anhand der zu erwartenden Brennstoffe (Rauchfarbe) auszuwählen. Dieter D. schrieb: > Verwendung von Insektenspray, und noch viele weitere skurile Ursachen. In der forensischen Psychatrie vorsätzlich mit Haarspray.
Manfred P. schrieb: > In der forensischen Psychatrie vorsätzlich mit Haarspray. Geht doch. Im Strafvollzug wird stattdessen die Bude tatsächlich angezündet. Der Schaden ist deutlich höher.
Al. K. schrieb: > Vielleicht hätte die Feuerwehr die Wohnungstür eingeschlagen. Es gibt für die Feuerwehr Schlüsseltresore. Da legt man seinen Schlüssel rein. Die Feuerwehr hat den Schlüssel diesen dann zu öffnen. Da dabei auch ein Siegel gebrochen wird, ist es nicht leicht, das unerkannt zu machen. I.d.R. wird die Feuerwehr aber vermeiden, die Wohnungstüre mit Gewalt aufzubrechen. Die haben da auch noch andere Möglichkeiten... Wenn du natürlich eine Schaufensterpuppe in dein Bett legst und der Feuerwehrler der über die (Dreh)Leiter reinguckt und das als Mensch deutet, dann steht da ganz schnell mal "MiG" im Raum und die Jungs&Mädels werden ganz schnell... Ich rate dazu, mal ein paar Folgen "Feuer & Flamme" zu gucken...
Al. K. schrieb: > seit dem halte ich nicht sehr viel von dieser Truppe Ganz einfach, werde Mitglied und mache es besser.
Udo S. schrieb: > Ganz einfach, werde Mitglied und mache es besser. Da hätte ich vieles, auch in meinen Alter von fast 80 Jahren, RICHTIGER machen können. z.B. nur ein Punkt. Wir saßen zu Dritt in meinen alten Haus in der Stube . Der Kamin brannte mit ordentlichen Holz, da das Holz langsam alle gemacht werden sollte. Einer sagte , man da draußen ist was los, sieht aus als ob Autos blinken. Ich schaute auf die Straße, da wahren alle Feuerwehrwagen vom Ort versammelt.Mehrere Polizeiwagen.. Sogar zwei Große Drehleitern. Ich sah gerade noch wie sie die Leiter runter fuhren, weil sie in den Schornstein schauten, da angeblich ein Schornsteinbrand gemeldet wurde. Die Feuerwehr war mindestens 15-25 Min schon aktiv und haben uns im Fachwerkhaus nicht benachrichtigt. Es war für alle erkenntlich das Personen im Haus waren. Wir sind wieder rein ins haus, hat auch keiner was dagegen gehabt, und zwei Leute sind mit Vollschutz zur Schadgasmessung in den ersten Stock und Boden gegangen. ...das ist noch lange nicht alles..aber hier reicht es. MfG alterknacker
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Al. K. schrieb: > Es war für alle erkenntlich das Personen im Haus waren. Ich finde es angenehm, wenn Menschen sich erkenntlich zeigen, solange dies in angemessenem Rahmen bleibt.
Dann kroch auch noch einer im Hof rum, mit Taschenlampe. Unaufgefordert und ungefragt, obwohl kein Brand festgestellt wurde. Anonyme Anrufe sind schon eigenartig.. Rauchmelder gab es aber nicht.. und weiter... MfG alterknacker
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Martin S. schrieb: > Ich muss mal kurz meinen Frust abladen. Ich schließe mich an. Und dann gehen die Dinger immer mitten in der Nacht grundlos an. Rauchmelder -- Aufbau, Funktion, Messungen | Warum ist die Batterie so schnell leer ? https://www.youtube.com/watch?v=yc0l8WcItQA
Also im Knast hat jedes Zimmer einen Melder an der Decke? Interessant, falls ich mal wieder einsitze.
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Max P. schrieb: > immer mitten in der > Nacht Ich hatte schon zweimal Melder mit Fehlalarmen und beide male hab ich hinterher winzig kleine Krabbelviecher im Sensor gefunden. Scheinbar zieht das IR-Licht diese Tierchen an. Oder sie krabbeln durch Zufall da rein, und finden nicht mehr raus. Jedenfalls nervt es.
Martin S. schrieb: > Ich hatte schon zweimal Melder mit Fehlalarmen und beide male hab ich > hinterher winzig kleine Krabbelviecher im Sensor gefunden. Scheinbar > zieht das IR-Licht diese Tierchen an. Oder sie krabbeln durch Zufall da > rein, und finden nicht mehr raus. > > Jedenfalls nervt es. Wenn ich das schreiben würde, die normalste Antwort wäre was hast du nur für eine versiffte Bude. Ich denke das nicht, kleine Krabbeltierchen gibt es immer.
Al. K. schrieb: > Martin S. schrieb: >> Ich hatte schon zweimal Melder mit Fehlalarmen und beide male hab ich >> hinterher winzig kleine Krabbelviecher im Sensor gefunden. Scheinbar >> zieht das IR-Licht diese Tierchen an. Oder sie krabbeln durch Zufall da >> rein, und finden nicht mehr raus. >> > Ich denke das nicht, kleine Krabbeltierchen gibt es immer. Ein dauerhaftes Licht gibt es nicht. Die Melder müssen Strom sparen und pulsen nur kurz. Also Zufall, und ja, zu gewissen Jahreszeiten sind manche Insekten extrem lästig. Nicht nur Insekten: Eine analoge Funkwanduhr machte sporadisch Unfug, von der Wand genommen und etwas bewegt, lief sie wieder eine Weile. Ich habe sie dann zerlegt und eine tote Spinne im Räderwerk gefunden. An dem Uhrwerk ist ein Knöpchen zur manuellen Einstellung vorgesehen, aber nicht bestückt - durch das offene Loch konnte die da rein.
Al. K. schrieb: > und weiter... Ich bekam kein angedrohtes Schreiben vom Ordnungsamt über die angeblich fest gestellten Mängeln. Der Einsatz wurde auch nicht wie üblich in Fasebog und Zeitung erwähnt. Ich hatte aber in einen Gespräch mit dem Einsatzleiter erwähnt, sollte mir ein lästiges Schreiben vom Ordnungsamt zugestellt werden, werde ich den Rechtsweg,wenn nötig, einschlagen da ich die Anonymen Anrufer Namentlich kennenlernen wollte. Der Verdacht bestand schon und interessierte einige meiner Nachbarn auch. MfG alterknacker
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Dieter D. schrieb: > Zum Beispiel Beschädigungen durch Gegenstände > die hoch bis an die Decke ragten, Verwendung von Insektenspray, und noch > viele weitere skurile Ursachen. Wobei beim Insektenspray das Treibgas ja Propan ist. Ein Kohlenwasserstoff der die Brandmelder u.U. ansprechen läßt. Wichtig wäre bei einen Fehlalarm einfach auch mal nachzuforschen warum der Geber Alarm auslöste. Den nur so lassen sich die Fehlalarme minimieren.
Cha-woma M. schrieb: > Wichtig wäre bei einen Fehlalarm einfach auch mal nachzuforschen warum > der Geber Alarm auslöste. Den nur so lassen sich die Fehlalarme > minimieren. Habe ich versucht, aber keine Antwort erhalten. ..und den Rechtsweg werde ich doch deswegen nicht beschreiten. ;-))
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Dieter D. schrieb: > Von der Feuerwehr eine Firma weiß ich das 90% der Alarme von > Brandmeldern und Rauchwarnmeldern sich als Fehlalarme herausstellen. > Wobei unter den 10% dann auch Auslösungen mit Ursachen sind, die nichts > mit Brand zu tun haben. Zum Beispiel Beschädigungen durch Gegenstände > die hoch bis an die Decke ragten, Verwendung von Insektenspray, und noch > viele weitere skurile Ursachen. Beim Thema Milch anbrennen sind die Dinger eigentlich ganz gut. Man muss bei Alarm (z.B. angebranntes Essen) auch darauf achten, das der Rauch nicht unnötig an den anderen Brandmeldern vorbeizieht. Also per Durchzug zum einen Fenster raus, zum anderen wieder rein. Beim Speck anbraten sind die auch empfindlich. Ich habe mir mittlerweile angewöhnt, Speck vorsichtiger anzubraten. Qualmt hinterher auch nicht so sehr. Als das losging mit den Brandmeldern, kamen die Serviceleute mehrmals im Jahr, um die Funktion zu checken. Man hatte sich gefühlt, wie in einem Taubenschlag. Man müsste die doch auch selber testen können - in ähnlicher Weise, wie z.B. Zähler ablesen. Und gerade wegen der Verbreitung: Warum nicht Brandmelder-Test-Tage bestimmen? https://www.youtube.com/watch?v=yMVV_HsHcX0
Rbx schrieb: > Man müsste die doch auch selber testen können Von gesetzlicher Seite her spricht nichts dagegen – solltest es halt dokumentieren. Wenn allerdings dein Vermieter oder Verwalter einen Dienstleister beauftragt hat, dann ist der dafür zuständig und sollte einmal im Jahr jemanden vorbeischicken, der’s dann auch dokumentiert. Rbx schrieb: > Und gerade wegen der Verbreitung: Warum nicht Brandmelder-Test-Tage > bestimmen? Welchen Vorteil sollte das haben? Teil-OT: Brandmelder sind nochmal was Anderes, sowohl was die Funktion betrifft, als auch die rechtliche Einordnung. Ich habe oben einfach mal angenommen, dass du von Rauchwarnmeldern schreibst – um die ging es hier im Thread ja ursprünglich.
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Jack V. schrieb: > Rbx schrieb: >> Man müsste die doch auch selber testen können > > Von gesetzlicher Seite her spricht nichts dagegen – solltest es halt > dokumentieren. man kann vieles selber machen, wenn der Staat einen lässt. Im Ausland kann man sogar ohne Schornsteinfeger auskommen. in D undenkbar
●DesIntegrator ●. schrieb: > Im Ausland kann man sogar ohne Schornsteinfeger auskommen. > in D undenkbar Der Schorni ist doch eine altdeutsche Zunft. Da sollte man tunlichst die Finger lassen, sonst gibt`s was auf die Pranken ( und zwar ordentliche).
Jack V. schrieb: > Rbx schrieb: >> Und gerade wegen der Verbreitung: Warum nicht Brandmelder-Test-Tage >> bestimmen? > > Welchen Vorteil sollte das haben? Schönen Film dazu hätte ich als Tipp: https://www.ardaudiothek.de/episode/wdr-2-feuer-und-flamme-der-podcast/folge-01-hilfe-es-brennt-warum-und-wie-kann-ich-vorbeugen/wdr-2/12827283/
Cha-woma M. schrieb: > Schönen Film dazu hätte ich als Tipp: Die jetzige Regelung ist, dass jeder Rauchwarnmelder mindestens einmal im Jahr getestet wird. Inwiefern wäre es von Vorteil, das für alle auf einen Tag zu legen? Wird darauf überhaupt in deinem „schönen Film“ eingegangen?
Rbx schrieb: > Beim Thema Milch anbrennen sind die Dinger eigentlich ganz gut. Man muss > bei Alarm (z.B. angebranntes Essen) auch darauf achten, das der Rauch > nicht unnötig an den anderen Brandmeldern vorbeizieht. Also per Durchzug > zum einen Fenster raus, zum anderen wieder rein. Rauchmelder gehören nicht in die Küche, eben wegen der unnötigen Fehlalarme. Rbx schrieb: > Man müsste die doch auch selber testen können - in ähnlicher Weise, wie > z.B. Zähler ablesen. Kann man. Auf den Knopf drücken. Fertig.
Harald K. schrieb: > Rauchmelder gehören nicht in die Küche, eben wegen der unnötigen > Fehlalarme. Dann installiert man sich einen Abzug, der den Namen auch verdient. Obwohl wir fast jeden Tag kochen (und auch braten), hatten wir noch keinen Fehlalarm. Aber einen richtig guten Abzug. Oder man installiert einen Rauchmelder, den man temporär deaktivieren kann (und der sich dann am besten selbsttätig wieder scharf schaltet). Gibt es sicherlich. Oder noch eine andere Möglichkeit: passende Kappe drucken und diese bei Bedarf (Grillparty in der Küche) drüberschrauben. Ich halte das Nichtinstallieren eines Rauchmelders gerade in der Küche für fahrlässig. Die Küche ist der Ort, an dem die meisten Brände entstehen. Zumal sie auch elektrische Geräte beherbergt, die man nicht abschalten kann (Kühlschrank etc.) bzw. die unbeaufsichtigt laufen (Geschirrspüler, gerne auch Mikrowelle, Backofen etc.). Aus: http://ifs-ev.org/archiv/pressemitteilungen/1307PMIFS.pdf "Küche ist Brandentstehungsort Nummer Eins. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung zu Brandschäden des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V. (IFS). Seit 1999 haben die Gutachter des IFS Brandschäden systematisch in einer Schadendatenbank gesammelt und dokumentieren aktuell mehr als 10.000 Brandursachen. Danach haben 39% aller untersuchten Wohnungsbrände ihren Ursprung in der Küche."
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Chris D. schrieb: > Ich halte das Nichtinstallieren eines Rauchmelders gerade in der Küche > für fahrlässig. Ist es nicht. Dort kommt, wenn man es für nötig hält, ein Wärmemelder (bzw. Hitzemelder) hin. Der kann zwischen Brand und Rauch unterscheiden, der Rauchmelder nicht. https://www.rauchmeldertest.net/rauchmelder-in-der-kuche/
Harald K. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Ich halte das Nichtinstallieren eines Rauchmelders gerade in der Küche >> für fahrlässig. > > Ist es nicht. Dort kommt, wenn man es für nötig hält, ein Wärmemelder > (bzw. Hitzemelder) hin. Der kann zwischen Brand und Rauch unterscheiden, > der Rauchmelder nicht. > > https://www.rauchmeldertest.net/rauchmelder-in-der-kuche/ Das geht natürlich auch. Aber irgendetwas muss da hin. Ein Rauchmelder ist auf jeden Fall besser als nichts und lässt sich meist einfacher mit anderen Rauchmeldern verbinden (so bei uns).
Chris D. schrieb: > Ein Rauchmelder ist auf jeden Fall besser als nichts Ein ständig fehlauslösender Rauchmelder ist nicht besser als nichts, weil der einem antrainiert, ihn zu ignorieren. Daß das genau so funktioniert, wurde in diesem Thread ja schon nahegelegt.
Jack V. schrieb: > Teil-OT: Brandmelder sind nochmal was Anderes, sowohl was die Funktion > betrifft, als auch die rechtliche Einordnung. Ich habe oben einfach mal > angenommen, dass du von Rauchwarnmeldern schreibst – um die ging es hier > im Thread ja ursprünglich. Danke für die Korrektur Harald K. schrieb: > Rauchmelder gehören nicht in die Küche, eben wegen der unnötigen > Fehlalarme. In der Küche ist auch keiner. Der auf dem Flur piept bei angebrannter Milch oder beim Speck braten. Aber besonders luftverschlossen ist die Tür zur Küche nicht. Ist nur so eine Zieharmonika-Tür. D.h, wenn mal in der Küche was ist, kriegt der Melder auch was mit - und das ist auch ganz gut. Das mit dem Speck braten ist ein wenig Übungs- bzw. Gewöhnungssache. Am Anfang hatte ich die Krise bekommen, und fand das Essen machen ganz und gar nicht mehr entspannend. Das hat aber nicht nur mit den Rauchmeldern zu tun, sondern mit dem Gepiepe an sich. Man könnte es auch Piep-geschädigt nennen.
Rbx schrieb: > Der auf dem Flur piept bei angebrannter > Milch oder beim Speck braten. Aber besonders luftverschlossen ist die > Tür zur Küche nicht. Ist nur so eine Zieharmonika-Tür. Wenn der Essensmief in den Flur zieht, würde ich mir über alternative Belüftungskonzepte Gedanken machen.
Rbx schrieb: > In der Küche ist auch keiner. Der auf dem Flur piept bei angebrannter > Milch oder beim Speck braten. Aber besonders luftverschlossen ist die > Tür zur Küche nicht. Ist nur so eine Zieharmonika-Tür. Ja das kenne ich auch noch. Nach der Wende haben viele die Küchen Tür und sogar die Badtür mit Falttüren ersetzt. War eine Scheißidee um Platz zu gewinnen.
Harald K. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Ein Rauchmelder ist auf jeden Fall besser als nichts > > Ein ständig fehlauslösender Rauchmelder ist nicht besser als nichts, > weil der einem antrainiert, ihn zu ignorieren. Wie geschrieben: das Auslösen kann man auf verschiedene Art und Weise recht einfach verhindern. Davon abgesehen ist man, wenn es einen Fehlalarm gibt und es in der Küche so raucht, dass man auslöst, ja dort. Ein auslösender Rauchmelder in der Küche, obwohl dort niemand ist (bspw. nachts), wird sicherlich nicht ignoriert werden, nur weil man ihn vorher beim Braten vielleicht mal unabsichtlich ausgelöst hat.
Chris D. schrieb: > Davon abgesehen ist man, wenn es einen Fehlalarm gibt und es in der > Küche so raucht, dass man auslöst, ja dort. Ist in Altbauwohnungen mit Deckenhöhen > 2.20m eine große Freude. Hab' ich schon bei Nachbarn erlebt, bei denen Idioten die Rauchmelder aufgehängt haben. Die kamen selbst mit der in der Wohnung befindlichen Leiter nicht an den krawallgebenden Rauchmelder ran. Wohnten da halt zur Miete, nur ein paar Monate lang.
Harald K. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Davon abgesehen ist man, wenn es einen Fehlalarm gibt und es in der >> Küche so raucht, dass man auslöst, ja dort. > > Ist in Altbauwohnungen mit Deckenhöhen > 2.20m eine große Freude. 2,20m und weniger ist eher dem alten Fachwerk zuzuordnen ;-) Normale Raumhöhen bei Neubauten sind schon länger 2,40-2,50m. Wir haben hier 2,45m. Da komme ich (1,85m) ohne größere Probleme und Hilfsmittel an die Melder. Aber: dafür gibt es heutzutage Fernbedienungen, und auch Rauchmelder, die man temporär deaktivieren kann. Und mit einem Smarthome-System ist das dann sowieso kein Problem mehr. > Hab' ich schon bei Nachbarn erlebt, bei denen Idioten die Rauchmelder > aufgehängt haben. Die kamen selbst mit der in der Wohnung befindlichen > Leiter nicht an den krawallgebenden Rauchmelder ran. Ja, so etwas gibt es auch. Allerdings hat dann schon der Abzug versagt. Ich kann die Anzahl der Fehlalarme über jetzt 20 Jahre an einer Hand abzählen. Und die gab es auch nur, weil der Abzug nur auf kleinerer anstatt auf voller Stufe lief. Und da war man ja auch vor Ort. Einen Alarm außerhalb der Kochzeit hätte ich trotzdem nicht auf die leichte Schulter genommen. Habt Ihr denn alle dermaßen schlechte Abzüge oder brät das Essen bis auf Kohlenkonsistenz? Davon abgesehen: wenn es permament wegen (fettigem) Rauch Fehlalarme gibt, dann muss die Küche nach einem Jahr in den Ecken ja aussehen wie 1970 in Castrop-Rauxel die Wäsche auf den Leinen ;-)
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Chris D. schrieb: > Wir haben hier 2,45m. Da komme ich (1,85m) ohne größere Probleme und > Hilfsmittel an die Melder. Nun, ich hab' knapp 3.60m. Meine Nachbarn auch. Chris D. schrieb: > Aber: dafür gibt es heutzutage Fernbedienungen, und auch Rauchmelder, > die man temporär deaktivieren kann. In einer Mietwohnung?
Harald K. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Wir haben hier 2,45m. Da komme ich (1,85m) ohne größere Probleme und >> Hilfsmittel an die Melder. > > Nun, ich hab' knapp 3.60m. Meine Nachbarn auch. Das ist so hoch wie bei meinen Eltern - aber da kommt man noch mit einer Haushaltsleiter dran. > Chris D. schrieb: >> Aber: dafür gibt es heutzutage Fernbedienungen, und auch Rauchmelder, >> die man temporär deaktivieren kann. > > In einer Mietwohnung? In Neubauten kenne ich das nicht anders. Wenn das Ding aber trotz vollem Abzug permanent spinnt, würde ich mit dem Vermieter reden und ihm auch mitteilen, dass in Küchen nur dann ein Rauchmelder hängen muss, wenn die Durchgangsräume sind - oder offene Küchen. Und dann einen eigenen mit Fernbedienung anbringen - die sind sind echt nicht mehr teuer.
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