Hallo, ich habe vor 2 Wochen einen Vertrag zum 01.10 unterschrieben. Jetzt kurzfristig eine Jobzusage für eine Position intern bei der Firma erhalten. Kann ich den anderen Vertrag vor Jobeintritt kündigen? Reicht eine Mitteilung per E-Mail? Vielen Dank Hans
Was ist eigentlich so schwierig daran, solche Standard-Fragen selber zu recherchieren? Das Netz ist voll mit Informationen. Zum Thema: Können kannst du alles, was dein Vertrag zulässt. Alles, was davon abweicht, erfordert das Einverständnis des Arbeitgebers. Oliver
Hans Schubert schrieb: > ich habe vor 2 Wochen einen Vertrag zum 01.10 unterschrieben. Jetzt > kurzfristig eine Jobzusage für eine Position intern bei der Firma > erhalten. Kann ich den anderen Vertrag vor Jobeintritt kündigen? Reicht > eine Mitteilung per E-Mail? Steht im Vertrag ob Kündigung vor Antritt verboten sind. Ich glaube nicht, das in diesem Fall E-Mails der Schriftform genügen insbesonders wen es um Identifizierung des Autors geht.
Erster Google-Hit: https://www.arbeitsrechte.de/kuendigung-vor-arbeitsantritt/ im hiesigen Archiv: Beitrag "Kündigung vor Jobantritt" Beitrag "Kündigungs eines Era Arbeitsvertrags vor Arbeitsantritt" Beitrag "Kündigung Arbeitsvertrag bevor Arbeitsantritt ?"
Noch mehr Google hits: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/internetrecht/kuendigen-per-email-oder-besser-per-post https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/worauf-sie-bei-der-kuendigung-per-email-achten-sollten-13132 https://www.expertehilft.de/arbeitsrecht/ist-eine-kuendigung-des-arbeitsvertrages-per-email-gueltig/ https://www.vesterling.com/fileadmin/user_upload/documents/KuendigungTippsDE.pdf
Und im Archiv gewühlt: Beitrag "Bei wem Kündigen" Beitrag "Eingescannter unterschriebener Arbeitsvertrag per Mail gültig?" Beitrag "Wie Kündigen?"
Beitrag #6361689 wurde von einem Moderator gelöscht.
Hans Schubert schrieb: > Hallo, > ich habe vor 2 Wochen einen Vertrag zum 01.10 unterschrieben. Jetzt > kurzfristig eine Jobzusage für eine Position intern bei der Firma > erhalten. Kann ich den anderen Vertrag vor Jobeintritt kündigen? Reicht > eine Mitteilung per E-Mail? > > Vielen Dank > Hans Kündigen kann man net per Mail, sondern nur schriftlich mit Unterschrift. Und ob das geht hängt von deinem Vertrag ab. Wenn dort eine Kündigung vor Antritt ausgeschlossen wird, geht es nicht. Ansonsten gelten die normalen Kündigungsfristen.
Beitrag #6361780 wurde von einem Moderator gelöscht.
Hoppsa Bombassa schrieb: > Steht im Vertrag ob Kündigung vor Antritt verboten sind. Ich glaube > nicht, das in diesem Fall E-Mails der Schriftform genügen insbesonders > wen es um Identifizierung des Autors geht. Rate mal, ob e-mail der Schriftform genügt, wenn extra für weniger bedeutsame Erklärungen die "Textform" eingeführt wurde... https://de.wikipedia.org/wiki/Textform
Im Zweifel Schriftform. Nach Antritt hast du innerhalb der Probezeit eh meistens 1-4 Wochen Kündigungsfrist. Sprich da lassen die meisten Arbeitgeber mit sich sprechen um einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren, wäre ja Quatsch eine Einstellung durchzuführen wenn der Mitarbeiter direkt am ersten Tag kündigt. PS: Denk mal über das interne Angebot nach, insbesondere wenn es so spät kam. Und einen Grund für den Stellenwechsel gibt es ja, sicher dass nur die Stelle neu sein muss oder nicht besser auch der Arbeitgeber?
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