Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigung vor Jobeintritt möglich?


von Hans Schubert (Gast)


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Hallo,
ich habe vor 2 Wochen einen Vertrag zum 01.10 unterschrieben. Jetzt 
kurzfristig eine Jobzusage für eine Position intern bei der Firma 
erhalten. Kann ich den anderen Vertrag vor Jobeintritt kündigen? Reicht 
eine Mitteilung per E-Mail?

Vielen Dank
Hans

von Oliver S. (oliverso)


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Was ist eigentlich so schwierig daran, solche Standard-Fragen selber zu 
recherchieren? Das Netz ist voll mit Informationen.

Zum Thema: Können kannst du alles, was dein Vertrag zulässt. Alles, was 
davon abweicht, erfordert das Einverständnis des Arbeitgebers.

Oliver

von Hoppsa Bombassa (Gast)


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Hans Schubert schrieb:
> ich habe vor 2 Wochen einen Vertrag zum 01.10 unterschrieben. Jetzt
> kurzfristig eine Jobzusage für eine Position intern bei der Firma
> erhalten. Kann ich den anderen Vertrag vor Jobeintritt kündigen? Reicht
> eine Mitteilung per E-Mail?

Steht im Vertrag ob Kündigung vor Antritt verboten sind. Ich glaube 
nicht, das in diesem Fall E-Mails der Schriftform genügen insbesonders 
wen es um Identifizierung des Autors geht.

von Hoppsa Bombassa (Gast)


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von Hoppsa Bombassa (Gast)


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von Hoppsa Bombassa (Gast)


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Beitrag #6361689 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Stefan S. (stefan_sch)


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Hans Schubert schrieb:
> Hallo,
> ich habe vor 2 Wochen einen Vertrag zum 01.10 unterschrieben. Jetzt
> kurzfristig eine Jobzusage für eine Position intern bei der Firma
> erhalten. Kann ich den anderen Vertrag vor Jobeintritt kündigen? Reicht
> eine Mitteilung per E-Mail?
>
> Vielen Dank
> Hans

Kündigen kann man net per Mail, sondern nur schriftlich mit 
Unterschrift.

Und ob das geht hängt von deinem Vertrag ab. Wenn dort eine Kündigung 
vor Antritt ausgeschlossen wird, geht es nicht. Ansonsten gelten die 
normalen Kündigungsfristen.

Beitrag #6361780 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Hoppsa Bombassa schrieb:
> Steht im Vertrag ob Kündigung vor Antritt verboten sind. Ich glaube
> nicht, das in diesem Fall E-Mails der Schriftform genügen insbesonders
> wen es um Identifizierung des Autors geht.

Rate mal, ob e-mail der Schriftform genügt, wenn extra für weniger 
bedeutsame Erklärungen die "Textform" eingeführt wurde...

https://de.wikipedia.org/wiki/Textform

von Horst (Gast)


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Im Zweifel Schriftform.

Nach Antritt hast du innerhalb der Probezeit eh meistens 1-4 Wochen 
Kündigungsfrist. Sprich da lassen die meisten Arbeitgeber mit sich 
sprechen um einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren, wäre ja Quatsch eine 
Einstellung durchzuführen wenn der Mitarbeiter direkt am ersten Tag 
kündigt.

PS: Denk mal über das interne Angebot nach, insbesondere wenn es so spät 
kam. Und einen Grund für den Stellenwechsel gibt es ja, sicher dass nur 
die Stelle neu sein muss oder nicht besser auch der Arbeitgeber?

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